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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 6/2023) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 26.06.23, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
II. INFORMATION
111/2023
St. Umwelt

1.

Planungen zur Tiefengeothermie im Raum Lahr

Mitteilung:
Die Informationen zu den aktuellen Planungen für Geothermie im Raum Lahr
durch diese Vorlage und durch den Vortrag der badenovaWÄRMEPLUS in
der Sitzung werden zur Kenntnis genommen.

110/2023
605

2.

Erschließung Rheinstraße Nord, nördlicher Teil
- Projektbericht Nr. 1, Stand Mai 2023

Mitteilung:
Der Projektbericht Nr. 1, Stand Mai 2023 zur Erschließung Rheinstraße Nord
wird zur Kenntnis genommen.

103/2023
603

3.

Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium
- Projektmanagement - Bericht 17, Stand Mai 2023

Mitteilung:
Der Projektmanagement-Bericht 17, Stand Mai 2023 zur Sanierung des
Scheffel-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen.

104/2023
603

4.

Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium
- Projektmanagement - Bericht 17, Stand Mai 2023

Mitteilung:
Der Projektmanagement-Bericht 17, Stand Mai 2023 zur Sanierung des MaxPlanck-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen.

-2105/2023
603

5.

Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule
- Projektmanagement - Bericht 17, Stand Mai 2023

Mitteilung:
Der Projektmanagement-Bericht 17, Stand Mai 2023 zur Sanierung der
Schutterlindenbergschule wird zur Kenntnis genommen.

106/2023
603

6.

Neubau Feuerwache West
- Projektmanagement - Bericht 15, Stand Mai 2023

Mitteilung:
Der Projektmanagement-Bericht 15, Stand Mai 2023 zum Neubau Feuerwache West wird zur Kenntnis genommen.

III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
74/2023
502

1.

Anpassung der Gebühren für die Kindertagesbetreuung und Änderung
der Kinderbetreuungssatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Kinderbetreuungsgebühren werden zum 01.09.2023 um durchschnittlich 7,5% erhöht.
2. Die Kinderbetreuungssatzung und das Gebührenverzeichnis (Anlage
1) werden neu gefasst.
Beratungsergebnis Ziffer 1:
22
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Beratungsergebnis Ziffer 2:
21
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
11
Enthaltungen

57/2023
502

2.

Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr fördert neue Einrichtungen der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen mit einem monatlichen Zuschuss zur Kaltmiete in Höhe von maximal 1.200 €. Dieser Zuschuss wird nachrangig
nach einer möglichen zusätzlichen Förderung des Ortenaukreises ge-

-3währt, wenn alle fachlichen sowie rechtlichen Voraussetzungen für einen Betrieb erfüllt sind.
2. Die Stadt Lahr gewährt jeder neuen Einrichtung der Kindertagespflege
in anderen geeigneten Räumen einen einmaligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.000 €.
3. Sofern im Haushaltsplan 2023 unter der Kostenstelle 36505056 (Kindertagespflege) überplanmäßige Ausgaben entstehen, ist vom Fachamt
ein Deckungsvorschlag zu erarbeiten. Ab dem Haushaltsjahr 2024 sind
unter der Kostenstelle 36505056 entsprechende Haushaltsmittel anzumelden.
Beratungsergebnis:
31
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

83/2023
413

3.

Machbarkeitsstudien - Dritter Ort in der Schillerstraße 11

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Sparkasse Offenburg/Ortenau finanzierte Machbarkeitsstudie für das Projekt „Dritter Ort, Schillerstr. 11“ zu begleiten. In enger Abstimmung mit der Eigentümerin ist
eine verzahnte Mehrfachnutzung von Mediathek mit Gastronomie und
Veranstaltungsflächen, Mehrgenerationenhaus, Treffpunkt Stadtmühle, Pflegestützpunkt Außenstelle Lahr, kulturelle Nutzung (z.B.
Städtische Galerie), jeweils zugehörigen Verwaltungsräumen sowie
multifunktionalen Schulungs- und Sitzungsräumen zu untersuchen.
2. Damit wird Punkt 2 des Grundsatzbeschluss „Entwicklung des PostAreals“ (DS 18/2022 vom 25.04.2022) abgeändert und es bedarf keiner integrierten Untersuchung von Mediathek und VHS im Zuge der
Neubebauung des Postareals.
Beratungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

77/2023
603

4.

Haus am See
Errichtung einer Verschattungsanlage

Der Gemeinderat beschließt:
Der Errichtung einer Verschattungsanlage beim Haus am See durch den
Pächter wird zugestimmt.

