Beschlussvorlage (2025-02-10_Ampelübersicht)
Vorlage: Vorhaben Surfield Black Forest: Ergebnis der Standortalternativenprüfung und weitere Vorgehensweise
20. März 2025
Beschlussvorlage (Vorhaben Surfield Black Forest:
Ergebnis der Standortalternativenprüfung und weitere Vorgehensweise)
Beschlussvorlage (2025-02-10_Ampelübersicht)
Beschlussvorlage (2025-02-10_Surfield-Alternativenprüfung_Gesamt)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Übersichtskarte Standorte Januar 2025.indd)
20. März 2025
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Beschlussvorlage (Vorhaben Surfield Black Forest:
Ergebnis der Standortalternativenprüfung und weitere Vorgehensweise)
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A.1 Flächengröße A.2 Eigentumsverhältnisse B.1 Topographie B.2 Flächennutzung B.3 Landwirtschaft B.4 Vereine B.5 Wasser & Gewässer B.6 Boden B.7 Wald B.8 Fachrecht B.9 Luftverkehr C.1 Raumordnung C.2 Flächennutzungsplan C.3 Städtebaul. Integration C.4 Lärmschutz C.5 Immissionsbelastung D.1 Schutzgebiete (groß) D.2 Schutzgebiete (klein) D.3 Vegetation D.4 Artenschutz Dinglinger Allmend RheinstraßeNordwest RheinstraßeNord SeeparkWest Fincados Feldchen Kriterium Zuckerhof N° Dinglinger Allmend RheinstraßeNordwest RheinstraßeNord SeeparkWest Fincados Feldchen Kriterium Zuckerhof N° E.1 Überörtliches Netz E.2 Verkehrl. Erschließung E.3 ÖPNV E.4 Bahn E.5 Fuß- und Radverkehr F.1 Strom F.2 Wasserversorgung F.3 Kanalisation F.4 Gas Folgende Kriterien wurden geprüft, jedoch aus der Bewertung anhand des Ampelschemas zur Vermeidung von Scheingenauigkeiten oder aufgrund erheblicher Unterschiede bei der Erkenntnistiefe zu den verschiedenen Flächen entnommen: • • • Der Grundstückspreis ist aus Sicht des Projektentwicklers ein entscheidender Faktor, besitzt zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nur eine begrenzte Aussagekraft. Wenngleich die Preise zzt. landwirtschaftlich genutzter Flächen im Außenbereich sehr deutlich unter jenen für erschlossenes Bauland in Gewerbegebieten liegen, müssen hier noch anfallende, aktuell nur schwer bezifferbare Kosten für die Baureifmachung (Erschließung, Ökologie, etc.) dieser Flächen beachtet werden. Für die Prüfflächen Rheinstraße Nord sowie Rheinstraße Nordwest liegen – aufgrund der hier laufenden Gebietsentwicklung – weitreichende Datengrundlagen zu den Belangen des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG vor. Die Fläche in der Dinglinger Allmend wurde diesbezüglich als Ergänzungsstandort begangen. Bei den drei weiteren Standorten sind hingegen nur kursorische Aussagen ausgehend von den vorherrschenden Biotoptypen möglich. Bezüglich des Angebots von Flächen für Agri-PV sowie von großflächigen Dächern für die Ableitung von Oberflächenwasser kann nur eine Aussage zum grundsätzlichen Vorhandensein in der Umgebung der Prüffläche, nicht jedoch zu der Bereitschaft der verschiedenen Privateigentümer diese zur Verfügung zu stellen, auf dieser Prüfebene getroffen werden.