Beschlussvorlage (Beantragung der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW e.V.))
8. Oktober 2014
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 22.09.2014 Az.: - 0682/MS Drucksache Nr.: 224/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 08.10.2014 beschließend öffentlich Einstimmig Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Beantragung der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW e.V.) Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag zur Aufnahme in den Verein Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) e.V. wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Stadt“ hinzuarbeiten. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk � Einstimmig � lt. Beschlussvorschlag � abweichender Beschluss (s. Anlage) � mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 224/2014 Seite - 2 - Begründung: Im November 2009 beauftragte die Stadt Lahr das Stadt- & Verkehrsplanungsbüro Kaulen aus Aachen mit der Erstellung eines Rad- und Fußwegekonzeptes. Seit Juni 2010 begleitet dies ein interdisziplinär besetzter Arbeitskreis, um die Sichtweisen und Belange unterschiedlicher Interessensgruppen von Beginn an zu berücksichtigen und das Konzept inkl. seiner Verwirklichung auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Das 2012 beschlossene Konzept beinhaltet neben allgemeinen Empfehlungen eine Mängelanalyse mit daraus abgeleiteten Sofortmaßnahmen, Prioritätenliste sowie konkreten Vorschlägen für neuralgische Punkte und Strecken. Darüber hinaus trifft es auch Aussagen zu Themen wie Service, Information und Kommunikation, die sich in einem Gesamtsystem zusammenfügen sollen. Auch enthält es die Empfehlung, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) zu werden. Erste realisierte bzw. beschlossene Maßnahmen sind z.B. Schutzstreifen entlang der Tramplerstraße, Abbiegespuren an der „Warteckkreuzung“, Erneuerung von Abstellanlagen am Schloßplatz, Fahrradboxen am Bahnhof und Schutzstreifen an der Burgheimer Straße. Mit dem Bau eines Radweges entlang der Dr. Georg-SchaefflerStraße wird noch in diesem Jahr begonnen. Mit dem beschlossenen Konzept konnte somit der Grundstein zur Radverkehrsförderung gesetzt werden. Weiterhin wurde beschlossen, den Arbeitskreis zum Rad- und Fußwegekonzept beizubehalten. Dieser fungiert gewissermaßen als Begleitausschuss und kommt einmal jährlich zusammen, um aktuelle Entwicklungen, eventuelle Konzeptanpassungen und die einzelnen Maßnahmen für das kommende Jahr abzustimmen. Mit der Einstellung des Verkehrsplaners Martin Stehr im Stadtplanungsamt im Juni 2014 kann von nun an auch eine kontinuierliche Weiterbearbeitung des Themas mit entsprechender Fachkenntnis gewährleistet werden. Somit sind neben dem Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung nun auch die personellen Kapazitäten für eine Mitgliedschaft in der AGFK-BW sowie die Motivation einer aktiven Mitarbeit vorhanden. Die AGFK-BW wurde im Mai 2010 mit der Unterstützung der Landesregierung gegründet und hat ein ständig wachsendes Netzwerk aus Landkreisen, Städten und Gemeinden geschaffen. Sie profitieren vom Erfahrungsaustausch, von Synergien in Projekten und von der Unterstützung u.a. bei der Öffentlichkeitsarbeit, im Handlungsfeld Mobilitätsmanagement und bei der Umsetzung von konkreten Projekten, beispielsweise der Aktion „Die SchulRadler“. Sie stößt Forschungsvorhaben an, von deren Ergebnissen die Städte, Kreise und Gemeinden profitieren, und dient als Interessensvertretung in Sachen Radverkehr gegenüber Dritten. Die Stadt Lahr erhofft sich von einer Mitgliedschaft vor allem einen Erfahrungs- und Informationsaustausch mit anderen Mitgliederkommunen, in besonderem Maße aber auch die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, da diese bisher zu wenig Beachtung gefunden hat und im Vergleich zur Säule Infrastruktur keine gleichberechtigte Säule darstellt, wie es das Rad- und Fußwegekonzept eigentlich vorsieht. Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft in der AGFK-BW beträgt 2.000 Euro. Drucksache 224/2014 Seite - 3 - Bei kontinuierlicher Umsetzung des Radwegekonzeptes wird mit einem Gesamtentwicklungshorizont von bis zu 15 Jahren gerechnet. Nur bei dauerhafter Radverkehrsförderung kann eine Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Stadt“ als langfristiges Ziel anvisiert werden. Denn ausschließlich Mitglieder der AGFK-BW können sich beim Land um die offizielle Anerkennung als „Fahrradfreundliche Stadt“, „Fahrradfreundliche Gemeinde“ oder „Fahrradfreundlicher Landkreis“ bewerben. Die Mitgliedschaft in der AGFK-BW erfordert eine aktive Teilnahme auf zweifacher Ebene. Bürgermeister Petters wird als Leiter des federführenden Dezernates III an der Mitgliederversammlung teilnehmen, Herr Stehr wird als Verkehrsplaner im Facharbeitskreis und projektbezogenen Arbeitsgruppen mitwirken und kommunaler Ansprechpartner für den Radverkehr sein. Angesichts der genannten Möglichkeiten empfiehlt die Verwaltung, einen Aufnahmeantrag bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg zu stellen. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.