Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
18. Dezember 2023
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 12/2023) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 18.12.23, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats III. INFORMATION 1. Neubau Klinikum Lahr - Vorstellung Leistungsplanung Ortenau 2030 mündlicher Bericht von Christian Keller (Vorstandsvorsitzender des Ortenau Klinikums) Herr Keller stellt die Leistungsplanung Ortenau 2030 vor. 210/2023 1. Ergänzung 605 2. Generalsanierung Stützmauer Striegelgasse - Projektbericht Nr.1, Stand 13.11.2023 - Ergänzungen vom 07.12.2023 Mitteilung: Der Projektbericht Nr.1, Stand 13.11.2023 zur Maßnahme „Generalsanierung Stützmauer Striegelgasse“ (inkl. Ergänzungen vom 07.12.2023) wird zur Kenntnis genommen. 226/2023 202 3. badenova AG & Co. KG; Wasserentgelte ab 01.01.2024 Mitteilung: Der verbrauchsabhängige Mengenpreis (Wasserpreis) steigt zum 01.01.2024 um 6 Cent je Kubikmeter von 2,38 € netto (2,54 € brutto) auf 2,44 € netto (2,61 € brutto). Der verbrauchsunabhängige Verrechnungspreis (Zählerpreis) bleibt unverändert. -2146/2023 1. Erg. 603 4. Erdgasausschreibung für die Lieferjahre 2024ff. Mitteilung: Wie in der ursprünglichen Beschlussvorlage mit der Drucksache Nr.: 146/2023 angegeben, wird der Gemeinderat der Stadt Lahr mit dieser 1. Ergänzung über das Ausschreibungsergebnis informiert. Hinsichtlich der inhaltlichen Einzelheiten und Zusammenhänge wird auf die zugrundeliegende Vorlage verwiesen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben sich zwei Bieter an der Ausschreibung beteiligt. Infolge der formellen und fachlichen Prüfung ergab sich u.a. Bieterreihenfolge mit den nachfolgenden Angebotssummen für den festen Vertragszeitraum von drei Jahren: 1. badenova AG & Co. KG: 2. Zweitplatzierter Bieter: 242/2023 202 5. 207.990,00 € netto (Ø 69.330 €/Jahr) 626.196,00 € netto (Ø 208.732 €/Jahr) Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Übertragung von Grundstücken im Wege der Sacheinlage in die Kapitaleinlage (Beschlussvorlage Nr. 162/2022) Mitteilung: Die im Rahmen der Umsetzung des Projektes Gartenhöfe vom Gemeinderat am 18.07.2022 beschlossene Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH aus dem I. und II. Bauabschnitt beträgt nach Vorlage aller Veränderungsnachweise insgesamt 1. 256.898,00 €. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 243/2023 OB Büro 1. Klinikum Lahr: Projektmanagement; 1.) Organisationsstruktur Projekt ‚Klinikum Lahr‘ 2.) Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023) 3.) Einbringung von Projektstellen in den Stellenplan Der Gemeinderat beschließt: 1.) Kenntnisnahme über Organisationsstruktur Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt die Organisationsstruktur für das Projekt ‚Klinikum Lahr‘ zur Kenntnis. 2.) Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023) -3Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt auf KST 41105000 (Klinikum Projektmanagement), „Sonstige Sachund Dienstleistungen“ (KA 42910000) außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 60.000,- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen und Umschichtungen auf folgenden Kostenstellen: Kostenstelle 57105001 (Wirtschaftsförderung), Kostenart 44290000 i.H.v. 20.000,- € Kostenstelle 57105001 (Wirtschaftsförderung), Kostenart 44310000 i.H.v. 10.000,- € Kostenstelle 11235000 (Justiziariat), Kostenart 4431000 i.H.v. 30.000,- € 3.) Einbringung von Projektstellen (Stellenmehrungen) in den Stellenplan Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die folgenden, für das Projekt ‚Klinikum Lahr‘ erforderlichen Stellenmehrungen in den Stellenplan aufzunehmen: - Projektstelle mit kw-Vermerk: Beschäftigungsumfang 0,13 / Stellenbewertung EG 15 - Stelle Projektbüro mit kw-Vermerk: Beschäftigungsumfang 0,5 / Stellenbewertung EG 6 Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Stadträtin Deusch erklärt sich bei diesem Punkt für befangen. 207/2023 202 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024 Folgendes: 1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober 2023 wird zugestimmt. 2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für -4die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Kalkulationszeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2024 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) 25 % laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0% laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50 % laufende Kosten Kläranlage 5% kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung 25 % kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0% kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50 % kalkulatorische Kosten Kläranlage 5% 7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt. 8. Im Jahr 2024 erfolgt kein Ausgleich von Vorjahresergebnissen. 