Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
19. Juli 2021
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 8/2021) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 19.07.21 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 ÖFFENTLICHE SITZUNG I. EHRUNG Ehrung des Städtetags Baden-Württemberg für die langjährige kommunalpolitische Tätigkeit der Stadträtin Uta Dreyer (20 Jahre) - ohne Beschluss – II. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei zur Einführung einer Katzenschutzverordnung bei der Stadt Lahr Beschluss: „Die Stadtverwaltung möge eine kommunale Katzenschutzverordnung für die Gemarkung Lahr erarbeiten und diese dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen.“ Geschäftsordnungsantrag von der Fraktion Freie Wähler: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachverhalt für eine kommunale Katzenschutzverordnung für die Gemarkung Lahr vorzubereiten, die Vor- und Nachteile aufzuzeigen und diese über die Fachausschüsse (Umweltausschuss/HPA) dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“ Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Damit ist der Geschäftsordnungsantrag angenommen. -2V. INFORMATION 1. Situationsbericht Coronapandemie - mündlicher Bericht - ohne Beschluss - 124/2021 201 2. Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019“ zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen. VI. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 63/2021 61 1. Mobilitätsnetzwerk Ortenau: Standort- und Umsetzungsplanung für Mobilitätsstationen in Lahr Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Im Zeitraum 2023-2025 werden in der Stadt Lahr 34 ortsfeste und 1 virtuelle Mobilitätsstation realisiert. 2. Es werden sechs zusätzliche ortsfeste Mobilitätsstationen als Erweiterungsoption in das Konzept aufgenommen. Die Nutzung der Erweiterungsoption sowie grundsätzliche Änderungen am Konzept stehen unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gremien. 3. Die notwendigen Mittelbedarfe gemäß Sachdarstellung sind in die Haushaltspläne 2022-2026 der Stadt Lahr mit Bindungswirkung einzustellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen bzw. der Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR (ab 2022 vsl. Kommunalanstalt) Mittel für Ausschreibungen als kommunaler Verbund bereitzustellen. Über die Dauer der Rahmenvereinbarungen wird in einer separaten Vorlage beraten. Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -3115/2021 61 2. Vertragsverlängerung mit der nextbike GmbH Der Gemeinderat empfiehlt: Die Stadt Lahr zieht die in der Ausschreibung und späteren Beauftragung enthaltene Verlängerungsoption über den Betrieb des PedelecVerleihsystems bis zum 31.03.2023 durch die nextbike GmbH aus Leipzig. Die im Zuge der Vertragsverlängerung für das Jahr 2022 i.H.v. 70.200 € und das erste Quartal 2023 i.H.v. 17.600 € notwendigen Mittelbedarfe sind in die Haushaltspläne 2022 und 2023 mit Bindungswirkung einzustellen. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 165/2021 61 3. Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I - Aufstellungsbeschluss - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans FACHMARKTZENTRUM I gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Die Planungsziele zum Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I werden gebilligt. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 52/2021 61 4. Bebauungsplan BÄDLEWEG - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. -43. Zumindest die südliche Hälfte des Straßengrundstücks Flst. Nr. 314/4 hat in der Wiederherstellung komplett über die Eichner Baugesellschaft mbH zu erfolgen, so dass sich die Tiefbaukosten der Stadt Lahr auf die nördliche Hälfte, die von der Baustelle nicht berührt wird, beschränken. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 3 Enthaltungen 135/2021 61 5. Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplans ROTH-HÄNDLE-AREAL wird gebilligt. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Beratungsergebnis: Einstimmig 168/2021 605 6. Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und 2 Fußgängerüberquerungen 2021/2022 - Vergabe der Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Trenkle aus Kippenheim wird aufgrund ihres Angebots vom 14.07.20121, vorbehaltlich weiteren Prüfungen, beauftragt, die erforderlichen Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und 2 Fußgängerüberquerungen 2021/2022“ durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 640.888,24 EUR Beratungsergebnis: Einstimmig -5148/2021 14 7. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019 durch den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2019 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 146.387.163,87 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.812.159,50 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt. 2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von 331.222.243,61 EUR festgestellt. 