Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
19. Februar 2024
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 2/2024) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 19.02.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Vorkaufsrechtssatzung und Gründung einer Entwicklungsgesellschaft“ Beschluss: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: 1. Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wird für den (noch genau festzulegenden) Geltungsbereich der Innenstadt eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtsatzung) beschlossen. 2. Zur Durchführung beabsichtigter städtebaulicher Maßnahmen, sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Innenstadt wird die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft und deren angemessene finanzielle Ausstattung beschlossen. Stadträtin Rompel ergänzt die Ziffer 1 um folgenden Wortlaut: „Der Verwaltung wird der Auftrag erteilt, einen Entwurf einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht mit exakt definiertem und abgegrenztem Geltungsbereich, sowie unter Nennung der städtebaulichen Entwicklungsziele zur Beschlussfassung nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen (HPA, TA) vorzulegen.“ Stadtrat Uffelmann stellt einen Verweisungsantrag zu Ziffer 1: Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Somit ist der Antrag angenommen. Beratungsergebnis Ziffer 2: 7 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen -2IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 16/2024 101 1. Entlassung aus dem Amt des Ortsvorstehers - Antrag von Ortsvorsteher Tobias Fäßler, Stadtteil Kippenheimweiler hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stellt fest, dass für die Entlassung aus dem Amt des Ortsvorstehers ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt und stimmt deshalb dem Antrag von Ortsvorsteher Tobias Fäßler auf vorzeitige Entlassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Beratungsergebnis: Einstimmig 17/2024 101 2. Wahl des Ortsvorstehers/ der Ortsvorsteherin für den Stadtteil Kippenheimweiler Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat wählt Klaus Dorner als neuen Ortsvorsteher von Kippenheimweiler. Beratungsergebnis: Einstimmig 11/2024 605 3. Baugebiet Gartenhöfe in Lahr / 2.Bauabschnitt "Amelia-Earhart-Straße und Almweg/Flugplatzstraße - Vergabe der Straßenbau-, Kanalisations- und Erdarbeiten (Los 1) - Vergabe der Beleuchtungseinrichtungen (Los 2) - Ermächtigungsübertragung von 2023 nach 2024 Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 15.01.2024 beauftragt, die Straßenbau-, Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten (Los 1) für die Stadt Lahr, der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG aus Lahr und der badenovaNETZE GmbH aus Freiburg auszuführen. Die Auftragssumme für das Los 1 beträgt 1.575.380,12 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der Stadt Lahr am Los 1 beträgt insgesamt 1.432.344,55 Euro einschl. 19 % Umsatzsteuer. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Anteil Straßenbauarbeiten in Höhe von 431.797,43 Euro (Kernhaushalt) und für -3die Kanalbauarbeiten in Höhe von 1.000.547,12 Euro (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung) jeweils einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG aus Lahr am Los 1 beträgt 36.132,90 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der badenovaNETZE GmbH aus Freiburg am Los 1 beträgt 106.902,67 Euro einschließlich 19% Umsatzsteuer. 2. Das E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 11.01.2024 beauftragt, die Beleuchtungseinrichtungen (Los 2) für die Stadt Lahr auszuführen. Die Auftragssumme für das Los 2 beträgt 12.593,77 Euro (Kernhaushalt) einschließlich 19 % Umsatzsteuer. 3. Bei Investitionsauftrag I 54100020021 (Kernhaushalt) wird gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung in Höhe von 1.511.200,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024 vorgenommen. 4. Bei Investitionsauftrag I 31000020024 (Wirtschaftsplan) wird gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung in Höhe von 1.447.651,51 Euro in das Haushaltsjahr 2024 vorgenommen. Beratungsergebnis: Einstimmig 14/2024 602 4. Kita Dreyspringstraße, Außenanlage Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Auf Grundlage der abgeschlossenen fachtechnischen Prüfung erfolgt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an die im Rahmen der Sitzung benannte Firma. Beratungsergebnis: Einstimmig 2/2024 202 5. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2022 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2022, -4 die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2022, den Lagebericht 2022, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat nimmt die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Jahresverlustes des Geschäftsjahres 2022 und der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29. Januar 2024 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kulturausschusses am 27. November 2023 - ohne Beschluss -