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Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Gutachten)

                                    
                                        Begründung

8. September 2023

10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
Änderungen im Bereich der Stadt Lahr

Flächenausweisung
Gemarkung Lahr
1.1 Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA
Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke (Fläche ca. 0,8 ha). Die
genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen.
Das zu ändernde Gebiet befindet sich am südlichen Stadtrand der Stadt Lahr,
teilweise auf Gemarkung Sulz im Bereich der Sportstätten in den „Unteren Dammen“.
Für diesen Bereich stellt der wirksame Flächennutzungsplan eine Grünfläche Sportanlage - dar. Anlass für die Flächenänderung ist die Entwicklung einer
Kindertagesstätte mit Sportprofil (Sport-Kita), im südlichen Sportzentrum der Stadt
gelegen. Mit der fünfgruppigen Sport-Kita soll dem großen Betreuungsplatzmangel
bei Kindertagesstätten begegnet werden. Darüber hinaus sind im geplanten
Gebäude Vereinsräume für zwei Sportvereine vorgesehen, deren Sportflächen
unmittelbar an die Sport-Kita angrenzen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans
SPORT-KITA und der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Sport-Kita
geschaffen werden.
1.2 Bereich Bebauungsplan PV - ANLAGE WALDMATTENSEE
Darstellung einer Sonderbaufläche Kiesabbau und Schwimmende Photovoltaik
(Fläche ca. 23,7 ha). Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil
der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen.
Das zu ändernde Gebiet befindet sich westlich des Stadtteils Kippenheimweiler an
den Gemarkungsgrenzen zu Mahlberg und Kippenheim. Es handelt sich um die Seeund Abbaufläche des Waldmattensees mit seiner derzeitigen Ausdehnung in
Richtung Süden. Der wirksame Flächennutzungsplan (1998) stellt für diesen Bereich
die Ausdehnung des Baggersees zu diesem Zeitpunkt und die geplante Erweiterung
in Richtung Süden dar. Inzwischen hat die genehmigte Abbauerweiterung und damit
die Seeausdehnung die Gemarkungsgrenze zu Kippenheim erreicht. Die zu
ändernde Flächendarstellung umfasst somit die tatsächliche Ausdehnung des
Baggersees in Richtung Süden. Der nördliche Teil des Sees (Badebereich) ist von
der zu ändernden Darstellung nicht betroffen.
Die Kieswerkbetreiberin möchte einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Der produzierte Strom soll zur Deckung des Strombedarfs des Kieswerks genutzt
werden, überschüssige Strommengen werden in das öffentliche Netz eingespeist.

Der Baggersee hat aktuell eine Größe von ca. 24,6 ha und wird zukünftig in Richtung
Süden erweitert.
Die Größe der geplanten PV - Anlage auf der Seefläche beträgt ca. 3,9 ha und wird
auf dem mittleren Teil der Seefläche errichtet.
Die PV-Anlage wird so auf dem Baggersee angeordnet und verankert, dass der
weitere Kiesabbau und der Badebetrieb nicht beeinträchtigt werden. Der
Badebereich ist außerdem bereits mit Bojen abgesperrt, um eine klare Abtrennung
zum aktiven Baggerbetrieb herzustellen.
Für die schwimmende PV - Anlage werden im parallel aufzustellenden B-PlanVerfahren Vorgaben zum maximal zu belegenden Flächenanteil (max. 15 % der
Seefläche) sowie zum Abstand der Module zum Ufer (mind. 40 m Abstand) gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans PV - ANLAGE WALDMATTENSEE und der
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der PV-Anlage geschaffen werden.
Die Darstellung als Sondergebiet Kiesabbau und Schwimmende Photovoltaik südlich
des Badebereichs über die gesamte Seefläche ermöglicht zukünftig eine Erweiterung
der PV-Anlage.

