Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Schutz der Amphibienpopulation im Naturbad Sulz)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Stahl

Datum: 26.09.2014 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 229/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Sulz

23.10.2014

vorberatend

öffentlich

Siehe Protokoll
10 Ja, 1 Enthalt.

Umweltausschuss

02.12.2014

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

03.12.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

OV Sulz

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schutz der Amphibienpopulation im Naturbad Sulz

Beschlussvorschlag:

1. Der Bericht zur Amphibienpopulation im Naturbad Sulz wird zur Kenntnis genommen.
2. Im Waldbereich am Sulzberg soll ein Ersatzgewässer für die Amphibien angelegt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von
20.000,- € für die Haushaltsberatungen 2015 anzumelden.

Anlage(n):
Übersichtsplan
Protokollauszug Ortschaftsrat Sulz, Sitzung 23.10.2014

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 229/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Im Frühjahr 2014 wurde die Stadtverwaltung von der NABU-Ortsgruppe Lahr und vom Naturbadverein Sulz darauf hingewiesen, dass viele Amphibien, v.a. Erdkröten, am östlichen Ortseingang von Sulz überfahren wurden. Diese Erdkröten wandern aus ihrem Landlebensraum
im Wald am Sulzberg, um im Naturbad abzulaichen. Die Amphibienpopulation im Naturbad
Sulz besteht schon mehrere Jahre. Alle Amphibien zählen gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Für diese ist die Entnahme aus der Natur, die
Beschädigung oder Tötung von Tieren oder die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Lebensräume verboten bzw. genehmigungspflichtig.
Bei einem Gespräch im Juni dieses Jahres mit Frau Glanzmann vom Naturbadverein, mit
Vertretern des NABU sowie Herrn Ortsvorsteher Mauch zeigte sich, dass in Hinsicht auf den
weiteren Umgang mit der Erdkrötenpopulation an zwei Stellen Handlungsbedarf besteht:
1. Zum einen besteht die rechtliche Verpflichtung, die weitere massive Tötung der geschützten Erdkröten durch die Straßenüberquerung zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.
Nach dem Hinweis im Frühjahr 2014 hat die Stadtverwaltung durch den BGL zunächst südlich der Straße zum Langenhard einen ca. 400 m langen Folienzaun aus vorhandenem Material errichten lassen, um weitere Verluste bei der Rückwanderung der Jungtiere zu verhindern. Vor der nächsten Wanderung im Frühjahr 2015 soll auch auf der anderen Straßenseite
ein Folienzaun gezogen werden, der die zum Laichgewässer hinwandernden Tiere von der
Straße abhält. Die NABU-Ortsgruppe Lahr hat zugesagt, den Zaun zu betreuen und die Amphibien abzusammeln und über die Straße zu tragen. Die Maßnahme befindet sich derzeit in
der Planung und soll aus laufenden Finanzmitteln gezahlt werden. Eine Sperrung der Straße
zum Langenhard während der Wanderzeit ist als Alternative zur Folienleiteinrichtung aufgrund der Siedlung auf dem Langenhard nicht realisierbar.
2. Frau Glanzmann erläuterte weiterhin, dass die Zahl der Amphibien beständig ansteigt und
für den Badverein nun die Grenze des Tolerierbaren erreicht hat. Bei Saisonbeginn fühlen
sich die Badenden durch die Vielzahl der Kaulquappen und Jungtiere gestört. Der NABU hat
an einzelnen Abenden der Wanderung 250 bis 300 Exemplare gezählt. Es handelt sich zu 95
% um Erdkröten.
An der Nordseite des Naturbad-Geländes wurde ein mobiler Zaun gezogen, der allerdings
von den Kröten umwandert wird und somit kein Hindernis darstellt. Problematisch sei auch
das Ablassen des Wassers im März-April jeden Jahres, das aus betrieblichen Gründen nötig
ist. Im feuchten Frühjahr 2014 reichte die Restwassermenge im Regenerationsbereich den
Kröten bzw. dem Laich zum Überleben.
Es muss also nach einer Lösung gesucht werden, um die Population möglichst zu verringern
oder zumindest aus Artenschutzsicht einen Ersatz für eine Erdkrötenpopulation zu schaffen.
Als externer Fachmann wurde der Biologe Hubert Laufer vom Büro für Landschaftsökologie
in Offenburg hinzugezogen. Nach dessen Aussage funktioniert eine Umsiedlung der Erdkröten nicht, da sich Erdkröten nicht auf ein anderes Gewässer umgewöhnen lassen. Das Umsetzen von Tieren und des Laiches ist ein Verstoß gegen den Artenschutz, da Alttiere dann
auf das Ablaichen ganz verzichten und umgesetzter Laich überwiegend abstirbt. Aus seiner
Sicht können nicht alle Tiere vom Naturbad abgehalten werden. Ziel sei vielmehr, die Population durch Alternativgewässer und Leiteinrichtungen auf einem niedrigeren Stand einzustellen
bzw. zu verringern. Er empfiehlt, neben der Errichtung eines Leitzauns als Barriere / Schutzmaßnahme an der Straße möglichst zwei Ersatzgewässer anzulegen. Als erstes sollte ein
Gewässer möglichst nördlich der Straße im Waldbereich entstehen, da dann für die meisten
Amphibien die Straßenüberquerung entfällt. Weiterhin sollte mittelfristig ein kleineres Ersatzgewässer im Bereich des Naturbades angelegt werden. Hier gäbe es auf der nordwestlich
angrenzenden Grünfläche Platz.

Drucksache 229/2014

Seite - 3 -

Langfristig sei auch zur Entlastung der ehrenamtlichen Helfer eine Straßenuntertunnelung zu
prüfen.
Im Bereich des Staatswaldes ist ein Senkenbereich nördlich der Straße, der zum Holzrücken
bzw. als Holzlagerplatz genutzt wird, für die Anlage eines Ersatzgewässers grundsätzlich geeignet (siehe Plan in der Anlage). Das Amt für Waldwirtschaft hat im Zuge eines Ortstermins
bereits Zustimmung für die Anlage des Gewässers signalisiert. Für die Anlage eines ca. 300
bis 500 m² großen, 1 bis 2 Meter tiefen Gewässers müsste ein z.T. aus standortfremden Gehölzen (Kiefern, Robinien) aufgebauter Gehölzbestand sowie ein ebenfalls standortfremder
Goldrutenbestand gerodet werden. Das Gewässer sollte mit bindigem Bodenmaterial oder alternativ mit Folie abgedichtet werden. Für die Wasserspeisung kann Hangwasser des Sulzbergs, das in diesem Bereich in einer Dole unter der Straße hindurchgeführt wird, verwendet
werden.
In einer ersten Schätzung wurden Kosten von 20.000 Euro ermittelt.
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt wird Fördermittel beantragen, allerdings sind die
Erfolgsaussichten hierfür sehr gering, da es sich nicht um besonders seltene Arten handelt.
Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist davon auszugehen, dass die
Maßnahme ins Ökokonto der Stadt aufgenommen werden kann, da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt.

Tilman Petters

Richard Sottru