Navigation überspringen

Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 4/2020) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 27.04.20 Sporthalle im Bürgerpark, Mehrzweckhalle

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
- ohne Beschluss III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
67/2020
10/101

1.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen

Der Gemeinderat beschließt:
Folgende Personen werden als sachkundige Einwohner gewählt:
Interkultureller Beirat
Institution

Vertretung

Stellvertretung

Katholisches Dekanat

Christoph Franke

Claudia Valdivieso

Beratungsergebnis:
Einstimmig

96/2020
201

2.

Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Krise
- Umgang mit bestimmten Ansprüchen aus Gebühren, Entgelten und
sonstigen
privatrechtlichen Forderungen

Der Gemeinderat beschließt:
I. Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgende Beschlüsse:
1. Auf die Erhebung von Gebühren nach der „Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der
städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren
(Kinderbetreuungssatzung)“ wird abweichend zur Regelung in § 4 Absatz 1 der Kinderbetreuungssatzung für den Monat April verzichtet. Der Verzicht dient zum Ausgleich der
Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen vom 17.03.2020 bis 19.04.2020 und beinhal-

-2tet sowohl die Betreuungsgebühren als auch die Verpflegung. Der Verzicht auf die Erhebung der Betreuungsgebühren inklusive der Verpflegung erstreckt sich in gleichem Maß
auf die Notbetreuungsangebote.
2. Bei einer Verlängerung der gesetzlich verordneten Schließzeiten nach dem 19.04.2020
verzichtet die Stadt Lahr auf die Erhebung der Betreuungsgebühren inklusive der Verpflegung für den Zeitraum der Verlängerung. Die Höhe des Verzichts wird vorerst auf eine
weitere Monatsgebühr begrenzt.
3. Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die Erhebung
von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes eingestellt oder
eingeschränkt wurde, wird ab dem 17.03.2020 für einen Zeitraum von 3 Monaten verzichtet. Sondernutzungsgebühren, die für diesen Zeitraum bereits erhoben wurden, werden
zurückerstattet. Von dem Antragserfordernis nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen.
II. Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von den Ausführungen zu den Musikschulentgelten, Entgelten der Volkshochschule und den Entgelten für die (sportliche) Dauernutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen.

Beratungsergebnis:
Einstimmig
84/2020
202

3.

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des
Coronavirus

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt, den in Lahr tätigen Unternehmen, die
nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von Auswirkungen
des Coronavirus betroffenen sind, die zu leistenden Gewerbesteuern
und Grundsteuern bis längstens 31.12.2020 zinslos zu stunden. Die
Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt entsprechenden Anträgen
zuzustimmen. Bei der Prüfung der Anträge sind keine strengen Anforderungen zu stellen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
69/2020
14

4.

Kenntnisnahme des geänderten Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom geänderten Jahresabschluss.

-32. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von
52.303.859,86 EUR und einem Jahresgewinn von 1.094.522,93 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß
§ 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
3. Der Jahresgewinn 2018 in Höhe von 1.094.522,93 EUR wird an den Haushalt der
Gemeinde abgeführt.
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
5. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu ge-

ben.

Beratungsergebnis:
Einstimmig
313/2019
622

5.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für
Waldwirtschaft- Forstbezirk Lahr-, und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
100/2020
10/102

6.

Projekt: "Qualifizierung als Erzieher/in" im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung (PIA) der Stadt Lahr / der Bundesanstalt für Arbeit / Arbeitsagentur Offenburg

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Kooperationsprojekt mit der Agentur für Arbeit zur Schaffung von 15 neuen praxisintegrierten Ausbildungsplätzen
(PiA) zu.
2. Die projektbezogene Neuschaffung von 15 Vollzeitstellen (Entgeltgruppe S
2 TVöD) ab dem 01.09.2020 werden im Stellenplan abgebildet und sind im
Rahmen des Projekts bis zum 31.08.2023 befristet.
3. Die erforderlichen Personalkosten sind in den Haushalten 2020, 2021,
2022, 2023 brutto zu veranschlagen; ebenso die jährlichen Einnahmen
durch die Arbeitsentgeltzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit.

-44. Der Projektbeginn bzw. die Projektdurchführung steht unter dem Vorbehalt
eines vorliegenden Förderbescheides der Bundesagentur für Arbeit.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
72/2020
603

7.

Vergabe der Rahmenverträge für Bauleistungen für den Zeitraum 2020
- 2021
mit 2-maliger Verlängerungsoption bis 2023

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die Auftragsvergabe der Rahmenverträge für Bauleistungen für den Zeitraum 2020 - 2021 mit 2-maliger
Verlängerungsoption bis 2023 für die in der Sachdarstellung aufgeführten
Gewerke, Bezirke / Lose.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

59/2020
61

8.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Der Gemeinderat empfiehlt:
1.

Dem vorliegenden Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der
Fassung vom 26.02.2020 wird zugestimmt.

2.

Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Beratungsergebnis:
Einstimmig
73/2018
622

9.

Erbbaurechte des Hospital- und Armenfonds Lahr:
Grundsatzbeschluss: Verkauf und Verlängerung der bestehenden Erbbaurechte

Der Gemeinderat beschließt:

-5Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr nimmt zustimmend zur Kenntnis:
1. Die Erbbaurechtsgrundstücke im Eigentum des Hospital- und Armenfonds
Lahr sollen derzeit grundsätzlich nicht veräußert werden.
2. Den Erbbaurechtsnehmern kann ein Angebot einer vorzeitigen Verlängerung der Erbbaurechte mit einem jährlichen Zinssatz von 2,5 % des Bodenrichtwerts unterbreitet werden.
3. Bei Neuabschlüssen von Erbbaurechten ist ein Zinssatz von 2,5 % zu verwenden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
92/2020
61

10.

Veränderungssperre zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE
OST
- 2. Verlängerung der Veränderungssperre

Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST, die dieser Beschlussvorlage als
Anlage beigefügt ist, wird beschlossen, hilfsweise als neue Veränderungssperre.
Der geänderte reduzierte Geltungsbereich ist dem Bestandsplan zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre vom 8.4.2020 zu entnehmen, der Bestandteil
der Satzung und hier ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

Beratungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
97/2020
61

11.

Bebauungsplan HOCHSTRASSE
- Sozialwohnungsquote

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Schaffung von 20 % sozialem Mietwohnraum bei Neubauprojekten,
die 10 oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche
von über 800 m² aufweisen muss beim Bauvorhaben in der HOCHSTRASSE nicht vor Ort erfolgen.
2. Die nachzuweisenden 20 % sozialer Mietwohnraum werden beim Bauvorhaben JAMMSTRASSE/GEIGERSTRASSE verwirklicht, sodass an
diesem Standort insgesamt 40 % sozialer Mietwohnraum geschaffen
wird.
Beratungsergebnis:

-6Abgesetzt
95/2020
61

12.

Bauvorhaben JAMM-/GEIGERSTRASSE

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Integration einer 5-gruppigen Kita in die Entwurfsplanung wird zugestimmt.
2. Der Anteil an sozialen Mietwohnungen kann hier auf 40% erhöht werden.
Beratungsergebnis:
Abgesetzt
IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
17.02.2020

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
23.03.2020

- ohne Beschluss Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.