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Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Abwasserbeseitigung)

                                    
                                        Wirtschaftsplan
2024
für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

Wirtschaftsplan 2024
für den
Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“
Der Gemeinderat der Stadt Lahr / Schwarzwald hat am xx.xx.2023 aufgrund von
§ 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2024 wie folgt beschlossen:
1. Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge
Gesamtbetrag der Aufwendungen
Bei einem Jahresgewinn/Jahresverlust (-) von

8.580.000 €
8.580.000 €
0,00 €

2. Liquiditätsplan
a) Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit

1.906.600 €

b) Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit

0€
- 3.108.000 €
3.108.000 €

c) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Finanzierungsüberschuss aus Finanzierungstätigkeiten

9.406.800 €
-8.214.100 €
1.192.700 €

d) geplante Kassenkreditaufnahme

-8.700 €

e) Endbestand an Zahlungsmitteln

0,00 €

3. Gesamtbetrag der
a) vorgesehenen Kreditaufnahmen von
b) Verpflichtungsermächtigungen von
4. Höchstbetrag der Kassenkredite von
5. Der beigefügte Stellenplan ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes.
Lahr/Schwarzwald, den xx.xx.2023

Markus Ibert
Oberbürgermeister

7.723.800 €
4.020.000 €
2.000.000 €

Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

Vorbericht
1. Allgemeines
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum
01.01.1998 aus dem Haushalt der Gemeinde auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb zu führen (Vorlage 185/1997).
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.1998 wurde mit einer Bilanzsumme von
57.512.602,84 DM (29.405.726,90 €) festgesetzt. Der Eigenbetrieb wurde mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet. Dies entsprach der vom Gemeinderat am 15.12.1997 beschlossenen und am 01.01.1998 in
Kraft getretenen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“.
In einem weiteren Schritt hat der Gemeinderat am 16.12.2002 beschlossen, das
Stammkapital zum 01.01.2003 durch Umwandlung in ein gemeindliches Darlehen
auf 0,- € zu reduzieren.
Ab dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb erstmals zwei Stellen direkt zugeordnet.
Dies wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtssprechung zur
gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren
künftig selbst zu erheben. Die Leistungen des Bau- und Gartenbetriebes Lahr werden in Rechnung gestellt. Für die übrigen Leistungen der Dienstellen der Stadtverwaltung ist ein entsprechender Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten.
Anstelle eines Betriebsausschusses treten die in der Hauptsatzung der Gemeinde
festgelegten beschließenden Ausschüsse. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der
Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Das gemeindliche Darlehen wird im Wirtschaftsjahr 2024, entsprechend der Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen, mit einem Zinssatz von 6,6 % verzinst.
Das gemeindliche Darlehen soll zum Jahresende 2024 vom Eigenbetrieb an den
Haushalt der Gemeinde zurückgeführt werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000,- € festgesetzt.
Der Gemeinderat hat am 05.07.2021 beschlossen, die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen des Eigenbetriebs ab 01.01.2023 auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen. Hierzu wurde die Betriebssatzung entsprechend geändert.
Das neue Eigenbetriebsrecht in Form der Eigenbetriebsverordnung sieht weiter verschiedene Übersichten als Bestandteile des Wirtschaftsplans vor. Der bereits bisher
beizufügende Erfolgsplan wird dabei um den Finanzplanungszeitraum ergänzt und
Posten wie der Materialaufwand sind nun transparenter zu gliedern. Der bisherige
Vermögensplan wird durch den Liquiditätsplan mit Finanzplanung ersetzt. Neu hinzukommt die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität. Die Darstellung der einzelnen Investitionsmaßnahmen war bisher schon erforderlich, unterscheidet sich jedoch in der Darstellungsform.
In den Planjahren 2023 und 2024 überschneidet sich das bisherige und das neue
Recht in den Plandarstellungen. Die vollständige Umsetzung des neuen Rechts ist
daher erstmals ab dem Planjahr 2025 im Wirtschaftsplan dargestellt.
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Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

2. Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung
Der Erfolgsplan ist entsprechend der zum Jahresabschluss aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert und weist mit Erträgen von 8.580.000,- € und
Aufwendungen in Höhe von 8.580.000,- € ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus.
Die Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Erträge
Die Umsatzerlöse betragen insgesamt 8.498.000,- € (Vorjahr 6.971.900,- €) und
beinhalten die Abwassergebühren, die Auflösungen von Beiträgen, Zuweisungen
und Zuschüssen, den Straßenentwässerungskostenanteil, sowie sonstige Umsatzerlöse. Die Aufwendungen der zentralen Abwasserbeseitigung sollen weiterhin vollständig über die Abwassergebühren gedeckt werden.
Im Jahr 2023 wurde eine Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2024
durchgeführt. Für die Schmutzwassergebühr wurde ein Gebührensatz von
2,15 €/m³ (2022/2023: 1,61 €/m³) und für die Niederschlagswassergebühr ein Gebührensatz von 0,32 €/m² (2022/2023: 0,31 €/m²) ermittelt. Auf Basis der bisherigen
Schmutzwassermengen und versiegelten Flächen ist mit einem Aufkommen an Abwassergebühren
für
2024
in
Höhe
von
6.616.700,- €
(Vorjahr:
5.341.000,- €) zu rechnen.
Die Abwassergebühren für eigengefördertes Wasser wurden mit 20.000,- € eingeplant und die Auflösungen von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen zusammen mit 560.000,- € (Vorjahr: 565.900,- €) veranschlagt. Unter den sonstigen
Umsatzerlösen werden 30.000,- € für sonstige Abwassergebühren eingeplant. Der
Straßenentwässerungskostenanteil, der vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb zu bezahlen ist, wird mit 1.271.300,- € angesetzt (Vorjahr: 1.015.000,- €).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insgesamt 73.000,- € (Vorjahr:
1.086.700,- €) und beinhalten die Erträge für das Durchleitungsentgelt für fremde
Abwässer aus der Gemarkung Seelbach und Schuttertal mit 22.000,- € und Erträge
aus der Bearbeitung von Abwassergesuchen mit 18.000,- € und für Sonstige betriebliche Erträge 2.600,- €. Für die Nutzung der Abwasserkanäle und das anteilige
Abwasserentgelt, das an den Abwasserverband Friesenheim zu entrichten ist, erwartet die Stadt Lahr vom Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
Einnahmen in Höhe von 30.400,- €.
Zinsen und ähnlichen Erträge werden für die Kassenbestandsverzinsung der Einheitskasse keine angesetzt. Die Nebenforderungen werden mit 9.000,- € eingeplant.

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Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

Aufwendungen
Der Materialaufwand wird auf insgesamt 5.026.600,- € geschätzt und ist im Vergleich zum Vorjahresansatz von 5.989.500,- € um 962.900,- € gesunken.
Diese Verringerung geht im Wesentlichen auf den im Vergleich zum Vorjahr deutlich
gesunkenem Aufwand für Grundstücke und bauliche Anlagen in Höhe von
18.100,00 € (Vorjahr: 168.000 €) sowie die gesunkene Umlage an den Abwasserverband von 4.538.000,- € im Vorjahr auf 4.000.000 €. Hier spiegeln sich die gesunkenen Energiepreise sowie die gesunkenen Preise für die Betriebsstoffe der Kläranlage wider.
Bei den weiteren Aufwendungen handelt es sich um die Unterhaltung der Pumpwerke mit 40.000,- € (Vorjahr: 315.000,- €), die Maschineninstandhaltung der
Pumpwerke mit 110.000,- € (Vorjahr: 80.000,- €), sowie die Fahrzeug- und Geräteunterhaltung mit 45.000,- € (Vorjahr: 45.000,- €). Im Vorjahr waren hier noch deutlich höhere Aufwendungen für ein altersbedingt ausgefallenes Pumpwerk erforderlich.
Für den Betriebsaufwand der Kanäle werden 300.000,- € (Vorjahr: 210.000,- €) angesetzt. Die Kanalunterhaltung wird mit 30.000 € angesetzt (Vorjahr 150.000 €). Für
den Betriebsaufwand Pumpwerke werden 130.000,- € (Vorjahr: 130.000,- €) eingeplant. Als Abwasserentgelt an den Abwasserverband Friesenheim werden
350.000,- € (Vorjahr: 350.000,- €) veranschlagt. Hiervon trägt der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr anteilig die Kosten (siehe Sonstige betriebliche Erträge). Für die Anschaffung von Werkzeug sowie Schutzkleidung sind jeweils
500,- € (Vorjahr: 500,- €) vorgesehen.
Die Personalaufwendungen der Mitarbeitenden des Eigenbetriebs für die Veranlagung und das Einziehen der Abwassergebühren betragen voraussichtlich
91.600,- € (Vorjahr: 79.700,- €). Für „Löhne und Gehälter“ werden 70.300,- € (Vorjahr:
60.900,- €),
für
„Soziale
Abgaben“
15.000,- €
(Vorjahr: 13.000,- €) sowie für „Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung“ 6.300,- € (Vorjahr: 5.800,- €) angesetzt.
Die Abschreibungen sind mit 1.513.300,- € veranschlagt (Vorjahr: 1.500.000,- €).
Bei den Abschreibungen wird angenommen, dass die Neuinvestitionen durchschnittlich zur Jahresmitte erstmals abgeschrieben werden. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Kanalanlagen von 50 Jahren beträgt der Abschreibungssatz analog den Auflösungen von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen 2%. Bei
den neu hinzukommenden Investitionen wird mit einem hälftigen Abschreibungssatz von 1% kalkuliert.
Die Summe der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beträgt insgesamt
986.200,- € (Vorjahr: 643.600,- €). Dabei handelt es sich um Aufwendungen für Versicherungen (25.000,- €), Bürobedarf (500,- €), Frankieraufwand (7.000,- €), Prüfung- und Beratungskosten (15.000,- €), Kosten für die Aus- und Weiterbildung
(1.000,- €), anteilige Kanal-GIS-Kosten (18.000,- €) sowie um weitere sonstige betriebliche Aufwendungen (225.000,- €). Für die von der Stadtverwaltung Lahr, insbesondere von der Tiefbauabteilung, erbrachten Leistungen muss eine Kostenerstattung erfolgen. Der so genannte „Verwaltungskostenbeitrag“ wird mit 693.700 €
angesetzt.
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Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

An Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden insgesamt 962.000,- € (Vorjahr:
630.500,- €) erwartet. Dabei handelt es sich um „Kreditmarktzinsen“ mit 385.000,- €
(Vorjahr: 236.600,- €) und die „Zinsumlage an den Abwasserverband Raumschaft
Lahr“ mit 200.000,- € (Vorjahr: 194.000,- €).
Die Rückführung des gemeindlichen Darlehens war jeweils in den vorangegangenen Wirtschaftsplänen eingeplant. Aufgrund der Liquiditätssituation des städtischen
Haushalts konnte bislang auf die Rückführung des Darlehens noch verzichtet werden. Zwischenzeitlich geht man von einer Rückführung zum Jahresende 2024 aus.
Aufgrund einer Betriebsprüfung der Stadt Lahr wird ab dem Jahr 2017 einheitlich
für alle Eigenbetriebe eine Vereinbarung über das jeweilige gemeindliche Darlehen
geschlossen. Die Zinsen orientieren sich künftig am Euribor zuzüglich eines gewährten Aufschlags in Höhe von 2,5 %. Der Euribor lag zum Stichtag 30.06.2023
bei 4,13 %, sodass die Gesamtverzinsung im Jahr 2024 mit 6,6 % veranschlagt
wird. Die Zinsen für das gemeindliche Darlehen belaufen sich bei einer Verzinsung
von 6,6 % auf 377.000,- €. Ab dem Jahr 2025 entfallen diese Zinsen. Durch die
geplante Fremdfinanzierung werden hierfür die Kreditmarktzinsen ansteigen.
Bei den Sonstigen Steuern werden 300,- € für Kfz-Steuern eingeplant.
3. Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen
Der Ansatz für Investitionen in „Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen“
beläuft sich im Jahr 2024 insgesamt auf 3.108.000,- €. (Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2022-2027 Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ Spalte
„Ansatz 2024“).
Zur Finanzierung der Ausgaben/Investitionen stehen Zuweisungen und Zuschüsse
und Beiträge in Höhe von 1.683.000,- € zur Verfügung. Zur Finanzierung der Investitionen sind einnahmeseitig Kredite in Höhe von 7.723.800,- € vorgesehen.
Außerdem sind Verpflichtungsermächtigung für 2024 in Höhe von 4.020.000,- € vorgesehen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Investitionsmaßnahme
Kanalmaßnahme Lilienthalstr./Flugplatzstr.
Neues Quartier Lahr West/Gartenhöfe
MK-Sammler Kläranlage bis Eisenbahnstr./Alte
Rheinstr.
Verpflichtungsermächtigungen gesamt:

Betrag in Euro
1.320.000,00
1.100.000,00
1.600.000,00
4.020.000,00

4. Liquiditätsplanung
Die Liquiditätsplanung liefert einen Überblick über die verfügbaren liquiden Mittel
des Wirtschaftsjahres sowie für die drei Folgejahre. Dabei wird für die Berechnung
des operativen Cashflows auf die indirekte Methode zurückgegriffen, da die Wertgrößen aus der Bilanz und GuV zu entnehmen sind. Die Cashflows aus Investitionsund Finanzierungstätigkeit werden mittels der direkten Methode ermittelt.

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Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

Für 2024 ist ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit in
Höhe von 1.906.600,- € (Vorjahr Bedarf: 223.000,- €) geplant. Dabei werden zahlungsunwirksame Aufwendungen, z.B. Abschreibungen in Höhe von 1.513.300,- €
(Vorjahr: 1.500.00,- €), Zinsaufwendungen (abzüglich der Zinserträge und Nebenforderungen) von 953.000,- € hinzuaddiert, zahlungsunwirksame Erträge, z.B. die
Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen in Höhe von 560.000,- € davon subtrahiert.
Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit entspricht im Jahr 2024
dem Investitionsvolumen in Höhe von 3.108.000,- € (Vorjahr: 3.297.000,- €).
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet mit insgesamt
9.406.800,- € (Vorjahr: 9.597.400,- €) die Verrechnung von Einzahlungen, die sich
aus Beiträgen und Zuschüssen (1.683.000,- €) und der Aufnahme neuer Kredite in
2024 (7.723.800,- €) zusammensetzen, und den Auszahlungen, in Form von Tilgungen (7.252.100,-€) der Kredite und die geleisteten Zinszahlungen (962.000,- €) mit
insgesamt 8.214.100,- € (Vorjahr: 7.865.000,- €). Damit ist in 2024 mit einem Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von
1.192.700,- € zu rechnen. Die geplante Kreditaufnahme beinhaltet neben der Finanzierung der Investitionen auch die Umschuldung des gemeindlichen Darlehens, das
in Höhe von 5.712.500,- € zum Jahresende zurückgeführt werden soll. Dieser Betrag findet sich aufgrund der Umschuldung auch in der Tilgung in 2024 wieder.
Durch die vollständige Rückführung des gemeindlichen Darlehens entstehen dem
Eigenbetrieb neue Tilgungslasten, die er nur schwer mit den laufenden Einnahmen
decken kann. Dies hängt damit zusammen, dass das vorhandene Vermögen zunächst
über
Eigenkapital,
welches
später
in
ein
tilgungsfreies
gemeindliches Darlehen umgeschuldet wurde, voll durchfinanziert war. Mit den Abschreibungen wurden bisher die laufenden Tilgungen finanziert. Dadurch konnten
sehr hohe Tilgungsraten vereinbart werden. Mit der Umwandlung in ein zu
tilgendes Fremddarlehen entstehen neue Tilgungen, die über die Abschreibungen
des bestehenden Anlagevermögens finanziert werden können.
Das Ergebnis der Liquiditätsplanung ergibt sich aus der Addition der drei unterschiedlichen Cashflows und entspricht dem Bestand der liquiden Mittel am Ende
eines Geschäftsjahres. Dabei geht man im Jahr 2024 von einem leicht negativen
Endbestand in Höhe von -8.700,- € (Vorjahresbestand: -17.500,- €) aus, der durch
einen Kassenkredit gedeckt wird.
Die „Auflösung von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen“ mit 560.000, - € (vgl.
Erfolgsplan) ist ausgabeseitig bereitzustellen.
Die „Tilgung von Kreditmarktdarlehen“ ist mit 1.539.600,- € veranschlagt. Bei den
Neuaufnahmen wird von einer 30-jährigen Kreditlaufzeit (Tilgungsdauer) ausgegangen. Die für 2024 angesetzte Neuaufnahme von Krediten zur Finanzierung der Investitionen soll erst Ende 2024 erfolgen, sodass dafür keine zusätzliche Tilgung in
2024 erfolgt.

