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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

18. Dezember 2023
                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 12/2023) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 18.12.23, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
III. INFORMATION
1.

Neubau Klinikum Lahr
- Vorstellung Leistungsplanung Ortenau 2030
mündlicher Bericht von Christian Keller (Vorstandsvorsitzender des Ortenau Klinikums)

Herr Keller stellt die Leistungsplanung Ortenau 2030 vor.
210/2023
1. Ergänzung
605

2.

Generalsanierung Stützmauer Striegelgasse
- Projektbericht Nr.1, Stand 13.11.2023
- Ergänzungen vom 07.12.2023

Mitteilung:
Der Projektbericht Nr.1, Stand 13.11.2023 zur Maßnahme „Generalsanierung
Stützmauer Striegelgasse“ (inkl. Ergänzungen vom 07.12.2023) wird zur
Kenntnis genommen.
226/2023
202

3.

badenova AG & Co. KG;
Wasserentgelte ab 01.01.2024

Mitteilung:
Der verbrauchsabhängige Mengenpreis (Wasserpreis) steigt zum
01.01.2024 um 6 Cent je Kubikmeter von 2,38 € netto (2,54 € brutto) auf
2,44 € netto (2,61 € brutto).
Der verbrauchsunabhängige Verrechnungspreis (Zählerpreis) bleibt unverändert.

-2146/2023
1. Erg.
603

4.

Erdgasausschreibung für die Lieferjahre 2024ff.

Mitteilung:
Wie in der ursprünglichen Beschlussvorlage mit der Drucksache Nr.: 146/2023
angegeben, wird der Gemeinderat der Stadt Lahr mit dieser 1. Ergänzung über
das Ausschreibungsergebnis informiert. Hinsichtlich der inhaltlichen Einzelheiten und Zusammenhänge wird auf die zugrundeliegende Vorlage verwiesen.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben sich zwei Bieter an der Ausschreibung beteiligt. Infolge der formellen und fachlichen Prüfung ergab sich
u.a. Bieterreihenfolge mit den nachfolgenden Angebotssummen für den festen
Vertragszeitraum von drei Jahren:
1. badenova AG & Co. KG:
2. Zweitplatzierter Bieter:
242/2023
202

5.

207.990,00 € netto (Ø 69.330 €/Jahr)
626.196,00 € netto (Ø 208.732 €/Jahr)

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Übertragung von Grundstücken im Wege der Sacheinlage in die Kapitaleinlage (Beschlussvorlage Nr. 162/2022)

Mitteilung:
Die im Rahmen der Umsetzung des Projektes Gartenhöfe vom Gemeinderat
am 18.07.2022 beschlossene Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH aus dem I. und II. Bauabschnitt beträgt nach Vorlage
aller Veränderungsnachweise insgesamt 1. 256.898,00 €.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
243/2023
OB Büro

1.

Klinikum Lahr: Projektmanagement;
1.) Organisationsstruktur Projekt ‚Klinikum Lahr‘
2.) Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr
2023)
3.) Einbringung von Projektstellen in den Stellenplan

Der Gemeinderat beschließt:
1.) Kenntnisnahme über Organisationsstruktur
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt die Organisationsstruktur für das Projekt ‚Klinikum Lahr‘ zur Kenntnis.
2.) Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr
2023)

-3Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt auf KST 41105000 (Klinikum Projektmanagement), „Sonstige Sachund Dienstleistungen“ (KA 42910000) außerplanmäßige Aufwendungen in
Höhe von 60.000,- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen und Umschichtungen auf folgenden Kostenstellen:
Kostenstelle 57105001 (Wirtschaftsförderung), Kostenart 44290000 i.H.v.
20.000,- €
Kostenstelle 57105001 (Wirtschaftsförderung), Kostenart 44310000 i.H.v.
10.000,- €
Kostenstelle 11235000 (Justiziariat), Kostenart 4431000 i.H.v. 30.000,- €
3.) Einbringung von Projektstellen (Stellenmehrungen) in den Stellenplan
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die folgenden, für das Projekt ‚Klinikum Lahr‘ erforderlichen Stellenmehrungen in den Stellenplan aufzunehmen:
- Projektstelle mit kw-Vermerk: Beschäftigungsumfang 0,13 / Stellenbewertung EG 15
- Stelle Projektbüro mit kw-Vermerk: Beschäftigungsumfang 0,5 / Stellenbewertung EG 6
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen
Stadträtin Deusch erklärt sich bei diesem Punkt für befangen.

207/2023
202

2.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024 Folgendes:
1.

Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober
2023 wird zugestimmt.

2.

Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.

3.

Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für

-4die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten
Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
4.

Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Kalkulationszeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2024 zugrunde.
Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.

5.

Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach
§ 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die
Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist,
wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

6.

Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen
(Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
25 %
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
0%
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
50 %
laufende Kosten Kläranlage
5%
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
25 %
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
0%
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50 %
kalkulatorische Kosten Kläranlage
5%

7.

Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt.

8.

Im Jahr 2024 erfolgt kein Ausgleich von Vorjahresergebnissen.

9.

Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen für das Jahr 2024, Stand Oktober 2023, einschließlich sämtlicher darin enthaltener Erläuterungen zu.

10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahre 2024 folgende
Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 2,15 je m³ Schmutzwasser
€ 0,54 je m³ Schmutzwasser
€ 0,32 je m² gewichteter
versiegelter Grundstücksfläche

11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).

-5Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen
Stadtrat F. Himmelsbach war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal
anwesend.

217/2023
411

3.

Neugestaltung der ABO-Preise ab der Saison 24/25

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die neuen Abonnement-Preise ab der Saison
24/25 mittels dem vorgeschlagenen 2-Stufen Modell.
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen
Stadtrat F. Himmelsbach war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal
anwesend.

149/2023
431

4.

Erhöhung der Eintrittspreise im Stadtmuseum Tonofenfabrik

Der Gemeinderat beschließt:
Zum 01.01.2024 werden die Eintrittspreise für das Stadtmuseum Tonofenfabrik neu festgesetzt.
An jedem ersten Sonntag im Monat ist der Eintritt in das Stadtmuseum frei.
Bei besonderen Veranstaltungen kann der Oberbürgermeister davon abweichende Eintrittspreise festsetzen.
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen
Stadtrat F. Himmelsbach war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal
anwesend

183/2023
502

5.

Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter

-6Der Gemeinderat beschließt:
1. Tagesmütter/-väter erhalten, ab 2024 jährlich ergänzend zur laufenden
Geldleistung von in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr
eine monatliche Pauschale von:
•
•
•

30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche
60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche
10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen
Zeiten (vor 7:30 Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht)
bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat.

Hierfür sind im Haushalt bei der KSt. 36505056 jährlich Mittel i.H.v. jeweils
40.000 Euro zu veranschlagen.
2. Tagesmüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume
in den Kitas unentgeltlich überlassen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

240/2023
201

6.

Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027

Der Gemeinderat beschließt:
1. Haushaltssatzung 2024:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2024 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen.
Die im Haushaltsplan 2024 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die
Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten,
die in der Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement
stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den
jeweiligen Stadtteil verwendet werden.
Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen
Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und
ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.
2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 (Kernhaushalt).
3. Wirtschaftsplanentwürfe 2024 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung
und Investitionsprogramm 2023 bis 2027:

-7Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“
sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit der vorgelegten
Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

234/2023
201

7.

Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2024 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

233/2023
201

8.

Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2024

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital
für das Wirtschaftsjahr 2024 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

129/2023
302

9.

Anmietung und Bewirtschaftung einer Gemeinschaftsunterkunft zur
Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Gutleutstraße 42, 77933
Lahr/Schwarzwald
- Abschluss eines Mietvorvertrags

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, unter den in der Begründung aufgeführten Bedingungen einen Mietvorvertrag mit der „Areal Gutleutstraße GbR“ abzuschließen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
den später daraus resultierenden Hauptmietvertrag zu unterzeichnen.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für:
- Mietausgaben (Kaltmiete) in Höhe von 268.000 €/Jahr

-8- Bewirtschaftungskosten
(v.a.
Betriebskosten)
in
Höhe
von
230.000 €/Jahr
- Sonstige Bewirtschaftungskosten (Sicherheitsdienst, Rundfunkbeitrag)
von 27.800 €/Jahr
- Unterhaltungskosten in Höhe von 40.000 €/Jahr
- Zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 46.859,20 €/Jahr, unterteilt in:
- Gebäudereinigungsaufwendungen in Höhe von ca. 7.000,00€/Jahr bei
täglicher Reinigung von Montag - Sonntag und feiertags und Vergabe
an ein Dienstleistungsunternehmen
- Hausmeisterservice (Stellenbedarf 30 Stunden wöchentlich (77%)
39.859,20 €/Jahr
- Einmalige Ablösung der Zentralküche in Höhe von 10.000,00 €
Es sind Erträge durch die Einweisungsverfügungen durch 302 zu erwarten.
Diese sind noch zu kalkulieren.
Anm.: für den Haushalt im Jahr 2027 werden die Mittel anteilig freigegeben.
Stadtrat Hirsch stellt den Antrag auf Vertagung.
Abstimmungsergebnis Antrag:
29
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
Damit ist der Antrag angenommen.

229/2023
1. Ergänzung
61

10.

Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
- Billigung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom
06.11.2023 wird gebilligt.
2. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
4. Vor der Offenlage werden von dem Projektträger dem Technischen Ausschuss mindestens zwei Alternativen für die Fassadengestaltung des
Hauptgebäudes vorgestellt, unter besonderer Beachtung des Ortsbildes
und der örtlichen Situation.

-9Stadträtin Deusch stellt folgenden Änderungsantrag zu Ziffer 4:
„Der Projektträger wird dem Technischen Ausschuss zeitnah Alternativen für
die Fassadengestaltung des Hauptgebäudes vorstellen, unter besonderer
Beachtung des Ortsbildes sowie der örtlichen Situation.“
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:
Einstimmig
Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

206/2023
603

11.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr – Umbau und Ausbau auf
dem Betriebsgelände
-Vorstellung des Planungsstandes (Abschluss Leistungsphase 4 - Entwurfsplanung)
-Vergabe der weiterführenden Planerleistungen

Der Gemeinderat beschließt:
Dem Planungsstand zum Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände wird
zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Hirsch war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

223/2023
605

12.

Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt
- Übertragung und Bewilligung von zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel
- Auftragserweiterung Fa. Schleith
- Auftragserweiterung BIT Ingenieure

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben bei der Baumaßnahme Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße
Nord, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt im Investitionsauftrag
I 31008020023 eine Erhöhung um 820.000,00 Euro. Die Differenz zu den
tatsächlichen Mehrkosten in Höhe von 174.000,00 Euro (951.000,00 Euro
+ 43.000,00 Euro - 820.000,00 Euro) ist im Budget vorhanden. Die entstandenen Planabweichungen werden durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt.

- 10 2. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Auftrages
der Fa. Schleith GmbH Baugesellschaft aus Steißlingen für das Los 1 in
Höhe von 951.000,00 Euro.
3. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrages 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im Trennsystem vom 15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure, Karlsruhe, beim Investitionsauftrag I 31008020023 in Höhe von 43.000,00 Euro.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Hirsch war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend

244/2023
101

13.

Vergabe von Postdienstleistungen der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Postdienstleistungen vom
01.01.2024 bis zum 31.12.2025 mit Verlängerungsoption für folgende Lose:
•

Los 1: Briefsendungen an die Deutsche Post InHaus Service GmbH

•

Los 2: Postzustellungsaufträge an die Deutsche Post AG

•

Los 3: Briefsendungen der Bußgeldbehörde an die FP Digital Business
Solutions GmbH

Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Hirsch war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend

236/2023
603

14.

Zeitvertragsarbeiten für Bauleistungen
- Vergabe der Rahmenverträge für Bauleistungen für den Zeitraum
2024 – 2025.

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die Auftragsvergabe der Rahmenverträge für Bauleistungen für den Zeitraum 2024 - 2025 ohne Verlängerungsoption.
ELEKTROARBEITEN
Fa. Elektro Beck, 77960 Seelbach
Fa. Elektro Maurer, 77974 Meißenheim
Fa. Wolfgang Bohnert GmbH, 77883 Ottenhöfen

BEZIRK
I
II
III

- 11 Fa. Achim Schwend, 77933 Lahr

IV

TISCHLERARBEITEN
Fa. Schreinerei KING GmbH, 77933 Lahr
Fa. Schreinerei, Haas, 77933 Lahr
Fa. Schreinerei Christof Bühler 77933 Lahr
Fa. Schreinerei Beiser, 77948 Friesenheim

BEZIRK
I
II
III
IV

MALERARBEITEN
Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg
Fa. Wolfgang Müller, 77933 Lahr
Fa. Jakob Lauer, 77948 Friesenheim-Oberweier
Fa. Hilberer GmbH, 77933 Lahr

BEZIRK
I
II
III
IV

KLEMPNER UND SANITÄRARBEITEN
Fa. Zeh-Ehret GmbH, 77933 Lahr
Fa. Sanitär Gür, 77933 Lahr
Fa. Mehner Heizung & Sanitär GmbH, 77933 Lahr
Fa. Sanitär Neubauer GmbH, 77933 Lahr

BEZIRK
I
II
III
IV

BODENBELAGSARBEITEN
Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg
Fa. Scheer GmbH, 79348 Freiamt
Fa. WIELA GmbH, 77974 Meißenheim
Fa. Herrenknecht GmbH, 77963 Schwanau

BEZIRK
I
II
III
IV

TROCKENBAU-UND STUCKARBEITEN
Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg
Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg
Fa. Klaus Schwarzwälder Stuckateur, 77933 Lahr
Fa. Klaus Schwarzwälder Stuckateur, 77933 Lahr

BEZIRK
I
II
III
IV

HEIZUNGSBAUARBEITEN
Fa. Mehner Heizung & Sanitär GmbH, 77933 Lahr
Fa. Mehner Heizung & Sanitär GmbH, 77933 Lahr
Fa. Zeh-Ehret GmbH, 77933 Lahr
Fa. Zeh-Ehret GmbH, 77933 Lahr

BEZIRK
I
II
III
IV

Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Schwarzwälder erklärt sich bei diesem Punkt für befangen.
Stadtrat Hirsch war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend

224/2023
603

15.

Gebäude der Stadt Lahr – Lieferung von Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräte, Papier und sonstigem Reinigungsbedarf in 3 Losen

- 12 Der Gemeinderat beschließt:
Die Fa. Marco GmbH & Co. KG, Riegeler Straße 1, 79364 Malterdingen, erhält den Zuschlag für die Lieferung von Reinigungs- und Pflegemitteln + Reinigungszubehör (Los 1), von Reinigungsgeräten (Vermop) (Los 2) und die
Lieferung von Hygienematerial sowie die Anmietung von Spendern im Rahmen eines Spenderleihvertrages mit Option der Eigentumsübernahme (Los
3).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
20. November 2023

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Schulen und Sport am 27. September 2023

- ohne Beschluss -