Bestand
Sonderbaufläche
Wasserfläche, Abgrabung
Abgrabung, geplant
Fläche für Landwirtschaft

11,5 ha
5,6 ha
6,6 ha

Planung
23,7 ha
-------------

Summe

23,7 ha

23,7 ha

1.3 Bereich Bebauungsplan PV - FLUGBETRIEBSFLÄCHE
Darstellung einer Fläche für den Luftverkehr sowie Sonderbaufläche für Luftverkehr
und Freiflächenphotovoltaik (insgesamt 149,1 ha Luftverkehrsfläche, davon ca. 13,4
ha überlagert mit Fläche für Freiflächenphotovoltaik). Die genaue räumliche
Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu
entnehmen.
Der zu ändernde Bereich befindet sich im Westen der Gemarkung Lahr zwischen
dem Stadtteil Hugsweier und dem Interkommunalen Gewerbepark Raum Lahr und
umfasst die gesamte Flugbetriebsfläche des Sonderflughafens/Verkehrslandeplatzes Lahr.
Anlass für die Flächenänderung ist die geplante Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen östlich und westlich der bestehenden Start- und Landebahn.
Dabei soll gemarkungsübergreifend (auf Lahrer und Friesenheimer Gemarkung) auf
rund 20,9 ha Fläche regenerativer Strom erzeugt werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens
Freiflächenphotovoltaik Flugbetriebsfläche zu schaffen, ist im ersten Schritt die
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Daneben ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans notwendig, der zeitnah ebenfalls gestartet wird.

Derzeit stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 1998 eine
Sonderbaufläche Bund für den Änderungsbereich dar. Dies ergab sich aus dem
Umstand, dass die Nato für den Verteidigungsfall ein Nutzungsrecht der
bestehenden Start- und Landebahn des ehemaligen militärischen Flugplatzes hatte.
Dieses Nutzungsrecht ist inzwischen entfallen. Der Flughafen hat die Lizenz als
Sonderflughafen (Fracht aus dem Jahr 2000 + beschränkte Personenbeförderung
Gäste Europapark, 2006).
Mit der Darstellung des Bereichs der Flugbetriebsfläche als Fläche für den
Luftverkehr wird der Flächennutzungsplan dem Flughafenstatus angepasst.
Daneben sollen nach derzeitigem Stand insgesamt 7 Sonderbauflächen entlang der
Start- und Landebahn dargestellt werden mit der Zweckbestimmung Fläche für
Luftverkehr und Freiflächenphotovoltaik. Um beide Nutzungen aufrecht zu erhalten
bzw. realisieren zu können, sind die flugbetrieblichen Aspekte im Zusammenhang mit
der Errichtung von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Insbesondere die
Hindernisfreiheit und Blendwirkung ist hierbei von Bedeutung. Beides wurde
gutachterlich untersucht und ergab die dargestellte Flächenkulisse. Das Gutachten
ist als Anlage beigefügt.

Umweltprüfung
Für die Änderungsflächen ist im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplans eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan
1.1 Änderung im Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA

Änderungsbereich
derzeit als Grünfläche Sportanlage - dargestellt

Stadtplanungsamt, 8. September 2023 Lü/yb

Flächennutzungsplan, 10. Änderung

Vorentwurf
1.1 Umwidmung im Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA

Gemeinbedarfsfläche
für soziale Zwecke

Stadtplanungsamt, 8. September 2023 Lü/yb

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan
1.2 Änderung im Bereich Bebauungsplan
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE

Änderungsbereich
als Wasserfläche und
bestehende Abgrabung
dargestellt

Änderungsbereich
derzeit als Abgrabung
dargestellt

Änderungsbereich
derzeit als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt

Stadtplanungsamt, 8. September 2023 Lü/yb

Bestandssituation Luftbild
1.2 Änderung im Bereich Bebauungsplan
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE

Änderungsbereich

Stadtplanungsamt, 8. September 2023 Lü/yb

Flächennutzungsplan, 10. Änderung

Vorentwurf
1.2 Umwidmung im Bereich Bebauungsplan
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE

Sonderbaufläche
Kiesabbau und
Schwimmende
Photovoltaik

Mahlberg

SO
A5

Kippenheimweiler

Gemarkungsgrenze

Kippenheim

Stadtplanungsamt, 8. September 2023 Lü/yb

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan
1.3 Änderung im Bereich Bebauungsplan
PV-FLUGBETRIEBSFLÄCHE

A5

Änderungsbereich derzeit als
Sonderbaufläche Bund
dargestellt

15
B4

Stadtplanungsamt, 8. September 2023 Lü/yb

Friesenheim

Flächennutzungsplan, 10. Änderung

Vorentwurf
1.3 Umwidmung im Bereich Bebauungsplan
PV-FLUGBETRIEBSFLÄCHE
Friesenheim

A5

Sonderbaufläche:
Fläche für Luftverkehr und
Freiflächenphotovoltaik

Fläche für Luftverkehr

15
B4

Stadtplanungsamt, 8. September 2023 Lü/yb

ESPA GmbH – Flughafen 29- 88046 Friedrichshafen

Stadt Lahr
Stadtplanungsamt
z.Hd. Herrn Lütkenhaus
Schillerstr. 23
77933 Lahr

06.09.2023

Gutachten zu Errichtung einer PV Anlage im Umfeld der Start- und Landebahn am
Flughafen Lahr und zur Blendwirkung der PV Anlage
Sehr geehrter Herr Lütkenhaus,
anbei übersenden wir Ihnen unsere Erkenntnisse zu der Erweiterung der Windmaste aus der
Bewertung der geplanten PV Anlage in Bezug auf luftfahrttechnische Anlagen, Infrastruktur,
Hindernissituation und Blendung.

