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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 2/2024) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 19.02.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Vorkaufsrechtssatzung und
Gründung einer Entwicklungsgesellschaft“
Beschluss:
Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen:
1. Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wird für den (noch genau festzulegenden) Geltungsbereich der Innenstadt eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtsatzung) beschlossen.
2. Zur Durchführung beabsichtigter städtebaulicher Maßnahmen, sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Innenstadt wird die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft und deren angemessene finanzielle Ausstattung beschlossen.
Stadträtin Rompel ergänzt die Ziffer 1 um folgenden Wortlaut:
„Der Verwaltung wird der Auftrag erteilt, einen Entwurf einer Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht mit exakt definiertem und abgegrenztem Geltungsbereich, sowie unter Nennung der städtebaulichen Entwicklungsziele
zur Beschlussfassung nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen
(HPA, TA) vorzulegen.“
Stadtrat Uffelmann stellt einen Verweisungsantrag zu Ziffer 1:
Beratungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen
Somit ist der Antrag angenommen.
Beratungsergebnis Ziffer 2:
7
Ja-Stimmen
25
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

-2IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
16/2024
101

1.

Entlassung aus dem Amt des Ortsvorstehers
- Antrag von Ortsvorsteher Tobias Fäßler, Stadtteil Kippenheimweiler
hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach
§ 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für die Entlassung aus dem Amt des Ortsvorstehers ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt und stimmt
deshalb dem Antrag von Ortsvorsteher Tobias Fäßler auf vorzeitige Entlassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

17/2024
101

2.

Wahl des Ortsvorstehers/ der Ortsvorsteherin für den Stadtteil
Kippenheimweiler

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat wählt Klaus Dorner als neuen Ortsvorsteher von Kippenheimweiler.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

11/2024
605

3.

Baugebiet Gartenhöfe in Lahr / 2.Bauabschnitt "Amelia-Earhart-Straße
und Almweg/Flugplatzstraße
- Vergabe der Straßenbau-, Kanalisations- und Erdarbeiten (Los 1)
- Vergabe der Beleuchtungseinrichtungen (Los 2)
- Ermächtigungsübertragung von 2023 nach 2024

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom
15.01.2024 beauftragt, die Straßenbau-, Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten (Los 1) für die Stadt Lahr, der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG
aus Lahr und der badenovaNETZE GmbH aus Freiburg auszuführen.
Die Auftragssumme für das Los 1 beträgt 1.575.380,12 Euro einschließlich
19 % Umsatzsteuer.
Der Anteil der Stadt Lahr am Los 1 beträgt insgesamt 1.432.344,55 Euro
einschl. 19 % Umsatzsteuer. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Anteil Straßenbauarbeiten in Höhe von 431.797,43 Euro (Kernhaushalt) und für

-3die Kanalbauarbeiten in Höhe von 1.000.547,12 Euro (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung) jeweils einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
Der Anteil der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG aus Lahr am Los
1 beträgt 36.132,90 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
Der Anteil der badenovaNETZE GmbH aus Freiburg am Los 1 beträgt
106.902,67 Euro einschließlich 19% Umsatzsteuer.
2. Das E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 11.01.2024 beauftragt, die Beleuchtungseinrichtungen (Los 2) für
die Stadt Lahr auszuführen.
Die Auftragssumme für das Los 2 beträgt 12.593,77 Euro (Kernhaushalt)
einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
3. Bei Investitionsauftrag I 54100020021 (Kernhaushalt) wird gemäß § 21
Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung in Höhe von 1.511.200,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024
vorgenommen.
4. Bei Investitionsauftrag I 31000020024 (Wirtschaftsplan) wird gemäß § 21
Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung in Höhe von 1.447.651,51 Euro in das Haushaltsjahr 2024
vorgenommen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

14/2024
602

4.

Kita Dreyspringstraße, Außenanlage
Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Auf Grundlage der abgeschlossenen fachtechnischen Prüfung erfolgt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an die im Rahmen der Sitzung benannte
Firma.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

2/2024
202

5.

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2022

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2022,

-4 die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum
31.12.2022,
 den Lagebericht 2022,
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
 den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat nimmt die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Jahresverlustes des Geschäftsjahres 2022 und der Entlastung der Geschäftsführung sowie
des Aufsichtsrats zur Kenntnis.

Beratungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
29. Januar 2024

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kulturausschusses am
27. November 2023

- ohne Beschluss -