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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2013)

                                    
                                        -1-

Große Kreisstadt Lahr
-RechnungsprüfungsamtSchlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013
VORBLATT

Leiter der Verwaltung

Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller

Erster Bürgermeister

Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom

Bürgermeister

Bürgermeister
Karl Langensteiner-Schönborn

Fachbediensteter für das Finanzwesen

Jürgen Trampert

Leiter der Abteilung Stadtkasse

Manfred Teufel

Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes

Ulrike Karl

Einwohnerzahlen am

30.06.2011
42.558 Einwohner*
30.06.2012
43.109 Einwohner*
30.06.2013
43.603 Einwohner*
*(Fortschreibung auf Basis Zensus 2011)

Gemarkungsfläche am 31.12.2013

6.980 ha

Hebesätze für Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

390 v.H.
390 v.H.
390 v.H.

2011
2012
2013

41.526.256 €
44.748.604 €
44.290.710 €

Steuerkraftsumme

-2-

Große Kreisstadt Lahr
-RechnungsprüfungsamtSchlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013

INHALTSVERZEICHNIS
1

VORBEMERKUNGEN

4

1.1

Allgemeines

4

1.2

Gesetzliche Pflichtaufgaben

5

1.3

Kannaufgaben

6

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

7

1.5

Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO

9

2

ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG

3

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSEN- UND
RECHNUNGSFÜHRUNG
18

3.1

Feststellung der Jahresrechnung 2012

18

3.2

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2013

19

3.3

Haushaltsplan - Haushaltssatzung

19

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Ausführung des Haushaltsplanes
Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

21
24
37
38
39
41

3.5

Kassenmäßiger Abschluss

42

3.6

Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse

43

3.7

Kassenprüfung

44

3.8

Handvorschüsse und Zahlstellen

45

3.9

Haushaltsreste

45

3.10

Entwicklung der Haushaltsreste

47

3.11

Verpflichtungsermächtigungen

49

3.12

Kasseneinnahmereste

50

3.13

Kassenausgabereste

51

3.14

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

51

3.15

Niedergeschlagene Forderungen

52

17

-33.16

Erlasse

52

3.17

Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt

53

3.18

Vermögensrechnung

55

3.19

Rücklagen

56

3.20

Stand der Schulden

59

3.21

Beteiligungen

61

4

EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

62

4.1

Prüfung der Kreditoren - Konditionsvereinbarungen

62

4.2

Berechtigungsverwaltung SAP

62

4.3

Erschwerniszuschläge

63

4.4

Essenslieferungen in den Kindertageseinrichtungen „Bottenbrunnenstraße“,
Max-Planck-Straße“ und „Am Schießrain“

64

4.5

Stadtranderholung 2012

65

4.6

Vermietung der Orangerie im Stadtpark im Zeitraum 01/2012 bis 07/2013

66

4.7

Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Mietersheim

66

4. 8

Vergabe und Nutzung der Geroldseckerhalle im Stadtteil Reichenbach -

68

4.9

Übernahme von Bestattungskosten durch die Stadt Lahr 2012

68

4.10

Versicherungswesen -Kraftfahrzeugversicherungen-

70

4.11

Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg, Rahmenkonto OST
(Zwischenfinanzierung Grunderwerb Flugplatzareal) - Abrechnung des
Rahmenkontos OST für das HHJ 2013

71

4.12

Prüfung von Verwendungsnachweisen

73

4.13

Prüfung der Bauausgaben

74

5

ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS ZUM GESAMTBERICHT77

5.1

Zusammenfassung

77

5.2

Beschlussvorschlag

77

ABKÜRZUNGEN

78

-4-

1 Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 soll dem
Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung
dienen. Dieser Zweckbestimmung entsprechend gibt der Bericht in komprimierter
Form einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und Vermögenswirtschaft,
über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse, einschließlich der Ergebnisse aus den im abgelaufenen Haushaltsjahr
durchgeführten Schwerpunktprüfungen und Beratungstätigkeiten.
Die Prüfung der Jahresrechnung kann auch aufgrund der gesetzlichen Verankerung
als Pflichtaufgabe und somit als Kernstück der Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes
(RPA) bezeichnet werden. Die Ergebnisse als umfassenden Überblick über die Arbeit des RPA können im vorliegenden Schlussbericht nachvollzogen werden. Im
Jahresverlauf stellt sich dies in der täglichen Arbeit des RPA anders dar. So stehen
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schwerpunktprüfungen im Mittelpunkt, die in
einem mehrjährigen Prüfungsplan zu Beginn des Jahres fixiert werden. Selbstverständlich ist es im Jahresablauf erforderlich, die Prüfungsplanung aufgrund laufender
Erkenntnisse aus der Belegprüfung, aber auch aufgrund unterjährig auftretender Erfordernisse anzupassen, so dass nicht starr am Prüfungsplan festgehalten wird. Zusätzlich stehen Beratungen immer mehr im Mittelpunkt der täglichen Arbeit des RPA.
Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen, aber vor
allem die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen. Trotz der momentanen guten Haushaltssituation ist es aus unserer Sicht erforderlich, weiterhin die
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu beachten und Vorgänge kritisch zu hinterfragen. Deshalb halten wir es für wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Nur so lässt sich der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen. Das RPA möchte weiterhin den Weg der begleitenden Prüfung von Vorgängen gehen und in die Beratung einen Schwerpunkt der Tätigkeit setzen. Prüfungen von abgeschlossenen nicht mehr änderbaren Vorgängen wollen wir auch in Zukunft weitestgehend vermeiden, da sich dies nicht mit unserem Verständnis einer
modernen Prüfung deckt.
Im Jahr 2013 waren alle Stellen beim RPA besetzt, allerdings war der Ausfall der
langjährigen Mitarbeiterin und stellvertretenden Amtsleiterin zu verkraften. Mit diesem Personalwechsel ging dem Rechnungsprüfungsamt ein Erfahrungsschatz von
40 Jahren verloren, der auch durch den frühzeitig eingestellten neuen Mitarbeiter,
der von der Vergabestelle der Stadt zum Rechnungsprüfungsamt gewechselt hat,
nicht sofort kompensiert werden konnte. Durch die Einarbeitung des neuen Mitarbeiters waren auch zeitliche Kapazitäten der anderen Mitarbeiter/innen gebunden, die
nicht in das übliche Prüfungsgeschäft einfließen konnten. Zusätzlich hat sich das
Rechnungsprüfungsamt aufgrund personeller Probleme bei der Vergabestelle bereit
erklärt, den bisher dort eingesetzten Mitarbeiter zeitweise für Vergabeaufgaben abzustellen und auch die Beratung zu intensivieren. Diese zusätzlichen Aufgaben fehlten natürlich bei der Prüfungstätigkeit.
Mitte 2013 wurde die Leiterin des Rechnungsprüfungsamt mit der Koordinierung der
städtischen Aufgaben im Hinblick auf die Organisation und Durchführung der Lan-

-5desgartenschau betraut. Durch die sehr große zeitliche Inanspruchnahme ab Juli
2013 war die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes zwar jederzeit gewährleistet, allerdings blieb für zusätzliche Prüfungen keine Zeit.
Trotzdem konnte bei der Anzahl der Prüfungsteilberichte das Niveau der Vorjahre
gehalten werden. Die inhaltlich zum Teil sehr umfangreichen Prüfungen konnten nur
geleistet werden, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sehr viel Einsatz die
personellen Lücken geschlossen haben.

1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben
Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in
der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen
(GemPrO).

-

Dort sind folgende Aufgaben verankert:
-

die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO)
die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO)
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und Vorräte
(§ 112 Abs. 1 GemO), sowie Programm-Anwendungsprüfungen (§ 6 Abs. 2 Nr.
11 GemPrO).

Zum Aufgabenbereich des RPA zählen weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse
des Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG).
Die zur Prüfung der Jahresabschlüsse und der Jahresrechnung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung
gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften Dienststellen verlief reibungslos. Erfreulicherweise wurden dem RPA, wie bisher üblich, jederzeit die benötigten Auskünfte erteilt.
Die Erfüllung der Pflichtaufgaben stellt für das RPA den Mindestsatz der Arbeit dar.
Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die
einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen.
Sie umfasst alle in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung aller sie begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan,
Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Bestandsverzeichnisse und
Anlagenachweise sind gleichfalls Gegenstand der Kontrolle, aus der sich ableiten
lässt, wie weit dieses Vermögen wirtschaftlich und Ertrag bringend verwaltet wurde.
*Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren
alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

-6Den Bereich der Pflichtaufgaben hat der Gesetzgeber so ausgelegt, dass eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle erreicht wird. Eingebunden in das Verfahren zur
Feststellung der Jahresrechnung leistet die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag
zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben.

1.3 Kannaufgaben
Gesetzliche Grundlage für die Übertragung weiterer Aufgaben ist § 112 Abs. 2
GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA folgende
zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
-

-

-

-

die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr)
die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin
in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V.
Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt Lahr

Alle Kann-Aufgaben werden mit dem gleichen Engagement wahrgenommen, wie die
Pflichtaufgaben. Lediglich die Betätigungsprüfung wurde aufgrund der personellen
Situation erneut verschoben. Dies erschien auch vor dem Hintergrund des Umfangs
der Beteiligungen für vertretbar.
Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird jeweils ein
getrennter Bericht in der Verbandsversammlung vorgelegt.
Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das
RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des
Vereins. Der Jahresabschluss 2013 war von der Stadt Lahr nicht zu prüfen.

-7-

1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt.
Wie in den Vorjahren stand die sachliche Prüfung im Mittelpunkt der Prüfungstätigkeit. Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt. Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte durch die Rechnungsprüfungsamtsleitung informiert. Die Schwerpunkte der Prüfungstätigkeiten im
Jahr 2013 können aus der nachfolgenden Aufstellung ersehen werden. Parallel erfolgt die laufende Prüfung der Kassenvorgänge vor oder nach Kassenvollzug, je
nach Umfang der Prüfung. Das RPA versucht damit, möglichst weitgehend die zugewiesene Kontrollfunktion wahrzunehmen. Dabei wird besonders darauf Wert gelegt, dass möglichst viele Bereiche der Stadtverwaltung im Laufe eines Jahres einer
Prüfung unterzogen werden. Damit soll neben einer effektiven Prüfung auch eine
höhere Akzeptanz der Prüfung erreicht werden. Das RPA sieht sich dabei als Berater und Partner der Fachämter. In vielen Gesprächen wurde uns immer wieder bestätigt, dass dies auch von den Facheinheiten so gesehen und geschätzt wird. Deshalb werden während unserer Prüfungshandlung direkte Aufklärungsgespräche geführt. Bei jedem Prüfungsteilbericht wird den Facheinheiten angeboten diese vorab
zu besprechen. Besonders problematische Feststellungen werden in jedem Fall im
Vorfeld mit dem jeweiligen Fachamt und den Querschnittseinheiten besprochen, um
sowohl Verständnis für die Prüfung zu erreichen, aber auch zur Klärung der Vorgehensweise der Fachämter. In vielen Fällen konnten dadurch Abläufe direkt verändert
und zum Teil auch Prüfungsfeststellungen vermieden werden. Zwischenzeitlich hat
sich herausgestellt, dass in besonders schwierigen und sensiblen Prüfungsbereichen vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten einzubinden sind. Die geführten Gespräche waren aus unserer Sicht besonders konstruktiv
und lösungsorientiert. Zum Teil wurden Vorgänge noch sehr lange nach Abschluss
der Prüfungstätigkeit von uns begleitet. Für uns stellt dies einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar.
Im Rahmen unserer Prüfungsarbeit nimmt die Beratung in den verschiedensten Aufgabenbereichen weiter zu. Dieser beratenden Tätigkeit räumt das RPA in seiner täglichen Arbeit einen sehr großen Raum ein. Gerade diese Tätigkeit ist ein Instrument
der modernen Prüfung. Das RPA kann durch seine unabhängige Funktion in vielen
Fällen Anregungen geben und Vorgänge neutral beurteilen. Der besondere Vorteil
liegt dabei in der Tatsache, dass das RPA nicht sachbearbeitend tätig ist und Vorgänge sozusagen aus der Ferne und damit neutral betrachten kann. Dadurch können Ansätze gefunden werden, die sich vielleicht aus den Zwängen der täglichen
Sachbearbeitung eines Themas nicht ergeben. Unser Bestreben ist es, als Teil der
Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Darin sehen wir unsere besonderen Stärken. Zahlreiche Kontaktierungen seitens der Fachämter zeigen
uns, dass diese beratende Tätigkeit verstärkt und gerne in Anspruch genommen
wird. Wir achten dabei allerdings besonders darauf, dass unser Prüfungsauftrag
durch die beratende Tätigkeit nicht in Frage gestellt wird. Denn die Beratung darf
nicht dazu führen, dass durch das Einbinden des RPA in zahlreiche Vorgänge eine
Prüfung von Themenfeldern durch die Vorbefassung nicht mehr möglich ist. Wir sind
allerdings sicher, dass dieser Spagat zwischen moderner beratender Prüfung und
dem gesetzlich verankerten Prüfauftrag auch künftig gelingt.

-8-

Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das
konzentrierte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projektund Arbeitsgruppen genutzt. Hier sind für den Berichtszeitraum die Mitarbeit in der
Stellenbewertungskommission, im Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge, im Koordinationsteam Landesgartenschau und in der GIS-Arbeitsgruppe zu
nennen. Alle Kann-Aufgaben werden mit dem gleichen Engagement wahrgenommen, wie die Pflichtaufgaben. Die Arbeitsgruppe und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung und auch die Projektgruppen zur Einführung des NKHR haben zu unserem Bedauern im Berichtsjahr erneut nicht getagt. Auch in diesen Projekt- und Arbeitsgruppen ist das RPA ständiges Mitglied.
Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes und die richtige
Übernahme der Anfangswerte.
Interkommunale Zusammenarbeit wird bei der Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe gepflegt.
Zwischenzeitlich wurde der Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens
wieder ins Leben gerufen, der einen direkteren Informationsaustausch ermöglicht.
Diese Informationen sind für die tägliche Arbeit wichtig und unverzichtbar. Vom Erfahrungsaustausch lebt das Prüfungsgeschäft. Neuerungen und Änderungen auf der
Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die Prüfungsarbeit einfließen.
Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung in aufwendigem Verfahren Produkte
gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind
zwei Produkte ausgewiesen worden
a)

11.5

b)

141.1

interne Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben

Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass Kosten Produkten zugeordnet, aber auch
Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen werden können. In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung bei der Jahresrechnung der
Stadt bzw. der Eigenbetriebe ausgewiesen. Zur Verdeutlichung der Aufgabenfelder
und dadurch Erhöhung der Transparenz werden die Vergabeprüfungen, die einen
nicht unerheblichen Anteil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen, seit einigen Jahren
separat ausgewiesen. Im Vergleich zum Jahr 2012 hat sich der Anteil der Tätigkeiten
in diesem Bereich auf Vorjahresniveau gehalten. In der Rubrik „Interne Stunden
Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten nachgewiesen, die nicht direkt mit den
übertragenen Aufgaben zusammenhängen. Der Anteil mit rd. 15 % ist wiederum
sehr hoch und hängt vor allem mit zusätzlichen Tätigkeiten der Amtsleitung zusammen. Insgesamt wollen wir damit verdeutlichen, dass aufgrund unserer beratenden
Tätigkeiten in zahlreichen Bereichen, die nicht direkt zugeordnet werden können,
Produktivzeiten fehlen, die in der Vergangenheit vermehrt in der Prüfung der Jahresrechnung eingesetzt werden konnten.

-9-

Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile.

1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO
Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über die im Berichtsjahr
vertieft geprüften Verwaltungsbereiche. Eine kurze Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse vermittelt stichwortartig einen Einblick in die Arbeit der Verwaltung.
Ausführlicher wird auf Einzelaspekte - allerdings in zusammengefasster Form - unter
Ziffer 4 des Schlussberichtes eingegangen, wobei dort auch Bewertungen und Stellungnahmen der Dienststellen - soweit vorhanden - einfließen. Hier geben wir ausschließlich unsere Einschätzung wieder. In der Gesamtdarstellung werden alle Prüfungsergebnisse – egal ob positiv oder negativ – wiedergegeben. Damit soll klargestellt werden, dass vom RPA nicht nur Probleme aufgedeckt werden, sondern die in
sehr großen Teilen der Verwaltung vorbildlich geleistete Arbeit gewürdigt wird.
Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die
abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und
dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen.

- 10 -

Bei Erstellung des Schlussberichts 2013 waren folgende Prüfungsfeststellungen aus
den Jahren 2011 und 2012 noch nicht abgeschlossen:
1. Prüfungsteilbericht 25/2011: Sicherstellung der durch den Dienstbetrieb geforderten Mobilität der städtischen Mitarbeiter durch Bereitstellung von
Dienstfahrzeugen, Einsatz von Privat-Fahrzeugen und Car-Sharing
Es wurde ein Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der dienstlichen Mobilität gebildet, an der das RPA teilnimmt. Da noch verschiedene Abstimmungsprozesse zu
führen sind, verzögert sich die Erledigung. Das weitere Vorgehen wird vom RPA
begleitet.
2. Prüfungsteilbericht 02/2012: Fassadensanierung Rathaus I
Eine Erledigung durch das Fachamt steht noch aus.
3. Prüfungsteilbericht 15/2012: Automaten und Kioske
Der Bericht ist noch nicht vollständig abgearbeitet. Es stehen noch einige Feststellungen zur Erledigung offen.
4. Prüfungsteilbericht 19/2012: Bildungs- und Teilhabepaket – Abrechnung der
Zuschüsse für das Mittagessen im Scheffelgymnasium für das Schuljahr
2011/2012
Prüfungsteilbericht 20/2012: Bildungs- und Teilhabepaket – Abrechnung der
Zuschüsse für das Mittagessen im Max-Planck-Gymnasium für das Schuljahr 2011/2012
Prüfungsteilbericht 21/2012: Bildungs- und Teilhabepaket – Abrechnung der
Zuschüsse für das Mittagessen in der Schutterlindenbergschule für das
Schuljahr 2011/2012
Die Feststellungen wurden vom zuständigen Fachamt in Zusammenarbeit mit
dem RPA weitgehend erledigt. Nachforderungen an die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets stehen
noch aus.

- 11 -

Prüfungsthemen
Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

1

Essenslieferungen in die
Kindertageseinrichtungen
„Bottenbrunnenstraße“,
„Max-Planck-Straße“
und
„Am Schießrain“

1) Es wurde festgestellt, dass in den Kindertagesstätten die
Verpflegung nach unterschiedlichen Standards erfolgt,
obwohl die Verpflegungspauschale in allen Einrichtungen
gleich hoch ist. Die Festlegung einheitlicher Standards
halten wir für erforderlich.
2) Unsere Erhebung hat ergeben, dass lediglich in der Kindertagesstätte „Bottenbrunnenstraße“ die erhobene Verpflegungspauschale die Verpflegungskosten deckt.
3) In der Kindertagesstätte „Am Schießrain“ werden mehr
Kinderportionen als zum Essen angemeldete Kinder abgerechnet. Dadurch erhöht sich der Essenspreis pro Kind
auf 3,65 € und ist damit am höchsten in allen Kindertagesstätten. Auch die Getränkekosten sind in der Kindertagesstätte „Am Schießrain“ überdurchschnittlich hoch.
4) In der Kindertagesstätte „Am Schießrain“ wird das Essen
vor Ort zubereitet. Ein Entgelt für die Nutzung der Küche
wird nicht erhoben. Dies halten wir für erforderlich.
5) Die Mitarbeiter/innen in den Kindertagesstätten erhalten
keinen bzw. nur einen geringen Zuschuss für das Personalessen. Hier sollte eine einheitliche Regelung gefunden
werden.
6) Die Erhebung einer Essenspauschale bei den Eltern, die
einen Zuschuss über das Bildungs- und Teilhabepaket
der Stadt erhalten, ist aus unserer Sicht rechtswidrig.

2

Projekt Tandem
Verwendungsnachweis für
die Zeit vom 1.1 bis
31.12.2011-

1) Der Verwendungsnachweis wurde entsprechend unseren
Feststellungen berichtigt.
2) Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Lahr für das Projekt “Tandem“ beläuft sich für das HHJ 2011 auf
44.704,93 €.
3) Die nachfolgenden Verwendungsnachweise sind zeitnah
zu erstellen und uns rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen.

3

Kassenprüfung im Altenund Pflegeheim Spital
am 24.1.2013

1) Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
ergab keine Beanstandungen.
2) Zum Prüfungszeitpunkt stellten wir Schwebeposten in
Höhe von 152.091,05 € fest.
3) Offene Posten und Überzahlungen aus den Vorjahren
sind zu überprüfen und die einzelnen Debitorenkonten
nach Möglichkeit auszugleichen.

4

Kassenprüfung im Treffpunkt
Stadtmühle
am
31.1.2013

1) Der Kassenfehlbetrag (Caféteriakasse) von 50,85 € war
der Stadtkämmerei mitzuteilen.
2) Die Einnahmen aus der Caféteriakasse dürfen nicht zur
Bestreitung von Ausgaben verwendet werden.
3) Die Einnahmen aus dem Caféteriabetrieb müssen vollständig auf ein Konto der Stadtkasse einbezahlt werden
und dem Kassenstreifen (Z1) entsprechen.
4) Der Gremiumsbeschluss für die Festsetzung der Entschädigungen an die Helferinnen wurde bisher noch nicht
eingeholt.

- 12 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

5

Unvermutete Kassenprüfung
bei der Stadtkasse am
12.2.2013

1) Der im Kassenabschluss vom 12.2.2013 dargestellte
Kassenistbestand stimmt mit den Kontoauszügen der
einzelnen Banken überein.
2) Bei der stichprobenweisen Prüfung der Einnahmerückstände ergaben sich Feststellungen, die weiterzuverfolgen sind.

6

Vergabe und Nutzung der
1) Es ist zukünftig darauf zu achten, dass für die einmalige
Geroldseckerhalle im Stadtteil
jährliche Ermäßigung des Hallenentgeltes der entspreReichenbach
chende Antrag vorliegt.
2) Die Abrechnungen sollten unmittelbar nach der Veranstaltung erfolgen.
3) Es wurden nicht alle Brandsicherheitswachen der Satzung gemäß abgerechnet.
4) Für den Verleih von beweglichen Gegenständen (Stühle,
Geschirr, etc.) ist eine einheitliche Regelung für die gesamte Stadt Lahr festzulegen.

7

Kanalauswechslung
Tramplerstraße

8

Lastschrifteneinzugsverfahren 1) Das Verfahren entspricht den grundsätzlichen Vorgaben
Jahresentgelte Mediathek
zur Kassensicherheit hinsichtlich Einheitskasse, ZuLahr
gangsschutz und Vier-Augen-Prinzip.
2) Es wird empfohlen, Buchungen erst nach vorliegendem
Begleitzettel freizugeben.
3) BIBDIA Portal: Die Löschung alter Entgeltsätze sollte
überwacht werden.
4) SFirm: Die Einrichtung einzelner Kennungen ist notwendig.
5) Alte (gespeicherte) Datensätze können nach der Verwendung gemäß den Vorgaben wieder gelöscht werden.
6) Entgelte bei Rücklastschriften mangels Deckung sollten
bei Umwandlung in Barzahlungen neu berechnet werden.
Einsatz der EC-Cash Termi- 1) Im Bäderbetrieb wird ein Händlerterminal eingesetzt, das
nals
im
Hallenüber eine ISDN-Leitung mit dem Netzbetreiber verbunden
bad/Terrassenbad
ist, der die Zahlungsabwicklung für die Sparkasse übernimmt.
2) Für diesen Service fallen Kosten in Höhe von 310,81 € im
Jahr 2012 an (0,72% des Umsatzes).
3) Bei der Abrechnung zum jeweiligen Schichtende wird
beim Kassenprogramm eine Tagesauswertung in Form
einer Zahlarten- und Artikelstatistik ausgedruckt. Am ECTerminal Gerät wird ein Kassenschnitt ausgelöst und gedruckt. Dieser muss mit der Zahlartenstatistik und der
Summe der Händlerbelege des Karten-Terminals übereinstimmen.
4) Anhand einer Stichprobe (Monat November 2012) wurden die Buchungen und Belege überprüft; es gab keine
Beanstandungen.
5) Für das Kassenprogramm gibt es keine Programmfreigabe der Kämmerei.
6) Im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle fiel auf, dass im
Abfuhrdatenjournal am 26.11.2012 unter Bediener „Systemverwaltung“ Minusbeträge gebucht wurden, die nicht
ganz nachvollziehbar sind.

9

1) Weder Kostenschätzung noch Kostenberechnung liegen
vor.
2) Protokoll des Vergabegesprächs liegt nicht vor.
3) Es ist nicht nachvollziehbar, wie einzelne Leistungen im
Rahmen der Schlussrechnung korrigiert wurden.

- 13 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

10

Bodenbelag;
Otto-Hahn-Realschule

1) Weder Kostenschätzung noch Kostenberechnung liegen
vor.
2) Eine Abnahmeniederschrift liegt nicht vor.
3) Zur Schlussrechnung wurde nur eine Aufmaßliste jedoch
keine Aufmaße vorgelegt.

11

Prüfung der Kreditoren –
Konditionsvereinbarungen

1) Die mit den Kreditoren vereinbarten Konditionen werden
nicht in den SAP-Stammdaten hinterlegt. Der Sachverhalt
sollte mit der Stadtkasse besprochen werden.
2) Im Rahmen der Belegprüfung stellte das Rechnungsprüfungsamt fest, dass die Informationen über vereinbarte
Rabatte nicht allen Verwaltungseinheiten und Bedarfsstellen gleichermaßen bekannt sind. Die Informationen
über die vereinbarten Konditionen bzw. über besprochene Festpreise sollten allen Verwaltungseinheiten und Bedarfsstellen zur Verfügung stehen.
3) Mit vielen Kreditoren bestehen keine Konditionsvereinbarungen. Zur Vereinbarung von Konditionen oder zur Verbesserung der bestehenden Konditionen sollten regelmäßig Gespräche mit den Lieferanten geführt werden.
Das Ergebnis ist entsprechend allen Bedarfsstellen mitzuteilen.

12

Versicherungswesen KFZVersicherungen

1) Es bestehen 145 Versicherungsverträge beim Badischen
Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) mit einem Jahresbruttobetrag von 53.374,21 € in 2013.
2) Die Umstellung von Alttarifen in aktuelle Versicherungstarife lohnt sich im Einzelfall.
3) Einzelne Umstellungen bei der Vollkaskoversicherung
werden empfohlen.
4) Eine Regelung zur Höhe und Laufzeit der Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung besteht nicht und
sollte geprüft werden. Feuerwehrfahrzeuge, Anhänger
und Zugmaschinen waren in Stichproben günstiger ohne
Selbstbeteiligung versichert.
5) Für 2012 können noch abgerechnete Schäden rückgekauft werden (Ersparnis 4.245,06 €). Schadenseinzelfälle
sind zu prüfen.
6) Die Regelungen aus dem Beschluss von 1977 sind eingehalten. Wir empfehlen jedoch diese zu aktualisieren,
insbesondere bzgl. Restbuchwerte.

13

Berechtigungsverwaltung
SAP

1) Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Berechtigungsverwaltung werden durch eine Dienstanweisung geregelt.
2) Zum Zeitpunkt der Prüfung waren 92 User für das System
SAP angelegt worden. Bei sämtlichen Accounts wurde
die Rollenzuordnung überprüft. Es kam oftmals gemäß
Handbuch des KIVBF zu doppelten Rollenvergaben.
3) Eigen erstellte Rollen sind sehr dürftig dokumentiert und
werden nicht regelmäßig überprüft.
4) Die Auslastung und Kosten der Lizenzen zeigt, dass das
System SAP jährlich Kosten in Höhe von rd. 52.000 €
verursacht. Es zeigt aber auch, dass einige User SAP nur
sehr wenig nutzen.
5) Die Rollenvergabe an die User erfolgt nach der Dienstanweisung.

- 14 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

14

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bäder. Versorgung
und Verkehr Lahr“ - Zahlstelle Terrassenbad

1) Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen.
2) Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die Bargeldeinnahmen grundsätzlich täglich auf das Girokonto der
Stadtkasse einzuzahlen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass der vorhandene Bargeldbestand die Versicherungssumme nicht übersteigt. Die Dienstanweisung wird
derzeit überarbeitet und sollte entsprechend geändert
werden.
3) Wir empfehlen, die Bestände der Verkaufswaren mindestens zweimal jährlich jeweils beim Standortwechsel zu
überprüfen und die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.

15

Stadtranderholung 2012

1) Es wird empfohlen, bei den Betreueranmeldungen einige
vertragliche Aspekte zu überarbeiten.
2) Beim Teilnehmer-Datenblatt empfehlen wir kleinere Regelungsänderungen und eine vorgezogene Erhebung der
Daten.
3) Die Tagebuchführung dient einer guten Dokumentation,
ist jedoch mit den Gruppenlisten entsprechend abzustimmen.
4) Bei den Personalausgaben werden Helferentgelte in Höhe von 22.840,00 € bar ausbezahlt. Das ist versicherungstechnisch nicht tragbar und das Sicherheitsrisiko für
die Mitarbeiter/innen ist zu hoch. Das gleiche Problem
besteht bei den Einnahmen durch den Getränkeverkauf.
5) Bei den Sachausgaben sind die Essenslieferungen und
die Busfahrten ausschreibungspflichtig.
6) Die Differenz der Sollstellung bei den Teilnahmeentgelten
konnte auf 86.360,00 € ausgeräumt werden.
7) Die Einnahmen der Maßnahme mit 91.766,57 € stehen
Ausgaben von 131.713,28 € gegenüber, dies ergibt einen
Zuschuss je Kind von rd. 84,00 €.

16

Kassenprüfung bei der Kindertagesstätte „Max-PlanckStraße“

1) Der Kassenbestand (83,83 €) weicht vom Kassensoll
(4,55 €) ab.
2) Handkassengelder sind immer in der Kindertagesstätte
im Tresor aufzubewahren und müssen für die Kassenverwalterin zugänglich sein.
3) Ausgaben sind nach Vorlage der Belege umgehend den
Erzieher/innen zu erstatten. Es sind derzeit 79,28 € an offenen Belegen abzurechnen.
4) Abgerechnete Gelder (116,17 €) sind umgehend bei der
Stadtkasse abzuholen, sofern noch nicht geschehen.
5) Einnahmen für die Zahlstelle im Amt für Soziales, Schulen und Sport liegen quittiert vor. Die letzte Abführung der
Einnahmen ist im April erfolgt. Eine Zahlstelle ist einzurichten.
6) Die Einnahmen aus besonderen Veranstaltungen müssen
in angemessener Form abgerechnet werden und es sollte
eine Zählung nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen.

- 15 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

17

Prüfung der Pacht- und Nebenkostenabrechnung des
Kiosks im Stadtpark.

1) Die Abrechnungen der Pacht wurden im Prüfungszeitraum richtig berechnet, jedoch durchweg im jeweils darauffolgenden Jahr abgewickelt. Dies entspricht nicht den
Vertragsgrundlagen, die eine Pachtzahlung nach Ende
der Saison zum 30.11. vorsehen.
2) In der Akte fehlen teilweise Belege, um die Abrechnungen nachvollziehen zu können.
3) Mit Ausnahme von 2010 sind keine Abwassergebühren
erhoben worden; der Umstand ist zu prüfen.
4) In der Nebenkostenabrechnung ist die Stromabrechnung
für 2012 zu überprüfen.

18

Kassenprüfung bei der Kindertagesstätte „Am Schießrain“

1) Der Kassenbestand (4,80 €) weicht vom Kassensoll
(5,90 €) ab. 1,10 € aus fehlendem Wechselgeld bei der
Belegabrechnung sind noch in die Kasse zurückzuzahlen.
2) Ausgaben sind nach Vorlage der Belege umgehend den
Erzieher/innen zu erstatten. Es sind derzeit 16,35 € an offenen Belegen abzurechnen.
3) Abgerechnete Gelder (113,08 €) sind umgehend bei der
Stadtkasse abzuholen, sofern noch nicht geschehen.
4) Einnahmen für die Zahlstelle im Amt für Soziales, Schulen und Sport liegen quittiert vor. Eine Zahlstelle ist einzurichten.
5) Restgelder für den Zuschuss des Betriebsausfluges in
Höhe von 25,- € sind noch vorhanden und auszuzahlen.
Eine Abrechnung sollte erstellt werden.

19

Vermietung der Orangerie im
Stadtpark im Zeitraum
01/2012 – 07/2013

1) Im Prüfungszeitraum gab es 12 Trauungen, vier weitere
wurden bereits terminiert und entsprechende Verträge
geschlossen. Die Entgelte wurden richtig berechnet und
in SAP gebucht.
2) In der Orangerie wurden 17 Veranstaltungen abgehalten,
vier weitere wurden bereits terminiert und entsprechende
Verträge geschlossen. Die Entgelte wurden richtig berechnet und in SAP gebucht.
3) Die Inanspruchnahme von Leistungen des Stadtparkes
durch andere städtische Dienststellen ist zu vergüten.
4) Einige Veranstaltungen in der Orangerie wurden entgegen des Gemeinderatsbeschlusses kostenfrei durchgeführt.
5) Es fehlt eine Vergütungsregelung für die Nutzung der
Stadtparkflächen.

20

Erschwerniszuschläge

1) Die Bemessungsgrundlage für Erschwerniszuschläge ist
zu überprüfen.
2) Die Zuordnung der Tätigkeit zu den Vom-Hundert-Sätzen
der Zuschläge sollte abgeglichen und überarbeitet werden.
3) Pauschalen werden auf der Grundlage einer dauerhaft
erschwerten Arbeitssituation ermittelt. Es wird empfohlen,
die Angemessenheit der Pauschalen mittels einer
Spitzabrechnung zu überprüfen.
4) Eine Überprüfung von Einzelfällen erfordert zunächst eine
Überarbeitung der Komponenten der Erschwerniszuschläge.

- 16 -

Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

21

Aluminiumfensterelemente;
Theodor-Heuss-Realschule;
Pflichtbereich

1) Weder Kostenschätzung noch Kostenberechnung liegen
vor.
2) Nachtragsleistungen wurden abgerechnet jedoch deren
Einheitspreise und die Ausführung nicht nachgewiesen.
3) Eine Abnahmeniederschrift liegt nicht vor.
4) Vertraglich geforderte Rechnungsnachweise liegen nicht
vor.
5) Bautageberichte liegen nicht vor.

22

Übernahme von Bestattungskosten durch die Stadt Lahr
2012

1) In den abgeschlossenen Fällen aus dem Jahr 2012 wurde intensiv nach bestattungspflichtigen Angehörigen und
potentiellen Erben recherchiert.
2) Die gesetzliche Frist, eine Bestattung innerhalb von 96
Stunden vorzunehmen, wird in den meisten Fällen überschritten.
3) Die Möglichkeiten, Bestattungskosten ersetzt zu bekommen, wurden genutzt. In einem abgeschlossenen Fall
2012 hat die Stadt Lahr die Bestattungskosten selbst getragen. Ausstehende Zahlungen sind noch einzufordern.
4) Die Berechnung der Verwaltungsgebühren und deren
Festsetzung gegen die Gebührenschuldner sind zu überprüfen. Entsprechende Bescheide sind ggf. zu überarbeiten.
5) In Fällen, in denen 2012 dem Bestattungswunsch des/r
Verstorbenen nachgekommen wurde, entstanden keine
Mehrkosten.
6) Die übernommenen Bestattungskosten 2012 betrugen
23.490,41 €. Hiervon konnten 11.821,60 € aus bereits
abgeschlossenen Fällen geltend gemacht werden.
2.216,49 € wurden von der Stadt selbst übernommen.
9.452,32 € sind den derzeit bearbeiteten Fällen zuzuordnen.
7) Die Bestattungsleistungen unterscheiden sich hinsichtlich
Umfang und Preisen und müssen im Wege einer Ausschreibung am Markt überprüft werden.
8) Die üblicherweise gewählte Bestattungsform ist die kostengünstigste Lösung unter dem Gesichtspunkt der Folgekosten.

23

Straßenbauarbeiten; Ausbau
der Turmstraße in Lahr

1) Weder Kostenschätzung noch Kostenberechnung liegen
vor.
2) Keine weiteren Feststellungen.

24

Vergabe und Nutzung des
Bürgerhaus Mietersheim

1) Die Hallennutzungsentgelte werden im Jahr 2012 um
10.962 € und im Jahr 2013 um 4.574,50 € zu niedrig angesetzt. Sie sind insgesamt zu überprüfen. Ggf. sind
Nachforderungen zu stellen.
2) Die Frage der Berechnung von Auf- und Abbauzeiten ist
insgesamt zu klären und innerhalb der Stadtverwaltung
einheitlich zu regeln.
3) Bei privaten Veranstaltungen erfolgt die Abrechnung bar.
Die ist über die DA für die Zahlstelle gedeckt. Wir empfehlen auch hier eine Rechnungsstellung, um die Barbeträge in der Ortsverwaltung möglich gering zu halten.
4) Es ist auf die Einhaltung der Miet- und Nutzungsbedingungen zu achten. Evtl. Ansprüche sind gegenüber den
Mietern zeitnah durchzusetzen.

- 17 Bericht Geprüfter Bereich
Nr.

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

25

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr –BGL- am
21.11.2013 und 12.12.2013

1) Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen.
2) Wie von der GPA im Bericht vom 06.03.2009 für den BGL
empfohlen, wurde am 24.04.2013 eine neue gesonderte
DA für die Kassenangelegenheiten des Bau- und Gartenbetriebs Lahr erlassen.
3) Bei ausreichend hohen Kassenständen sollten wieder
von der Möglichkeit der Festgeldanlage Gebrauch gemacht werden.

26

Projekt „Tandem“
-Verwendungsnachweis für
die Zeit vom 01.01.2012 bis
31.12.2012-

1) Einzelne Ausgabepositionen im Verwendungsnachweis
sind zu überarbeiten.
2) Die Zuordnung der einzelnen Ausgabepositionen innerhalb des Verwendungsnachweises sollte nochmals überprüft werden.
3) Auf Grundlage der vorgelegten und dem derzeitigen
Sachstand ergibt sich für das Projekt „Tandem“ ein Eigenanteil für die Stadt Lahr in Höhe von 46.578,60 €. Ggf.
könnten gestiegene Personalkosten im Rahmen einer
Nachförderung geltend gemacht werden.

27

Vertrag mit der Landesbank
Baden-Württemberg
- Rahmenkonto OST Zwischenfinanzierung
Grunderwerb Flugplatzareal

1) Zum 31.12.2013 belief sich der Stand des Rahmenkontos
auf 9.717.926,42 €.
2) Die geleisteten Ausgaben und vereinnahmten Erlöse
wurden nachgewiesen.
3) Vergaberechtliche Empfehlungen sind zu beachten.
4) Die Zuordnung von Ausgaben für eine Maßnahme war
noch zu erläutern.
5) Zinsaufwendungen und Abwasserbeiträge aus 2013 waren noch zu erstatten.
6) Die Zuführung der Erlöse 2013 zur allgemeinen Rücklage
war erfolgt.

2 Überörtliche Prüfung
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat nach §§ 113 und 114 GemO
in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt in der Zeit
vom 28.04.2008 bis 04.06.2008 bei der Verwaltung die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2002 bis 2006 der Stadt Lahr, der Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2002 – 2006, der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre 2001 – 2006, der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs
Versorgung und Verkehr für die Jahre 2004 – 2006 sowie die Jahresabschlüsse des
Bau- und Gartenbetriebs für die Jahre 2001 – 2006 durchgeführt.
Der Prüfungsbericht der GPA ging am 13.03.2009 bei der Stadt Lahr ein.
Die GPA bestätigte, dass sie sich in Einzelbereichen auf eine sachkundige und
wirksame Prüfung durch das RPA der Stadt stützen konnte. Mit Schreiben vom
29.09.2009 hat die Stadtverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen Stellung
genommen. Mit Erlass vom 13.11.2009 erteilte das Regierungspräsidium Freiburg die Bestätigung gem. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO, dass die Prüfungsfeststellungen der GPA aufgrund der Zusagen der Verwaltung erledigt sind. Damit
ist das Verfahren abgeschlossen. Der Gemeinderat wurde hierüber im Offenlegungsverfahren am 14.12.2009 informiert.

- 18 In der Zeit vom 13.04.2010 bis 12.05.2010 führte die GPA eine Prüfung der Bauausgaben in den Jahren 2006 - 2009 durch. Die Schlussbesprechung fand am
11.05.2010 statt. Die Prüfungsfeststellungen wurden während der Prüfungshandlung
mit den Fachämtern besprochen. Unwesentliche Anstände sind, soweit möglich, bereinigt worden. Der Prüfungsbericht ging am 09.09.2010 bei der Stadtverwaltung ein.
Die überörtliche Prüfung hat sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt schwerpunktmäßig auf einzelne
Bereiche und auf Stichproben beschränkt.
Die GPA bestätigte, dass durch die durchgeführte örtliche baufachtechnische
Prüfung formelle Beanstandungen getroffen und finanzielle Verbesserungen
erreicht werden konnten. Weiter wurden Ingenieur- und Architektenverträge
vor dem endgültigen Vertragsabschluss auf Übereinstimmung mit den Regelungen der HOAI überprüft. Die örtliche Prüfung durch das RPA sei sachkundig und wirksam. Außerdem wurde angemerkt, dass die gute Zusammenarbeit
des RPA mit den Prüfern der GPA die überörtliche Prüfung spürbar erleichtert
hat. Mit Schreiben vom 22.03.2011 und ergänzend am 28.09.2011 hat die Stadtverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen Stellung genommen. Mit Erlass
vom 11.11.2011 erteilte das Regierungspräsidium Freiburg die Bestätigung
gem. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO, dass die Prüfungsfeststellungen der GPA aufgrund der Zusagen der Verwaltung erledigt sind. Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Der Gemeinderat wurde hierüber im Offenlegungsverfahren am
30.01.2012 informiert.
In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg nach §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über
die Gemeindeprüfungsanstalt bei der Verwaltung die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr, der Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009, der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre 2007– 2012, der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs
(Bäder), Versorgung und Verkehr für die Jahre 2007 – 2012, der Jahresabschlüsse
des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die Jahre 2007 – 2012, der Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft Lahr der Jahre
2007 - 2012 sowie der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und
Armenfonds der Jahre 2007 - 2012 durchgeführt.
Der Prüfungsbericht steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

3 Allgemeine Bemerkungen zur Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung
3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2012
Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 23. September 2013 dem Gemeinderat am 14. Oktober 2013 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der
Jahresrechnung 2012 der Stadt fest.
Der Feststellungsbeschluss ist am 22. Oktober 2013 entsprechend § 95 Abs. 3
GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet.

- 19 -

3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2013
Gesetzliche Grundlagen:
§ 95 Abs. 1 GemO

Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht

§ 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung
§ 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen.
Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im Berichtsjahr und streift das Verwaltungsgeschehen im Allgemeinen. Insoweit dient er
auch als Nachschlagewerk. Er fasst Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen der kostenrechnenden Einrichtungen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht - der dem gesetzlichen Erfordernis in vollem Umfang Rechnung trägt – wurde am 30.06.2014 im Haupt- und
Personalausschuss vorberaten und am 28.07.2014 im Gemeinderat behandelt.
Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht
enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt. Nach Prüfung
der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung.
Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung.

3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung
Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und
§ 121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet.
Haushaltsplan 2013
Gemeinderatsbeschluss

17.12.2012

Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§§ 81 und 121
GemO/Haushaltserlass des
Regierungspräsidiums Freiburg)

10.01.2013

Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Haushaltssatzung)

21.01.2013

Auslegung des Haushaltsplanes

22.01.2013 – 30.01.2013

Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige hat eine Person Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt
wurden nicht erhoben.

- 20 -

Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2013 waren:
"Auch 2013 zeigt sich die noch anhaltende, positive gesamtwirtschaftliche Lage in
den Haushaltsdaten der Stadt Lahr. Die für das Haushaltsjahr 2011 festgestellten
erheblich besseren Rechnungsergebnisse bringen rückwirkend eine deutlich höhere
Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt. Gleichzeitig kann die Stadt aufgrund
der guten wirtschaftlichen Entwicklung über höhere Zuweisungen im Rahmen des
Finanzausgleichs verfügen. Die zum 01.01.2011 zur Stärkung der Ertragskraft des
Haushalts beschlossenen Steuererhöhungen zeigen Wirkung.
Der Stadt Lahr gelingt es wiederum auch für den Haushalt 2013 keine NettoNeuverschuldung auszuweisen. Allerdings gelingt es ihr trotz der guten Einnahmesituation nicht, die Verschuldung, die im Kernhaushalt im Landesvergleich immer noch
überdurchschnittlich ist, zu verringern.
Nach einer konsequent zurückhaltend verfolgten Investitionspolitik in den zurückliegenden Jahren stehen jetzt zwangsläufig auch dringende Investitionen an, die bislang wegen nicht ausreichender finanzieller Leistungskraft bzw. zur Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung zurückgestellt werden mussten. Allein das von der Stadt
in der Investitionsplanung dargestellte Volumen für Baumaßnahmen, das sich nach
eigener Aussage auf die wichtigsten und unumgänglichsten Investitionen beschränkt, beträgt in den Jahren 2014-2016 rd. 35 Mio. €. Ein Kriterium der Finanzierbarkeit ist dabei die Annahme der Erwirtschaftung deutlicher Zuführungsraten
durch den Verwaltungshaushalt. Gleichwohl werden nach den Prognosen eine vollständige Entnahme der freien Rücklage und zusätzliche Kreditaufnahmen zur Finanzierung notwendig sein. Nach der Finanzplanung wird die Verschuldung dann in
2015 wieder eine Netto-Neuverschuldung ausweisen und damit den seit 1998 erfolgreichen Weg der Schuldenbegrenzung unterbrechen.
Da ein Anhalten der derzeit noch guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die
Zukunft nicht sicher vorausgesetzt werden kann, ist die Sicherung der Einnahmeseite zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Ertragsraft des Haushalts weiterhin
erforderlich. Die Stadt sollte auch in Zukunft alle Ausgabepositionen einschließlich
der Freiwilligkeitsleitungen kritisch hinterfragen und Prioritäten festlegen. Auch bei
den Investitionen wird eine Planung auf Sicht notwendig sein. Die Stadt muss auf
nicht auszuschließende negative Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorbereitet sein, um bei einer Verschlechterung der Ertragslage des Verwaltungshaushalts die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts insgesamt nicht zu
gefährden.
Angesichts der beschriebenen Haushaltssituation wird weiterhin vorausgesetzt, dass
die Stadt tatsächliche Verbesserungen bei den Rechnungsergebnissen auch zukünftig zur Finanzierung der dringendsten Investitionen bzw. zur Reduzierung der Kreditaufnahmen einsetzt, um damit der seit Jahren verfolgten vorausschauenden und
verantwortungsbewussten Haushaltspolitik weiterhin Rechnung zu tragen."

- 21 -

Aufstellung des Haushaltsplanes
Mittelanmeldung
Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 nannte der
Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 03.05.2012.
Zielsetzung bei der Aufstellung des Verwaltungshaushalts war es, über die gesetzlich vorgesehene Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt hinaus auch eine
angemessene Netto-Investitionsrate zu erreichen. Für den Vermögenshaushalt galt
das seit 1998 praktizierte Vermeiden einer Netto-Neuverschuldung und die weitestgehende Schonung des Rücklagenbestands als grundsätzliche Vorgabe.
Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Anmeldungen äußerst
sparsam und wirtschaftlich zu halten, um spätere, zwangsweise erforderlich werdende Streichungen möglichst vermeiden zu können. Die Anmeldungen so gering als
möglich zu halten und keine Polster einzuplanen, die unnötig freie Mittel binden waren die üblichen Appelle. Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die entsprechende Priorität genießen.
Das RPA hat dringend empfohlen, keine Haushaltsmittel für reine Unterhaltungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen. Der Oberbürgermeister hat
deshalb erneut deutlich gemacht, dass Zweifelsfälle unbedingt mit der Stadtkämmerei abzustimmen sind.
Vorläufige Haushaltsführung
Zu Beginn des Jahres 2013 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb
galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem
Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 07.12.2012 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des
VMH durften noch nicht begonnen werden.

3.4 Ausführung des Haushaltsplanes
Für das Jahr 2013 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2012 ein
Wirtschaftswachstum von nominal 3,2 % projiziert (real +1,6 %). Diese Wachstumserwartung lag in nominaler Rechnung nur wenig über der Jahresprojektion, die dem
Eckwertebeschluss zum Entwurf des Bundeshaushalts 2013 zugrunde lag. Im mittelfristigen Schätzungszeitraum von 2014 bis 2016 wurde von einer Zunahme des nominalen Bruttoinlandsproduktes pro Jahr um 3,0 % (real + 1,5 % p.a.) ausgegangen.
Im Oktober 2012 hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ die Erwartungen für die
Jahre 2013 bis 2016 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um 1,7 Mrd. € nach unten
verändert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für
2013 bis 2016 um 2,3 Mrd. € nach unten korrigiert.
Diese Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten. Das
Haushaltsvolumen lag trotzdem mit rd. 117 Mio. € mehr als 16 Mio. € über dem Gesamtvolumen des Vorjahres.

- 22 Das Ergebnis nimmt den Trend der Vorjahre mit und lag mit rd. 127 Mio. € höher als
in den Vorjahren. Das Vorjahresergebnis wurde damit erneut überschritten (um rd.
20 Mio. €). Insgesamt wich das Ergebnis um mehr als 10 Mio. € vom Planansatz ab.
Die Abweichung lag in der Größenordnung des Jahres 2011 und erreichte fast die
damalige Rekordabweichung.
Die Gründe hierfür waren vielfältig. Um rd. 3 Mio. € hat sich der Vermögenshaushalt
erhöht, das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 7 Mio. € angewachsen.
Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt waren u.a. Mehreinnahmen bei der
Gewerbesteuer von rd. 3,5 Mio. €. Das Vorjahresergebnis wurde in diesem Bereich
um rd. 4 Mio. € überschritten. Hier zeigt sich erneut deutlich, dass die Stadtverwaltung sehr stark von äußeren und nicht beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist.
Aus diesem Grund halten wir es auch weiterhin für richtig und wichtig, dass die vom
Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation haben im Jahr
2013 erneut weder die Arbeits- noch die Lenkungsgruppe getagt, obwohl diese vom
Gemeinderat angemahnt und vom Oberbürgermeister auch zugesagt wurde. Wir erinnern deshalb nochmals dringend daran, dass nur durch Veränderungen in der
Haushaltsstruktur dauerhaft die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung erhalten
werden kann.
Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die
Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2013 dargestellt. Im Jahr 2013 waren die Schaffung von Kindergarten- und Krippenplätzen, die Substanzerhaltung der
Gebäude auch unter Berücksichtigung des Brandschutzes, die Vorhaben der Stadtsanierung, der Ausbau von Straßen und Radwegen und der Erwerb der Flugbetriebsflächen Investitionsschwerpunkte. Außerdem wurden Aufwendungen für den
Grunderwerb und Planungsraten für die Landesgartenschau 2018 und für die Förderung der Modernisierungsmaßnahme Alten- und Pflegeheim Spital im Haushalt eingestellt.
Das große Ziel keine Nettoneuverschuldung einzugehen wurde erneut im Auge behalten. Dies ist umso problematischer als Rahmenbedingungen immer schwieriger
zu kalkulieren sind.
Finanzbericht (Halbjahresstatus)
Alljährlich erstattet die Stadtkämmerei dem Gemeinderat einen Bericht über die
Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in
der Sitzung am 24.07.2013 dargestellt. Entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten listete das Fachamt die Entwicklung der wesentlichen Einnahmen an Steuern,
Schlüsselzuweisungen, Gebühren usw. auf. Hinsichtlich der Gewerbesteuer rechnete man mit einer Verbesserung um rd. 1 Mio. €. Im Bereich des Finanzausgleiches
wurde nicht von einer gravierenden Veränderung zu den Planzahlen ausgegangen.
Auf der Ausgabenseite waren weder beim Personal- noch beim Sachaufwand Entwicklungen und Tendenzen erkennbar, die das Planergebnis hätten wesentlich belasten können. Kleinere Abweichungen wurden von der Finanzverwaltung dargestellt.
Für den Verwaltungshaushalt zeichnete sich saldiert eine Verbesserung gegenüber
der Planung von rd. 1,64 Mio. € ab.

- 23 Wesentliche Besonderheiten im Haushaltsvollzug 2013 bezogen auf den Vermögenshaushalt ergaben sich bei den Baumaßnahmen Kindertagesstätte Arche Noah,
Hohbergweg/Erneuerung Brücke Schutter und Radweg Dr. Georg-Schaeffler-Straße.
Insgesamt zeichnete sich für den Vermögenshaushalt saldiert eine Verbesserung
gegenüber der Planung von rd. 1,04 Mio. € ab.
Die Finanzverwaltung ging daher davon aus, dass eine deutliche Ergebnisverbesserung von rund 2,7 Mio. € erreicht werden kann, soweit keine unerwarteten haushaltswirksamen Ergebnisse eintreten. Die Kämmerei wies darauf hin, dass dadurch
die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von rd. 6,92 Mio. € deutlich reduziert werden kann.
Insgesamt stellte sich die Situation zum Berichtszeitpunkt positiv dar, so dass gerade die Finanzverwaltung etwas entspannter in die zweite Hälfte des Haushaltsjahres
blicken konnte.
Rechnungsergebnis
Im Haushaltsjahr 2013 war der Haushalt planmäßig mit 117.065.000 € ausgeglichen.
Das Gesamtvolumen lag mit rd. 13,92 % über dem des Vorjahres. Der Vorbericht
zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO.
Gegenüber den Ansätzen des Planwerks weist das Rechnungsergebnis nachstehende Abweichungen auf:
Haushaltsansatz
€

Rechnungsergebnis
€

Mehr*
€

Weniger*
€

VWH
Einnahmen
Ausgaben

96.800.000
96.800.000

103.775.161,29
103.775.161,29

7.853.217
12.586.515

878.055
5.611.353

VMH
Einnahmen
Ausgaben

20.265.000
20.265.000

23.376.525,17
23.376.525,17

11.586.082
5.172.072

8.474.557
2.060.547

* Die Zahlen in diesen Spalten sind gerundet

Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab
Seite 7 des Vorberichtes aufgeschlüsselt.

- 24 -

3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat über die Inhalte des Rechenschaftsberichtes hinaus noch ergänzende Erläuterungen - allerdings in stark verkürzter Form - geben. Das RPA möchte dabei nicht nur Zahlenwerte wiedergeben. Diese
alleine, ohne zusätzliches Hintergrundwissen informieren zu wenig. Zusätzliche Erkenntnisse bei der Prüfung geben weitere Aufschlüsse, runden das Bild der finanziellen Entwicklungen ab und verbessern die Gesamtschau über das kommunale
Handeln.
Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2013 hat das RPA die nachstehenden Fakten auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle - zusammengetragen.
Personalkosten
Nach dem geprüften Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2013 sind in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes nachstehende Personalkosten enthalten:
HHJ 2013
€
Gesamtausgaben VWH
davon Personalkosten
Prozentualer Anteil der
Personalkosten an den
Gesamtausgaben des VWH
Personalkostenentwicklung
gegenüber dem Vorjahr
in %

HHJ 2012

HHJ 2011

€

€

103.775.161,29

94.012.627,39 85.482.939,88

24.405.114,10

23.727.335,38 22.600.709,50

23,52%

25,24%

26,44%

677.778,72

1.126.625,88

1.060.147,94

2,86%

4,98%

4,92%

Die Personalkosten stiegen in den Vorjahren kontinuierlich an. Im Vergleich zu den
Gesamtausgaben ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen.

- 25 Die Gesamtpersonalausgaben (24.405.114,10 €) sind den folgenden Kostenfaktoren
zuzuordnen:

Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten
Besoldung, Vergütungen,
Löhne

HHJ 2013

HHJ 2012

Vorjahres-

€

€

vergleich +/-

327.874,20

323.445,25

4.428,95

17.489.649,31

16.926.193,67

563.455,64

Versorgung + ZVK
Beiträge zur gesetzlichen
Sozialvers.
Beihilfen und
Unterstützungen

3.051.848,67

2.988.727,11

63.121,56

2.977.982,36

2.914.552,28

63.430,08

533.307,08

555.125,82

-21.818,74

Personalnebenausgaben

24.452,48

19.291,25

5.161,23

24.405.114,10

23.727.335,38

677.778,72

Gesamt

Wie nicht anders zu erwarten, liegt der Hauptausgabeblock bei den Besoldungen,
Vergütungen und Löhnen (rund 71,66%), aber auch für die Versorgung und für die
Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und Beihilfen waren hohe Beträge zu entrichten, die bei knapp 24,71% der Gesamtausgaben lagen. Die Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre. Der Anstieg der Personalausgaben im
Vergleich zum Vorjahr ist neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen auch auf die
Schaffung zusätzlicher Stellen zurückzuführen. Bei Beihilfen und Unterstützungen ist
eine Erstattung des Kommunalen Versorgungsbandes für das Jahr 2012 erst 2013
eingegangen.
Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen;
sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind. Im Jahr 2013 lagen
die Personalausgaben mit 624.085,90 € unter dem errechneten Haushaltsansatz.
Sie überstiegen daher die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale
Minderausgabe von 250.000,00 € bei weitem.
Im Rechenschaftsbericht wird dargestellt, dass die geringeren Personalausgaben
primär daraus resultieren, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden nicht besetzt waren. Weiter konnten auch durch die
zeitliche Verzögerung der Besoldungserhöhung Einsparungseffekte erzielt werden.

2013
€

2012
€

2011
€

Haushaltsansatz

25.029.200,00

23.920.600,00 23.066.200,00

Ausgaben
Abweichungen vom HHPlAnsatz

24.405.114,10

23.727.335,38 22.600.709,50

in %

-624.085,90

-193.264,62

-465.490,50

-2,49%

-0,81%

-2,02%

- 26 -

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den Jahren 2001 bis
2013 im Verhältnis zum Verwaltungshaushaltsvolumen auf.

Nach den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
liegen die Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner bei 541 € je Einwohner (letzte aktualisierte Vergleichszahl 2012). Umgerechnet auf unsere Verhältnisse ergibt sich ein Durchschnittswert von 559,71 € je Einwohner (Stichtag: 30.06.2013: 43.603 Einwohner*
Fortschreibung Zensus 2011). Damit liegen die Personalkosten leicht über dem Landesdurchschnitt.
Sachkosten
Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben
die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil
sie das Haushaltsergebnis aufgrund der Verbuchung sowohl auf der Ausgabenseite
wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Gleichwohl kommt diesen Ausgabearten nicht unerhebliche Bedeutung zu, wenn sie aus betriebswirtschaftlicher
Sicht beleuchtet werden. Wenn künftig nach kaufmännischen Grundsätzen gebucht
wird und Kosten für Produkte zu ermitteln sind, erfahren die Ansätze des inneren
Leistungsaustausches und der Abschreibungen usw. einen viel höheren Stellenwert.
Die Kostenhauptgruppen 5 und 6 schließen 2013 unter der vorstehend genannten
Voraussetzung mit einem Ergebnis von 24,489 Mio. € ab und liegen damit rd.
210.000 € über der veranschlagten Summe. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen wurde der Haushaltsansatz um 129.962,12 € überschritten Die Bewirtschaftungskosten für die städt. Gebäude lagen mit rd. 319.000 €
unter dem Haushaltsansatz. Bereits im Vorjahr wurde dieser Haushaltsansatz mit rd.
256.000 € unterschritten. Hier ist allerdings eine Schätzung aufgrund der ungewissen Entwicklung insbesondere im Energiebereich meist nur sehr schwer möglich.

- 27 -

Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppen 57 – 63) liegen mit
5.788.920,95 € rd. 668.000 € über dem Ergebnis des Vorjahres und mit rd. 46.546 €
über dem Haushaltsansatz für 2013.
Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben gab es bei der Chrysanthema Mehrkosten von rd. 162.000 € (Vorjahr 108.000 €). Allerdings stehen hier Mehreinnahmen
in Höhe von 116.276 € entgegen. Die Finanzlücke von rd. 46.000 € wurde durch
Mehreinnahmen aus dem Einzelplan 9 gedeckt.
Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die
Regieleistungen an den Bau- und Gartenbetrieb hier in voller Höhe durchschlagen,
während bei einigen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind.
Der interkommunale Vergleich der Sachkosten ohne die Auswertung weiterer
Strukturen und Indikatoren ist deshalb nur Stückwerk und hat nicht die erwünschte Aussagekraft.
Zur besseren Übersicht über den Haushaltsvollzug haben wir die wichtigsten Ausgabengruppen grafisch dargestellt.

*einschließlich Haushaltsreste

- 28 -

Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse

Bereich

1

2

3

Zuschüsse an Vereine und Verbände
(Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren)

6.879,71 €

7.152,49 €

45.596,62 €

42.035,78 €

36.622,75 €

93.164,40 €

86.164,85 €

79.260,50 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

111.028,46 €

106.272,75 €

106.147,13 €

200,00 €

0,00 €

0,00 €

Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau

15.741,37 €

741,37 €

741,37 €

Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule

423.266,15 €

311.595,46 €

300.820,82 €

Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung,
freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale
Leistungen

161.325,43 €

213.740,17 €

138.556,67 €

Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss
Tageselternverein

5.793.239,18 €

5.455.529,58 €

5.001.922,37 €

Zuschüsse an Gesangvereine, Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
(Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.)
Katastrophen-/Bevölkerungsschutz

5

Sportförderung

6

Sonstige kulturelle Projekte
(Stadtpark, Geroldseckerland u.a.)

8

9

10

2011

6.247,78 €

4

7

Haushaltsjahr
2012

2013

11

Feuerwehr

10.000,00 €

5.500,00 €

4.500,00 €

12

Familienförderung, Aktion Lahr-Pass

66.389,22 €

78.895,08 €

141.667,01 €

13

Umlagen (GPA, Zweckverband,
Betriebskostenzuschüsse)

203.510,40 €

121.690,02 €

149.456,31 €

14

Landwirtschaft, Umweltschutz

38,35 €

377,96 €

38,35 €

15

Öffentl. Personennahverkehr

237.029,61 €

183.730,40 €

184.080,39 €

16

Öffentliche Grünanlagen, LGS

55.000,00 €

54.840,00 €

5.000,00 €

17

Wasserläufe und Wasserbau
Gesamt

0,00 €
7.221.776,97 €

0,00 €
6.667.993,13 €

-22,24 €
6.155.943,92 €

- 29 -

Die Kostenhauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“ schließt im Berichtsjahr mit
den vorstehenden Zahlen ab. Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2013 erneut um mehr als 8% angestiegen. Die Ursache liegt vor allem im Bereich der Zuschüsse für die Kindergärten, die um rd. 338.000 € höher ausgefallen sind. Hier zeigt sich aus der Entwicklung
der Vorjahre deutlich, dass sich in diesem Bereich die Ausgaben kontinuierlich erhöhen.
In den in der Tabelle nachgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose
Überlassung der städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 € höher. Dargestellt ist dieser Posten bei
den inneren Verrechnungen im UA 5500.
Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen
Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der
Finanzplanung angedacht sind.

Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre
soll in nachfolgender Übersicht dargestellt werden.

Ergebnis
2012
Nettoausgaben des VWH - in T €

ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten

89.788

Ergebnis
2013
99.377

Ansatz 2014
98.340

FinPlan
2015
97.280

FinPlan
2016

FinPlan
2017

100.910

103.420

- 30 Einnahmen
Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual
zu den Nettoausgaben des VWH in folgender Grafik dargestellt.

Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich im Jahr 2013 wieder erhöht. Trotz Erhöhung des Gesamtvolumens des Verwaltungshaushaltes steigt der Steueranteil leicht
an. Tatsächlich sind die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um rd.
4 Mio. € gestiegen. Das außerordentlich gute Gewerbesteueraufkommen aus dem
Jahr 2006 konnte fast erreicht werden. Die Zahlen haben sich jetzt wieder dem Niveau der Jahre vor der Finanzkrise angenähert.
In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass der Gewerbesteuerhebesatz zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf 390 v.H. angepasst wurde.
Zumindest ein Teil der erhöhten Einnahmen wurden daher durch die Hebesatzerhöhung erreicht. Bereits seit mehreren Jahren wurde dies so von uns empfohlen. Die
Umsetzung dieser schmerzhaften Erhöhung spiegelt sich nun in der Einnahmeentwicklung positiv wider.

- 31 Teilhaushalt Soziale Sicherung
Zusammenfassung der in 2013 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge:
Leistungen der Stadt
- VWH Allg. Sozialverwaltung
Wohngeldstelle

Personalkosten Sachkosten
€
691.196,38
281.976,18
973.172,56

€
48.933,73
14.813,97
63.747,70

Hilfemaßnahmen
Förderung der freien Wohlfahrtspflege
Zuschüsse Kindergärten, Gemeinwesenarbeit
Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a.
Eigene Einrichtungen
(Kindergärten, Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw.)
./. Einnahmen
Nettoaufwand

Gesamt
2013
€
740.130,11
296.790,15
1.036.920,26
65.594,64
89.632,08
6.209.209,50
402.341,88
7.341.770,00

Gesamt
2012
€
694.105,05
290.802,63
984.907,68
51.563,50
82.176,67
5.844.286,56
383.886,74
6.631.219,53

15.145.468,36 13.978.040,68
7.271.919,88 6.598.950,32
7.873.548,48 7.379.090,36

Aus der Übersicht zeigt sich, dass sich die Tendenz der Aufwandssteigerung im Berichtsjahr weiter fortsetzte. Die Ausgaben waren rd. 1,2 Mio. € höher als 2012. Trotz
einer Erhöhung der Einnahmen um rd. 673 T€ stieg der Nettoaufwand um rd. 7 %
(2012 Senkung um 10%).
Die Steigerung der Ausgaben im Bereich der Zuschüsse für fremde Kindergärten
und Kleinkindbetreuung betrug zwar rd. 365.000 €; dagegen stand aber eine Einnahmesteigerung in Höhe von rd. 190.000 € bei den Landeszuweisungen für die
Kindergartenförderung (rd. 74.000 €) und Kleinkindbetreuung (rd. 116.000 €) dieser
nicht stadteigenen Kindergärten.

Betriebskostenzuschüsse
Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen
Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die
Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils
nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der
Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgt der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013.

- 32 Es sind folgende Zuweisungen eingegangen:
a) für eigene Kindergärten
Kindertagesstätte Schießrain
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
** Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
** Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
** Projekt „frühe Chancen“

Kindertagesstätte Kanadaring
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Kuhbach
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Reichenbach
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Arche Noah

b) für Kindergärten anderer Träger
* Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

2012

2013
217.852,00
292.562,00
16.666,65
215.307,00
213.014,00
16.666,65
128.268,00
165.532,00
16.666,65
73.296,00
8.980,00
58.026,00
34.640,00
51.409,00
57.735,00
37.157,00
1.603.777,95

220.840,00
216.400,00
24.999,92
204.120,00
85.600,00
14.583,31
131.310,00
137.200,00
21.908,52
63.425,00
26.400,00
54.575,00
18.900,00
66.860,00
17.600,00
0,00
1.304.721,75

1.603.769,00
1.806.965,00

1.529.787,00
1.691.339,00

5.014.511,95

4.525.847,75

Die Zuwendungen für die stadteigenen Kindergärten liegen damit mit rd. 300 T€ über
denen des Vorjahres. Es zeigt sich allerdings, dass trotz der Erhöhung der Zuwendungen die Ausgaben im Bereich der Kindergärten bei weitem nicht gedeckt sind.
Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen
Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte und Kernzeitenbetreuung an
Schulen bzw. für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport und des
Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst in folgender Höhe gewährt:
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Zuweisungen nach dem FAG
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Verlässliche Grundschule
Eichrodtschule
Luisenschule
GS Sulz
Schutterlindenbergschule
Soziale Gruppenarbeit
Hort an der Luisenschule

01.08.2012-31.07.2013 01.08.2011-31.07.2012
37.119,00 €
36.087,91 €
37.119,00 €
36.087,91 €
29.013,00 €
10.108,00 €

18.185,00 €
15.720,00 €

6.870,00 €
6.870,00 €
9.847,00 €
2.290,00 €

6.870,00 €
6.870,00 €
9.847,00 €
2.290,00 €

9.410,00 €
148.646,00 €

0,00 €
131.957,82 €

- 33 Interkommunaler Kostenausgleich
In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt,
dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch
auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder
zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt.

2013
Kindertagesstätte Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätten Kanadaring
Kindertagesstätte Kuhbach
Kindertagesstätte Reichenbach
Kindertagesstätte Arche Noah
Kindertagesstätte Alleestraße

5.040,00 €
2.297,92 €
13.258,33 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
20.596,25 €

2012
3.545,83 €
2.303,34 €
19.532,49 €
0,00 €
0,00 €
1.770,00 €
0,00 €
0,00 €

27.151,66 €

Familienförderung
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat erstmals ab 01.01.1992 "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" erlassen. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der
Gemeinderat am 26.9.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 die vierte Änderung dieser
Richtlinien. Eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgte durch den Gemeinderat
zum 1.9.2012.
Die nachfolgende Übersicht zeigt nun deutlich, dass das Bildungs- und Teilhabepaket in diesem Bereich zu einer deutlichen Entlastung des kommunalen Haushaltes
geführt hat.
Haushaltsansatz
Gesamtausgaben lt. Jahresrechnung
davon für den Besuch eigener Kindergärten
für den Besuch von Kindergärten fremder Träger (verl. GS)
Honorare

2013
2012
27.000,00 € 65.000,00 €
12.858,16 € 43.239,86 €
3.753,00 € 13.610,00 €
8.855,00 € 29.142,00 €
250,16 €
487,86 €

Lahr-Pass
Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung
eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen.
Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städt.
Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden.

- 34 Mit Beschluss vom 30.5.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte
und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und
Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen.

Haushaltsansatz
Gesamtausgaben:
davon Musikschulbesuch
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Stadtparkbesuch
Mittagstisch in Schulen
Bäderbesuch
Kulturveranstaltungen
Volkshochschule
erweiterte Betreuung / Ganztagsschule

2013
50.000,00 €
53.531,06 €
24.637,26 €
722,00 €
1.064,75 €
0,00 €
5.934,20 €
880,10 €
20.292,75 €
0,00 €

2012
40.000,00 €
42.655,22 €
23.597,92 €
2.263,00 €
813,50 €
193,05 €
5.833,40 €
622,85 €
7.331,50 €
2.000,00 €

Der Haushaltsansatz von 50.000,00 € wurde um 7,06 % (Vorjahr 6,64%) überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Ausgaben für den Lahrpass insgesamt
allerdings um 10.875,84 € (25,49%) erhöht. Leichte Erhöhungen waren bei der Musikschule, beim Stadtpark, bei den Kulturveranstaltungen und beim Bäderbesuch zu
verzeichnen. Beim Mittagstisch in Schulen zeigt sich aber deutlich die Entlastung
über das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch wenn der Arbeitsaufwand der Abrechnung mit der kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises nicht unterschätzt
werden darf, so kann doch festgestellt werden, dass das Bildungs- und Teilhabepaket eine erhebliche finanzielle Entlastung der bisherigen Ausgaben im Bereich der
Familienförderung und des Lahrpasses erbringt. Die größte Erhöhung hing mit den
Ausgaben bei der Volkshochschule zusammen; für die Durchführung von Deutschkursen sind insgesamt 16.231,50 € (Vorjahr 4.260,50 €) angefallen.

Kostenrechnende Einrichtungen
§ 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es
handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.
Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die
Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen,
die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert.

- 35 besser
schlechter
1,8





79,5

5,0



15,3

12,2

3,1



647.472,83
688.435,08
400.143,42
139.544,25
141.310,25
155.289,78
96.497,30

54,5
45,4
52,1
40,3
41,0
44,4
22,8

55,3
49,3
57,0
48,0
50,8
49,2
38,0

0,8
3,9
4,9
7,7
9,8
4,8
15,2









403.225,07
437.078,11

216.090,01
272.357,11

39,4
33,6

46,4
37,7

7,0
4,1




18.819,26

16.854,69

-1.964,57

98,4

111,7

13,3



Friedhöfe

908.951,56

1.353.705,11

444.753,55

61,3

67,1

5,8



Hallen
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof
Industriegleisanlage

47.657,11
60.323,75
60.682,29
58.228,50
8.325,00
31.115,00
243.720,98
12.492,69
0,00

263.797,42
127.565,68
107.605,38
97.193,28
160.354,89
136.814,45
347.597,38
42.801,53
-17.542,32

216.140,31
67.241,93
46.923,09
38.964,78
152.029,89
105.699,45
103.876,40
30.308,84
-17.542,32

18,1
42,8
61,2
50,9
4,3
20,2
68,3
19,9
0,0

18,1
47,3
56,4
59,9
5,2
22,7
70,1
29,2
0,0

0,0
4,5
4,8
9,0
0,9
2,5
1,8
9,3
0,0









Einrichtung
Musikschule

Einnahmen
€
865.320,23

Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad
€
€
geplant % erreicht
1.352.570,75
487.250,52
65,8
64,0

Volkshochschule

1.063.472,95

1.338.024,63

274.551,68

74,5

67.917,99

556.356,35

488.438,36

802.235,38
669.407,09
531.380,47
128.929,30
146.000,98
150.568,50
59.115,20

1.449.708,21
1.357.842,17
931.523,89
268.473,55
287.311,23
305.858,28
155.612,50

187.135,06
164.721,00

Mediathek
Kindertagesstätten
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Arche Noah
Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule
Märkte

Über die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen gibt der Rechenschaftsbericht erschöpfend Auskunft. Trotzdem soll hier ein Überblick gegeben
werden. In der vorstehenden Übersicht soll auch dargestellt werden, inwieweit die im
Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden.
Insgesamt kann abgelesen werden, dass die angestrebten Kostendeckungsgrade im
Jahr 2013 fast in allen Bereichen übertroffen wurden. Problematisch erscheint uns
aber vor allem der Kostendeckungsgrad beim Bürgerhaus Mietersheim, der im Vergleich mit den anderen Hallen nicht akzeptabel ist. Aufgrund der Lage des Bürgerhauses Mietersheim ist die Nutzung sicherlich eingeschränkt, allerdings sind Kostendeckungsgrade weit unter 10% für Hallen zu niedrig.
Durch Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2013 wurden die Richtlinie für die
Überlassung städt. Veranstaltungsräume, die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen und die Entgeltordnung für diese Räume mit Wirkung ab 1.1.2014 neu
gefasst. Insbesondere die neuen Entgelte für Hallennutzung sollten weiterhin kritisch
betrachtet werden. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade werden im
Folgejahr zu ersehen sein.
Hervorheben möchten wir erneut den Kostendeckungsgrad im Bereich der Friedhöfe, der sich mit mehr als 67,1% erneut sehr positiv darstellt. Die sehr positiven Ergebnisse im Bereich der Volkshochschule zeigen, dass der dort eingeschlagene
Weg richtig war. Der Kostendeckungsgrad bei der Musikschule hat sich auf einem
hohen Niveau eingependelt.

- 36 Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs
Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten
drei Jahre auf:
Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen die Festsetzungsbescheide des
Statistischen Landesamtes vom 28.02. bzw. 27.05.2014 und des Finanzamtes Stuttgart vom 22.01.2014 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt.
2013
€

2012
€

2011
€

Schlüsselzuweisungen
nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale) 2.348.538,30 2.089.202,20 1.991.355,20

nach der mangelnden Steuerkraft

20.172.334,00 17.626.533,70 15.987.380,70
Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG)
888.821,70

1.926.430,10 1.404.901,30
nach dem Familienleistungsausgleich

1.226.298,00 1.227.232,00 1.226.582,00
Kindergartenlastenausgleich

5.001.519,00 4.498.759,00 2.744.775,00
an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem.
154.741,10
154.638,70

156.622,60
Sachkostenbeitrag
Hauptschulen
690.306,00
690.536,00

741.897,00
Realschulen
321.594,00
336.364,00

328.304,00
Gymnasien

951.212,00 1.104.524,00 1.075.197,00
Förderschulen
216.860,00
216.836,00

256.750,00
Grundschulförderklassen
8.250,00
9.000,00

11.250,00
Schulkindergarten für Sprachbehinderte
28.980,00
29.546,00

27.324,00
Sicherheitsausstattung
an
Schulen
0,00
54.368,30

0,00
Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich
158.833,90
156.187,80

139.673,80
Zuweisungen
zu
den
Ausbildungskosten
9.888,00
9.722,00

15.129,00
Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften
247.975,40
247.631,30

250.525,70
Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer

14.871.232,49 13.733.346,99 13.001.422,24
Gemeindeanteil
Umsatzsteuer

2.410.899,77 2.383.852,96 2.395.104,21
Summe
abzgl. Finanzausgleichsumlage
abzgl. Gewerbesteuerumlage
abzgl. Kreisumlage
Ergebnis

50.835.939,76 45.905.780,55 41.215.468,15
9.788.247,30 9.889.441,40 9.177.302,50
3.844.219,20 3.106.585,32 2.798.148,96
13.287.213,60 14.162.933,17 13.143.060,00
23.916.259,66 18.746.820,66 16.096.956,69

Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Seit 2011 steigt der Gesamtbetrag kontinuierlich an. Im Jahr 2013 stieg das Ergebnis um mehr als 5 Mio. € auf
nahezu 24 Mio. € an. Die größte Erhöhung war bei den Schlüsselzuweisungen nach
der mangelnden Steuerkraft zu verzeichnen, was insgesamt kein Anlass zur Freude
sein kann. Hier lässt sich deutlich die geringe eigene Steuerkraft ablesen.
Aus der Aufstellung lässt sich wieder ersehen, dass die Zuweisungen eine bedeutende Säule im Haushalt darstellen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Einnahmen
allerdings von der Stadtverwaltung nur schwer zu beeinflussen sind, ist das Ergebnis
mit Vorsicht zu bewerten. Insbesondere kann sich die Stadt Lahr nicht darauf verlassen, dass auch künftig Beträge in dieser Größenordnung eingehen.

- 37 -

3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In die erste
Rangstufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und
die Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten.
Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2013 ergibt sich folgendes Bild:
Gesamteinnahmen des VWH und VMH
davon:
Sonstige Einnahmen
(Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder,
innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse
aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von
Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung
vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.)
Spezielle Leistungsentgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen
der Regiebetriebe u.a.)
Steuer
(Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere
Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.)

127.151.686 €

100,0%

74.480.545 €

58,6%

5.856.771 €

4,6%

46.814.370 €

36,8%

1.830.000 €

Kredite aus HR 2012

Im Vergleich der letzten Jahre ist folgende Entwicklung nachzuweisen:

Gesamteinnahmen
Sonstige Einnahmen
Spezielle Leistungsentgelte
Steuern
Kredite (aus HR VJ)

2012
107.325.128
59.417.350
6.503.980
41.403.798
1.850.000

2011
99.065.086
55.235.994
5.848.545
37.980.547
1.900.000

2010
100.206.935
57.935.704
8.550.342
33.720.889
1.950.000

- 38 -

Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne
direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll.
Insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren festzustellen, dass sich der prozentuale
Anteil der Steuereinnahmen an den Gesamteinnahmen im Jahr 2013 leicht verschlechtert hat, während die Sonstigen Einnahmen leicht angestiegen sind.

3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2012
7.632.510,00 €
b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2013
20.265.000,00 €
c) über- und außerplanmäßige Ausgaben
Deckung durch den Verwaltungshaushalt
710.390,00 €
Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt
220.329,82 €
930.719,82 €
gesamt

28.828.229,82 €

Die regulären Haushaltsansätze für das Jahr 2013 liegen um rd. 8,5 Mio. € über denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste haben sich im Vergleich zum Vorjahr
um rd. 1,8 Mio. € auf 9.455.000 € erhöht und betragen somit 46,66 % des Haushaltsansatzes. Wir halten den Umfang der Haushaltsausgabereste für entschieden
zu hoch.
Die Ausgabeschwerpunkte lagen wie Vorjahr im Bereich der Landesgartenschau,
dem Ausbau der Kindertagesstätten, dem Ausbau der Straßen, der Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt und weiter in der Zuführung zur Kapitalrücklage des Altenund Pflegeheims Spital und beim Erwerb der Flugbetriebsflächen.
2013 stiegen die Ausgaben im Vollzug bei der Hochbauabteilung im Vergleich zum
Vorjahr um weitere 1,7 Mio. € an auf rd. 4,5 Mio. €. Der Grunderwerb mit
rd. 4,6 Mio. € ist überwiegend auf den Erwerb der Flugbetriebsflächen und auf die
Übernahme der Kindertagesstätte Arche Noah zurückzuführen. Im Bereich öffentliches Grün und Landschaftsbau sind Planungsleistungen für die Landesgartenschau
in Höhe von rd. 620.000 € enthalten.

- 39 -

Das vorstehende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug (ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat
soll damit vermittelt werden, wie seine Vorgaben hinsichtlich der Ausgabeblöcke
(z.B. Hoch-, Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen) umgesetzt wurden bzw. wie sich
die Gewichtung verändert hat. Es zeigt sich deutlich, dass entsprechend den Vorgaben des Gemeinderates verfahren wurde.

3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2013 rd. 15,5 Mio. € an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 66,34 % den Vermögenshaushalt. Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden.
Kredite wurden in Höhe von 1,830 Mio. € aufgenommen. Der Rücklage wurden rd.
71 T€ zugeführt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts musste der allgemeinen
Rücklage ein Betrag in Höhe von 399.630,58 € entnommen werden.

- 40 -

In den Folgejahren ab 2015 sind laut Finanzplanung (Haushaltsplan 2014) hohe
Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen (s. Grafik), geplant.
Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung erneut die sehr
hohen Werte der Vorjahre erreichen und im Jahr 2015 voraussichtlich mit über
19 Mio. € einen Rekordwert darstellen.
Nur durch die guten Ergebnisse der Vorjahre können zur Finanzierung in den Jahren
2014 bis 2016 Rücklagenentnahmen eingeplant werden. Trotzdem sind zusätzliche
Kreditaufnahmen für die Jahre 2014 bis 2017 vorgesehen. Gerade deshalb darf die
Verschuldung der Stadt nicht aus den Augen verloren werden. Diese liegt immer
noch weit über dem Landesdurchschnitt, die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte. Es wird deshalb trotz der guten Entwicklung weiterhin
auf die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Dem
Schuldenabbau muss unbedingt Priorität eingeräumt werden.
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt waren die Baumaßnahmen in den Jahren 2012
und 2013 rückläufig, sollen aber nach der Finanzplanung bereits ab dem Jahr 2014
wieder ein sehr hohes Niveau von mehr als 70% der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Ab 2015 sollen sogar rd. 80% der Ausgaben des Vermögenshaushalts in Baumaßnahmen fließen. Diese Rekordwerte werden durchaus problematisch gesehen, da die personelle Ausstattung in diesen Bereichen schon heute
kaum das vom Gemeinderat gesetzte Aufgabenprogramm umsetzen kann. In diesem Zusammenhang wird auf das geplante Entschuldungskonzept hingewiesen, das
wir sehr begrüßen.

