Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
27. April 2020
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 4/2020) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 27.04.20 Sporthalle im Bürgerpark, Mehrzweckhalle ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats - ohne Beschluss III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 67/2020 10/101 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen Der Gemeinderat beschließt: Folgende Personen werden als sachkundige Einwohner gewählt: Interkultureller Beirat Institution Vertretung Stellvertretung Katholisches Dekanat Christoph Franke Claudia Valdivieso Beratungsergebnis: Einstimmig 96/2020 201 2. Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Krise - Umgang mit bestimmten Ansprüchen aus Gebühren, Entgelten und sonstigen privatrechtlichen Forderungen Der Gemeinderat beschließt: I. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgende Beschlüsse: 1. Auf die Erhebung von Gebühren nach der „Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung)“ wird abweichend zur Regelung in § 4 Absatz 1 der Kinderbetreuungssatzung für den Monat April verzichtet. Der Verzicht dient zum Ausgleich der Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen vom 17.03.2020 bis 19.04.2020 und beinhal- -2tet sowohl die Betreuungsgebühren als auch die Verpflegung. Der Verzicht auf die Erhebung der Betreuungsgebühren inklusive der Verpflegung erstreckt sich in gleichem Maß auf die Notbetreuungsangebote. 2. Bei einer Verlängerung der gesetzlich verordneten Schließzeiten nach dem 19.04.2020 verzichtet die Stadt Lahr auf die Erhebung der Betreuungsgebühren inklusive der Verpflegung für den Zeitraum der Verlängerung. Die Höhe des Verzichts wird vorerst auf eine weitere Monatsgebühr begrenzt. 3. Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes eingestellt oder eingeschränkt wurde, wird ab dem 17.03.2020 für einen Zeitraum von 3 Monaten verzichtet. Sondernutzungsgebühren, die für diesen Zeitraum bereits erhoben wurden, werden zurückerstattet. Von dem Antragserfordernis nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen. II. Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von den Ausführungen zu den Musikschulentgelten, Entgelten der Volkshochschule und den Entgelten für die (sportliche) Dauernutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen. Beratungsergebnis: Einstimmig 84/2020 202 3. Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt, den in Lahr tätigen Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von Auswirkungen des Coronavirus betroffenen sind, die zu leistenden Gewerbesteuern und Grundsteuern bis längstens 31.12.2020 zinslos zu stunden. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt entsprechenden Anträgen zuzustimmen. Bei der Prüfung der Anträge sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Beratungsergebnis: Einstimmig 69/2020 14 4. Kenntnisnahme des geänderten Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom geänderten Jahresabschluss. -32. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 52.303.859,86 EUR und einem Jahresgewinn von 1.094.522,93 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 3. Der Jahresgewinn 2018 in Höhe von 1.094.522,93 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt. 4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 5. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu ge- ben. Beratungsergebnis: Einstimmig 313/2019 622 5. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft- Forstbezirk Lahr-, und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020. Beratungsergebnis: Einstimmig 100/2020 10/102 6. Projekt: "Qualifizierung als Erzieher/in" im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung (PIA) der Stadt Lahr / der Bundesanstalt für Arbeit / Arbeitsagentur Offenburg Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Kooperationsprojekt mit der Agentur für Arbeit zur Schaffung von 15 neuen praxisintegrierten Ausbildungsplätzen (PiA) zu. 2. Die projektbezogene Neuschaffung von 15 Vollzeitstellen (Entgeltgruppe S 2 TVöD) ab dem 01.09.2020 werden im Stellenplan abgebildet und sind im Rahmen des Projekts bis zum 31.08.2023 befristet. 3. Die erforderlichen Personalkosten sind in den Haushalten 2020, 2021, 2022, 2023 brutto zu veranschlagen; ebenso die jährlichen Einnahmen durch die Arbeitsentgeltzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit. -44. Der Projektbeginn bzw. die Projektdurchführung steht unter dem Vorbehalt eines vorliegenden Förderbescheides der Bundesagentur für Arbeit. Beratungsergebnis: Einstimmig 72/2020 603 7. Vergabe der Rahmenverträge für Bauleistungen für den Zeitraum 2020 - 2021 mit 2-maliger Verlängerungsoption bis 2023 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die Auftragsvergabe der Rahmenverträge für Bauleistungen für den Zeitraum 2020 - 2021 mit 2-maliger Verlängerungsoption bis 2023 für die in der Sachdarstellung aufgeführten Gewerke, Bezirke / Lose. Beratungsergebnis: Einstimmig 59/2020 61 8. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Dem vorliegenden Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.02.2020 wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Beratungsergebnis: Einstimmig 73/2018 622 9. Erbbaurechte des Hospital- und Armenfonds Lahr: Grundsatzbeschluss: Verkauf und Verlängerung der bestehenden Erbbaurechte Der Gemeinderat beschließt: -5Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr nimmt zustimmend zur Kenntnis: 1. Die Erbbaurechtsgrundstücke im Eigentum des Hospital- und Armenfonds Lahr sollen derzeit grundsätzlich nicht veräußert werden. 2. Den Erbbaurechtsnehmern kann ein Angebot einer vorzeitigen Verlängerung der Erbbaurechte mit einem jährlichen Zinssatz von 2,5 % des Bodenrichtwerts unterbreitet werden. 3. Bei Neuabschlüssen von Erbbaurechten ist ein Zinssatz von 2,5 % zu verwenden. Beratungsergebnis: Einstimmig 92/2020 61 10. Veränderungssperre zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - 2. Verlängerung der Veränderungssperre Der Gemeinderat beschließt: Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen, hilfsweise als neue Veränderungssperre. Der geänderte reduzierte Geltungsbereich ist dem Bestandsplan zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre vom 8.4.2020 zu entnehmen, der Bestandteil der Satzung und hier ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 97/2020 61 11. Bebauungsplan HOCHSTRASSE - Sozialwohnungsquote Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Schaffung von 20 % sozialem Mietwohnraum bei Neubauprojekten, die 10 oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von über 800 m² aufweisen muss beim Bauvorhaben in der HOCHSTRASSE nicht vor Ort erfolgen. 2. Die nachzuweisenden 20 % sozialer Mietwohnraum werden beim Bauvorhaben JAMMSTRASSE/GEIGERSTRASSE verwirklicht, sodass an diesem Standort insgesamt 40 % sozialer Mietwohnraum geschaffen wird. Beratungsergebnis: -6Abgesetzt 95/2020 61 12. Bauvorhaben JAMM-/GEIGERSTRASSE Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Integration einer 5-gruppigen Kita in die Entwurfsplanung wird zugestimmt. 2. Der Anteil an sozialen Mietwohnungen kann hier auf 40% erhöht werden. Beratungsergebnis: Abgesetzt IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17.02.2020 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 23.03.2020 - ohne Beschluss Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.