Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
18. Januar 2023
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2023 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 18.01.23 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 18:05 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender: Bürgermeister Petters Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Schwarzwälder ab 17:45 Uhr Schmieder Mauch bis 17:45 Uhr Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Granderath Rehm SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Hirsch Bühler Dreyer CDU: Stadträtin Stadtrat Rompel Wille AfD: Stadtrat Himmelsbach FDP: Stadtrat Volk Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei: Stadtrat Durke Entschuldigt fehlen: Stadtrat Przibilla Protokollführung: Frau Seidler Gemeinderäte und Ortsvorsteher: Stadtrat OV Hugsweier Mauch Bader Verwaltung: Herr Frau Frau Frau Herr Herr Baumann Dewes Fink Kabisch Kaiser Lau ab 17:50 Uhr ab 17:40 Uhr ab 17:45 Uhr -2Herr Herr Herr Herr Herr Zuhörende: Nerz Sickinger Sottru Stehr Voigt 0 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. INFORMATION 1. Stellungnahme Dez. III zur Miethöhe bei geförderten Wohnungen zum LZ Artikel vom 17.01.2023 Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Sachstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, damit das Gremium in allen tangierten Bereichen aufgeklärt ist. Er trägt die Stellungnahme des Dez. III im TA am 18.01.2023 zum LZ Artikel vom 17.01.2023 (Anlage 1) vor. Dabei verweist er auf den Brief an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom 11.01.2023 (Anlage 2) und den Artikel in der LZ vom 17.01.2023 (Anlage 3). Stadtrat Wille (17:40 Uhr) und Stadtrat Schwarzwälder (17:45 Uhr) erscheinen zur Sitzung. Stadtrat Mauch verlässt die Sitzung (17:45 Uhr). Das Gremium nimmt den Sachstand zur Kenntnis und trägt die Stellungnahme mit. Die Fraktionsvorsitzenden und die Presse werden diese Stellungnahme erhalten. Der Vorsitzende berichtet, dass die Stadt Lahr dem Landwirt Lehmann auf Gemarkung Kippenheimweiler landwirtschaftliche Grundstücke für den Betrieb eines Bauernhofes im Außenbereich zur Verfügung stellt und Verhandlungen geführt werden. Diese liegen nicht im Erweiterungsbereich des Kiesabbaus der Firma Vogelbau. 2. Der Weg von der Katasterbehörde hin zur Abteilung Geoinformation der Stadt Lahr Stadträtin Rompel erscheint zur Sitzung (17:50 Uhr). Herr Nerz informiert anhand einer Präsentation (Anlage 4). Das Gremium nimmt den Bericht wohlwollend zur Kenntnis. -3II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7. Dezember 2022 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 19.01.2023 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin -4Anlage 1 Stellungnahme Dez III im TA am 18.1.23 zum LZ Artikel vom 17.1.2023 Am 20.12.2022 schreibt RA Dr. Stoll den OB an, er wolle ca. 25 geförderte Wohnungen erwerben und müsste dazu den Vergleichsmietsatz bestätigt bekommen. In Ettenheim hätte der OB ihm einen Satz von 11.50 € bestätigt, ob der OB ihm für Lahr einen Satz von 12.50 € oder mehr bestätigen könne. Über den OB erhält er diese Auskunft der Verwaltung vom 11.1.2023: (Anhang) Als Reaktion erklärt Dr. Stoll kurz darauf schriftlich seinen Unmut über „die unpersönliche Kanzelei-Adresse“ anstelle eines vertraulichen Gesprächs und das aus seiner Sicht gebrochene Wahlversprechen des OB und gibt diesen Unmut direkt an die Presse weiter, was die Vertraulichkeit des Vorgangs somit aufhebt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein solches Wahlversprechen gibt und empfinde das Verwaltungsschreiben als Antwort auf die uns vorliegende Mail als ausgesprochen angemessen und sachgerecht. Weiterhin beschuldigt er mich, Tilman Petters, persönlich, ich würde die Kanzlei „als Investor hintenrum schlechtreden, weil ich sie nicht als “Investor“ haben wolle. Dem Landwirt Lehmann habe ich laut Dr. Stoll geraten, „lieber an einen Lahrer Bauunternehmer zu veräußern, als das Grundstück Ihnen“ zu veräußern. (In der Tat haben Herr Lehmann und die Verwaltung, mich eingeschlossen, sicherlich darüber gesprochen, ob er selbst das Areal entwickeln wolle, also die Hilfe eines Bauträgers bedürfte, oder ob er alternativ nur den Veräußerungserlös erzielen wolle, was ich als Beratungspflicht im Sinne einer neutralen öffentlichen Verwaltung sehe). Schwerer wiegt jedoch der unwahre Vorwurf, ich hätte aktiv, also in Ausübung meines Dienstes, Herrn Lehmann versucht daran zu hindern, an Dr. Stoll zu verkaufen. Diese Art und Weise des Umgangs mit der städtischen Verwaltung und mir persönlich verbitte ich mir ausdrücklich. Diese Vorgehensweise habe ich von einem renommierten und geschätzten Anwalt, mit dem die Verwaltung regelmäßig vertrauensvolle Gespräche führt, nicht erwartet und bin auf die Darlegung der Fakten und Zeugen gespannt. Zur Sachlage: Als ortsübliche Vergleichsmiete haben wir als Stadt bisher in zwei Ausnahmefällen 11 Euro bestätigt: einmal für Alte Bahnhofstraße, für hochwertige Senioren- Wohnungen und eine sehr innenstadtnahe Lage, und einmal Bädleweg 11 Euro im Dezember 2021 wegen attraktiver Innenstadtnaher Lage, ansonsten liegen wir bei den nächsten höheren Einzelfällen bei maximal 10,75 € z.B. im Bereich Stadtpark. Im Allgemeinen weise ich darauf hin, dass selbst ein verhältnismäßig kleines Unternehmen wie der Bauverein unter aktuellen Konditionen in Lahr erfolgreich in geförderten Wohnungsbau investiert, zu den bekannten Vergleichsmietkonditionen. Eine Steigerung des Vergleichsmietzinssatzes um 20% von 10 Euro auf 12 Euro und mehr kann die Verwaltung und ich nicht gutheißen, das ist nicht im Sinne der Beschlüsse des Gemeinderats. Ich erachte diese Höhe auch sozialpolitisch für nicht hilfreich/nützlich oder gar als Entgegenkommen an die Bürgerschaft. Ungeachtet dessen begrüßen wir ausdrücklich das Engagement aller Investoren und gemeinwohlorientierten Unternehmen, die helfen, den Wohnungsmarkt in Lahr zu stabilisieren und preisgünstigen Wohnraum vorzuhalten. -5Anlage 2 -6Anlage 3 -7Anlage 4 -8- -9- - 10 - - 11 -