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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 7/2021) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 28.06.21 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1

ÖFFENTLICHE SITZUNG
II. INFORMATION
Situationsbericht Coronapandemie
- mündlicher Bericht
- ohne Beschluss III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der SPD-Fraktion auf Gebührenerlass für die Außenbenutzung
Beschluss:
"Auf

die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die CoronaVerordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde
oder ist, wird für den Zeitraum 01.07.2021 bis einschließlich 31.12.2021 verzichtet. Von dem Antragserfordernis nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen."
Beratungsergebnis:
23
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
5
Enthaltungen
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
87/2021
1. Ergänzu
ng
61

1.

Erweiterungen und Neuansiedlung von LIDL-Märkten

Der Gemeinderat beschließt:
1. Eine weitere Ansiedlung eines LIDL-Marktes im Fachmarktzentrum wird
abgelehnt.

-22. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung zur Prüfung und Konkretisierung der Planungsziele für die nächste
Gremienrunde vor der Sommerpause in die Wege zu leiten.
3. Sie wird beauftragt, alle notwendigen Schritte vorzubereiten, um eine
nicht erwünschte Ansiedlung eines weiteren Lebensmitteldiscounters zu
verhindern, und den Gremien regelmäßig über den Fortgang der gerichtlichen Auseinandersetzungen zu berichten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
110/2021
61

2.

Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Abschlussbericht zur Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der
Stadt Lahr wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung erster Maßnahmen
erfolgt ab dem Jahr 2022 ff. Die Verwaltung wird Vorschläge in die für Herbst
2021 geplante Vorlage zum Aktions-/Umsetzungsprogramm des Verkehrsentwicklungsplans integrieren.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
97/2021
61

3.

Interkommunales Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Bericht zum Interkommunalen Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr
wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahmenvorschläge, die Investitionen
seitens
der
Stadt Lahr bedingen, fließen in das
Aktions/Umsetzungsprogramm des Verkehrsentwicklungsplans 2022 ff. mit ein, das
den Gremien im Herbst 2021 zur Beratung vorgelegt wird.
2. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird im Anschluss an die
Beratung dieser Vorlage ein beschränktes Vergabeverfahren mit Interessenbekundung durchgeführt. Die wichtigsten Inhalte, u.a. Standorte, Realisierungszeitraum, Konzessionsdauer und Finanzierung, sind der Sachdarstellung zu entnehmen.
Die Kosten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie den Betrieb für einen
im Vergabeverfahren festgelegten Konzessionszeitraum von acht Jahren
trägt der Anbieter. Im Gegenzug stellt die Stadt Lahr die öffentlichen Flächen
inkl. Beschilderung und Markierung kostenfrei zur Verfügung und überlässt
dem Anbieter die Einnahmen aus dem Stromverkauf.

Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen

-399/2021
15

4.

Breitbandvernetzung der Lahrer Schulen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt, die Breitband Ortenau GmbH & Co.
KG mit dem Aufbau eines Glasfasernetzes für die in Trägerschaft
der Stadt Lahr stehenden Lahrer Schulen zu beauftragen.
2. Für den nicht durch Fördermittel gedeckten Eigenanteil der Stadt
Lahr wird der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ein Investitionszuschuss von 21.840,00 Euro gewährt. Über diesen Betrag wird
aus Fördergründen eine Patronatserklärung gegenüber der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG abgegeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Patronatserklärung erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
4. Der Gemeinderat stimmt für die Weiterverrechnung der Pachtentgelte für die Glasfaserinfrastruktur der Überlandwerk Mittelbaden
GmbH & Co. KG dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages
mit der Breitband Ortenau GmbH & Co KG zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

100/2021
15

5.

Vereinheitlichung der Verträge, Entgelte und Produkte der Komm.ONE

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden
rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur
Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen
sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen
rechtlichen Beziehungen zu.
2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Oberbürgermeister, alle
für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen
durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist
insbesondere der Abschluss des öffentlich- rechtlichen Vertrages auf Basis
der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-458/2021
61

6.

Aktivierung von leerstehendem Wohnraum
- Bericht zu Zwischenstand und Fortentwicklung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bewertung zu den Fragen wird zugestimmt, sie soll die Richtschnur für das weitere Vorgehen sein.
3. Die Verwaltung wird nach Ablauf eines halben Jahres eine weitere Bilanz
ziehen und dem Gemeinderat vorlegen.
Beratungsergebnis:
28
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen

112/2021
61

7.

DORV-Zentrum und neues Wohnen im Stadtteil Hugsweier
- Ergebnis Konzeptvergabe

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Bebauungsvorschlag für das DORV-Zentrum mit Wohnungen und
zusätzlichem Staffelgeschoss wird begrüßt und Grundlage für die weitere Projektentwicklung.
2. Die Vorarbeiten zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans zur
Schaffung des Baurechts sind aufzunehmen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

95/2021
622

8.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für
Waldwirtschaft- Forstbezirk Lahr-, und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-5109/2021
201

9.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021
(Ermächtigungsübertragungen 2020)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Haushaltsermächtigungen 2020 in das Haushaltsjahr 2021 wie folgt
- im Ergebnishaushalt: mit Aufwendungen in Summe von 5.729.600 Euro
(werden für übertragbar erklärt)
- im Finanzhaushalt: mit Einzahlungen in Summe von 3.768.400 Euro
mit Auszahlungen in Summe von 21.265.200 Euro
Beratungsergebnis:
Einstimmig

76/2021
BGL

10.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das
gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb
Lahr.
Beratungsergebnis:
28
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen

62/2021
1. Ergänzu
ng
50

11.