Gutachten
Am 17.02.2022 beauftragt die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG 77931 Lahr, die
ESPA GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens im Zuge des Bauvorhabens „Flugplatz Lahr
Errichtung PV Anlage im Umfeld der Start-Landebahn“.
Begutachtet werden soll die Möglichkeit, eine PV Anlage im östlichen Bereich des Flugplatzes
zwischen Start-Landebahn und Flughafen Zaun, zu errichten.
Hierbei soll eingegangen werden auf die zu berücksichtigenden Hindernis Freiflächen der
Start-Landebahn, die am Flughafen vorhandenen Navigationsanlagen, die Blendwirkung für
den Luftverkehr am Flughafen und die am Flughafen vorhandenen Infrastruktureinrichtungen.
Erweiterung 19.08.2022
Am 19.08.2022 wurde die ESPA GmbH für die Begutachtung einer Erweiterung der geplanten
PV Anlagen am Flugplatz Lahr beauftragt. Konkret sollen zusätzliche Flächen westlich der
Start- und Landebahn auf die Möglichkeit der Errichtung von PV Anlagen hin überprüft werden.
Die Erweiterungen im Gutachten werden in der Schriftfarbe Blau fortgeführt.
Erweiterung 06.09.2023
Am 15.08.2023 wurde die ESPA GmbH für die Begutachtung einer Erweiterung der geplanten
PV Anlagen am Flugplatz Lahr von der Stadt Lahr beauftragt. Konkret sollen der Windmast 21
(Bereich GP21) und der Windmast des DWD (Bereich Tower) auf die Möglichkeit der
Errichtung von PV Anlagen hin überprüft werden. Die Erweiterungen im Gutachten werden in
der Schriftfarbe Grün fortgeführt.
ESPA GmbH
Flughafen 29
88046 Friedrichshafen

Tel.: +49 700 3772 4624
Email: info@espa.aero
Internet: www.espa.aero

Spar- und Kreditbank Rheinstetten
BLZ 660 614 07
Konto 4 559 258
IBAN: DE69660614070004559258
BIC: GENODE61RH2

HR Ulm HRB 730445
USt.-IdNr. DE285558893
Steuer Nr. 61021/03290
Geschäftsführer:
Ralf Schäfer
Andreas Maunz

Inhaltsverzeichnis
1. Hindernissituation................................................................................................. 3
2. Navigationsanlagen.............................................................................................. 4
3. Blendwirkung ....................................................................................................... 6
4. Vorhandene Infrastruktureinrichtungen ................................................................ 7
Von den Elektrizitätswerk Mittelbaden wurden der ESPA GmbH folgende Informationen
übergeben:
•
•
•
•
•

Ein Lageplan in der die Aussicht der Elektrizitätswerk Baden AG und Co. KG für das
Bauvorhaben infrage kommende Fläche ausgewiesen wurden.
Ein Datenblatt der Solarmodule mit dem Hinweis, dass das Modul IBC Mono Soul 370
OS 9 HC der Firma IBC verwendet werden soll.
Ein Auszug aus einem Katalog der Firma Zimmermann mit Darstellungen über die
klassische Aufständerung und dem Hinweis, dass der Typ ZM 2V Anwendung finden
soll.
Der Hinweis, dass entgegen der Darstellung im erwähnten Lageplan der
Elektrizitätswerk Mittelbaden ein Abstand von 100 m zur Stadtlandebahn eingehalten
werden soll.
Der Hinweis, dass die Module in Südrichtung um rund 30° aus der Horizontalen geneigt
werden sollen.