9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen für das Jahr 2024, Stand Oktober 2023, einschließlich sämtlicher darin enthaltener Erläuterungen zu. 10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahre 2024 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: Schmutzwasserkanalgebühr: Niederschlagswassergebühr: € 2,15 je m³ Schmutzwasser € 0,54 je m³ Schmutzwasser € 0,32 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche 11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS). -5Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Stadtrat F. Himmelsbach war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 217/2023 411 3. Neugestaltung der ABO-Preise ab der Saison 24/25 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die neuen Abonnement-Preise ab der Saison 24/25 mittels dem vorgeschlagenen 2-Stufen Modell. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Stadtrat F. Himmelsbach war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 149/2023 431 4. Erhöhung der Eintrittspreise im Stadtmuseum Tonofenfabrik Der Gemeinderat beschließt: Zum 01.01.2024 werden die Eintrittspreise für das Stadtmuseum Tonofenfabrik neu festgesetzt. An jedem ersten Sonntag im Monat ist der Eintritt in das Stadtmuseum frei. Bei besonderen Veranstaltungen kann der Oberbürgermeister davon abweichende Eintrittspreise festsetzen. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Stadtrat F. Himmelsbach war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend 183/2023 502 5. Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter -6Der Gemeinderat beschließt: 1. Tagesmütter/-väter erhalten, ab 2024 jährlich ergänzend zur laufenden Geldleistung von in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine monatliche Pauschale von: • • • 30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche 60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche 10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor 7:30 Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht) bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat. Hierfür sind im Haushalt bei der KSt. 36505056 jährlich Mittel i.H.v. jeweils 40.000 Euro zu veranschlagen. 2. Tagesmüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas unentgeltlich überlassen. Beratungsergebnis: Einstimmig 240/2023 201 6. Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027 Der Gemeinderat beschließt: 1. Haushaltssatzung 2024: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2024 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen. Die im Haushaltsplan 2024 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten, die in der Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. 2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 (Kernhaushalt). 3. Wirtschaftsplanentwürfe 2024 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027: -7Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit der vorgelegten Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 234/2023 201 7. Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Beratungsergebnis: Einstimmig 233/2023 201 8. Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2024 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das Wirtschaftsjahr 2024 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Beratungsergebnis: Einstimmig 129/2023 302 9. Anmietung und Bewirtschaftung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Gutleutstraße 42, 77933 Lahr/Schwarzwald - Abschluss eines Mietvorvertrags Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, unter den in der Begründung aufgeführten Bedingungen einen Mietvorvertrag mit der „Areal Gutleutstraße GbR“ abzuschließen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den später daraus resultierenden Hauptmietvertrag zu unterzeichnen. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für: - Mietausgaben (Kaltmiete) in Höhe von 268.000 €/Jahr -8- Bewirtschaftungskosten (v.a. Betriebskosten) in Höhe von 230.000 €/Jahr - Sonstige Bewirtschaftungskosten (Sicherheitsdienst, Rundfunkbeitrag) von 27.800 €/Jahr - Unterhaltungskosten in Höhe von 40.000 €/Jahr - Zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 46.859,20 €/Jahr, unterteilt in: - Gebäudereinigungsaufwendungen in Höhe von ca. 7.000,00€/Jahr bei täglicher Reinigung von Montag - Sonntag und feiertags und Vergabe an ein Dienstleistungsunternehmen - Hausmeisterservice (Stellenbedarf 30 Stunden wöchentlich (77%) 39.859,20 €/Jahr - Einmalige Ablösung der Zentralküche in Höhe von 10.000,00 € Es sind Erträge durch die Einweisungsverfügungen durch 302 zu erwarten. Diese sind noch zu kalkulieren. Anm.: für den Haushalt im Jahr 2027 werden die Mittel anteilig freigegeben. Stadtrat Hirsch stellt den Antrag auf Vertagung. Abstimmungsergebnis Antrag: 29 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Damit ist der Antrag angenommen. 229/2023 1. Ergänzung 61 10. Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE - Billigung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom 06.11.2023 wird gebilligt. 2. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). 4. Vor der Offenlage werden von dem Projektträger dem Technischen Ausschuss mindestens zwei Alternativen für die Fassadengestaltung des Hauptgebäudes vorgestellt, unter besonderer Beachtung des Ortsbildes und der örtlichen Situation. -9Stadträtin Deusch stellt folgenden Änderungsantrag zu Ziffer 4: „Der Projektträger wird dem Technischen Ausschuss zeitnah Alternativen für die Fassadengestaltung des Hauptgebäudes vorstellen, unter besonderer Beachtung des Ortsbildes sowie der örtlichen Situation.“ Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: Einstimmig Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Beratungsergebnis: Einstimmig 206/2023 603 11. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr – Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände -Vorstellung des Planungsstandes (Abschluss Leistungsphase 4 - Entwurfsplanung) -Vergabe der weiterführenden Planerleistungen Der Gemeinderat beschließt: Dem Planungsstand zum Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Hirsch war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 223/2023 605 12. Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt - Übertragung und Bewilligung von zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel - Auftragserweiterung Fa. Schleith - Auftragserweiterung BIT Ingenieure Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben bei der Baumaßnahme Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt im Investitionsauftrag I 31008020023 eine Erhöhung um 820.000,00 Euro. Die Differenz zu den tatsächlichen Mehrkosten in Höhe von 174.000,00 Euro (951.000,00 Euro + 43.000,00 Euro - 820.000,00 Euro) ist im Budget vorhanden. Die entstandenen Planabweichungen werden durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt. - 10 2. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Auftrages der Fa. Schleith GmbH Baugesellschaft aus Steißlingen für das Los 1 in Höhe von 951.000,00 Euro. 3. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrages 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im Trennsystem vom 15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure, Karlsruhe, beim Investitionsauftrag I 31008020023 in Höhe von 43.000,00 Euro. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Hirsch war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend 244/2023 101 13. Vergabe von Postdienstleistungen der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Postdienstleistungen vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 mit Verlängerungsoption für folgende Lose: • Los 1: Briefsendungen an die Deutsche Post InHaus Service GmbH • Los 2: Postzustellungsaufträge an die Deutsche Post AG • Los 3: Briefsendungen der Bußgeldbehörde an die FP Digital Business Solutions GmbH Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Hirsch war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend 236/2023 603 14. Zeitvertragsarbeiten für Bauleistungen - Vergabe der Rahmenverträge für Bauleistungen für den Zeitraum 2024 – 2025. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die Auftragsvergabe der Rahmenverträge für Bauleistungen für den Zeitraum 2024 - 2025 ohne Verlängerungsoption. ELEKTROARBEITEN Fa. Elektro Beck, 77960 Seelbach Fa. Elektro Maurer, 77974 Meißenheim Fa. Wolfgang Bohnert GmbH, 77883 Ottenhöfen BEZIRK I II III - 11 Fa. Achim Schwend, 77933 Lahr IV TISCHLERARBEITEN Fa. Schreinerei KING GmbH, 77933 Lahr Fa. Schreinerei, Haas, 77933 Lahr Fa. Schreinerei Christof Bühler 77933 Lahr Fa. Schreinerei Beiser, 77948 Friesenheim BEZIRK I II III IV MALERARBEITEN Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg Fa. Wolfgang Müller, 77933 Lahr Fa. Jakob Lauer, 77948 Friesenheim-Oberweier Fa. Hilberer GmbH, 77933 Lahr BEZIRK I II III IV KLEMPNER UND SANITÄRARBEITEN Fa. Zeh-Ehret GmbH, 77933 Lahr Fa. Sanitär Gür, 77933 Lahr Fa. Mehner Heizung & Sanitär GmbH, 77933 Lahr Fa. Sanitär Neubauer GmbH, 77933 Lahr BEZIRK I II III IV BODENBELAGSARBEITEN Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg Fa. Scheer GmbH, 79348 Freiamt Fa. WIELA GmbH, 77974 Meißenheim Fa. Herrenknecht GmbH, 77963 Schwanau BEZIRK I II III IV TROCKENBAU-UND STUCKARBEITEN Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg Fa. Klaus Schwarzwälder Stuckateur, 77933 Lahr Fa. Klaus Schwarzwälder Stuckateur, 77933 Lahr BEZIRK I II III IV HEIZUNGSBAUARBEITEN Fa. Mehner Heizung & Sanitär GmbH, 77933 Lahr Fa. Mehner Heizung & Sanitär GmbH, 77933 Lahr Fa. Zeh-Ehret GmbH, 77933 Lahr Fa. Zeh-Ehret GmbH, 77933 Lahr BEZIRK I II III IV Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Schwarzwälder erklärt sich bei diesem Punkt für befangen. Stadtrat Hirsch war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend 224/2023 603 15. Gebäude der Stadt Lahr – Lieferung von Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräte, Papier und sonstigem Reinigungsbedarf in 3 Losen - 12 Der Gemeinderat beschließt: Die Fa. Marco GmbH & Co. KG, Riegeler Straße 1, 79364 Malterdingen, erhält den Zuschlag für die Lieferung von Reinigungs- und Pflegemitteln + Reinigungszubehör (Los 1), von Reinigungsgeräten (Vermop) (Los 2) und die Lieferung von Hygienematerial sowie die Anmietung von Spendern im Rahmen eines Spenderleihvertrages mit Option der Eigentumsübernahme (Los 3). Beratungsergebnis: Einstimmig V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 20. November 2023 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 27. September 2023 - ohne Beschluss -