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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 11/2024) der Stadt
Lahr/Schwarzwald am Montag, 21.10.24, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Vor Eintritt in
die Tagesordnung teilt er mit, dass TOP 4 „Neubau Klinikum Lahr Städtebauliche Rahmenvereinbarung“ zu TOP 6 wird. TOP 5 „Bebauungsplan Hochstraße Billigung des
Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden“ wird zu TOP 4.
TOP 6 „Bebauungsplan Hochstraße Städtebaulicher Vertrag“ wird neu zu TOP 5.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. EHRUNGEN
Ehrung des Städtetags Baden-Württemberg für die langjährige kommunalpolitische Tätigkeit des Stadtrates Eberhard Roth (50 Jahre)
Oberbürgermeister Ibert ehrt Stadtrat Eberhard Roth für 50 Jahre
kommunalpolitische Tätigkeit.
II. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
III. INFORMATION
181/2024
501

1.

Einführung Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung Schuljahr 2026/2027:
aktueller Sachstand, Finanzierung, Gesamtüberblick

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die Information der Verwaltung zur Einführung des
Rechtsanspruchs Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/2027, sowie das
weitere Vorgehen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
187/2024
101

1.

Wahl der gemeinderätlichen Mitglieder und Stellvertretungen für den Interkulturellen Beirat, Stadtseniorenbeirat, Beirat für Belange von Menschen mit Behinderung und Sportbeirat

Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da der Gemeinderat
über die einzelnen Vorschläge durch Wahl Beschluss fasst.
Stadtrat Täubert benennt Frau Mara Himmelsbach als ordentliches Mitglied
im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung. Die übrigen Mitglieder der Fraktion übernehmen die Stellvertretung.

-2Beratungsergebnis:
Einstimmig

141/2024
101

2.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit
sachkundigen Einwohnern/-innen und Ratsmitgliedern

Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Oberbürgermeister Ibert teilt mit, dass die Benennung durch den Jugendgemeinrat bisher noch nicht erfolgt ist. Dies wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.
Oberbürgermeister Ibert schlägt vor zunächst über die beratenden Ausschüsse abzustimmen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Nun wird über die sonstigen Gremien abgestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

188/2024
101

3.

Zuschuss Weihnachtaktionen/Weihnachtsbeleuchtung an die Werbegemeinschaft

Der Gemeinderat beschließt:
Der GR beschließt für das Haushaltsjahr 2024 einen Zuschuss in Höhe
von insg. 23.000 Euro an die Werbegemeinschaft zur Umsetzung der
Weihnachtsbeleuchtung/Weihnachtaktionen in der Lahrer Innenstadt.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

179/2024
ZS

6.

Neubau Klinikum Lahr: Städtebauliche Rahmenvereinbarung

-3Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der beigefügten städtebaulichen Rahmenvereinbarung zwischen dem Ortenaukreis, dem Ortenau
Klinikum und der Stadt Lahr zur Realisierung des Klinikneubaus am
Standort Lahr zu.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im weiteren Verfahren etwaigen redaktionellen oder nicht wesentlichen Änderungen zuzustimmen.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Deusch erklärt sich bei diesem Punkt für befangen und verlässt
den Saal.
19/2024
1. Ergänzung
61

4.

Bebauungsplan HOCHSTRASSE
- Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom
06.09.2024 wird gebilligt.
2. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
4. Vor Beginn der Offenlage ist insbesondere zur Regelung der Planungskostenübernahme, zur Verbreiterung der Hochstraße und zur Sicherung
der artenschutzrechtlichen Maßnahmen ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Beratungsergebnis:
11
Ja-Stimmen
18
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

133/2024
61

5.

Bebauungsplan HOCHSTRASSE
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

-4Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung
noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Beratungsergebnis:
11
Ja-Stimmen
18
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

111/2024
503

7.
Förderung der Wohlfahrtspflege
Festlegung eines Verwaltungsverfahrens für die Verteilung von städtischen Fördermitteln
Erhöhung des jährlichen Zuschusses an das Diakonische Werk für das
Café Löffel auf 46.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2024
Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen Café Löffel (Haushaltsjahr
2024)
Der Gemeinderat beschließt:
1. Im Budget der Abteilung 503 (Soziales) wird für den Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 ein Festbetrag in Höhe von 200.000 Euro für
die Förderung der Wohlfahrtspflege unter der Kostenart „Zuschüsse an
übrige Bereiche“ eingestellt.
2. Die verschiedenen Einrichtungen und Institutionen der Wohlfahrtspflege
beantragen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres unter Vorlage der Bilanzen bzw. der Gewinn- und Verlustabrechnungen des Vorjahres einen
Förderbetrag. Eingehende An-träge nach dem 30.04. des jeweiligen
Jahres können für eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.
3. Nach Eingang aller Anträge des jeweiligen Jahres erstellt die Verwaltung eine Vorlage über die Verteilung der Förderbeträge zur Beschlussfassung in den Gremien.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschuss an das Diakonische
Werk für das Café Löffel ab dem Haushaltsjahr 2024 auf jährlich
46.000 Euro entsprechend der Vereinbarung zwischen Landratsamt
Ortenaukreis, Stadt Lahr und dem Diakonischen Werk zu erhöhen.
5. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 Gemeindeordnung Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen

-5für die Kostenstelle 31605001 in Höhe von 26.000 Euro (bei einem Ansatz von 20.000 Euro) für die Zuschusserhöhung an das Café Löffel.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 36205005.
Beratungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Stadträtin Dr. Sittler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

154/2024
622

8.

Erbbaurechte des Hospital- und Armenfonds Lahr und der Stadt Lahr
Grundsatzbeschluss: Änderung der Berechnungsgrundlage für künftig
abzuschließende Erbbaurechte

Der Gemeinderat beschließt:
Den Erbbaurechtsnehmern kann ein Angebot einer vorzeitigen Verlängerung
der Erbbaurechte mit einem jährlichen Zinssatz von künftig 3,5 % des Bodenrichtwerts unterbreitet werden.
Bei Neuabschlüssen von Erbbaurechten ist ein Zinssatz von 3,5 % zu verwenden.
Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Zinssatzes für die Stadt Lahr zu
und in seiner Funktion als Stiftungsrat für den Hospital- und Armenfonds Lahr
zu.
Stadträtin Deusch stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung in
den Haupt- und Personalausschuss.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Damit ist der Verweisungsantrag einstimmig angenommen.
Stadträtin Dr. Sittler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

151/2024
61

9.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler)

-6- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens
Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird
in der Fassung vom 12. September 2024 beschlossen.
3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren
beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Dr. Sittler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

153/2024
61

10.

Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan PV-ANLAGE
WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom 12. September 2024 als Satzungen beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Dr. Sittler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

180/2024
611

11.

Bebauungsplan LINDE-AREAL, Stadtteil Kippenheimweiler
- Aufstellungsbeschluss

-7- Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
- Planungsziele
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans LINDE-AREAL im Stadtteil Kippenheimweiler wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
2. Die Planungsziele vom 26. September 2024 werden gebilligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Dr. Sittler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

170/2024
611

12.

Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 32, Stadt Lahr
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Städtebauliche Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans ALTSTADTQUARTIER 32 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Dr. Sittler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 23.
September 2024
- ohne Beschluss -