- 41 -

3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in § 84 Abs. 1
GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich größtenteils nur schätzen, innerhalb
des Jahres treten aber vielseitige Veränderungen auf. Überschreitungen sind deshalb unvermeidlich.
§ 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur
Deckung aller Ausgaben ausreichen.
Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und entsprechend reagieren.
Im Haushaltsjahr 2013 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:
VWH €

VMH €

6 Anträge

594.500,00

1.074.000,00

11 Anträge

507.172,00

97.100,00

den Oberbürgermeister/
Beauftragten

406 Anträge

1.173.819,63

628.329,82

Gesamt

423 Anträge

2.275.491,63

1.799.429,82

Genehmigung durch
den Gemeinderat
den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat

Gesamthaushalt

Vorjahr

4.074.921,45

445 Anträge

1.911.209,43

1.650.547,21

- 42 -

Auch im Berichtsjahr wurden von den Fachämtern wieder sehr viele Anträge gestellt,
insgesamt blieb die Zahl der Anträge auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Die genehmigten Beträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 513.000,00 € erhöht
und befinden sich fast wieder auf dem Niveau von 2011.
Die Anträge selbst bedeuten zwar einerseits Verwaltungsaufwand, zeugen andererseits aber auch von der Disziplin, welche sich die für das Anordnungswesen zuständigen Beschäftigten auferlegen. Die zu bewirtschaftende Finanzposition soll am Jahresende nicht überschritten, sondern ausgeglichen sein. Die formalen Vorgaben des
Haushaltsrechts sind nicht immer in vollem Umfange eingehalten. Die Planüberschreitungen sind insgesamt wirtschaftlich nicht bedeutsam, die Deckung war stets
gegeben. Sicherlich lassen sich über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben nie ausschließen. Dies hängt alleine schon mit dem Zeitpunkt der Haushaltsplanung zusammen. Der Umfang sollte sich allerdings künftig wieder deutlich reduzieren.
Im Verwaltungshaushalt verteilten sich die über-/außerplanmäßigen Ausgaben im
Wesentlichen auf nachstehende Ausgabengruppen:

50/51 Gebäude- und Anlagenunterhaltung
52
Inventarunterhaltung
54
Gebäudebewirtschaftung
(Strom, Wasser, Heizung usw.)
57
Betriebsaufwand
59
Lehr- und Unterrichtsmittel
65
Geschäftsbedarf/Dienstreisen

2013
400.165,00
195.055,00
411.575,00

2012
562.604,00
105.930,00
225.562,00

342.962,00
4.824,63
163.480,00

172.935,00
19.465,00
193.153,00

3.5 Kassenmäßiger Abschluss
Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und
Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss
a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben,
b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,
c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste
insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie
das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge.
Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die
Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.

- 43 Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen.
Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2013

Vorrat €

Vorgriff €

Hauptkasse
8.734.733,56
Hospital- und Armenfondskasse
704.675,59
Abwasserverband Raumschaft Lahr
959.402,53
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
439.875,29
10.838.686,97
./. Vorgriff 5.092.248,08
Gesamt-Vorrat 5.746.438,89

1.927.024,67
3.165.223,41
5.092.248,08

Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein
Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz
und aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine Spartenrechnung durchzuführen. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA
„Bäder“ und „VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom
21.08.2009 jedoch nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen.
Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der
Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt.
Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 12.03.2014 gem. § 11 Abs. 2
GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2013 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde
gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.

3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse
In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2013 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf:
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr

2.500.000 €
750.000 €

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

7.500.000 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

2.000.000 €

- 44 Für kurzfristige Überschreitungen der Girokonten fielen Kontokorrentzinsen in Höhe
von 32,43 € (Vj. 0,00 €) an.
Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 18.596,71 € (Vj.
15.321,35 €) geltend.
Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden als Festgelder angelegt.
Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder, einschließlich der Guthabenzinsen für Girokonten, beliefen sich auf 64.665,64 € (Vorjahr 128.175,29 €). Diese Einnahmen
haben sich im Berichtsjahr halbiert, da sich der durchschnittliche Zinssatz für Festgelder von durchschnittlich 1,22 % im Vorjahr auf 0,53 % im Berichtsjahr verringerte.
Die Geldanlagen erfolgten jeweils nach Einholung von Zinsangeboten. Es lagen die
Bestätigungen der Banken über Geldbetrag, Zinssatz und Dauer der Anlage und die
Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds vor.
Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben.

3.7 Kassenprüfung
Die nach der GemPrO vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 12. Februar 2013
statt. Der hierüber erstellte Teilbericht Nr. 5 wurde dem Oberbürgermeister vorgelegt.
Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung, Versorgung und Verkehr, Stiftung Hospital- und Armenfonds und Abwasserverband
Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Die Eigenbetriebe BGL und
Alten- und Pflegeheim Spital haben jeweils ein eigenes Bankkonto. Es erfolgen hier
gesonderte Kassenprüfungen.
Das auf dem Tagesabschluss vom 11.2.2013 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht
den Bankauszügen. Die Differenz zwischen dem Kassensoll des Vortages und dem
Kassensoll vom 11.2.2013 ist im Zeitbuch nachgewiesen. Die vorhandenen Schwebeposten werden bis zum Vollzug überwacht.
Vorübergehend nicht benötigte Guthaben wurden als Tages- und Festgelder angelegt. Die Einlagen sind gesichert durch die Mitwirkung der betreffenden Banken beim
Einlagensicherungsfonds.
Die vorhandenen Scheckformulare stimmten mit den Bestandsnachweisen überein.
Werttitel werden bei der Stadtkämmerei aufbewahrt. Beanstandungen bei der
Hauptkasse ergaben sich nicht.
Wir überprüften stichprobenweise die noch offenen Forderungen (Einnahmekassenreste) im Einzelplan 4. Von der sachbearbeitenden Dienststelle wurde zwischenzeitlich für den Ausgleich der angesprochenen Debitorenkonten gesorgt.

- 45 -

Kassenflüssigkeit/Geldanlagen
Die Stadtkasse hat die Mittel gem. § 18 GemKVO verwaltet. Zum Prüfungszeitpunkt
waren Festgelder in Höhe von insgesamt 5 Mio. € vorhanden, die nicht im Kassenbestand enthalten waren (Abwicklung über ShV). Es lagen die Bestätigungen
der Bank über Geldbetrag, Zinssatz und Dauer der Anlage und die Mitwirkung am
Einlagensicherungsfonds vor. Weiter bestand ein Tagesgeldkonto, auf dem lt. Tagesabschluss vom 11.2.2013 ein Betrag von 5,1 Mio. € angelegt war.
Von der Möglichkeit, Geldanlagen in Aktien zu tätigen (§ 21 Abs. 1 GemHVO), wurde bisher bei der Stadt Lahr kein Gebrauch gemacht.
Abschließende Bestätigung
Die Bücher werden nach den Grundsätzen der GemKVO geführt.
Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt
den Vorschriften. Die Kassensicherheit ist gewährleistet, die Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt.

3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen
Die Änderung der Gemeindeprüfungsordnung bezüglich der Prüfung der Handvorschüsse und Zahlstellen ermöglicht es dem RPA individueller zu prüfen. Die Prüfungsintervalle wurden gelockert. Handvorschüsse unter 500 € sind nicht prüfungspflichtig, dennoch halten wir in gewissen Zeitabständen (ca. 3 – 5 Jahre) eine Kontrolle für angebracht. Auch im Jahr 2013 wurden wieder zahlreiche Zahlstellen und
Handvorschüsse geprüft. Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch die Einhaltung der Dienstanweisungen insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und
die Ablieferungspflicht betrachtet. Im Rahmen der Prüfung waren keine Beanstandungen erforderlich, allerdings konnten in Einzelfällen Anregungen für die Führung
der Handvorschüsse und Zahlstellen gegeben werden. Durch die personelle Situation konnten allerdings in diesem Bereich nicht alle erforderlichen Pflichtprüfungen
vorgenommen werden. Es ist geplant, die nicht geprüften Bereiche zumindest im
Jahr 2014 einer Prüfung zu unterziehen, damit dann im Jahr 2015 wieder der Bearbeitungsstand der Vorjahre erreicht wird.

3.9 Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte
und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig.
Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längs-

- 46 tens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn
sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht
geleistet worden sind.
Der Gemeinderat hat am 31.3.2014 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen und zwar
im VWH mit Ausgaben
im VMH mit Einnahmen
mit Ausgaben

von
von
von

3.511.000 €
3.929.000 €
9.455.000 €

Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine
Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert
den Überblick über den Etatvollzug.
Im Haushaltsjahr 2013 sind rd. 46,7 % des regulären Etats des VMH ins nächste
Jahr übertragen worden. Nachdem der Anteil im Jahr 2010 die 50%-Grenze erstmals
überschritten hat und im Jahr 2011 drei Viertel des regulären Etats übertragen wurde, sind die Anteile seit 2012 rückläufig und betragen aktuell wieder weniger als 50%
des regulären Ansatzes. Die rückläufige prozentuale Entwicklung begrüßen wir, allerdings sind die Zahlen insgesamt sehr bedenklich. Durch den erhöhten Etat sind
die Zahlen tatsächlich insgesamt seit 2011 kontinuierlich gestiegen. Die Gründe für
die hohen Haushaltsausgabereste sind sicherlich vielschichtig. Selbstverständlich
gibt es immer Großprojekte, die über mehrere Jahre abgewickelt werden und Haushaltsausgabereste verursachen. Bereits seit Jahren machen wir aber auch darauf
aufmerksam, dass der hohe Anteil an Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt ein deutliches Indiz dafür ist, dass sich die Verwaltung mit den geplanten Projekten im Haushaltsplan zu viel vorgenommen hatte. Durch Haushaltsausgabereste
verschieben sich auch die vom Gemeinderat erarbeiteten Schwerpunkte. Nachdem
sich der Betrag seit Jahren erhöht, möchten wir erneut dringend empfehlen, die
Haushaltsreste abzubauen.

- 47 -

3.10 Entwicklung der Haushaltsreste
Verwaltungshaushalt
HHRest
HHAnsatz
€
€
Einnahmereste
2008
78.400.000
2009
78.260.000
2010
79.305.000
2011
80.085.000
2012
88.970.000
2013
96.800.000
HHJ

Ausgabereste
2008
2009
2010
2011
2012
2013

1.298.000
1.505.350
1.836.200
2.041.450
2.378.800
3.511.000

78.400.000
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000

%

1,66
1,92
2,32
2,55
2,67
3,63

Vermögenshaushalt
HHRest
HHAnsatz
€
€

%

3.340.200
5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000

10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000

32,27
30,85
46,47
74,17
39,60
19,39

4.818.650
8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000

10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000

46,56
46,46
54,80
75,81
64,68
46,66

Betrachtet man die tatsächlichen Beträge, so haben sich die Reste im Vermögenshaushalt im Ausgabebereich wiederum deutlich erhöht. Interessant ist allerdings,
dass im Jahr 2013 62% (im Vorjahr 70%) der Haushaltsreste des Vermögenshaushalts aus dem laufenden Etat stammen. Daraus ist zu schließen, dass noch erhebliche Reste aus den Vorjahren bestehen, die noch abgebaut werden. Daher war die
Verwaltung nicht mehr in der Lage die für 2013 im Haushaltsplan vorgesehenen
Maßnahmen durchzuführen.

Haushaltsreste 2013
Die Ausgabehaushaltsreste von insgesamt 12.966.000,00 € (VWH + VMH) teilen
sich summenmäßig wie folgt auf:

€
503.049 VWH
2.364.519 VMH

2013
%
14
25

2012
%
5
21

Reste aus regulärem Etat 2013

2.675.483 VWH
5.880.892 VMH

76
62

82
70

Reste aus üpl./apl. genehmigten
Mitteln 2012

332.468 VWH
1.209.589 VMH

9
13

13
9

erneute Übertragung von
Resten aus früheren Jahren

- 48 Größere Posten im VWH (ab 50.000,00 €) sind mit
50.150,00
119.400,00
83.750,00
67.200,00
264.000,00
112.400,00
84.150,00
74.750,00
58.550,00
298.500,00
79.150,00
71.600,00
63.950,00
73.850,00
59.300,00
199.000,00
71.100,00
96.450,00
57.100,00

OV Langenwinkel -Gebäudeunterhaltung
Verwaltungsgebäude -Gebäudeunterhaltung
Feuerschutz -Gebäudeunterhaltung
Grundschule Langenwinkel -Gebäudeunterhaltung
Grundschule Mietersheim -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Grundschule Sulz -Gebäudeunterhaltung
Friedrichschule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung
Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Scheffel-Gymnasium -Brandschutzmaßnahmen
Denkmalpflege -Sanierung Storchenturm
Kita Max-Planck-Straße -Gebäudeunterhaltung
Öff.Grün und Umwelt/Stabsstelle Umwelt -Integr. Klimaschutzkonzept
Öff.Grün und Umwelt/Stabsstelle Umwelt -Energet. Quartierssanierung
Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik
Stadtplanung -Städtebauliche Planungen
CODE 24 -Kosten für Sachverständige
Allg. Grundvermögen -Gebäudeunterhaltung
Allg. Grundvermögen -Abbruchkosten

Im VMH sind an größeren Posten folgende Beträge zu verzeichnen:
67.000,00
60.900,00
242.400,00
282.200,00
400.800,00
50.000,00
180.000,00
320.000,00
1.253.950,00
140.000,00
75.500,00
70.000,00
53.500,00
500.000,00
286.000,00
115.000,00
60.000,00
620.950,00
218.600,00
727.000,00
63.000,00
150.000,00
51.000,00
60.000,00
56.000,00
108.050,00
652.300,00
505.200,00
146.000,00
103.000,00
200.000,00
330.000,00
200.000,00

Datenverarbeitung -Erwerb v. bew. Sachen d. Anlageverm.
Verwaltungsgebäude -bauliche Verbesserungen
Theodor-Heuss-Schule -bauliche Verbesserungen
Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung der Ganztagsschule
Max-Planck-Gymnasium -bauliche Verbesserungen
Pfluggebäude -Ausbau Dachgeschoss
Pfluggebäude -bauliche Verbesserung
Schlachthof -bauliche Verbesserungen
Kita Alleestraße -Neubau
Kita Arche Noah -Neubau
Kita Alleestraße - Außenanlage
Kita Heiligenstraße - Außenanl.
Kita Sulz -Umgestaltung Außenanlage
Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse
Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest
Biotopvernetzung
Lärmschutzmaßnahmen
LGS 2018 -Grunderwerb/Konzeptionsplanung -Erw. v. Grundst.
LGS 2018 -Fuß- und Radwegebrücke über B36/B415
LGS 2018 -Grunderwerb/Konzeptionsplanung -Planungsleist.
LGS 2018 -Planungsleistungen Stegmattensee
LGS 2018 -Ausgleichsmaßnahmen Kleinfeldpark
Miniaturgolfanlage -bauliche Verbesserungen
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Urteilsplatz
Stadtsanierung -Kanadaring -Planungskosten
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Dingl.-Tor-Straße
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Ber.
Bau von Radwegen
Brückenerneuerung Hohbergweg/B415
Erschließung Baugeb. Heubühl -Ausgl.maß.
Sulzberghalle -baul. Verbesserungen
Allgemeines Grundvermögen -Erwerb von Grundstücken
Allgemeines Grundvermögen -Kasernenareal (Grunderwerb)

- 49 Ein sehr hoher Haushaltsrest besteht immer noch im Bereich der Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt. Außerdem sind sehr hohe Haushaltsreste im Bereich der
Landesgartenschau als auch für die Kindertagesstätte Alleestraße zu verzeichnen.
Gerade bei diesen beiden Maßnahmen lässt sich deutlich ablesen, dass die Erwartungen und Wünsche der Verwaltung mit Projekten schneller voran zu kommen,
nicht erfüllt werden konnten, da man gerade bei diesen Projekten von vielen Rahmenbedingungen abhängig war, die eine zügige Umsetzung nicht möglich gemacht
haben. Bei anderen Projekten muss allerdings festgestellt werden, dass eine schnelle Umsetzung auch aufgrund der Arbeitsbelastung nicht machbar war.
Ganz vermeidbar sind Haushaltsausgabereste nicht, weil Planung und Vollzug nie
nach Idealvorstellungen ablaufen. Vielfältige Unsicherheitsfaktoren tun sich im Laufe
eines Haushaltsjahres auf. Dennoch sind diese Einflüsse nicht die alleinige Ursache
für die Höhe der Haushaltsreste. Die veranschlagten Haushaltsmittel übersteigen
zum Teil die Arbeitskapazität der Verwaltung. Bei ehrgeizig verfolgten Planzielen
bleibt deshalb das Kassenwirksamkeitsprinzip auf der Strecke. Im Rahmen der laufenden Beratung versucht das RPA darauf hinzuwirken, dass die Haushaltsreste
insgesamt auf das unumgängliche Maß zurückgeführt werden.
Insoweit sind die Regelungen in § 19 GemHVO auch die Reparaturvorschriften für
einen nicht funktionierenden § 7 GemHVO (Veranschlagungsprinzip).

3.11 Verpflichtungsermächtigungen
Sie legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen werden dürfen.
VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn
-

ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist
die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen
noch überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben.

In der Haushaltssatzung 2013 waren VE von 3.757.000 € ausgewiesen. Diese wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen
vorgesehen waren.
Die überwiegenden Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2013 betrafen mit
1.215.000 € die Ausgaben für die Landesgartenschau 2018 (Planungsleistungen,
Stegmattensee, Brücke über B36/B415, Kletterturm). Weiter standen für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule 1 Mio. € und für die Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes 750.000 € zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr
haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um 768.000 € verringert.
Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 424 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 1.016.567,52 €. Damit wurden nur 27 % der veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen. Für die Landesgartenschau und
die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule kam die Verpflichtungsermächtigung
nicht zum Tragen.

- 50 -

3.12 Kasseneinnahmereste
Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es
handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen oder Ausgaben nicht ausgezahlt worden sind. Die Reste sind auf neue Rechnung ins Folgejahr zu übertragen.
Der kassenmäßige Abschluss zum 31.12.2013 weist folgende Einnahmereste aus:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

2.071.783,03 €
125.454,69 €

(Vorjahr
(Vorjahr

1.961.356,46 €)
820.214,42 €)

Verwaltungshaushalt - Aufgliederung

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9*

*Gewerbesteuer

2013 in €
552.741,72
186.508,14
35.743,44
68.346,04
157.179,28
69.021,07
85.766,47
179.270,15
85.664,59
651.542,13
2.071.783,03

2012 in €
381.772,92
164.280,55
22.619,43
95.786,24
165.583,02
15.984,15
69.985,73
161.050,64
77.111,47
807.182,31
1.961.356,46

501.713,15

715.649,40

Vermögenshaushalt - Aufgliederung
Zuweisungen und Zuschüsse
- Feuerschutz
Förderung ÖPNV
Erschließungsbeiträge
Darlehensrückflüsse von wirtschaftlichen
Unternehmen (EigB Abwasserbeseitigung)
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Rückzahlung überzahlter Bauausgaben

2013 in €

2012 in €

0,00
0,00
119.970,20

85.122,00
2.062,50
20.222,48

0,00
2.296,12
3.188,37
125.454,69

629.110,26
80.508,81
3.188,37
820.214,42

- 51 -

3.13 Kassenausgabereste
Diese sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen:
160.248,70 €
331.460,54 €

Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

(Vorjahr
(Vorjahr

51.257,08 €)
166.932,79 €)

Von den Kassenausgaberesten des Verwaltungshaushalts entfallen u.a. auf
120.000,00 € Betriebskostenzuschuss Fortführung Flugsicherung
27.846,00 € EU-Interreg. Programm „Code 24“ Kosten f. Sachverständige
4.382,89 € Zinsen
Die Kassenausgabereste des Vermögenshaushalts betreffen u.a. mit
306.449,82 € Sondertilgung
20.676,90 € Tilgung von Krediten

3.14 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29
GemHVO sind im ShV zu buchen und abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und
Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2013 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben (ohne Grundstücksverkauf Flugplatz) von 48.847.763,84 € (Vorjahr 49.261.781,59 €) durchgebucht.
Kasseneinnahmereste
Kassenausgabereste

26.728.663,02 €
19.397.191,50 €

Aufschlüsselung

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9

im Einzelplan 9 sind enthalten
Einlagen bei Geldinstituten
Kassenbestand
Allgemeine Rücklage

Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste
€
€
5.233.797,47
77.949,95
0,00
2.201,60
1.294,96
0,00
57.847,28
120.838,20
0,00
21.234.733,56
26.728.663,02

238.479,30
46.100,88
5.381,00
41.950,71
75,00
0,00
137.317,92
1.801,80
0,00
18.926.084,89
19.397.191,50

12.500.000,00
8.734.733,56
18.926.084,89

- 52 Seit 01.07.2005 wurden die Mieten aus den Zwischennutzungen der Abbruchgebäude auf dem Flugplatzgelände nicht mehr an den Bund überwiesen. Die Verbuchung
dieser Mietanteile erfolgte im SHV 4.0300. Am 2.11./13.12.2011 wurde mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen.

3.15 Niedergeschlagene Forderungen
Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete
Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden,
wenn
-

feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder
die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.

Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt.
Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden
in einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse
am 25.03.2014 aufgeschlüsselt.
Stand 1.1.2013
Abgänge a) Zahlungen
b) unbefristete Niederschlagung
Zugänge
Stand 31.12.2013

1.313.103,75 €
8.550,37 €
128.610,03 €

137.160,40 €
1.175.943,35 €
92.770,48 €
1.268.713,83 €

Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und
deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen.
Im Haushaltsjahr 2013 wurden insgesamt unbefristet niedergeschlagen:
33.478,04 €

3.16 Erlasse
Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden,
wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere
Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und andere
spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die
Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 9.397,06 € (Vorjahr
13.169,40 €) ausgesprochen.

- 53 -

3.17 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den
Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht.
Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2-4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse
und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge.
Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften
kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle.
Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 5 Jahre folgendes Bild:
Jahr

Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen*
kosten

€
2009
2010
2011
2012
2013

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

€
2.001.329,68
1.971.773,76
1.984.500,56
1.901.129,43
1.851.725,98

Mindestbetrag Im HH
WirtschaftsZuführungsrate
der Zufg. zum veranschl.
überschuss
insgesamt
VmH ohne Ers- Zuführungsatzdeckungs- betrag
mittel**
€
€
€
€
2.001.329,28
750.000,00 1.156.955,58 1.906.955,58
1.765.579,15
410.000,00 5.419.070,07 5.829.070,07
1.866.361,21
200.000,00 6.145.555,69 6.345.555,69
1.757.700,92 3.845.000,00 4.835.656,55 8.680.656,55
1.704.894,38 8.435.000,00 7.073.338,19 15.508.338,19

* ohne Umschuldung
** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung

- 54 -

Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
2013
Ordentliche Tilgung
Kreditbeschaffungskosten

1.704.894,38
0,00

Summe Ausgaben

1.704.894,38

Rücklagenentnahme

399.630,58

Rückflüsse aus Darlehen
Rückflüsse von Beteiligungen
Veräußerungen von Anlagevermögen
Beiträge und ähnliche Entgelte

1.242,59
0,00
1.268.852,46
-33.993,60

Zuweisungen und Zuschüsse

1.602.454,95

Ersatzdeckungsmittel

3.238.186,98

Mindestzuführung (= Summe
Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel)

-1.533.292,60

Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen
werden. Mit einer Gesamtsumme von 15,508 Mio. € trägt der Verwaltungshaushalt
zu 77 % die Kosten für Investitionen. Dieses Ergebnis ist außerordentlich gut und
war so ursprünglich nicht für die Haushaltsberatungen 2013 zu erwarten. Dabei ist
aber zu beachten, dass dieses Ergebnis vor allem durch höhere Steuereinnahmen
entstanden ist. Der Betrag konnte so nicht aus eigener Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die
nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.
Der Verwaltungshaushalt „trägt“ somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit
über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem VMH letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet,
dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den Grundsätzen einer
geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind (s. Kommunales Wirtschaftsrecht
7. Auflage Rd. Nr. 130). Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich
nachgekommen werden.

Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO
Abschreibungen
davon erwirtschaftet

2013
633.287,61
184.907,21

- 55 -

Investitionsrate
Rechnerische Größen zur Beurteilung des kommunalen Haushalts sind die Bruttound Nettoinvestitionsraten. Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der
investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten
Jahren wie folgt:
Haushaltsjahr

2013

2012

2011

Zuführung VWH an den VMH
zuzügl. Zinsen für Kredite

15.508.338,19
1.166.507,91

8.680.656,55
1.197.736,18

6.345.555,69
1.285.721,10

Bruttoinvestitionsrate

16.674.846,10

9.878.392,73

7.631.276,79

%-Anteil am Volumen des VWH
%-Anteil am Volumen des VMH

16,07%
71,33%

10,51%
74,20%

8,93%
56,19%

Zuführung VWH an den VMH
abzüglich Tilgungen für Kredite
(ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten

15.508.338,19

8.680.656,55

6.345.555,69

1.851.725,98

1.901.129,43

1.984.500,38

Nettoinvestitionsrate

13.656.612,21

6.779.527,12

4.361.055,31

Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2013 mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr.
Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate als sehr gut bezeichnet werden. Aufgrund
der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem wegen der unerwartet hohen
Steuereinnahmen erzielt werden konnte, ist es aus unserer Sicht weiterhin erforderlich, durch strukturelle Änderungen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern, um sich im Vermögenshaushalt weitere finanzielle Spielräume zu
eröffnen.

3.18 Vermögensrechnung
In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen
des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus
der Haushaltsrechnung ergeben.
Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt § 43 GemHVO Inhalt und Umfang
der Vermögensrechnung.

- 56 -

Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob sämtliches Vermögen
und die Schulden richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen.
Auszuweisen sind:
-

-

-

-

-

-

Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der
Beteiligung erworben hat,
Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,
Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,
das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen
eingebrachte Eigenkapital,
Forderungen aus Geldanlagen,
Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,
Rücklagen.

Die bisherige Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen
und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene
Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der
VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den
Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die
Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom
Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt (Seiten 263 bis 266).
Die Bilanzsumme hat sich von 241.730.151,89 € um 13.488.842,82 € auf
255.218.994,71€ zum Jahresende 2013 erhöht.

3.19 Rücklagen
Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits
die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt teilweise decken. Rücklagemittel werden bis zu ihrer
Inanspruchnahme vorübergehend aus der laufenden Haushaltswirtschaft ausgesondert. Die Höhe der den Rücklagen zugeführten Haushaltsmittel lässt eine Aussage
über die Ertragskraft des Haushalts nicht zu.

- 57 -

In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in
der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.
VWH

2008
2009
2010
2011
2012

Ausgaben
€
78.682.730,05
80.025.236,77
83.284.701,91
85.482.939,88
94.012.627,39

Durchschnitt
€
80.664.222,91
82.930.959,52
87.593.423,06

2 v.H.
€

Mindestrücklage
für das HHJ

1.613.284,46
1.658.619,19
1.751.868,46

2011
2012
2013

Allgemeine Rücklage
Stand 31.12.2012
Zuführung (Flughafenareal Ost)
Entnahme
Stand 31.12.2013

19.255.134,15 €
70.581,32 €
399.630,58 €
18.926.084,89 €

Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen.
Auf Zweckbindungen des Rücklagenbestandes in Höhe
5.580.499,91 € verweist der Rechenschaftsbericht (S. 57/58).

von

insgesamt

Im Haushaltsplan 2013 war eine Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von
6,92 Mio. € veranschlagt. Aufgrund des Haushaltsergebnisses war lediglich eine
Entnahme von 399.630,58 € erforderlich.
Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2014 sind in den Jahren 2014 bis 2016
Rücklageentnahmen geplant, während für das Jahr 2017 keine Rücklagenentnahme
vorgesehen ist. Aufgrund der Rücklagenzuführung der letzten Jahre befindet sich die
Rücklage auf einem sehr guten Niveau. Wegen der geplanten Investitionen im Rahmen der Landesgartenschau 2018, aber auch anderer Großprojekte halten wir es für
sinnvoll, die Rücklage auf einem guten Stand zu belassen, um diese Investitionen
durchführen zu können. Allerdings darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen
werden, dass die Verschuldung der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe immer
noch weit über dem Landesdurchschnitt liegt. Langfristig sollte deshalb auch die
Verwendung der Rücklage für die Rückführung der Schulden geprüft werden.

- 58 -

Die allgemeine Rücklage errechnet sich folgendermaßen:
Einlagen bei Geldinstituten u.a.

12.500.000,00 €

Kasseneinnahmereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

2.071.783,03 €
125.454,69 €
5.493.929,46 €

Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
Kassenbestand

3.929.000,00 €
8.734.733,56 €

abzüglich
Kassenausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Haushaltsausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt

160.248,70 €
331.460,54 €
471.106,61 €

3.511.000,00 €
9.455.000,00 €
18.926.084,89 €

Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die
Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei
verfügbar ist.

- 59 -

3.20 Stand der Schulden
Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar:
Zulässige Kreditaufnahme
Haushaltsrest aus Vorjahr
maximales Kreditvolumen

2.000.000,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €

./. gebildeter Haushaltsrest
mögliche Kreditaufnahme
Tatsächliche Darlehensaufnahme

2.000.000,00 €
2.000.000,00 €
1.830.000,00 €

Schuldenstand zum 31.12.2012
Kreditaufnahme
1.830.000,00 €
ordentliche Tilgung
./. 1.704.894,38 €
Sondertilgung
./. 146.831,60 €

25.213.310,16 €

Stand zum 31.12.2013

25.191.584,18 €

Der Schuldenstand umfasst auch Auslandsschulden. Hierbei handelt es sich um
zwei Schweizer Darlehen. Diese Darlehen werden im Jahr 2014 neu bewertet.
Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der nachfolgenden Übersicht sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten.

(Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost)

- 60 -

Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 578 €/EW weit über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer
Gemeinden (427 €/EW zum 31.12.2013 laut Geschäftsbericht GPA).

Nachrichtlich:*
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Schuldenstand zum 31.12.2013
Rahmenkonto Ost
gegenüber Stadt Lahr

9.582.222,96 €
+ 0,00 €
+ 5.712.476,31 €*

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Schuldenstand zum 31.12.2013
gegenüber Stadt Lahr

2.087.666,67 €
1.071.389,86 €*

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Schuldenstand zum 31.12.2013
gegenüber Stadt Lahr

27.725.135,44 €*

Abwasserverband Raumschaft Lahr
Schuldenstand zum 31.12.2013
(Anteil der Stadt zum 31.12.2013 77,97 %)

Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST
außerhalb des Haushalts zum 31.12.2013
* vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse

9.141.319,01 €*

9.717.926,42 €

- 61 -

3.21 Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten
erfasst.
Die Aufgliederung ergibt:
Anfangsbestand Zunahme Abnahme Endbestand
01.01.2013
31.12.2013
€
€
€
€
02
Verwaltungsvermögen
0222 Beteiligungen
Kapitaleinlagen
Banken
Sonstige Unternehmen
(BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof)
Arbeitsförderungsgesellschaft
Wirtschaftsregion Ortenau
Industrie- und Gewerbezentrum
Lahrer Fluglizenzen Holding
Wohnungsbauunternehmen
Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder
Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr
Zweckverband KIVBF
Zweckverband Vis-à-Vis

850,00

850,00

4.421,46
150,00
6.840,00
2.600,00
23.400,00
0,00 375.000,00
10.031.000,00
50.000,00
50.000,00
0,00 44.102,38
6.500,00

4.571,46
6.840,00
2.600,00
23.400,00
375.000,00
10.031.000,00
50.000,00
50.000,00
44.102,38
6.500,00

10.175.611,46 419.252,38

0,00 10.594.863,84

Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2012 der
Stadtkämmerei vom Januar 2014.
Nach der Vorlage im Gemeinderat am 31.03.2014 wurde der Beteiligungsbericht
2012 am 17.05.2014 öffentlich bekannt gemacht und am 28.05.2014 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben.
Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen
dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007.
Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und
Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der
Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden
von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen. Damit wurden auch Hinweise des RPA aus den Schlussberichten der Vorjahre umgesetzt.

- 62 -

4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung
4.1 Prüfung der Kreditoren - Konditionsvereinbarungen
Im Rahmen der Belegprüfung sowie der Prüfung der Kreditoren-Stammdaten prüften
wir auch die Konditionsvereinbarungen (Skonti, Boni und Rabatte) der Lieferanten.
Als Skonto oder Barzahlungsnachlass bezeichnet man die Kürzung des Rechnungsbetrages bei Zahlung innerhalb der Skontofrist.
Ein Rabatt ist ein Nachlass vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder von
dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert.
Der Umsatzbonus ist eine Kunden-Gutschrift, die ausgezahlt wird, wenn am Jahresende ein vereinbarter Gesamtumsatz erzielt wurde.
Die mit den Kreditoren vereinbarten Konditionen werden nicht in den SAPStammdaten hinterlegt. Es erfolgt immer nur die Buchung des Nettobetrages (Skonti
und Rabatte sind bereits abgezogen). Ein separater Ausweis beispielsweise der
Skontobeträge würde die Transparenz erhöhen, die technischen Voraussetzungen
liegen jedoch nicht vor.
Zur Vereinbarung von Konditionen oder zur Verbesserung der bestehenden Konditionen sollten regelmäßig Gespräche mit den Lieferanten geführt werden.
Weiter stellten wir fest, dass die vereinbarte Rabatte nicht allen Verwaltungseinheiten und Bedarfsstellen gleichermaßen bekannt sind. Es kommt daher vor, dass
Preisnachlässe nicht in Anspruch genommen werden und auch eine Nachforderung
teilweise nicht mehr in Betracht kommt. Es ist erforderlich, dass alle Verwaltungseinheiten und Bedarfsstellen über vereinbarte Konditionen bzw. über besprochene
Festpreise informiert sind.
B Die Beantwortung unseres Prüfungsberichtes steht noch aus.
(101)

4.2 Berechtigungsverwaltung SAP
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüfte die Berechtigungsverwaltung für das Finanzverfahren der SAP AG. Hauptprodukt der SAP AG ist das Software-System
„R/3“. Die Stadt Lahr setzt SAP IS-PS seit 2004 in der Verwaltung ein. IS-PS steht
für Industry Solution Public Sector und ist eine Weiterentwicklung von SAP basierend auf dem System R/3.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden bei der Stadt Lahr durch eine
Dienstanweisung für die Vergabe, Pflege und Änderung von Berechtigungen in den
Finanzverfahren der SAP AG sowie den landeseinheitlichen Finanzverfahren (Berechtigungsverwaltung) geregelt (Stand 10.04.2013).
Den Usern werden Rollen zugeordnet, die vom KIVBF (Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken) vorgegeben sind. In begründeten Ausnahmefällen
werden spezielle eigene Rollen (ZZ-Rollen) angelegt und gepflegt.

- 63 -

Der Umfang der Zugriffsberechtigung orientiert sich, unter Berücksichtigung von Datenschutzbestimmungen sowie des Grundsatzes der Trennung von Anordnung und
Vollzug am jeweiligen Aufgabengebiet und wird restriktiv behandelt.
Wir prüften die einzelnen Rollenzuordnungen der 92 User (FLAHxxxx) gemäß dem
Handbuch der KIVBF. Hierbei konnten wir feststellen, dass es in einigen Fällen zu
doppelten Rollenvergaben kam. Eigene Rollen sind nur dürftig dokumentiert und
wurden seit Jahren nicht mehr nach Aktualität überprüft. Weiterhin wurden Fragen
zu einzelnen Rollen im Rahmen der Prüfung aufgeworfen.
Im Zusammenhang mit den Rollenzuordungen prüften wir auch die Auslastung der
einzelnen Lizenzen. Die Lizenzkosten bewegen sich zwischen 11,00 € / Monat für
eine Kassenlizenz und 22,70 € / Monat für eine Volllizenz. Dazu kommen noch Entgelte für die Benutzung des Systems in Form von „Steps“. Ein Step kostet 0,008 €.
Dies sieht zwar auf den ersten Blick nach geringen Kosten aus, diese summierten
sich aber über das Jahr auf rd. 52.000 €. Die Aufstellung zeigt aber auch, dass einige wenige User SAP nur sehr wenig nutzen.
Die Vergabe und Zuweisung der Rollen geschieht bei der Stadt Lahr in zwei Schritten. Der Antrag geht an den zuständigen Sachbearbeiter der Stadtkämmerei. Von
dort geht der Auftrag an die Abt. Personal, Organisation und Datenverarbeitung, die
dann die Rollen in SAP dem User zuweist. Diese Vorgehensweise entspricht der
Dienstanweisung.
Mit der Stellungnahme der sachbearbeitenden Dienststelle sind unsere Prüfungsbemerkungen erledigt.

4.3 Erschwerniszuschläge
Der Prüfungsauftrag erstreckte sich auf die Festsetzung und die Berechnung der Erschwerniszuschläge für Beschäftigte der Stadtverwaltung Lahr einschließlich der Eigenbetriebe, des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr und des Hospital- und Armenfonds.
Die Prüfung umfasste zunächst die Darstellung der rechtlichen Grundlagen für einen
Erschwerniszuschlag pro Stunde, insbesondere hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach Entgeltgruppe 2, Stufe 2 TVöD und den Vom-Hundert-Sätzen im Regelbereich von 5 bis 15 v.H. Außerdem wurde die Möglichkeit der Pauschalierung bei
gleichbleibender oder sich über einen periodischen Zeitraum ausgleichender Erschwernis beleuchtet.
Die Erschwerniszuschläge innerhalb der Stadtverwaltung werden auf einer Bemessungsgrundlage von 6,73 € aus dem Jahr 2004 ermittelt. Die Bemessungsgrundlage
für 2013 liegt bei ca. 11,30 €. Die angewandten Vom-Hundert-Sätze basieren auf einer internen Festsetzung aus dem Jahr 1991. Sowohl Bemessungsgrundlage als
auch Zuordnung sollten daher überarbeitet werden.
Die daraus errechnete Pauschale geht immer von einer Erschwernis bei der gesamten Arbeitsleistung aus. Um festzustellen ob dies zutrifft, ist wäre eine genaue Ermitt-

- 64 lung des Tätigkeitsanteils in einer Erschwernissituation mittels einer Spitzabrechnung notwendig. Zeigt sich eine Konstanz bei der Erschwernissituation für den Beschäftigten, so kann auf Basis der Neuberechnung durchaus eine Pauschalierung
erfolgten. Diese wäre dann regelmäßig zu überprüfen.
Einzelne Fälle konnten nur auf Plausibilität überprüft werden, da eine grundlegende
Überarbeitung der einzelnen Komponenten zunächst notwendig ist.
B
Die vom Fachamt geplanten Einzelnachweise zuschlagspflichtiger Tätigkeiten mit
(102) entsprechender Auswertung konnten bisher noch nicht erstellt werden.
Die Bearbeitung dauert noch an.

4.4 Essenslieferungen in den Kindertageseinrichtungen „Bottenbrunnenstraße“, Max-Planck-Straße“ und „Am Schießrain“
Geprüft wurde die Essensversorgung in den drei großen Kindertagesstätten „Am
Schießrain“, Max-Planck-Straße“ und „Bottenbrunnenstraße“. Dabei wurden neben
den reinen Essenskosten auch die anderen Kosten, die im Rahmen der Verpflegung
anfallen betrachtet.
Der statistische Vergleich der Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten hat gezeigt, dass die Verpflegung in der Kindertagesstätte „Bottenbrunnenstraße“ am wirtschaftlichsten ist und dort auch die Verpflegungspauschale, die pro Kind erhoben
wird ausreichend ist. Die Verpflegungskosten in der Kindertagesstätte „Am Schießrain“ sind am höchsten, obwohl dort der günstigste Essenspreis vom Zulieferer verlangt wird. Dies hing u.a. auch mit der Anzahl der bestellten Essen zusammen.
Die Prüfung hat außerdem gezeigt, dass keine Standards bzgl. der Verpflegung gesetzt wurden und dadurch unterschiedliche Angebote gemacht werden, die sich
auch deutlich in den Kosten widerspiegeln. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind
aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes einzuführen, auch halten wir ein zentrales
Controlling für erforderlich. Getränkekosten sind hierbei auch kritisch zu hinterfragen.
Für eine Kindertagesstätte wurden auch die vorliegenden Anmeldungen mit den Essenslisten verglichen und festgestellt, dass ein Kind nicht in den Listen enthalten
war, obwohl dieses zum Essen angemeldet war. Eine regelmäßige Überprüfung der
Listen, die zur Abrechnung führen, halten wir für zwingend erforderlich.
Weiter wurde festgestellt, dass im Bereich der Personalverpflegung keine Zuschussgewährung erfolgt. Hier halten wir eine einheitliche Regelung für erforderlich. Auch
stellte sich uns die Frage, ob die Verrechnung des vollen Essensbetrages in Höhe
von 3,80 €/Essen für die Mitarbeiter/innen sachgerecht ist, wenn diese nur im Rahmen ihres pädagogischen Auftrages mit den Kindern den sogenannten „pädagogischen Happen“ einnehmen.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket soll jedes Kind am Mittagessen in den Kindertagesstätten zum Preis von 1 € pro Essen teilnehmen können. Dafür werden Zuschüsse vom Ortenaukreis bezahlt. Da dies in einer Pauschale erfolgt und der Restbetrag von den Eltern erhoben wird, ist aus unserer Sicht die gesetzliche Regelung

- 65 bei der Stadt Lahr nicht umgesetzt. Wir halten auch hier eine Anpassung für erforderlich.
Mit der Stellungnahme des Fachamtes, die ausführlich auf unsere Prüfungsfeststellungen eingeht, sehen wir unseren Bericht als erledigt an.

