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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr/Fink

Datum: 29.10.2014 Az.: 0687/Lö

Drucksache Nr.: 266/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

--------------

Bürgermeister

-----------------------

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

------------

Betreff:

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCKGÖTZMANN, 4. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß
§ 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Bereich entspricht dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN,
4. Änderung und ist dem als Anlage beigefügten Bestandsplan zu entnehmen.
Nachfolgend ausgeführte Grundstücke der Gemarkung Mietersheim mit den
Flurstücks-Nr. 2216-2221, 2222 (teilweise), 2228, 2231, 2231/1, 2231/2, 1716,
1722, 1927/1 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre.

Anlage(n):
- Satzung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 266/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans
BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung sind zwei Bauanträge, die darauf abzielen,
dort Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten einzurichten.
Diese Bauvorhaben widersprechen dem Regionalplan zum großflächigen Einzelhandel vom
16.7.2010. Der bestehende Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN vom 11.1.1986
würde die Einrichtung von Einzelhandelsbetrieben mit einer jeweiligen Geschossfläche von
1.500 m² ermöglichen. Da es sich um ein Schuh- und Bekleidungsgeschäft mit 1.560 m²
handelt, würde dies die Innenstadt sehr stark treffen. Der zweite Bauantrag betrifft einen
Sonderpostenmarkt, der nach eigenen Angaben ebenfalls ca. 66 % zentrenrelevante Sortimente führt, wobei dies – nach eigenen Angaben – saison- und einkaufsbedingt starken
Schwankungen unterliegt. Deshalb soll für den gesamten Geltungsbereich des gut 4,9 ha
umfassenden Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden (siehe Vorlage 265/2014).
Zur Sicherung der Planung ist nun eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
zu erlassen. Sie soll zwischenzeitlich unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich der
Planänderung verhindern und dies auch möglichen Investoren verdeutlichen. Ausnahmen,
die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren, sind möglich.
Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.