Beschlussvorlage (Anlage 0)
Vorlage: Änderung der Hauptsatzung
18. März 2024
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 3. Änderung)
Beschlussvorlage (Anlage 2 Erläuterungen zur Änderungssatzung 3. Ergänzung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 BV 114 2006 Begründung von Mehr- und Minderkosten)
18. März 2024
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Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Stelle: ZS02 Sachbearbeitung: Stampf -J Drucksache Nr.: 237/2023 3. Ergänzung, Az.: 020.051 An der Vorlagenerstellung beteiligte Steilen 20/603/605 Beratungsfolge Haupt- und Personalausschuss Termin Beratung Kennung 04.03.2024 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 07.03.2024 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Sulz 07.03.2024 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 12.03.2024 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 12.03.2024 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 13.03.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat 18.03.2024 beschließend öffentlich Ortschaftsrat Langenwinkel vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Mietersheim vorberatend nichtöffentlich Abstimmung Betreff: Änderung der Hauptsatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf. 2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2006 gemäß Drucksache Nr. 114/2006 wird aufgehoben. Seite 2 Drucksache 237/2023 3. Ergänzung Sachdarstellung Zielsetzung: Die Änderungen dienen dazu, dass vom Gemeinderat beschlossene Projekte schneller umgesetzt werden können und die Verwaltung, insbesondere bei Auftragsvergaben und beim Nachtragsmanagement, handlungsfähiger wird. Begründung: 1. Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Stadt Lahr stammt aus dem Jahr 2006. Die in der Anlage 1 vorgenommenen Anpassungen wurden im Rahmen der Kommunalverfassungsreform zuletzt vor 6 Jahren - genauer mit Beschluss des Gemeinderats vom 23.10.2017 - geändert. Angesichts der seither erfolgten Steigerung des Haushaltsvolumens, erheblichen Preissteigerungen anlässlich der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg sowie einer anhaltend hohen Inflation besteht ein erneuter Änderungs- und Modernisie rungsbedarf einiger Satzungsregelungen, unter anderem durch eine Anhebung der Zuständigkeitsgren zen. Ausweislich der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichten Daten entwi ckelte sich allein der Baupreisindex seit 2017 um insgesamt 46,4 %. Die folgenden Diagramme sollen diese Entwicklung für den Tiefbau, Hochbau und Gesamt verdeutlichen. Baupreisindex Tiefbau Straßenbau —•—Brücken —•—Ortskanäie Seite 3 Drucksache 237/2023 3. Ergänzung Baupreisindex [%] Baupreisindex Hochbau Wohngebäude —♦—Bürogebäude Baupreisindex [%] Baupreisindex Gesamt Gesamt Die Daten für die Grafiken basieren auf folgender Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2023), URL: https://www.statistik-bw.de/GesamtwBranchen/KoniunktPreise/BPI-LR.isp (Stand; 14.11.2023). Seite 4 Drucksache 237/2023 3. Ergänzung Bauprojekte werden grundsätzlich per Grundsatz- beziehungsweise Projektbeschluss oder durch Be rücksichtigung im Haushaltsplan genehmigt. Mit dem nun in die Satzung aufgenommenen Baube schluss wird die Bauausführung freigegeben, soweit die entsprechende Entwurfsplanung mit der dazu gehörigen Kostenberechnung vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt kann der Gemeinderat entsprechend die Weichen für Projekte stellen, bevor weitere Verpflichtungen eingegangen werden. Über Projektma nagementberichte sowie Informationen über Auftragsvergaben wird sichergestellt, dass der Gemeinde rat umgehend und umfassend über den jeweiligen Projekt- und Kostenstand informiert ist. Außerdem wird die in Bezug auf die Verwaltung beabsichtigte Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze ent sprechend bei den auf die Ortschaften übertragenen Entscheidungszuständigkeiten geändert. 2. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Drucksache Nr. 114/2006; Parallel zur Beschlussfassung über die Hauptsatzung entschied der Gemeinderat am 25.09.2006 mit Beschlussvorlage Drucksache Nr. 114/2006 (siehe Anlage 3) über die Zuständigkeit bei Über- oder Unterschreitung von Vergabesummen im Zeitpunkt der Schlussabrechnung. Eine Anpassung dieser Zuständigkeiten in der Zuständigkeitsregelung beziehungsweise der Hauptsatzung erfolgte nicht. Bei späteren Anpassungen der Wertgrenzen fanden diese Regelungen ebenso keine Berücksichtigung. Die betreffenden Regelungen kamen nicht zur Anwendung. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung wird dieser Beschluss der Form halber außer Kraft gesetzt. Die Fassung der Anlage hat sich durch die in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 04.03.2024 beantragte Änderung der Wertgrenze unter § 11 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe I (neu) geändert. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Damit einher geht konkludent die Modifika tion der Zuständigkeitsregelung in § 9 Absatz 2 Nummer 10. Beide Änderungen sind in der Anlage mit roter Schriftfarbe kenntlich gemacht. Im Übrigen empfiehlt der Haupt- und Personalausschuss dem von der Verwaltung unterbreiteten Beschlussvorschlag zuzustimmen wie folgt: 1. Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung" gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf. 2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2006 gemäß Drucksache Nr. 114/2006 wird aufgeho ben. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Annett Strick Oberbürgermeister Abteilungsleitung Justiziariat/Recht Drucksache 237/2023 3. Ergänzung Seite 5 Anlage(n): Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 3. Änderung Anlage 2 Erläuterungen zur Änderungssatzung 3. Ergänzung Anlage 3 BV 114 2006 Begründung von Mehr- und Minderkosten Hinweis; Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.