Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen…
Vorlage: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen Finanz- und Investitionsplanungen bis 2027
20. November 2023
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen…
Beschlussvorlage (A) Finanzplanung 2024-2027)
Beschlussvorlage (A) Investitionsprogramm 2024-2027)
Beschlussvorlage (Änderungsliste)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024)
Beschlussvorlage (C) Schuldenentwicklung 2024)
Beschlussvorlage (Gesamtwerk Haushaltsplanentwurf 2024)
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2024_Änderungsliste)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)
20. November 2023
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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen…
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (A) Finanzplanung 2024-2027)Beschlussvorlage (A) Investitionsprogramm 2024-2027)Beschlussvorlage (B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024)Beschlussvorlage (C) Schuldenentwicklung 2024)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Abwasserbeseitigung)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)Beschlussvorlage (Gesamtwerk Haushaltsplanentwurf 2024)Beschlussvorlage (Änderungsliste)Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2024_Änderungsliste)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 & 202 Sachbearbeitung: Ziser & Singler Drucksache Nr.: 231/2023 Az.: 902.41/2024 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 20.11.2023 vorberatend öffentlich Einstimmig Betreff: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen Finanz- und Investitionsplanungen bis 2027 Beschlussvorschlag: 1.) Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan: Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr sowie den Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2027 entgegen und verweist diese Entwürfe zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse. 2.) Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe: Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der Finanzpläne mit Investitionsprogrammen bis 2027 werden entgegengenommen und ebenfalls an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen. Die gedruckten Entwurfswerke des Haushaltsplanes 2024 sowie der Wirtschaftspläne 2024 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2023 ausgeteilt. Markus Ibert Oberbürgermeister Anlage(n): Anlage 0 Haushaltssatzung 2024_Änderungsliste A) Investitionsprogramm 2024-2027 C) Schuldenentwicklung 2024 D) Gesamt-Kürzungsliste_Gebäudeunterhaltung WiPlan-Entwurf 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb Gesamtwerk Haushaltsplanentwurf 2024 Markus Wurth Stadtkämmerer Änderungsliste A) Finanzplanung 2024-2027 B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024 D) Gesamt-Kürzungsliste_ErgebnisHH 2024 WiPlan-Entwurf 2024_EB Abwasserbeseitigung WiPlan-Entwurf 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.