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Beschlussvorlage (Anlage 1_Feuerwehrbedarfsplan)

                                    
                                        Feuerwehrbedarfsplan für die
Stadt Lahr
2025 – 2035

Stand: 21.02.2025

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Ausgangssituation
1.1 Vorbemerkung
1.2 Gesetzliche Grundlagen

6
6
11

Rechtsgrundlagen des Feuerwehrbedarfsplans

11

Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung:

11

1.3 Erste Erkenntnisse über die Feuerwehr Lahr

12

2. Aufgaben der Feuerwehr Lahr

14

2.1 Pflicht (P)- und Kann (K)-Aufgaben

14

2.2 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben (Kann (K)-Aufgaben)

16

2.3 Weitere freiwillige Aufgaben

18

3. Gefahrenanalyse
3.1 Bevölkerungs-, Infrastruktur

19
19

3.1.1 Allgemein

19

3.1.2 Geographische Lage

19

3.1.3 Gefahren durch Sonderobjekte

24

3.1.4 Gefahren durch Extremwetterereignisse

27

3.1.5 Verkehrsentwicklungsplan

35

3.1.6 Sozialreport Lahr 2024

41

3.1.7 Flugplatz und Gewerbepark Lahr

44

3.1.8 Klinikstandort Lahr / Neubau Klinikum Lahr

51

3.2 Löschwasserversorgung

54

3.3 Bewertung des Gefahrenpotentials

55

4. Schutzziele

61

4.1 Personalbedarf

61

4.2 Eintreffzeiten

64

4.2.1 Eintreffzeit Standard-Brandeinsatz

64

4.2.2 Eintreffzeit Standard Hilfeleistung

66

4.3 Definition der Schutzziele

68

4.3.1 Allgemeines

68

4.3.2 Schutzzieldefinition

70

4.3.3 Standard Brandeinsatz

74

4.3.4 Standard-Brandmeldeanlage

76

4.3.5 Standard Sonderobjekt

78

4.3.6 Standard technische Hilfeleistung

80

4.3.7 Standard Gefahrguteinsatz
4.4 Einsatzleitung

82
84

4.4.1 Führungsorganisation

85

4.4.2 Zusammensetzung der Einsatzleitung

85

4.4.3 Festlegung der Einsatzleitung bei der Feuerwehr Lahr

86

4.4.4 Sicherstellung der Ständigen Erreichbarkeit des Feuerwehrkommandanten
88
4.4.5 Führungsebene: Zugführer vom Dienst (B-Dienst)

88

4.4.6 Führungsebene: Einsatzleiter vom Dienst (EvD, C-Dienst)

88

4.4.7 Führungsebene: Feuerwehrkommandant - Leiter der Stabstelle Feuerwehr
und Bevölkerungsschutz
89
4.5 Sondereinheiten

5. Einsatzdatenauswertung
5.1 Definitionen

90

97
97

5.2 Einsatzbeteiligung Ehren- und Hauptamt

100

5.3 Einsatzentwicklung

107

5.4 Trendanalyse zum Einsatzgeschehen

108

5.5 Zeitliche Verteilung des Einsatzgeschehen

110

5.6 Örtliche Verteilung des Einsatzgeschehen

113

5.7 Erläuterung des Zielerreichungsgrades

116

5.8 Zeitanalysen des Einsatzgeschehens

117

5.9 Überörtliche Einsatzkonzeption

124

5.10 Einsatzgebietsabdeckung

126

5.11 Sonderbetrachtung Einsatzgebietsabdeckung - Neuer Standort: Ortenau-Klinikum
Lahr
136

6. Die künftige Feuerwehrstruktur
6.1 Grundlagen und Ziele

139
139

6.1.1 Rechtsgrundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen

139

6.1.2 Aufgaben und Tätigkeitsfelder - Veränderung des Gefahrenpotentials

139

6.1.3 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr

143

6.1.4 Ziele der internen Neustrukturierung

143

6.1.5 Vision und Leitbild der Feuerwehr Lahr

143

6.2 Organisationsstruktur

145

6.2.1 Leitungsebene

146

6.2.2 Ehrenamtliche Abteilungen

146

6.2.3 Hauptamtliche Abteilung

154

6.3 Die Zusammenarbeit und Kommunikation

176

7. Konzept Einsatzfahrzeuge

178

7.1 Rahmenbedingungen

178

7.2 Konzept Einsatzfahrzeuge

180

7.2.1 Mannschaftstransportwagen

180

7.2.2 Einsatzleitwagen

181

7.2.3 Tanklöschfahrzeuge

182

7.2.4 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug

182

7.2.5 Mindestanforderung für den Drehleitereinsatz

183

7.2.6 Logistikaufgaben

190

7.3 Nutzungsdauer der Einsatzfahrzeuge

192

7.4 Der künftige Fahrzeugbestand

193

8. Konzept Feuerwehrhäuser

201

8.1 Vorbemerkungen

201

8.2 Grundsatzfrage: „Werden alle vorhandenen Feuerwehrhäuser in den Stadtteilen auch
zukünftig benötigt?“
203
8.3 Feuerwehrhaus Innenstadt (LZ 1-LZ 2)

204

8.4 Feuerwehrhaus Mietersheim (LZ 3)

208

8.5 Feuerwehrhaus Sulz (LZ 3)

212

8.6 Feuerwehrhaus Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West)

213

8.7 Feuerwehrhaus Kippenheimweiler (LZ 4)

215

8.8 Feuerwehrhaus Kuhbach (LZ 5)

219

8.9 Feuerwehrhaus Reichenbach (LZ 5)

220

8.10 Gemeinsames Feuerwehrhaus Kuhbach - Reichenbach (LZ 5)

221

8.11 Weitere Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern

222

9. Konzept Feuerwehrangehörige

224

9.1 Dialog- und Veränderungsprozess

224

9.2 Ergebnisse Arbeitskreis Wertschätzung

226

9.3 Vergütung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

228

9.4 Betrachtung der Sollstärke

230

9.5 Soll-/Ist-Vergleich für aktive Feuerwehrangehörige

234

10. Gerätetechnik

235

10.1 Funk- und Fernmeldetechnik / Digitalfunk

235

10.2 Persönliche Schutzausrüstung & Dienstkleidung

236

10.2.1 Allgemeines

236

10.2.2 Personalübersicht

236

10.2.3 Beschaffungskosten eines aktiven Feuerwehrangehörigen

238

10.2.4 Wechselkleiderkonzept

240

10.2.5 Übersicht Beschaffungen Feuerwehr Lahr und Vertragspartner

242

10.3 Atemschutztechnik

243

10.4 Technische Hilfeleistung

246

10.5 Verwaltungssoftware

246

11. Empfehlung zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplan

247

12. Beschlussfassung

250

Anlagen

251

Rechtsgrundlagen

251

Berechnung der Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft

252

Personalfaktorberechnung

253

Übersicht Fahrisochronen Berechnungen

260

Abkürzungsverzeichnis

275

1. Einleitung und Ausgangssituation
1.1 Vorbemerkung
Das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass jede Gemeinde
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufstellen
muss.
Im § 3 Abs. 1 FwG werden die Aufgaben der Gemeinde wie folgt beschrieben:
Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende,
leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst
aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Zudem muss sie auf ihre Kosten die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz
erforderlichen
Feuerwehrgeräte,
Feuerlöschanlagen,
Fernmeldeund
Alarmeinrichtungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Risiken
beschaffen, unterhalten und für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten
sorgen.
Im Rahmen der Selbstverwaltung hat der Gemeinderat Planungsziele,
Leistungsfähigkeit, Organisation und Ausstattung seiner Feuerwehr festzulegen.
In der Regel erfolgt dies durch die Aufstellung eines Feuerwehr-Bedarfsplans. Dabei
ist der Gemeinderat verpflichtet, sich an anerkannten Regeln und Standards zu
orientieren.
Obwohl die Aufstellung und Fortschreibung der Feuerwehr-Bedarfsplanung in BadenWürttemberg nicht gesetzlich geregelt sind, sind die Standards für die
Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer
Feuerwehr“, herausgegeben vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg und
dem Innenministerium Baden-Württemberg sowie mitgetragen von Städtetag,
Gemeindetag und Landkreistag (Stand Januar 2008), definiert. (Die Hinweise befinden
sich aktuell in Überarbeitung und sollen 2025 fortgeschrieben werden.)
Die regelmäßige Erstellung und Fortschreibung eines Feuerwehr-Bedarfsplans ist ein
wesentliches strategisches Instrument der Stadt und ihrer Feuerwehr.
Der Feuerwehr-Bedarfsplan soll dem Gemeinderat einen aktuellen Überblick über den
Stand des Feuerwehrwesens in Lahr verschaffen, künftige Herausforderungen
aufzeigen, Stärken und Schwächen darlegen sowie Entwicklungen, Tendenzen und
Lösungsansätze vorschlagen.

-6-

Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt in kommunaler Eigenverantwortung sowohl die
Schutzziele als auch die notwendigen Bedingungen zu deren Erfüllung.
Im Feuerwehrbedarfsplan werden die Entwicklungen der Feuerwehr Lahr von 2025 bis
2035 betrachtet – sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der Schutzziele als auch auf
Personalentwicklung, Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.
Der Feuerwehrbedarfsplan hat das Ziel, die Einsatzstärke und Schlagkraft der
Feuerwehr Lahr zu erhalten und weiterzuentwickeln. Den veränderten Anforderungen
durch die bauliche Weiterentwicklung der Löschzüge (LZ 1 bis LZ 5) muss Rechnung
getragen werden.
Darüber hinaus wird die Struktur der Feuerwehr Lahr in Hinblick auf die zunehmend
schwierige Tagesverfügbarkeit von Feuerwehrangehörigen untersucht.
Grundlage hierfür ist die Zusammenarbeit der sieben Standorte der Feuerwehr Lahr:
➢

LZ 1–LZ 2 (Stadtgebiet),

➢

Mietersheim und Sulz (LZ 3),

➢

Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4-West),

➢

Kippenheimweiler (LZ 4),

➢

Kuhbach und Reichenbach (LZ 5).

Zur Einhaltung der geforderten Schutzziele sind sechs bis sieben funktionierende
Standorte erforderlich (Reichenbach und Kuhbach als Sonderfall).
Die Zusammenarbeit zwischen den freiwilligen Feuerwehrangehörigen (Ehrenamt)
und dem hauptamtlichen Personal muss intensiviert werden.
Die Jugendfeuerwehr sollte gemeinsam ausgebildet werden – wie es seit vielen Jahren
bei der Feuerwehr Lahr der Fall ist. Die Zusammenarbeit aller fünf Löschzüge sollte
verstärkt werden. Die Sondereinheiten und deren Weiterentwicklung müssen an die
künftigen Herausforderungen angepasst werden.
Eine Einsatzabteilung kann ohne ausreichende Einsatzmittel und -geräte nicht
bestehen. Daher muss jede Abteilung über genügend aktive Feuerwehrangehörige
und geeignete Einsatzgeräte verfügen.

-7-

Der Feuerwehrbedarfsplan umfasst:
1.

Eine Einsatzanalyse mit Fokus auf die Einhaltung der geforderten
Eintreffzeiten des Landesfeuerwehrverbands und des Innenministeriums
Baden-Württemberg sowie daraus abzuleitende personelle Anpassungen.

2.

Die Entwicklung eines attraktiven Dienstplans für die hauptamtlichen
Einsatzkräfte.

3.

Die Erstellung eines Fahrzeugkonzepts zur Beschaffung zwingend
notwendiger Einsatzfahrzeuge, um den gesetzlichen Grundschutz zu
gewährleisten und Sonderaufgaben zuzuordnen.

4.

Die Entwicklung eines Einsatzkonzepts zur Bewältigung von Unwetterund Sturmlagen sowie der damit verbundenen Logistikaufgaben im
Stadtgebiet Lahr.

5.

Die Festlegung notwendiger Beschaffungsmaßnahmen für Geräte, Dienstund Schutzkleidung.

6.

Die Planung grundlegender Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
für aktive Feuerwehrangehörige.

7.

Die Erfassung der baulichen Anforderungen an die Feuerwehrhäuser.

Hierbei muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der erforderlichen
Leistungsfähigkeit und den notwendigen Investitionen dargestellt werden.
In diesem Feuerwehrbedarfsplan sollen zukunftsfähige Lösungen gefunden werden,
die sowohl die gesetzlichen als auch die praktischen Anforderungen erfüllen.
Die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans in die Praxis ist ein fortlaufender,
dynamischer Prozess. Die formulierten Ziele müssen regelmäßig überprüft und an
veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
Die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde von einer Projektgruppe im Rahmen
des „Dialog- und Veränderungsprozesses“ begleitet. Diese bestand aus Vertretern der
Stadtverwaltung, der Feuerwehrführung und einem externen Berater der Firma MHHBrandschutzberatung Reutlingen unter Leitung von Herrn Harald Herrmann.
Die Projektgruppe wurde im September 2023 durch Herrn Oberbürgermeister Markus
Ibert und der Feuerwehr-Strukturkommission des Gemeinderats eingerichtet,
nachdem Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im „Brandfall Heil“ eingestellt worden
waren.
-8-

Eine erste Situationsanalyse ergab, dass die Stadt Lahr das Gefahrenpotenzial einer
Großstadt erreicht hat. Die Feuerwehr konnte jedoch in Organisation und Technik nicht
mit der Stadtentwicklung und dem gestiegenen Gefahrenpotenzial Schritt halten.
Die Belastungsgrenze wurde sowohl im Ehrenamt als auch bei den hauptamtlichen
Einsatzkräften erreicht, bedingt durch ein hohes Einsatzaufkommen und zahlreiche
Sonderaufgaben wie die Zuständigkeit für die Bundesautobahn A 5, die Rheintalbahn
der Deutschen Bahn AG, ein großflächiges Industriegebiet, vier Störfallbetriebe,
mehrere Kliniken, den Flugplatzbrandschutz am Sonderflughafen Lahr, die
Absicherung von Hubschrauberlandungen am Klinikum und Aufgaben im
Bevölkerungsschutz.
In monatlichen Treffen wurden nach einer Situationsanalyse die Themenfelder unter
fachlicher Moderation herausgearbeitet und Lösungsansätze entwickelt. Dies führte zu
Änderungen in der Führungsorganisation, der Bildung eines Führungsteams mit einem
Feuerwehrkommandanten, einem hauptamtlichen und einem ehrenamtlichen
Stellvertreter, klareren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie zur
Überarbeitung der Feuerwehrsatzung.
Des Weiteren wird ein „Social Media - Recruiting-Konzept“ zur Gewinnung neuer
Mitglieder für die Feuerwehr vorbereitet. Dieses Konzept wird federführend von Frau
Nadja Heine und Herrn Nicolaus Scherger (Abteilung „Kommunikation und
Pressearbeit“) erarbeitet und von einer Arbeitsgruppe der Feuerwehr begleitet.
Ein weiterer Baustein ist ein Leitbildprozess, der die Werte der Feuerwehr und den
Umgang miteinander in den Fokus rückt – insbesondere zur Stärkung des „WirGefühls“.
Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan stellt den dritten Baustein des
Veränderungsprozesses dar und beschreibt die personelle, technische und bauliche
Situation auf Basis einer gemeindespezifischen, risikoorientierten Planung.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist das abschließende Ergebnis aller Bausteine des
Veränderungsprozesses, die gemeinsam von allen Beteiligten erarbeitet wurden.
Es empfiehlt sich, den Feuerwehrbedarfsplan regelmäßig fortzuschreiben, da
zahlreiche Faktoren ihn beeinflussen. Spätestens alle fünf Jahre sollte überprüft
werden, ob eine Fortschreibung notwendig ist.
Alle verwendeten Daten stammen von der Stadt Lahr. Die Analyse der Qualifikationen
sowie der Wohn- und Arbeitsorte der freiwilligen Kräfte basiert auf einer internen
Erhebung mit Stand des zweiten Quartals 2024.

-9-

Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwechsel, Umzüge usw.)
sind die Daten der freiwilligen Einsatzkräfte dynamisch. Die Auswertungen sollten
deshalb regelmäßig aktualisiert werden, um die Einhaltung der geforderten
Schutzziele sowie der 1. und 2. Eintreffzeit sicherzustellen.

- 10 -

1.2 Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen des Feuerwehrbedarfsplans
-

Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG)

-

Satzung für die Feuerwehr der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung und
Feuerwehrgebührensatzung)

-

Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr, herausgegeben
vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg und dem
Innenministerium Baden-Württemberg, mitgetragen vom Städtetag,
Gemeindetag und Landkreistag

-

Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der
Berufsfeuerwehren (AGBF)

-

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über die
Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen (VwV-Feuerwehrausbildung)

-

Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG)

-

Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG)

-

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e. V. (DVGW), Arbeitsblatt W
405: „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche
Trinkwasserversorgung“

-

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung:
-

Verkaufsstättenverordnung (VkVO): Verordnung des Ministeriums für
Landesentwicklung und Wohnen über den Bau und Betrieb von
Verkaufsstätten

-

Versammlungsstättenverordnung (VStättVO): Verordnung des Ministeriums
für Landesentwicklung und Wohnen über den Bau und Betrieb von
Versammlungsstätten

-

Garagenverordnung (GaVO): Verordnung des Ministeriums für
Landesentwicklung und Wohnen über Garagen und Stellplätze

-

Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO)

-

Industriebau-Richtlinie (IndBauRL): Richtlinie über den baulichen Brandschutz
im Industriebau

Quellennachweis: siehe Anlagen, Seite 251

- 11 -

1.3 Erste Erkenntnisse über die Feuerwehr Lahr

Personal- und Einsatzsituation der Feuerwehr Lahr
Mit einem Personalbestand von 16 Mitarbeitenden im feuerwehrtechnischen Dienst
und 2,3 Stellen im nichttechnischen Verwaltungsdienst (Stand: Haushaltsplan 2022)
sowie 273 ehrenamtlichen Einsatzkräften, die sich auf sieben Abteilungen (fünf
Löschzüge) verteilen, können nicht mehr alle relevanten Aufgaben der Feuerwehr in
der notwendigen Qualität bewältigt werden.
Vor allem die Eintreffzeiten, insbesondere tagsüber, werden teilweise überschritten.
Bereits vor mehr als zehn Jahren traten erste Probleme bei der Tagesverfügbarkeit
der freiwilligen Feuerwehrabteilungen auf. In den Zeiten von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
werktags und teilweise an „schönen“ Wochenenden stehen weniger ehrenamtliche
Einsatzkräfte zur Verfügung, um die 1. Eintreffzeit einzuhalten. Besonders die Anzahl
der Atemschutzgeräteträger ist dann deutlich reduziert.
Es zeigte sich außerdem, dass die ersatzweise eingerichteten Rufbereitschaften zur
Besetzung der Feuerwache und zur Abwicklung von Kleineinsätzen nicht die
notwendige Zielerreichung sicherstellen können.
Defizite werden auch in den strategischen Planungen, den einsatzvorbereitenden
Maßnahmen
(insbesondere
der
Erstellung
notwendiger
FeuerwehrEinsatzplanungen), der Einsatz- und Führungsorganisation sowie in der internen und
externen Kommunikation mit den Abteilungen deutlich. Gleiches gilt für die
verwaltungsmäßige Abwicklung von Beschaffungsmaßnahmen.
Eine Besonderheit der Feuerwehr Lahr ist die Sicherstellung des Brandschutzes für
den Flugplatz Lahr sowie die Absicherung von Hubschrauberlandungen am Klinikum.
Obwohl die Einsatzzahlen auf dem Flugplatz Lahr insgesamt rückläufig sind, mindern
die verbleibenden Einsätze und Gefahren nicht die beschriebenen Probleme. Das
notwendige Personal zur Sicherstellung des Brandschutzes auf dem Flugplatz muss
spätestens 24 Stunden vor einer Landung bei der Feuerwehr Lahr angefordert werden.
Die erforderliche Personalstärke, die zwischen zwei und sechs Feuerwehrangehörigen
liegen kann, muss innerhalb kürzester Zeit aus dem Ehrenamt organisiert werden.
Änderungen oder Verspätungen von Flügen führen regelmäßig dazu, dass die
ehrenamtlichen Einsatzkräfte länger als geplant gebunden sind.
Die Absicherung von Hubschrauberlandungen am Klinikum mit einem
Tanklöschfahrzeug erfolgt durch Feuerwehrkräfte in Rufbereitschaft, da qualifiziertes
Klinikpersonal zur Sicherstellung des Brandschutzes fehlt. Hierbei entsteht durch die
notwendige Anfahrt des Rufbereitschaftsdienstes mit Sondersignal zum
- 12 -

Feuerwehrhaus, die dortige Übernahme des Tanklöschfahrzeugs und das
anschließende Anrücken zum Klinikum teilweise eine so lange Eintreffzeit, dass
Hubschrauber mit Patienten ohne ausreichenden Brandschutz landen müssen.

- 13 -

2. Aufgaben der Feuerwehr Lahr
2.1 Pflicht (P)- und Kann (K)-Aufgaben

Die Aufgaben der Feuerwehr sind in § 2 des Feuerwehrgesetzes BadenWürttemberg geregelt. Es wird zwischen Pflicht- und Kann-Aufgaben
unterschieden. Die Feuerwehr Lahr leistet insbesondere in folgenden Fällen Hilfe:
-

Retten von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen
Zwangslagen (P)

-

Bekämpfung von Schadenfeuer (P)

-

Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen wie z.B.:
Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom
Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden können (P)

-

Stellung von Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen
eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes
eine große Anzahl von Personen gefährdet ist (K)

-

Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, den
sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie
der Möglichkeiten der Selbsthilfe (K)

-

Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten (K)

-

Aus- und Fortbildung, Einsatzübungen (P)

-

Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Ausbildungsdienste (P)

-

Stellen der Einsatzleitung bei Großschadenereignissen, zwischen allen
Beteiligten Hilfsorganisationen, im Stadtgebiet Lahr (P)

-

Organisieren von Einsätzen (P):
•
•
•
•

Bildung einer Führungseinheit mit Vertretern der
eingesetzten Organisationen
Einsatzdokumentation
UVV an der Einsatzstelle überprüfen
Überwachung der Einsatzliteratur und Datenpflege

- 14 -

-

Die Feuerwehr Lahr, Abteilung Lahr (LZ 1-LZ 2), führt eine überörtliche
Hilfe bei den anliegenden Nachbargemeinden mit der Drehleiter (DLA
23/12) durch (P)

-

Die Feuerwehr Lahr, Abteilung Lahr (LZ 1-LZ 2), führt eine überörtliche
Hilfe bei Verkehrsunfällen bei den anliegenden Nachbargemeinden mit
dem Abrollbehälter Rüst durch (P)

-

Die Feuerwehr Lahr ist an der Feuerwehrkooperation Ortenaukreis
beteiligt. Dabei handelt es sich um eine gemeinsam vorgeplante,
überörtliche Hilfe der Städte Achern, Kehl, Oberkirch, Offenburg und
Lahr. Neben verschiedenen Abrollbehältern z.B. zum Hochwasserschutz, besteht auch eine Kooperation zur Gefahrenabwehr bei
Gefahrstoffunfällen und zur Führungsunterstützung (P)

-

Die Feuerwehr Lahr, Sondereinheit Führungsgruppe, führt eine
überörtliche Hilfe und im Gemeindegebiet zur Führungsunterstützung
mit dem kreiseigenen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) im südlichen
Ortenaukreis durch (P)

-

Für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit von mindestens neun
Feuerwehrangehörigen innerhalb von 10 Minuten an der Einsatzstelle
sollte die Alarm- und Ausrückordnung so angepasst werden, dass diese
grundsätzlich eingehalten werden kann (P)

-

Die Feuerwehr Lahr ist mit der „ABC-Gruppe“ für den südlichen
Ortenaukreis zuständig und unterstützt die anliegenden Städte und
Gemeinden im Schadenfall gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung
(P)

-

Die Feuerwehr Lahr unterstützt gemäß der Alarm- und
Ausrückeordnung im Zuständigkeitsgebiet des Landkreis Ortenau die
anliegenden Feuerwehren bei Bedarf im Schadenfall mit einer
„Messtrupp-Einheit“ oder „Dekon-Einheit“ (P)

-

Bei der Feuerwehr Lahr wird der Abrollbehälter Notfallstation des Land
Baden-Württemberg vorgehalten. Dieser wird von der Feuerwehr Lahr
im Schadenfall zur Einsatzstelle gebracht, eingesetzt und betrieben (P)

- 15 -

2.2 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben (Kann (K)-Aufgaben)

-

Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren innerorts auf öffentlichen
Verkehrs- und Wasserflächen wird grundsätzlich bei der Stadt Lahr
durch den Bau- und Gartenbetrieb (BGL) erledigt. Die Feuerwehr Lahr
unterstützt bei „größeren“ Schadenlagen oder die Verantwortlichen des
BGL sind nicht erreichbar.

-

Beratende Tätigkeiten bei unklarer Sachlage (Pflicht- oder KannEinsätze):
-

-

Technische Hilfeleistung, z. B.:
-

-

Sicherungsmaßnahmen durch Einsetzen von
Schließzylindern oder Notverglasungen
Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken
z. B. nach Zerstörungen durch Dritte oder Unwetter:
Entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken usw.

Dienstleistungen für den Rettungsdienst, z. B.:
-

-

Tierrettungen (z.B. Katze auf Baum)
Wasser im Gebäude
Mitarbeit im Krisenstab der Verwaltung

Tragehilfe für den Rettungsdienst
Drehleiter- und Kraneinsatz bei übergewichtigen Personen

Amtshilfe für die Polizei, z. B.:
-

Ausleuchten von Einsatzstellen
Stellung von Fahrzeugen und Geräten im Verbund mit
Personal der Feuerwehr Lahr
Türöffnungen - Unterstützung Rettungsdienst bei „Hilfloser
Person in der Wohnung“
Sichern/Verschließen von Objekten
Leichenbergung, wenn Spezialgerät notwendig
Transport von größerem Diebesgut

- 16 -

-

Bereich Abwehrender Brandschutz, z. B.:
-

-

Bereich Vorbeugender Brandschutz, z. B.:
-

-

Erstellung und Pflegen von Einsatzplänen für besondere
Objekte und Gebiete
Erstellen und Pflegen von Wasserförderungsplänen für
das gesamte Stadtgebiet Lahr
Erstellen und Pflegen der Alarm- und Ausrückeordnung

Beteiligung an Brandverhütungsschauen gemäß VwV
Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen
Überprüfung Löschwasserentnahmestellen
Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr

Bereich Aus- und Fortbildung, z. B.:
-

-

Grundausbildung und Truppführer auf Kreisebene
Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Maschinist
Führungs- und Sonderlehrgänge an der
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Tätigkeit Sachgebiet Aus- und Fortbildung
Koordinierung und Durchführung interner und externer
Ausbildung
Organisation und Bereitstellung von Lehrgängen (z. B.
Weiterbildung technische Hilfeleistung, Motorsägen
Grundlehrgang, Einfaches Retten aus Höhen und Tiefen
usw.).
Ausbildungsstandort:
o Grundausbildung (Truppmann und Truppführer
mit eigenen Ausbildern)
o Sprechfunker-Lehrgang
o Maschinisten-Ausbildung
o Atemschutzgeräteträger-Lehrgang/Ausbildung
o Einfaches Retten aus Höhen und Tiefen

- 17 -

-

Bereich Technik, z. B.:
-

-

-

Jährliche Erstellung des Feuerwehr-Haushaltsvorschlages
für das nächste Haushaltsjahr sowie eines Ausblicks für
die nächsten 3 bis 5 Jahre
Kontinuierliche strategische Weiterentwicklung der
Feuerwehr Lahr
Ausschreibungen von Fahrzeugen, Geräten und
Fremdvergaben
Planung und Beauftragung von Hauptuntersuchungen,
Sicherheitsprüfungen Abgasuntersuchungen, UVVPrüfungen, Elektroprüfung nach DGUV A3,
Instandhaltungen und Reparaturen
Gerätewerkstätten:
•
•
•
•
•

-

-

Prüfung und Wartung von tragbaren Leitern
Prüfung und Wartung der Saugschläuche
Prüfung und Wartung von Atemschutzgeräten
Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung
Prüfung der Feuerwehrleinen

Kleinere Instandhaltungs-, Umbau-, Modernisierungs- und
Reparaturarbeiten in den Feuerwehrhäusern und an den
Feuerwehrfahrzeugen
Unterstützung des gemeindlichen BGL und Bereitstellung
von Gerätschaften bei Wartungstätigkeiten

2.3 Weitere freiwillige Aufgaben
-

Begleitung von Prozessionen und Umzügen, Parkplatzdienste
Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Versammlungen)
Gesellschaftliche Aktivitäten:
•
•
•
•
•
•
•
•
•

Kinder- und Jugendarbeit der Jugendfeuerwehr
Brandsicherheitswache
Mai- und Sonnwendfeuer
Kinderferienprogramm
Maibaumstellen
Fahnenabordnung
Unterstützung bei Jubiläen der Ortsteile
Tag der offenen Tür / Feuerwehrhock
Städtische (Sonder-)Veranstaltungen
- 18 -

3. Gefahrenanalyse
Die Stadt Lahr ist gemäß § 3 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg verpflichtet,
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende und leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, ist eine Analyse der
potenziellen Gefahren und Risiken erforderlich, die sich unter anderem aus der
Bevölkerungsstruktur, der geografischen Lage, der Flächennutzung sowie der
vorhandenen Infrastruktur ergeben können. Um diesen Gefahren und Risiken
angemessen begegnen zu können, verfügt die Feuerwehr Lahr über entsprechende
Fähigkeiten oder muss diese entwickeln.
Dieses Kapitel untersucht im Folgenden, welche konkreten Gefahren und Risiken
planungsrelevant sind, und gibt Hinweise darauf, welche Fähigkeiten für die
Gefahrenabwehr erforderlich sind.

