Beschlussvorlage (Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015)
Vorlage: Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015
10. November 2014
Beschlussvorlage (Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Änderungssatzung Kita-Gebühren)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Gebührenkalkulation)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Vergleich Große Kreisstädte)
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vergleich umliegende Gemeinden)
10. November 2014
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Beschlussvorlage (Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Vergleich Große Kreisstädte)Beschlussvorlage (Anlage 4 - Vergleich umliegende Gemeinden)Beschlussvorlage (Anlage 1 - Änderungssatzung Kita-Gebühren)Beschlussvorlage (Anlage 2 - Gebührenkalkulation)
Beschlussvorlage Amt: 502 Datum: 18.09.2014 Az.: 460.15 Drucksache Nr.: 221/2014 Rottenecker-Zerrer Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 15.10.2014 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 20.10.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 10.11.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015 Beschlussvorschlag: 1. Die Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen werden ab 01.01.2015 auf die in Anlage 1 aufgeführten Beträge festgesetzt. 2. Die in Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung wird beschlossen. Anlage(n): Anlage 1 - Änderungssatzung Kita-Gebühren Anlage 2 - Gebührenkalkulation Anlage 3 - Vergleich Große Kreisstädte Anlage 4 - Vergleich umliegende Gemeinden BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 221/2014 Seite - 2 - Begründung: Die Stadt Lahr und die kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Lahr erheben einheitliche Elternbeiträge für 11 Monate im Jahr. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01. September 2012. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch eine Geschwisterermäßigung eingeführt. Zum 01.01.2014 erfolgte für die städtischen Einrichtungen durch Satzungsbeschluss die Umstellung der Rechtsform auf Gebührenerhebung. Für die freien, nichtkirchlichen Träger sind diese Gebühren die Untergrenze. In der Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge werden für das laufende Kinder-gartenjahr 2014/2015 für die Betreuung in einer Regelgruppe € 105,--, in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) für 6 Stunden ohne Pause € 131,--, in einer VÖ-Krippengruppe (6 Stunden ohne Pause) € 309,-- bei einer monatlichen Gebührenerhebung von 11 Monaten im Jahr für das einzige Kind einer Familie empfohlen. Die Empfehlungen sehen eine Reduzierung der Beiträge entsprechend der Zahl der Kinder in einer Familie nach dem Württemberger Modell vor. Hierbei erhalten Familien, wenn nur (noch) ein Kind im Haushalt lebt, keine finanzielle Reduzierung. Familienhaushalte mit mehreren Kindern werden, unabhängig davon wie viele Kinder ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot besuchen, bei den Elternbeiträgen zwischen 25 und 80% deutlich entlastet. Empfohlen wird insgesamt eine Beteiligung der Familien in Höhe von 20% der Betriebskosten. Damit verbleibt auch bei Berücksichtigung der durch das Land aktuell gewährten Betriebskostenzuschüsse für jedes am 01.03. des Vorjahres betreute Kind immer ein Zuschussbedarf. Dieser ist durch die Kindergartenträger bzw. die Stadt Lahr zu finanzieren. Die Landeszuweisungen 2014 betragen ca. 27 - 31% der Betriebskosten für 3- bis 6jährige Kinder und ca. 50 - 64% der Betriebskosten für Kinder unter 3 Jahren, bezogen auf die vom Städtetag veröffentlichten Platzkosten. Das Gebührenaufkommen in Lahr beträgt ca. 18% der Betriebsausgaben. Bei einer Erhöhung der Gebühr für den Regelkindergarten um € 5,-- von derzeit € 87,-- monatlich auf € 92,-- (Erhöhung um 5,75%) werden, entsprechend der vom Gemeinderat verabschiedeten Kalkulationssystematik, die weiteren Gebühren bezogen auf den Fachkräfteschlüssel pro Kind sowie die Betreuungszeit in Relation zur Regelbetreuung berechnet. In den erweiterten Betreuungsformen insbesondere bei Kindern unter drei Jahren sind Erhöhungen bis maximal 7 % vorgesehen. Dies soll zum langfristigen Ausgleich bei noch bestehenden unterproportionalen Betreuungsgebühren beitragen. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren ab 01.01.2015 (Anlage 1) sehen u.a. für die Betreuung in einer VÖ-Gruppe € 117,--, in einer VÖ-Krippengruppe € 202,-- sowie in einer altersgemischten Regelgruppe € 124,-- monatlich für Vollzahler vor. Im Vergleich mit den anderen Großen Kreisstädten im Ortenaukreis (Anlage 3) liegen die vorgeschlagenen Gebühren für Vollzahler insbesondere bei den 3-6jährigen Kindern eher im oberen Bereich. Bei den Lahrer Umlandgemeinden (Anlage 4) werden überwiegend in Anlehnung an die Empfehlungssätze der Kirchen und kommunalen Spitzenverbände höhere Beiträge für Vollzahler erhoben. Für Familien mit mehreren Kindern erfolgt dort jedoch eine umfassendere Entlastung entsprechend dem Württemberger Modell. Obwohl bei den letzten Entgelterhöhungen in Lahr der prozentuale Anstieg bei den erweiterten Betreuungsangeboten teilweise bis zu 10% betrug, liegen die Gebühren vor allem im Bereich der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder weiterhin noch erheblich unter den empfohlenen und auch unter den nach der städtischen Kalkulationssystematik errechneten Gebührensätzen. Zu den Betreuungsgebühren kommen bei Ganztags- und Krippenbetreuung immer, optional auch bei Verlängerten Öffnungszeiten, noch Verpflegungskosten für das Mittagessen hinzu. Diese Verpflegungspauschale soll aufgrund gestiegener Sachkosten für Lieferung (Bezugskosten pro Mahlzeit € 3,50 bis € 4,-- bei unterschiedlichen Portionsgrößen der einzelnen Lieferanten) sowie gestiegenem Aufwand bei den hauswirtschaftlichen Leistungen der Kindertageseinrichtungen von € 55,-- auf € 60,-- monatlich erhöht werden. Der Preis für ein Einzelessen soll für gelegentliche Teilnehmer am Mittagessen von € 3,50 auf € 3,80 steigen. Drucksache 221/2014 Seite - 3 - Mit der in Lahr geltenden Geschwisterermäßigung (25% für jedes von 2 Kindern, 50% für jedes von 3 Kindern, 65% ab 4 Kindern, jeweils auf volle Euro aufgerundet) werden Familien entlastet, die gleichzeitig für mehrere Kinder kostenpflichtige Betreuungsangebote nutzen. Diese Geschwisterermäßigung wurde zum 01.09.2012 auf Anregung des Gesamtelternbeirats eingeführt. Familien mit geringem Einkommen, bei denen nur ein Kind eine Kindertageseinrichtung oder kostenpflichtige Schulkindbetreuung besucht, können weiterhin auf Antrag 25% Familienförderung (aufgerundet auf volle Euro) erhalten. Es soll damit sichergestellt werden, dass die volle Gebühr nur von Familien bezahlt werden muss, die dies finanziell leisten können oder die gesetzliche Förderansprüche haben. Stellungnahme der Verwaltung: Auch bei der aktuellen Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird deutlich, dass die über die Betreuung im Regelkindergarten hinausgehenden Angebote in Lahr im Vergleich mit den Umlandgemeinden weiterhin als umfangreich und günstig einzuschätzen sind. Ziel muss es trotz des eher niedrigen Einkommensniveaus in Lahr sein, Familien entsprechend der von ihnen gewählten Betreuungsangebote gleichmäßig an den Kosten zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund sind die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen von bis zu 7 % bei den erweiterten Betreuungsangeboten als notwendig und zugleich als moderat anzusehen. Eine Neukalkulation und weitere Anpassung der Gebühren wird wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands voraussichtlich erst wieder in zwei Jahren erfolgen. Einkommensschwächere Familien haben auch weiterhin die Möglichkeit, die Betreuungskosten im Rahmen von gesetzlichen Leistungen, wie z.B. Jugendhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung zu erhalten. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Betreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuererklärung geltend gemacht werden können. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben Eltern, die Leistungsempfänger von ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung sind, zudem die Möglichkeit für ihr Kind einen Zuschuss zu den Essenskosten beim Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Schule zu erhalten. Der Eigenanteil der Eltern beträgt dann noch € 1,-- je Essen, das sind pauschaliert € 19,-- monatlich je Kind. Der Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertageseinrichtungen befasst sich in seiner Sitzung am 9. Oktober 2014 mit der vorgeschlagenen Gebühren-Neufassung. Mit den kirchlichen Trägervertretern wurde die vorgeschlagene Gebührenerhöhung bereits besprochen. Die kirchlichen Träger müssen noch die Genehmigung ihrer Entscheidungsgremien einholen. Die Mehreinnahmen für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden auf durchschnittlich € 50.000 jährlich geschätzt. Die beabsichtigte Neuregelung der städtischen Betriebskostenzuschüsse an kirchliche und freie Träger von Kindertagesstätten wird den städtischen Zuschussbedarf künftig erhöhen, weshalb die geplanten Betreuungsgebühren hier den Anstieg der zukünftigen Zuschussbedarfe abfedern sollen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter