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Infotext (02.1_2023-12-01_Anlage_Protokoll mit Anw. u. PPP_final)

12. Juli 2024
                                    
                                        ANLAGE

Ergebnisniederschrift
der
öffentlichen

Zweckverbandsversammlung IGP Raum Lahr

am

Freitag, 01.12.2023

Gemeinderatssitzungssaal, 77933 Lahr

Dauer der

14:40 Uhr — 15:20 Uhr

Sitzung:

Teilnehmer/-innen:

-

siehe Anwesenheitsliste mit Vollmacht (Anlage 1)

ZW OB lbert begrüßt

Anwesenden und

dass die Zweckverbandsversammlung
anwesend.
OB lbert gibt die in der
nicht-öffentlichen Sitzung vom 13.07.2023 gefassten Beschlüsse bekannt. Demnach wurde in
dieser Sitzung der Verkaufspreis für Gewerbegrundstücke in den Bebauungsplangebieten IGP
und IGP
ab 01.08.2023 auf 120‚-- €/m2 festgesetzt. Zudem wurde der Verlängerung der
Fristen für den Abbruch und die Entsiegelung nach Bundkaufvertrag zugestimmt.
beschlussfähig

Es

alle

stellt fest,

sind keine Vertreter der Presse

ZW

||

|

TOP

ist.

1

Genehmigung des Protokolls der

öffentlichen

Verbandsversammlung vom

13.07.2023

ZW OB Ibert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nummer 21/2023 vorn 31 07.2023. Zum
Protokoll gibt es keine

Anmerkungen.

Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung stimmt

dem

Protokoll der öffentlichen Sitzung

vom

13.07.2023 zu.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark

2

1.

Raum

Lahr“

Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz— und Niederschlagswasserbeseiti-

gung 2022
2.

ZW OB

Ermittlung der

Kostenüberdeckungen

für

2022

lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr.

übergibt das Wort an

VD

23/2023

vom

11.10.2023 und

Halter.

VD

Halter erläutert den Ausgleich der Kostenunterdeckungen bzw. -überdeckungen aus
den Jahren 2016 bis 2018. Die restlichen Ausgleiche sollen im Jahr 2023 erfolgen.

Es

gibt keine weiteren Fragen.

Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung
1.) nimmt die Betriebsabrechnung 2022 für die zentrale Schmutz- und
NiederschIagswasserbeseitigung zur Kenntnis
2.) stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2022 bei der
Niederschlagswassergebühr in Höhe von € 39.445,65 zu
3.) stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2022 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von € 59.728,12 zu.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

3

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „lndustrie- und

Gewerbepark Raum Lahr“
Finanzierung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung durch den Zweck-

verband

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache

24/2023 vom 27.09.2023. VD Halter
erläutert, dass bislang der Darlehensvertrag zwischen dern Zweckverband und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung auf Basis des EUR-LIBOR festgelegt war. Rückwirkend zum
01.01.2023 soll dieser Darlehensvertrag durch einen geänderten Vertrag auf der Basis des
EZB-Leitzins ersetzt werden.
Nr.

Beschluss:

Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Überführung des innerhalb der Rahmenkre—
ditvereinbarung geschlossenen Darlehensvertrags von 2021 (Nr. 03-2021) in einen

neuen geänderten Darlehensvertrag zu. Der beigefügte Darlehensvertrag Nr. 04-2023
wird abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP 4

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „lndustrie- und

Gewerbepark Raum Lahr“
Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache

26/2023 vom 13.10.2023.
Halter erläutert die wesentlichen Einflussfaktoren auf die für den Kalkulationszeitraum
2024/25 festzusetzenden Gebühren. Dabei seien die 2015 ermittelten Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Anlagen zur Abwasserbeseitigugg zu hoch angesetzt gewesen. Dies
habe in den vergangenen Kalkulationszeiträumen zu Uberdeckungen geführt, die nunmehr
ausgeglichen werden müssen.
OB lbert bittet um Abstimmung.
Nr.

VD

ZW

Beschluss:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt folgende Punkte:
1.

2.

Der vorgelegten Gebührenkalkulation, Stand Oktober 2023, wird zugestimmt.

Der Zweckverband

beabsichtigt, weiterhin

Gebühren

für die öffentliche Einrichtung

zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
3.

Der Zweckverband wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an
die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

4.

Kosten und Erlöse in einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung der
vorläufige Wirtschaftsplan 2024 und die Finanzplanung 2025 zugrunde. Die Aufteilung
der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in
der Gebührenkalkulation erläuterth Grundsätzen.

5.

Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach ä 14 Abs. 3
Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. ln die Gebührenkalkulation wurde ein Zinssatz in Höhe von 6% angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die

Bei der

Gebührenbemessung wurden

die

Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

6.

Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen war in der GebührenkalkulaAbzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten für den Bereich IGP
vorzunehmen (Straßenentwässerungsantei|). Der Straßenentwässerungsantei| betion ein

|

trägt bei den:

%

o

laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 27

o

kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50

Den gebührenfähigen Gesamtkosten der

öffentlichen Einrichtung,

%

welche

in

die

Ge-

bührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.

lm Kalkulationszeitraum 2024-2025 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse:

Bei der Schmutzwasserbeseitigung wird die Kostenüberdeckung aus

onszeitraum 2019-2021

in

dem

Kalkulati-

Höhe von 199.016‚29 € ausgeglichen.

Bei der Niederschlagswasserbeseitigung wird die Kostenüberdeckung aus

kulationszeitraum 2019-2021

in

dem

Kal-

Höhe von 193.221,27 € ausgeglichen.

Darüber hinaus wird das korrigierte Betriebsergebnis für den Kalkulationszeitraum
2016—2018 in Höhe von 64.914,61 € (Kostenüberdeckung) ausgeglichen.

Ab dem

01 .01 .2024 beträgt die

Schmutzwassergebühr 1,10 €/m3 und

die Nieder-

schlagswassergebühr -0,22 €/m2.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein—Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP 5

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „lndustrie- und
Gewerbepark Raum Lahr“

Gebührenanpassung
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung—
—Awa) des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
-

ZW OB Ibert verweist auf die Sitzungsdrucksache

Nr. 27/2023 vom 11. 10. 2023. VD Halter
dass die für den Kaikulationszeitraum 2024/25 angepassten Gebührensätze'm einer Änderungssatzung zur Gebührensatzung festgeschrieben werden. Es gibt keine weiteren
Fragen.

erläutert,

Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung
der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung — Abw8) des
Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

6

Genehmigung RP

WP 2023 EBA

und

WP 2023 ZV

-lnformation

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache

Nr. 34/2023 vorn 08.1 1 2023 und bittet
Kenntnisnahme. Demnach hat das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom
20.09.2023 mitgeteilt, dass keine Beanstandungen bei den Wirtschaftsplänen des Zweckverbands und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung bestehen.

um

TOP 7

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark

Raum

Lahr“

Wirtschaftsplan 2024

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache
erläutert die wesentlichen Planungsgrößen.
ca.

— 316.000

Nr. 28/2023 vom 10.10.2023 VD Halter
Das gep\ante Jahresergebnis für 2024 Hegt bei

€.

Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung beim Zweckverband „Industrie— und Gewerbepark Raum Lahr“.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

8

Jahresabschluss 2021
des „Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark

Raum

Lahr“

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Ortenaukreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Zweckverbandes „lndustrie- und

Gewerbepark Raum Lahr“

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache

29/2023 vorn 10.10.2023. VD Halter
erläutert den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes. Der Jahresgewinn 2021 von 0,2
Mio. € liegt mit 8,1 Mio. € deutlich unter dern Jahresgewinn 2020. Die wesentlichen Gründe
dafür lägen in den niedrigeren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und Gewerbesteuereinnahmen, sowie in der Rückzahlung der Verbandsumlage. Es gibt keine weiteren Fragen.
Nr.

Beschluss:
1

.

$”:P9’

stellt den Jahresabschluss zum 31 .12.2021 mit einer
Bilanzsumme von € 35.774.692‚67 und einem Jahresgewinn von € 215.384‚62 nach
Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises auf der Grundlage der in
den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest.
Der Jahresüberschuss zum 31 .12.2021 in Höhe von € 215.384‚62 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Eine Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2021 wird nicht festgesetzt.

Die Zweckverbandsversammlung

Die Verbandsverwaltung wird

gemäß

5 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet.
des Jahresabschlusses 2021 wird gemäß 5 16 Abs.
4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. 5 15 der Verbandssatzung durch Bereitstellung im Internet
unter www.startklahr.biz‚ Rubrik Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum

Der Beschluss über

die Feststellung

Lahr“ veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

9

Wirtschaftsplan 2024

des Zweckverbands „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache

Nr. 30/2023 vom 10.10.2023. VD Halter
dass mit niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen kalkuliert würde. Stellv.
BM
Weide äußert sich enttäuscht über die Gewerbesteuerentwicklung.

ZW

erläutert,

Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbands
„lndustrie-

und Gewerbepark

Raum

Abstimmungsergebnis:

Lahr“.

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein—Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

10

Zweckverband

„lndustrie-

und Gewerbepark Raum Lahr“

Machbarkeitsstudie Quartiersgaragen im Bereich des zukünftigen Bebauungsplangebietes IGP Ill

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache

Nr.

35/2023 vorn 10.10.2023.

VD

Halter

den Hintergrund zur Beauftragung der Machbarkeitsstudie für Quartiersgaragen.
Herr Ibert führt aus, dass Gewerbegebiete im Hinblick auf die Konkurrenzsituation auch neue
Ansätze geprüft werden sollten, um im Standortwettbewerb attraktiv zu bleiben.
erläutert

Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung stimmt einer Beauftragung des Büros Drees & Sommer zur
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für Quartiersgaragen i.H.v. 69.734 € (brutto) durch die

Zweckverbandsverwaltung
Abstimmungsergebnis:

zu.

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

11

Zweckverband „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
Beauftragung Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (IGP

ZW OB Ibert verweist auf die Sitzungsdrucksache

Nr.

36/2023 vom 06.1 1 .2023.

III)

VD

Halter legt dar, dass die Beauftragung das Ergebnis eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens sei, im Zuge dessen 3 Unternehmen Angebote zur Erstellung des Umweltberichts mit integriertem Grünordnungsplan für den Bebauungsplan IGP ||| abgegeben hätten. Das Büro Zink Ingenieure offerierte hierbei das wirtschaftlichste Angebot.

Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung beschließt mit der Erstellung des Umweltberichts mit inte—
griertem Grünordnungsplan im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans IGP Ill das Büro
Zink Ingenieure, Lauf, mit einerAngebotssumme i.H.v. brutto € 132.114‚24 zu beauftragen.

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal

Abstimmungsergebnis:

nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

12

Zweckverband

„lndustrie-

Schallgutachten

(IGP
-

rechtl.

/

und Gewerbepark Raum Lahr“

Beratung

|||)

Kenntnisnahme

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. 37/2023 vom 10.1
erläutert die

Gründe

für die

Ausweitung der Beauftragung bzw.

1

.2023.

VD

Halter

für die erforderliche rechtliche

Beratung.

Beschluss:

Die Zweckverbandsversammlung nimmt von der erweiterten Beauftragung des Büros Kohnen Berater & Ingenieure GmbH & Co. KG zur Erstellung von schallschutztechnischen Gutachten im Zuge der Bauleitplanung für das Bebauungsplangebiet |GP Ill, sowie der rechtlichen Beratung durch die Kanzlei W2K Wurster Weiß Kupfer in Bezug auf Lärmkontingentie—
rung und Verkehrslärm zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

TOP

13

Zweckverband

„lndustrie-

Restentsiegelung GI 2 IGP
-

und Gewerbepark Raum Lahr“
Il

Kenntnisnahme

ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache

Nr.

38/2023 vorn 27.10.2023.

VD

Halter erläutert das Ausschreibungsergebnis und die erfolgte Beauftragung und teilt mit,
dass sich zwischenzeitlich das beauftragte Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr in der
Lage sähe die Maßnahme auszuführen und was wiederum eine 2. Ausschreibung erforder—
lich mache.

Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung nimmt vom Ausschreibungsergebnis Restentsiegelung GI 2
im IGP || und der Beauftragung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal
nicht vertr.)

0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen

TOP

14

Sonstiges/lnfo

ZW OB

BM

Schäfer, Seelbach, bedankt sich für die langjährige, gute
ein Weinpräsent.
Er stellt keine weiteren Fragen fest, bedankt sich bei den Gästen und beendet die öffentliche
Zweckverbandsversammlung um 15220 Uhr.
lbert verabschiedet

Zusammenarbeit und überreicht ihm

Lahr,

den

17. Juni

2024

A...

OB

Markus

|bert

Zweckverbandsvorsitzender-

BMErik Weide
-stellv.

Zweckverbandsvorsitzender-

‚

Halter
erbandsdirektor-

af1iel
-

Karlheinz Fischer
-Protokollant-

ANWESENHEITSLISTE
öFFENTLICHER TEIL
ZWECKVERBANDSVERSAMMLUNG
der
IGP

RAUM LAHR
am

01.12.2023

GEMEINDERATSSITZUNGSSAAL DER STADT LAHR
ZWECKVERBANDSMITGLIEDER DER IGP RAUM LAHR

Name
Stadt Lahr
ZV—Vorsitzender/OB Markus

///

Ibert

”‘-’//N

Gemeinde Friesenheim
Stv.

07

Unterschrift

zv-vOrsitzender/BM Erik Weide

/"/;‚

%M
'.

'

Landratsamt Ortenaukreis
Herr Landrat Frank Scherer
Stadt Ettenheim

Vertretung Frau Julia

ntsch

‘j

Rombach

4

ldigt

Bürgermeister Bruno Metz
Stadt Mahlberg

Bürgermeister Dietmar Benz

Gemeinde Kippenheim
Bürgermeister Matthias Gutbrod

Gemeinde Meißenheim
Bürgermeister Alexander Schröder

Gemeinde Ringsheim
Bürgermeister Pascal

Weber

Gemeinde Rust
Bürgermeister

Gemeinde

Dr.

Kai-Achim Klare

Schuttertal

Bürgermeister Matthias

Litterst

M

Gemeinde Schwanau
Bürgermeister Marco

Gutmann

_

Gemennde Seelbach
Bürgermeister Thomas Schäfer

\

___

..

’_‚/

.\

/

"

//
/

IGP —ZV

vom

13.07.2023

Seite

1

von

5-1

GEMEINDERÄTLICHE MITGLIEDER DER STADT LAHR

Name

/

GEMEINDE FRIESENHEIM

/

GÄSTE

Unterschrift

StRin Ilona Rompel
(stellv. StR Rudolf Dörfler)

_

:=.;.U( {

StR Roland Hirsch
(stellv. StR Hermann Kleinschmidt)

Wq\a)t9mÄ

09

.J/y
|

StR Lukas Oßwald
(stellv. StR Jürgen Durke)

StR Klaus
(stellv.

Girstl

StRin Annerose Deusch)

StR Sven Täubert
StR Franz Himme/sbach)

(stellv.

StR Jörg Uffelmann
StR Joachim

(stellv.

GR

Dietmar Kairies

(stellv.

GRin

GRin Simone Buttenmü/Ier)

Brigitta

(stellv.

GR

Volk)

Schrempp

GR Martin Buttenmü/ler)

Hans-Jürgen Kopf
GR Andreas Bix)

(stellv.

GR

Fred Kletzin

(stellv.

GR Markus Rottler)

Stadt Lahr
Arbeitsgruppe IGP
Herr Markus Wurth

Stadtkämmerer

Landratsamt Ortenaukreis
Arbeitsgruppe IGP
Frau Julia Rombach

A

//c„

/1„

Stadt Lahr
Arbeitsgruppe IGP
Herr Dieter Singler
Abteilungsleiter Beteiligungen,

Betriebswirtschaft und Steuern

IGP —ZV

vom

13.07.2023

Seife 2

von

5},

Stadt Lahr

Frau Eva-Katharina Maier
Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft

und

Steuern

Gemeinde Friesenheim
Arbeitsgruppe IGP
Frau Julia Berger
Wirtschaftsförderung

Zweckverband „IGP Raum Lahr"
Herr Daniel Halter
-Verbandsdirektor-

Zweckverband „IGP Raum Lahr“
Herr Karlheinz Fischer
Dipl.

