Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
18. März 2024
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 3/2024) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 18.03.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. ÖFFENTLICHE SITZUNG II. INFORMATION 218/2023 102 Chancengleichheitsplan 2023 - 2028 für die Stadtverwaltung Lahr Mitteilung: Der Chancengleichheitsplan 2023 - 2028 für die Stadtverwaltung Lahr wird in der vorliegenden Fassung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 22/2024 101 1. Anhörung der Vertrauenspersonen zum Bürgerbegehren zum Klinikneubau in Langenwinkel Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Vertrauenspersonen zum Bürgerbegehren zum Klinikneubau in Langenwinkel nach § 21 Abs. 4 S. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen. -223/2024 101 2. Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „NEIN zum Klinikneubau in Langenwinkel ‚Stadteinfahrt-Süd‘“ Der Gemeinderat beschließt: Das Bürgerbegehren „NEIN zum Klinikneubau in Langenwinkel ‚Stadteinfahrt-Süd‘“ ist unzulässig. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung 29/2024 501 3. Kita- und Schulbaumaßnahmen im Lahrer Osten Der Gemeinderat beschließt: 1. Im Rahmen der Schulentwicklung im Lahrer Osten stimmt der Gemeinderat der Antragsstellung für eine Förderung nach der VwV Investitionsprogramm Ganztagesausbau (Bundesförderung) für den in der Vorlage dargestellten Neubau einer 3-zügigen Ganztagsgrundschule bzw. Grundschule mit ganztägigen Angeboten mit Sporträumen (Bestandteil der Variante II mit ausgewiesenen Kosten von 16,5 Mio. EUR) zu. 2. Sollten für die Variante II keine Zuschüsse/Fördermittel in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten für die Neubaumaßnahmen nach der VwV Ganztagsausbau (Bundesförderung) fließen, werden die Varianten I Kita Neubau und Schulerweiterung und I b im Rahmen der vorhandenen Planungsmittel intensiver geprüft. Diese umfassen: I. Standorte Eichrodtschule und Kuhbach ✓ Erweiterung / Umbau Eichrodtschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich) ✓ Umbau Schulgebäude Kuhbach zur ausschließl. Schulnutzung ✓ 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfmitte I b. Standorte Reichenbach, Kuhbach und Eichrodtschule • Umbau des Altbaus der Schule im Ortsteil zur Kitanutzung • Umbau EG Schulgebäude und oberes Gebäude für Grundschule • 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfmitte • Erweiterung / Umbau Eichrodtschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich) -33. Zur Antragstellung auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm (Ziffer 1) wird erklärt, dass die Stadt Lahr einen Eigenanteil von 30 % erbringt und die Finanzierung des gesamten Projekts einschließlich der Folgekosten gesichert ist. 4. Erst bei Vorliegen einer entsprechenden Förderentscheidung zur Bundesförderung wird abschließend über das Gesamtprojekt, die Umsetzungsvariante und die endgültige Finanzierung entschieden. Die Finanzierung steht in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit des Haushaltes und der Priorisierung der Maßnahmen. Bei einer Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung würde dies nach aktueller Bewertung zu einer deutlichen Erhöhung der Verschuldung und damit der beschlossene Schuldenobergrenze führen. Stadtrat Hirsch und Oberbürgermeister Ibert einigen sich auf folgenden Ergänzungsantrag unter Ziffer II: „Sollten für die Variante II keine Zuschüsse/Fördermittel in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten für die Neubaumaßnahmen nach der VwV Ganztagsausbau (Bundesförderung) fließen, werden die Varianten I Kita Neubau und Schulerweiterung und I b neben der Variante II im Rahmen der vorhandenen Planungsmittel intensiver geprüft.“ Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit wurde der Ergänzungsantrag angenommen. 230/2023 1. Ergänzung 501 4. Fortsetzung der Planungen zur Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der künftigen Finanzplanung 2024ff; Verlagerung der Kita St. Josef in das Schulgebäude der Grundschule Reichenbach. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Einrichtung einer Kita im alten Schulgebäude der Grundschule Reichenbach wird zugestimmt (1. Planungsabschnitt). 2. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Planungen voranzubringen. Für den Haushalt 2024 sind im Entwurf Planungsmittel in Höhe von 200.000,- Euro enthalten. 3. Das Anlegen eines privaten Parkplatzes für Lehrkräfte, Erzieher/innen und Verwaltung von der Lindengrabenstraße her wird von der Verwaltung geprüft. Ebenso die Neugestaltung der Burgstraße. Beratungsergebnis: Einstimmig -46/2024 502 5. Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten Der Gemeinderat beschließt: 1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6-jährige Kinder für die Kita-Jahre 2023/24 bis 2025/26 sowie die Bedarfsprognosen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zur Deckung des Rechtsanspruchs für 1-6-jährige Kinder weiter fortzusetzen. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 228/2023 1. Ergänzung 501 6. Einführung eines neuen Kita- und Schulverpflegungskonzepts für Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Konzept wird als Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung der Verpflegungssituation an Kitas und Schulen in der Stadt Lahr zur Kenntnis genommen. 2. Dem in der Vorlage genannten Maßnahmenpaket wird zugestimmt. Konkrete Umsetzungsschritte erfolgen in enger Abstimmung mit den beteiligten Kitas und Schulen (Ergänzung zur vorherigen Vorlage). 3. Während der Einführungs-/Umsetzungsphase (ca. 1 Jahr) wird auf eine Preisanpassung verzichtet. 4. Ein Jahr nach Verabschiedung des Verpflegungskonzept durch den Gemeinderat wird ein Zwischenbericht vorgelegt und die zukünftige Preisgestaltung endgültig festgelegt. Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen -5153/2023 St. Umwelt 7. Kommunaler Wärmeplan Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Gremium beschließt den Kommunalen Wärmeplan auf Basis des Fachgutachtens „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lahr“ (siehe Anlage 1). 2. Das Gremium beschließt die folgenden Maßnahmenvorschläge auf Basis des Fachgutachtens „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lahr“, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll: 1. Erstellung einer Wärmenetzplanung für die Kernstadt 2. Erstellung einer Wärmenetzplanung für die Ortsteile 3. Erstellung einer Wärme- und Kältenetzplanung im Industriegebiet mit Verknüpfung zu anderen Wärmenetzen 4. Erstellung einer Erdwärmenutzungsstrategie 5. Erstellung eines Maßnahmenplans für die energetische Sanierung und Versorgung der städtischen Liegenschaften 6. Erstellung eines Windkraftrahmenplans 7. Erstellung eines Solarthermie- und Photovoltaikrahmenplans 8. Erstellung einer Beratungs- und Informationskampagne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung privater Haushalte 9. Prüfung der Gründung einer Energiegesellschaft o.Ä., mit der Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung 3. Die Verwaltung wird mit der Planung bzw. Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Ressourcen beauftragt. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen 21/2024 503 8. Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ Weiterführung des Projektes für vier Jahre (2 Durchgänge) Der Gemeinderat beschließt: 1.) Das Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ wird um vier Jahre verlängert. 2025 und 2027 erfolgen die nächsten Abstimmungen, 2026 und 2028 die jeweiligen Umsetzungen der Gewinnerprojekte (2-Jahres-Zyklus). Die entsprechenden Haushaltsmittel werden für die Jahre 2025 bzw. 2027 mit je 125.000 EUR in den Haushalt mitaufgenommen. 2.) Für die Fortführung des Projektes wird für die Jahre 2025 bis 2028 weiterhin eine befristete 25%-Stelle zur Verfügung gestellt. Die Personalaufwendungen hierfür betragen pro Jahr 16.500 EUR. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 4 Enthaltungen -613/2024 501 9. Kulturwaggon: Aufgabe des Standortes am Rathausplatz Der Gemeinderat beschließt: 1. Der bisherige Standort des Kulturwaggons am Rathausplatz wird aufgegeben. 2. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortenaukreises wird der Kulturwaggon an die Maria-Furtwängler-Schule, Lahr abgegeben und in das Eigentum des Ortenaukreises kostenlos übertragen. 3. Mit Blick auf die angestrebte Kooperation mit den umliegenden städtischen Schulen beteiligt sich die Stadt Lahr mit 50 % an den Kosten der Umsetzung (Kostenbeteiligung zwischen 8.000,- und 9.000,- Euro). 4. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2024 auf der Kostenstelle 11243923 „Zugwaggon Rathausplatz“ eine Budgetumschichtung in Höhe von 1.500 Euro. Die Deckung erfolgt von der Kostenstelle 36205009 „Jugendcafé“ in gleicher Höhe. Beratungsergebnis: 21 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 8 Enthaltungen 18/2024 411 10. Verleihung der Musikmedaille der Stadt Lahr 2024 Der Gemeinderat beschließt: Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahr 2023 verleiht die Stadt Lahr die Silberne Musikmedaille an: 1. Ann-Sophie Schrape, Violine 2. Jane Merkel, Harfe 3. Jula Frischauf, Klavier 4. Maren Droll, Trompete 5. Linda Kubitza, Violine 6. Mathilda Harbusch, Harfe 7. Katharina Zucker, Violine 8. Bitterer, Johanna, Trompete Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahr 2023 verleiht die Stadt Lahr die Goldene Musikmedaille an: 1. Appolonia Meier, Horn 2. Jonathan Dewald, Violoncello 3. Josua Becker, Viola Beratungsergebnis: Einstimmig 4. Michael Becker, Violine 5. Noah Becker, Violoncello 6. Tabea Dewald, Klavier -7- 38/2024 501 11. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr/Schwarzwald Der Gemeinderat beschließt: Gemäß der „Richtlinien zur Ehrung erfolgreicher Sportler/-innen durch die Stadt Lahr/Schwarzwald“ werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler für das Jahr 2023 geehrt. Beratungsergebnis: Einstimmig 26/2024 411 12. Übergangsregelung der Förderung der Musik- und Gesangvereine 2024 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt, die Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine für das Jahr 2024 analog der Auszahlung in 2023 - angelehnt an die „Richtlinien zur Förderung gemeinnütziger Musik- und Gesangvereine in Lahr“ von 2007 - auszuführen. Gemäß dem in der Richtlinie festgelegten zweijährigen Turnus werden die Beträge aus dem Vorjahr übernommen. Belege sind nur hinsichtlich der Förderungsfähigkeit zu erbringen in Form des Nachweises der Gemeinnützigkeit. Beratungsergebnis: Einstimmig 10/2024 61 13. Bebauungsplan SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 9. Februar 2024 werden gebilligt. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -8- 19/2024 61 14. Bebauungsplan HOCHSTRASSE - Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom 02.02.2024 wird gebilligt. 2. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). 4. Vor Beginn der Offenlage ist insbesondere zur Regelung der Planungskostenübernahme, zur Verbreiterung der Hochstraße und zur Sicherung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Stadtrat Granderath stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag: Der Tagesordnungspunkt soll zur weiteren Beratung im Technischen Ausschuss sowie im Umweltausschuss vertagt werden. Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit wurde die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt vertagt. 237/2023 3. Ergänzung ZS02 15. Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf. -92. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2006 gemäß Drucksache Nr. 114/2006 wird aufgehoben. Beratungsergebnis: Einstimmig 40/2024 603 16. Grundschule Sulz Sanierung der Heizungszentrale -Vergabe der Heizungsarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Kammerer Luft- und Wärmetechnik GmbH aus Haslach im Kinzigtal erhält den Auftrag Heizungsarbeiten für die Sanierung der Heizungszentrale der Grundschule Sulz. Beratungsergebnis: Einstimmig 39/2024 603 17. Hallensportzentrum/Hallenbad Sanierung der Warmwasserbereitung -Vergabe der Sanitärarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Burg Sanitärtechnik GmbH aus Offenburg erhält den Auftrag Sanitärarbeiten für die Sanierung der Warmwasserbereitung in Höhe von 577.727,91 € inkl. MwSt. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Februar 2024 - ohne Beschluss -