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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

16. Dezember 2019
                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 13/2019) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 16.12.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats

III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei auf Ausrufung
des Klimanotstandes

IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
310/2019
10/101

1.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen

Der Gemeinderat beschließt:
Umweltausschuss

Staatl. Forstamt Lahr

Lang, Dominik

Spahl, Hansleo

Fridays for Future

Heindl, Mia

Fronmüller, Lisa

Ausschuss für Stadtmarketing und Standortentwicklung
startkLahr
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH

Halter, Daniel

Haas, Verena

Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
Gesamtelternbeirat

Marrek, Christine

Groth, Nana

-2Schulen

Interkultureller Beirat
Gesamtelternbeirat
Schulen

Jäger, Marcus

Hauser, Kirsten

Beirat für Verkehrsangelegenheiten
Gemeinsam Mobil Lahr
e.V.

Ising, Annette

Körfges, Helen

Beratungsergebnis:
Einstimmig

316/2019
20

2.

Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
(NKHR) zum 01.01.2020 bei der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Haushaltsplan der Stadt Lahr (Kernhaushalt) gliedert sich ab
dem Haushaltsjahr 2020 in 9 Teilhaushalte.
2. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz wird verzichtet.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

323/2019
202

3.

Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST
- Information an den Gemeinderat
- Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2020
- Verlängerung des Finanzierungsvertrages

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2020 zur Kenntnis und erklärt sich mit den

-3getroffenen Annahmen einverstanden.
2. Der Gemeinderat beschließt die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg bis
zum 31.12.2024 zu verlängern.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

Beratungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

309/2019
14

4.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung
für das
Rechnungsjahr 2018 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des
Berichts der örtlichen Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2018 des Hospital- und Armenfonds - Spital Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung 2018 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
- Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 10.012.834,73 EUR und einem Jahresverlust von 76.915,57
EUR.
Der Jahresverlust wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben
werden.
b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 20.697,54 EUR
und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 61.776,23 EUR.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich
bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3
GemO
abgesehen werden.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

-4-

306/2019
14

5.

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts
des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von
3.781.405,58 EUR und einem Jahresgewinn von 133.835,68 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung,
gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2018 beträgt 133.835,68
EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe
von 134.658,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der
Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 822,57 EUR wird aus
dem Haushalt der Stadt ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.

Beratungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

307/2019
202

6.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über
das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

318/2019
202

7.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Jahresabschluss 2018

Der Gemeinderat beschließt:

-51. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss
2018.
2. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag des
Haupt-und Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr den Jahresgewinn in Höhe von 1.094.522,93 € nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt
Lahr abzuführen.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

308/2019
202

8.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über
das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

315/2019
Spital

9.

Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2020

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2020 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Beratungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

249/2019
50

10.

Fachkräftemangel in Kitas – Konzept zu neuen Wegen

Der Gemeinderat beschließt:

-6Dem Konzept und dessen Umsetzung wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

314/2019
StM

11.

"Digitale Musiklernplattform"

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Städtische Musikschule Lahr setzt das Projekt „Digitale Musiklernplattform“ im Rahmen des Förderprogramms „Future Communities“
um.
2. Im städtischen Haushalt 2020 werden die dafür benötigten 100.000
EUR Eigenanteil zur Cofinanzierung bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab Januar 2020 das Projekt umzusetzen.
Zur Kenntnis:
Es entstehen keine weiteren Aufwendungen für die Stadt. Die Städtische
Musikschule soll finanziell dauerhaft von der Vermarktung profitieren.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

299/2019
50

12.

Projekt „Erhalt des Wohnraums“ im Stadtgebiet Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Projekt (Anlage) mit
einer Laufzeit von zwei Jahren zu und stellt die benötigten Mittel für
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 in Höhe von jeweils ca. 23.500 €
(Drittelfinanzierung Ortenaukreis, Wohnbau Stadt Lahr, Stadt Lahr) bereit.
2. Der Gemeinderat stimmt, vorbehaltlich dem Zustandekommen der beabsichtigten Drittelfinanzierung, der Schaffung einer zunächst auf zwei
Jahren befristeten Vollzeitstelle der Entgeltgruppe EG S12 über den
Stellenplan 2020 zu.
Beratungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-7-

322/2019
501

13.

Gewährung eines Zuschusses an den Verein Flitzebogen e.V. für die
Anschaffung eines zusätzlichen Aufenthaltswagens und für ergänzende
Maßnahmen (Einrichtung eines Waldhortes zum 01.09.2020)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Verein Flitzebogen e.V. benötigt für die Einrichtung eines zusätzlichen
Waldhortes einen weiteren Aufenthaltswagen. Unter Berücksichtigung der
Anschaffungskosten und ergänzenden Maßnahmen in Höhe von insgesamt €
82.000,- wird dem Verein ein Zuschuss in Höhe von € 57.400,- (70 % der
Investitionskosten) vorbehaltlich der Erteilung der Betriebserlaubnis bewilligt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 bereit zu stellen.

Beratungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

312/2019
St. Umwelt

14.

Ergänzung der Beschaffungsregelungen der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Abgesetzt

311/2019
St. Umwelt

15.

Vorstandsmandat der Stadt Lahr bei Klimapartner Oberrhein

Der Gemeinderat beschließt:
Das Gremium beschließt, dass sich die Stadt Lahr um einen Sitz im Vorstand
des Vereins „Strategische Partner – Klimaschutz am Oberrhein e.V.“
(Klimapartner Oberrhein) bei der Mitgliederversammlung am 03.12.2019 bewirbt. Das Vorstandsmandat ist im ersten Jahr (2020) mit einem ermäßigten
finanziellen Beitrag von 7.500 Euro verbunden und ab 2021 mit einem finanziellen Beitrag von 10.000 Euro pro Jahr.
Vor Abschluss von drei Jahren wird rechtzeitig ein Bericht der Verwaltung
vorgelegt, um über eine Fortsetzung der Mitgliedschaft zu entscheiden.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

-8241/2019
603

16.

Neue Mietverträge für Kindertageseinrichtungen in städtischen Gebäuden

Der Gemeinderat beschließt:
 Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, neue Mietverträge nach einheitlichem Muster mit den Trägern von den im Betreff genannten Kindertageseinrichtungen abzuschließen.
Für den Kindergarten Langenwinkel beschließt der Gemeinderat die Aufhebung des GR-Beschlusses vom 13.01.1989 und den Abschluss eines
solchen (bisher fehlenden) ordentlichen Mietvertrages zwischen der
Evangelischen Kirchengemeinde Langenwinkel und der Stadt Lahr.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

286/2019
1. Ergänzu
ng
61

17.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 7. Änderung
- Kostenübernahmevereinbarung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung
noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
18.11.2019

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen Sport am 08.10.2019

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.