Verwaltungswirt (FH)

Protokollführer

IGZ Raum Lahr GmbH
Herr Michael Sonntag
Leiter

Presse

Finanzen & Rechnungswesen

l

Gäste

Name

Unterschrift

Stadtverwaltung Lahr
Frau Smone Brandenburger
Ratsarbeit, Marketing

StR Sven

und Internationales

MMSCMDÄ

Haller

Guller

Badische Zeitung

Lahrer Zeitung

Offenburger Tageblatt

/
/
„/
IGP —ZV

vom

13.07.2023

Seife 3

von ?!}

Zweckverbandsversammlung
01.12.2023

öffentlich

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 1

TOP 1: Bekanntgabe Beschlüsse
nicht-öffentliche Sitzung 13.07.2023

Verkaufspreis Gewerbegrundstücke IGP I und II ab 01.08.23: 120,- €/m²
Verlängerung der Abbruch- und Entsiegelungsfristen Bund-Kaufvertrag

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 2

TOP 2: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Betriebsabrechnung 2022

Unterdeckung
Überdeckung

Schmutzwasser

Niederschlagswasser

-

-

59.728,12 €

39.445,65 €

Die Kostenüberdeckungen werden auf neue Rechnung
vorgetragen und in den Folgejahren ausgeglichen.

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 3

TOP 3: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Finanzierung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
durch den Zweckverband
Darlehensvertrag zwischen Zweckverband und Eigenbetrieb Abwasser
bisher auf Basis des EUR-LIBOR festgelegt

Ab 2023 auf Basis EZB Leitzins

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 4

Top 4: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Gebührenkalkulation 2024-2025
•

Bisherige Gebührensätze
Schmutzwasser

•

Niederschlagswasser

2016-2018

1,73 €/m³

0,07 €/m²

2019-2021

3,69 €/m³

0,13 €/m²

2022-2023

3,84 €/m³

0,04 €/m²

Gebührenanpassung
Schmutzwasser
2024-2025

01.12.2023

1,10 €/m³

Niederschlagswasser
-0,22 €/m²

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 5

Top 5: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

•

Gebührenanpassung macht Satzungsänderung
erforderlich

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 6

TOP 6 Genehmigung RP WP 2023 EBA
und WP 2023 ZV

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 7

TOP 7: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Wirtschaftsplan 2024

Erträge

262.000 €

Aufwendungen

577.700 €

Geplantes Jahresergebnis

Gebührenaufkommen

-315.700 €

75.400 €

Liquiditätsplan

Finanzmittelüberschuss

544.700 €

Investitionen in Sachanlagen

831.500 €

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 8

TOP 8: Zweckverband
Jahresabschluss 2021
Bilanzsumme:

35.774.700 €

Jahresgewinn

215.400 €

ohne Grundstücksverkehr

212.500 €

Realsteueraufkommen

9.615.800

-> Grundsteuer

719.900

-> Gewerbesteuer

8.895.900

Anteil Zweckverband

2.780.200

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 9

TOP 9: Zweckverband IGP
Wirtschaftsplan 2024

Erträge

2.331.500 €

Aufwendungen

1.456.800 €

Geplantes Jahresergebnis

Steuereinnahmen

874.700 €

1.260.000 €

Liquiditätsplan

Finanzmittelüberschuss
Investitionen in Sachanlagen

01.12.2023

14.454.200 €
680.000 €

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 10

TOP 10: Zweckverband IGP
IGP III Machbarkeitsstudie Quartiersgaragen

Angebot Drees&Sommer: 69.700,- € (brutto)
01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 11

TOP 11: Zweckverband IGP
IGP III: Umweltbericht/Grünordnungsplan

Ausgangspunkt: artenschutzrechtliche/ ökologische Einschätzung
Büro Laufer
Erstellung Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan
Angebotsaufforderung: 7 Büros, davon 3 Angebote abgegeben
Wirtschaftlichstes Angebot: Zink Ing: 131.114 € (brutto)

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 12

TOP 12: Zweckverband IGP
IGP III: Schallgutachten / rechtl. Beratung
Gewerbelärm:
• Immissionsstandorte Kürzell und Schuttern
• Ermittlung Vorbelastung durch vorhandenen gewerbliche Betriebe
Straßenverkehrslärm:
• Vorhandene und im Gebiete geplante Straßen auf Basis
Verkehrsuntersuchung Köhler& Leutwein

Fachliche Begleitung: Kohnen Berater & Ingenieure GmbH & Co. KG
39.763 € (brutto)
Rechtliche Begleitung: Kanzlei W2K, Freiburg 16.000 € (brutto)

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 13

TOP 13: Zweckverband IGP
Restentsiegelung GI 2 IGP II

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 14

TOP 14: Sonstiges

01.12.2023

startkLahr | IGZ GmbH

Folie Nr. 15