Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
8. Juli 2019
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 7/2019) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 08.07.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 163/2019 30 1. Änderung des § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Änderung von § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald. Die Änderung des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung erfolgt in folgendem Wortlaut: Neue Fassung: §5 Ältestenrat (1) Der vom Gemeinderat gebildete Ältestenrat setzt sich aus dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin mit dem Vorsitz und jeweils einem Mitglied der Fraktionen, das der oder die Fraktionsvorsitzende bzw. der Sprecher oder die Sprecherin der Fraktion sein soll, sowie je einem weiteren Mitglied von Fraktionen mit mindestens fünf Mitgliedern zusammen. Die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen teil. Bisherige Fassung: §5 Ältestenrat (1) Der vom Gemeinderat gebildete Ältestenrat setzt sich aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter der Fraktionen, der der Fraktionsvorsitzende bzw. der Sprecher der Fraktion sein soll, sowie je einem weiteren Vertreter von Fraktionen mit mehr als sechs Mitgliedern zusammen. Die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen teil. Beratungsergebnis: Einstimmig -2- 159/2019 201 2. Landesgartenschau 2018 Verlustabdeckung für das Wirtschaftsjahr 2019 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2019 bei der Finanzposition 2.5850.987900-998 (Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH -Maßnahmen gemäß Erfolgsplan) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 696.000 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch bereits feststehende bzw. sich abzeichnende Haushaltsverbesserungen 2019. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 152/2019 202 3. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Aufsichtsrates Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen. Beratungsergebnis: Einstimmig 97/2019 602 4. Neubau Rasensportplatz im Stadtteil Langenwinkel Der Gemeinderat beschließt: Der Technische Ausschuss stimmt der Planung und Finanzierung für den Neubau des Rasensportplatz im Stadtteil Langenwinkel zu. Beratungsergebnis: Einstimmig -3162/2019 30 5. Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren im Bereich "Seepark" Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadt Lahr und die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beim Landgericht Offenburg seit Dezember 2018 ein selbstständiges Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zum „Stegmattensee“ durchführen. Beratungsergebnis: Einstimmig 142/2019 603 6. Scheffel-Gymnasium Wasserschaden im Erdgeschoss: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben Mittelumschichtung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 84 der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung ScheffelGymnasium“ in Gesamthöhe von 121.400,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.9100.850000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 50.000,-- €, durch eine Umschich-tung der bei der Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen Scheffel-Gymnasium“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,-- € und durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.2210.505 000 „Schulsanierungsprogramm Otto-Hahn-Realschule“ in Höhe von 21.400,-- €. Beratungsergebnis: Einstimmig 125/2019 622 7. Zuschuss für den Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad im Jahr 2019 Der Gemeinderat beschließt: Dem Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad wird der Zuschuss in Höhe von 34.500 € für die Badesaison 2019 ausbezahlt. Der Überlassungsvertrag für das Reichenbacher Schwimmbad wird für die Zukunft entsprechend angepasst Beratungsergebnis: Einstimmig -4118/2019 622 8. Anpassung der allgemeinen Verkaufspreise für Flächen der Stadt Lahr in Gewerbe- und Industriegebieten Der Gemeinderat beschließt: Der allgemeingültige Verkaufspreis für Grundstücke der Stadt Lahr in Gewerbe- und Industriegebieten wird ab 01.08.2019 von 55,-€/m² auf 90,-€/m² (inkl. öffentlich-rechtlicher Beiträge und naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen) angehoben. Im Fall einer geplanten, zulässigen Einzelhandelsnutzung ist der Verkaufspreis entsprechend einer evtl. höheren Wertschöpfung im Verhandlungsweg anzupassen und zur Einzelentscheidung dem jeweils zuständigen gemeinderätlichen Gremium vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig 151/2019 605 9. Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415) - Vergabe der Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Johann Joos, Hartheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom 05.06.2019 beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415)“ durchzuführen. Die Gesamtauftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt: 2.927.075,87 EUR (davon Anteil Stadt Lahr 1.278.934,40 EUR) Beratungsergebnis: Einstimmig 130/2019 61 10. Bebauungsplan WERDERSTRASSE - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Eine Zurückstellung des Baugesuchs wird nicht beantragt. 2. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 3. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Beratungsergebnis: Einstimmig -5- 135/2019 61 11. Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE - Konzeptvorstellung Teilbereich ehemalige Druckerei Der Gemeinderat beschließt: 1. Das städtebauliche Konzept wird Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren. 2. Den hiermit vorgestellten Planungszielen wird zugestimmt. Es sind zusätzlich sechs Standorte für großkronige Laubbäume im Bebauungsplan vorzusehen. 3. Nach Abschluss des Städtebaulichen Vertrages kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Umbau des Bestandsgebäudes erteilt werden. Beratungsergebnis: Einstimmig 136/2019 61 12. Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Beratungsergebnis: Einstimmig 140/2019 61 13. Bebauungsplan SCHWEICKHARDTSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans SCHWEICKHARDTSTRASSE gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. -63. Die Planungsziele vom 28.05.2019 werden gebilligt. Beratungsergebnis: Einstimmig 141/2019 61 14. Bebauungsplan SCHWEICKHARDTSTRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans SCHWEICKHARDTSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan SCHWEICKHARDTSTRASSE wird beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 03.06.2019 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.