3.1 Bevölkerungs-, Infrastruktur
3.1.1 Allgemein
Lahr/Schwarzwald (bis zum 30. September 1978 nur Lahr) ist eine Große Kreisstadt
im Ortenaukreis im Westen Baden-Württembergs. Nach der Kreisstadt Offenburg ist
sie die zweitgrößte Stadt des Ortenaukreises und bildet gemäß dem
Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg ein Mittelzentrum für die umliegenden
Gemeinden.
Mit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung wurde Lahr im Jahr
1956 zur Großen Kreisstadt. Zusammen mit der Gemeinde Kippenheim besteht eine
vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.

3.1.2 Geographische Lage
Lahr liegt am Westrand des Schwarzwaldes, auf der östlichen Seite der Rheinebene
an den Ausläufern des Schuttertals.
Die Stadt befindet sich etwa 38 km nördlich von Freiburg im Breisgau und 100 km
südlich von Karlsruhe. Straßburg liegt etwa 40 km nordwestlich.

- 19 -

Gewässer
Die Schutter erreicht vom Schwarzwald kommend im Südosten das Stadtgebiet. Sie
durchfließt dann in nordwestlicher Richtung die Stadtteile Reichenbach und Kuhbach,
anschließend die Kernstadt (die Altstadt liegt am rechten Ufer des Flusses) und den
Stadtteil Dinglingen. Hier wendet sich der Fluss nach Norden, durchfließt den Stadtteil
Hugsweier und verlässt dann wieder das Stadtgebiet.
In Dinglingen zweigt der Schutterentlastungskanal ab.

Nachbarorte
Im Uhrzeigersinn, beginnend im Norden, grenzen folgende Städte und Gemeinden an
die Stadt Lahr/Schwarzwald:
➢
➢
➢
➢
➢
➢

Friesenheim
Seelbach
Kippenheim
Mahlberg
Schwanau
Meißenheim

Stadtgliederung
Das Stadtgebiet von Lahr gliedert sich in die Kernstadt, zu der heute auch der 1899
eingemeindete Ort Burgheim, sowie die 1933 eingegliederte Gemeinde Dinglingen
gehören. Beide sind heute mit Lahr zusammengewachsen.
Hinzu kommen die im Rahmen der Gemeindereform der 1970er Jahre eingegliederten
Gemeinden und heutigen Stadtteile Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach,
Langenwinkel, Mietersheim, Reichenbach und Sulz.
Zu den prägendsten Stadtteilen, sollen nachfolgend die jeweiligen eigenen
Besonderheiten und Charakteristika aufgezeigt werden, um einen Eindruck für die
Risikocharakteristik herzuleiten:
Lahr-Stadt: Das Stadtzentrum von Lahr mit historischen Gebäuden, Geschäften,
Restaurants und kulturellen Einrichtungen. Hier befinden sich auch der Storchenturm
und der Marktplatz, wo das Chrysanthemenfest stattfindet.

- 20 -

Kuhbach: Ein ländlicher Stadtteil südwestlich von Lahr-Stadt, der für seine malerische
Landschaft und landwirtschaftlichen Betriebe bekannt ist. Hier findet man auch einige
Wanderwege und Naturschutzgebiete.
Ehemals Dinglingen: Ein Stadtteil im Nordosten von Lahr-Stadt, der vor allem durch
seine Industrie geprägt ist. Hier befinden sich viele Unternehmen und
Gewerbegebiete.
Reichenbach: Ein weiterer ländlicher Stadtteil östlich von Lahr-Stadt, der für seinen
Golfplatz im Gereutertal und das Seitental Gereut bekannt ist. Hier kann man auch
einige historische Bauwerke besichtigen.
Sulz: Ein Stadtteil im Süden von Lahr-Stadt, der durch seine Lage am Fuße des
Schwarzwaldes und seine Naturschönheiten wie den Sulzbach und der See an der
Dammenmühle beeindruckt. Hier gibt es auch einige Freizeiteinrichtungen wie
Naturbad und Sportplätze.
Diese Stadtteile tragen zur Vielfalt und Lebensqualität von Lahr bei und bieten den
Bewohnern verschiedene Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung. Im
Rahmen von Gefahren- und Risikoanalysen werden auch die spezifischen
Gegebenheiten und potenziellen Risiken in den einzelnen Stadtteilen berücksichtigt.
Zu einigen Stadtteilen gehören teilweise weitere separat gelegene Siedlungen mit
eigenem Namen, die meist nur sehr wenige Einwohner haben, inzwischen aber
teilweise auch schon mit dem Hauptort zusammengewachsen sind. Andererseits gibt
es auch neue Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Grenzen meist jedoch nicht
genau festgelegt sind.
Im Einzelnen gehören folgende Wohnplätze bzw. Siedlungen zu den Stadtteilen:
➢
➢
➢
➢

zu Kuhbach: Brudertal
zur Kernstadt: Schutterlindenberghof, Waldfrieden, Hohberg
zu Reichenbach: Eichberg, Gereut, Giesenhof, Langeck, Poche,
Schindelhöfe
zu Sulz: Dammenmühle, Ernethof, Langenhard

- 21 -

➢ Gebietsfläche und Einwohnerzahlen
Quelle: Statistisches Landesamt BW, Flächenerhebung 2022, Erhebung nach
Art der tatsächlichen Nutzung Stadt Lahr/Schwarzwald

Lahr
Gebietsfläche insgesamt:

6.984 ha

davon entfallen auf
Waldfläche

2.577 ha

Landwirtschaftliche Fläche

2.160 ha

Wasserfläche

105 ha

Verkehrsfläche gesamt

704 ha

Bahnverkehr

18 ha

Flugverkehr

268 ha

Gebäude- und Freifläche

1.334 ha

Erholungsfläche

152 ha

Geographische Lage
tiefster Punkt

151 m ü. NHN

höchster Punkt

514 m ü. NHN

durchschnittliche Höhenlage

232 m ü. NHN

Einwohnerzahl insgesamt:
(Stand: 31.12.2024, Bürgerbüro – Melderegister
der Stadt Lahr)

50.700

Lahr (Kernstadt)

34.849

Hugsweier + Langenwinkel

3.504

Kippenheimweiler

1.921

Kuhbach

1.585

Mietersheim

2.070

Reichenbach

3.102

Sulz

3.669

Tabelle 1: Gebietsfläche und Einwohnerzahlen

- 22 -

Besondere Gefährdungen
Überschwemmungsgebiete

ja

Überschwemmungsgefährdete
Gebiete

ja, HQ 100

Erdbebenzone

1 (Gebiete, denen gemäß des zugrunde
gelegten
Gefährdungsniveaus
ein
Intensitätsintervall von 6,5 bis < 7,0
zugeordnet ist.)
Zusatz R (Gebiete mit felsartigem
Gesteinsuntergrund)

Einflugbereich des Flughafens

ja, Flugplatz Lahr

Nahbereich einer Kernkraftanlage

nein (KKW Fessenheim ist stillgelegt)

Ölfernleitungen/Gasfernleitungen

nein

Tabelle 2: Gebietsfläche und Einwohnerzahlen

- 23 -

3.1.3 Gefahren durch Sonderobjekte
Zur Ermittlung der Gefahren und Risiken gehört auch die Betrachtung der
Sonderobjekte, die aufgrund ihrer baulichen Art und Nutzung besondere Risiken
bergen.