Erweiterung
•

Ein Lageplan mit den Erweiterungsflächen

ESPA GmbH
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Ralf Schäfer
Andreas Maunz

1. Hindernissituation
Als Anlage wird seitens ESPA GmbH ein Lageplan übergeben, in dem unter Berücksichtigung
der Hindernis Freiflächen des Flughafens, Flächen ausgewiesen werden, in denen Module
des Typs ZM 2V mit einer maximalen Höhe von 3m über Start- Landebahn Niveau errichtet
werden können.
Bei der Berechnung der Abstände von der Start- und Landebahn Mittellinie und deren
Verlängerung wurde davon ausgegangen, dass die neueste Ausgabe der hierfür geltenden
Vorschriftenwerke Berücksichtigung findet. Hiernach ist ein Streifen von 140m seitlich der
Mittellinie und 60m am jeweiligen Ende der Start- und Landebahn absolut frei zu halten. Im
Anschluss an die 140m steigt eine Fläche (seitliche Übergangsfläche) mit 1:7 (1m Höhe auf
7m Entfernung) an, die von Hindernissen nicht durchdrungen werden darf. In den
Anflugsektoren öffnet sich der freizuhaltende Bereich mit einer horizontalen Divergenz von
15%.

Achtung
Sofern die Genehmigung des Flughafens, auf der Berücksichtigung der Version der
vorhergehenden Vorschriften beruht (hier betrug die seitliche Ausdehnung des Streifens
150m), wäre der Abstand der von uns ausgewiesenen Flächen auf voller Länge um 10m weiter
von der Start- Landebahn zu entfernen.
Bei der Berechnung des seitlichen Anstieges der Hindernis Freiflächen wurde eine Höhe von
3m über Start- Landebahn Niveau berücksichtigt. Sofern die Aufständerung eine Höhe von 4m
erreicht wäre der Abstand um 7m zu vergrößern.
Beispielrechnung für einen Streifen von 140m und ein Hindernis von 3m Höhe
Abstand = 140m + 3m*7 = 140m + 21m = 161m
Erweiterung zu 1. Hindernissituation
Der Lageplan mit den Erweiterungsflächen beinhaltet bereits die Berücksichtigung der
Abstände zur Start- und Landebahn und den Rollbahnen in Bezug auf die Sicherheitsstreifen.
Die Erweiterungsflächen sind im erweiterten Lageplan der ESPA in grün dargestellt. Bei der
Betrachtung wird weiterhin von den max. 3m über Start- und Landebahnniveau ausgegangen.

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2. Navigationsanlagen / Wetteranlagen
Betroffen sind folgende Anlagen:
•
•
•
•

Der Landekurssender 21
der Gleitwegsender 21
der Peiler und
der Windmast 21 und der Windmast des DWD

Für den Landekurssender 21 und den Gleitwegsender 21 ergeben Untersuchungen mit den
Simulationsprogrammen Axis, Lagon und Atoll, welche zur Berechnung möglicher Störungen
verwendet werden, dass unter der Berücksichtigung der Freihaltung der seitlichen
Hindernisfreiflächen und einer maximalen Höhe von 4m, die Beeinflussung der Signalgüte
innerhalb der geforderten Toleranzgrenzen bleiben wird.
Für den Peiler ist bei einer Aufständerung von 3m ein Mindestabstand von 200m einzuhalten,
welcher im mitgesandten Lageplan ersichtlich ist. Bei Bauhöhen bis 2m kann der Abstand auf
180m reduziert werden. Mit dem Flughafen Betreiber wäre ggf. zu klären, ob aus betrieblicher
Sicht ein alternativer Standort für den Peiler in Betracht gezogen werden kann. Mit der
Veränderung des Standortes des Peilers verlagert sich der Bezugspunkt der Peilung.

Die Bewertung wurde aufgrund der derzeitigen Konfiguration der Navigations- und
Kommunikationsanlagen durchgeführt.

