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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L «J

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 237/2023 1. Ergänzung

Federführende Stelle: ZS02
Sachbearbeitung: Strick
An der Voriagenersteliung beteiligte Stellen
20/603/605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

15.01.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

18.01.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

18.01.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

23.01.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

23.01.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

23.01.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

29.01.2024

beschließend

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

Umlaufverfahren

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

Umlaufverfahren

vorberatend

öffentlich

Abstimmung

Betreff;
Änderung der Hauptsatzung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ gemäß dem
als Anlage 1 beigefügten.Entwurf.
2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2006 gemäß Drucksache Nr. 114/2006 wird
aufgehoben.

Drucksache 237/2023 1. Ergänzung

Seite 2

Sachdarstellung
Zielsetzung:
Die Änderungen dienen dazu, dass vom Gemeinderat beschlossene Projekte schneller umgesetzt
werden
können und die Verwaltung,
insbesondere bei Auftragsvergaben
und beim
Nachtragsmanagement, handlungsfähiger wird.

Begründung:
1.

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Lahr stammt aus dem Jahr 2006. Die in der Anlage 1 vorgenommenen
Anpassungen wurden im Rahmen der Kommunalverfassungsreform zuletzt vor 6 Jahren - genauer mit
Beschluss des Gemeinderats vom 23.10.2017 - geändert. Angesichts der seither erfolgten Steigerung
des Haushaltsvolumens, erheblichen Preissteigerungen anlässlich der Corona-Pandemie und dem
Ukrainekrieg sowie einer anhaltend hohen Inflation besteht ein erneuter Änderungs- und Modernisie­
rungsbedarf einiger Satzungsregelungen, unter anderem durch eine Anhebung der Zuständigkeitsgren­
zen. Ausweislich der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichten Daten entwi­
ckelte sich allein der Baupreisindex seit 2017 um insgesamt 46,4 %. Die folgenden Diagramme sollen
diese Entwicklung für den Tiefbau, Hochbau und Gesamt verdeutlichen.

Baupreisindex Tiefbau

Straßenbau

Brücken

Orlskanäle

Seite 3

Drucksache 237/2023 1. Ergänzung

Baupreisindex [% ]

Baupreisindex Hochbau

—•—Wohngebäude

—•—Bürogebäude

Baupreisindex [%]

Baupreisindex Gesamt

Gesaml

Die Daten für die Grafiken basieren auf folgender Quelle;
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2023),
URL: https://www.statistik-bw.de/GesamtwBranchen/KoniunktPreise/BPI-LR.isp (Stand: 14.11.2023).

Seite 4

Drucksache 237/2023 1. Ergänzung

Bauprojekte werden grundsätzlich per Grundsatz- beziehungsweise Projektbeschluss oder durch Be­
rücksichtigung im Haushaltsplan genehmigt. Mit dem nun in die Satzung aufgenommenen Baube­
schluss wird die Bauausführung freigegeben, soweit die entsprechende Entwurfsplanung mit der dazu­
gehörigen Kostenberechnung vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt kann der Gemeinderat entsprechend die
Weichen für Projekte stellen, bevor weitere Verpflichtungen eingegangen werden. Über Projektma­
nagementberichte sowie Informationen über Auftragsvergaben wird sichergestellt, dass der Gemeinde­
rat umgehend und umfassend über den jeweiligen Projekt- und Kostenstand informiert ist.

2.

Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Drucksache Nr. 114/2006:

Parallel zur Beschlussfassung über die Hauptsatzung entschied der Gemeinderat am 25.09.2006 mit
Beschlussvorlage Drucksache Nr. 114/2006 (siehe Anlage 3) über die Zuständigkeit bei Über- oder
Unterschreitung von Vergabesummen im Zeitpunkt der Schlussabrechnung. Eine Anpassung dieser
Zuständigkeiten in der Zuständigkeitsregelung beziehungsweise der Hauptsatzung erfolgte nicht. Bei
späteren Anpassungen der Wertgrenzen fanden diese Regelungen ebenso keine Berücksichtigung.
Die betreffenden Regelungen kamen nicht zur Anwendung. Mit der vorgeschlagenen Änderung der
Hauptsatzung wird dieser Beschluss der Form halber außer Kraft gesetzt.

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Annett Strick
Oberbürgermeister
Anlage(n):
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 1. Ergänzung
Anlage 2 Erläuterungen zur Änderungssatzung 1. Ergänzung
Anlage 3 BV 114/2006 Begründung von Mehr- und Minderkosten
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilem Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.