Abbildung 1: Räumliche Verteilung der Sonderobjekte mit besonderen Risiken aufgrund der Nutzung

Im Stadtgebiet Lahr sowie in den Stadtteilen zeigt sich eine heterogene Verteilung der
Sonderobjekte. Im Bereich der Kernstadt sowie im Gewerbepark ergibt sich der
Flächennutzung folgend eine entsprechende Bündelung der Sonderobjekte.
Die Auswertung ist Grundlage für die Bewertung des Gefahrenpotentials im Kapitel 3.3
und wird dort in die Ergebnisse einbezogen.

Abbildung 2 Anteil der jeweiligen Sonderobjekte mit besonderen Risiken aufgrund der Nutzung

- 24 -

Störfallbetriebe in Lahr und deren Gefahrenpotenzial
Die Stadt Lahr beherbergt mehrere Betriebe, die gemäß der Störfall-Verordnung (12.
BImSchV) als Störfallbetriebe klassifiziert sind. Diese Unternehmen bergen aufgrund
der dort genutzten oder gelagerten Stoffe spezifische Risiken für die Umwelt und die
öffentliche Sicherheit.
Die Grundlage für die Beurteilung von Störfallbetrieben bildet die Störfallverordnung
(12. BImSchV), ergänzt durch das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) BadenWürttemberg. Gemäß §4 LKatSG sind die unteren Katastrophenschutzbehörden, in
diesem Fall der Ortenaukreis, für die Planung und Durchführung des
Katastrophenschutzes zuständig. Sie erstellen Gefahrenabwehrpläne und
koordinieren die Zusammenarbeit zwischen Betrieben, Feuerwehren und
Rettungsdiensten.
Die
Störfallverordnung
regelt
die
Meldepflichten,
Gefahrenabwehrmaßnahmen und die Information der Öffentlichkeit über potenzielle
Risiken. Die Notfallpläne müssen regelmäßig überprüft und durch Übungen getestet
werden. Die Feuerwehr Lahr ist durch das Landratsamt des Ortenaukreises in die
Planungen entsprechend einzubeziehen.
Die CU Chemie Uetikon GmbH verarbeitet unter anderem Schwefelsäure und andere
Chemikalien, die bei Leckagen oder Bränden erhebliche Gefahren darstellen. Hier
kommen umfassende Sicherheitsvorkehrungen wie speziell gesicherte Lager und
doppelwandige Behälter zum Einsatz, die den Austritt gefährlicher Stoffe verhindern
sollen. Das Unternehmen ist bekannt für die Produktion chemischer Rohstoffe für
pharmazeutische Anwendungen.
Die Galvanoform Gesellschaft für Galvanoplastik mbH arbeitet mit Nickelverbindungen
und Lösungsmitteln. Diese Stoffe können bei unsachgemäßer Handhabung toxische
Dämpfe freisetzen. Der betrieblich Gefahrenabwehrplan sieht deshalb strenge
Maßnahmen zur Luftüberwachung und zum Schutz der Mitarbeitenden vor.
Galvanoform stellt hauptsächlich galvanische Formen her, die in der Kunststofftechnik
Verwendung finden.
Die Grohe AG, Werk Lahr, verarbeitet große Mengen an Metallen und arbeitet mit
Schmelzprozessen, die potenziell zu Bränden oder Explosionen führen können.
Sicherheitsmaßnahmen wie Brandmeldeanlagen und Löschsysteme sind integraler
Bestandteil der Betriebsinfrastruktur. Das Werk produziert Armaturen und
Sanitärprodukte.
Die ZinkPower Lahr GmbH & Co. KG ist auf das Feuerverzinken spezialisiert. Hierbei
werden metallische Bauteile in geschmolzenes Zink getaucht, was zu erheblichen
Brandrisiken durch Zinkdämpfe führt. Zu den Sicherheitsvorkehrungen gehören
spezielle Absauganlagen und hitzebeständige Schutzwände.
Die Schaeffler Technologies GmbH & Co. KG in Lahr verfügt über eine eigene
Werkfeuerwehr und ist somit ein zentraler Partner in der Gefahrenabwehr des
Unternehmens. Das Unternehmen verarbeitet Schmierstoffe und stellt
Präzisionsbauteile her. Es sind Maßnahmen wie Ölabscheider in der
Abwasseraufbereitung
sowie
Brandschutzsysteme
in
Produktionshallen
implementiert.
- 25 -

Die Störfallszenarien und Sicherheitsmaßnahmen der genannten Betriebe sind
hinreichend bekannt und dokumentiert. Die externen Notfallpläne werden durch die
unteren Katastrophenschutzbehörden des Ortenaukreises koordiniert, die auch für die
Integration dieser Pläne in die regionalen Katastrophenschutzstrukturen verantwortlich
sind. Die Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit wird über die Plattformen der
Betriebe und behördliche Informationsangebote erfüllt.
Handlungsempfehlungen an die Feuerwehr Lahr
Basierend auf der Analyse der Störfallbetriebe ergeben sich spezifische Empfehlungen
für die Feuerwehr Lahr, um die Gefahrenabwehr zu optimieren:
1. Ausbildung und Schulung
Regelmäßige Schulungen im Umgang mit Chemikalien und metallverarbeitenden
Prozessen sind essenziell. Hierzu zählen insbesondere Szenarien, die den Austritt von
Schwefelsäure oder die Bildung toxischer Gase simulieren. Die Zusammenarbeit mit
den Werkfeuerwehren, wie der von Schaeffler Technologies, ermöglicht praxisnahe
Übungen.
2. Technische Fähigkeiten
Die Feuerwehr muss die technische Kompetenz ihrer Einsatzkräfte stärken,
insbesondere im Bereich der ABC-Gefahrenabwehr. Dies beinhaltet den Einsatz von
Messtechnik und Dekontaminationsverfahren, um Chemikalienaustritte schnell zu
erkennen und zu neutralisieren.
3. Ausrüstung
Die Ausstattung mit Chemikalienschutzanzügen und speziellen Löschmitteln ist
auszubauen. Die Einbindung der Wechsellader-Gemeinschaft Ortenaukreis, die unter
anderem Abrollbehälter mit Sonderlöschmitteln bereitstellt, stellt hierbei einen
wichtigen Faktor dar.
4. Einsatzplanung und -koordination
Die Feuerwehr Lahr erstellt spezifische Einsatzpläne für die Betriebe und stimmt diese
eng mit der unteren Katastrophenschutzbehörde des Ortenaukreises ab. Diese Pläne
beinhalten detaillierte Lagekarten der Betriebsanlagen sowie Flucht- und
Rettungswege. Regelmäßige Übungen mit den Betrieben sind unerlässlich.
5. Zusammenarbeit und Vernetzung
Eine
intensive
Kooperation
mit
den
Betrieben,
der
unteren
Katastrophenschutzbehörde und den Werkfeuerwehren ist notwendig. Überregionale
Unterstützung, etwa durch Gefahrstoffzüge, sollte aktiv in die Notfallplanung
einbezogen werden.
6. Prävention und Vorbeugung
Regelmäßige Begehungen der Störfallbetriebe und die Überprüfung der Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben sind unverzichtbar. Präventive Maßnahmen, wie die
Verbesserung der Lagerbedingungen für Gefahrstoffe und Schulungen der
Mitarbeitenden in den Betrieben, sind weiter auszubauen.
- 26 -

Die Gefahrenabwehr in Lahr erfordert eine eng abgestimmte Zusammenarbeit
zwischen
der
Feuerwehr,
den
Störfallbetrieben
und
der
unteren
Katastrophenschutzbehörde des Ortenaukreises. Mit gezielten Maßnahmen in den
Bereichen Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzplanung sowie durch eine
systematische Prävention können die Risiken minimiert und die Sicherheit der
Bevölkerung gewährleistet werden.