4.5 Stadtranderholung 2012
Der Prüfungsauftrag erstreckte sich auf die Stadtranderholung in den Sommerferien
2012. Es wurde sowohl die Stadtranderholung I als auch die Stadtranderholung II
untersucht. Zwischenzeitlich können auch Kinder von umliegenden Gemeinden an
der Stadtranderholung teilnehmen, was den etwas rückläufigen Teilnehmerzahlen
geschuldet ist.
Im Rahmen der Prüfung der Betreueranmeldungen wird empfohlen einige vertragliche Aspekte zu überarbeiten, wie beispielsweise genaue Einsatzbeschreibungen,
Kündigungsmöglichkeiten, etc. Beim Teilnehmer-Datenblatt der Kinder empfehlen
wir neben kleineren Regelungsänderungen hinsichtlich Zustimmungen, etc. eine
vorgezogene Erhebung der relevanten Daten. Eine erforderliche Stornierungsregelung wurde bereits formuliert.
Die Tagebuchführung dient einer guten Dokumentation, ist jedoch mit den Gruppenlisten entsprechend abzustimmen.
Bei den Ausgaben wurden Personalkosten und Sachkosten untersucht.
Die Helferentgelte 2012 betrugen 22.840,- €. Diese werden fast ausnahmslos als
Bargeld ausbezahlt. Dies ist versicherungstechnisch so nicht möglich und birgt zudem für die Sicherheit der Mitarbeiter/innen ein zu großes Risiko. Es sollte künftig
eine Banküberweisung stattfinden. Für Köche/Köchinnen und Verwaltungspersonal
wurden ca. 24.000,- € ausgegeben.
Bei den Sachausgaben fielen 85.171,50 € an. Hier wurden zwar bei vielen Aufträgen
Vergleichsangebote eingeholt, jedoch sind die Essenslieferung und die Busfahrten
nach der Dienstanweisung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen ausschreibungspflichtig.
Bei den Einnahmen wurden die Teilnehmerentgelte überprüft. Dabei konnte die vorhandene Differenz der Sollstellung herausgearbeitet werden. Der ermittelte Sollbetrag liegt bei 86.360,- € statt 86.498,- €. Die entsprechenden Berichtigungen in den
Einzelfällen sind noch vorzunehmen. Von Seiten des Landratsamtes wurde die
Maßnahme mit 12.856,- €, vom Regierungspräsidium mit 4.115,10 €, von der Gemeinde Friesenheim mit 2.038,- € und vom Lahr-Pass mit 1.191,- € gefördert.
Zu den sonstigen Einnahmen trägt unter anderem der Getränkeverkauf bei. Hier
empfehlen wir das private Getränkegeld nicht in bar zu vereinnahmen sondern mit
den unbaren Aufwandsentschädigungen zu verrechnen. Geldzählungen sollten
sonst immer von zwei Personen wahrgenommen werden.
Aus den gegenüberstehenden Einnahmen von 91.766,57 € und den Ausgaben von
131.713,28 € errechnet sich eine Differenz von 39.946,71 €. Verteilt auf 475 Kinder
ergibt sich ein Zuschussbedarf von rd. 84,- € pro Kind bzw. ein Entgelt von rd.
264,- €.

- 66 Die sachbearbeitende Dienststelle hat eine ausführliche Stellungnahme zu unserem
Prüfungsteilbericht abgegeben. Unseren Vorschlägen wird künftig Folge geleistet. Es
besteht allerdings noch keine Einigkeit bei dem Punkt Auszahlung der Aufwandsentschädigungen. Wir werden diese Angelegenheit weiter im Auge behalten.

4.6 Vermietung der Orangerie im Stadtpark im Zeitraum 01/2012
bis 07/2013
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die Abrechnung der Vermietung der Orangerie
im Stadtpark im Zeitraum 01/2012 – 07/2013. Grundlage für die Erhebung von Entgelten sind die Gemeinderatsbeschlüsse aus 2007 und 2012; letzterer mit einer Gültigkeit ab 2013.
Im Prüfungszeitraum gab es 12 Trauungen, vier weitere wurden bereits terminiert
und entsprechende Verträge geschlossen. Für die Trauungen lagen alle Verträge
vor. Das Entgelt wurde richtig berechnet und in SAP gebucht.
Weiterhin wurden 17 Veranstaltungen in der Orangerie abgehalten; vier weitere wurden terminiert und entsprechende Verträge geschlossen. Hierbei handelte es sich
um Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten, aber auch um Vortragsveranstaltungen. Für die Veranstaltungen in der Orangerie lagen alle Verträge vor. Die Entgelte
wurden richtig berechnet und sind in SAP gebucht.
In der Auflistung sind weiterhin städtische Veranstaltungen aufgeführt. Diese beziehen sich teilweise nicht nur auf die Orangerie, sondern tangieren auch andere Teile
des Stadtparkes; eine Abrechnung fand nicht statt. Einige weitere Veranstaltungen
wurden kostenfrei durchgeführt – die Vorgänge sind zu prüfen. Es fehlt eine Vergütungsregelung für die Stadtparkflächen.
Vom Fachamt wurde zugesichert, bei der nächsten Anpassung der Eintrittsgelder
entsprechende Regelungen herbeizuführen im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister. Die Abarbeitung wird von uns weiterhin überwacht.

4.7 Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Mietersheim
Der Prüfungsauftrag erstreckte sich auf die Prüfung der Vergabe und Nutzung des
Bürgerhauses Mietersheim. In die Prüfung wurden die Hallenvergabe und die Erhebung des Nutzungsentgeltes miteinbezogen. Geprüft wurde das Jahr 2012 und das
Jahr 2013 bis zum 31. August.
Im Rahmen der Prüfung wurde der Belegungskalender mit den Vormerklisten und
den Verträgen abgeglichen. Verträge waren in der Regel vorhanden, die Belegung
konnte nachvollzogen werden.
Zum Verfahren bei der Hallenvergabe empfehlen wir die zeitliche Nutzung auch im
Abnahmeprotokoll zu dokumentieren, damit die Abrechnung auch in zeitlicher Hinsicht korrekt erfolgen kann.

- 67 Weiter wird von uns empfohlen, auch für die private Nutzung in der Regel Rechnungen auszustellen. Zur Sicherstellung der fristgerechten Zahlung kann eine Vorauszahlung in Rechnung gestellt werden, die eine Woche vor Veranstaltung bezahlt
werden sein muss (§ 6 Abs. 4 der allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen).
Die Abrechnungen wurden auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.
Dabei stellten wir fest, dass im Jahr 2012 insgesamt 10.962 € und im Jahr 2013
4.574,50 € zu wenig berechnet wurden, was auf folgende Hauptgründe zurückzuführen ist:
-

-

-

-

-

Auf- und Abbauzeiten wurden nicht berechnet. Aus unserer Sicht sollte künftig alleine die Belegung der Halle zu einer Berechnung führen.
Da im Jahr 2012 kein Hinweis auf das Ende der Veranstaltung angegeben war,
erfolgte die Neuberechnung durch uns immer für zwei Tage, da es aus unserer
Sicht unrealistisch erschien, dass die Veranstaltungen um 1 Uhr endeten.
Bei Fastnachtsveranstaltungen erfolgte keine Berechnung des Zuschlages von
20%.
Verwaltungskosten bei Absage einer Veranstaltung wurden nicht berechnet. Diese sind im o.g. Betrag auch nicht enthalten.
Mehrere Veranstaltungen wurden nicht abgerechnet. Wir gehen davon aus, dass
diese kostenfrei erfolgen sollten. Diese Beträge sind allerdings durchzubuchen.

Aus den Belegen konnte entnommen werden, dass nach jeder Veranstaltung eine
Reinigung des Bürgerhauses erfolgt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Sonderreinigung aufgrund besonderer Verschmutzung, sondern um die Regelreinigung.
Das Bürgerhaus wird nur nach Veranstaltungen gereinigt. Pro Reinigung fallen Kosten von rd. 41€ an.
Gem. § 5 der Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen bei Vermietung von
(Veranstaltungs-) Räumen/Versammlungsstätten der Stadt Lahr hat der Mieter nach
Ablauf der Mietzeit das Mietobjekt in seinem ursprünglichen Zustand zu übergeben.
Wird das Mietobjekt in diesem Sinne nicht vertrags- bzw. fristgemäß freigegeben, so
kann die Vermieterin die Räume auf Kosten des Mieters räumen und in Ordnung
bringen lassen.
Es stellt sich die Frage, ob diese Vorgehensweise der Reinigung direkt nach einer
Veranstaltung insgesamt wirtschaftlich ist. Grundsätzlich müssen die Räume in seinem ursprünglichen Zustand übergeben werden. Es ist zu klären, ob eine monatliche
oder gar zweiwöchige Reinigung nicht auch ausreichend wäre.
Auf die nachträglich Festsetzung bzw. Nachforderung von Nutzungsentgelten für die
Jahre 2012 und 2013 wurde mit Beschluss des Oberbürgermeisters verzichtet.
Die übrigen Prüfungsfeststellungen wurden mit der Ortsverwaltung Mietersheim geklärt. Die Prüfung ist somit abgeschlossen.

- 68 -

4.8 Vergabe und Nutzung der Geroldseckerhalle im Stadtteil Reichenbach Die Prüfung umfasste die Vergabe und Nutzung der Geroldseckerhalle im Stadtteil
Reichenbach für das Jahr 2012.
Im Jahr 2012 wurden in der Geroldseckerhalle insgesamt 32 Veranstaltungen abgehalten.
Für die Inanspruchnahme der jährlichen einmaligen Ermäßigung ist ein Antrag notwendig (§ 3 Nr. 2 Entgeltordnung). Bis auf einen Fall lagen die Anträge vor. Für eine
Jahresfeier fehlte der Antrag. Gleichwohl wurde als erste kostenpflichtige Veranstaltung des Jahres „automatisch“ durch die Ortsverwaltung die Ermäßigung gewährt.
Die Entgelte für die Veranstaltungen und die Kosten für den Glasbruch wurden ansonsten richtig berechnet. Die Gesamtsumme in Höhe von 7.938,56 € für die Entgelte und 35,90 € für den Glasbruch decken sich mit den Einnahmen gemäß SAP.
Im Rahmen der Prüfung der Vereinbarungen fiel uns auf, dass nicht alle angeordneten Brandsicherheitswachen abgerechnet wurden. Es stellte sich heraus, dass Vereinsmitglieder, die zugleich auch Feuerwehrangehörige der Stadt Lahr sind, diese
Brandsicherheitswache übernommen und auf ihr Entgelt verzichtet haben. Dies veranlasste die Ortsverwaltung auf eine Abrechnung zu verzichten. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der Satzung.
Eine Firma lieh gegen Entgelt für ihre Betriebsversammlungen Stühle aus der Geroldseckerhalle. Es gibt in der Stadt Lahr keine einheitliche Regelung für den Verleih
von Gegenständen aus Hallen. Wir empfehlen eine solche Regelung im Rahmen der
Gleichbehandlung zu treffen.
Die Geroldseckerhalle erhielt in den letzten Jahren einen Anbau. Vereine beteiligten
sich am Bau mit Eigenleistungen. In diesem Anbau kamen zwei Vereine unter. Nach
Auskunft der Ortsverwaltung werden aufgrund der Eigenleistungen für diesen Anbau
bisher keine Nutzungsentgelte bzw. Nebenkosten berechnet. Eine unentgeltliche
Überlassung von städtischen Räumen ist vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Lahrer Vereine zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob, wann und in welcher Höhe
zukünftig Nutzungsentgelte zu erheben sind. Über die Überlassung der Räume sind
auch aus versicherungsrechtlichen Gründen Vereinbarungen zu schließen.
Die in unserem Prüfungsteilbericht gegebenen Hinweise werden umgesetzt. Die
Richtlinien für die Überlassung von städt. Veranstaltungsräumen wurden zum
1.1.2014 neu gefasst. Eine Regelung über den Verleih aus Hallen steht noch aus.

4.9 Übernahme von Bestattungskosten durch die Stadt Lahr 2012
Wir prüften die Übernahme von Bestattungskosten durch die Stadt Lahr im Jahre
2012.
Die Prüfung befasste sich zunächst mit den abgeschlossenen Fällen aus dem Jahr
2012. Dabei konnte festgestellt werden, dass im Rahmen der Ermittlung von bestattungspflichtigen Angehörigen und potentiellen Erben weitreichend recherchiert wur-

- 69 de. Auf Grund der umfangreichen Nachforschungen konnte unter anderem die gesetzliche Bestattungsfrist von 96 Stunden in den meisten Fällen nicht eingehalten
werden.
Die Möglichkeiten, Bestattungskosten ersetzt zu bekommen wurden genutzt. Hierzu
zählen neben den bestattungspflichtigen Angehörigen, vorhandene Erben und
Bankguthaben aus dem Nachlass der/des Verstorbenen. In einem abgeschlossenen
Fall 2012 hat die Stadt Lahr die Bestattungskosten selbst getragen. Diese betrugen
2.216,49 €.
Die Festsetzung von Verwaltungsgebühren erfolgte auch gegen Generalbevollmächtigte, Kreditinstitute oder das Land Baden-Württemberg. Diese sind im Einzelnen
keine Schuldner der Verwaltungsgebühr. Bei der Berechnung darf nicht von bezahlten bzw. überzahlten Beträgen des Gebührenschuldners als Grundlage ausgegangen werden und daraus die Stundenzahl ermittelt werden. Verwaltungsgebühren
sind mit den Bestattungsgebühren ins Soll zu stellen.
Die Berechnung der Verwaltungsgebühren und deren Festsetzung gegen den Gebührenschuldner sind daher zu überprüfen. Entsprechende Bescheide sind ggf. zu
überarbeiten und stets zeitnah zu versenden.
Bei der Überprüfung der noch offenen Fälle 2012 gilt weitestgehend das bereits Gesagte gleichermaßen. Sofern den besonderen Bestattungswünschen der/des Verstorbenen nachgekommen wurde (z.B. eine Seebestattung oder Beisetzung in einer
bestimmten Nische), sind für die Stadt Lahr keine höheren Kosten entstanden.
Die übernommenen Bestattungskosten 2012 betrugen 23.490,41 €. Hiervon konnten
bisher 11.821,60 € aus bereits abgeschlossenen Fällen geltend gemacht werden.
2.216,49 € wurden von der Stadt selbst übernommen. 9.452,32 € sind den derzeit
bearbeiteten Fällen zuzuordnen.
Die Vergabe von Bestattungsleistung erfolgt bisher ohne weitere Prüfung. Zwischen
den Bestattungsunternehmen gibt es sowohl in qualitativer, als auch preislicher Hinsicht Unterschiede, weshalb eine Ausschreibung der Leistungen notwendig ist.
Es wird bei der Stadt Lahr grundsätzlich eine Feuerbestattung mit Beisetzung in einer Nische zu je 4 Urnen gewählt, sofern kein letzter Wille des Verstorbenen vorhanden ist. Die üblicherweise gewählte Bestattungsform ist die kostengünstigste Lösung unter dem Gesichtspunkt der Folgekosten.
Die Bestattungsleistungen wurden in der Zwischenzeit ausgeschrieben. Unsere
Hinweise zur Berechnung und Festsetzung der Verwaltungsgebühren werden künftig
beachtet.

- 70 -

4.10 Versicherungswesen -KraftfahrzeugversicherungenDer Prüfungsauftrag erstreckte sich auf die Versicherung der Kraftfahrzeuge (KfzVersicherungen) der Stadtverwaltung Lahr einschließlich der Eigenbetriebe, des
Abwasserverbandes Raumschaft Lahr und des Hospital- und Armenfonds.
Unsere Prüfung umfasste mehrere Stichproben aus sämtlichen, abgeschlossenen
Versicherungsverträgen im Hinblick auf die versicherten Risiken und die zu zahlenden Beiträge. Die Stadt Lahr ist Mitglied beim Badischen Gemeinde-VersicherungsVerband (BGV). Der Anteil am Stammkapital beträgt zum 01.01.2013 aktuell 3.600 €
bei einer Jahresprämie von 355.368,30 € (für jedes Mitglied 50 € je angefangene
5000 € seiner jährlichen Beiträge).
Derzeit bestehen beim BGV 145 Versicherungsverträge. Der Jahresbruttobeitrag
sämtlicher Kfz-Versicherungsverträge beläuft sich für 2013 auf 53.374,21 €. Tarife
erhalten meist jedes Jahr neue Bedingungen und andere Beiträge.
Die Prüfung erstreckte sich zunächst auf den Vergleich von bestehenden Alttarifen in
8 Stichproben. Es zeigte sich, dass Ersparnisse durch Umstellung auf aktuelle Tarife
im jeweiligen Einzelfall zu erzielen sind, allerdings können daraus keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der Fahrzeuge gezogen werden.
Weiterhin wurden die Tarifvarianten Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung untersucht. Die Vollkaskoversicherung orientiert sich weitestgehend am Beschluss aus dem Jahr 1977. Wir haben hier 11 Stichproben untersucht, bei denen
einzelne Umstellungen vorgenommen werden sollten. Gleichzeitig ist die Aktualität
des Beschlusses aus dem Jahr 1977 zu prüfen. So sind beispielsweise 8 Fahrzeuge
mit einem Restbuchwert von über 20.000,- € derzeit nicht Vollkasko versichert.
Für die Teilkaskoversicherung haben wir zunächst die Höhe der Selbstbeteiligung in
25 Fällen überprüft. Für Feuerwehrfahrzeuge, Anhänger und Zugmaschinen mit geringen Beiträgen zeigte sich, dass nur ein sehr geringer Mehrbeitrag für eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung zu zahlen ist. Die Laufzeit der Teilkaskoversicherung ist nicht geregelt. Wir empfehlen bei einer Aktualisierung der Vorgaben
diese Regelungen mit zu prüfen.
Auch die Schadensentwicklung wurde betrachtet. Bei den PKW-Fahrzeugen sind die
häufigsten Schadenszahlen zu verzeichnen. LKW und Feuerwehrfahrzeuge haben
weniger hohe Schadenszahlen. Ihre Schäden fallen im Durchschnitt jedoch teurer
aus. Für Arbeitsmaschinen und Zugfahrzeuge sind nur geringe Schäden zu verzeichnen.
Grundsätzlich erfolgt im Falle eines Schadens in der Haftpflicht- oder in der Vollkaskoversicherung eine Rückstufung gemäß der Rückstufungstabellen. Alternativ hierzu
besteht die Möglichkeit den Schaden selbst zu begleich und auf eine Rückstufung zu
verzichten. Für 2012 können noch abgerechnete Schäden rückgekauft werden mit
einer Ersparnis in Höhe von 4.245,06 €. Bei einigen Fahrzeugen ist der Rückkauf
zeitlich nicht mehr möglich. Wir bitten jedoch zu prüfen, ob eine Meldung als Eigenschaden in Höhe von 2.805,64 € in Betracht kommt. Schadenseinzelfälle sind noch
zu prüfen. Insbesondere wird für Unfälle eine polizeiliche Aufnahme empfohlen.
B Aufgrund längerer Erkrankung der Sachbearbeiterin dauert die Bearbeitung unserer
(302) Prüfungsfeststellungen noch an.

- 71 -

4.11 Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg, Rahmenkonto OST (Zwischenfinanzierung Grunderwerb Flugplatzareal)
- Abrechnung des Rahmenkontos OST für das HHJ 2013
Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts.
In seiner Sitzung vom 12.02.2001 stimmte der Gemeinderat zu, dass für die Entwicklung im östlichen Flugplatzareal eine separate Finanzierungsvereinbarung zwischen
der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg für vier Jahre getroffen und
das Ausgabevolumen auf 75 Mio. DM festgesetzt wird. Den Kreditrahmen legte der
Gemeinderat am 15.10.2001 auf 33 Mio. DM = 16.872.632,07 € fest.
Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.13 auf 9.717.926,42 €.
Der Gemeinderat stimmte am 27.03.2006 einer weiteren Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung mit der Landesbank vom 28./30.11.2001 bis zum 28.02.2010 zu.
Der Beschluss wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde am 12.4.2006 genehmigt.
Im Wege der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters v. 15.03.2010 wurde die Finanzierungsvereinbarung um 3 Monate, bis zum 26.05.2010 verlängert. Die Bekanntgabe im Gemeinderat erfolgte am 19.04.2010.
Durch Beschluss des Gemeinderates vom 17.05.2010 erfolgte eine nochmalige Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung bis zum 26.05.2014. Die Zustimmung der
Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 27.05.2010 erteilt.
Das gewährte Landesdarlehen von 2.556.459,41 € (5.000.000,00 DM) wurde am
20.02.1998 auf das Rahmenkonto bei der Landesbank Baden-Württemberg überwiesen; es war bis spätestens 31.12.2007 in einer Summe zurückzuzahlen.
Nach langen Verhandlungen hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit
Schreiben vom 21.12.2007 zugestimmt, die Konversionsförderung zu verlängern.
Das Landesdarlehen ist nunmehr als Tilgungsdarlehen in zehn gleichen Jahresraten
zurückzuzahlen; beginnend mit Bestandskraft des Änderungsbescheids und im Folgenden zum 31.12. eines jeden Jahres, letztmalig zum 31.12.2016.
Im Berichtsjahr wurde die 7. Rate in Höhe von 255.645,94 € an die Landesbank Baden-Württemberg überwiesen.