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Wirtschaftsplan 2024 - Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr"

5. Finanzpianung
Die Abwasserbeseitigung soll auch weiterhin kostendeckend geführt werden.
Auf den bisherigen Planungen aufbauend, sind die Gebührenüberschüsse aus
2016/ 2017 und 2018/2019 in den Jahren 2022 und 2023 vollständig abgebaut
worden. Die Jahresabschlüsse 2020 ff. stehen noch aus.

Niederschlagswasserbeseitigung
Die Kalkulation 2024 ergab eine Niederschlagswassergebühr von 0,32 €/m2.

Schmutzwasserbeseitigung
Die Gebührenkalkulation 2024 ergab eine Schmutzwassergebühr in Höhe von
2,15 €/m3, dies entspricht der kostendeckenden Schmutzwassergebühr ohne Be­
rücksichtigung der Vorjahresergebnisse. Die kostendeckende Schmutzwasserge­
bühr, ohne den Gebührenausgleich der Vorjahre, hätte in 2022 bei 1,92 €/m3 und in
2023 bei 1,99 €/m3 gelegen.
Der Investitionsbedarf für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 wird derzeit
auf 18.640.000,- € geschätzt.
Durch das rückläufige Beitragsvolumen (Einmaligkeitsgrundsatz) und die rückläu­
fige Bezuschussung von Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung werden künftige
Investitionsmaßnahmen verstärkt über Kredite zu finanzieren sein. Zur anteiligen
Finanzierung sind im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 Kreditaufnahmen von
29.126.200,- € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der im Planungszeitraum ver­
anschlagten Kredittilgung in Höhe von 19.506.600,- € entspricht dies einer Zunahme
der langfristigen Verbindlichkeiten um 9.619.600,-€. Bei dieser Betrachtung ist der
Betrag von 5.712.500 € im Jahr 2024, sowohl bei der Kreditaufnahme, als auch bei
der Tilgung, entgegen der Ansätze abzuziehen, da sich die Rückführung des ge­
meindlichen Darlehens auf 2024 verschoben hat.

Lahr/Schwarzwald im November 2023

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

Seite 6/6

Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung
2024
für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

8.072.600
8.843.600

8.102.800
8.102.800

18.800
5.700
79.700
1.500.000
643.600
14.000
630.500
-770.700
300
-771.000

5.989.500
60.900

1.086.700
8.058.600

Erfolgsplan
Ansatz
2023
EUR
2
6.971.900
0
0

8.580.000

8.580.000

21.300
6.300
91.600
1.513.300
986.200
9.000
962.000
300
300
0

5.026.600
70.300

73.000
8.571.000

Ansatz
2024
EUR
3
8.498.000
0
0

8.661.500

8.661.500

21.900
6.500
93.000
1.550.000
990.000
11.500
965.000
0
0
0

5.063.500
71.000

0
8.650.000

Plan
2025
EUR
4
8.650.000
0
0

8.735.300

8.735.300

22.500
6.700
95.000
1.588.800
1.000.000
14.000
965.000
0
0
0

5.086.500
73.100

0
8.721.300

Finanzplan
Plan
2026
EUR
5
8.721.300
0
0

*Die Nummerierung entspricht dem Muster der Anlage 1 EigBVO-HGB und Tabellenzeilen und -spalten ohne Wertangaben sind ausgeblendet (§ 17 Satz 2 EigBVO-HGB).
Die Änderungen nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) gem. § 275 HGB n.F. vom 23.07.2015 i.V.m. § 9 Abs. 1 EigBVO
wurden bei der Erstellung des Erfolgsplans beachtet.

Summe der Erträge
(Pos. 1-4, 11)
Summe der Aufwendungen
(Pos. 5-8, 10, 13, 16)

18.200
5.500
77.500
1.785.000
883.500
14.000
594.400
300
300
0

soziale Abgaben und Aufwendungen für
6.b) Altersversrogung und für Unterstützung
davon Altersversorgung
6. Personalaufwand
7. Abschreibungen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
16. Sonstige Steuern
17. Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-)

880.400
8.088.800
4.762.100
59.300

Sonstige betriebliche Erträge+inkl. der Ausflösung der
Gebührenrückstellung aus Vorjahren

4.

Ansatz
2022
EUR
1
7.208.400
0
0

5. Materialaufwand
6.a) Löhne und Gehälter

Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen

1.
2.
3.

Nr.*

Erfolgsplan Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich Finanzplanung 2025-2027

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr

8.814.000

8.814.000

22.500
6.900
97.000
1.602.000
1.050.000
14.000
965.000
0
0
0

5.100.000
75.000

0
8.800.000

Plan
2027
EUR
6
8.800.000
0
0

Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung
2024
für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

-5.888.400
11.547.200

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus
23 Nummern 9 und 22)

26 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten bei Dritten

-630.500

17.500

0

8.700

8.700

-8.700

1.192.700

-8.214.100

-962.000

-1.539.600

-5.712.500

9.406.800

1.683.000

0

7.723.800

-1.201.400

-3.108.000

-3.108.000

0

1.906.600

-6.104.400

8.011.000

Planung
2024
EUR
4

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

-4.020.000

-4.020.000

-4.020.000

0

0

0

0

Verpflichtungsermächtigungen
2024
EUR
5

0
8.700

0

-8.700

-8.700

0

6.426.500

-2.638.500

-965.000

-1.673.500

0

9.065.000

135.000

0

8.930.000

-6.426.500

-8.930.000

-8.930.000

0

2.503.500

-6.146.500

8.650.000

Planung
2025
EUR
6

0
0

0

58.200

58.200

-58.200

-1.543.000

-2.638.000

-965.000

-1.673.000

0

1.095.000

40.000

0

1.055.000

1.484.800

-1.055.000

-1.055.000

0

2.539.800

-6.181.500

8.721.300

Planung
2026
EUR
7

Finanzplanung

* Die Nummerierung entspricht dem Muster der Anlage 2 EigBVO-HGB und Tabellenzeilen und -spalten ohne Wertangaben sind ausgeblendet (§ 17 Satz 2 EigBVO-HGB).

1.970.100

2.995.000

17.500

0

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Wirtschaftsjahres
48 (Saldo aus den Summen Nr. 46 & 47)
nachrichtlich:
49 voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn
50 voraussichtlicher Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn

0

17.500
0

0
0

0

-1.987.600

-1.024.900

42 Einzahlung aus der Aufnahme von Kassenkrediten
44 Auszahlungen aus der Rückzahlung von Kassenkrediten
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlung und Auszahlungen
45 (Saldo aus Nr. 41 - 44)

1.732.400

4.863.500

-7.865.000

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftjahres
40 (Saldo aus Nummern 23 und 39) 1)

(Summe aus Nummern 32 bis 37)
-8.023.700

-1.522.000

-5.712.500

9.597.400

230.000

0

9.367.400

-3.720.000

-3.497.000

-3.497.000

0

-223.000

-6.712.800

6.490.100

Ansatz
2023
EUR
2

Liquiditätsplan

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeiten (Saldo
39 aus Nummern 30 und 38)

38 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten

-594.400

-1.716.800

37 Gezahlte Zinsen

-5.712.500

33 Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten gegenüber Dritten

12.887.200

1.340.000

32 Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten gegenüber der Gemeinde

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten
30 25 und 26)

29 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen Dritter
(Summe aus Nummern

-6.677.000

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Summe aus
22 Nummern 16 und 21)

0

-6.677.000

21 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Zugang von Anlagevermögen)

28 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen der Gemeinde

0

788.600

16 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Abgänge von Anlagevermögen)

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus Nummern 4
9 und 8)

6.725.500
-5.936.900

8 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

Ansatz
2022
EUR
1

4 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

Nr.*

Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Lahr"
Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung für 2024 - 2027

0
58.200

0

45.000

45.500

-45.500

-548.500

-2.638.500

-965.000

-1.673.500

0

2.090.000

40.000

0

2.050.000

503.000

-2.050.000

-2.050.000

0

2.553.000

-6.247.000

8.800.000

Planung
2027
EUR
8

Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
2024
für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

+

+

-

-

=

-

+/-

=

-

=

2b

2c

3a

3b

4

5

6

7

8

9

0,00

Verbindlichkeiten aus
Liquiditätsbeziehungen zum
Kernhaushalt, zu verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen,
selbstständigen Kommunalanstalten und
anderen Eigenbetrieben der Gemeinde

mittelübertragungsbedingter
Liquiditätsbedarf (§ 2 Absatz 4 EigBVOHGB)
veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands (§ 2 i. V. m.
Anlage 2 Nummer 40 EigBVO-HGB)
voraussichtliche liquide Eigenmittel
zum Jahresende
davon für bestimmte Zwecke gebunden
vorauss. liquide Eigenmittel zum
Jahresende ohne gebundene Mittel *
-17.500,00

0,00

-17.500,00

-1.987.600,00

0,00

1.970.100,00

0,00

Bestand an Kassenkrediten zum
Jahresbeginn

liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn

0,00

Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen
zum Kernhaushalt, zu verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen,
selbstständigen Kommunalanstalten und
anderen Eigenbetrieben der Gemeinde

0,00

0,00

1.970.100,00

2023
EUR
1

Liquiditätsplan

-8.700,00

-8.700,00

-8.700,00

2024
EUR
2

* Fehlende liquide Mittel werden kurzfristig im Rahmen des Kassenkredits von bis zu 2.000.000 Mio. in der Einheitskasse finanziert

+

2a

Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn

1

Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum
Jahresbeginn
Investmentzertifikate,
Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere
und sonstige Wertpapiere

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Nr.

Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

0,00

0,00

0,00

0,00

2025
EUR
3

-58.200,00

0,00

-58.200,00

-58.200,00

Finanzplanung
2026
EUR
4

-45.500,00

0,00

-45.500,00

-45.500,00

2027
EUR
5

Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen
2024
für den Eigenbetrieb
„Abwasserbeseitigung Lahr“

Nr.

8

1
2
3
4
5
6

0
0
0
0
0
0

0
0
0
0
0
0

111.850

177.828
784.188

Kanalisation Dorfmitte

Kuhbach

5.630.000

Sulz
24.847.346
0
0
145.000
24.992.346

1.600.000

Zwischensumme Baumaßnahmen
sonstige Kanalmaßnahmen
Inlinermaßnahmen jährlich neu veranschlagt
RÜB Meßeinrichtungen
Summe Baumaßnahmen gesamt

4.030.000

SK Lahrer Straße

46.655
215.000

Regenüberlaufbecken Sulz

GEP Mietersheim
Mietersheim

275.059
215.000
4.450.000
215.000

119.274

606.360

Reichenbach

Sanierung Pumpwerk Dornschlag
Kanalanschluss Industriegebiet
Regenwasserbehandlungsanlage Langenwinkel
Langenwinkel

61.430
0
57.844

7.209.284
0
0
0
7.209.284

3.026.042

338.375

2.687.667

46.655
0

275.059
0
0
0

231.124

4.063.967

128.516
300.000
177.844

0
0
574.065
352.348
39.900
0
2.735.327
62.463
0
0
0
299.864
0
0

bisher. Rechn.
ergebnisse
2020 bis
Stichtag
13.11.2023
Euro
2

18.180.986

1.820.000
1.104.854
1.459.106
3.277.652
274.278
85.000
5.385.134
972.463
2.490.000
60.000
780.000
302.500
130.000
40.000

Euro
1

Gesamtangaben
zur Maßnahme
-nachrichtlich-*

GEP Reichenbach
Kanalerneurung Burgstr.
RW Kanal Wittumstr./Gereutertalstraße

Lahr

Lilienthalstr./Flugplatzstr.
RÜB Rheinstr. Nord
weiterer Feuerwehrstandort
Neues Quartier Lahr West
Kanal Altenberg
GEP Flugplatz/Hugsweier
Rheinstr. Nord
GEP Kernstadt
MW-Sammler Kläranlage bis Eisenbahnstr./Alte Rheinstr
Kanalerneuerung Dinglinger Hauptstraße
RW Kanal Johann-Sebastian-Bach Straße
Kanalisation Hosenmatten II
Kanalisation Carl-Benz-Straße
Erschließung Albert-Förderer-Str

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen
Einzahlungen aus Abgänge Sachvermögen
Einzahlungen aus Veräußerung Finanzvermögen
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
Summe der Einzahlung aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen für Baumaßnahmen

Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen

6.525.000
50.000
100.000
0
6.675.000

1.600.000

1.600.000

0

0

0
0
0
0

0

300.000

300.000
0

4.625.000

150.000
450.000
700.000
1.000.000
0
75.000
1.900.000
50.000
250.000
50.000
0
0
0
0

0
1.340.000
0
0
0
1.340.000

Euro
4

2022

Ansatz

0
0
0
0
0
0

10.622.255
0
0
127.649
10.749.904

951.515

0

951.515

20.345
20.345

6.459
0
0
6.459

177.828

177.828

33.086

0

33.086

9.433.023

150.000
291.854
1.459.106
1.447.652
24.278
75.000
4.825.134
910.000
250.000
0
0
0
0
0

Euro
3

Mittelübertragungen
aus 2022

2.679.000
50.000
0
0
2.729.000

0

0

0
0

0
215.000
0
215.000

0

0

454.000

34.000
300.000
120.000

2.010.000

210.000
0
140.000
60.000
120.000
300.000
130.000
0

150.000
650.000
0
0
250.000

0
230.000
0
0
0
230.000

Euro
5

2023

Ansatz

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr

2.758.000
50.000
300.000
0
3.108.000

0

0

0

0
0

0
535.000
0
535.000

0

0

0
0
0

2.223.000

0
40.000

200.000
163.000
0
300.000
0
10.000
350.000
0
500.000
0
660.000

0
1.683.000
0
0
0
1.683.000

Euro
6

2024

Ansatz

0
0
0
0
0
0

4.020.000
0
0
0
4.020.000

0

0

0

0
0

0
0
0
0

0

0

0

0
0
0

4.020.000

0
0
1.600.000
0
0
0
0
0

1.320.000
0
0
1.100.000
0

Euro
7

2024

VE

4.410.000
0
500.000
0
4.910.000

0

0

0

0
0

0
0
4.250.000
4.250.000

0

0

0

0
0
0

160.000

0
0
0
0
0
0
0
160.000

0
0
0
0
0

0
135.000
0
0
0
135.000

Euro
8

2025

Ansatz

555.000
0
500.000
0
1.055.000

125.000

0
125.000

2.000.000
0
50.000
0
2.050.000

2.000.000

0
2.000.000

0
0

0
0
0

0
0

0

0

0

0
0
0

0

0
0
0
0
0
0
0
0

0
0
0
0
0

0
40.000
0
0
0
40.000

Euro
10

2027

Planung

0
0

0

0

0

0
0
0

430.000

0
0
0
0
0
0
0
0

0
0
0
430.000
0

0
40.000
0
0
0
40.000

Euro
9

2026

Planung

16
17

14

13

9

*nur bei mehrjährigen Maßnahmen

Zwischensumme Investitionen Gesamt
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit
Gesamtkosten der Maßnahmen
Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahmen
entstehenden jährlichen Ergebnisbelastungen
Abschreibungen und Zinsaufwand

Summe Baumaßnahmen gesamt
Allgemeiner Bereich
Betriebs- und Geschäftsausstattung jährlich neu veranschlagt
Kanalwagen
Zwischensumme Allgemeiner Bereich

6.677.000
166.100

5.337.000

7.209.284

6.677.000

6.677.000

2.000
0
2.000

6.675.000

7.209.284

7.209.284
7.209.284

25.757.346

0
0
0

0
765.000
765.000
25.757.346

7.209.284

24.992.346

10.749.904

10.749.904

10.749.904

10.749.904

0
0
0

10.749.904

231.000

3.497.000

3.267.000

3.497.000

3.497.000

3.000
765.000
768.000

2.729.000

202.000

3.108.000

1.425.000

3.108.000

3.108.000

0
0
0

3.108.000

286.800

4.020.000

4.020.000

4.020.000

4.020.000

0
0
0

4.020.000

350.300

4.910.000

4.775.000

4.910.000

4.910.000

0
0
0

4.910.000

75.300

1.055.000

1.015.000

1.055.000

1.055.000

0
0
0

1.055.000

146.200

2.050.000

2.010.000

2.050.000

2.050.000

0
0
0

2.050.000

Stellenübersicht
2024
für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“

Stellenübersicht 2024

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr

Stellenbezeichnung

Bewertung
Entgeltgruppe

Zahl der Stellen /
2024 Beschäftigte

nachrichtlich
Zahl der
Stellen 2023

tatsächlich
besetzt am
30.06.2023

Verwaltungsfachangestellte/r

6

1

1

0,5

Verwaltungsfachangestellte/r

8

1

1

1

2

2

1,5

Insgesamt