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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2023
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 18.01.23 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:05 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender:

Bürgermeister Petters

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Schwarzwälder ab 17:45 Uhr
Schmieder
Mauch
bis 17:45 Uhr

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin

Granderath
Rehm

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Hirsch
Bühler
Dreyer

CDU:

Stadträtin
Stadtrat

Rompel
Wille

AfD:

Stadtrat

Himmelsbach

FDP:

Stadtrat

Volk

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei:

Stadtrat

Durke

Entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Przibilla

Protokollführung:

Frau

Seidler

Gemeinderäte und Ortsvorsteher:

Stadtrat
OV Hugsweier

Mauch
Bader

Verwaltung:

Herr
Frau
Frau
Frau
Herr
Herr

Baumann
Dewes
Fink
Kabisch
Kaiser
Lau

ab 17:50 Uhr
ab 17:40 Uhr

ab 17:45 Uhr

-2Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Zuhörende:

Nerz
Sickinger
Sottru
Stehr
Voigt

0

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. INFORMATION
1.

Stellungnahme Dez. III zur Miethöhe bei geförderten Wohnungen zum
LZ Artikel vom 17.01.2023

Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Sachstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, damit das Gremium in allen tangierten Bereichen aufgeklärt
ist. Er trägt die Stellungnahme des Dez. III im TA am 18.01.2023 zum LZ Artikel
vom 17.01.2023 (Anlage 1) vor. Dabei verweist er auf den Brief an die Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer vom 11.01.2023 (Anlage 2) und den Artikel in der LZ vom
17.01.2023 (Anlage 3).
Stadtrat Wille (17:40 Uhr) und Stadtrat Schwarzwälder (17:45 Uhr) erscheinen
zur Sitzung. Stadtrat Mauch verlässt die Sitzung (17:45 Uhr).
Das Gremium nimmt den Sachstand zur Kenntnis und trägt die Stellungnahme
mit. Die Fraktionsvorsitzenden und die Presse werden diese Stellungnahme
erhalten.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Stadt Lahr dem Landwirt Lehmann auf Gemarkung Kippenheimweiler landwirtschaftliche Grundstücke für den Betrieb eines Bauernhofes im Außenbereich zur Verfügung stellt und Verhandlungen
geführt werden. Diese liegen nicht im Erweiterungsbereich des Kiesabbaus der
Firma Vogelbau.
2.

Der Weg von der Katasterbehörde hin zur Abteilung Geoinformation
der Stadt Lahr

Stadträtin Rompel erscheint zur Sitzung (17:50 Uhr).
Herr Nerz informiert anhand einer Präsentation (Anlage 4).
Das Gremium nimmt den Bericht wohlwollend zur Kenntnis.

-3II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7. Dezember 2022
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß
§ 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 19.01.2023

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin

-4Anlage 1
Stellungnahme Dez III im TA am 18.1.23 zum LZ Artikel vom 17.1.2023
Am 20.12.2022 schreibt RA Dr. Stoll den OB an, er wolle ca. 25 geförderte Wohnungen
erwerben und müsste dazu den Vergleichsmietsatz bestätigt bekommen. In Ettenheim
hätte der OB ihm einen Satz von 11.50 € bestätigt, ob der OB ihm für Lahr einen Satz von
12.50 € oder mehr bestätigen könne.
Über den OB erhält er diese Auskunft der Verwaltung vom 11.1.2023: (Anhang)
Als Reaktion erklärt Dr. Stoll kurz darauf schriftlich seinen Unmut über „die unpersönliche
Kanzelei-Adresse“ anstelle eines vertraulichen Gesprächs und das aus seiner Sicht gebrochene Wahlversprechen des OB und gibt diesen Unmut direkt an die Presse weiter,
was die Vertraulichkeit des Vorgangs somit aufhebt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein solches Wahlversprechen gibt und empfinde das
Verwaltungsschreiben als Antwort auf die uns vorliegende Mail als ausgesprochen angemessen und sachgerecht.
Weiterhin beschuldigt er mich, Tilman Petters, persönlich, ich würde die Kanzlei „als Investor hintenrum schlechtreden, weil ich sie nicht als “Investor“ haben wolle. Dem
Landwirt Lehmann habe ich laut Dr. Stoll geraten, „lieber an einen Lahrer Bauunternehmer zu veräußern, als das Grundstück Ihnen“ zu veräußern. (In der Tat haben
Herr Lehmann und die Verwaltung, mich eingeschlossen, sicherlich darüber gesprochen,
ob er selbst das Areal entwickeln wolle, also die Hilfe eines Bauträgers bedürfte, oder ob
er alternativ nur den Veräußerungserlös erzielen wolle, was ich als Beratungspflicht im
Sinne einer neutralen öffentlichen Verwaltung sehe). Schwerer wiegt jedoch der unwahre
Vorwurf, ich hätte aktiv, also in Ausübung meines Dienstes, Herrn Lehmann versucht
daran zu hindern, an Dr. Stoll zu verkaufen.
Diese Art und Weise des Umgangs mit der städtischen Verwaltung und mir persönlich verbitte ich mir ausdrücklich. Diese Vorgehensweise habe ich von einem renommierten und
geschätzten Anwalt, mit dem die Verwaltung regelmäßig vertrauensvolle Gespräche führt,
nicht erwartet und bin auf die Darlegung der Fakten und Zeugen gespannt.
Zur Sachlage: Als ortsübliche Vergleichsmiete haben wir als Stadt bisher in zwei Ausnahmefällen 11 Euro bestätigt: einmal für Alte Bahnhofstraße, für hochwertige Senioren- Wohnungen und eine sehr innenstadtnahe Lage, und einmal Bädleweg 11 Euro im Dezember
2021 wegen attraktiver Innenstadtnaher Lage, ansonsten liegen wir bei den nächsten höheren Einzelfällen bei maximal 10,75 € z.B. im Bereich Stadtpark.
Im Allgemeinen weise ich darauf hin, dass selbst ein verhältnismäßig kleines Unternehmen
wie der Bauverein unter aktuellen Konditionen in Lahr erfolgreich in geförderten Wohnungsbau investiert, zu den bekannten Vergleichsmietkonditionen. Eine Steigerung des Vergleichsmietzinssatzes um 20% von 10 Euro auf 12 Euro und mehr kann die Verwaltung und
ich nicht gutheißen, das ist nicht im Sinne der Beschlüsse des Gemeinderats. Ich erachte
diese Höhe auch sozialpolitisch für nicht hilfreich/nützlich oder gar als Entgegenkommen
an die Bürgerschaft.
Ungeachtet dessen begrüßen wir ausdrücklich das Engagement aller Investoren und gemeinwohlorientierten Unternehmen, die helfen, den Wohnungsmarkt in Lahr zu stabilisieren und preisgünstigen Wohnraum vorzuhalten.

-5Anlage 2

-6Anlage 3

-7Anlage 4

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