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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 4/2023) der Stadt
Lahr/Schwarzwald am Montag, 17.04.23, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
II. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der SPD-Fraktion zur Erstellung einer Baumschutzsatzung für
den Gemarkungsbereich der Stadt Lahr
Beschluss:
„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadt Lahr eine Baumschutzsatzung für den Gemarkungsbereich der Stadt Lahr erstellt und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.“
Stadtrat Täubert stellt einen Verweisungsantrag in die zuständigen Ausschüsse.
Abstimmung:
14 Ja Stimmen
15 Nein Stimmen
Damit ist der Verweisungsantrag abgelehnt
Beratungsergebnis:
13 Ja Stimmen
16 Nein Stimmen
Damit ist der Antrag abgelehnt
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
67/2023
602

1.

Stegmattensee
Vergabe der Sanierungsarbeiten
Ermächtigungsübertragung (Haushaltsjahr 2022)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung des
Stegmattensees an die Firma Vogel Bau Lahr zu einem Angebotspreis von
617.806,89 € brutto zu.
Die im Rechnungsjahr 2022 zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von
rund 736.900 € sind als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr
2023 zu übertragen.
Beratungsergebnis:

-227
2
0
52/2023
202

2.

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2021

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
• die Bilanz zum 31.12.2021
• die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2021,
• den Lagebericht 2021,
• den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2021 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung
des Jahresergebnisses 2021 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung
zuzustimmen.
4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
20
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Oberbürgermeister Ibert, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadtrat
Hirsch, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Uffelmann, Stadtrat Oßwald und Stadtrat M.
Himmelsbach haben sich für befangen erklärt.
51/2023
202

3.

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2021 - Entlastung des Aufsichtsrates

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-3Oberbürgermeister Ibert, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadtrat
Hirsch, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Uffelmann, Stadtrat Oßwald und Stadtrat M.
Himmelsbach haben sich für befangen erklärt.
75/2023
501

4.

Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt
Lahr/Schwarzwald

Der Gemeinderat beschließt:
Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald
werden gem. den Richtlinien zur Ehrung erfolgreicher Sportler/-innen durch
die Stadt Lahr/Schwarzwald die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten
Sportlerinnen und Sportler für die Jahre 2020/2021/2022 geehrt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

69/2023
101

5.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern

Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

38/2023
102

6.

Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022)
Hier: Stellenausschreibungen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2022 bei der Budgeteinheit Personalwesen überplanmäßig saldierte Mehraufwendungen in Höhe
von 121.000,- €
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bei den Personalkostenersätzen wie z.B. unter den Kostenstellen:
36505002 Personalkostenersätze i.H.v. 45.500,- €
36505003 Personalkostenersätze i.H.v. 56.000,- €
36505008 Personalkostenersätze i.H.v. 19.500,- €
Beratungsergebnis:

-428
1
0

Ja-Stimmen
Nein-Stimme
Enthaltungen

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
20. März 2023
- ohne Beschluss -