3.1.4 Gefahren durch Extremwetterereignisse
Bedingt durch den Klimawandel ist eine Risikobetrachtung der Gefahren durch
Naturkatastrophen obligatorisch geworden. Nachfolgend sollen die Auswirkungen von
Wetterphänomenen unterschiedlicher Ausprägung betrachtet werden. Im
Wesentlichen haben die Verfasser die Gefahren durch Hochwasser und Starkregen,
Sturm, Hitze und Dürre sowie Vegetationsbrände betrachtet.
Die Stadt Lahr hat ein Konzept zur Ermittlung der Klimarisiken durch einen Gutachter
erstellen lassen. Der Gemeinderat hat das Gutachten am 27.06.2024 mit der
Informationsvorlage 100/2024 zur Kenntnis genommen. Die verfügbaren Dokumente
wurden ausgewertet, um Aufgaben und Handlungsfelder für die Feuerwehr Lahr zu
ermitteln.
Die Klimarisikoanalyse für Lahr beschreibt potenzielle
Anpassungsmaßnahmen im Kontext des Klimawandels.

Gefahren

und

In der Analyse konnten folgende Gefährdungen erkannt werden:
Es wird künftig mit Hitzeperioden zu rechnen sein. Es wird mehr heiße Tage,
Tropennächte, und erhöhte Temperaturen geben, die insbesondere für vulnerable
Gruppen gefährlich sein können.
In Phasen mit anhaltender Trockenheit ist mit einem erhöhten Wasserbedarf,
sinkenden Grundwasserspiegeln und im Extremfall auch mit Gebäudeschäden durch
Austrocknung zu rechnen.
Gleichzeitig nehmen auch gegenteilige Extreme wie Starkregen und Sturm zu,
wodurch mit einer Zunahme von Schäden durch Überschwemmungen und
Wasserschäden zu erwarten sind.
Um den künftigen Veränderungen entgegenzuwirken, sollen Vorbereitungen getroffen
werden. Die Gebäudeinfrastruktur soll mit stärkeren Hitzeschutzmaßnahmen wie z.B.
Fassadenbegrünungen ertüchtigt werden. Gleichzeitig gilt es den Ausbau von
Frühwarnsystemen
für
Extremwetter
sowie
Präventionsmaßnahmen
für
Überschwemmungen weiter auszubauen.
Eine Reaktion der Feuerwehr auf diese Entwicklungen sollte eine Erhöhung der
Einsatzbereitschaft für Extremwetterereignisse, Schulungen für Klimaanpassung,
spezielle Rettungsmaßnahmen bei Hitzebelastungen und Überflutungen umfassen.

- 27 -

Durchzunehmende Hitzewellen ergeben sich in Lahr folgende Risiken:
• Gesundheitsgefahren, besonders für vulnerable Gruppen (ältere Menschen,
Kinder, Kranke).
• Erhöhter Energieverbrauch durch Kühlung und Lüftung.
• Schäden an der Infrastruktur, wie Überhitzung von Gebäuden und
Einschränkungen der Aufenthaltsqualität in Innenräumen.
Maßnahmen zur Prävention in Lahr umfassen:
• Entwicklung eines Hitzeaktionsplans zum Schutz gefährdeter Personen.
• Gebäudebegrünung und Schaffung von mehr Grünflächen zur Reduzierung
städtischer Wärmeinseln.
• Anpassung von Gebäuden durch bessere Kühlungsstrategien
Risiken durchzunehmende Trockenheit:
• Wassermangel: Sinkende Grundwasserspiegel und unzureichende
Wasserverfügbarkeit können die Wasserversorgung der Stadt gefährden.
• Ertragsausfälle in der Landwirtschaft: Trockenheit kann zu signifikanten
Ernteausfällen führen, was die lokale Landwirtschaft beeinträchtigt.
• Erhöhte Waldbrandgefahr: Die Wahrscheinlichkeit von Waldbränden steigt mit
längeren und intensiveren Trockenperioden.
Maßnahmen zur Prävention in Lahr:
• Nachhaltiges Wassermanagement: Implementierung von Strategien zur
Sicherstellung der Wasserversorgung, einschließlich besserer
Grundwasserkontrolle.
• Renaturierung: Initiativen zur Wiederherstellung von natürlichen
Wasserabläufen und Rückhalteflächen, um die Wasserverfügbarkeit zu
verbessern.
• Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung der Bevölkerung über den sparsamen
Umgang mit Wasser und die Bedeutung der natürlichen Ressourcen.
In der Klimarisikoanalyse der Stadt Lahr werden folgende Risiken durchzunehmenden Starkregen und Sturm identifiziert:
•
•

•

Überflutungen: Starkregenereignisse können zu Überschwemmungen führen,
die sowohl private als auch öffentliche Infrastruktur gefährden.
Einschränkungen der Mobilität: Straßen und Verkehrswege können durch
Überflutungen unpassierbar werden, was den Transport und die Erreichbarkeit
beeinträchtigten.
Schäden an der Infrastruktur: Starke Sturmböen können Dachschäden und
andere strukturelle Probleme verursachen, was wiederum Reparaturkosten
und längere Ausfallzeiten nach sich ziehen kann.

- 28 -

•

Einschränkungen bei der Versorgung: Die Wasserversorgung und andere
kritische Infrastrukturen könnten durch Überflutungen und Sturmereignisse
beeinträchtigt werden.

Präventionsmaßnahmen:
• Hochwasserschutz: Implementierung von Maßnahmen zum
Hochwasserschutz, um die Auswirkungen von Starkregen zu minimieren.
• Entwicklung von Starkregengefahrenkarten: Erstellung von Karten, um
gefährdete Gebiete zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu
planen.
• Aufklärung und Sensibilisierung: Informationskampagnen zur Vorbereitung der
Bevölkerung auf mögliche Starkregenereignisse und deren Folgen.
• Verbesserung der Abwassersysteme: Investitionen in die Instandhaltung und
Verbesserung der Entwässerungssysteme, um die Wasserableitung bei
Starkregenereignissen zu optimieren.
• Diese Maßnahmen sollen die Stadt Lahr resilienter gegenüber den
Herausforderungen durch Starkregen und Sturm machen.

Die zuständigen Verantwortlichen der Feuerwehr Lahr sollten in den Veränderungsprozess früh mit eingebunden sein.

