Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
25. September 2023
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 8/2023) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 25.09.23, Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 ÖFFENTLICHE SITZUNG II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Behandlung des Antrags der CDU-Fraktion zur Weihnachtsbeleuchtung - mündlicher Bericht Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 6.200 € (nicht durch Spenden gedeckter städtischer Anteil) auf der Kostenstelle 57505020 „Weihnachtsaktionen“. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der Kostenstelle 61205000 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft: Deckungsreserve“ in gleicher Höhe. 2. Die Kosten werden für das Jahr 2023 aus der Deckungsreserve entnommen (Kostenstelle 61205000 – Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Deckungsreserve). Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 141/2023 61 2. Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 9. August 2023 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH wird in der beigefügten Fassung vom 9. August 2023 als Satzung beschlossen. -2Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Stadtrat Bühler erklärt sich bei diesem Punkt für befangen. 145/2023 605 3. Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße: - Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlungen im LOS 1 für das Haushaltjahr 2023 - Genehmigung zur Erweiterung von Aufträgen LOS 1 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden – Württemberg überplanmäßige Auszahlungen für die Maßnahme - Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße – beim Investitionsauftrag I54103020000 in Höhe von rund 100.000,00 Euro. Die entstandenen Mehrkosten / Planabweichungen können durch die Umschichtungen bzw. Einsparungen aus dem laufenden Haushalt der Abteilung Tiefbau gedeckt werden. 2. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des Auftrages der Firma Knäble für das LOS 1 in Höhe von 83.000 Euro. 3. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des Auftrages des Ingenieurbüros Boos für das LOS 1 in Höhe von 10.000,00 Euro 4. Der Gemeinderat nimmt die entstandenen Probleme und damit verbundene eventuelle Mehrkosten in LOS 2 (Einlaufbauwerk) im Grunde nach zur Kenntnis. Die Höhe der Mehrkosten kann z. Zt. nicht beziffert werden. Die eventuelle Erweiterung des Auftrages der ausführenden Firma infolge der Umplanung der Maßnahme (LOS 2) wird ausschließlich nach einer Gremienbeteiligung (Beschluss) erfolgen. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -3150/2023 202 4. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat Der Gemeinderat beschließt: Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadträtin Nguyen sowie Stadtrat Oßwald wiederzuwählen. Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 160/2023 BGL 5. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetriebes Lahr (BGL) Beschluss über Stundenverrechnungssatz Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt auf Grundlage der vorgelegten Berechnung folgenden Anpassungen der Stundenverrechnungssätze des BGL ab dem 01.10.2023 zu: Grünbereich und Baubereich von 46,- € auf 50,- € Kanal und Wald von 48,- € auf 50,- € Friedhof von 46,- € auf 52,- € Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 112/2023 622 6. Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (AfW) und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -4154/2023 202 7. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Mittelübertragungen 2022 nach 2023 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr der weiteren Mittelübertragung in Höhe von 10.749.903,89 € von 2022 nach 2023 gem. § 2 Abs.4 EiGBVO alt zu. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 190/2023 602 8. Dauerhafte Amphibienleiteinrichtung Hohbergsee - Auftragsvergabe Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Grafmüller GmbH aus 77736 Zell wird auf Grund ihres Angebotes vom 05.09.2023 beauftragt, die vorbereitenden Erdarbeiten sowie den anschließenden Bau des Amphibienleitzauns (wie in dem zugehörigen LV beschrieben) durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt 132.590,31 € (Brutto). Für die Stadt Lahr bleibt ein Kostenanteil von 32.277,09 € (Brutto) übrig. Durch Zuzahlung des Bauträgers auf dem ehem. AKAD-Gelände (welcher für die Zerstörung der ursprünglichen Leiteinrichtung verantwortlich war) sowie durch die Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) von 70 %. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 156/2023 14 9. Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung im Jahr 2022 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Teilschlussbericht zur Beratungsund Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2022 zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen -5159/2023 14 10. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Hospital- und Armenfonds Lahr - Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds Lahr – Spital - Wohnen und Pflege - zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 9.633.044,90 EUR und einem Jahresüberschuss von 159.896,15 EUR gemäß den gesetzlichen Vorschriften fest. 2. Nach Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 29.351,26 EUR (Verwendung zweckgebundener Vermächtnisse) ergibt sich in 2021 ein Ergebnisvortrag in Höhe von 189.247,41 EUR. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 164/2023 201 11. Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stadt Lahr - Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2024. Beratungsergebnis: Einstimmig 165/2023 201 12. Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage 266/2022, die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2024. -6Beratungsergebnis: Einstimmig 169/2023 502 13. Beschluss über die Neufassung der Kinderbetreuungssatzung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Kinderbetreuungssatzung nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1). Beratungsergebnis: Einstimmig 161/2023 101 14. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern Der Gemeinderat beschließt: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Uffelmann war während der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend. III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 17. Juli 2023 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kulturausschusses vom 25. Mai 2023 - ohne Beschluss 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 29. Juni 2023 - ohne Beschluss -