Beschlussvorlage (Verlängerung der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Stadt Lahr ab 01.09.2023)
17. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 603 Sachbearbeitung: Schiebel Drucksache Nr.: 147/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 17.07.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Verlängerung der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Stadt Lahr ab 01.09.2023 Beschlussvorschlag: Die Firma Cowa erhält den Auftrag für das Flächenlos 1. Die Auftragssumme beträgt 205.743,44 €/Brutto (für 4 Monate). Die Firma Hago erhält den Auftrag für das Flächenlos 2. Die Auftragssumme beträgt 186.167,36 €/Brutto (für 4 Monate). Zusammenfassende Begründung: Aus nicht vorhersehbaren personellen Engpässen konnte die Ausschreibung nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Vorbereitung der Ausschreibung wird deshalb vergeben. Für die notwendige Vorbereitungs- und Ausschreibungszeit müssen die bestehenden Verträge für 4 Monate verlängert werden um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Unterhaltsreinigung zu gewährleisten. Die bisherigen Monatspauschalen werden zum 01.09.2023 von den jetzigen Dienstleistern beibehalten, sodass keine Kostensteigerung für die Stadt Lahr entsteht. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 147/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen erfolgte 2019 in einem Europaweiten Ausschreibungsverfahren. Die Firmen Cowa und Hago gingen als günstigste Bieter hervor. Die bestehenden Reinigungsverträge laufen zum 31.08.2023 aus. Die Firmen Cowa und Hago sollen für weitere 4 Monate beauftragt werden. Die Aufteilung erfolgte in Fachlosen wie folgt: Fachlos 1 Gebäudeunterhaltsreinigung, Flächenlose 1 und 2: Flächenlos 1 beinhaltet folgende Objekte: • Scheffelgymnasium • Hallensportzentrum • Grundschule Kippenheimweiler • Kaiserwaldhalle Kippenheimweiler • Bürgerzentrum Kippenheimweiler • Sporthalle + • Grundschule Mietersheim • Turnhalle Mietersheim • Sportstätte TV Dinglingen • K 24 • Obdachlosenunterkunft Biermannstraße • Obdachlosenunterkunft Flugplatzstraße • Haus am See öffentlicher Bereich Flächenlos 2 beinhaltet folgende Objekte: • Schutterlindenbergschule • Mensa Schutterlindenbergschule • Schülerbetreuung (GIGS) • Turnhalle Theodor-Heuss-Schule • Aktienhof • Eichrodtschule • Geroldseckerschule + Turnhalle • Friedrichschule + Turnhalle • Turnhalle Gutenbergschule • Turn- und Veranstaltungshalle Kuhbach • Sporthallen Max-Planck-Gymnasium • Jugendbegegnungsstätte Schlachthof • Stiftsschaffneigebäude • Stadtmühle • Sportplatz Dammenmühle • Sportplatz Klostermatte • Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik • Öffentliche WC-Anlagen Rathausplatz und Marktplatz Zielsetzung: Maßnahmen: Die Erstellung eines an die Bedürfnisse der Stadt Lahr angepassten und bedarfsorientierten Leistungsverzeichnisses, Preis- und Kalkulationsblätter sowie die fachliche Prüfung der Ausschreibung wurde an einen Sachverständigen für das Gebäudereinigerhandwerk vergeben. Die Vergabe für Drucksache 147/2023 Seite 3 zwei Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsoption bis höchstens 4 Jahre) erfolgt zum Jahresende 2023 Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Drucksache 147/2023 Seite 4 Begründung: Tilman Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.