Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
15. Mai 2017
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 4/2017) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 15.05.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG 66/2017 30 1. Bauüberwachung im Baugebiet Hosenmatten II - mündliche Information Mitteilung: 108/2017 10/101 1. Ausscheiden von Herrn Stadtrat Lukas Oßwald aus dem Gemeinderat hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat Lukas Oßwald ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 111/2017 10/101 2. Verabschiedung von Herrn Stadtrat Lukas Oßwald Der Gemeinderat beschließt: Abstimmungsergebnis: Einstimmig 123/2017 EBM 3. Römisches Streifenhaus auf dem Landesgartenschaugelände Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Rekonstruktion eines römischen Streifenhauses auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bürgerpark in einem Kostenrahmen von 385.000,00 € und beauftragt die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit der Realisierung. -281/2017 202 4. Wahlen zum Aufsichtsrat der Bauverein Lahr GmbH Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da der/die Vertreter/in durch Wahl zu ermitteln ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 70/2017 622 5. Bildung und Besetzung der Feuerwehrstrukturkommission Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat bildet die Feuerwerhstrukturkommission in folgender Besetzung: a.) CDU 2 (2) SPD 2 (2) FW 1 (1) Grüne 1 (1) FDP 1 (1) b.) - Kommandant Feuerwehr Stadt Lahr - Stellv. Kommandant Feuerwehr Stadt Lahr - drei Angehörige „Freiwillige der Feuerwehr Stadt Lahr“ 2. Die Mitglieder Pkt 1a.) werden durch Wahl in der Sitzung bestimmt. Die Mitglieder unter Pkt. 1b.) sind aufgrund Ihrer Funktion oder aufgrund einer Wahl im Feuerwehrausschuss bestimmt. Hinweis: Die in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich auf die bisherige Besetzung der polit. Kommissionsmitglieder. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 100/2017 202 6. Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; Wahlen zum Aufsichtsrat Der Gemeinderat beschließt: „Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch Wahl zu ermitteln sind.“ 90/2017 202 7. Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; - Jahresabschluss 2016 Der Gemeinderat beschließt: -31. Der Gemeinderat nimmt ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ die Bilanz zum 31.12.2016, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2016, den Lagebericht 2016, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2016 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 91/2017 202 8. Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; - Entlastung des Aufsichtsrates Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 49/2017 41 9. Verleihung der Musikmedaille und der Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald hier: Ehrungsvorschläge für das Jahr 2017 Der Gemeinderat beschließt: Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2016 verleiht die Stadt Lahr die goldene Musikmedaille an: 1. Dao Helmut, Klavier 2. Dao Bill, Klavier 3. Vetter Albert, Klavier 4. Meier Mathilda, Violoncello 5. Lutz Armin, Violoncello 6. Dronov Sebastian, Gitarre 8. Schrape Simeon, Kontrabass 9. Schrape Elisa, Violine 10. Faißt Anna-Lena, Klavier 11. Meier Apollonia, Horn 12. Himmelsbach Jule, Horn 13. Volz Miriam, Horn -47. Korotine David, Gitarre 14. Meier Leonie, Querflöte Die silberne Musikmedaille der Stadt Lahr an: 1. Brobeil Elisabeth, Violine 2. Ngo Dac Ann-Minh, Violoncello 3. Hoppe Hannes, Violoncello 4. Wagner Leonie, Klavier 5. Lamprecht Ena, Posaune 6. Schrape Ann-Sophie, Violine 7. Faißt Sophia Hannah, Klavier 8. Neimann Magdalena, Klavier 9. Geiger Kevin, Posaune 10. Laifer Magdalena, Harfe . 11. Glassen Laetitia, Harfe 12. Ragnit Philemon, Gesang 13. Kündiger Elias, Gesang 14. Hertwig Sophia, Gesang 15. Gönnheimer Emily, Gesang 16. Obert Lorenz, Tenorsaxophon 17. Linker Florian, Klavier 18. Sackmann Valentin, Violine 19. Peterke Kai, Schlagzeug 20. Walter Sophia, Gitarre 21. Vielfort Janne, Posaune Die goldene Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr an: Stadtkapelle Lahr e.V. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 44/2017 201 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Kleinkläranlagensatzung - Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kleinkläranlagensatzung nach Maßgabe des angeschlossenen Satzungsentwurfs und stimmt der zugrunde liegenden Gebührenkalkulation sowie dem vorgeschlagenen Gebührensatz zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 52/2017 202 11. Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr zur Kenntnis. Anlagen: Beteiligungsbericht 2015 -5- Abstimmungsergebnis: Einstimmig 13/2017 50 12. Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte auf dem Areal östlich der Martinskirche durch die Katholische Kirchengemeinde An der Schutter Der Gemeinderat beschließt: Die Katholische Kirchengemeinde An der Schutter errichtet auf dem Grundstück neben der Martinskirche in Lahr-Dinglingen, Flurstück-Nr. 20078, Gemarkung Lahr, eine dreigruppige Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe als Ersatz und Erweiterung für die derzeitige zweigruppige Kindertagesstätte St. Raphael, Bergstraße 83. Hierzu erwirbt die Kirchengemeinde das derzeit noch in städtischem Eigentum befindliche Grundstück zum Preis von 192.000 Euro. Die Gesamtkosten werden auf 2,55 Mio Euro geschätzt, davon 2,2 Mio Euro für das Kita-Gebäude einschließlich Mobiliar, ca. 300.000 Euro für das Außengelände und ca. 50.000 Euro für den Abbruch des bisherigen Gebäudes. Die Katholische Kirche beteiligt sich an den Neubaukosten für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre mit 30%, für die Kleinkindbetreuung mit 10% der darauf entfallenden Kosten. Ein Antrag auf Bundeszuschuss für den Neubau von 10 Krippenplätzen über die Fördersumme von 120.000 Euro, ggf. auch für weitergehende Fördermöglichkeiten, ist durch die Katholische Kirche zu stellen. Der Bundeszuschuss wird in voller Höhe der städtischen Förderung zugerechnet. Nach Fertigstellung des Neubaus wird das bisherige Kindergartengebäude abgebrochen. Die Katholische Kirche beteiligt sich an den Abbruchkosten mit 30%. Die Stadt Lahr übernimmt den verbleibenden Finanzierungsanteil für Neubau und Abbruch im Rahmen des vorgeschlagenen Finanzierungsmodells in Höhe von ca. 1.832.000 Euro (ca. 71,8%) als städtischen Zuschuss. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 sind jeweils 916.000 Euro als städtischer Zuschuss einzustellen. In der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung sind für die Maßnahme in den Jahren 2017 und 2018 bereits Ausgabemittel in Höhe von jeweils 750.000 Euro eingestellt. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 106/2017 501 13. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr für das Jahr 2016 sowie ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen hier: Verleihung der Sportmedaillen und der Sportplaketten -6Der Gemeinderat beschließt: Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald sowie den Sonderehrungen für ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen (nach Vorschlägen) werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich Tätige (Trainer/-innen und / oder Betreuer/-innen) sowie Vereinsvorstände u.a.) im Jahr 2016 geehrt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 71/2017 61 14. Knotenpunktuntersuchung Burgheimer Straße/Stefanienstraße - Vorstellung der Ergebnisse Der Gemeinderat beschließt: 1. Im Zuge der Kanalsanierung in der Burgheimer Straße werden vorbereitende Maßnahmen für eine mögliche spätere Signalisierung des Knotenpunktes Burgheimer Straße/Stefanienstraße (Variante 3) getroffen. 2. Ist keine ausreichende Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunktes mehr gegeben, wird die Verwaltung einen Ausbauvorschlag auf der Basis eines noch zu erstellenden Verkehrsgutachtens für die Oststadt zur Beratung vorlegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 83/2017 10/101 15. Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung - Ergebnis des Bürgerentscheids am 26.03.2017 - Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Der Gemeinderat beschließt: Beim Bürgerentscheid vom 26.03.2017 wurde das Quorum von 20 % nicht erreicht, somit ist kein bindender Bürgerentscheid zu Stande gekommen. Das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung wird fortgeführt. Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n) 8 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 101/2017 61 16. Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: -7Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 102/2017 61 17. Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 41/2017 61 18. Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger sonstiger Belange Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs vom 21.02.2017 wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger durchgeführt. 4. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 73/2017 61 19. Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD -8- Offenlagebeschluss nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 3. Änderung beschlossen. 2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-NORD wird gebilligt. 3. Der Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD wird zugestimmt. 4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 5. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 74/2017 1. Ergänzung 61 20. Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird beschlossen. 2. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des geänderten Entwurfs wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig