Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2024_Änderungsliste)
Vorlage: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen Finanz- und Investitionsplanungen bis 2027
20. November 2023
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen…
Beschlussvorlage (A) Finanzplanung 2024-2027)
Beschlussvorlage (A) Investitionsprogramm 2024-2027)
Beschlussvorlage (Änderungsliste)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024)
Beschlussvorlage (C) Schuldenentwicklung 2024)
Beschlussvorlage (Gesamtwerk Haushaltsplanentwurf 2024)
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2024_Änderungsliste)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)
Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)
20. November 2023
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen…
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (A) Finanzplanung 2024-2027)Beschlussvorlage (A) Investitionsprogramm 2024-2027)Beschlussvorlage (B) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024)Beschlussvorlage (C) Schuldenentwicklung 2024)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Abwasserbeseitigung)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb)Beschlussvorlage (WiPlan-Entwurf 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr)Beschlussvorlage (Gesamtwerk Haushaltsplanentwurf 2024)Beschlussvorlage (Änderungsliste)Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2024_Änderungsliste)
(Stand Änderungsliste vom 30.11.2023) Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 27.06.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am ………………. die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 166.854.250 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 163.485.410 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 3.368.840 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0€ 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0€ 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0€ 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 3.368.840 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 165.008.250 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 153.533.710 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 11.474.540 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.742.095 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 14.200.040 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit -4.457.945 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 7.016.595 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.500.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.220.000 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands 280.000 € 7.296.595 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.500.000 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 7.724.000 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000.000 €. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 390 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge § 6 Sperrvermerke Der folgende Haushaltsansatz 2024 unterliegt einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg. Bis zur Mittelfreigabe durch den Gemeinderat bleiben diese Haushaltsmittel gesperrt. Produktbereich 11.24 - Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement: Dritter Ort - Planungsrate Folgemaßnahmen (I11240010012) Lahr/Schwarzwald, den ……………… Markus Ibert Oberbürgermeister 50.000 €