Infotext (02.1_2023-12-01_Anlage_Protokoll mit Anw. u. PPP_final)
12. Juli 2024
12. Juli 2024
ANLAGE Ergebnisniederschrift der öffentlichen Zweckverbandsversammlung IGP Raum Lahr am Freitag, 01.12.2023 Gemeinderatssitzungssaal, 77933 Lahr Dauer der 14:40 Uhr — 15:20 Uhr Sitzung: Teilnehmer/-innen: - siehe Anwesenheitsliste mit Vollmacht (Anlage 1) ZW OB lbert begrüßt Anwesenden und dass die Zweckverbandsversammlung anwesend. OB lbert gibt die in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 13.07.2023 gefassten Beschlüsse bekannt. Demnach wurde in dieser Sitzung der Verkaufspreis für Gewerbegrundstücke in den Bebauungsplangebieten IGP und IGP ab 01.08.2023 auf 120‚-- €/m2 festgesetzt. Zudem wurde der Verlängerung der Fristen für den Abbruch und die Entsiegelung nach Bundkaufvertrag zugestimmt. beschlussfähig Es alle stellt fest, sind keine Vertreter der Presse ZW || | TOP ist. 1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Verbandsversammlung vom 13.07.2023 ZW OB Ibert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nummer 21/2023 vorn 31 07.2023. Zum Protokoll gibt es keine Anmerkungen. Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.07.2023 zu. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark 2 1. Raum Lahr“ Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz— und Niederschlagswasserbeseiti- gung 2022 2. ZW OB Ermittlung der Kostenüberdeckungen für 2022 lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. übergibt das Wort an VD 23/2023 vom 11.10.2023 und Halter. VD Halter erläutert den Ausgleich der Kostenunterdeckungen bzw. -überdeckungen aus den Jahren 2016 bis 2018. Die restlichen Ausgleiche sollen im Jahr 2023 erfolgen. Es gibt keine weiteren Fragen. Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung 1.) nimmt die Betriebsabrechnung 2022 für die zentrale Schmutz- und NiederschIagswasserbeseitigung zur Kenntnis 2.) stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2022 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von € 39.445,65 zu 3.) stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2022 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von € 59.728,12 zu. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 3 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Finanzierung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung durch den Zweck- verband ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache 24/2023 vom 27.09.2023. VD Halter erläutert, dass bislang der Darlehensvertrag zwischen dern Zweckverband und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung auf Basis des EUR-LIBOR festgelegt war. Rückwirkend zum 01.01.2023 soll dieser Darlehensvertrag durch einen geänderten Vertrag auf der Basis des EZB-Leitzins ersetzt werden. Nr. Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Überführung des innerhalb der Rahmenkre— ditvereinbarung geschlossenen Darlehensvertrags von 2021 (Nr. 03-2021) in einen neuen geänderten Darlehensvertrag zu. Der beigefügte Darlehensvertrag Nr. 04-2023 wird abgeschlossen. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 4 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache 26/2023 vom 13.10.2023. Halter erläutert die wesentlichen Einflussfaktoren auf die für den Kalkulationszeitraum 2024/25 festzusetzenden Gebühren. Dabei seien die 2015 ermittelten Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Anlagen zur Abwasserbeseitigugg zu hoch angesetzt gewesen. Dies habe in den vergangenen Kalkulationszeiträumen zu Uberdeckungen geführt, die nunmehr ausgeglichen werden müssen. OB lbert bittet um Abstimmung. Nr. VD ZW Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung beschließt folgende Punkte: 1. 2. Der vorgelegten Gebührenkalkulation, Stand Oktober 2023, wird zugestimmt. Der Zweckverband beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Der Zweckverband wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 4. Kosten und Erlöse in einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung der vorläufige Wirtschaftsplan 2024 und die Finanzplanung 2025 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterth Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach ä 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. ln die Gebührenkalkulation wurde ein Zinssatz in Höhe von 6% angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Bei der Gebührenbemessung wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen war in der GebührenkalkulaAbzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten für den Bereich IGP vorzunehmen (Straßenentwässerungsantei|). Der Straßenentwässerungsantei| betion ein | trägt bei den: % o laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 27 o kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50 Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, % welche in die Ge- bührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt. lm Kalkulationszeitraum 2024-2025 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse: Bei der Schmutzwasserbeseitigung wird die Kostenüberdeckung aus onszeitraum 2019-2021 in dem Kalkulati- Höhe von 199.016‚29 € ausgeglichen. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung wird die Kostenüberdeckung aus kulationszeitraum 2019-2021 in dem Kal- Höhe von 193.221,27 € ausgeglichen. Darüber hinaus wird das korrigierte Betriebsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2016—2018 in Höhe von 64.914,61 € (Kostenüberdeckung) ausgeglichen. Ab dem 01 .01 .2024 beträgt die Schmutzwassergebühr 1,10 €/m3 und die Nieder- schlagswassergebühr -0,22 €/m2. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein—Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 5 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Gebührenanpassung Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung— —Awa) des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ - ZW OB Ibert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. 27/2023 vom 11. 10. 2023. VD Halter dass die für den Kaikulationszeitraum 2024/25 angepassten Gebührensätze'm einer Änderungssatzung zur Gebührensatzung festgeschrieben werden. Es gibt keine weiteren Fragen. erläutert, Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung — Abw8) des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 6 Genehmigung RP WP 2023 EBA und WP 2023 ZV -lnformation ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. 34/2023 vorn 08.1 1 2023 und bittet Kenntnisnahme. Demnach hat das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 20.09.2023 mitgeteilt, dass keine Beanstandungen bei den Wirtschaftsplänen des Zweckverbands und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung bestehen. um TOP 7 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Wirtschaftsplan 2024 ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache erläutert die wesentlichen Planungsgrößen. ca. — 316.000 Nr. 28/2023 vom 10.10.2023 VD Halter Das gep\ante Jahresergebnis für 2024 Hegt bei €. Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung beim Zweckverband „Industrie— und Gewerbepark Raum Lahr“. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 8 Jahresabschluss 2021 des „Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Ortenaukreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache 29/2023 vorn 10.10.2023. VD Halter erläutert den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes. Der Jahresgewinn 2021 von 0,2 Mio. € liegt mit 8,1 Mio. € deutlich unter dern Jahresgewinn 2020. Die wesentlichen Gründe dafür lägen in den niedrigeren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und Gewerbesteuereinnahmen, sowie in der Rückzahlung der Verbandsumlage. Es gibt keine weiteren Fragen. Nr. Beschluss: 1 . $”:P9’ stellt den Jahresabschluss zum 31 .12.2021 mit einer Bilanzsumme von € 35.774.692‚67 und einem Jahresgewinn von € 215.384‚62 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. Der Jahresüberschuss zum 31 .12.2021 in Höhe von € 215.384‚62 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2021 wird nicht festgesetzt. Die Zweckverbandsversammlung Die Verbandsverwaltung wird gemäß 5 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. des Jahresabschlusses 2021 wird gemäß 5 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. 5 15 der Verbandssatzung durch Bereitstellung im Internet unter www.startklahr.biz‚ Rubrik Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Der Beschluss über die Feststellung Lahr“ veröffentlicht. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 9 Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbands „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. 30/2023 vom 10.10.2023. VD Halter dass mit niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen kalkuliert würde. Stellv. BM Weide äußert sich enttäuscht über die Gewerbesteuerentwicklung. ZW erläutert, Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbands „lndustrie- und Gewerbepark Raum Abstimmungsergebnis: Lahr“. 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein—Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 10 Zweckverband „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Machbarkeitsstudie Quartiersgaragen im Bereich des zukünftigen Bebauungsplangebietes IGP Ill ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. 35/2023 vorn 10.10.2023. VD Halter den Hintergrund zur Beauftragung der Machbarkeitsstudie für Quartiersgaragen. Herr Ibert führt aus, dass Gewerbegebiete im Hinblick auf die Konkurrenzsituation auch neue Ansätze geprüft werden sollten, um im Standortwettbewerb attraktiv zu bleiben. erläutert Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung stimmt einer Beauftragung des Büros Drees & Sommer zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für Quartiersgaragen i.H.v. 69.734 € (brutto) durch die Zweckverbandsverwaltung Abstimmungsergebnis: zu. 