Verabschiedung der Richtlinien zur Leistungssportförderung der Stadt
Lahr/Schwarzwald

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinien zur Leistungssportförderung der Stadt Lahr/Schwarzwald rückwirkend zum 01.01.2021. Die
jährliche Fördersumme beträgt € 20.000,-.
2. Der Gemeinderat nimmt den Ausblick zur umfassenden Neugestaltung
der Sportförderung zur Kenntnis.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

-6108/2021
1. Ergänzu
ng
14

12.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder,

Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme
von 51.603.201,25 EUR und einem Jahresgewinn von 686.390,45 EUR
nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2019 in Höhe von 686.390,45 EUR wird an den Haus-

halt der Gemeinde abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt

zu geben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

70/2021
602

13.

Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Budgeteinheiten des BGL für Grün und Friedhof. (Haushaltsjahr 2020)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 auf der Budgeteinheit „BGL- Kosten Grün“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
153.000 €.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Kostenstelle 42405001 Stegmattensee Kostenart 4271000 in Höhe von 86.000 €
und durch
Mehrerträge bei der Kostenstelle 61105000 „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ mit Kostenart 31110000 „Schlüsselzuweisungen in der Höhe von 67.000
€
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 auf der Budgeteinheit „BGL- Kosten Friedhof“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
178.000 €.

-7Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Kostenstelle 55305000 Bestattungswesen, Kostenart 4212000 in Höhe von
31.000 €, sowie
durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 61105000 „Steuern, Zuweisungen,
Umlagen“ mit Kostenart 31110000 „Schlüsselzuweisungen in der Höhe von
147.000€
Beratungsergebnis:
28
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

69/2021
501

14.

Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim,
Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der
Trägerschaft durch freie Träger

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt ab dem Schuljahr 2021/2022 dem weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit an der Grundschule Reichenbach mit Außenstelle
Kuhbach mit einem Stellenumfang von 50% zu.
2. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. wird mit der Trägerschaft
beauftragt. Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung
unter Berücksichtigung der Kreis- und Landeszuschüsse durchgeführt. Ein
Leistungsvertrag wird die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das
Schuljahr 2021/2022 liegt das voraussichtliche Defizit bei rund EUR 20.700,-.
Im Haushalt 2021 sind anteilig Zuschussmittel i. H. v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

118/2021
202

15.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat beschließt:
Die Wiederwahl von Stadträtin Rompel, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Hirsch und
Stadtrat Kleinschmidt

Beratungsergebnis:
24
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

-8119/2021
202

16.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2020

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2020,
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2020,
 den Lagebericht 2020,
 den Anhang 2020
 den Anlagespiegel 2020
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
 den Bericht des Aufsichtsrats
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2020
festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates
über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2020 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
121/2021
202

17.

Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen;
Ablieferung von Grund- und Gewerbesteuer an den Zweckverband
„Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Kostenstelle 57105010 (ZV Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr), Kostenart 4453000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl.)
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 575.166,59 €.
2. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle
61105000 (Steuern, Zuweisungen), Kostenart 30130000 (Gewerbesteuer).

Beratungsergebnis:
Einstimmig

-956/2021
61

18.

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST
- Erweiterung der Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
Die inhaltlich erweiterten Planungsziele vom 28.05.2021 zum Bebauungsplan
OFFENBURGER STRASSE WEST werden gebilligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

117/2021
605

19.

Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und zwei Fußgängerquerungen im Jahr 2021/2022
- Sachstandsinformation
- Neue Umsetzungsplanung mit Einholung eines Vorgriffsbeschlusses
für das Haushaltsjahr 2022

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr ermächtigt die Verwaltung, die Durchführung der Veröffentlichung / Ausschreibung der Gesamtmaßnahme (18 Bushaltestellen + 2 Querungshilfen) im Jahr 2021 vorzunehmen. Davon werden
im Jahr 2021 Maßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von bis zu
850.000 € (= verfügbare Haushaltsmittel 2021) umgesetzt und auszahlungsmäßig abgerechnet. Die restlichen Maßnahmen mit einem Kostenumfang von
bis zu rd. 270.000 € werden nach dem Jahreswechsel 2021/2022 bautechnisch umgesetzt und mittels einer entsprechenden (zusätzlichen) Mittelbereitstellung im Plan 2022 finanziert.
2. Der im Jahr 2022 für die restlichen Maßnahmen notwendige Mittelbedarf
i.H.v. rd. 270.000 € ist in den kommenden Haushaltsplan 2022 unter dem
Investitionsauftrag I54 7000 20000 „Barrierefreiheit des ÖPNV“ mit Bindungswirkung einzustellen (Vorgriffsbeschluss). Die Verwaltung wird ermächtigt, diese bereits im Jahr 2021 ausgeschriebenen Maßnahmen nach dem
Jahreswechsel 2021/2022 und damit auch in der Interimszeit 2022 zu beginnen, umzusetzen und zahlungsmäßig abzurechnen.
3. Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme (18 Bushaltestellen und zwei
Querungshilfen) stehen dann unter dem Investitionsauftrag I54 7000 20000
„Barrierefreiheit des ÖPNV“ in den Jahren 2021 und 2022 zusammengeführte
Haushaltsmittel in verfügbarer Gesamthöhe von rund 1.120.000,00 € bereit.
4. Der Gemeinderat der Stadt Lahr stimmt zu, dass die Verwaltung die Beschlussvorlage für die Beauftragung der Gesamtmaßnahme an die ausführende Firma aus Zeitgründen ggf. auch als s.g. „Tischvorlage“ in die Sitzung
des Gemeinderats am 19.07.2021 einbringen kann.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

- 10 -

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
17. Mai 2021
- ohne Beschluss -