- 72 Zum 31.12.2012 betrug der Darlehensstand 766.937,82 €.
Zinsaufwendungen und Gebühren
Stundungszinsen Bundesvermögensamt
Gesamt Zinsaufwand
Zinszuschüsse Land
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt Zinsübernahme

2013
192.260,33 €
0,00 €
192.260,33 €

1997 bis 2013
5.985.528,46 €
1.067.607,14 €
7.053.135,62 €

Gesamt
6.177.788,79 €
1.067.607,14 €
7.245.395,95 €

0,00 €
191.442,79 €
191.442,79 €

4.601.626,93 €
2.032.817,31 €
6.634.444,24 €

4.601.626,93 €
2.224.260,10 €
6.825.887,03 €

Entwicklung des Rahmenkontos bei der Landesbank Baden-Württemberg
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14

0
1
2
3
4
5
6
7

Ausgaben
Grundstückserwerb incl. Nebenkosten
Vorbereitende Maßnahmen
Vermessungskosten
Abbruchkosten
(Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage,
Pumpwerke und Hebewerke)
Hausanschlüsse
Ökologische Ausgleichsfläche
Industriegleis
Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude
Straßen
Kanalisation und Hebewerke
Regenwasserbehandlungsanlagen und Pumpwerke
Altlastenerkundung und -Sanierung
Wasserversorgung
Abwasserbeitrag
Zinsaufwendungen und Gebühren ohne Zinsen für
Grunderwerb
Rundungsdifferenz
Gesamt
Einnahmen
Veräußerung von Grundstücken
Veräußerung von Gebäuden
Sonstige Einnahmen
Zinszuschuss Land
Optionsentgelte
Landesdarlehen
Erstattung Altlasten Bund
Erstattung Abbruchkosten Bund
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt
Stand Rahmenkonto 31.12.2012
Festzinsvereinbarung - Konto Nr. 605.057.451 Stand Girokonto Nr. 1364185

2013
0,00 €
83.701,36 €
0,00 €
3.687,82 €

1997 bis 2012
17.989.740,29 €
110.616,29 €
418.962,84 €
4.304.843,14 €

Gesamt
17.989.740,29 €
194.317,65 €
418.962,84 €
4.308.530,96 €

0,00 €
20.143,10 €
0,00 €
0,00 €
4.062,37 €
18.825,97 €
0,00 €
0,00 €
11.371,73 €
0,00 €
5.409,60 €

0,00 €
65.494,92 €
0,00 €
0,00 €
138.755,11 €
3.926.815,80 €
0,00 €
0,00 €
235.496,51 €
0,00 €
1.824.732,30 €

0,00 €
85.638,02 €
0,00 €
0,00 €
142.817,48 €
3.945.641,77 €
0,00 €
0,00 €
246.868,24 €
0,00 €
1.830.141,90 €

192.260,33 €
0,00 €
339.462,28 €

5.985.528,46 €
0,01 €
35.000.985,67 €

6.177.788,79 €
0,01 €
35.340.447,95 €

2013 1997 bis 2012
Gesamt
42.060,00 €
8.342.785,76 €
8.384.845,76 €
28.521,32 €
4.229.687,98 €
4.258.209,30 €
0,00 €
4.741.426,23 €
4.741.426,23 €
0,00 €
4.601.626,93 €
4.601.626,93 €
0,00 €
82.779,89 €
82.779,89 €
-255.645,94 €
1.022.583,76 €
766.937,82 €
0,00 €
24.746,56 €
24.746,56 €
0,00 €
537.688,94 €
537.688,94 €
191.442,79 €
2.032.817,31 €
2.224.260,10 €
6.378,17 € 25.616.143,36 € 25.622.521,53 €
9.717.926,42 €

Soll
Soll
Soll

9.000.000,00 €
717.926,42 €

Der Zinsaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3.065,42 € auf 192.260,33 €
verringert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Girokonto weiter belastet wurde
und sich der Sollzinssatz für den Kontokorrentkredit parallel leicht erhöht hat.
Für den Zeitraum vom 26.05.2010 bis 26.05.2014 wurde für 9.000.000,00 € eine
Festzinsvereinbarung mit 2,1 % abgeschlossen.

- 73 -

Im Haushaltsjahr 2013 war im Haushalt der Stadt Lahr keine Zuführung an das
Rahmenkonto Ost vorgesehen.
Für die Übernahme der Zinsen auf dem Rahmenkonto Ost war im Haushaltsplan der
Stadt Lahr auf der Finanzposition 1.9100.808200 ein Betrag von 189.000,00 € ausgewiesen; es wurden 191.442,79 € an das Rahmenkonto ausbezahlt. Die Erstattung
des restlichen Zinsaufwandes für 2013 in Höhe von insgesamt 48.262,45 € stand
noch aus.
Im Berichtsjahr wurden zwei Kaufverträge abgeschlossen. Die Grundstückserlöse
hierfür beliefen sich auf 42.060,00 €.
Im Rahmen des Kaufvertrages wurde mit der Fa. Zehnder Group Grundstücksverwaltungs-GmbH, Lahr ein Überlassungsvertrag geschlossen. Die Firma überlässt
der Stadt Lahr für einen Zeitraum von 5 Jahren Gebäude und Teilflächen (B21, B22,
B27 und A63) zur alleinigen Nutzung. Vereinnahmt wurden 2012 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 30.000,00 € für 2013 auf die zu erwartenden Mieteinnahmen
von jährlich ca. 67.800,00 €. Im Jahr 2013 wurden daher nur für die beiden letzten
Quartale nochmals Abschlagszahlungen von jeweils 15.000,- € dem Rahmenkonto
zugeführt. Eine Verrechnung der Abschläge fand im Jahr 2013 statt.
Gemäß Prüfungsbericht der GPA über die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Lahr
1996 bis 2001 werden die Verkaufserlöse ab 2004 im Haushalt (Hst. 2.8800.340200)
veranschlagt und gebucht. Zahlungen an das Rahmenkonto werden im ShV
4.0880 (als Vorschuss) verausgabt und bei Abschluss der Maßnahme abgerechnet.
Jeweils auf Jahresende erfolgt die Zuführung der Verkaufserlöse zur allgemeinen
Rücklage. Die Zuführung der genannten Verkaufserlöse (ohne interne Verrechnungen des Abwasserbeitrages bzw. der Herstellkosten der Abwasseranlagen) zur allgemeinen Rücklage ist erfolgt.

4.12 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit
und auf die Übereinstimmung mit den gebuchten Einnahmen und Ausgaben. Auch
im Jahr 2013 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Die Feststellungen
wurden mit den Fachämtern besprochen. Die getroffenen Feststellungen wurden direkt in den Verwendungsnachweisen berichtigt. Insgesamt muss allerdings erneut
festgestellt werden, dass die Nachweise meist erst kurz vor dem Abgabetermin vorgelegt werden, so dass eine eingehende Prüfung nicht möglich ist. Auch vor dem
Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, empfehlen
wir erneut dringend, die Verwendungsnachweise umgehend nach Abschluss der
Maßnahme oder des Haushaltsjahrs zur Prüfung vorzulegen.

- 74 -

4.13 Prüfung der Bauausgaben
Die Städte Lahr, Kehl und Oberkirch teilen sich aufgrund einer Kooperationsvereinbarung die Arbeitskraft eines technischen Prüfers. Zu seinen Aufgaben gehören alle
im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von
Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge. Schwerpunkte der Prüfung wurden auf Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen und den Abschluss von Verträgen mit freiberuflich tätigen Ingenieur- und Architektenbüros gelegt, letztere haben
wir lückenlos überwacht. Einbezogen werden gleichermaßen Bauten des Hochbaus,
des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus. Dabei bewerten wir jeweils
auch, ob das Vergabeverfahren im Sinne der einschlägigen Vorschriften (im Wesentlichen die VOB und VOL) eingehalten wurde. Zudem erfolgte eine begleitende Prüfung bei der Baumaßnahme im Alten- und Pflegeheim Spital, was erhebliche Zeitanteile band. Aus diesem Grund konnten nur wenige Einzelprüfungen durchgeführt
werden.
Insgesamt wurden 4 Gewerke bei vier unterschiedlichen Baumaßnahmen geprüft. Das jeweilige Ergebnis haben wir unter Ziffer 1.5 unseres Schlussberichtes dargestellt. Überzahlungen von Bauausgaben wurden bei den geprüften
Maßnahmen keine festgestellt.
Besonderes Augenmerk legten wir auf die Arbeitsvergaben an Ingenieure und Architekten, deren Leistungsbilder sich nach der HOAI richten. Die das Honorar bestimmenden Faktoren, wie Honorarzone, Leistungsphasen, Zuschläge und besondere
Leistungen sind sorgfältig zu bewerten und festzulegen. In vielen Fällen konnte aufgrund unserer Anregungen Änderungen der Honorarzonen oder der Zuschläge erreicht werden, was zu Einsparungen in der Abrechnung führt.
Hier einige Beispiele aus unserer Prüfung:
Kanalauswechslung Tramplerstraße; Stadtbauamt Lahr
In der Tramplerstraße in Lahr wurde ein Mischwasserkanal neu gebaut, sowie im
Anschluss daran eine Deckensanierung ausgeführt. Die Maßnahme lag zwischen
den Knoten Tramplerstraße / Galgenbergweg und Trampler- / Dreyspringstraße. Die
Arbeiten wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben.
Die Kostenfeststellung lag für die Kanalbauarbeiten 14,62 % unter der Auftragssumme. Weder eine Kostenschätzung noch eine Kostenberechnung des AG lagen
vor.
In den Wertungs- und Vergabeunterlagen wurde mehrfach auf ein Protokoll des
Vergabegesprächs verwiesen. Dieses lag den Abrechnungsunterlagen jedoch nicht
bei. Aus der Massenermittlung waren einige Positionen für den Prüfer nicht nachvollziehbar geändert worden. Ebenso fehlten Aufmaßunterlagen.
Mit der Stellungnahme der Tiefbauabteilung und dem beauftragten Ingenieurbüro
konnten die offenen Fragen geklärt und die besonderen Abrechnungswege klar dargestellt werden.

- 75 Bodenbelagsarbeiten; Otto-Hahn-Realschule; Lahr
In der Otto-Hahn-Realschule wurde in den gesamten Fluren des 1.OG der vorhanden Nadelvlies-Bodenbelag ausgebaut und durch einen neuen KautschukBodenbelag ersetzt.
Die Arbeiten wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben. Die
Kostenfeststellung lag 8,69 % über der Auftragssumme.
Weder eine Kostenschätzung noch eine Kostenberechnung des AG lagen vor. Es
lagen keine gemeinsam aufgenommenen örtlichen Aufmaße vor. Zudem ist den
Aufmaßlisten des Auftragnehmers nicht zu entnehmen ob und wer sie aufgenommen
und geprüft hat (VOB/B §14).
Bei einer Baumaßnahme dieser Größenordnung sollte eine Abnahme mit einer entsprechenden Niederschrift nach VOB/B § 12 erfolgen. Da diese Niederschrift nicht
vorlag, musste davon ausgegangen werden, dass keine Abnahme durchgeführt
wurde.
Da es sich bei den festgestellten Prüfbemerkungen nur um Formalien handelte, wurde auf eine Stellungnahme der Fachabteilung Gebäudemanagement verzichtet.
Aluminiumfensterelemente; Theodor-Heuss-Realschule; Pflichtbereich; Lahr
In der Theodor-Heuss-Realschule wurde der Pflichtbereich erweitert. Im Westen des
Hauptgebäudes wurde ein neues 3-geschossiges Gebäude in Massivbauweise erstellt. Hierfür wurden mit diesem Auftrag die Metallbauarbeiten, hier Aluminiumfensterelemente, und die Verglasungsarbeiten vergeben.
Die Vergabe erfolgte über eine Öffentliche Ausschreibung. Auf Grund des Submissionsergebnisses vom 31.10.2007 wurde die erste Ausschreibung aufgehoben. Die
eingegangenen Angebote hatten die Kostenberechnung und damit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu stark überschritten.
Als Folge daraus wurde der Ausschreibungstext neu verfasst und eine neue öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Submission erfolgte am 21.11.2007. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe lag lediglich ein wertbares Angebot vor.
Weder eine Kostenschätzung noch eine Kostenberechnung des AG liegt den Unterlagen bei. Nach dem Schriftverkehr sollte allerdings eine Kostenberechnung existieren, da die erste Ausschreibung auf Grund der Überschreitung der Kostenberechnung aufgehoben wurde. Zukünftig ist die Kostenberechnung in solchen Fällen dem
entsprechenden Vergabevermerk beizulegen.
In der Schlussrechnung wurden mehrere zusätzliche Positionen (Nachtragspositionen) abgerechnet, bei denen teilweise der Preis und der Leistungsnachweis nicht
nachgewiesen wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Leistungen und die Einheitspreise geprüft und anerkannt werden konnten, wenn die entsprechenden Unterlagen nicht vorlagen. Nicht beauftragte und nicht nachgewiesene Leistungen können
im Normalfall nicht abgerechnet werden
Bei einer Baumaßnahme dieser Größenordnung sollte zukünftig eine Abnahme mit
einer entsprechenden Niederschrift nach VOB/B § 12 erfolgen. Da diese Niederschrift nicht vorlagt, musste davon ausgegangen werden, dass keine Abnahme
durchgeführt worden ist. Ebenso gilt dies für die Nachschau im Rahmen des Gewährleistungsendes, welches bei dieser Maßnahme wohl erreicht war.
Da die Gesamtsumme der Schlussrechnung ausgezahlt wurde, geht die Prüfung davon aus, dass keine Mängel festgestellt wurden.

- 76 Obwohl im Vertrag (KEVM (B) BVB, Punkt 6.2) gefordert, liegen keine notwendigen
Rechnungsunterlagen (Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche
Aufmaße, etc.) vor. Lediglich ein Teilaufmaß wurde vom AN zur Schlussrechnung
mitgeliefert.
Im Vertrag (KEVM (B) BVB, Punkt 1.3) sind Bautagesberichte gefordert, welche den
Unterlagen nicht beiliegen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Unterlagen
nicht eingefordert wurden.
In der Stellungnahme des Gebäudemanagements wurde erläutert, dass die Schlussrechnung anhand von Detailplänen geprüft wurde. Diese wurden in einer separaten
Akte geführt. Zudem wurde erklärt, dass sich die Nachtrags- und Abrechnungsverhandlungen mit der ausführenden Firma als sehr schwierig herausgestellt hatten
aufgrund deren Kooperationsbereitschaft. Daraus ergab sich, dass einige Preise
vom Fachamt auf das ortsübliche Preisniveau gekürzt werden mussten.
Ausbau der Turmstraße; Straßenbauarbeiten; Lahr
Im Rahmen des Innenstadtumfahrungskonzeptes wurde die Turmstraße / Bergstraße auf einer Länge von ca. 600 m in ihrer Gestaltung und Form den voran gegangenen Projekten angeglichen. Im Fahrbahnbereich wurde eine Deckensanierung
durchgeführt und der südliche Gehweg hat einen neuen Pflasterbelag erhalten.
Die Arbeiten wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben.
Die Kostenfeststellung lag für die Straßenbauarbeiten und die Kanalunterhaltung zusammen 4,76 % unter der Gesamtauftragssumme.
Weder eine Kostenschätzung noch eine Kostenberechnung des AG lagen vor. Weitere Punkte konnten bei der Prüfung nicht festgestellt werden.
Die Bauakte war sauber und nachvollziehbar geführt. Die Schlussrechnung und die
darin geänderten Massen waren schlüssig über Aufmaße und Taglohnnachweise
belegt. Die Mehr- und Minderkosten waren durch das beauftragte Ingenieurbüro
nachvollziehbar dargestellt.
Da es sich bei den festgestellten Prüfbemerkungen nur um Formalien handelte, wurde auf eine Stellungnahme der Fachabteilung Tiefbau verzichtet.
Diese Feststellungen sind nur ein Auszug aus einer Vielzahl von Stellungnahmen zu
Vergabeentscheidungen. In zahlreichen Fällen erfolgte eine Beratung vor der
Vergabeentscheidung oder auch in der laufenden Bauabwicklung. Die dadurch erzielten Einsparungen könnten erst nach Abrechnung der einzelnen Aufträge errechnet werden.
Gerade im baufachtechnischen Bereich hat sich die Beratung in den letzten Jahren
stark intensiviert. Insbesondere bei den durchgeführten Großprojekten wurde das
RPA in sehr vielen Fällen beratend hinzugezogen. Auch im Rahmen der laufenden
Belegprüfung wurden verschiedene Dinge aufgegriffen, die nicht Inhalt von Prüfungsteilberichten waren. Im Rahmen der laufenden Prüfung fallen unterjährig noch
etliche Fälle an. Die daraus entstehenden Einsparungen können nicht genau
beziffert werden, liegen aber sicherlich im fünfstelligen Bereich.
Die Zusammenarbeit mit den Fachämtern und deren Mitarbeitern gestaltet sich sehr
positiv. Die von uns bei den einzelnen Prüfungen gegebenen Hinweise und Empfehlungen werden weitgehend umgesetzt.

- 77 -

5 Abschließendes Prüfungsergebnis zum Gesamtbericht
5.1 Zusammenfassung
Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2013 entspricht
nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden
(§ 110 GemO), dass
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Zur Prüfung wurden alle Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung beigezogen. Das RPA war bemüht, die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchzuführen. Einzelne noch nicht restlos zum Abschluss gebrachte Prüfungen haben
auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen Einfluss.
Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2013 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach
§ 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

5.2 Beschlussvorschlag
Stadthauptkasse
Die Jahresrechnung für das HHJ 2013 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
des Verwaltungshaushaltes mit 103.775.161,29 € und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 23.376.525,17 € festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, 1. September 2014

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

Helga Fritzsche-Müll
Stellv. Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes

- 78 Abkürzungen
AGB-Gesetz
AO
BAB
BAT
BestattG
BestattVO
BGB
BGBl
BiRiliG
EigBG
EigBVO
EDV
EP
FAG
GABl
GemHVO
GemKVO
GemO
GemPrO
GBl
GIS
GkZ
GPA
GR
GVFG
HGrG
HHJ
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IGZ
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KGSt
KAG
KEVM
KLR
KVHB
kWh
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LRKG
LV
ÖPNV
PolG
PrtB
RP
RPA
ShV
StiftG
SZR
UE
VE
VHS
VMH
VWH
VOB
VOL
VwV-VmR

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ZVK

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Gesetz zur Regelung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
Abgabenordnung
Betriebsabrechnungsbogen
Bundesangestelltentarif
Bestattungsgesetzt
Bestattungsverordnung
Bürgerliches Gesetzbuch
Bundesgesetzblatt
Bilanzrichtlinien-Gesetz
Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
Elektronische Datenverarbeitung
Einzelplan
Finanzausgleichsgesetz
Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindekassenverordnung
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemeindeprüfungsordnung
Gesetzblatt Baden-Württemberg
Geoinformationssystem
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Gemeinderat
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Haushaltsgrundsätzegesetz
Haushaltsjahr
Haushaltsrest
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Industrie- und Gewerbezentrum Lahr
Konzessionsabgabengesetz
Kommunale Gemeinschaftsstelle
Kommunalabgabengesetz
Kommunale einheitliche Verdingungsmuster
Kosten- und Leistungsrechnung
Kommunales Vergabehandbuch
Kilowattstunde
Landesgebührengesetz
Landesreisekostengesetz
Leistungsverzeichnis
Öffentlicher Personennahverkehr
Polizeigesetz
Prüfungsteilbericht
Regierungspräsidium
Rechnungsprüfungsamt
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Stiftungsgesetz
Sonderziehungsrecht (WTO-Abkommen)
Unterrichtseinheit
Verpflichtungsermächtigung
Volkshochschule
Vermögenshaushalt
Verwaltungshaushalt
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur
Vermögensrechnung
Zusatzversorgungskasse