Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
26. Juni 2023
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 6/2023) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 26.06.23, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG II. INFORMATION 111/2023 St. Umwelt 1. Planungen zur Tiefengeothermie im Raum Lahr Mitteilung: Die Informationen zu den aktuellen Planungen für Geothermie im Raum Lahr durch diese Vorlage und durch den Vortrag der badenovaWÄRMEPLUS in der Sitzung werden zur Kenntnis genommen. 110/2023 605 2. Erschließung Rheinstraße Nord, nördlicher Teil - Projektbericht Nr. 1, Stand Mai 2023 Mitteilung: Der Projektbericht Nr. 1, Stand Mai 2023 zur Erschließung Rheinstraße Nord wird zur Kenntnis genommen. 103/2023 603 3. Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium - Projektmanagement - Bericht 17, Stand Mai 2023 Mitteilung: Der Projektmanagement-Bericht 17, Stand Mai 2023 zur Sanierung des Scheffel-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen. 104/2023 603 4. Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium - Projektmanagement - Bericht 17, Stand Mai 2023 Mitteilung: Der Projektmanagement-Bericht 17, Stand Mai 2023 zur Sanierung des MaxPlanck-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen. -2105/2023 603 5. Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule - Projektmanagement - Bericht 17, Stand Mai 2023 Mitteilung: Der Projektmanagement-Bericht 17, Stand Mai 2023 zur Sanierung der Schutterlindenbergschule wird zur Kenntnis genommen. 106/2023 603 6. Neubau Feuerwache West - Projektmanagement - Bericht 15, Stand Mai 2023 Mitteilung: Der Projektmanagement-Bericht 15, Stand Mai 2023 zum Neubau Feuerwache West wird zur Kenntnis genommen. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 74/2023 502 1. Anpassung der Gebühren für die Kindertagesbetreuung und Änderung der Kinderbetreuungssatzung Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Kinderbetreuungsgebühren werden zum 01.09.2023 um durchschnittlich 7,5% erhöht. 2. Die Kinderbetreuungssatzung und das Gebührenverzeichnis (Anlage 1) werden neu gefasst. Beratungsergebnis Ziffer 1: 22 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Beratungsergebnis Ziffer 2: 21 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 11 Enthaltungen 57/2023 502 2. Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr fördert neue Einrichtungen der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen mit einem monatlichen Zuschuss zur Kaltmiete in Höhe von maximal 1.200 €. Dieser Zuschuss wird nachrangig nach einer möglichen zusätzlichen Förderung des Ortenaukreises ge- -3währt, wenn alle fachlichen sowie rechtlichen Voraussetzungen für einen Betrieb erfüllt sind. 2. Die Stadt Lahr gewährt jeder neuen Einrichtung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen einen einmaligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.000 €. 3. Sofern im Haushaltsplan 2023 unter der Kostenstelle 36505056 (Kindertagespflege) überplanmäßige Ausgaben entstehen, ist vom Fachamt ein Deckungsvorschlag zu erarbeiten. Ab dem Haushaltsjahr 2024 sind unter der Kostenstelle 36505056 entsprechende Haushaltsmittel anzumelden. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 83/2023 413 3. Machbarkeitsstudien - Dritter Ort in der Schillerstraße 11 Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Sparkasse Offenburg/Ortenau finanzierte Machbarkeitsstudie für das Projekt „Dritter Ort, Schillerstr. 11“ zu begleiten. In enger Abstimmung mit der Eigentümerin ist eine verzahnte Mehrfachnutzung von Mediathek mit Gastronomie und Veranstaltungsflächen, Mehrgenerationenhaus, Treffpunkt Stadtmühle, Pflegestützpunkt Außenstelle Lahr, kulturelle Nutzung (z.B. Städtische Galerie), jeweils zugehörigen Verwaltungsräumen sowie multifunktionalen Schulungs- und Sitzungsräumen zu untersuchen. 2. Damit wird Punkt 2 des Grundsatzbeschluss „Entwicklung des PostAreals“ (DS 18/2022 vom 25.04.2022) abgeändert und es bedarf keiner integrierten Untersuchung von Mediathek und VHS im Zuge der Neubebauung des Postareals. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 77/2023 603 4. Haus am See Errichtung einer Verschattungsanlage Der Gemeinderat beschließt: Der Errichtung einer Verschattungsanlage beim Haus am See durch den Pächter wird zugestimmt. -4Nach einem Jahr Probezeit entscheidet die Stadt Lahr, ob die Verschattungsanlage dauerhaft auf der Seeterrasse verbleiben kann. Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 5 Enthaltungen 120/2023 602 5. Friedhofserweiterung Kuhbach - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an Fa. Jakober aus Lahr zum Angebotspreis von 314.249,63 € brutto. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 5 Enthaltungen Stadtrat Bühler hat sich für diesen Punkt für befangen erklärt. 87/2023 411 6. Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2024/2025 und das Haushaltsjahr 2024 Der Gemeinderat beschließt: 1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2024 bis Juli 2025 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. Dem Amt 41 wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,erteilt. Geplante Ausgaben: 435.000,00 EURO Geplante Einnahmen: 248.000,00 EURO Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,-. Zuschussbedarf Gesamt 23/24: Zuschussbedarf Gesamt 24/25: 217.000 Euro 217.000 Euro 2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab so- -5fort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2024 erteilt: 2.1) Kultursommer Sternschnuppen Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 8.500,-- EURO 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 4.000,- Euro Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt! Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 15.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 6.000,-- Euro 2.3) Puppenparade Ortenau 2024 Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen Kostenstelle: 28105010, Sachkonto 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,- Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2023: Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2024: 70.800 Euro 60.400 Euro Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen 94/2023 622 7. Anpassung der allgemeinen Verkaufspreise für Flächen der Stadt Lahr in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Bereich Flughafen Lahr (Ost- und Westbereich) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der allgemeingültige Verkaufspreis für Grundstücke der Stadt Lahr in Gewerbe- und Industriegebieten wird ab 01.08.2023 von derzeit 90,€/m² auf 98,-€/m² (inkl. öffentlich-rechtlicher Beiträge und naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen) angepasst. Im Fall einer geplanten, zulässigen Einzelhandelsnutzung ist der Verkaufspreis entsprechend einer evtl. höheren Wertschöpfung im Verhandlungsweg anzupassen und zur Einzelentscheidung dem jeweils zuständigen gemeinderätlichen Gremium vorzulegen. 2. Für den Bereich des Ostareals des Flughafens und die städtischen Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Industriegebiet-West werden die städtischen Flächen zukünftig grds. für 110,- €/m² angeboten und veräußert. -63. Zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation spricht sich der Gemeinderat dafür aus, den Verkaufspreis für die erschlossenen Grundstücke im Westareal, die im Eigentum des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) stehen, ebenfalls anzuheben. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung ggü. dem Zweckverband darauf hinzuwirken. 4. Der Vertreter der Stadt Lahr in der Verbandversammlung des ZV IGP wird ermächtigt, einem Verkaufspreis von 110,- €/m² für die erschlossenen Grundstücke zuzustimmen. Die bis zum Tag dieser Entscheidung vorverhandelten Kaufpreise für die o.g. städtischen Grundstücke werden noch zu den aktuellen Preiskonditionen protokolliert. Beratungsergebnis: Einstimmig 102/2023 202 8. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Änderungssatzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr zu. Der Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung wird ermächtigt der Änderungssatzung zuzustimmen. 2. Der Gemeinderat stimmt dem unter Ziffer I. dieser Vorlage beschriebenen Berechnungsweg als Grundlage für die künftige Aufteilung des Steueraufkommens gem. § 11 Abs. 2 und 3 der geänderten Verbandssatzung zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Verteilung des Steueraufkommens mit dem Wirtschaftsjahr 2021 beginnt und die Aufteilung des Steueraufkommens damit erstmalig mit Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und dem zugehörigen Gewinnverwendungsbeschluss erfolgt. Beratungsergebnis: Einstimmig 109/2023 202 9. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Inanspruchnahme von Leistungen der städtischen Vergabestelle zu. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Industrieund Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wird ermächtigt dem Dienstleistungsvertrag zuzustimmen. -7- Beratungsergebnis: Freigabe 119/2023 101 10. Wahl der Jugendgemeinderätinnen und -räte für die Jahre 2023-2026 Der Gemeinderat beschließt: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Beratungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 15. Mai 2023 - ohne Beschluss -