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 11 Zweckverband „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Beauftragung Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (IGP ZW OB Ibert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. 36/2023 vom 06.1 1 .2023. III) VD Halter legt dar, dass die Beauftragung das Ergebnis eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens sei, im Zuge dessen 3 Unternehmen Angebote zur Erstellung des Umweltberichts mit integriertem Grünordnungsplan für den Bebauungsplan IGP ||| abgegeben hätten. Das Büro Zink Ingenieure offerierte hierbei das wirtschaftlichste Angebot. Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung beschließt mit der Erstellung des Umweltberichts mit inte— griertem Grünordnungsplan im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans IGP Ill das Büro Zink Ingenieure, Lauf, mit einerAngebotssumme i.H.v. brutto € 132.114‚24 zu beauftragen. 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal Abstimmungsergebnis: nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 12 Zweckverband „lndustrie- Schallgutachten (IGP - rechtl. / und Gewerbepark Raum Lahr“ Beratung |||) Kenntnisnahme ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. 37/2023 vom 10.1 erläutert die Gründe für die Ausweitung der Beauftragung bzw. 1 .2023. VD Halter für die erforderliche rechtliche Beratung. Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung nimmt von der erweiterten Beauftragung des Büros Kohnen Berater & Ingenieure GmbH & Co. KG zur Erstellung von schallschutztechnischen Gutachten im Zuge der Bauleitplanung für das Bebauungsplangebiet |GP Ill, sowie der rechtlichen Beratung durch die Kanzlei W2K Wurster Weiß Kupfer in Bezug auf Lärmkontingentie— rung und Verkehrslärm zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 13 Zweckverband „lndustrie- Restentsiegelung GI 2 IGP - und Gewerbepark Raum Lahr“ Il Kenntnisnahme ZW OB lbert verweist auf die Sitzungsdrucksache Nr. 38/2023 vorn 27.10.2023. VD Halter erläutert das Ausschreibungsergebnis und die erfolgte Beauftragung und teilt mit, dass sich zwischenzeitlich das beauftragte Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sähe die Maßnahme auszuführen und was wiederum eine 2. Ausschreibung erforder— lich mache. Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung nimmt vom Ausschreibungsergebnis Restentsiegelung GI 2 im IGP || und der Beauftragung Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (Stadt Ettenheim und Gemeinde Schuttertal nicht vertr.) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen TOP 14 Sonstiges/lnfo ZW OB BM Schäfer, Seelbach, bedankt sich für die langjährige, gute ein Weinpräsent. Er stellt keine weiteren Fragen fest, bedankt sich bei den Gästen und beendet die öffentliche Zweckverbandsversammlung um 15220 Uhr. lbert verabschiedet Zusammenarbeit und überreicht ihm Lahr, den 17. Juni 2024 A... OB Markus |bert Zweckverbandsvorsitzender- BMErik Weide -stellv. Zweckverbandsvorsitzender- ‚ Halter erbandsdirektor- af1iel - Karlheinz Fischer -Protokollant- ANWESENHEITSLISTE öFFENTLICHER TEIL ZWECKVERBANDSVERSAMMLUNG der IGP RAUM LAHR am 01.12.2023 GEMEINDERATSSITZUNGSSAAL DER STADT LAHR ZWECKVERBANDSMITGLIEDER DER IGP RAUM LAHR Name Stadt Lahr ZV—Vorsitzender/OB Markus /// Ibert ”‘-’//N Gemeinde Friesenheim Stv. 07 Unterschrift zv-vOrsitzender/BM Erik Weide /"/;‚ %M '. ' Landratsamt Ortenaukreis Herr Landrat Frank Scherer Stadt Ettenheim Vertretung Frau Julia ntsch ‘j Rombach 4 ldigt Bürgermeister Bruno Metz Stadt Mahlberg Bürgermeister Dietmar Benz Gemeinde Kippenheim Bürgermeister Matthias Gutbrod Gemeinde Meißenheim Bürgermeister Alexander Schröder Gemeinde Ringsheim Bürgermeister Pascal Weber Gemeinde Rust Bürgermeister Gemeinde Dr. Kai-Achim Klare Schuttertal Bürgermeister Matthias Litterst M Gemeinde Schwanau Bürgermeister Marco Gutmann _ Gemennde Seelbach Bürgermeister Thomas Schäfer \ ___ .. ’_‚/ .