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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 2/2023) der Stadt
Lahr/Schwarzwald am Montag, 27.02.23, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
9/2023
201

1.

-Fortführung der Haushaltskonsolidierung mit Untersuchungsbereichen
und Maßnahmen
-Fortsetzung der Finanzagenda mit Einsparungen bei baulichen Investitionen
-Bildung einer Baukommission
-Anpassung der Schuldenobergrenze und Aussetzung der Sondertilgungen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst zur Sicherung der dauernden finanziellen Handlungs-/ Leistungsfähigkeit der Stadt Lahr folgende Beschlüsse:
1) Der im Haushaltsentwurf ab den Jahren 2024 ausgewiesene Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR pro Jahr ist im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung noch mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Das Einsparziel soll primär durch Einsparungen auf der Aufwandsseite erreicht werden. Daneben sollen auch Verbesserungen auf
der Ertragsseite dazu beitragen. Der Haushaltskonsolidierungsprozess
wird nachdrücklich und zielorientiert fortgeführt. Im weiteren Verfahren
fließen alle Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung und der Gemeinderatsfraktionen mit Unterstützung der externen Beratung ein. Hierbei
sind insbesondere die in der Vorlage dargestellten Untersuchungsbereiche und Maßnahmen näher zu untersuchen und zu prüfen.
2) Die langjährige Investitionspriorisierung (Finanzagenda FiA 2030) aus
dem Jahr 2022 wird fortgesetzt. Dazu wird im Haushalt- und Finanzplanungszeitraum 2023 – 2026 bei den eingebrachten baulichen Investitionsmaßnahmen ein Einsparvolumen von 10 % beschlossen.
3) Um diese Zielsetzung zu erreichen, wird eine mit Mitgliedern aus Gemeinderat und Verwaltung zu besetzende Baukommission (beratende
Funktion) gebildet. Die weitere formale Ausgestaltung und die Arbeitsabläufe gilt es noch festzulegen.
4) Die bereits etablierte Arbeit der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur bleibt
unberührt und wird zur Erreichung struktureller Verbesserungen konsequent und fokussiert fortgesetzt.

-25) Die im Zuge der Haushaltseinbringung 2023 mit Finanzplanung bis 2026
am 21.11.2022 vorgelegte Anpassung der Schuldenobergrenze von 44,9
Mio. EUR wird durch die angestrebten Einsparungen zum Ende des jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungszeitraumes (aktuell in der Betrachtung bis 2026) auf 39,9 Mio. EUR reduziert. Die Haushalts- und Finanzplanungsunterlagen 2023 bis 2026 wurden entsprechend angepasst.
6) Aufgrund der schwierigen Finanzlage und unter Berücksichtigung der oh-

nehin hohen planmäßigen Tilgungen erfolgt eine weitere Aussetzung von
Sondertilgungen. Sofern aufgrund einer deutlich verbesserten Haushalts-/Finanzlage Sondertilgungen in den kommenden Jahren doch möglich sein sollten, ist hierüber vorab eine gesonderte Gremiumsentscheidung einzuholen.
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
3
Enthaltungen

15/2023
201

2.

Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022-2026

Der Gemeinderat beschließt:
1. Haushaltssatzung 2023:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der
Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2023 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen.
Weiter wird der Beschluss gefasst, dass die im Haushaltsplan 2023 für
die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und
Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen
Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt
oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur
unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen
Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen
wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.
Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung
von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2
und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten
Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmäßige
Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt

-32. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (Kernhaushalt).
3. Wirtschaftsplanentwürfe 2023 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung und
Investitionsprogramm 2022 bis 2026:
Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit der vorgelegten
Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026.
Beratungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

273/2022
202

3.

Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (Afög);
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bestätigt nachträglich den Wahlvorschlag von Frau
Senja Dewes in den Aufsichtsrat der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau
gGmbH
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Sittler war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

11/2023
101

4.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern

Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Sittler und Stadtrat Durke waren während der Abstimmung nicht im
Sitzungssaal anwesend.

-445/2023
61

5.

Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für die Lahrer Altstadt
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den auf dem
beigefügten Plan vom 21. Februar 2023 dargestellten Geltungsbereich. Sie erhält die Bezeichnung „Erhaltungssatzung Altstadt“.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

32/2023
605

6.

