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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 4/2017) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 15.05.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
66/2017
30

1.

Bauüberwachung im Baugebiet Hosenmatten II - mündliche Information

Mitteilung:

108/2017
10/101

1.

Ausscheiden von Herrn Stadtrat Lukas Oßwald aus dem Gemeinderat
hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach §
16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat Lukas Oßwald ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
111/2017
10/101

2.

Verabschiedung von Herrn Stadtrat Lukas Oßwald

Der Gemeinderat beschließt:

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
123/2017
EBM

3.

Römisches Streifenhaus auf dem Landesgartenschaugelände

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Rekonstruktion eines römischen Streifenhauses auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bürgerpark in einem Kostenrahmen von 385.000,00 € und beauftragt die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit der Realisierung.

-281/2017
202

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat der Bauverein Lahr GmbH

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll.
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da der/die
Vertreter/in durch Wahl zu ermitteln ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
70/2017
622

5.

Bildung und Besetzung der Feuerwehrstrukturkommission

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat bildet die Feuerwerhstrukturkommission in folgender Besetzung:
a.)
CDU 2 (2) SPD 2 (2) FW 1 (1) Grüne 1 (1) FDP 1 (1)
b.)
- Kommandant Feuerwehr Stadt Lahr
- Stellv. Kommandant Feuerwehr Stadt Lahr
- drei Angehörige „Freiwillige der Feuerwehr Stadt Lahr“
2. Die Mitglieder Pkt 1a.) werden durch Wahl in der Sitzung bestimmt.
Die Mitglieder unter Pkt. 1b.) sind aufgrund Ihrer Funktion oder aufgrund einer Wahl im Feuerwehrausschuss bestimmt.
Hinweis: Die in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich auf die bisherige Besetzung der polit. Kommissionsmitglieder.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
100/2017
202

6.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat beschließt:
„Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch Wahl zu ermitteln sind.“
90/2017
202

7.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
- Jahresabschluss 2016

Der Gemeinderat beschließt:

-31. Der Gemeinderat nimmt
▪
▪
▪
▪
▪

die Bilanz zum 31.12.2016,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2016,
den Lagebericht 2016,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
den Bericht des Aufsichtsrats

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2016
festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates
über die
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 und
die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
91/2017
202

8.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
- Entlastung des Aufsichtsrates

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
49/2017
41

9.

Verleihung der Musikmedaille und der Ensemblemusikmedaille der
Stadt
Lahr/Schwarzwald
hier: Ehrungsvorschläge für das Jahr 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2016 verleiht
die Stadt Lahr die goldene Musikmedaille an:
1. Dao Helmut, Klavier
2. Dao Bill, Klavier
3. Vetter Albert, Klavier
4. Meier Mathilda, Violoncello
5. Lutz Armin, Violoncello
6. Dronov Sebastian, Gitarre

8. Schrape Simeon, Kontrabass
9. Schrape Elisa, Violine
10. Faißt Anna-Lena, Klavier
11. Meier Apollonia, Horn
12. Himmelsbach Jule, Horn
13. Volz Miriam, Horn

-47. Korotine David, Gitarre

14. Meier Leonie, Querflöte

Die silberne Musikmedaille der Stadt Lahr an:
1. Brobeil Elisabeth, Violine
2. Ngo Dac Ann-Minh, Violoncello
3. Hoppe Hannes, Violoncello
4. Wagner Leonie, Klavier
5. Lamprecht Ena, Posaune
6. Schrape Ann-Sophie, Violine
7. Faißt Sophia Hannah, Klavier
8. Neimann Magdalena, Klavier
9. Geiger Kevin, Posaune
10. Laifer Magdalena, Harfe
.

11. Glassen Laetitia, Harfe
12. Ragnit Philemon, Gesang
13. Kündiger Elias, Gesang
14. Hertwig Sophia, Gesang
15. Gönnheimer Emily, Gesang
16. Obert Lorenz, Tenorsaxophon
17. Linker Florian, Klavier
18. Sackmann Valentin, Violine
19. Peterke Kai, Schlagzeug
20. Walter Sophia, Gitarre
21. Vielfort Janne, Posaune

Die goldene Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr an:
Stadtkapelle Lahr e.V.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
44/2017
201

10.

Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben - Kleinkläranlagensatzung -

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kleinkläranlagensatzung nach
Maßgabe des angeschlossenen Satzungsentwurfs und stimmt der zugrunde
liegenden Gebührenkalkulation sowie dem vorgeschlagenen Gebührensatz
zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
52/2017
202

11.

Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr
zur
Kenntnis.

Anlagen:
Beteiligungsbericht 2015

-5-

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
13/2017
50

12.

Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte auf dem Areal östlich
der Martinskirche durch die Katholische Kirchengemeinde An der
Schutter

Der Gemeinderat beschließt:
Die Katholische Kirchengemeinde An der Schutter errichtet auf dem Grundstück neben der Martinskirche in Lahr-Dinglingen, Flurstück-Nr. 20078, Gemarkung Lahr, eine dreigruppige Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe als Ersatz und Erweiterung für die derzeitige zweigruppige Kindertagesstätte St. Raphael, Bergstraße 83. Hierzu erwirbt die Kirchengemeinde das derzeit noch in städtischem Eigentum befindliche Grundstück zum Preis von 192.000 Euro.
Die Gesamtkosten werden auf 2,55 Mio Euro geschätzt, davon 2,2 Mio Euro
für das Kita-Gebäude einschließlich Mobiliar, ca. 300.000 Euro für das Außengelände und ca. 50.000 Euro für den Abbruch des bisherigen Gebäudes.
Die Katholische Kirche beteiligt sich an den Neubaukosten für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre mit 30%, für die Kleinkindbetreuung mit 10% der darauf
entfallenden Kosten. Ein Antrag auf Bundeszuschuss für den Neubau von 10
Krippenplätzen über die Fördersumme von 120.000 Euro, ggf. auch für weitergehende Fördermöglichkeiten, ist durch die Katholische Kirche zu stellen.
Der Bundeszuschuss wird in voller Höhe der städtischen Förderung zugerechnet. Nach Fertigstellung des Neubaus wird das bisherige Kindergartengebäude abgebrochen. Die Katholische Kirche beteiligt sich an den Abbruchkosten mit 30%. Die Stadt Lahr übernimmt den verbleibenden Finanzierungsanteil für Neubau und Abbruch im Rahmen des vorgeschlagenen Finanzierungsmodells in Höhe von ca. 1.832.000 Euro (ca. 71,8%) als städtischen Zuschuss.
In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 sind jeweils 916.000 Euro als städtischer Zuschuss einzustellen. In der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung
sind für die Maßnahme in den Jahren 2017 und 2018 bereits Ausgabemittel
in Höhe von jeweils 750.000 Euro eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
106/2017
501

13.

Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr für
das Jahr 2016 sowie ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen
hier: Verleihung der Sportmedaillen und der Sportplaketten

-6Der Gemeinderat beschließt:
Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald sowie den Sonderehrungen für ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen (nach
Vorschlägen) werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich Tätige (Trainer/-innen und / oder Betreuer/-innen) sowie Vereinsvorstände u.a.) im Jahr 2016 geehrt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
71/2017
61

14.

Knotenpunktuntersuchung Burgheimer Straße/Stefanienstraße
- Vorstellung der Ergebnisse

Der Gemeinderat beschließt:
1. Im Zuge der Kanalsanierung in der Burgheimer Straße werden vorbereitende Maßnahmen für eine mögliche spätere Signalisierung des Knotenpunktes Burgheimer Straße/Stefanienstraße (Variante 3) getroffen.
2. Ist keine ausreichende Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunktes mehr gegeben, wird die Verwaltung einen Ausbauvorschlag auf der
Basis eines noch zu erstellenden Verkehrsgutachtens für die Oststadt zur
Beratung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
83/2017
10/101

15.

Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
- Ergebnis des Bürgerentscheids am 26.03.2017
- Fortführung des Bebauungsplanverfahrens

Der Gemeinderat beschließt:
Beim Bürgerentscheid vom 26.03.2017 wurde das Quorum von 20 % nicht
erreicht, somit ist kein bindender Bürgerentscheid zu Stande gekommen.
Das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
wird fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
101/2017
61

16.

Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:

-7Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung gemäß § 2 (1)
BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
102/2017
61

17.

Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
41/2017
61

18.

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger sonstiger Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs vom 21.02.2017 wird
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger durchgeführt.
4. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
73/2017
61

19.

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD

-8- Offenlagebeschluss nach § 13a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD,
3. Änderung beschlossen.
2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-NORD
wird gebilligt.
3. Der Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD wird zugestimmt.
4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
5. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
74/2017
1. Ergänzung
61

20.

Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit,
der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
beschlossen.

2.

Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt.

3.

Auf der Grundlage des geänderten Entwurfs wird gemäß § 4a Abs. 3
BauGB die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig