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Beschlussvorlage (B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024)

                                    
                                        - Entwurf -

November 2023

Vorbericht zum
Haushaltsplan 2024
der Stadt Lahr/Schw.

I.

Allgemeines

Der Vorbericht gibt gem. § 6 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) einen
Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft unter dem
Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde. Er soll eine durch
Kennzahlen

gestützte,

wertende

Analyse

der

Haushaltslage

und

ihrer

voraussichtlichen Entwicklung enthalten. Unter anderem soll im Vorbericht dargestellt
werden:
o

wie

sich

die

wichtigsten

Erträge,

Aufwendungen,

Einzahlungen

und

Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten in den beiden dem
Haushaltsjahr vorangegangenen Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr
entwickeln werden
o

wie sich das Gesamtergebnis und die Rücklagen im Haushaltsjahr und in den
folgenden drei Jahren entwickeln werden

o

welche erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Haushaltsjahr geplant sind und welche Auswirkungen sich hieraus für die
Haushalte der folgenden Jahre ergeben

o

wie

sich

der

Zahlungsmittelüberschuss

oder

–bedarf

aus

laufender

Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder
–bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln entwickeln

II.

Rückblick auf das Rechnungsjahr 2022

Das

Regierungspräsidium

Freiburg

als

Rechtsaufsichtsbehörde

hat

die

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit Erlass vom
24.03.2022 genehmigt. Eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
ist nicht erforderlich geworden.
Die Gegenüberstellung der Plandaten mit dem vorläufigen Ergebnis ergibt folgende
Abweichungen:

2

Ergebnishaushalt 2022

Planung

vorläufiges
Abweichung
Ergebnis

ordentliche Erträge
ordentliche Aufwendungen

146.661.250 148.483.380
162.223.200 148.860.505

1.822.130
13.362.695

vorläufiges Ergebnis lt. SAP

-15.561.950

-377.125*

15.184.825

vorläufiges ordentliches Ergebnis mit planmäßigen
Abschreibungen/Auflösungen

-15.561.950

-7.300.000

8.261.950

Finanzhaushalt 2022

Planung

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

vorläufiges
Abweichung
Ergebnis

145.091.250 151.745.699
153.727.400 152.208.538

6.654.449
1.518.862

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts

-8.636.150

-462.839

8.173.311

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

10.883.200
9.002.570
25.146.900 18.269.463

-1.880.630
6.877.437

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-14.263.700

-9.266.893

4.996.807

Finanzierungsmittelbedarf

-22.899.850

-9.729.732

13.170.118

12.000.000 16.567.245
2.580.000
5.064.344

4.567.245
-2.484.344

9.420.000 11.502.901

2.082.901

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Finanzierungsmittelbestands

-13.479.850

1.773.169

15.253.019

* Abschreibungen sind noch nicht gebucht; müssen zusätzlich berücksichtigt werden
Ergebnishaushalt 2022:
Die Ergebnisverbesserung i.H.v. rd. 15,2 Mio. EUR resultiert einerseits aus
Mehrerträgen i.H.v. rd. 1,8 Mio. EUR und andererseits aus Minderaufwendungen i.H.v.
rd. 13,4 Mio. EUR (in Summe jeweils im Vergleich zur Planung).
Damit zeigt sich erstmalig kein deutliches Plus auf der Ertragsseite. Bei den Steuern
zeigte sich insgesamt der Haushaltsansatz von rd. 72,8 Mio. EUR unter Abzug der
Corona-Minderträge als erreicht. Mindererträge bei der Gewerbesteuer von
rd. 1,3 Mio. EUR konnten durch die übrigen Steuerarten in etwa ausgeglichen werden.
Ursächlich für die sonstigen Mehrerträge sind die nicht beeinflussbaren Zuweisungen
und Zuwendungen. Hier wurden rd. 2 Mio. EUR Mehrerträge zugeteilt.

3

Die Minderaufwendungen von 13,4 Mio. EUR sind zunächst um die noch nicht
eingebuchten Abschreibungen (-8,5 Mio. EUR) zu bereinigen. Die verbleibenden
Minderaufwendungen

sind

ansonsten

überwiegend

auf

den

Bereich

der

Personalaufwendungen (-1,9 Mio. EUR) und auf geringere Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen (-3,0 Mio. EUR) zurückzuführen. In letzterem Titel wurden
Ermächtigungsübertragungen von rd. 6,6 Mio. EUR (einschl. der Ermächtigungen aus
2021) beschlossen, sodass hier keine wirkliche Verbesserung vorliegt.
Infolge des Umstiegs auf das NKHR zum 01.01.2020 konnte das Haushaltsjahr 2022
bis dato noch nicht abgeschlossen werden. Insbesondere ist die Vermögensbewertung
zur Erstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht ganz fertig gestellt, so dass
Abschreibungen und Auflösungen, aber auch andere Bewertungsvorgänge noch nicht
abschließend vorgenommen und eingebucht werden konnten. Weitere AbschlussBewertungen wie Abgrenzungen und Rückstellungsaufwand sind ebenso noch nicht
enthalten. Insofern ist die aktuelle Prognose zum vorläufigen ordentlichen Ergebnis
noch mit einigen Unsicherheiten behaftet. Die Abschreibungen und Auflösungen
wurden auf Grundlage der Planungsansätze berücksichtigt.
Insbesondere sind bis zum Jahresende nicht alle Mittel abgeflossen (in Betrachtung
mit den Ermächtigungsübertragungen des Vorjahres). Da ein großer Anteil davon für
Bewirtschaftungszwecke im Jahr 2023 benötigt wurde, waren im Ergebnishaushalt auf
der Aufwandsseite Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2023 i.H.v.
8,3 Mio. EUR erforderlich. Hierin enthalten sind bereits nach 2022 übertragene
Ansätze. Der Anteil der Ermächtigungsübertragungen rein aus dem Jahr 2022 lässt
sich systembedingt nur abschätzen. Die folgende Tabelle veranschaulicht die
Hochrechnung des voraussichtlichen Ergebnisses:

4

(alle Beträge in Euro)
= ordentliches Ergebnis:

-377.124

Bereinigung um zu erwartende
Auflösungen/Abschreibungen:

-6.911.000

= daraus abgeleitetes/
voraussichtl. Ergebnis:

-7.300.000

geschätzte Summe der Ermächtigungsübertragungen nur aus 2022:

-1.750.000

= voraussichtl. bereinigtes
Ergebnis (gerundet):

-9.000.000

Reduzierung der Ergebnisrücklage

Finanzhaushalt 2022:
Die vorläufige Ergebnisrechnung für 2022 weist den Zahlungsmittelbedarf i.H.v. rd.
-463 TEUR aus (Planung rd. -8,6 Mio. EUR). Das geringere Defizit resultiert einerseits
aus

den

Mehrerträgen

im

Ergebnishaushalt,

die

allesamt

im

Jahr

2022

zahlungswirksam waren und dem mit den Minderaufwendungen verbundenen
Nichtabfluss von liquiden Mitteln. Es konnte kein Überschuss wie in den Vorjahren für
die ordentlichen Tilgungen und darüber hinaus gehende Investitionen erwirtschaftet
werden.
Im Bereich der Investitionstätigkeit belaufen sich die vorläufigen Einzahlungen auf
einen Betrag von rd. 9,0 Mio. EUR (Planung: rd. 10,9 Mio. EUR). Die Differenz ist
insbesondere auf fehlende Veräußerungserlöse aus Grundstücken und Gebäuden
zurückzuführen. Die vorläufigen Auszahlungen belaufen sich in Summe auf rd.
18,3 Mio. EUR (Planung: rd. 25,1 Mio. EUR). Der größte Auszahlungsanteil hiervon
entfällt auf Baumaßnahmen i.H.v. rd. 14,7 Mio. EUR (Planung: rd. 18,7 Mio. EUR zzgl.
Ermächtigungsübertragungen).

5

Der vorläufige Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beläuft sich
demnach

auf

rd.

-9,3

Mio.

EUR

(Planung:

rd.

14,3

Mio.

EUR),

der

Finanzierungsmittelbedarf (für lfd. Verwaltungstätigkeiten und Investitionstätigkeiten)
auf rd. -9,7 Mio. EUR (Planung: rd. 22,9 Mio. EUR).
Infolge der Verschiebungen bei den Maßnahmen und Projekten und dem damit
verbundenen Nichteingang von Fördermitteln für Investitionen bzw. Nichtabfluss von
investiven Auszahlungsmitteln im Jahr 2022 waren auch im Finanzhaushalt
umfassende Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2023 erforderlich. Bei den
Einzahlungen beliefen sich diese auf rund 5,7 Mio. EUR, bei den investiven
Auszahlungen auf rund 24,6 Mio. EUR.
Eine Darlehensneuaufnahme ist im Jahr 2022 in Höhe von 12 Mio. EUR erfolgt. Hierfür
wurden der Ansatz aus 2021 (10 Mio. EUR) und 2 Mio. EUR aus dem Ansatz 2022
(12 Mio. EUR) verwendet. Die restliche Kreditermächtigung bezogen auf den Ansatz
2022 gilt kraft Gesetz weiter. Im unterjährigen Haushaltsvollzug 2022 sind zwei
Kreditumschuldungen i.H.v. etwa 1,4 Mio. EUR realisiert worden.
Eine Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den städt. Eigenbetrieben
Abwasserbeseitigung und BGL in kumulierter Höhe von rd. 6,8 Mio. EUR war
vorgesehen. Davon wurden in 2022 rd. 1,1 Mio. EUR vom BGL zurückgeführt.
Der vorläufige Schuldenstand (Kernhaushalt) beläuft sich zum 31.12.2022 auf rd.
25,4 Mio. EUR.
Im Jahr 2022 sind Tilgungen - bereinigt um die Umschuldung i.H.v. 1,4 Mio. EUR - in
Summe von rd. 1,6 Mio. EUR erbracht worden. Die Buchung der Sondertilgung für das
Rahmenkonto über 500 TEUR erfolgte mit den Raten für 2020-2022 im Jahr 2023.
Die liquiden Eigenmittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 haben sich (nach
Bereinigung um Haushaltsübertragungen) in der Annahme auf rd. 25 Mio. EUR
belaufen. Zum Jahresende 2022 weist der Kassenbestand (Bestand an liquiden
Mitteln)

-nach

der

Bereinigung

um

liquide

Vorbelegungen

(Ermächtigungsübertragungen)- eine betragsmäßige Größe i.H.v. rd. 16,5 Mio. EUR
aus.
6

Da es das Instrument der Haushaltsübertragungen auch im NKHR -nahezu
unverändert- gibt, sind diese wichtigen Vorbelegungen zur Liquidität in einer
Nebenrechnung aufzuzeigen und bei den Darstellungen zur Liquidität im Rahmen von
Haushaltsplan und Jahresrechnung zu berücksichtigen. Das heißt, dass die zum
Jahresende 2022 vorhandene Liquidität in Höhe der voraussichtlich ins Jahr 2023 zu
übertragenden Ermächtigungen (frühere Haushaltsreste) gebunden ist bzw. sich
hieraus Mittelabflüsse ergeben.

III.
Das

Überblick über das Haushaltsjahr 2023
Regierungspräsidium

Freiburg

als

Rechtsaufsichtsbehörde

hat

die

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Erlass vom
30.03.2023 genehmigt. Eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
ist bislang nicht erforderlich geworden.

Ergebnishaushalt 2023

Planung

ordentliche Erträge
ordentliche Aufwendungen

149.702.170
161.546.840

ordentliches Ergebnis

-11.844.670

Finanzhaushalt 2023

Planung

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

148.112.170
152.851.540

Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts

-4.739.370

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

8.076.610
18.018.790

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-9.942.180

Finanzierungsmittelbedarf

-14.681.550

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen für Rahmenkonto Ost (Sondertilgung)

7.500.000
2.540.000
500.000

Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit

4.460.000

Veränderung des Finanzierungsmittelbestands
Kreditermächtigung

-10.221.550
7.500.000

Verpflichtungsermächtigungen

10.795.000

7

Ergebnishaushalt 2023:
Für die Haushaltsrechnung 2023 - Anfang November 2023 - wird im Ergebnishaushalt
ein Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses von rund -9 Mio. EUR erwartet (Planung:
Fehlbetrag i.H.v. rd. -11,8 Mio EUR). Da noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt, fanden
die

Abschreibungen

und

die

Auflösung

von

Zuwendungen

bei

diesem

Auswertungsstand auf Grundlage der Ansätze der Haushaltsplanung 2023
Berücksichtigung. Die Hochrechnung kann nur als Zwischenstand betrachtet werden.
Es sind bis zum Buchungsschluss weitere Veränderungen zu erwarten. Konkretere
Aussagen über die Höhe des Ergebnisses können nach Ende des Buchungsschlusses
(Ende Februar 2024) und nach Beendigung der Jahresabschlussarbeiten getroffen
werden.
Die sich abzeichnende leichte Ergebnisverbesserung resultiert dabei aus mehreren
kleineren Beträgen. Bei den Steuereinnahmen wird der Ansatz insgesamt wohl nicht
ganz erreicht werden. Die Positionen der Zuweisungen und sonstigen ordentlichen
Erträge (hier z.B. die Konzessionsabgaben) werden in der Erwartung leicht
übertroffen. Ferner zeichnen sich geringe Minderaufwendungen im Wesentlichen bei
den Sach- und Dienstleistungen ab. Der Ansatz für den Personalaufwand wird nach
Erwartung der Facheinheit ausgeschöpft werden.
Da ein großer Anteil der eingesparten Aufwendungen für Bewirtschaftungszwecke im
Jahr

2024

benötigt

werden

dürfte,

ist

davon

auszugehen,

dass

es

zu

Ermächtigungsübertragungen ins Folgejahr in maßgeblichem Umfang kommen wird.
Unter Berücksichtigung der Vorjahre, der prognostizierten Haushaltsentwicklung und
den möglichen Ermächtigungsübertragungen wird die einsetzbare Rücklage wird zum
Jahresbeginn 2024 voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein. Durch die fehlenden
Jahresabschlüsse ist dies nur ein prognostizierter Wert, der sich noch wesentlich mit
der Vorlage der Jahresabschlüsse ändern kann.

8

Finanzhaushalt 2023:
Die Entwicklungen des Ergebnishaushalts können auf die Hochrechnung für den
operativen Bereich des Finanzhaushalts übertragen werden. Folglich würde sich bei
der Gegenüberstellung der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen bzw. den
Einzahlungen

und

Auszahlungen

aus

laufender

Verwaltungstätigkeit

ein

Zahlungsmittelbedarf von rd. -1,9 Mio. EUR im Vergleich zum Planwert ergeben
(rd. -4,7 Mio. EUR).
Im

Bereich

der

Investitionstätigkeit

kann

auf

Basis

des

genannten

Bewirtschaftungsstands davon ausgegangen werden, dass die Mittelermächtigungen
i.H.v. rd. 42,7 Mio EUR bestehend aus den Haushaltsansätzen 2023 (18,0 Mio. EUR)
und den Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2022 (24,7 Mio. EUR) nur anteilig
in Anspruch genommen werden. Mit dem Stand der Auswertung Anfang November
2022 waren rund 17,6 Mio. EUR an Auszahlungen für Investitionen auf das
Haushaltsjahr 2023 gebucht. Dementsprechend liegen die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit, die im Wesentlichen aus Ansätzen für Investitionszuwendungen
bzw. Fördermitteln bestehen, mit einem Betrag von rd. 6,8 Mio. EUR unter den 2023
veranschlagten Werten (8,0 Mio. EUR zzgl. 5,7 Mio. EUR Übertragungen aus 2022).
Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden sich bis zum
Buchungsschluss noch weiter erhöhen.
Für den investiven Bereich werden daher zur Fortführung der Maßnahmen sowohl auf
der Einzahlungs- als auch auf der Auszahlungsseite Ermächtigungsübertragungen
vom

Haushaltsjahr

2023

ins

Haushaltsjahr

2024

in

einer

beträchtlichen

Größenordnung erwartet.
Wie auch für den Ergebnishaushalt gilt hier, dass die Höhe der abgerechneten
Haushaltsmittel erst nach Ende des Buchungsschlusses (Ende Februar 2024)
belastbarer werden.
Eine Darlehensneuaufnahme ist im Jahr 2023 ist zum dargestellten Zeitpunkt noch
nicht erfolgt. Es steht aus 2022 aktuell noch eine Kreditermächtigung von 10 Mio. EUR
und die Kreditermächtigung aus 2023 mit 7,5 Mio. EUR zur Verfügung. Im
9

unterjährigen Haushaltsvollzug 2023 sind drei Kreditumschuldungen i.H.v. etwa
3,8 Mio. EUR realisiert worden.
Der vorläufige Schuldenstand (Kernhaushalt) mit der planmäßigen Kreditaufnahme
2023 zum 31.12.2023 wird mit rd. 30,45 Mio. EUR erwartet (Stand 31.12.2022: rd.
25,39 Mio. EUR).
Im

Jahr

2023

wird

mit

Tilgungen

ohne

Umschuldungen

in

Höhe

von

rd. 2,4 Mio. EUR gerechnet. Hinzu kommt die jährliche Sondertilgung für das
Rahmenkonto über 500.000 EUR.
Die bereinigten liquiden Eigenmittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 haben sich
auf rd. 16,5 Mio. EUR belaufen. Zum Jahresende 2023 wird der Kassenbestand
(Bestand an liquiden Mitteln) nach der Bereinigung um die voraussichtlichen liquiden
Vorbelegungen (Ermächtigungsübertragungen) eine angenommene Größe i.H.v. rd.
8,8 Mio. EUR ausweisen.

IV. Haushaltsplan 2024
1.

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

Die Stadt Lahr hat ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf das Neue
Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Damit gehen
weitreichende Änderungen in der Darstellung und Bewertung des Haushaltes einher.
Die Einführung des NKHR ist ein Prozess, der nicht mit der technischen Umsetzung
im Jahr 2020 abgeschlossen ist. Die Inhalte bzw. Darstellung der Pläne und damit
verbunden auch die weitere Implementierung von Zielsetzungen des NKHR
unterliegen einer sukzessiven Entwicklung.
Die Verwaltung ist noch mit der Einführung des NKHR befasst. Unter anderem bedarf
es

noch

des

Abschlusses

der

Mammutaufgabe

„Eröffnungsbilanz“,

die

Grundvoraussetzung für den ersten Jahresabschluss sein wird. Die dafür notwendige
Vermögensbewertung soll in naher Zukunft abgeschlossen werden. Daneben wird
auch der weitere Aufbau bzw. die Fertigstellung eines flächendeckenden
10

Verrechnungsmodells

für

die

Kosten-

und

Leistungsrechnung

einen

Aufgabenschwerpunkt in der weiteren Zukunft darstellen.

Hinweise zum Haushaltsplan 2024:
o

Erträge und Einzahlungen sind ohne Vorzeichen abgebildet. Aufwendungen und
Auszahlungen ist ein Minus vorangestellt. Positive Ergebnisse enthalten demnach
kein Vorzeichen, negative Ergebnis ein Minus.

o

Die veranschlagten Abschreibungen und die Auflösung von Zuwendungen
beruhen auf fortgeschriebenen Prognosen, zumal die Vermögensbewertung bzw.
die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Zeitpunkt der Verabschiedung des
Haushaltsplans noch nicht abgeschlossen sind.

o

Die Abschreibungen sind zentral pro Teilhaushalt veranschlagt, da eine Aufteilung
auf die einzelnen Kostenstellen noch nicht erfolgen konnte. Dabei sind die
Abschreibungen aus systemtechnischen Gründen auf der ersten Produktgruppe
des jeweiligen Teilhaushalts zugeschlagen worden. Diese Vorgehensweise
verzerrt zwar gegenwärtig die Aufwendungen wird aber im Zuge der
Jahresabschlussarbeiten bereinigt.

o

Die internen Leistungsverrechnungen und kalkulatorischen Kosten sind noch nicht
vollumfänglich abgebildet.

2.

Krisensituation

Die Kommunalhaushalte der Kommunen befinden sich im Dauerstress und in einem
anhaltenden Krisenmodus. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, die
Energiekrise, Inflationsausbrüche, große Fluchtbewegungen und sich verstärkende
Spannungen zwischen den Staaten weltweit machen sich bemerkbar und behaften
jegliche Kalkulationen mit zunehmender Unsicherheit. Das alles ist gepaart mit einer
multiplen, sich überlagernden Mangellage an Rohstoffen, an bezahlbarer Energie und
Wohnungen und an Fachkräften.
Die Politik setzt zu oft falsche Schwerpunkte. Bund und Land machen zu viele
Versprechungen, die der kommunalen Ebene ohne auskömmliche und dauerhafte

11

Finanzierung und Administration und häufig unterlegt mit einer unrealistischen
Zeitschiene aufgebürdet werden.
Die vielfältigen neuen Aufgaben vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und der
Klimaanpassungsarbeit, dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel
lassen die künftige Haushaltsplanung noch anspruchsvoller werden.
Die Kommunen müssen handlungs- und gestaltungsfähig bleiben. Die kommunale
Finanzkraft muss auf Dauer gestärkt werden, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Um den Unsicherheiten zu begegnen wurde die kommunale Deckungsreserve auf
dem erhöhten Vorjahresniveau weitergeführt.
Außerdem ist der Höchstbetrag der Kassenkredite in der Haushaltssatzung 2024 mit
20 Mio. EUR und damit analog der Haushaltssatzung 2023 ausgewiesen.
Dies ist eine präventive Maßnahme aufgrund der besonderen Ausnahmesituation und
soll für den Fall der Fälle die Möglichkeit einer entsprechenden Erweiterung der
Liquiditätsausstattung der Stadt eröffnen. Letztlich handelt es sich um eine (rein)
vorbeugende Maßnahme im Rahmen der städtischen Liquiditätssicherung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 89 GemO - Liquiditätssicherung) kann die
Gemeinde zur rechtzeitigen Sicherstellung der Auszahlungen Kassenkredite bis zu
dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit für die
Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung dann
der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn er ein Fünftel der im
Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt.
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich nach dem Haushaltsplan 2024 auf
163.384.660 EUR, so dass die Genehmigungspflicht (erst) ab einem Höchstbetrag von
größer 32.676.932 EUR einsetzt. Insofern ist der für das Haushaltsjahr 2024
vorgesehene

Höchstbetrag

der

Kassenkredite

Satzungsbestandteil.
12

kein

genehmigungspflichtiger

3.

Finanzausgleich (FAG) / Orientierungsdaten

Die Veranschlagungen der Finanzausgleichsleistungen im Haushaltsplan 2024
basieren auf den fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen
und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2024 vom 09.11.2023.
Darin

berücksichtigt

ist

die

Fortschreibung

der

Daten

nach

der

Herbst-

Steuerschätzung 2023 vom 30.10.2023, welche insbesondere die Gemeindeanteile an
der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer betrifft.
Auf die im Haushaltsplan 2024 als Anhang enthaltene Darstellung der FAG-Leistungen
„Berechnungsblatt für die wesentlichen FAG-Zuweisungen und Umlagen 2024“ wird
verwiesen.
Die Fortschreibung der Daten ist erfahrungsgemäß mit einer gewissen Unsicherheit
behaftet. Die aktuellen Orientierungsdaten dazu verweisen insbesondere auf die zum
Teil noch nicht abschließend beschlossenen Steuerrechtsänderungen (u.a. KiTaQualitätsgesetz,

Pauschalentlastungsgesetz,

Wachstumschancengesetz,

Zukunftsfinanzierungsgesetz). Die Orientierungsdaten wurden mit entsprechend
kaufmännischer Vorsicht in den Haushaltsplan der Stadt übernommen.

13

4.

Eckdaten Gesamthaushalt 2024

Der Haushaltsplan 2024 weist für den (Gesamt-) Ergebnishaushalt und den
(Gesamt-) Finanzhaushalt folgende Eckwerte aus:

Ergebnishaushalt 2024

Planung

ordentliche Erträge
ordentliche Aufwendungen

166.916.100
163.384.660

ordentliches Ergebnis

3.531.440

Finanzhaushalt 2024

Planung

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

165.070.100
153.432.960

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts

11.637.140

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

9.742.095
14.290.040

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-4.547.945

Finanzierungsmittelüberschuss

7.089.195

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen für Rahmenkonto Ost (Sondertilgung)

3.500.000
2.720.000
500.000

Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit

280.000

Veränderung des Finanzierungsmittelbestands

7.369.195

Kreditermächtigung

3.500.000

Verpflichtungsermächtigungen

7.724.000

Für den Ergebnishaushalt weist das Planwerk 2024 bei ordentlichen Erträgen i.H.v.
166.916.100 EUR und ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 163.384.660 EUR als
ordentliches Ergebnis einen Überschuss von 3.531.440 EUR aus.

14

Der gesetzliche Haushaltsausgleich (= ordentliche Aufwendungen werden durch
ordentliche Erträge gedeckt) ist nach den Planzahlen für 2024 erreicht, was bedeutet,
dass der im Jahr 2024 veranschlagte Ressourcenverbrauch planmäßig erwirtschaftet
wird (s. hierzu die Ausführungen unter 5.5 „ordentliches Ergebnis“).
Der planerische Überschuss für das Jahr 2024 wird der Ergebnisrücklage zugeführt,
um die zu erwartenden Fehlbeträge im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung in
Teilen ausgleichen zu können. Die einsetzbare Rücklage wird zum Jahresbeginn
2024

voraussichtlich

vollständig

aufgebraucht

sein.

Durch

die

fehlenden

Jahresabschlüsse ist dies nur ein prognostizierter Wert, der sich noch wesentlich mit
der Vorlage der Jahresabschlüsse ändern kann.
Im NKHR sind auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Abschreibungen,
Zuführungen zu Rückstellungen) und Erträge (Auflösungen von Zuwendungen und
Rückstellungen) in den Haushaltsausgleich einzubeziehen.
Im Ergebnishaushalt 2024 sind auf der Ertragsseite nicht zahlungswirksame
Auflösungen von Zuwendungen in Höhe von 1,85 Mio. EUR und auf der Aufwandsseite
nicht

zahlungswirksame

Abschreibungen

in

Höhe

von

rd.

9,93 Mio. EUR sowie eine Zuführung zu (personalbezogenen) Rückstellungen i.H.v.
17.600 EUR veranschlagt. Hieraus ergibt sich im Saldo ein belastender Betrag i.H.v.
rd. 8,11 Mio. EUR, der in das planmäßige Ergebnis bzw. den Haushaltsausgleich
einfließt.
Im Finanzhaushalt ergibt sich bei Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
165.070.100 EUR und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
153.432.960

EUR

Ergebnishaushalts

ein

(bzw.

planmäßiger
der

laufenden

Zahlungsmittelüberschuss
Verwaltungstätigkeit)

in

Höhe

des
von

11.637.140 EUR. Mit diesem Überschuss können die ordentlichen Kredittilgungen
2024 in Höhe von 2,72 Mio. EUR aus laufenden Mitteln finanziert werden. Der
Mindestzahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (= Betrag der Tilgungen),
als

eine

der

wesentlichen

Kennzahlen

zur

Beurteilung

der

Leistungsfähigkeit, ist somit auf Basis der Planwerte 2024 eingehalten.

15

finanziellen

Dementsprechend stehen rd. 8,91 Mio. EUR Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel
(= Betrag des Zahlungsmittelüberschusses des Ergebnishaushalts, der die Tilgungen
übersteigt) zur Verfügung.
Das vorgesehene Investitionsprogramm der Stadt weist für das Planjahr 2024 einen
Umfang von rd. 14,3 Mio. EUR aus, was im Vergleich zum investiven
Vorjahresprogramm (rd. 18,0 Mio. EUR) eine Minderung von rund 3,7 Mio. EUR
bedeutet.
Nach Abzug der planmäßig vorgesehenen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v.
rd. 9,74 Mio. EUR (z.B. Einzahlungen aus Investitionszuwendungen) ergibt sich für
den

Investitionsbereich

ein

veranschlagter

Finanzierungsmittelbedarf

i.H.v.

-4.547.945 EUR.
Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Planjahres 2024 ist eine Kreditaufnahme i.H.v. 3.500.000 EUR ausgewiesen.
Der um zahlungswirksame Vorbelegungen (Haushaltsübertragungen) bereinigte
Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresbeginn 2024 beläuft sich auf rd.
8,8 Mio. EUR und würde sich bei planmäßiger Umsetzung der veranschlagten
Mittelansätze auf rd. 16,17 Mio. EUR zum Jahresende 2024 erhöhen.
Der Gesamtbetrag der für das Jahr 2024 vorgesehenen Ermächtigungen zum
Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen

und

Investitionsförderungsmaßnahmen

ermächtigungen), beläuft sich auf 7.724.000 EUR.

16

belasten

(Verpflichtungs-

5.

Ergebnishaushalt 2024

5.1

Bedeutung

Der Ergebnishaushalt beinhaltet alle zahlungs- und nicht zahlungswirksamen Erträge
und Aufwendungen. Erträge und Aufwendungen sind dabei nicht gleichzusetzen mit
Einnahmen und Ausgaben, wie sie im kameralistischen Rechnungssystem aufgezeigt
wurden oder mit Ein- und Auszahlungen, die Gegenstand des Finanzhaushaltes sind.
Erträge und Aufwendungen sind vielmehr der monetär (in Euro) bewertete Ausdruck
einer Leistung, die die Stadt für die Erfüllung einer Leistung in Anspruch nimmt oder
gewährt. Die Inanspruchnahme einer Leistung verursacht Aufwand und geht mit einem
Ressourcenverbrauch einher. Die Gewährung einer Leistung berechtigt zur
Ausweisung eines Ertrags, welcher die verbrauchten Ressourcen ersetzt, soweit die
erbrachte Leistung berechnet wird. Dabei haben Erträge und Aufwendungen in diesem
Sinne letztlich immer entsprechend hohe Ein- oder Auszahlungen zur Folge.
Der Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen bildet das Ergebnis, welches ein
Überschuss oder ein Fehlbetrag sein kann. Ein positives Ergebnis (Überschuss)
bedeutet Wachstum im Eigenkapital und damit ein Wachstum in den künftigen
Möglichkeiten zur Leistungserbringung. Ein negatives Ergebnis (Fehlbetrag)
symbolisiert das Gegenteil.
Der gesetzlich vorgegebene Haushaltsausgleich wird im NKHR ausschließlich im
Ergebnishaushalt bzw. in der Ergebnisrechnung vollzogen. Danach ist Zielsetzung,
dass die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung
von

Fehlbeträgen

aus

Ausgleichsverpflichtung

Vorjahren

bezieht

sich

ausgeglichen
auf

Gesamtergebnishaushaltes.

17

das

werden

können.

Die

ordentliche

Ergebnis

des

5.2

Planaufstellungsverfahren für den Ergebnishaushalt 2024

Die nachstehende Zusammenstellung zeigt die Entwicklung des ordentlichen
Ergebnisses 2024 auf:
(A)

ordentliches Ergebnis:

Zwischenstand nach den:

- Mittelanmeldungen der Facheinheiten:

-2,29 Mio. EUR

- Haushaltsgesprächen mit den Facheinheiten:

2,37 Mio. EUR

(B)

3,53 Mio. EUR

(= Verbesserung um 4,66 Mio. EUR)

Haushaltsplan 2024:

(inkl. weiterer Änderungen & pauschaler Kürzung)

Ausgehend vom ursprünglichen Stand des ordentlichen Ergebnisses nach den
Mittelanmeldungen

der

Facheinheiten

mit

einem

Fehlbetrag

von

-2,29 Mio. EUR konnte eine Gesamtverbesserung um rd. 5,82 Mio. EUR auf den
planmäßigen Stand von rd. 3,53 Mio. EUR erreicht werden. Der Finanzplanungswert
des gedruckten Haushaltsplans 2023 für das Planjahr 2024 lag bei 1,11 Mio. EUR.
Insofern liegt der nun vorliegende Überschuss um 2,42 Mio. EUR über dem
Finanzplanungswert.
Wesentlich beigetragen zu diesem Ergebnis hat auch die umgesetzte pauschale
Kürzung der nicht in einer besonderen Form gebundenen Aufwendungen (rechtlich,
tariflich, vertraglich, gesetzlich) im Nachgang zu den Haushaltsgesprächen mit einem
vorgegebenen Wert von 10%.

18

5.3

Ordentliche Erträge

Die im Haushaltsplan 2024 bzw. in der Finanzplanung bis 2027 ausgewiesenen
ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes bilden sich wie folgt ab:
lfd.
Nr.

Ertragsarten

vorl. RE
2022
EUR

Ansatz
2023
EUR

1

1

+ Steuern und ähnliche Abgaben

2

+ Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen
Aufgelöste Investitionszuwendungen u. + beiträge

3

5

+ Sonstige Transfererträge
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
+ Einrichtungen

6

+ Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

7

+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen

8

+ Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen u.
+ Bestandsveränderungen

4

9

10 + Sonstige ordentliche Erträge
11 = Ordentliche Erträge

2

Haushaltsplan
2024
EUR
3

2025
EUR
4

Finanzplanung
2026
EUR
5

2027
EUR
6

74.005.398
47.201.641

76.055.500
49.249.500

78.010.000
62.408.450

80.609.000
63.933.500

82.780.000
65.188.500

84.841.000
65.504.500

0
0

1.590.000
0

1.846.000
0

1.928.800
0

2.014.500
0

2.107.700
0

6.517.121

7.121.700

7.222.000

7.300.000

7.400.000

7.500.000

4.559.220
11.374.559
836.360

4.499.700
5.919.150
1.214.120

4.666.750
5.982.500
2.554.800

4.800.000
6.100.000
2.600.000

4.900.000
6.150.000
2.650.000

5.000.000
6.200.000
2.700.000

0
0
3.989.082
4.052.500
148.483.381 149.702.170

0
0
0
0
4.225.600
4.235.000
4.270.000
4.305.000
166.916.100 171.506.300 175.353.000 178.158.200

Die Ertragsgruppen stellen sich für das Planjahr 2024 wie folgt dar:

In den nachfolgenden Ausführungen werden wesentliche Ertragspositionen näher
erläutert.
19

Nr. 1 Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuer A und B

78.010.000 EUR
8.332.000 EUR

Der Hebesatz der Grundsteuer A beläuft sich seit dem 01.01.2011 auf
390 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010) und der Hebesatz der
Grundsteuer B seit dem 01.01.2017 auf 420 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom
24.10.2016).
Die Entwicklung der Grundsteuer A und B ist aus der folgenden Grafik ersichtlich:

Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die
Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht (mehr) verfassungsgemäß ist.
Danach darf das geltende Recht nur noch für eine Übergangszeit weiter angewendet
werden.
Baden-Württemberg hat abweichend von der bundeseinheitlichen Neuregelung von
der Öffnungsklausel für ein Landesmodell Gebrauch gemacht. Am 04.11.2020 hat der
Landtag ein eigenständiges Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Die Neuregelung
20

gilt ab 01.01.2025. Danach wird anhand der Grundstücksfläche und des
Bodenrichtwertes ein Grundstückswert ermittelt, der dann mit der maßgeblichen
Grundsteuermesszahl multipliziert und den neuen Grundsteuermessbetrag ergibt.
Dieser wird dann mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert und stellt im Ergebnis
den neuen Grundsteuerbetrag dar.
Gewerbesteuer
Der

36.000.000 EUR

Gewerbesteuerpflicht

unterliegen

grundsätzlich

alle

Gewerbebetriebe

(ausgenommen sind z.B. freiberufliche Tätigkeiten und betriebliche Arbeiten im
Bereich der Landwirtschaft). Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Hierfür
wird mit einer Steuermesszahl der Gewerbesteuermessbetrag errechnet. Dieser
wiederum wird mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz vervielfältigt. Der
Hebesatz der Stadt Lahr für die Gewerbesteuer beläuft sich seit dem 01.01.2011 auf
390 v.H. (GR-Beschluss v. 22.11.2010).
Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen, der örtlichen
Steuerverhältnisse und der Gewerbesteuerentwicklung im Vorjahr wird für das Jahr
2024 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 36 Mio. EUR als realisierbar
angesehen.
Wie sich das Gewerbesteueraufkommen bis zum Jahresende letztlich entwickeln wird,
ist in “Normalzeiten“ schon äußerst schwer zu prognostizieren, was nun aufgrund der
Krisensituation noch deutlich verschärft wird.
Die Gemeinden haben bezogen auf die Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage
abzuführen. Für das Planjahr 2024 beläuft sich diese bei einem angenommenen
Gewerbesteueraufkommen von 36 Mio. EUR auf 3,23 Mio. EUR.
Der

Vervielfältiger

zur

Berechnung

der

Umlage

beläuft

sich

nach

den

Orientierungsdaten des Landes im Jahr 2024 voraussichtlich auf 35 vom Hundert. Das
Brutto-Gewerbesteueraufkommen

verringert

sich

demnach

um

die

Gewerbesteuerumlage auf ein Netto-Gewerbesteueraufkommen von 32,77 Mio. EUR.

21

Die Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage ist aus der
folgenden Grafik ersichtlich:

Hundesteuer

230.000 EUR

Die Hundesteuersätze sind mit Wirkung zum 01.01.2017 für den Ersthund auf
100 EUR und für jeden weiteren Hund auf 200 EUR festgesetzt worden
(Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2016).
Vergnügungssteuer

1.900.000 EUR

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016 ist der Steuersatz für Geldspielgeräte ab
dem 01.01.2017 auf 18 % und ab dem 01.01.2018 auf 20 % der Bruttokasse erhöht
worden.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde der Steuersatz für
Geldspielgeräte mit Wirkung ab dem 01.01.2023 auf 22 % Bruttokasse erhöht.
Entsprechend wurde der Ansatz unter dieser Prämisse veranschlagt.

22

Zweitwohnungssteuer

70.000 EUR

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde die Zweitwohnungssteuer zum
01.07.2023 eingeführt.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

23.592.000 EUR

Die Veranschlagung für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im
Haushaltsplan

2024

basiert

auf

einem

kommunalen

Anteil

in

Höhe

von

7,795 Mrd. EUR (= Stand der fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes
aufgrund der Herbst-Steuerschätzung).
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt 15 v.H. des im Land erzielten
Aufkommens dieser Steuer sowie 12 v.H. des im Land erzielten Aufkommens aus dem
Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil wird über eine Schlüsselzahl aufgeteilt, die den
Anteil der einzelnen Gemeinde am Landesaufkommen ausdrückt und alle drei Jahre
fortgeschrieben wird. Der Berechnung wird die örtliche Steuerleistung der
Gemeindeeinwohner/innen bis zu bestimmten Höchstgrenzen (40.000 EUR für einzeln
veranlagte

Steuerpflichtige

und

80.000

EUR

für

zusammen

veranlagte

Steuerpflichtige) zugrunde gelegt.
Der aktuell geltende Verteilungsschlüssel (Zeitraum 2024 bis 2026) basiert auf der
Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2019. Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr beläuft
sich ab dem Jahr 2024 auf 0,0030265. Damit hat sich die stadtspezifische
Schlüsselzahl zum dritten Mal in Folge erhöht bzw. verbessert. Bei den fünf davor
erfolgten Neuberechnungen der Schlüsselzahl, die sich über einen Geltungszeitraum
von 2003 bis 2017 erstreckt hatten, war es durchgängig zu Reduzierungen bzw.
Verschlechterungen gekommen.

23

Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr hat sich wie folgt entwickelt:

Jahre
1972 - 1974
1975 - 1976
1977 - 1978
1979 - 1981
1982 - 1984
1985 - 1987
1988 - 1990
1991 - 1993
1994 - 1996
1997 - 1999
2000 - 2002
2003 - 2005
2006 - 2008
2009 - 2011
2012 - 2014
2015 - 2017
2018 - 2020
2021 - 2023

Schlüsselzahl
0,0038599
0,0036283
0,0036246
0,0035662
0,0037290
0,0033716
0,0034488
0,0034124
0,0033495
0,0033583
0,0033733
0,0032458
0,0031720
0,0030739
0,0029621
0,0028371
0,0029018
0,0029799

Veränderung +/-

2024 - 2026

0,0030265

0,0001247

24

-0,0002316
-0,0000037
-0,0000584
0,0001628
-0,0003574
0,0000772
-0,0000364
-0,0000629
0,0000088
0,0000150
-0,0001275
-0,0000738
-0,0000981
-0,0001118
-0,0001250
0,0000647
0,0000781

Entwicklung des Aufkommens aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
der Stadt Lahr:
Jahr

Gesamtaufkommen*

Veränderung
Vorjahr +/(ab 2010)

€

€

SchlüsselAnteil
zahl
Stadt Lahr
€

1995

3.358.716.348

---

0,0033495 11.250.020

2000

3.702.648.265

---

0,0033733 12.490.143

2005

3.295.739.170

---

0,0032458 10.697.310

2010

3.969.274.248

---

0,0030739 12.201.152

2011

4.229.617.830

260.343.582

0,0030739 13.001.422

2012

4.636.354.948

406.737.118

0,0029621 13.733.347

2013

5.020.503.188

384.148.240

0,0029621 14.871.232

2014

5.232.831.977

212.328.789

0,0029621 15.500.172

2015

5.563.191.282

330.359.305

0,0028371 15.783.330

2016

5.819.594.226

256.402.944

0,0028371 16.510.771

2017

6.314.160.494

494.566.268

0,0028371 17.913.905

2018

6.600.844.495

286.684.001

0,0029018 19.154.331

2019

6.808.333.614

207.489.119

0,0029018 19.756.422

2020

6.373.130.918

-435.202.696

0,0029018 18.493.551

2021

6.989.467.931

616.337.013

0,0029799 20.827.915

2022

7.012.851.774

23.383.843

0,0029799 20.897.597

2023

7.758.000.000

745.148.226

0,0029799 23.118.064

2024

7.795.000.000

37.000.000

0,0030265 23.591.568

* Spalte "Gesamtaufkommen":
bis 2022: endgültige Abrechnung
2023: Planwerte
2024: Fortschreibung Orientierungdaten nach der Oktober-Steuerschätzung 2023

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

5.944.000 EUR

Die Gemeinden erhalten einen Anteil von 2,2 v.H. am Umsatzsteueraufkommen. Die
Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird ebenfalls alle 3 Jahre
neu festgesetzt und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen (zu 25
Prozent

aus

dem

Gewebesteueraufkommen,

sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigten

sozialversicherungspflichtigen Entgelten).
25

und

zu
zu

50
25

Prozent

aus

den

Prozent

aus

den

Im Jahr 2023 ist turnusgemäß die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen für den
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2024 auf der Basis
gemeindescharfer Berechnungen gem. § 5 a des Gemeindefinanzreformgesetzes
erfolgt. Die daraus resultierenden Schlüsselzahlen sind für die Jahre 2024 bis 2026
gültig. Danach hat sich für die Stadt Lahr eine Schlüsselzahl ab dem 01.01.2024 von
0,0050159 ergeben. Für den vorangegangenen Festsetzungszeitraum 2021 bis 2023
hatte sich die städtische Schlüsselzahl auf 0,0046517 belaufen, so dass sich die ab
2021 geltende Schlüsselzahl im Vergleich hierzu um 0,0003642 erhöht hat.
Unter Ansetzung der aktuellen Schlüsselzahl der Stadt Lahr sowie des vom Land für
das

Jahr

2024

prognostizierten

Ausschüttungsvolumens

von

1,185 Mrd. EUR (= Stand der fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes
aufgrund der Oktober-Steuerschätzung) errechnet sich für den Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer ein Betrag in Höhe von 5.944.000 EUR.
Die Entwicklung der Steueranteile der Stadt Lahr an der Einkommen- und
Umsatzsteuer ist aus der folgenden Grafik ersichtlich:

26

Leistungen nach dem Familienausgleichsgesetz

1.942.000 EUR

Die Kommunen erhalten als Ausgleich für Mindereinnahmen bei der Lohn- und
Einkommensteuer im Zuge der Umstellung des Kindergelds zum 01.01.1996 einen
zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer.
Maßgebend für die Verteilung auf die Kommunen ist die jeweils geltende Schlüsselzahl
für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Das Ausschüttungsvolumen 2024 für den Familienleistungsausgleich beläuft sich nach
den fortgeschriebenen Orientierungsdaten durch das Land auf voraussichtlich
589,7 Mio. EUR.
Unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl (0,0030265) errechnet sich ein
voraussichtliches Jahresaufkommen 2024 von ger. 1.942.000 EUR.

Nr. 2 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
Schlüsselzuweisungen vom Land

62.408.450 EUR
45.640.000 EUR

Unter dieser Position sind die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft
einschließlich

Mehrzuweisungen

und

die

kommunale

Investitionspauschale

zusammengefasst.
Die Stadt Lahr hat im Jahr 2024 eine auf der Steuerkraft des Jahres 2024 basierende
Steuerkraftmesszahl in Höhe von 54.099.522 EUR und eine Steuerkraftsumme in
Höhe von 79.748.100 EUR aufzuweisen.
Ausgehend vom mit kaufmännischer Vorsicht angenommenen Grundkopfbetrag i.H.v.
1.645 EUR errechnet sich hieraus für die Stadt Lahr ein gemeindespezifischer
Kopfbetrag i.H.v. 2.053,50 EUR. Aus diesem Kopfbetrag entwickelt sich multipliziert
mit der erhöhten Einwohnerzahl und der Hinzurechnung eines Zuschlags die
Bedarfsmesszahl A (Gemeindegröße) in Höhe von 101.525.964 EUR.

27

Für die Ermittlung der Bedarfsmesszahl B (Einwohnerdichte) ist auf Basis der
fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes ein Betrag von 82,25 EUR
angesetzt worden. Hieraus resultiert eine für die Stadt Lahr relevante Bedarfsmesszahl
B in Höhe von 4.059.038 EUR. Die für die Stadt Lahr für das FAG-Jahr 2024
maßgebliche Gesamtbedarfsmesszahl (Bedarfsmesszahl A + B) beläuft sich in der
Folge auf einen Betrag von 105.585.002 EUR. Dieser Gesamtbedarfsmesszahl wird
die Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt.
Die Steuerkraftmesszahl (Steuerkraftsumme ohne Schlüsselzuweisungen) liegt mit
54.099.522 EUR um 51.485.480 EUR unter der Gesamtbedarfsmesszahl, so dass die
Stadt aus diesem Unterschiedsbetrag (sog. Schlüsselzahl) im FAG-Jahr 2024
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft erhält.
Bei einer üblichen Ausschüttungsquote von 70 v.H. errechnen sich hieraus
Schlüsselzuweisungen

zuzüglich

einer

Kompensationszahlung

infolge

des

Flächenfaktors von 15.000 EUR in Summe von rd. 38.830.279 EUR.
Damit sind die Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft
angestiegen. Auf Grund der großen Abhängigkeit des Haushaltes von den
Schlüsselzuweisungen ist zu hoffen, dass die Prognosen so eintreffen.
Die Ermittlung der Steuerkraftmesszahl und Steuerkraftsumme für das FAG-Jahr 2024
stellt sich wie folgt dar:

28

2023
Euro

2024
Euro
Steuerkraftmesszahl
Steuerkraftsumme

54.099.522
79.748.100
€

(Ergebnisse 2022) -Stand 27.10.2023Grundsteuer A -umgerechnet-

42.141

Grundsteuer B -umgerechnet-

3.604.328

Gewerbesteuer -umgerechnet-

25.656.581

Gewerbesteuerumlage

-3.096.483

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

21.942.285

Familienleistungsausgleich

1.784.720

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

4.165.950

Steuerkraftmeßzahl 2024
Schlüsselzuw. n. mangelnder Steuerkraft 2022

54.099.522
25.648.578

zzgl. Mehrzuweisungen 2022

Steuerkraftsumme 2024

59.230.994
88.116.586

0

79.748.100

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Familienleistungsausgleich:
Die Schlüsselzahl wurde für die Jahre 2024 bis 2026 wie folgt geändert:
Alt: 0,0029799
Neu: 0,0030265

Die Entwicklung der Einwohnerzahl der Stadt Lahr zeigt folgende Grafik auf:

29

Für die Ermittlung der kommunalen Investitionspauschale ist für das FAG-Jahr 2024
auf Basis der fortgeschriebenen Orientierungsdaten ein Betrag von 120 EUR je
gewichtetem Einwohner angesetzt worden, was zu Erträgen i.H.v. ger. 6.810.000 EUR
führt.
Sonstige allg. Zuweisungen vom Land

452.000 EUR

Hier handelt es sich um die Zuweisung für Große Kreisstädte und die Zuweisung für
die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
Die

Entwicklung

der

Schlüsselzuweisungen

(inkl.

Mehrzuweisungen),

der

kommunalen Investitionspauschale und der sonstigen allg. FAG-Zuweisungen vom
Land ist aus der folgenden Grafik ersichtlich:
Angaben in T€

vorl. RE
2022

Ansatz
2023

HH-Plan
2024

Finanzplanung Finanzplanung Finanzplanung
2025
2026
2027

Schlüsselzuweisungen
nach mangelnder
Steuerkraft (inkl.

25.458

27.170

38.830

40.179

41.521

41.259

Investitionspauschale

5.390

5.365

6.810

7.023

6.608

6.859

584

447

452

454

457

459

31.432

32.982

46.092

47.656

48.586

48.577

Mehrzuweisungen)

Sonstige allg. FAGZuweisungen
Gesamt
45.000
40.000
40.000
35.000
35.000
30.000
30.000
25.000
25.000
20.000
20.000
15.000
10.000
15.000
5.000
10.000
0
5.000
0

vorl. RE
Ansatz 2023
2022
vorl. RE
Ansatz 2023
2022
Schlüsselzuweisungen

HH-Plan 2024
HH-Plan 2024

nach mangelnder

Finanzplanung
Finanzplanung
Finanzplanung
2025
2026
2027
Finanzplanung
Finanzplanung
Finanzplanung
2025 (inkl. Mehrzuweisungen)
2026
2027
Steuerkraft

Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (inkl. Mehrzuweisungen)
Investitionspauschale
Investitionspauschale
Sonstige
allg. FAG-Zuweisungen

Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land

5.938.800 EUR

Hier sind Landeszuweisungen für lfd. Zwecke wie z.B. die Sachkostenbeiträge für die
Schulen, Zuweisungen für Einrichtungen wie die Städt. Musikschule, Volkshochschule,
Abendrealschule und Abendgymnasium, für die Jugendsozialarbeit an Schulen usw.
veranschlagt.
30

Zuweisungen vom Land - Kinderbetreuung

9.121.000 EUR

Es handelt sich hier um die Landeszuweisungen für die Regelkinder- und die
Kleinkindbetreuung sowie für die Abgeltung von Leitungszeiten. Dabei ist den
Förderberechnungen für die Regelkinder ein Kopfbetrag von 3.772 EUR je
gewichtetem Kind, was einen Zuweisungsbetrag von 4.339.000 EUR ergibt und für
den Kleinkindbereich ein Kopfbetrag von 16.470 EUR je gewichtetem Kind, was zu
einer Zuweisung von 4.169.500 EUR führt, zugrunde gelegt worden. Eine
Fortschreibung der Kopfbeträge ist um diese Jahreszeit zu erwarten.
Seit dem 01.01.2020 greift die Förderung zur Abgeltung von Leitungszeiten nach dem
„Gute-KiTa-Gesetz BW“, die im Zuge des Qualitätsausbaus der Kinderbetreuung
aufgelegt wurde und bis zum Jahresende 2022 befristet war. Dieses wurde durch das
KiTa-Qualitätsgesetz bis Dezember 2024 abgelöst. Es werden Zuweisungen für 2024
i.H.v. 612.500 EUR erwartet.

Nr. 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge

1.846.000 EUR

Im NKHR sind die bilanziellen Auflösungen von erhaltenen Investitionszuschüssen und
Beiträgen nach dem Kommunalabgabenrecht als Pendant zu den auf der
Aufwandsseite zu veranschlagenden und zu refinanzierenden Abschreibungen
darzustellen. Diese Erträge sind nicht zahlungswirksam und erscheinen daher nicht im
Finanzhaushalt.

Die

Erschließungsbeiträge

Auflösung
erfolgt

der

erhaltenen

grundsätzlich

linear

Investitionszuschüsse

und

und

der

-wie

im

Falle

Abschreibungen- nach steuerlich vertretbaren Sätzen.
Die konkrete Ermittlung der bestehenden Sonderposten zum 01.01.2020 sowie die
hieraus zu generierenden Auflösungsbeträge sind ein Teil der umfassenden Arbeiten
der Bewertung des städtischen Vermögens und der Schulden, die zum Umstieg in das
neue Haushaltsrecht mit dem Ziel der Erstellung einer ersten Eröffnungsbilanz
notwendig sind.
Hierauf aufbauende Schätzungen und Hochrechnungen haben für die Auflösung von
Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen zu einem Planansatz 2024 in Summe
von 1.846.000 EUR geführt.
31

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Auflösungsbeträge für den
Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 aufbauend auf der Schätzung für 2024
beruhen. Endgültige Daten werden erst nach Abschluss der Vermögensbewertung
vorliegen.

Nr. 5 Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einricht.

7.222.000 EUR

Hier werden Erträge aus der Benutzung öffentlicher Einrichtungen unabhängig von der
Ausgestaltung der Rechtsform (öffentlich-rechtlich per Satzung oder privat-rechtlich
per Vertrag) zugeordnet.
Unter die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in der NKHR-Darstellung fallen
Verwaltungsgebühren für die Inanspruchnahme städtischer Leistungen sowie
Gebühren und Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen. Im Wesentlichen
handelt

es

sich

um

Parkgebühren,

Friedhofs-

und

Bestattungsgebühren,

Musikschulentgelte, Baugenehmigungsgebühren, allgemeine Verwaltungsgebühren
und Kindergartenbeiträge.

Nr. 6 Sonstige privatr. Leistungsentgelte

4.666.750 EUR

In dieser Ertragsgruppe werden Mieterträge inkl. Mietnebenkosten, Erträge aus
Pachten, Verkaufserlöse, Erbbauzinsen und Erträge aus Verpflegung dargestellt.

Nr. 7 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen

5.982.500 EUR

Bei dieser Ertragsgruppe sind die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
veranschlagt.
Erstattungen sind Ersatz für Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, die
eine Stelle für eine andere erbracht hat.
Ein großer Anteil entfällt auf Erstattungen von Zweckverbänden. Hierbei handelt es
sich überwiegend um Erstattungen des ZV IGP, die für FAG-Bereinigungen im

32

Zusammenhang mit der Ablieferung der auf dem Verbandsareal angefallenen Grundund Gewerbesteuer stehen.
Danach folgen betragsmäßig die Erstattungen, die die Stadt von den Eigenbetrieben
für erbrachte Leistungen beansprucht.

Nr. 8 Zinsen und ähnliche Erträge

2.554.800 EUR

Bei dieser Ertragsgruppe sind Zinserträge aus Darlehen oder Einlagen bei
Kreditinstituten, Gewinnablieferungen der eigenen wirtschaftlichen Unternehmen,
Dividenden und andere Ausschüttungen aus Beteiligungen veranschlagt.
Der größte Anteil dieser Ertragsgruppe entfällt auf die Zinserträge, die aus der
Gewährung der (Träger-)Darlehen an die städtischen Eigenbetriebe entstehen, gefolgt
von den Erträgen aus Gewinnanteilen. Das gestiegene Zinsniveau macht sich deutlich
bemerkbar.

Nr. 9 Aktivierte Eigenleistungen

0 EUR

Unter diese Ertragsgruppe fallen Eigenleistungen der Stadt bzw. städtischer
Facheinheiten,

wenn

diese

zu

Anschaffungs-

und

Herstellungskosten

von

Vermögensgegenständen beitragen und diese in der Folge anlagemäßig zu aktivieren
sind. Im Haushaltsjahr 2024 sind hierfür keine Mittel zu veranschlagen.

Nr. 10 Sonstige ordentliche Erträge

4.225.600 EUR

Der veranschlagte Gesamtansatz beinhaltet im Wesentlichen folgende Erträge:
Konzessionsabgaben von Versorgungsunternehmern

2.266.200 EUR

Bußgelder

1.608.000 EUR

Säumniszuschläge, Mahngebühren u.ä. Entgelte

231.000 EUR

Nachzahlungszinsen

100.400 EUR

33

5.4

Ordentliche Aufwendungen

Die im Haushaltsplan 2024 bzw. in der der Finanzplanung bis 2027 ausgewiesenen
ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes stellen sich wie folgt dar:
lfd.
Nr.

Aufwandsarten

vorl. RE
2022
EUR
1

12 - Personalaufwendungen
13 - Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
14 - Dienstleistungen
15 - Abschreibungen
16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
17 - Transferaufwendungen
18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 = Ordentliche Aufwendungen

Ansatz
2023
EUR
2

Haushaltsplan
2024
EUR
3

2025
EUR
4

Finanzplanung
2026
EUR
5

2027
EUR
6

37.918.710
3.037.594

45.114.300
0

48.304.200
0

51.440.000
0

53.500.000
0

55.640.000
0

18.286.796
49.773
470.335
63.991.018
25.106.279

24.060.900
8.678.500
912.500
64.054.650
18.725.990

23.357.540
9.934.100
1.043.200
60.680.250
20.065.370

23.362.100
10.176.400
1.273.264
64.743.200
19.257.800

23.823.400
10.430.700
1.422.094
71.937.700
19.585.300

24.295.500
10.634.000
1.555.265
74.950.900
19.919.500

148.860.505 161.546.840

163.384.660 170.252.764 180.699.194 186.995.165

Die Aufwandsgruppen teilen sich für das Planjahr 2024 wie folgt auf:

In den nachfolgenden Ausführungen werden wesentliche Aufwandspositionen näher
erläutert.

34

Nr. 12+13 Personal- u. Versorgungsaufwend.

48.304.200 EUR

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2024 in Höhe
von insgesamt 48.304.200 EUR veranschlagt.
Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahresergebnissen herzustellen ist es notwendig,
hier noch die nach der Einführung des NKHR unter der Aufwandsgruppe „Sonstige
ordentlichen Aufwendungen“ zu führenden Aufwendungen für die ehrenamtlichen
Beschäftigungsverhältnisse i.H.v. 195.800 EUR hinzuzurechnen, so dass im Weiteren
von Gesamtpersonalaufwendungen (in diesem Verständnis) in Summe von
48.500.000 EUR gesprochen wird.
Im Vergleich dazu weist das vorläufige Ergebnis 2022 einen Betrag von rund
41,13 Mio. EUR aus. Im Haushaltsjahr 2023 (Ansatz: 45,3 Mio. EUR) wird der Ansatz
nach Erwartung der Facheinheit voraussichtlich komplett ausgeschöpft.
Die Entwicklung der Gesamtpersonalaufwendungen zeigt die nachstehende Grafik
auf:
Jahr

€

2000
2005

Ergebnis
Ergebnis

18.012.171
19.987.468

2010

Ergebnis

21.540.562

2015

Ergebnis

27.057.527

2016

Ergebnis

28.723.536

2017

Ergebnis

30.185.643

2018

Ergebnis

32.653.156

2019

Ergebnis

34.861.204

2020

Ergebnis

36.909.778

2021

Ergebnis

38.861.832

2022

Ergebnis

41.128.468

2023

HH-Plan

45.300.000

2024

HH-Plan

48.500.000

* Ausgliederung Techn.Betrieb zum 01.01.2000
** Ausgliederung Wald zum BGL zum 01.01.2003

35

Der Tarifabschluss 2023 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024
enthält folgende Vereinbarungen:
1. Laufzeit


24 Monate: 01.01.2023 - 31.12.2024

2. Entgelt




Entgelterhöhung nach 14 Monaten Verzögerung:
o

01.01.2023: keine Erhöhung ("Nullrunde")

o

01.03.2024: + 200 EUR, anschließend +5,5 %, mindestens insgesamt
340 EUR

Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 EUR in 9 Monatsbeträgen
als einkommensteuerfreies "Inflationsausgleichsgeld":
o

Juni 2023: 1.240 EUR

o

Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024: je 220

3. weitere Regelungen


keine Verlängerung der bestehenden Regelung zur Altersteilzeit

Für die Beamten liegt noch kein Verhandlungsergebnis vor.
Den

Personalaufwendungen

Projektförderungen,

stehen

Zuweisungen

personalbezogene

und

Erträge

personenbezogenen

aus

z.

B.

Einzelzuschüssen

gegenüber, welche sich nach dem Bruttoveranschlagungsprinzip jedoch nur
ertragsseitig abbilden.

Nr. 14 Aufwendungen für Sach- u. Dienstleist.
Diese

Aufwandsgruppe

beinhaltet

im

Wesentlichen

23.357.540 EUR
die

Gebäude-

und

Grundstücksunterhaltung, die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, die Mieten
und Pachten, die Gebäudebewirtschaftung, die gebäudebezogenen Versicherungen,
die Fahrzeugunterhaltung, die EDV-Aufwendungen, Aus- und Fortbildungen sowie
Sachmittel für die Schulen (Lehr-/Lernmittel).

36

In dieser Aufwandsgruppe auch enthalten ist der Erwerb von beweglichen
Vermögensgegenständen bis zu einem Wert von 800 EUR (ohne Umsatzsteuer),
analog der für Betriebe gewerblicher Art (BgA) seit dem 01.01.2018 geltenden
steuerlichen Wertgrenze.
Für die Unterhaltung/Sanierung der Gebäude und Gebäudetechnik (Konten 4211*)
und für die Unterhaltung der baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen
Vermögens (Konten 4212*) sieht der Plan 2023 Gesamtmittel i.H.v. 5.919.850 EUR
vor.
Für den Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (einschl. EDVBeschaffungen,

Konten

4222*)

sind

Mittelansätze

von

zusammen

827.530 EUR vorgesehen. Hiervon entfallen 86.600 EUR auf Maßnahmen im Rahmen
der Digitalisierung der städtischen Schulen. Mittel für Investive Maßnahmen sind im
Finanzhaushalt veranschlagt.
Die Mieten und Pachten (Konten 4231*) sind im Planwerk 2023 in Summe von
2.373.050 EUR veranschlagt.
Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Konten 4241*) sieht
der Plan 2024 Gesamtmittel i.H.v. 6.110.550 EUR vor. Dieser Ansatz enthält die
Beschaffungskosten für Energie (Strom und Gas) mit etwa 3,5 Mio. EUR (im Vorjahr
5,3 Mio. EUR zzgl. Deckungsreserve).
Die lfd. EDV-Aufwendungen, inklusive der Mittel für Digitalisierungsprojekte, (Konten
4272*) weisen eine Ansatzhöhe von 1.956.100 EUR aus.

37

Darstellung der wesentl. Sach- und Dienstleistungen (Listung ab 100.000 EUR):
Kostenstelle Kostenstelle Beschreibung
11243042
Kaiserstr. 107 Parktheater
11205001
EDV
28105000
Theater- und Konzertaufwand
54105010
Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung
11243062
Otto-Hahn-str. 7 Scheffelgymnasium
54105000
Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße
11205002
Digitalisierung
11243913
Sporthalle + im Bürgerpark Steuer
11243008
Am Schießrain 1 Kita
11243055
Max-Planck-str. 12 Max-Planck-Gymnasium
11205001
EDV
11225000
Finanzverwaltung
11243061
Otto-Hahn-str. 5 Otto-Hahn-Realschule
11243906
Neue Schule Geroldsecker Vorstadt
54105030
Ingenieurbauwerke - Brücken
11243506
Mietersheimer Hauptstr. 21 Feuerwehr
11243073
Stefanienstr. 33 Friedrichschule
11243015
Dinglinger HS 65 Schutterl.-S. Schulgeb
54105010
Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung
11243084
Rainer-Haungs-Straße
11215020
Fortbildung
11243908
Anschlussunterbringung Obdachlose
11243065
Rathausplatz 4 Bürgerbüro
11243066
Rathausplatz 4 Nordflügel
11243053
M.-Luther-Str. 22a Hallensportz. Mauerf.
36505009
KiTa Dreyspring
11243914
Container Karl-Kammer-Straße
11243902
Schillerstraße Verwaltung (ehem. Sparkas
12225001
Meldewesen
54705010
Anrufsammeltaxi
11243073
Stefanienstr. 33 Friedrichschule
11243903
Trafohäuschen Martin-Luther-Straße
11243055
Max-Planck-str. 12 Max-Planck-Gymnasium
11243092
Obdachlosenwohnheim Biermannstr
11243068
Rathausplatz 7 Rathaus 2
11265004
Bußgeldstelle
11243064
Rathausplatz 4 Rathaus 1
57505004
Tourismus
11243038
Kaiserstr. 101 Stadtpark
11215040
Arbeitsschutz, -medizin
11243083
Seepark Haus am See
57505010
Chrysanthema -Budget Abt. 101
11243014
Dinglinger HS 63/65 T.-Heuss-Schule TH
27205000
Mediathek
11243042
Kaiserstr. 107 Parktheater
11243036
Kaiserstr. 64/1 Eichrodtschule Schulgeb.
11243006
Altfelixstr. 10 Geroldseckerschule
11243068
Rathausplatz 7 Rathaus 2
11243016
Dreyspringstr. 16 Schlachthof

Kostenart
42110000
42720000
42710000
42710000
42410000
42120000
42720000
42410000
42110000
42410000
42220000
42720000
42410000
42310000
42120000
42110000
42110000
42410000
42120000
42410000
42610200
42310000
42310000
42310000
42410000
42710000
42410000
42310000
42720000
42910000
42410000
42110000
42110000
42310000
42110000
42320000
42410000
42710000
42410000
42910000
42410000
42710000
42410000
42710000
42410000
42410000
42410000
42410000
42410000

38

Kostenart Beschreibung
Plan 2024
Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen
605.100
Aufwendungen für EDV
453.800
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe
435.000
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe
378.000
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
353.800
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermöge
351.000
Aufwendungen für EDV
343.800
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
309.900
Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen
269.400
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
266.700
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegen
254.300
Aufwendungen für EDV
250.500
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
245.800
Mieten und Pachten
240.000
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermöge
238.500
Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen
233.800
Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen
233.100
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
232.500
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermöge
216.000
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
213.400
Aus- und Fortbildung, Umschulung
207.000
Mieten und Pachten
204.500
Mieten und Pachten
198.000
Mieten und Pachten
198.000
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
191.000
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe
190.000
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
182.800
Mieten und Pachten
182.000
Aufwendungen für EDV
180.000
Aufwendungen f.so. Sach-u. Dienstlstg.
173.700
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
170.000
Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen
165.800
Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen
165.300
Mieten und Pachten
149.900
Unterh. Grundst. und bauli.Anlagen
146.400
Leasing
121.000
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
119.200
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe
118.100
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
113.100
Aufwendungen f.so. Sach-u. Dienstlstg.
111.600
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
110.800
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe
108.700
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
108.300
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwe
108.000
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
107.500
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
105.500
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
103.900
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
101.000
Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage
100.600
(Vorjahr: 11.046.550) 10.366.100

Nr. 15 Abschreibungen

9.934.100 EUR

Die zahlungsunwirksamen Abschreibungen symbolisieren Ressourcenverbrauch, der
dadurch entsteht, dass Sach- oder Finanzvermögen für die Leistungserbringung
eingesetzt und dabei planmäßig oder außerplanmäßig verbraucht wird. Der Fokus für
politische Entscheidungen soll damit weg vom Zeitpunkt der Investition und hin zum
Zeitraum der Leistungserbringung gerückt werden.
Es kommt also nicht nur darauf an, ob die Stadt in der Lage ist, finanzielle Mittel für
ihre Investitionstätigkeit bereitzustellen, sondern vielmehr darauf, inwieweit die aus der
Investition sich ergebenden Abschreibungen dauerhaft im Ergebnishaushalt durch das
dort vorhandene Ressourcenaufkommen gedeckt werden können. Für den Wert des
Vermögens sind im NKHR die Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Für
die Nutzungsdauer ist der Zeitraum vorzusehen, in dem der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt werden kann.
Die Vermögensbewertung ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Die im
Haushaltsplan 2024 aufgenommenen Abschreibungsansätze in Summe von
9.934.100 EUR beruhen aus diesem Grunde noch auf Schätzungen und
Hochrechnungen, die als Grundlage jedoch den gegenwärtigen und vorläufigen
Ergebnisstand der anhängigen Vermögensbewertung verwenden.
Die Abschreibungen wurden zentral pro Teilhaushalt veranschlagt, da eine Aufteilung
auf die einzelnen Kostenstellen noch nicht erfolgen konnte. Dabei sind die
Abschreibungen aus systemtechnischen Gründen auf der ersten Kostenstelle des
jeweiligen Teilhaushalts zugeschlagen worden. Diese Vorgehensweise verzerrt zwar
gegenwärtig die Aufwendungen auf Ebene der verwendeten Kostenstelle, wird aber
im Zuge der Jahresabschlussarbeiten bereinigt.

Nr. 16 Zinsen u. ähnliche Aufwendungen

1.043.200 EUR

In dieser Aufwandsgruppe sind die Zinsen und ähnliche Aufwendungen darzustellen,
die im Wesentlichen Zinsaufwendungen an Kreditinstitute und an sonstige inländ.
Bereiche entsprechen.

39

Aufgrund des enormen Zinsanstiegs wird mit erhöhten Kreditzinsen gerechnet. Das
hohe Kreditvolumen der kommenden Jahre belastet den Ergebnishaushalt daher
deutlich. Der Zinsansatz wurde im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2022 von rd.
470 TEUR auf 1.043 TEUR deutlich angehoben. Seit Mitte des Jahres 2022 werden
keine Verwahrentgelte (sog. Negativzinsen) mehr von den Kreditinstituten erhoben.

Nr. 17 Transferaufwendungen

60.680.250 EUR

Unter dieser Aufwandsgruppe sind Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
an Dritte sowie (Finanz-)Umlagen zusammengefasst.
Vom o.g. Gesamtbetrag entfallen auf Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte
insgesamt

17.074.750

EUR.

Der

größte

Anteil

hiervon

entfällt

auf

die

Bezuschussungen für den Betrieb von Kindertagesstätten kirchlicher und freier
Einrichtungsträger.

Hierbei

handelt

es

sich

im

Wesentlichen

um

die

Betriebskostenzuschüsse (Abmangelfinanzierung) sowie die Zuschüsse für die
Kleinkindbetreuung. Auch hier wirkt sich der Tarifabschluss und zusätzliche
Personalkosten aus.
Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Aufteilung der Zuschüsse auf die
jeweiligen Kostenstellen:

40

Kostenstelle
11145050
42405201
11145070
12205006
31805008
11225000
11145000
41405000
57105003
11305003
12605000
21101501
28105020
31805002
42405701
26205000
42405601
36205006
57505020
21405002
52205010
36505056
12205000
36805004
36501000
31605001
21405003
36505041
42105001
36505053
36505046
36505050
36505741
36505641
36505042
36505043
36505241
36505242
36505044
36505055
36505441
36505047
36505541
36505049
36505052
36505045
42405000
36505054
36505141
36505048
36205005
36505742
36505057

Kostenstelle Beschreibung
Europaangelegenheiten, Internationales
Badesee in Kippenheimweiler
Bürgerschaftliches Engagement
Ordnungswesen
allgemeine Daseinsvorsorge
Finanzverwaltung
Repräsentation
Hebammenförderung
Wirtschaftsförderung -Öffentlichkeitsar.
Stadtmarketing
allgemeiner Brandschutz
Vorkostenstelle Abt. 501
Kulturförderung
Lahrpass
Freibad im Stadtteil Sulz
Musikpflege
Freibad im Stadtteil Reichenbach
sonstige Förderung der Jugendhilfe
Weihnachtsaktionen/Tannenbäume
Projekt Beruf & Co.
Wohnraumförderung
Kindertagespflege
Fundsachen, Fundtiere
Gemeinwesenarbeit
Vorkostenstelle Abt. 502
Förderung der Wohlfahrtspflege
Projekt Erfolgreich in Ausbildung
Waldorfkindergarten Christophorus e.V.
Zuschüsse an Sportvereine u. -verbände
ZU Kath. Kindergarten St. Maria
Kindertagesstätte Don Bosco Zuschuss
Kindergarten Schutterflöhe e.V. ZU
Kath. Tageseinrichtung St. Landolin ZU
Katholischer Kindergarten "St. Josef"
Kinderstube e.V. Zuschuss
Die kleinen Strolche e.V. Zuschuss
Ev. Kindergarten "Kiwy" Zuschuss
Kath. Tageseinrichtung Sophie Scholl ZU
WaldkigaFlitzebogen e.V. Zuschuss
Zuschuss Kath. Kindergarten St. Raphael
Ev. Kindergarten Langenwinkel Zuschuss
Ev. Kindertagesstätte Schanz Zuschuss
Ev. Kindergarten Springbrunnen Zuschuss
Ev.Kindergarten "Regenbogen" Zuschuss
Zuschuss KiTa "Lahrer Pünktchen"
Ev.Martinskindergarten Zuschuss
EB Bäder, Versorgung und Verkehr
ZU Kath. KiGa St. Peter und Paul
Ev. Kindergarten Hugsweier Farbklecks ZU
Ev. Kindergarten Burgheim Zuschuss
Jugendsozialarbeit an Schulen
Kath. Tageseinrichtung St. Elisabeth ZU
Zuschuss KiTa Geroldsecker Vorstadt

41

Plan 2024
1.000,00
1.500,00
2.000,00
4.800,00
5.500,00
6.200,00
7.000,00
7.500,00
9.700,00
10.000,00
15.000,00
21.500,00
24.650,00
30.000,00
33.000,00
33.600,00
34.500,00
35.000,00
38.000,00
40.000,00
50.000,00
77.300,00
83.500,00
92.500,00
120.650,00
133.100,00
180.000,00
205.250,00
260.000,00
264.350,00
323.900,00
326.800,00
352.600,00
371.900,00
381.300,00
452.250,00
471.500,00
473.750,00
497.400,00
543.750,00
552.500,00
690.000,00
693.700,00
699.750,00
708.200,00
775.100,00
800.000,00
834.950,00
898.100,00
963.750,00
988.750,00
1.062.650,00
1.385.050,00
17.074.750,00

Zu den (Finanz-)Umlagen gehören die Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs- und
Kreisumlage, die im Haushaltsplan 2024 in Summe von 43.583.000 EUR veranschlagt
sind.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuerumlage ist das Ist-Aufkommen der
Gewerbesteuer, für die Finanzausgleichs- und Kreisumlage die Steuerkraftsumme.
Für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage auf Basis des veranschlagten
Gewerbesteueraufkommens 2024 i.H.v. 36 Mio. EUR ist entsprechend dem
Haushaltserlass des Landes ein Vervielfältiger von 35 v.H. angesetzt worden.
Die Finanzausgleichs- und Kreisumlage sind aufgrund der im Vergleich zu den
Vorjahresansätzen gesunken Steuerkraftsumme (Planjahr 2023: 88.116.586 EUR;
Planjahr 2024: 79.748.100 EUR) um rd. 8.368.000 EUR niedriger zu veranschlagen.
Bei der Berechnung der Finanzausgleichsumlage ist ein voraussichtlicher Umlagesatz
von 22,1 % der Steuerkraftsumme und bei der Kreisumlage ein Hebesatz von 28,5
v.H. (entsprechend dem Vorjahr) der Steuerkraftsumme zugrunde gelegt worden.
Die Entwicklung der (Finanz-)Umlagen zeigt die folgende Grafik auf:

42

Die Entwicklung des Nettoaufkommens aus Steuern und ähnlichen Abgaben (Nr. 1)
sowie den FAG-Zuweisungen in Form der Schlüsselzuweisungen nach mangelnder
Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) und den sonstigen allg. FAG-Zuweisungen
vom Land (Nr. 2) unter Absetzung der (Finanz-)Umlagen (Nr. 17) zeigt nachfolgende
Grafik auf:

43

Angaben in T€

vorl. RE
2022

Ansatz
2023

HH-Plan
2024

Finanzplanung Finanzplanung Finanzplanung
2025
2026
2027

Steuern u. ähnl.
Abgaben

74.005

76.056

78.010

80.609

82.780

84.841

FAGZuweisungen

31.432

32.982

46.092

47.656

48.586

48.577

./. Umlagen

49.157

47.908

43.583

46.350

52.932

55.486

Gesamt

56.280

61.130

80.519

81.915

78.434

77.932

90.000
80.000
70.000
60.000
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0

vorl. RE
2022

Ansatz 2023

HH-Plan 2024

Steuern u. ähnl. Abgaben

Finanzplanung
2025

FAG-Zuweisungen

Nr. 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen

Finanzplanung
2026

Finanzplanung
2027

./. Umlagen

20.605.370 EUR

Unter dieser Aufwandsgruppe werden alle ordentlichen Aufwendungen veranschlagt,
die nicht den vorgenannten Aufwandspositionen zuzuordnen sind. Darunter fallen
beispielsweise Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten, allgemeine
Geschäftsaufwendungen, nicht gebäudebezogene Versicherungen, Rechts- und
Beratungskosten, Mitgliedsbeiträge, Erstattungen an Dritte sowie bei Bedarf eine
Deckungsreserve, ein globaler Minderaufwand oder sonstige allgemeine oder
pauschale Aufwandspositionen.
Im NKHR sind unter dieser Aufwandsgruppe auch die Aufwendungen für
ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten verortet.
Die Erstattungen an Dritte (Konten 445*) belaufen sich auf eine veranschlagte
Gesamtsumme von 14.011.980 EUR. Mit einem Betrag i.H.v. 10.063.480 EUR entfällt
der größte Anteil davon auf Kostenerstattungen an den BGL (Konten 4455*), wobei
davon rund 1.165.000 EUR den Straßenentwässerungskostenanteil darstellen.

44

Ein weiterer Großteil sind die Erstattungen an Zweckverbänden und dergleichen mit
3.538.000 EUR. Bei den Erstattungen an Zweckverbände und dergleichen handelt es
sich überwiegend um die (Brutto-)Ablieferung der für das Areal des Zweckverbandes
IGP vereinnahmten Grund- und Gewerbesteuerbeträge. Dabei findet gleichzeitig eine
Verrechnung um die daraus resultierenden FAG-Auswirkungen statt.
Im Haushaltsplan 2024 ist eine Deckungsreserve i.H.v. 250.000 EUR veranschlagt.
Diese belief sich in den letzten Jahren stets auf 100.000 EUR und wurde ab dem
Haushaltsjahr 2023 angehoben, um in Zeiten der Krisen handlungsfähig zu bleiben.
Nach

den

gemeindewirtschaftsrechtlichen

Deckungsreserve

Mittel

zur

Deckung

von

Bestimmungen
über-

und

beinhaltet

die

außerplanmäßigen

Aufwendungen (mit Auszahlungen im entsprechenden Teil des Finanzhaushaltes) und
stellt insoweit einen Pauschal- oder Vorsorgeansatz dar.
Wie in den Vorjahren weist auch der Haushaltsplan 2024 einen globalen
Minderaufwand

aus.

Dieser

beläuft

sich

auf

890.000

EUR.

Nach

den

gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Ergebnishaushalt eine
pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 Prozent der Summe
der ordentlichen Aufwendungen unter Angabe der zu kürzenden Teilhaushalte
veranschlagt werden (globale Minderausgabe). Die Facheinheiten haben durch
geeignete

Begleitmaßnahmen

eigenverantwortlich

sicherzustellen,

dass

der

veranschlagte globale Minderaufwand und damit die entsprechenden Einsparungen
erreicht werden.

5.5

Ordentliches Ergebnis

Nr. 20 Ordentliches Ergebnis

3.531.440 EUR

Das ordentliche Ergebnis ist der Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen des Ergebnishaushaltes. In den Teilergebnishaushalten wird jeweils
für die angestellte Betrachtungsebene ein anteiliges ordentliches Ergebnis
ausgewiesen. Das ordentliche Ergebnis zeigt auf, inwieweit es der Kommune gelingt
bzw. gelungen ist, innerhalb des Haushaltsjahres den mit der kommunalen
Aufgabenerfüllung verbundenen Ressourcenverbrauch zu erwirtschaften.
45

Auf der Ebene des Gesamthaushalts steht das ordentliche Ergebnis somit vor dem
Hintergrund des Generationenprinzips im Fokus der gesetzlichen Haushaltsausgleichsverpflichtung. Damit soll der Beachtung der Generationengerechtigkeit im
kommunalen Haushalt verstärkt Ausdruck verliehen werden.
Der gesetzliche Haushaltsausgleich ist erreicht, wenn die Summe aller ordentlichen
Erträge mindestens der Summe aller ordentlichen Aufwendungen entspricht. Damit
fordert der Gesetzgeber von den Kommunen einen vollständigen Ausgleich des
Ressourcenverbrauchs, indem als gesetzliche Hürde im Haushaltsausgleich eine Null
im Ergebnishaushalt zu erreichen ist, allerdings unter Berücksichtigung möglicher
Fehlbeträge aus Vorjahren, deren Ausgleich jeweils vorrangig zu erfolgen hat. Nur
dann ist dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die
von ihr verbrauchten Ressourcen durch entsprechende ordentliche Erträge wieder
ersetzen soll, Rechnung getragen worden.
Nicht berücksichtigt werden kalkulatorische Elemente, die in der Unternehmenswirtschaft unabdingbar sind. Die Berücksichtigung kalkulatorischer Wagnisse ist
genauso wenig gesetzlich gefordert, wie die allgemeine Steigerung des Eigenkapitals
zur Schaffung von Rücklagen.
Dies

ist

dem

kommunalpolitischen

Ermessen

und

den

finanzstrategischen

Erwägungen des Gemeinderats unterstellt. Im Ergebnis bedeutet aber eine
kommunale Strategie zur Eigenkapitalstärkung oder wenigstens zur Bewahrung eines
gleichbleibenden Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapital das Ziel, im
Ergebnishaushalt nicht nur eine Null, sondern einen Überschuss zu erwirtschaften.
Der Haushaltsplan 2024 weist als ordentliches Ergebnis einen Überschuss von
3.531.440 EUR aus. Der gesetzliche Haushaltsausgleich (= ordentl. Aufwendungen
werden durch ordentl. Erträge gedeckt) ist nach den Planzahlen erreicht, der
veranschlagte Ressourcenverbrauch wird im Jahr 2024 erwirtschaftet.
Verglichen mit dem Finanzplanungswert i.H.v. 1,11 Mio. EUR liegt das nun vorliegende
Ergebnis um 2,42 Mio. EUR darüber.

46

Die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses zeigt die folgende Grafik auf:
lfd.
Nr.

Ertragsarten

vorl. RE
2022
EUR

Ansatz
2023
EUR

1

1

+ Steuern und ähnliche Abgaben

2

+ Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen
Aufgelöste Investitionszuwendungen u. + beiträge

3

5

+ Sonstige Transfererträge
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
+ Einrichtungen

6

+ Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

7

+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen

8

+ Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen u.
+ Bestandsveränderungen

4

9

3

11 = Ordentliche Erträge

Aufwandsarten

15 - Abschreibungen
16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
17 - Transferaufwendungen
18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 = Ordentliche Aufwendungen

5

6

80.609.000
63.933.500

82.780.000
65.188.500

84.841.000
65.504.500

0
0

1.590.000
0

1.846.000
0

1.928.800
0

2.014.500
0

2.107.700
0

6.517.121

7.121.700

7.222.000

7.300.000

7.400.000

7.500.000

4.559.220
11.374.559
836.360

4.499.700
5.919.150
1.214.120

4.666.750
5.982.500
2.554.800

4.800.000
6.100.000
2.600.000

4.900.000
6.150.000
2.650.000

5.000.000
6.200.000
2.700.000

Ansatz
2023
EUR
2

0
0
0
0
4.225.600
4.235.000
4.270.000
4.305.000
166.916.100 171.506.300 175.353.000 178.158.200
Haushaltsplan
2024
EUR
3

2025
EUR
4

Finanzplanung
2026
EUR

2027
EUR

5

6

37.918.710
3.037.594

45.114.300
0

48.304.200
0

51.440.000
0

53.500.000
0

55.640.000
0

18.286.796
49.773
470.335
63.991.018
25.106.279

24.060.900
8.678.500
912.500
64.054.650
18.725.990

23.357.540
9.934.100
1.043.200
60.680.250
20.065.370

23.362.100
10.176.400
1.273.264
64.743.200
19.257.800

23.823.400
10.430.700
1.422.094
71.937.700
19.585.300

24.295.500
10.634.000
1.555.265
74.950.900
19.919.500

148.860.505 161.546.840

20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

2027
EUR

78.010.000
62.408.450

1

13 - Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
14 - Dienstleistungen

4

Finanzplanung
2026
EUR

76.055.500
49.249.500

vorl. RE
2022
EUR

12 - Personalaufwendungen

2025
EUR

74.005.398
47.201.641

0
0
3.989.082
4.052.500
148.483.381 149.702.170

10 + Sonstige ordentliche Erträge

lfd.
Nr.

2

Haushaltsplan
2024
EUR

-377.124 -11.844.670

163.384.660 170.252.764 180.699.194 186.995.165
3.531.440

1.253.536

-5.346.194

-8.836.965

Kann ein Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge nicht
erreicht werden, so gilt der Haushaltsausgleich dennoch als erreicht, wenn zu Beginn
des Haushaltsjahres in ausreichender Höhe Rücklagen aus Überschüssen der
ordentlichen

Ergebnisse

aus

Vorjahren

und/oder

Überschüsse

des

Sonderergebnisses bzw. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses zur
Verfügung stehen. Wenn auch diese Verrechnungsmöglichkeiten nicht zu einem
Ausgleich führen, hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass ein Haushaltsausgleich auch
in einem mehrjährigen Zeitraum bewerkstelligt werden kann. Danach kann in der
4. Ausgleichsstufe ein verbleibender Haushaltsfehlbetrag längstens in die drei
folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Als letzte Stufe sieht der Gesetzgeber
eine Verrechnung des Fehlbetrages mit dem Basiskapital (= Eigenkapital) vor.
Informationen

zur

gesetzlichen

Behandlung

des

Haushaltsergebnisses

im

ordentlichen (und im außerordentlichen) Teil des Ergebnishaushalts geben die Zeilen
25 bis 35 im nachrichtlichen Teil des Ergebnishaushalts. Die haushaltsrechtlichen
47

Vorschriften sehen vor, dass positive ordentliche Ergebnisse der im Eigenkapital
auszuweisenden „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“
zuzuführen sind. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses steht
kraft Gesetzes zur Abdeckung von entsprechenden Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt
zur Verfügung.
Auf Basis des vorläufigen Ergebnisses 2022 und der aktuellen Prognosen zum
Ergebnis 2023 kann davon ausgegangen werden, dass die einsetzbare Rücklage
zum Jahresbeginn 2024 voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein wird. Durch die
fehlenden Jahresabschlüsse ist dies nur ein prognostizierter Wert, der sich noch
wesentlich mit der Vorlage der Jahresabschlüsse ändern kann.
Der planerische Überschuss von 3.531.440 EUR für das Jahr 2024 wird der
Ergebnisrücklage zugeführt, um die zu erwartenden Fehlbeträge im Zeitraum der
Mittelfristigen Finanzplanung in Teilen ausgleichen zu können.

5.6

Außerordentliches Ergebnis

Nach dem neuen Haushaltsrecht wird das Gesamtergebnis in zwei Teilbereiche, das
ordentliche Ergebnis und das außerordentliche (Sonder-)Ergebnis, unterschieden. Der
Gesetzgeber möchte damit im Wesentlichen zwei Umständen einen besonderen
Ausdruck verleihen und hat diese deshalb in den außerordentlichen Teil des
Ergebnishaushalts verwiesen:
o im Falle von außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallenden Erträgen
und Aufwendungen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind, lässt es der
Gesetzgeber zu, diese in Ausnahme vom Prinzip der Generationengerechtigkeit
nicht

der

normalen

Ausgleichsverpflichtung

zu

unterwerfen,

sondern

ausnahmsweise ggf. einen dauerhaften Rückgang des Eigenkapitals in Kauf zu
nehmen. Hierunter fallen insbes. Großschadensereignisse, bei denen Kommunen
hohe Aufwendungen zu tragen haben.
o für Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen, die wegen der im neuen
Haushaltsrecht geltenden Vollvermögenssicht eine Rolle spielen, fordert der
Gesetzgeber die Ausweisung in einem gesonderten Ergebnis, um dem Auftreten
und der Behandlung dieser Vorgänge Transparenz zu verleihen.

48

Infolge dieser Sonderrolle und der fehlenden Vorhersagemöglichkeit werden
außerordentliche Erträge und Aufwendungen nur auf der Ebene des Gesamthaushalts
geplant. Aus diesem Grund sind die hierfür vorgesehenen Planpositionen im Ergebnishaushalt 2024 ff. auch wie folgt mit Null ausgewiesen. Das veranschlagte
Gesamtergebnis

entspricht

damit

jeweils

betragsidentisch

dem

planerisch

veranschlagten ordentlichen Ergebnis.

6.

Finanzhaushalt 2024

6.1

Bedeutung

Der Finanzhaushalt beinhaltet die Einzahlungen und Auszahlungen für das
Haushaltsplanjahr. Der Finanzhaushalt und die in der Jahresrechnung folgende
Finanzrechnung beinhalten ausschließlich Ansätze und Verbuchungen, die auf echten
Liquiditätsveränderungen beruhen. Insofern stellt der Finanzhaushalt eine echte
Cashflow-Rechnung dar. Der grundsätzliche Aufbau ähnelt der handelsrechtlichen
Kapitalflussrechnung. Ergebnis des Finanzhaushaltes in diesem Sinne ist die
Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes während des Haushaltsjahres, so
dass ausgehend vom Anfangsbestand an liquiden Mitteln aus dem Finanzhaushalt
heraus der Endbestand an liquiden Mitteln abgeleitet werden kann.
Auf dem Weg dorthin zeigt der Finanzhaushalt die Entwicklung der Liquidität in drei
Sektoren auf:
1.

Liquiditätsveränderungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

In diesen Sektor münden alle Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes, die
im laufenden Haushaltsjahr zu Zahlungen führen.
Insoweit

entspricht

dieser

Sektor

im

Wesentlichen

dem

kameralen

Verwaltungshaushalt. Der sich im Saldo dieses Sektors ergebende Cashflow, der
Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes ist
vergleichbar

mit

der

früheren

Zuführung

zwischen

Verwaltungs-

und

Vermögenshaushalt. Anforderungen an die Höhe des Saldos sind zwar gesetzlich
49

nicht normiert. Allgemeine Grundsätze zur ordnungsgemäßen Finanzierung des
Haushalts erfordern jedoch wie bisher, dass dieser Saldo mindestens ausreicht, um
die (ordentlichen) Tilgungsverpflichtungen des Haushalts zu bedienen. Nur so lässt
sich

sicherstellen,

dass

Kredite

für

Investitionsgüter

aus

der

laufenden

Leistungserbringung zurückbezahlt werden. Ein negativer Cashflow in diesem Bereich
bringt einen dringenden Handlungsbedarf zum Ausdruck. Der verbleibende Teil steht
zur Finanzierung der Investitionen zur Verfügung (Netto-Investitionsrate).
In den Teilfinanzhaushalten wird dieser Sektor für alle dort aufgezeigten
Betrachtungsebenen jeweils nur summarisch in Einzahlungen und Auszahlungen
dargestellt.
2.

Liquiditätsveränderungen aus Investitionstätigkeit

In diesem Sektor werden alle investiven Auszahlungen und die mit Investitionen direkt
zusammenhängenden Einzahlungen dargestellt.
Der

Saldo

dieses

Sektors,

der

Finanzierungsmittelüberschuss

oder

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit, ist in der Regel negativ und
gibt an, in welcher Höhe liquide Mittel zur Finanzierung von Investitionen erforderlich
sind.
Dieser Betrag ist mindestens in dieser Höhe grundsätzlich kreditfinanzierbar und gibt
insoweit über die Höhe der möglichen Kreditaufnahme Auskunft. Neben der
Kreditfinanzierung kommen jedoch vorrangig die Finanzierung aus dem laufenden
Zahlungsmittelüberschuss aus Sektor 1 sowie die Finanzierung aus den vorhandenen
Liquiditätsmitteln in Betracht. Letzteres äußert sich dann schlussendlich in einem
negativen Gesamtsaldo des Finanzhaushaltes, was den Abfluss von liquiden Mitteln
zum Ausdruck bringt.
Die Teilfinanzhaushalte geben auf allen dort aufgezeigten Betrachtungsebenen nicht
nur Auskunft über die Investitionstätigkeit im Stile des Gesamtfinanzhaushaltes,
sondern

darüber

hinaus

auch

detailliert

Auskunft

über

jede

einzelne

Investitionsmaßnahme und die damit verbundenen Einzahlungen und Auszahlungen.

50

3.

Liquiditätsveränderungen aus Finanzierungstätigkeit

In diesem Sektor wird die Kreditfinanzierung dargestellt. Sofern Kredite zur
Finanzierung der Investitionstätigkeit benötigt werden, weil nicht ausreichend eigene
liquide Mittel zur Verfügung stehen, werden diese in diesem Bereich als Einzahlungen
dargestellt. Die Tilgung von vorhandenen Krediten ist in den Auszahlungen enthalten.
Der

Saldo

dieses

Sektors,

der

Finanzierungsmittelüberschuss

oder

Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit, weist die planerische
Netto-Neuverschuldung aus.
Da Kredite einzelnen Investitionsmaßnahmen nicht unmittelbar zugeordnet werden
können, ist dieser Sektor in den Teilfinanzhaushalten nicht enthalten.
Ergebnis des Finanzhaushaltes
Das Ergebnis des Finanzhaushaltes wird durch die veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres zum Ausdruck
gebracht. Diese kann nur dann in einen steuerungswirksamen Bezug gebracht
werden, wenn auch der Gesamtbestand an liquiden Mitteln zu Beginn des Jahres
bekannt ist.
Dieser Bestand ist naturgemäß bei rechtzeitigen Haushaltsplanungen nicht bekannt,
weil er frühestens zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres vorliegt. Außerdem ist
dieser Bestand i.d.R. vorbelastet durch Vorgänge, die z.B. die Liquidität kurzfristig
beeinflussen

(Kassenkredite)

oder

durch

Haushaltsübertragungen

(ehem.

Haushaltsreste), auf deren Grundlage noch Auszahlungen stattfinden werden, die aber
in den laufenden Ansätzen des neuen Haushaltsjahres nicht enthalten sind.
Über den Liquiditätsbestand in diesem Sinne ist eine Anlage zum Haushaltsplan zu
führen, die Auskunft über die voraussichtliche Entwicklung des Liquiditätsmittelbestands unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände gibt. Die
Vorausschau kann durchaus größeren Schwankungen zum später tatsächlichen
Stand liquider Mittel unterliegen.

51

6.2

Planaufstellungsverfahren für den Finanzhaushalt 2024

In der Sitzung der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur am 16.05.2023 haben sich die
Gremienmitglieder mehrheitlich für ein „Sabbatjahr“ (=reduziertes Haushaltsjahr)
ausgesprochen. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Veranschlagung neuer
Haushaltsmittel erfolgen darf, außer es handelt sich um zwingend notwendige
Investitionen oder die Fortsetzung einer Maßnahme.
Von den Facheinheiten sind für das Planjahr 2024 Mittelbedarfe für zwingend
notwendige bzw. für Fortsetzungsmaßnahmen in Höhe von 14.290.040 EUR
angemeldet worden.
Vom vorgesehenen Investitionsvolumen 2024 entfällt der größte Anteil mit rd.
8,95 Mio. EUR auf den Bereich der Baumaßnahmen. Im Weiteren ist für den Erwerb
von Grundstücken und Gebäuden ein Betrag i.H.v. 2,25 Mio. EUR und für
Investitionsförderungsmaßnahmen (Zuschüsse an Dritte für investive Maßnahmen)
ein Ansatz i.H.v. 2,07 Mio. EUR veranschlagt worden. Weitere Erläuterungen finden
sich weiter hinten im Vorbericht.

6.3

Liquiditätsveränderungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Im Sektor der laufenden Verwaltungstätigkeit stellt sich der Finanzhaushalt im
Planwerk 2024 wie folgt dar:

52

Nr.

vorl. RE
2022
EUR

Ansatz
2023
EUR

1

1 Steuern und ähnliche Abgaben
2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen
3 Sonstige Transfereinzahlungen

6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen
8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
9 Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
10 Personalauszahlungen
11 Versorgungsauszahlungen
12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen
14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse)
15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
Auszahlungen aus laufender
16
Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des
17
Ergebnishaushalts

VE
2024
EUR

3

4

2

2025
EUR

Finanzplanung
2026
2027
EUR
EUR

5

6

7

72.671.046

76.055.500

78.010.000

0

80.609.000

82.780.000

84.841.000

46.965.146

49.249.500

62.408.450

0

63.933.500

65.188.500

65.504.500

0

0

0

0

0

0

0

4 Entgelte f. öffentl. Leistungen oder Einrichtungen
5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Haushaltsplan
2024
EUR

6.305.780

7.121.700

7.222.000

0

7.300.000

7.400.000

7.500.000

4.916.775

4.499.700

4.666.750

0

4.800.000

4.900.000

5.000.000

16.148.639

5.919.150

5.982.500

0

6.100.000

6.150.000

6.200.000

684.617

1.214.120

2.554.800

0

2.600.000

2.650.000

2.700.000

4.053.696

4.052.500

4.225.600

0

4.235.000

4.270.000

4.305.000

151.745.699

148.112.170

165.070.100

38.013.048

45.097.500

48.286.600

0

51.440.000

53.500.000

3.037.594

0

0

0

0

0

0

18.792.824

24.060.900

23.357.540

0

23.362.100

23.823.400

24.295.500

325.326

912.500

1.043.200

0

1.273.264

1.422.094

1.555.265

63.379.038

64.054.650

60.680.250

0

64.743.200

71.937.700

74.950.900

28.660.709

18.725.990

20.065.370

0

19.257.800

19.585.300

19.919.500

152.208.539

152.851.540

153.432.960

-462.840

-4.739.370

11.637.140

0 169.577.500 173.338.500 176.050.500
55.640.000

0 160.076.364 170.268.494 176.361.165
0

9.501.136

3.070.006

-310.665

Nr. 17 Zahlungsmittelübersch./-bedarf ErgHH

11.637.140 EUR

Um

Ergebnishaushaltes

den

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf

des

(= aus laufender Verwaltungstätigkeit) zu erhalten, müssen die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes um die nicht zahlungswirksamen Erträge
und Aufwendungen bereinigt werden. Nicht zahlungswirksam sind u.a. die
Abschreibungen,

die

Bildung

bzw.

Auflösung

von

Rückstellungen,

Veräußerungsgewinne und -verluste und die Auflösung von Zuweisungen und
Zuschüssen.
Bezogen auf die Haushalts- bzw. Finanzplanung 2024 ff. sind auf Basis der Plandaten
im Jahr 2024 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit niedriger als die
Einzahlungen.

Somit

Ergebnishaushaltes.

ergibt
Für

Zahlungsmittelüberschüssen

sich
das

des

ein

Zahlungsmittelüberschuss

Haushaltsjahr

Ergebnishaushalts

2025
in

kann

ausreichender

des
von
Höhe

ausgegangen werden, sodass ebenso eine Netto-Investitionsrate ausgewiesen
werden

kann.

Im

Jahr

2026

reicht

der

Zahlungsmittelüberschuss

des

Ergebnishaushalts aus, um die Auszahlungen für ordentlichen Tilgungen in voller

53

Höhe zu tätigen. Für das Haushaltsjahr 2027 ergibt sich, auf Basis der Plandaten,
knapp ein Zahlungsmittelbedarf.

6.4

Liquiditätsveränderungen aus Investitionstätigkeit

Im Planjahr 2024 stehen den Investitionseinzahlungen i.H.v. 9.742.095 EUR
Investitionsauszahlungen i.H.v. 14.290.040 EUR gegenüber, so dass sich ein Saldo
von -4.547.945 EUR ergibt.
Das für das Jahr 2024 vorgesehene Investitionsprogramm mit einem Umfang von rd.
14,3 Mio. EUR weist im Vergleich zum Vorjahresprogramm (rd. 18,0 Mio. EUR) ein
niedrigeres Volumen von rd. 3,7 Mio. EUR aus.
Im Sektor der Investitionstätigkeit stellt sich der Finanzhaushalt 2024 wie folgt dar:

Nr.

vorl. RE
2022
EUR

Ansatz
2023
EUR

1

18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
20 Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen
21 Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzvermögen
22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
25 Auszahlungen für Baumaßnahmen
26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Sachvermögen
27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
28 Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen
Vermögensgegenständen

2

Haushaltsplan
2024
EUR

VE
2024
EUR

3

4

2025
EUR

Finanzplanung
2026
2027
EUR
EUR

5

6

7

8.552.029

5.403.310

3.695.795

0

2.963.300

1.697.700

1.188.000

3.260

222.000

445.000

0

1.320.000

2.960.000

1.090.000

402.398

2.450.000

5.000.000

0

4.960.000

1.200.000

1.200.000

44.884

1.300

1.300

0

1.300

1.300

1.300

0

0

600.000

0

600.000

0

0

9.002.571

8.076.610

9.742.095

0

9.844.600

5.859.000

3.479.300

803.232

3.082.000

2.250.000

0

2.650.000

1.250.000

1.050.000

14.651.289

11.759.490

8.949.240

6.844.000

11.031.300

10.970.100

6.974.000

676.043

418.500

479.400

880.000

1.032.000

102.000

152.000

600.300

405.000

375.400

0

450

0

0

1.185.365

2.253.800

2.066.000

0

2.137.000

1.130.000

1.650.000

353.233

100.000

170.000

0

100.000

100.000

100.000

30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

18.269.462

18.018.790

14.290.040

7.724.000

16.950.750

13.552.100

9.926.000

Veranschlagter
31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit

-9.266.891

-9.942.180

-4.547.945

7.724.000

-7.106.150

-7.693.100

-6.446.700

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

-9.729.731

-14.681.550

7.089.195

7.724.000

2.394.986

-4.623.094

-6.757.365

32

54

6.4.1 Investitionseinzahlungen

9.742.095 EUR

Nr. 18 Einzahlungen aus Investitionszuw.

3.695.795 EUR

Hierunter fallen staatliche Investitionszuweisungen (z.B. für geförderte Schulbau-,
Kindertagesstättenbau-, Straßenbau-, Stadtsanierungsmaßnahmen oder geförderte
Erwerbsmaßnahmen, wie z.B. Feuerwehrfahrzeuge), Investitionszuschüsse Dritter
sowie ggf. Spenden mit besonderer Zweckbestimmung für investive Maßnahmen.
Die im Haushaltsplan 2024 veranschlagten

Einzahlungen aus Investitions-

zuwendungen stellen sich wie folgt dar:
Auftrag
I12600050002
I12600050003
I21100050500
I21105050001
I36500050000
I51100050010
I51100050070
I51100050080
I51100050200
I54100050005
I54100050007
I54106050002
I61200059999

Auftrag Beschreibung
Plan 2024
Förderung Neubau Feuerwache West
115.000
Zusch. Fahrzeuge Feuerschutz WLF
230.000
Friedrichschule -Förderung Schulgipfel
280.000
GS Mietersheim - Förderung Containeranl.
390.000
Zuschuss Kita Dreyspringstraße
500.000
Zuschüsse Sanierung "Kanadaring"
849.000
Zuw. Realisierung v. Mobilitätsstationen
102.000
Zuw. Nördl. Altstadt -Stadtgeschichtl. M
19.300
Zuschüsse Sanierung Innenstadt/Marktstr.
264.000
Zuweisungen für Radweglückenschluss SWEG
50.000
Zuschuss - Neubau Brücke Kruttenaustraße
987.439
Zuschuss Neubau Brücke Hexenmatt
235.000
Pauschale Mindereinzahlungen Baumaßnahm.
-325.944
(Vorjahr: 5.403.310)
3.695.795

Das mit den Vorberatungen in den Haushaltsplan 2024 eingebrachte Einsparvolumen
bei den baulichen Investitionsmaßnahmen in Höhe von 10 % wirkt sich auch auf die
Förderungen aus. Der Wert beläuft sich für 2024 auf -325.944 EUR und ist auf dem
Investitionsauftrag I61200059999 an zentraler Stelle veranschlagt.

55

Nr. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u.ä.

445.000 EUR

Hierunter fallen insbesondere Erschließungsbeiträge.

Nr. 20 Einz. a. d. Veräußerung v. Sachverm.

5.000.000 EUR

Zum Sachvermögen zählen z.B. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Betriebs- und
Geschäftsausstattung. Bei der veranschlagten Mittelansatz handelt es sich
insbesondere um erwartete Grundstückserlöse, u.a. aus der Abrechnung des
Baugebietes Hosenmatten.

Nr. 21 Einzahlungen a. d. Veräußer. v. Finanzverm.

1.300 EUR

Der Posten enthält die Rückzahlung von gewährten Ausleihungen. Der Planansatz
steht für Darlehensrückflüsse im Bereich der Wohnungsbauförderung/-fürsorge.

6.4.2 Investitionsauszahlungen

14.290.040 EUR

Für folgende Investitionstätigkeiten sind größere Auszahlungsbeträge vorgesehen
(Listung Investitionsaufträge ab 100.000 EUR).

56

Auftrag
I21105010004
I51100000101
I21100010501
I11330110003
I36500010140
I54100020022
I54104020000
I54106020000
I54100020027
I11330110000
I11330110001
I36500010032
I54106020005
I51100000200
I52200300000
I61200059999
I12600100040
I21106010004
I42410030030
I54100020025
I54800110000
I11200100010
I51100400000
I21107010006
I54100020002
I54100020028
I54104020001
I51100030201
I21100010604
I54100020024
I54100020026
I61200009999

Auftrag Beschreibung
GS Mietersh. Errichtung Containeranlage
Kanadaring -Investitionszuwendungen
Friedrichschule -Erweiter. (Schulgipfel)
Grunderwerb u. Planung Neubau Klinikum
Sport-Kita -Neubau der Einrichtung
Neubau Brücke Kruttenaustraße
Gewerbegeb. Langenw.-Endausbau Handwerk.
Erschließung des Baugebiets Heubühl
Ausbau des Rosenweg
Erwerb Grundstücke
Erwerb Grundstücke -Bodenbevorratung
Kita Bottenbr. Umbau
Neubau Brücke Hexenmatt
Innenstadt/Marktstraße-Investitionszuw.
Zuführ. an Kapitalrücklage Wohnbau GmbH
Pauschale Mindereinzahlungen Baumaßnahm.
Erwerb Fahrzeuge Feuerschutz WLF
Schule/Kita Reichenbach/Kuhbach
Ausgleichsmaßnahme Dammenmühle
Kreuzung B 415 - Willy-Brandt-Str.
Erwerb Grundstücke Güterverkehrsterminal
Erwerb Anlagev. EDV Gesamtverwaltung
Realisierung von Mobilitätsstationen
GS Sulz - Einbau Brandmeldeanlage
Bau von Radwegen
Bädleweg - Parkplätze u. Fußverbindung
Gewerbegeb. Langenw. -Endausbau Bestand
Neues Quartier Lahr West -Vereinsheim
Theodor-Heuss-S. - Erweiterung
Erschließung Dammenmühle (Sport-Kita)
Erschließung Klinikum (Knotenpunkt B415)
Pauschale Minderauszahlungen Baumaßnahm.

Plan 2024
1.730.000
1.415.000
1.400.000
1.000.000
1.000.000
800.000
550.000
550.000
535.000
500.000
500.000
500.000
470.000
440.000
375.000
325.944
308.000
200.000
200.000
200.000
200.000
170.000
166.000
157.500
150.000
150.000
150.000
120.000
100.000
100.000
100.000
-994.360

(Vorjahr: 16.779.490)

Nr. 24 Ausz. für den Erw. von Grundst. und Geb.

13.568.084

2.250.000 EUR

Der Gesamtansatz für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden teilt sich auf in
den Grunderwerb und die Planung des Neubaus Klinikum i.H.v. 1.000.000 EUR, den
allg. Grunderwerb i.H.v. 500.000 EUR, die im Zuge des Arbeitsprogramms Energie
und Klima beschlossene Bodenbevorratung i.H.v. 500.000 EUR, den Erwerb von
Gewässerrandstreifen i.H.v. 25.000 EUR, den Erwerb von Waldflächen i.H.v.
25.000 EUR und den Erwerb von Flächen für das Güterverkehrsterminal i.H.v.
200.000 EUR.

57

Nr. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen
Entsprechend

den

Mittelveranschlagungen

verteilen

8.949.240 EUR
sich

die

vorgesehenen

Baumaßnahmen schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche/Rubriken:
Schulen und Kindertagesstätten

rd. 5,3 Mio. EUR

Von den hier vorgesehenen investiven Maßnahmen i.H.v. 5.266.600 EUR sind u.a.
Mittel i.H.v 1.400.000 EUR für Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen der
Friedrichschule im Rahmen des sog. „Schulgipfels“ eingeplant. 1.730.000 EUR
entfallen auf die Errichtung einer Containeranlage bei der Grundschule Mietersheim.
Ein weiterer Betrag i.H.v 1.000.000 EUR ist für die KiTa auf dem Areal der
Dammenmühle vorgesehen. Für die Maßnahme Kita/Schule Reichenbach/Kuhbach
sind 200.000 EUR Planungsmittel vorgesehen.
Straßenbau/Infrastruktur/Bau von Fuß- und Radwegen

rd. 3,8 Mio. EUR

Von den hier veranschlagten Investitionen i.H.v. 3.845.000 EUR entfallen u.a.
535.000 EUR auf den Ausbau des Rosenwegs. Mittel i.H.v. 800.000 EUR sind für den
Neubau der Brücke in Kruttenau vorgesehen. Insgesamt 1.250.000 EUR sind für die
Erschließung des Baugebiets Heubühl und der Gewerbegebiete Langenwinkel
berücksichtigt.
Die einzelnen Projekte lassen sich den Teilfinanzhaushalten und dem als Anlage
beigefügten Investitionsprogramm entnehmen. Jede einzelne Investitionsmaßnahme
ist dort mit ihren (ggf.) Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt.
Das mit den Vorberatungen in den Haushaltsplan 2024 eingebrachte Einsparvolumen
bei den baulichen Investitionsmaßnahmen in Höhe von 10 % ist auf dem
Investitionsauftrag I61200009999 an zentraler Stelle veranschlagt. Der Wert beläuft
sich für 2024 auf -994.360 EUR. Aus der Gesamtsumme der baulichen Investitionen
von 9.943.600 EUR (gem. der Priorisierungsliste) wurde daher nur der Betrag i.H.v.
8.949.240 EUR veranschlagt.

58

Nr. 26 Auszahlungen f. d. Erw. v. bew. Vermögen

479.400 EUR

Die Ansätze für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen belaufen sich in der
Summe auf 479.400 EUR.

Nr. 27 Auszahlungen f. d. Erw. v. Finanzvermögen

375.400 EUR

Hier handelt es sich im Wesentlichen um die geplante Zuführung zur Kapitalrücklage
der Wohnbau Stadt Lahr GmbH (375.000 EUR).

Nr. 28 Auszahlungen f. Investitionsförder.maßn.

2.066.000 EUR

An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen Dritter sieht das Planwerk 2024
Auszahlungen in Summe von 2.066.000 EUR vor.
Der betragsmäßig größte Anteil entfällt mit 1.415.000 EUR auf Investitionsförderungen
im Rahmen der Stadtsanierungsmaßnahmen „Kanadaring“. Weitere Beträge sind
beispielsweise

für

die

städtebauliche

Erneuerungsmaßnahme

der

Innenstadt/Marktstraße (440.000 EUR) oder für Fördermaßnahmen im Zuge der
Aufstellung von Mobilitätsstationen (166.000 EUR) vorgesehen.

Nr. 29 Auszahlungen f.d. Erw. imm. Gegenstände

170.000 EUR

Der Auszahlungsansatz für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen
bezieht sich im Wesentlichen auf die Beschaffung von Lizenzen und Software für den
EDV-Bereich bzw. die Gesamtverwaltung.

Nr. 31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit

-4.547.945 EUR

Der Saldo der investiven Einzahlungen und Auszahlungen ergibt den veranschlagten
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus der Investitionstätigkeit. Dieser Saldo ist in
der Regel negativ und gibt an, in welcher Höhe liquide Mittel zur Finanzierung von
Investitionen erforderlich sind. Dieser Betrag ist mindestens in dieser Höhe
59

grundsätzlich kreditfinanzierbar und gibt insoweit über die Höhe der möglichen
Kreditaufnahme Auskunft.
Der Haushaltsplan 2024 weist diesen Saldo i.H.v. -4.547.945 EUR aus.

Verpflichtungsermächtigungen

7.724.000 EUR

Das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen ist auch im neuen Haushaltsrecht
(NKHR) unverändert geblieben. Verpflichtungsermächtigungen beziehen sich auf
Investitionen, für die im Haushaltsjahr Verpflichtungen eingegangen werden sollen, die
aber erst in Folgejahren zu Auszahlungen führen.
Aus diesem Grunde sind Verpflichtungsermächtigungen bei den investiven
Auszahlungen im Gesamtfinanzhaushalt sowie in den Teilhaushalten bei den dort
dargestellten

Maßnahmen

verortet.

Die

Gesamtsumme

der

Verpflichtungs-

ermächtigungen ist nach wie vor ein Bestandteil der Haushaltssatzung.
Im Haushaltsplan 2024 sind

Verpflichtungsermächtigungen in Summe

von

7.724.000 EUR ausgewiesen. Diese teilen sich auf folgende Maßnahmenbereiche auf:
- Hochbaumaßnahmen:

5.000.000 EUR

- Tiefbaumaßnahmen:

1.750.000 EUR

- Bewegliches Sachvermögen:

880.000 EUR

- Grünbaumaßnahmen:
Auf

die

im

Haushaltsplan

94.000 EUR
2024

enthaltene

Übersicht

über

die

Verpflichtungsermächtigungen wird verwiesen.

Nr. 32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf

7.089.195 EUR

In Zeile 32 des Finanzhaushaltes wird als sog. „Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf“ der Saldo aus dem Finanzierungsmittelüberschuss-/ bedarf

60

aus

Investitionstätigkeit

und

dem

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf

des

Ergebnishaushaltes dargestellt.
Das Planwerk 2024 weist hier ein Ergebnis i.H.v. 7.089.195 EUR aus.
Ein positiver Saldo zeigt an, dass liquide Mittel im Haushaltsjahr übrig sind und somit
-unter Berücksichtigung der Tilgungsauszahlungen- dem Liquiditätsmittelbestand
zugeführt werden können.
Ein negativer Saldo bringt zum Ausdruck, in welcher Höhe liquide Mittel zur
abschließenden Finanzierung des Haushalts erforderlich sind. Diese können dann
entweder

aus

dem

Finanzierungsbereich

des

Finanzhaushaltes,

d.h.

aus

Kreditaufnahmen oder aber aus vorhandenen liquiden Mitteln stammen. Letzteres
führt -unter Berücksichtigung der Tilgungsauszahlungen- zu einer Abnahme des
Liquiditätsmittelbestandes.

6.5

Liquiditätsveränderungen aus Finanzierungstätigkeit

Im Sektor der Finanzierungstätigkeit stellt sich der Finanzhaushalt wie folgt dar:

6.5.1

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Kreditaufnahmen/Kreditermächtigung 2024

3.500.000 EUR

Im Haushaltsplan 2024 ist der Kreditbedarf für die Finanzierung der Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

des

Jahres
61

2024

i.H.v.

3.500.000

EUR

ausgewiesen. Damit hat sich die in der Finanzplanung 2023 vorgesehene
Kreditaufnahme von 7 Mio. EUR durch das reduzierte Investitionsvolumen halbiert.
Unter

Berücksichtigung

dieser

planerischen

Darlehensaufnahme

und

der

vorgesehenen Kredittilgungen (auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen)
würde sich der planerische Schuldenstand (Kernhaushalt), ausgehend vom Stand
31.12.2023 von rd. 30,45 Mio. EUR auf 31,23 Mio. EUR zum Jahresende 2024
erhöhen.

6.5.2

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Kredittilgungen 2024

2.720.000 EUR

Die planmäßigen Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten belaufen sich
im Haushaltsjahr 2024 auf 2.720.000 EUR.
Die aus dem Entschuldungskonzept bereits für 2021 und 2022 ausgesetzten
Sondertilgungen i.H.v. mind. 2 Mio. EUR wurden mit Beschluss am 27.02.2023 bis auf
weiteres ausgesetzt.
Die

planerische

Schuldenobergrenze

zum

Ende

des

jeweiligen

Finanzplanungszeitraumes wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 27.02.2023
auf max. 39,9 Mio. Euro erhöht, um die anstehenden Maßnahmen des
Investitionsprogramms finanzieren zu können.
Sondertilgung Rahmenkonto Ost

500.000 EUR

An Sondertilgungsleistungen für das Rahmenkonto Ost ist erneut ein Jahresbetrag
i.H.v. 500.000 EUR veranschlagt.

6.6

Stand und Entwicklung der Liquidität

Das Gesamtergebnis des Finanzhaushaltes weist die Entwicklung der Liquidität wie
folgt aus:

62

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands
zum Ende des Haushaltsjahres

Finanz planung
2025
2026
2027
EUR
EUR
EUR

vorl. RE
2022
EUR

HH-Plan
2023
EUR

HH-Plan
2024
EUR

1.773.170

-10.221.550

7.369.195

4.754.986

-1.913.094

-4.717.365

7.369.195

12.124.181

10.211.087

5.493.722

16.169.195

20.924.181

19.011.087

14.293.722

2.922.644

3.056.618

3.109.072

3.225.185

aufsaldiert
Voraussichtlicher Bestand an
liquiden Eigenmitteln zum
Beginn des Haushaltsjahres
2024 (unter Berücksichtigung von

8.800.000

finanziellen Vorbelegungen aufgrund von
Haushaltsübertragungen 2023)

Voraussichtlicher Bestand an
liquiden Eigenmitteln zum
Ende des Haushaltsjahres
Mindestliquidität

2.553.202

2.736.737

Ausweislich der Zeile 9 der Anlage „Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität“ beläuft
sich der um Vorbelegungen (Haushaltsübertragungen) bereinigte voraussichtliche
Bestand

an

liquiden

Mitteln

zum

31.12.2023

auf

rd.

8,8

Mio.

EUR

(= voraussichtlicher Anfangsbestand zu Beginn des Planjahres 2024).
Somit liegt zum 01.01.2024 eine voraussichtlich verfügbare Liquidität in der
vorbezifferten Höhe zur Eigenfinanzierung des Haushalts vor. Für die weitere
Entwicklung wird auf die Ausführungen zur Finanzplanung (unter V.) verwiesen.

Änderung des Finanzierungsmittelbestandes

7.369.195 EUR

Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt weist eine veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von
7.369.195 EUR aus.
Der Bestand an liquiden Eigenmitteln beläuft sich zum 01.01.2024 auf rd.
8,8 Mio. EUR (Bestand an liquiden Mitteln nach Bereinigung um Vorbelegungen vor
Buchungsschluss). Ausgehend von diesem Betrag würde sich der Bestand an liquiden
Eigenmitteln zum Jahresende 2024 bei einer planmäßigen Umsetzung der Ein- und
Auszahlungen des Finanzhaushaltes auf voraussichtlich rd. 16,17 Mio. EUR erhöhen.
Die Hochrechnung ist mit den entsprechenden Unsicherheiten behaftet.
63

7.

Stand und Entwicklung der Rückstellungen und der Schulden

7.1

Stand und Entwicklung der Rückstellungen

An dieser Stelle wird zukünftig über den Stand möglicher Rückstellungen zu
informieren

und

darzustellen

sein,

welcher

Finanzierungsbedarf

für

die

Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht.
Nachdem die Bewertung noch nicht abgeschlossen ist, können Aussagen über
möglicherweise

nach

dem

01.01.2020

bestehende

Rückstellungen

(z.B.

Anfangsbestand für Altersteilzeit) noch nicht getroffen werden. Der Plan 2024 enthält
Ansätze für die Zuführung zu (personalbezogenen) Rückstellungen i.H.v. 17.600 EUR
(Stand der Rückstellungen zum 01.01.2024: 62.300 EUR).
7.2

Stand und Entwicklung der Schulden

Der planerische Schuldenstand (Kernhaushalt) stellt sich für das Jahr 2024
entsprechend dem aktuellen Entwurfsstand wie folgt dar:
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 (gerundet):
+ Neuaufnahmen 2024:

30.450.000 EUR
3.500.000 EUR

./. Tilgungen 2024
-ordentliche Tilgungen:

2.720.000 EUR

-Sondertilgungen:

0 EUR

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024:

31.230.000 EUR

Im Weiteren wird auf die im Haushaltsplan 2024 als Anlage enthaltene „Übersicht über
den voraussichtlichen Stand der Schulden“ verwiesen.

64

V.
1.

Finanzplanung
Allgemeines

Entsprechend den neuen gesetzlichen Regelungen im NKHR ist der Finanzplan mit
dem Investitionsprogramm dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der
Haushaltssatzung

vorzulegen

und

vom

Gemeinderat

spätestens

mit

der

Haushaltssatzung zu beschließen.
Damit beabsichtigt der Gesetzgeber, der Finanzplanung mehr Gewicht zu verleihen.
Dies ist auch erforderlich, sofern der Haushaltsplan seiner neuen Aufgabe als
Instrumentarium zur Unterstützung langfristiger, zumindest aber mittelfristiger Ziele
gerecht werden soll.
Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen nach den
Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung die vom Innenministerium bekannt
gegebenen

Orientierungsdaten

entsprechend

der

örtlichen

Gegebenheiten

berücksichtigt werden.
Der Finanzplan ist grundsätzlich kein Bestandteil der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplans, sondern als Anlage hierzu zu führen.
Die Finanzplanungswerte bis zum Jahr 2027 können den entsprechenden Unterlagen
„Gesamtergebnishaushalt“ und „Gesamtfinanzhaushalt“ sowie dem zugehörigem
„Investitions-/Maßnahmenprogramm“ entnommen werden.
2.

Ergebnishaushalt

Die Entwicklung der ordentlichen Ergebnisse bis 2027 stellt sich wie folgt dar:

Ordentliches Ergebnis

vorl. RE
2022
EUR

HH-Plan
2023
EUR

HH-Plan
2024
EUR

-377.124

-11.844.670

3.531.440

65

Finanz planung
2025
2026
2027
EUR
EUR
EUR
1.253.536

-5.346.194

-8.836.965

Die ertrags- und aufwandsseitigen FAG-Leistungen sind auf Basis der vom Land zur
Verfügung gestellten Fortschreibung der Orientierungsdaten für die kommunale
Haushalts- und Finanzplanung vom 09.11.2023 unter Berücksichtigung der
Fortschreibung der Daten nach der Herbst-Steuerschätzung 2023 vom 30.10.2023
ermittelt worden.
Die Fortschreibung der Daten ist unter Anlehnung der bislang prognostizierten
Entwicklung der Steuerkraftsummen mit der gebotenen kaufmännischen Vorsicht
berechnet worden.
Dies gilt allgemein schon in „Normalzeiten“ und wird durch die anhängigen
ökonomischen Belastungen bzw. Auswirkungen der Krisen deutlich verschärft und
ungewisser. Derzeit lässt sich nicht belastbar abschätzen, wie sich die konjunkturellen
Rahmenbedingungen infolge der Pandemie darstellen bzw. wie lange und wie stark
hierdurch negative Auswirkungen auf die Wirtschaft bestehen werden.
Die

bis

2027

geplanten

ordentlichen

Ergebnisse

zeigen

eine

stärkere

Schwankungsbreite auf, was nicht zuletzt auf die Pendelwirkungen des FAG
zurückzuführen ist. So führt insbesondere eine hohe Steuerkraft jeweils zwei Jahre
später zu deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen bei gleichzeitig deutlich höher
abzuführenden FAG- und Kreisumlagen, was in den Jahren 2026 und 2027 deutlich
wird.
Der Hebesatz für die Kreisumlage ist in den Finanzplanungsjahren 2025 und 2026 mit
einem Hebesatz i.H.v. 29,4 v.H. und im Finanzplanungsjahr 2027 i.H.v. 30,0 v.H.
angesetzt worden.
Der enorme Sprung in den Aufwendungen für Energiebeschaffungen 2023 ist zwar
inzwischen etwas rückläufig, dennoch wurden die Kosten für die Bewirtschaftung in
den Jahren 2024 ff. auf einem deutlich höheren Niveau fortgeschrieben als in
vergangenen Haushalten.
Der

enorme

Sprung

bei

den

Personalaufwendungen

durch

die

hohen

Tarifsteigerungen wurde auch in die Folgejahre weiterprojiziert. Letztlich steht die
66

Fortentwicklung aller Aufwendungen für in Abhängigkeit der Krisensituation und den
gestiegenen Kosten.
3.

Finanzhaushalt

Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes im
entsprechenden Sektor des Finanzhaushalts stellen sich wie folgt dar:
vorl. RE
2022
EUR
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des
Ergebnishaushaltes

-462.839

HH-Plan
2023
EUR

HH-Plan
2024
EUR

Finan z planu ng
2025
2026
2027
EUR
EUR
EUR

-4.739.370 11.637.140 9.501.136

3.070.006

-310.665

Die Finanzplanung weist in den Jahren bis 2023 jeweils einen Zahlungsmittelbedarf
aus. Für die Jahre 2024 bis 2026 wird mit einem Zahlungsmittelüberschuss gerechnet,
ehe für 2027 wieder ein negativer Wert erwartet wird. Auch hier macht sich die
Pendelwirkung des FAG stark zahlungsmäßig bemerkbar.
Im investiven Sektor des Finanzhaushaltes stellt sich die geplante Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wie folgt dar:
Finanz planung
2025
2026
2027
EUR
EUR
EUR

vorl. RE
2022
EUR

HH-Plan
2023
EUR

HH-Plan
2024
EUR

Einzahlungen Investitionstätigkeit

9.002.570

8.076.610

9.742.095

Auszahlungen Investitionstätigkeit

18.269.463 18.018.790 14.290.040 16.950.750 13.552.100

9.926.000

Finanzierungsmittelüberschuss/ bedarf aus Investitionstätigkeit

-9.266.892

-9.942.180

-4.547.945

-7.106.150

-7.693.100

-6.446.700

-462.839

-4.739.370

11.637.140

9.501.136

3.070.006

-310.665

Liquiditätsmittelbestand

-1.773.170

10.221.550

-7.369.195

-4.754.986

1.913.094

4.717.365

abzüglich Tilgungsleistungen

-5.064.344

-3.040.000

-3.220.000

-3.140.000

-3.290.000

-3.460.000

Kreditaufnahmen

16.567.245

7.500.000

3.500.000

5.500.000

6.000.000

5.500.000

Gesamt

9.266.892

9.942.180

4.547.945

7.106.150

7.693.100

6.446.700

9.844.600

5.859.000

3.479.300

Finanzierung aus :
Zahlungsmittel-überschuss/
-bedarf des Ergebnishaushaltes

67

Der Finanzierungsbereich des Finanzhaushaltes bildet sich folgendermaßen ab:
vorl. RE
2022
EUR
Einzahlungen aus
16.567.245
Kreditaufnahmen
Auszahlungen für
5.064.344
Kredittilgung
Auszahlungen für
0
Rahmenkonto Ost (Sondertilgung)
Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Finanzierungs11.502.901
tätigkeit

Finanz planung
2025
2026
2027
EUR
EUR
EUR

HH-Plan
2023
EUR

HH-Plan
2024
EUR

7.500.000

3.500.000

5.500.000

6.000.000

5.500.000

2.540.000

2.720.000

2.640.000

2.790.000

2.960.000

500.000

500.000

500.000

500.000

500.000

4.460.000

280.000

2.360.000

2.710.000

2.040.000

Die geplanten Kreditaufnahmen sind im Zeitraum von 2024 bis 2027 in Gesamthöhe
von 20,5 Mio. EUR ausgewiesen, bei gleichzeitigen Tilgungsleistungen in Summe von
rd. 11,11 Mio. EUR (ohne Sondertilgungen für das Rahmenkonto Ost), so dass sich
hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung für den Kernhaushalt i.H.v.
9,39 Mio. EUR errechnet.
Für das Haushaltsjahr 2023 und Finanzplanungszeitraum 2024-2026 wurde mit den
gemeinderätlichen

Vorberatungen

bei

den

eingebrachten

baulichen

Investitionsmaßnahmen ein Einsparvolumen von 10 % beschlossen. Dies bedeutet bei
der Summe der Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024-2026 mit 34.389.600 EUR
ein Volumen von 3.438.960 EUR einzusparen. Parallel reduzieren sich durch
angenommene geringere Förderungen auch die Einzahlungen für Baumaßnahmen im
gleichen Zeitraum mit 6.981.440 EUR um 10 % mit 698.144 EUR. Die
Gesamteinsparsumme für den Zeitraum 2024 bis 2026 beläuft sich auf 2.740.816
EUR.
Die Veranschlagung erfolgt im Finanzhaushalt auf den Investitionsaufträgen
I61200009999 „Pauschale Minderauszahlungen Baumaßnahmen“ und I61200059999
„Pauschale Mindereinzahlungen Baumaßnahmen“ für die Förderungen. Im laufenden
Haushaltsjahr wird die Einsparung durch die Nicht-Inanspruchnahme der zur
Verfügung stehenden Auszahlungsansätze abgebildet. In Summe ist der Betrag der
pauschalen Minderauszahlung zu erreichen, was sich auf die einzelnen Maßnahmen
in unterschiedlichen Prozent-Sätzen verteilen kann.
68

Ausgehend vom erwarteten Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2023 i.H.v. rd.
30,45 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2027 unter
Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen auf rd. 39,8 Mio. EUR erhöhen. Die
vom

Gemeinderat

in

seiner

Sitzung

am

27.02.2023

beschlossene

Schuldenobergrenze beläuft sich auf eine neue Summe von 39,9 Mio. EUR und ist
damit planerisch eingehalten.
Gleichzeitig werden die aus dem Entschuldungskonzept bereits für 2021 und 2022
ausgesetzten Sondertilgungen i.H.v. mind. 2 Mio. EUR bis auf weiteres ausgesetzt.
Die jährlichen Tilgungsleistungen teilen sich in ordentliche Tilgungen und die
Auszahlungen

für

das

Rahmenkonto

Ost

(Sondertilgungen)

in

Höhe

von

0,5 Mio. EUR pro Jahr auf.
Die Liquidität im Finanzhaushalt (Gesamtsicht) entwickelt sich wie folgt:

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands
zum Ende des Haushaltsjahres

Finanz planung
2025
2026
2027
EUR
EUR
EUR

vorl. RE
2022
EUR

HH-Plan
2023
EUR

HH-Plan
2024
EUR

1.773.170

-10.221.550

7.369.195

4.754.986

-1.913.094

-4.717.365

7.369.195

12.124.181

10.211.087

5.493.722

16.169.195

20.924.181

19.011.087

14.293.722

2.922.644

3.056.618

3.109.072

3.225.185

aufsaldiert
Voraussichtlicher Bestand an
liquiden Eigenmitteln zum
Beginn des Haushaltsjahres
2024 (unter Berücksichtigung von

8.800.000

finanziellen Vorbelegungen aufgrund von
Haushaltsübertragungen 2023)

Voraussichtlicher Bestand an
liquiden Eigenmitteln zum
Ende des Haushaltsjahres
Mindestliquidität

2.553.202

2.736.737

Für den Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 verbessert sich der
Finanzierungsmittelbestand in Summe von rd. 5,5 Mio. EUR. Der voraussichtliche
Bestand an liquiden Eigenmitteln würde sich demnach bis zum Finanzplanungsende
(31.12.2027) auf rd. 14,3 Mio. EUR erhöhen.
69

Die gesetzliche Vorgabe der vorzuhaltenden Mindestliquidität wird im gesamten
Betrachtungszeitraum deutlich erfüllt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die zu
erwartende belastende Entwicklung der Jahre 2028 ff. notwendig.

VI.

Ausblick

Für das Planjahr 2024 und das Finanzplanungsjahr 2025 sind im ordentlichen
Ergebnis Überschüsse, für die Finanzplanungsjahre 2026 und 2027 Defizite
ausgewiesen. Die Planungsdaten zeigen auf, dass die Ausgaben weiter schneller und
stärker steigen als die Einnahmen.
Insgesamt geht es um Nachhaltigkeit und strategische Verbesserung des strukturellen
Finanzierungsdefizits. Dabei ist nicht nur der Jahreshaushalt und die drei folgenden
Finanzjahre Fokus, sondern ein Zeitraum von etwa zehn Jahren im Blick. Erst das
ermöglicht die eigentliche Nachhaltigkeitsbetrachtung.
Deshalb arbeitet die Haushaltsplanung an einem städtischen Finanzierungs- und
Investitionskonzept mit einem Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2035, der
„Finanzagenda Lahr 2035“.
Mittels dieser längerfristigen Betrachtung soll aufgezeigt werden, wie sich die weitere
Finanzierungs- und Investitionsentwicklung der Stadt in der Prognose darstellt, welche
zukunftsgerichteten Finanzierungsmaßnahmen zur Verbesserung möglich bzw.
notwendig sind und welche Investitionsspielräume sich daraus ergeben.
Dafür bedarf es in diesen heraufordernden Zeiten einem klaren Signal der
Geschlossenheit. Alle sind gemeinsam aufgerufen, für die kommenden Jahre kluge
Entscheidungen zu treffen und Weichenstellungen für eine generationengerechte
Zukunft unserer Stadt vorzunehmen.
Wir haben viele herausfordernde Aufgaben vor uns. Wir haben aber auch schon vieles
in Bewegung gebracht und arbeiten längst an der Transformation aus den Krisen
heraus.

70

In diesem Sinne wünschen wir uns allen, dass es gelingt, gemeinsam einen Kompass
zu finden, um für die gute Zukunft unserer Stadt neue Wege zu wagen. Gemeinsamkeit
steht dabei für den gemeinsamen Willen, neue Wege zu gehen und Lösungen zu
finden.

Lahr, im November 2023

DER STADTKAMMERER

DER OBERBÜRGERMEISTER

Markus Wurth

71