\ / " // / IGP —ZV vom 13.07.2023 Seite 1 von 5-1 GEMEINDERÄTLICHE MITGLIEDER DER STADT LAHR Name / GEMEINDE FRIESENHEIM / GÄSTE Unterschrift StRin Ilona Rompel (stellv. StR Rudolf Dörfler) _ :=.;.U( { StR Roland Hirsch (stellv. StR Hermann Kleinschmidt) Wq\a)t9mÄ 09 .J/y | StR Lukas Oßwald (stellv. StR Jürgen Durke) StR Klaus (stellv. Girstl StRin Annerose Deusch) StR Sven Täubert StR Franz Himme/sbach) (stellv. StR Jörg Uffelmann StR Joachim (stellv. GR Dietmar Kairies (stellv. GRin GRin Simone Buttenmü/Ier) Brigitta (stellv. GR Volk) Schrempp GR Martin Buttenmü/ler) Hans-Jürgen Kopf GR Andreas Bix) (stellv. GR Fred Kletzin (stellv. GR Markus Rottler) Stadt Lahr Arbeitsgruppe IGP Herr Markus Wurth Stadtkämmerer Landratsamt Ortenaukreis Arbeitsgruppe IGP Frau Julia Rombach A //c„ /1„ Stadt Lahr Arbeitsgruppe IGP Herr Dieter Singler Abteilungsleiter Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern IGP —ZV vom 13.07.2023 Seife 2 von 5}, Stadt Lahr Frau Eva-Katharina Maier Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Gemeinde Friesenheim Arbeitsgruppe IGP Frau Julia Berger Wirtschaftsförderung Zweckverband „IGP Raum Lahr" Herr Daniel Halter -Verbandsdirektor- Zweckverband „IGP Raum Lahr“ Herr Karlheinz Fischer Dipl. Verwaltungswirt (FH) Protokollführer IGZ Raum Lahr GmbH Herr Michael Sonntag Leiter Presse Finanzen & Rechnungswesen l Gäste Name Unterschrift Stadtverwaltung Lahr Frau Smone Brandenburger Ratsarbeit, Marketing StR Sven und Internationales MMSCMDÄ Haller Guller Badische Zeitung Lahrer Zeitung Offenburger Tageblatt / / „/ IGP —ZV vom 13.07.2023 Seife 3 von ?!} Zweckverbandsversammlung 01.12.2023 öffentlich 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 1 TOP 1: Bekanntgabe Beschlüsse nicht-öffentliche Sitzung 13.07.2023 Verkaufspreis Gewerbegrundstücke IGP I und II ab 01.08.23: 120,- €/m² Verlängerung der Abbruch- und Entsiegelungsfristen Bund-Kaufvertrag 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 2 TOP 2: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Betriebsabrechnung 2022 Unterdeckung Überdeckung Schmutzwasser Niederschlagswasser - - 59.728,12 € 39.445,65 € Die Kostenüberdeckungen werden auf neue Rechnung vorgetragen und in den Folgejahren ausgeglichen. 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 3 TOP 3: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Finanzierung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung durch den Zweckverband Darlehensvertrag zwischen Zweckverband und Eigenbetrieb Abwasser bisher auf Basis des EUR-LIBOR festgelegt Ab 2023 auf Basis EZB Leitzins 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 4 Top 4: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gebührenkalkulation 2024-2025 • Bisherige Gebührensätze Schmutzwasser • Niederschlagswasser 2016-2018 1,73 €/m³ 0,07 €/m² 2019-2021 3,69 €/m³ 0,13 €/m² 2022-2023 3,84 €/m³ 0,04 €/m² Gebührenanpassung Schmutzwasser 2024-2025 01.12.2023 1,10 €/m³ Niederschlagswasser -0,22 €/m² startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 5 Top 5: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung • Gebührenanpassung macht Satzungsänderung erforderlich 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 6 TOP 6 Genehmigung RP WP 2023 EBA und WP 2023 ZV 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 7 TOP 7: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wirtschaftsplan 2024 Erträge 262.000 € Aufwendungen 577.700 € Geplantes Jahresergebnis Gebührenaufkommen -315.700 € 75.400 € Liquiditätsplan Finanzmittelüberschuss 544.700 € Investitionen in Sachanlagen 831.500 € 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 8 TOP 8: Zweckverband Jahresabschluss 2021 Bilanzsumme: 35.774.700 € Jahresgewinn 215.400 € ohne Grundstücksverkehr 212.500 € Realsteueraufkommen 9.615.800 -> Grundsteuer 719.900 -> Gewerbesteuer 8.895.900 Anteil Zweckverband 2.780.200 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 9 TOP 9: Zweckverband IGP Wirtschaftsplan 2024 Erträge 2.331.500 € Aufwendungen 1.456.800 € Geplantes Jahresergebnis Steuereinnahmen 874.700 € 1.260.000 € Liquiditätsplan Finanzmittelüberschuss Investitionen in Sachanlagen 01.12.2023 14.454.200 € 680.000 € startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 10 TOP 10: Zweckverband IGP IGP III Machbarkeitsstudie Quartiersgaragen Angebot Drees&Sommer: 69.700,- € (brutto) 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 11 TOP 11: Zweckverband IGP IGP III: Umweltbericht/Grünordnungsplan Ausgangspunkt: artenschutzrechtliche/ ökologische Einschätzung Büro Laufer Erstellung Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan Angebotsaufforderung: 7 Büros, davon 3 Angebote abgegeben Wirtschaftlichstes Angebot: Zink Ing: 131.114 € (brutto) 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 12 TOP 12: Zweckverband IGP IGP III: Schallgutachten / rechtl. Beratung Gewerbelärm: • Immissionsstandorte Kürzell und Schuttern • Ermittlung Vorbelastung durch vorhandenen gewerbliche Betriebe Straßenverkehrslärm: • Vorhandene und im Gebiete geplante Straßen auf Basis Verkehrsuntersuchung Köhler& Leutwein Fachliche Begleitung: Kohnen Berater & Ingenieure GmbH & Co. KG 39.763 € (brutto) Rechtliche Begleitung: Kanzlei W2K, Freiburg 16.000 € (brutto) 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 13 TOP 13: Zweckverband IGP Restentsiegelung GI 2 IGP II 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 14 TOP 14: Sonstiges 01.12.2023 startkLahr | IGZ GmbH Folie Nr. 15