-4Nach einem Jahr Probezeit entscheidet die Stadt Lahr, ob die Verschattungsanlage dauerhaft auf der Seeterrasse verbleiben kann.
Beratungsergebnis:
22
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
5
Enthaltungen

120/2023
602

5.

Friedhofserweiterung Kuhbach - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an Fa.
Jakober aus Lahr zum Angebotspreis von 314.249,63 € brutto.
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
5
Enthaltungen
Stadtrat Bühler hat sich für diesen Punkt für befangen erklärt.

87/2023
411

6.

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2024/2025 und das Haushaltsjahr
2024

Der Gemeinderat beschließt:
1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2024 bis Juli 2025 Künstlern und Agenturen ab
sofort verbindliche Zusagen zu erteilen.
Dem Amt 41 wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle
28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,erteilt.
Geplante Ausgaben:
435.000,00 EURO
Geplante Einnahmen:
248.000,00 EURO
Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,-.
Zuschussbedarf Gesamt 23/24:
Zuschussbedarf Gesamt 24/25:

217.000 Euro
217.000 Euro

2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten
Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab so-

-5fort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2024 erteilt:
2.1)

Kultursommer Sternschnuppen
Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von 8.500,-- EURO

2.2)

Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite
Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 4.000,- Euro
Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt!
Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 15.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 6.000,-- Euro

2.3)

Puppenparade Ortenau 2024
Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen
Kostenstelle: 28105010, Sachkonto 42710000 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,-

Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2023:
Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2024:

70.800 Euro
60.400 Euro

Beratungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
3
Enthaltungen

94/2023
622

7.

Anpassung der allgemeinen Verkaufspreise für Flächen der Stadt Lahr
in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Bereich Flughafen Lahr
(Ost- und Westbereich)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der allgemeingültige Verkaufspreis für Grundstücke der Stadt Lahr in
Gewerbe- und Industriegebieten wird ab 01.08.2023 von derzeit 90,€/m² auf 98,-€/m² (inkl. öffentlich-rechtlicher Beiträge und naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen) angepasst. Im Fall einer geplanten,
zulässigen Einzelhandelsnutzung ist der Verkaufspreis entsprechend
einer evtl. höheren Wertschöpfung im Verhandlungsweg anzupassen
und zur Einzelentscheidung dem jeweils zuständigen gemeinderätlichen Gremium vorzulegen.
2. Für den Bereich des Ostareals des Flughafens und die städtischen
Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Industriegebiet-West werden die städtischen Flächen zukünftig grds. für 110,- €/m² angeboten
und veräußert.

-63. Zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation spricht sich der Gemeinderat dafür aus, den Verkaufspreis für die erschlossenen Grundstücke im
Westareal, die im Eigentum des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) stehen, ebenfalls anzuheben. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung ggü. dem Zweckverband darauf
hinzuwirken.
4. Der Vertreter der Stadt Lahr in der Verbandversammlung des ZV IGP
wird ermächtigt, einem Verkaufspreis von 110,- €/m² für die erschlossenen Grundstücke zuzustimmen.
Die bis zum Tag dieser Entscheidung vorverhandelten Kaufpreise für die o.g.
städtischen Grundstücke werden noch zu den aktuellen Preiskonditionen protokolliert.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

102/2023
202

8.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr;
Änderung der Verbandssatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Änderungssatzung
zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr zu. Der Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung wird ermächtigt der Änderungssatzung zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat stimmt dem unter Ziffer I. dieser Vorlage beschriebenen
Berechnungsweg als Grundlage für die künftige Aufteilung des Steueraufkommens gem. § 11 Abs. 2 und 3 der geänderten Verbandssatzung zu.
3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Verteilung des Steueraufkommens
mit dem Wirtschaftsjahr 2021 beginnt und die Aufteilung des Steueraufkommens damit erstmalig mit Feststellung des Jahresabschlusses 2021
und dem zugehörigen Gewinnverwendungsbeschluss erfolgt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

109/2023
202

9.

Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH;
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages
zur Inanspruchnahme von Leistungen der städtischen Vergabestelle zu.
Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Industrieund Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wird ermächtigt dem Dienstleistungsvertrag zuzustimmen.

-7-

Beratungsergebnis:
Freigabe

119/2023
101

10.

Wahl der Jugendgemeinderätinnen und -räte für die Jahre 2023-2026

Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
15. Mai 2023
- ohne Beschluss -