Erschließung "Ortsmitte" in Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße (LOS 1 – Anteil Kanal / Entwässerung)
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr:
Ermächtigungsübertragung in das Wirtschaftsjahr 2023

Der Gemeinderat beschließt:
Im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung auf dem
Investitionsauftrag Nr. I3103020013 „Kanalisation Dorfmitte Kuhbach“ zur
Verfügung stehende Restmittel in Höhe von 170.000 sind als Ermächtigungsübertragung in den Wirtschaftsplan 2023 zu übertragen
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Hirsch und Stadtrat Schwarzwälder waren während der Abstimmung
nicht im Sitzungssaal anwesend.

7/2023
605

7.

Erschließung "Ortsmitte" in Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße:
- Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022
- Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2023
- Vergabe der Bauleistungen LOS 1 und LOS 2

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden – Württemberg überplanmäßige Auszahlungen für die Maßnahme - Erschließung "Ortsmitte" in Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahme in der Brudertalstraße – beim Investitionsauftrag
I54103020000 in Höhe von 115.000 EUR. Die Deckung der Planabweichung in Höhe von 94.000 EUR erfolgt durch Einsparungen beim Investitionsauftrag Nr. I54105020000 „Ausbau Mietersheimer Hauptstraße

-5(West)“. Die Deckung der Planabweichung in Höhe von 21.000 EUR erfolgt durch Einsparungen beim Investitionsauftrag I53600020001 „Verlegung der Leerrohre für Breitbandausbau“
2. Die im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe
von 605.930 € (Deckung der Planabweichung in Höhe von 115.000 EUR
gemäß Pkt.1 + Vorhandene Mittel in Höhe von 490.930 EUR) sind als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen. Gleiches gilt für die ELR – Mittel in Höhe von 67.900 EUR
3. Die Firma Knäble GmbH Straßenbau aus Biberach wird aufgrund ihres
Angebotes vom 17.01.2023 beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen
für LOS 1 Erschließung „Ortsmitte“ Kuhbach (Verkehrsanlage und Kanal)
im Zuge der Maßnahme - Erschließung "Ortsmitte" in Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße – durchzuführen. Die
Auftragssumme LOS 1 beträgt, einschließlich 19% MwSt.: 385.886,43
EUR.
4. Die Firma Knäble GmbH Straßenbau aus Biberach wird aufgrund ihres
Angebotes vom 17.01.2023 beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen
für LOS 2 Hochwasserschutz Brudertalstraße (Ingenieurbauwerk) im
Zuge der Maßnahme - Erschließung "Ortsmitte" in Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße – durchzuführen. Die Auftragssumme LOS 2 beträgt, einschließlich 19% MwSt.: 304.082,22 EUR
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Hirsch und Stadtrat Schwarzwälder waren während der Abstimmung
nicht im Sitzungssaal anwesend.

280/2022
61

8.

Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH
- Geänderter Aufstellungsbeschluss mit neuem Geltungsbereich und
neuer Planbezeichnung
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan vom 22. Dezember 2022 umgrenzten Bereich wird die geänderte Aufstellung des Bebauungsplans
FRIEDHOF KUHBACH mit neuem Geltungsbereich und neuer Planbezeichnung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 22. Dezember 2022 wird
gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlage).

-6Stadträtin Granderath stellt folgenden Änderungsantrag zu Ziffer 2:
a) Es wird ein abgeänderter Entwurf eines Bebauungsplans „Friedhof
Kuhbach“ erstellt, bei dem auf eine Erschließung neuer Gräber durch
eine komplette neue Wegeanlage von Norden her und damit auch auf
die Anlage neuer Stellplätze verzichtet werden.
b) Der Bereich für neue Erdgräber ist so zu planen, dass zunächst nur
die westlich der verlängerten Treppe geplanten neuen Grabstätten
erschlossen werden (etwa 30) und im Übrigen bis zu einem etwaigen
– mittelfristig nicht zu erwartenden – zusätzlichen Bedarf an Grabstätten für eine Erdbestattung die FFH-Mähwiese in ihrer bisherigen Form
erhalten bleibt.
Abstimmungsergebnis Antrag:
14
Ja-Stimmen
14
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beratungsergebnis:
17
Ja-Stimmen
11
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Stadtrat Bühler hat sich bei diesem TOP für befangen erklärt.

270/2022
61

9.

Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II,
1. Änderung, Stadtteil Sulz
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
Die Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1.
Änderung, Stadtteil Sulz, wird in beigefügter Fassung vom 30.11.2022 als
Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Dreyer hat sich bei diesem TOP für befangen erklärt.

-7III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
23. Januar 2023

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom
8. Dezember 2022

- ohne Beschluss –