Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
17. April 2023
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 4/2023) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 17.04.23, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG II. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der SPD-Fraktion zur Erstellung einer Baumschutzsatzung für den Gemarkungsbereich der Stadt Lahr Beschluss: „Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadt Lahr eine Baumschutzsatzung für den Gemarkungsbereich der Stadt Lahr erstellt und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.“ Stadtrat Täubert stellt einen Verweisungsantrag in die zuständigen Ausschüsse. Abstimmung: 14 Ja Stimmen 15 Nein Stimmen Damit ist der Verweisungsantrag abgelehnt Beratungsergebnis: 13 Ja Stimmen 16 Nein Stimmen Damit ist der Antrag abgelehnt III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 67/2023 602 1. Stegmattensee Vergabe der Sanierungsarbeiten Ermächtigungsübertragung (Haushaltsjahr 2022) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung des Stegmattensees an die Firma Vogel Bau Lahr zu einem Angebotspreis von 617.806,89 € brutto zu. Die im Rechnungsjahr 2022 zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von rund 736.900 € sind als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen. Beratungsergebnis: -227 2 0 52/2023 202 2. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2021 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt • die Bilanz zum 31.12.2021 • die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2021, • den Lagebericht 2021, • den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2021 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2021 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. 4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen. Beratungsergebnis: 20 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Oberbürgermeister Ibert, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadtrat Hirsch, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Uffelmann, Stadtrat Oßwald und Stadtrat M. Himmelsbach haben sich für befangen erklärt. 51/2023 202 3. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2021 - Entlastung des Aufsichtsrates Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen. Beratungsergebnis: Einstimmig -3Oberbürgermeister Ibert, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadtrat Hirsch, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Uffelmann, Stadtrat Oßwald und Stadtrat M. Himmelsbach haben sich für befangen erklärt. 75/2023 501 4. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr/Schwarzwald Der Gemeinderat beschließt: Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald werden gem. den Richtlinien zur Ehrung erfolgreicher Sportler/-innen durch die Stadt Lahr/Schwarzwald die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler für die Jahre 2020/2021/2022 geehrt. Beratungsergebnis: Einstimmig 69/2023 101 5. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern Der Gemeinderat beschließt: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Beratungsergebnis: Einstimmig 38/2023 102 6. Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) Hier: Stellenausschreibungen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2022 bei der Budgeteinheit Personalwesen überplanmäßig saldierte Mehraufwendungen in Höhe von 121.000,- € Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bei den Personalkostenersätzen wie z.B. unter den Kostenstellen: 36505002 Personalkostenersätze i.H.v. 45.500,- € 36505003 Personalkostenersätze i.H.v. 56.000,- € 36505008 Personalkostenersätze i.H.v. 19.500,- € Beratungsergebnis: -428 1 0 Ja-Stimmen Nein-Stimme Enthaltungen IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 20. März 2023 - ohne Beschluss -