Beschlussvorlage (Schutz der Amphibienpopulation im Naturbad Sulz)
3. Dezember 2014
Beschlussvorlage Amt: 602 Stahl Datum: 26.09.2014 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 229/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Sulz 23.10.2014 vorberatend öffentlich Siehe Protokoll 10 Ja, 1 Enthalt. Umweltausschuss 02.12.2014 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 03.12.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen OV Sulz Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Schutz der Amphibienpopulation im Naturbad Sulz Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht zur Amphibienpopulation im Naturbad Sulz wird zur Kenntnis genommen. 2. Im Waldbereich am Sulzberg soll ein Ersatzgewässer für die Amphibien angelegt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000,- € für die Haushaltsberatungen 2015 anzumelden. Anlage(n): Übersichtsplan Protokollauszug Ortschaftsrat Sulz, Sitzung 23.10.2014 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 229/2014 Seite - 2 - Begründung: Im Frühjahr 2014 wurde die Stadtverwaltung von der NABU-Ortsgruppe Lahr und vom Naturbadverein Sulz darauf hingewiesen, dass viele Amphibien, v.a. Erdkröten, am östlichen Ortseingang von Sulz überfahren wurden. Diese Erdkröten wandern aus ihrem Landlebensraum im Wald am Sulzberg, um im Naturbad abzulaichen. Die Amphibienpopulation im Naturbad Sulz besteht schon mehrere Jahre. Alle Amphibien zählen gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Für diese ist die Entnahme aus der Natur, die Beschädigung oder Tötung von Tieren oder die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Lebensräume verboten bzw. genehmigungspflichtig. Bei einem Gespräch im Juni dieses Jahres mit Frau Glanzmann vom Naturbadverein, mit Vertretern des NABU sowie Herrn Ortsvorsteher Mauch zeigte sich, dass in Hinsicht auf den weiteren Umgang mit der Erdkrötenpopulation an zwei Stellen Handlungsbedarf besteht: 1. Zum einen besteht die rechtliche Verpflichtung, die weitere massive Tötung der geschützten Erdkröten durch die Straßenüberquerung zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Nach dem Hinweis im Frühjahr 2014 hat die Stadtverwaltung durch den BGL zunächst südlich der Straße zum Langenhard einen ca. 400 m langen Folienzaun aus vorhandenem Material errichten lassen, um weitere Verluste bei der Rückwanderung der Jungtiere zu verhindern. Vor der nächsten Wanderung im Frühjahr 2015 soll auch auf der anderen Straßenseite ein Folienzaun gezogen werden, der die zum Laichgewässer hinwandernden Tiere von der Straße abhält. Die NABU-Ortsgruppe Lahr hat zugesagt, den Zaun zu betreuen und die Amphibien abzusammeln und über die Straße zu tragen. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung und soll aus laufenden Finanzmitteln gezahlt werden. Eine Sperrung der Straße zum Langenhard während der Wanderzeit ist als Alternative zur Folienleiteinrichtung aufgrund der Siedlung auf dem Langenhard nicht realisierbar. 2. Frau Glanzmann erläuterte weiterhin, dass die Zahl der Amphibien beständig ansteigt und für den Badverein nun die Grenze des Tolerierbaren erreicht hat. Bei Saisonbeginn fühlen sich die Badenden durch die Vielzahl der Kaulquappen und Jungtiere gestört. Der NABU hat an einzelnen Abenden der Wanderung 250 bis 300 Exemplare gezählt. Es handelt sich zu 95 % um Erdkröten. An der Nordseite des Naturbad-Geländes wurde ein mobiler Zaun gezogen, der allerdings von den Kröten umwandert wird und somit kein Hindernis darstellt. Problematisch sei auch das Ablassen des Wassers im März-April jeden Jahres, das aus betrieblichen Gründen nötig ist. Im feuchten Frühjahr 2014 reichte die Restwassermenge im Regenerationsbereich den Kröten bzw. dem Laich zum Überleben. Es muss also nach einer Lösung gesucht werden, um die Population möglichst zu verringern oder zumindest aus Artenschutzsicht einen Ersatz für eine Erdkrötenpopulation zu schaffen. Als externer Fachmann wurde der Biologe Hubert Laufer vom Büro für Landschaftsökologie in Offenburg hinzugezogen. Nach dessen Aussage funktioniert eine Umsiedlung der Erdkröten nicht, da sich Erdkröten nicht auf ein anderes Gewässer umgewöhnen lassen. Das Umsetzen von Tieren und des Laiches ist ein Verstoß gegen den Artenschutz, da Alttiere dann auf das Ablaichen ganz verzichten und umgesetzter Laich überwiegend abstirbt. Aus seiner Sicht können nicht alle Tiere vom Naturbad abgehalten werden. Ziel sei vielmehr, die Population durch Alternativgewässer und Leiteinrichtungen auf einem niedrigeren Stand einzustellen bzw. zu verringern. Er empfiehlt, neben der Errichtung eines Leitzauns als Barriere / Schutzmaßnahme an der Straße möglichst zwei Ersatzgewässer anzulegen. Als erstes sollte ein Gewässer möglichst nördlich der Straße im Waldbereich entstehen, da dann für die meisten Amphibien die Straßenüberquerung entfällt. Weiterhin sollte mittelfristig ein kleineres Ersatzgewässer im Bereich des Naturbades angelegt werden. Hier gäbe es auf der nordwestlich angrenzenden Grünfläche Platz. Drucksache 229/2014 Seite - 3 - Langfristig sei auch zur Entlastung der ehrenamtlichen Helfer eine Straßenuntertunnelung zu prüfen. Im Bereich des Staatswaldes ist ein Senkenbereich nördlich der Straße, der zum Holzrücken bzw. als Holzlagerplatz genutzt wird, für die Anlage eines Ersatzgewässers grundsätzlich geeignet (siehe Plan in der Anlage). Das Amt für Waldwirtschaft hat im Zuge eines Ortstermins bereits Zustimmung für die Anlage des Gewässers signalisiert. Für die Anlage eines ca. 300 bis 500 m² großen, 1 bis 2 Meter tiefen Gewässers müsste ein z.T. aus standortfremden Gehölzen (Kiefern, Robinien) aufgebauter Gehölzbestand sowie ein ebenfalls standortfremder Goldrutenbestand gerodet werden. Das Gewässer sollte mit bindigem Bodenmaterial oder alternativ mit Folie abgedichtet werden. Für die Wasserspeisung kann Hangwasser des Sulzbergs, das in diesem Bereich in einer Dole unter der Straße hindurchgeführt wird, verwendet werden. In einer ersten Schätzung wurden Kosten von 20.000 Euro ermittelt. Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt wird Fördermittel beantragen, allerdings sind die Erfolgsaussichten hierfür sehr gering, da es sich nicht um besonders seltene Arten handelt. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist davon auszugehen, dass die Maßnahme ins Ökokonto der Stadt aufgenommen werden kann, da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Tilman Petters Richard Sottru