3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Kremling-Deinert war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 150/2021 14 8. Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung Der Gemeinderat beschließt: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2019 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung 2019 Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest: a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 9.779.564,44 EUR und einem Jahresverlust von 141.731,25 EUR. Nach der Verrechnung mit der Kapitalrücklage aus Vermächtnissen (24.507,07 EUR) ergibt sich ein Ergebnisvortrag von 117.224,18 EUR. Dieser Betrag wird mit der übrigen Kapitalrücklage verrechnet. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden. -6b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 21.479,58 EUR und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts -143.247,83 EUR (SOLL) bzw. 6.752,17 EUR (IST). Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO abgesehen werden. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Kremling-Deinert war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 123/2021 202 9. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2015 zu erteilen. Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 134/2021 202 10. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Festlegung der Vergütungshöhe für die Aufsichtsratstätigkeit Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat legt durch Beschluss das Sitzungsgeld für Aufsichtsratssitzungen bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH in Höhe von 100 € je Sitzung fest. Der Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung des Unternehmens der Festlegung des Sitzungsgeldes in der beschlossenen Höhe zuzustimmen. Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -7163/2021 152 11. Einführung der digitalen eAkte und Implementierung Dokumentenmanagementsystem (enaio - KommONE) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat befürwortet und unterstützt im Rahmen der Digitalisierung die digitale Weiterentwicklung der Stadtverwaltung Lahr. Er nimmt die Planung in Hinblick auf die Einführung digitaler Aktenführung zustimmend zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung und Implementierung eines modernen, zukunftsfähigen Dokumentenmanagementsystems. 2. Im Haushaltsplan 2021 sind unter der Auftragsnummer I11200100010 für das Projekt Dokumentenmanagementsystem (DMS/eAkte) anteilige Haushaltsmittel in Höhe von 60.000€ veranschlagt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag an die Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Produkt „Enaio™“ in der Gesamthöhe von 273.200 € zu vergeben. 4. Zur Schaffung der für diese Auftragsvergabe notwendigen haushaltsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage in Gesamthöhe von ger. 273.200 € sind in die Haushaltspläne der Jahre 2022 bis 2024 folgende (ger.) Mittelbedarfe mit Bindungswirkung einzustellen: 2022: 59.200 €/ 2023: 68.500 €/ 2024: 77.800 € 5. Für das laufende Haushaltsjahr 2021 wird im Zuge der Auftragsabwicklung mit dem ersten Auszahlungsbedarf i.H.v. ger. 67.700 € gerechnet. Die sich hieraus im Vergleich zum Planansatz 2021 für das DMS (60.000€) ergebende Differenz i.H.v. rd. 7.700 € kann innerhalb des unter der Auftragsnummer I1200100010 veranschlagten Gesamtansatzes 2021 i.H.v. 632.000 € ausgeglichen werden Beratungsergebnis: Einstimmig 138/2021 603 12. Neubau Feuerwache West Vergabe Fenster, Pfosten-Riegel-Fassade, Außentüren Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Metall & Stahlbau Schmickler GmbH & Co. KG aus Remagen erhält den Auftrag zur Ausführung der Fensterarbeiten, Pfosten-RiegelFassadenarbeiten sowie der Außentüren für den Neubau der Feuerwache West in Höhe von 296.804,09 Euro inkl. 19% MwSt. Beratungsergebnis: Einstimmig -8142/2021 603 13. Neubau Feuerwache West Vergabe Sanitäre Anlagen Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Franz Herbstritt GmbH aus Herbolzheim erhält den Auftrag zur Ausführung der Sanitären Anlagen für den Neubau der Feuerwache West in Höhe von 149.100,88 Euro inkl. 19% MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von 2.790,55 Euro brutto). Beratungsergebnis: Einstimmig 143/2021 603 14. Neubau Feuerwache West Vergabe Heizungsanlagen Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Martin Vochatzer e.K. aus Schramberg erhält den Auftrag zur Ausführung der Heizungsanlagen für den Neubau der Feuerwache West in Höhe von 294.008,18 Euro inkl. 19% MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von 15.946,00 Euro brutto). Beratungsergebnis: Einstimmig 145/2021 603 15. Neubau Feuerwache West Vergabe Lüftungsanlagen mit Gebäudeautomation Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Martin Vochatzer e.K. aus Schramberg erhält den Auftrag zur Ausführung der Lüftungsanlagen mit Gebäudeautomation für den Neubau der Feuerwache West in Höhe von 424.556,50 Euro inkl. 19% MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von 11.245,50 Euro brutto). Beratungsergebnis: Einstimmig 146/2021 603 16. Neubau Feuerwache West Vergabe Elektroinstallation Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Elektro Junker GmbH aus Schutterwald erhält den Auftrag zur Ausführung der Elektroinstallation für den Neubau der Feuerwache West in Höhe -9von 439.254,07 Euro inkl. 19% MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von 3.332,00 Euro brutto). Beratungsergebnis: Einstimmig 156/2021 603 17. Neubau Feuerwache West - Projektmanagement-Bericht 08, Stand Juni 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 08, Stand Juni 2021 zum Neubau der Feuerwache West wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: Einstimmig 157/2021 603 18. Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium - Projektmanagement-Bericht 10. Stand Juni 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021 zur Sanierung MaxPlanck-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: Einstimmig 158/2021 603 19. Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium - Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021 zur Sanierung des Scheffel-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: Einstimmig 159/2021 603 20. Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule - Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021 zur Sanierung der Schutterlindenbergschule wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: Einstimmig - 10 133/2021 St. Umwelt 21. Kommunale Wärmeplanung – Zuweisung gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Gremium bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2021 auf der Kostenstelle 56105030 „Klimaschutz“ mit der Kostenart 4291000 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 42.000 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 56105030 „Klimaschutz“ mit der Kostenart 31410000 „Zuweisungen vom Land“ in Höhe von 42.000 Euro. 2. Das Gremium stimmt der entsprechenden, haushaltsneutralen Mittelveranschlagung für die Aufwendungen und Fördermittel in den Jahren 2022 und 2023 mit jeweils 21.000 Euro zu (haushaltsrechtliche Bindungswirkung). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen in die Wege zu leiten. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 129/2021 605 22. Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz - Vergabe der Wasser-und EMSR-Technik Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Firma Keller Industriemontagen, Durmersheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom 22.06.2021 beauftragt, die erforderliche Wassertechnik im Zuge der Maßnahme Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz auszuführen. Die Auftragssumme beträgt, inkl. 19% MwSt: 276.856,95 EUR 2. Die Firma Mountec, Emmendingen, wird auf Grund ihres Angebotes vom 22.06.2021 beauftragt, die erforderliche EMSR-Technik im Zuge der Maßnahme Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz auszuführen. Die Auftragssumme beträgt, inkl. 19% MwSt: 191.427,85 EUR Beratungsergebnis: Einstimmig - 11 104/2021 202 23. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Änderung der Betriebssatzung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen und beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung. Beratungsergebnis: Einstimmig 152/2021 10/101 24. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X Hybridshift Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X Hybridshift zum Preis von 159.490.- € netto der Firma Spinner GmbH Appenweier zu. Beratungsergebnis: Einstimmig 65/2021 202 25. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Änderung der Betriebssatzung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt dem Eigenbetrieb den Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und Einspeisung dessen in das Versorgungsnetz als neue Aufgabe zuzuweisen. 2. Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen. - 12 3. Zur Umsetzung der Beschlüsse nach den Ziffern 1 und 2 beschließ der Gemeinderat die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung. Beratungsergebnis: Einstimmig 82/2021 202 26. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung; Änderung der Betriebssatzung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen und beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung. Beratungsergebnis: Einstimmig 170/2021 202 27. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2020 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2020 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2020, den Lagebericht 2020, den Anhang 2020 und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 zuzustimmen. - 13 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, b) der Entlastung des Geschäftsführers und c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Einstimmig VII. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 28. Juni 2021 - ohne Beschluss -