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Erweiterung zu 2. Navigationsanlagen
Bei den betroffenen Anlagen ändert sich, in Bezug auf die neuen Positionen, bei der
Betrachtung nichts und die o.g. Anlagen werden in Ihrer Gesamtheit auf die Erweiterung hin
geprüft.
Für den Landekurssender 21 und den Gleitwegsender 21 ergeben Untersuchungen mit den
Simulationsprogrammen Axis, Lagon und Atoll, welche zur Berechnung möglicher Störungen
verwendet werden, dass unter der Berücksichtigung der Freihaltung der seitlichen
Hindernisfreiflächen und einer maximalen Höhe von 4m, die Beeinflussung der Signalgüte
innerhalb der geforderten Toleranzgrenzen bleiben wird.
Sollte es zu einer Umsetzung der Erweiterung kommen, müssten für den Peiler die
Messpunkte für die regelmäßige Überprüfung der Peilwerte, neu festgelegt werden. Für die
Festlegung der Messpunkte muss ein Flugsicherungstechniker Vorort tätig werden, was mit
separaten Kosten verbunden sein wird. Dieser Aufwand wird mit den Erkenntnissen aus dieser
Betrachtung mit 1 - 1,5 Tagen geschätzt.
Erweiterung zu 2. Navigations- und Wetteranlagen
Für den Windmast 21 ist bei einer Aufständerung von 3m ein Mindestabstand von 50m zu
jeder Seite einzuhalten, welcher im mitgesandten Lageplan ersichtlich ist. Der Windmast des
DWD befindet sich im Bereich des Towers und ist somit bereits im ausgegrenzten Bereich der
Betrachtung.

Die Bewertung wurde aufgrund der derzeitigen Konfiguration der Wettermaste und darauf
installierten Windmesseinrichtungen durchgeführt.

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3. Blendwirkung
Unter Berücksichtigung einer Neigung der Module um 30° in Richtung Süden, ergeben sich
unter Anwendung des nachfolgend als Abbildung eingefügten Sonnenstanddiagramms für die
Breite von Lahr für Geradeausanflüge der Anflugrichtung 21 zu keiner Zeit Blendungen. Für
Geradeausanflüge der Anflugrichtung 03 kommt es ebenfalls zu keiner Zeit zu Blendungen.
Für Bereiche der Gegen- und Queranflüge der Anflugrichtung 03 kann eine temporäre
Blendung nicht ausgeschlossen werden. Eine Beurteilung welche Oberflächenbeschaffenheit
der Module die Blendung soweit reduziert, dass eine Beeinträchtigung des Luftverkehrs
ausgeschlossen werden kann, kann von unserer Seite nicht erfolgen.

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4. Vorhandene Infrastruktureinrichtungen
Betroffene Infrastruktureinrichtungen sind nachfolgend aufgeführt:
•
•
•
•
•

Tower und weitere Gebäude entlang der Flughafen Ringstraße
Rollbahnen
Flughafenzaun
Flughafen Ringstraße
Umfeld LOC21

Die Gebäude entlang der Flughafen Ringstraße sind im Lageplan ausgespart.
Der Tower wurde ebenfalls im Lageplan ausgespart und ist durch die Abkürzung „TWR“
gekennzeichnet.
Rollbahnen werden von Streifen umgeben, in denen keine Objekte installiert werden dürfen.
Der Streifen wurde entsprechend ausgespart.
Der Flughafenzaun ist im Lageplan in der Farbe Magenta gekennzeichnet und entsprechend
ist die Fläche der PV Anlage in diesen Bereichen ausgespart oder endet jeweils am
Flughafenzaun.
Die Flughafen Ringstraße führt größtenteils entlang des Flughafenzauns. Die von uns im
Lageplan zur Nutzung gekennzeichneten Flächen nehmen auf den Verlauf der Ringstraße
Rücksicht.
Erweiterung zu 4. Vorhandene Infrastruktureinrichtungen
Betroffene Infrastruktureinrichtungen sind nachfolgend aufgeführt:
•

Umfeld LOC21

Der Localizer 21 ist im Lageplan mit LOC21 gekennzeichnet und wurde entsprechend
ausgespart. Es ist auf die Senderschutzzonen des LOC21 zu achten und es muss vor
Umsetzung beim Flugplatzbetreiber entsprechend der aktuelle Plan eingeholt werden. Die
Senderschutzzonen müssen frei von Hindernissen und Störfaktoren bleiben.

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Abb. Auszug der aktuellen Senderschutzzone des LOC21

Anhänge
-

Lageplan ESPA GmbH
Lageplan Elektrizitätswerk Mittelbaden

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17

17

19

20

39

39

39

37

12 660 m²

12 680 m²

12 522 m²

16 306 m²

37

35°

40

27 361 m²

19

186

15%

222

161

175

158

175

158

175

158

158
221
LOC 21

64 263 m²
Windmast
21

198

50

15%

50

60

161

TWR

GP 21

234

Peiler

161

200

220

31 372 m²

200

161

195

161

250

220

157

221

14 281 m²

32

7 324 m²

19 687 m²

26 126 m²
Windmast
DWD

Erweiterung

Projekt:

Flugplatz Lahr
Prüfung PV - Anlage

Datum:

08.08.2023