Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))
10. November 2014
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr/Fink Datum: 29.10.2014 Az.: 0687/Lö Drucksache Nr.: 266/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 10.11.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 30 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister -------------- Bürgermeister ----------------------- Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------ ------------ Betreff: Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCKGÖTZMANN, 4. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bereich entspricht dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung und ist dem als Anlage beigefügten Bestandsplan zu entnehmen. Nachfolgend ausgeführte Grundstücke der Gemarkung Mietersheim mit den Flurstücks-Nr. 2216-2221, 2222 (teilweise), 2228, 2231, 2231/1, 2231/2, 1716, 1722, 1927/1 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre. Anlage(n): - Satzung - Bestandsplan mit Geltungsbereich BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 266/2014 Seite - 2 - Begründung: Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung sind zwei Bauanträge, die darauf abzielen, dort Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten einzurichten. Diese Bauvorhaben widersprechen dem Regionalplan zum großflächigen Einzelhandel vom 16.7.2010. Der bestehende Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN vom 11.1.1986 würde die Einrichtung von Einzelhandelsbetrieben mit einer jeweiligen Geschossfläche von 1.500 m² ermöglichen. Da es sich um ein Schuh- und Bekleidungsgeschäft mit 1.560 m² handelt, würde dies die Innenstadt sehr stark treffen. Der zweite Bauantrag betrifft einen Sonderpostenmarkt, der nach eigenen Angaben ebenfalls ca. 66 % zentrenrelevante Sortimente führt, wobei dies – nach eigenen Angaben – saison- und einkaufsbedingt starken Schwankungen unterliegt. Deshalb soll für den gesamten Geltungsbereich des gut 4,9 ha umfassenden Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden (siehe Vorlage 265/2014). Zur Sicherung der Planung ist nun eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch zu erlassen. Sie soll zwischenzeitlich unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich der Planänderung verhindern und dies auch möglichen Investoren verdeutlichen. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren, sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt. Dr. Wolfgang G. Müller Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.