Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
16. Dezember 2019
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 13/2019) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 16.12.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei auf Ausrufung des Klimanotstandes IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 310/2019 10/101 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen Der Gemeinderat beschließt: Umweltausschuss Staatl. Forstamt Lahr Lang, Dominik Spahl, Hansleo Fridays for Future Heindl, Mia Fronmüller, Lisa Ausschuss für Stadtmarketing und Standortentwicklung startkLahr Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH Halter, Daniel Haas, Verena Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Gesamtelternbeirat Marrek, Christine Groth, Nana -2Schulen Interkultureller Beirat Gesamtelternbeirat Schulen Jäger, Marcus Hauser, Kirsten Beirat für Verkehrsangelegenheiten Gemeinsam Mobil Lahr e.V. Ising, Annette Körfges, Helen Beratungsergebnis: Einstimmig 316/2019 20 2. Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 bei der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Haushaltsplan der Stadt Lahr (Kernhaushalt) gliedert sich ab dem Haushaltsjahr 2020 in 9 Teilhaushalte. 2. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz wird verzichtet. Beratungsergebnis: Einstimmig 323/2019 202 3. Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2020 - Verlängerung des Finanzierungsvertrages Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2020 zur Kenntnis und erklärt sich mit den -3getroffenen Annahmen einverstanden. 2. Der Gemeinderat beschließt die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. Beratungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 309/2019 14 4. Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung Der Gemeinderat beschließt: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2018 des Hospital- und Armenfonds - Spital Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung 2018 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest: a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 10.012.834,73 EUR und einem Jahresverlust von 76.915,57 EUR. Der Jahresverlust wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden. b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 20.697,54 EUR und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 61.776,23 EUR. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO abgesehen werden. Beratungsergebnis: Einstimmig -4- 306/2019 14 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 3.781.405,58 EUR und einem Jahresgewinn von 133.835,68 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2018 beträgt 133.835,68 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 134.658,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 822,57 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Beratungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 307/2019 202 6. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr. Beratungsergebnis: Einstimmig 318/2019 202 7. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2018 Der Gemeinderat beschließt: -51. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss 2018. 2. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag des Haupt-und Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr den Jahresgewinn in Höhe von 1.094.522,93 € nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig 308/2019 202 8. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr. Beratungsergebnis: Einstimmig 315/2019 Spital 9. Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2020 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Beratungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 249/2019 50 10. Fachkräftemangel in Kitas – Konzept zu neuen Wegen Der Gemeinderat beschließt: -6Dem Konzept und dessen Umsetzung wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 314/2019 StM 11. "Digitale Musiklernplattform" Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Städtische Musikschule Lahr setzt das Projekt „Digitale Musiklernplattform“ im Rahmen des Förderprogramms „Future Communities“ um. 2. Im städtischen Haushalt 2020 werden die dafür benötigten 100.000 EUR Eigenanteil zur Cofinanzierung bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab Januar 2020 das Projekt umzusetzen. Zur Kenntnis: Es entstehen keine weiteren Aufwendungen für die Stadt. Die Städtische Musikschule soll finanziell dauerhaft von der Vermarktung profitieren. Beratungsergebnis: Einstimmig 299/2019 50 12. Projekt „Erhalt des Wohnraums“ im Stadtgebiet Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Projekt (Anlage) mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu und stellt die benötigten Mittel für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 in Höhe von jeweils ca. 23.500 € (Drittelfinanzierung Ortenaukreis, Wohnbau Stadt Lahr, Stadt Lahr) bereit. 2. Der Gemeinderat stimmt, vorbehaltlich dem Zustandekommen der beabsichtigten Drittelfinanzierung, der Schaffung einer zunächst auf zwei Jahren befristeten Vollzeitstelle der Entgeltgruppe EG S12 über den Stellenplan 2020 zu. Beratungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -7- 322/2019 501 13. Gewährung eines Zuschusses an den Verein Flitzebogen e.V. für die Anschaffung eines zusätzlichen Aufenthaltswagens und für ergänzende Maßnahmen (Einrichtung eines Waldhortes zum 01.09.2020) Der Gemeinderat beschließt: Der Verein Flitzebogen e.V. benötigt für die Einrichtung eines zusätzlichen Waldhortes einen weiteren Aufenthaltswagen. Unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten und ergänzenden Maßnahmen in Höhe von insgesamt € 82.000,- wird dem Verein ein Zuschuss in Höhe von € 57.400,- (70 % der Investitionskosten) vorbehaltlich der Erteilung der Betriebserlaubnis bewilligt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 bereit zu stellen. Beratungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 312/2019 St. Umwelt 14. Ergänzung der Beschaffungsregelungen der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Abgesetzt 311/2019 St. Umwelt 15. Vorstandsmandat der Stadt Lahr bei Klimapartner Oberrhein Der Gemeinderat beschließt: Das Gremium beschließt, dass sich die Stadt Lahr um einen Sitz im Vorstand des Vereins „Strategische Partner – Klimaschutz am Oberrhein e.V.“ (Klimapartner Oberrhein) bei der Mitgliederversammlung am 03.12.2019 bewirbt. Das Vorstandsmandat ist im ersten Jahr (2020) mit einem ermäßigten finanziellen Beitrag von 7.500 Euro verbunden und ab 2021 mit einem finanziellen Beitrag von 10.000 Euro pro Jahr. Vor Abschluss von drei Jahren wird rechtzeitig ein Bericht der Verwaltung vorgelegt, um über eine Fortsetzung der Mitgliedschaft zu entscheiden. Beratungsergebnis: Einstimmig -8241/2019 603 16. Neue Mietverträge für Kindertageseinrichtungen in städtischen Gebäuden Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, neue Mietverträge nach einheitlichem Muster mit den Trägern von den im Betreff genannten Kindertageseinrichtungen abzuschließen. Für den Kindergarten Langenwinkel beschließt der Gemeinderat die Aufhebung des GR-Beschlusses vom 13.01.1989 und den Abschluss eines solchen (bisher fehlenden) ordentlichen Mietvertrages zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Langenwinkel und der Stadt Lahr. Beratungsergebnis: Einstimmig 286/2019 1. Ergänzu ng 61 17. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 7. Änderung - Kostenübernahmevereinbarung Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Beratungsergebnis: Einstimmig V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2019 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen Sport am 08.10.2019 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.