Besondere Hochwasserrisiken
Der Bericht „HWRM Maßnahmenbericht, Anhang 3A: Verbale Risikobeschreibung für
die Gemeinde 8317065, Lahr“ bietet eine umfassende Darstellung der
Hochwasserrisiken und der notwendigen Maßnahmen in der Stadt Lahr und ihren
Ortsteilen. Diese Quelle, erstellt im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung für Baden-Württemberg, beleuchtet die spezifischen
Gefährdungen der Region, einschließlich der flächenmäßigen Ausdehnung von
Überschwemmungen und der Anzahl potenziell betroffener Menschen. Die Stadt Lahr,
als Teil der Oberrheinebene, ist durch ihre Lage besonders hochwassergefährdet, was
sowohl die Bevölkerungsdichte als auch die Nähe kritischer Infrastrukturen zu
Gewässern betrifft.
Die Stadt Lahr ist durch ihre Nähe zu Flüssen wie der Schutter und ihrer Lage in der
Rheinebene ein typisches Beispiel für eine Hochwassergefährdung in
Süddeutschland. Insbesondere der zunehmende Starkregen und die klimatisch
bedingte Intensivierung von Wetterereignissen stellen die Feuerwehr vor komplexe
Herausforderungen bei der Gefahrenabwehr. Die Feuerwehr spielt eine Schlüsselrolle
in der Krisenbewältigung und der Prävention, da sie sowohl für akute Maßnahmen wie
Evakuierungen als auch für langfristige Planungen wie die Sensibilisierung der
Bevölkerung verantwortlich ist.
- 29 -

Besonderheiten der Stadtteile und Ortschaften
Lahr liegt im Bereich der Rheinebene, die durch eine hohe Überflutungswahrscheinlichkeit geprägt ist. Stadtteile nahe den Flüssen und Gewässern sind besonders
gefährdet.
In äußeren Ortsteilen wie Kuhbach, Reichenbach und Sulz sind Schutzmaßnahmen
weniger intensiv ausgeprägt, während das Stadtzentrum durch technische
Schutzbauten besser abgesichert ist.
Kritische Infrastrukturen wie Straßenverbindungen (z. B. Kreisstraßen K3721 und
K3722; der Bundesstraßen: B415, Teilbereiche B3 und Dr Georg-Schaeffler-Straße))
sind bei Hochwasserereignissen beeinträchtigt oder unpassierbar, was die
Einsatzplanung der Feuerwehr und die Evakuierung erschwert.
Einrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheime und Rettungsstationen in gefährdeten
Gebieten müssen besonders berücksichtigt werden.
Die Hochwassergefahrenkarten zur Risikobewertung (siehe Abbildung 3 auf der
folgenden Seite) zeigen, dass bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100)
in Lahr etwa 5.000 bis 10.000 Personen direkt gefährdet sein könnten. Dies variiert je
nach Schweregrad des Ereignisses (HQ Extrem). Personen ohne Zugang zu vertikaler
Evakuierung sind besonders risikobehaftet. Der Bericht hebt besonders hervor, dass
in der Stadt Lahr zurzeit nicht bewertbare Risiken im Stadtteil Kuhbach bestehen.
Ortsteile mit möglichen Evakuierungen:
• Lahr Zentrum: 4.500 Personen bei HQ100, Evakuierung möglich.
• Kuhbach: 800 Personen bei HQ100, Evakuierung möglich.
• Sulz: 700 Personen bei HQ100, Evakuierung möglich.
Ortsteile ohne mögliche Evakuierung:
• Reichenbach: 1.500 Personen bei HQ Extreme, keine Evakuierung möglich
aufgrund unpassierbarer Zugangswege!
• Hugsweier: 1.000 Personen bei HQ Extreme, Evakuierung aufgrund isolierter
Lage ebenfalls nicht möglich!
Als Maßnahme R2 fordert der Bericht daher, dass im Rahmen der Krisenmanagementplanung insbesondere Konzepte für die Rettung der Personen mit
großem Risiko, d.h. ohne vertikale Evakuierungsmöglichkeit und für Personen mit
mittlerem Risiko zu entwickeln sind.
Auf den nachfolgenden Seiten sind die Überflutungsflächen sowie die
Hochwasserrisikobewertungskarte dargestellt.
- 30 -

Abbildung 3: Hochwasserrisikobewertungskarte Stadt Lahr, Abgerufen unter https://udo.lubw.badenwuerttemberg.de/public/q/34vVzcoUHsSj8Nh25hb14C

- 31 -

Abbildung 4: Überflutungsflächen der Hochwassergefahrenkarte, Abgerufen unter https://udo.lubw.badenwuerttemberg.de/public/q/2yn067SYmyiuHd1GrzaEym

- 32 -

Handlungsempfehlungen für Extrem-Wetterereignisse
Daraus ergeben sich aus Sicht des Gutachters folgende Handlungsempfehlungen für
die Feuerwehr Lahr, die alle in der Klimarisikoanalyse identifizierten
Extremwetterereignisse berücksichtigen:

1. Ausbildung und Schulung:
Erweiterte Schulungsinhalte: Regelmäßige Schulungen zur Erkennung und
Handhabung von Hitzestress, Starkregen und Sturm sollten implementiert werden. Die
Feuerwehr sollte spezifische Anweisungen zur Anpassung von Einsatzstrategien
während dieser Extremwetterereignisse anbieten. Dies umfasst die richtige Reaktion
auf überflutete Gebiete sowie die Einsatzführung in stürmischen Bedingungen.
2. Technische Fähigkeiten:
Monitoring und Analyse: Feuerwehrkräfte sollten in der Anwendung von Technologien
zur Überwachung von Wetterbedingungen geschult werden, um potenzielle Gefahren
durch Hitzewellen, Starkregen und Stürme frühzeitig zu erkennen und darauf zu
reagieren. Dies beinhaltet die Nutzung von Wetterwarnsystemen zur optimalen
Einsatzplanung.
3. Ausrüstung:
Anpassung der Ausrüstung: Die Feuerwehr sollte nicht nur spezielle
Hitzeschutzkleidung bereitstellen, sondern auch robuste Ausrüstung zur Bekämpfung
von Sturm- und Wasserschäden. Dies könnte die Anschaffung von speziellen Pumpen
zur
Überflutungskontrolle
und
verstärkten
Fahrzeugen
für
schwierige
Wetterbedingungen umfassen. Für die Wasserrettung könnten dies beispielsweise
Wurfbeutel auf den Löschgruppenfahrzeugen sein.
4. Einsatzplanung und -koordination:
Optimierung der Einsatzpläne: Die Einsatzpläne sollten an extreme
Wetterbedingungen angepasst werden, um die Belastung der Einsatzkräfte zu
minimieren. Bei Starkregen oder Sturm müssen spezielle Strategien zur Evakuierung
und Unterstützung betroffener Gebiete entwickelt werden. Eine zentrale Koordinierung
sollte sicherstellen, dass Ressourcen optimal eingesetzt werden, insbesondere
während mehrtägiger Einsätze.
5. Zusammenarbeit und Vernetzung:
Interinstitutionelle
Kooperation:
Eine
enge
Zusammenarbeit
mit
Gesundheitsbehörden,
Katastrophenschutzorganisationen
und
Umweltschutzbehörden ist entscheidend, um die Bevölkerung über die Risiken von
Hitzewellen,
Starkregen
und
Stürmen
aufzuklären.
Informationsund
Ressourcenverteilung zwischen diesen Institutionen sollte gefördert werden, um eine
effektive Reaktion auf die verschiedenen Extremwetterereignisse zu gewährleisten.

- 33 -

6. Prävention und Vorbeugung:
Umsetzung von Hitzeaktionsplänen und Hochwasserschutzkonzepten: Die Feuerwehr
sollte an der Entwicklung und Implementierung spezifischer Hitzeaktionspläne sowie
Hochwasserschutzpläne mitwirken. Diese Pläne sollten präventive Maßnahmen
gegen die gesundheitlichen und materiellen Risiken von Hitzewellen und
Überschwemmungen beinhalten. Zudem sollten bauliche Maßnahmen zur
Verringerung städtischer Wärmeinseln und zur Verbesserung der Wasserableitung in
der Stadt geplant werden.
Diese Empfehlungen ermöglichen der Feuerwehr Lahr, besser auf die
Herausforderungen durch Klimawandel und zunehmende Extremwetterereignisse zu
reagieren und die Sicherheit der Einsatzkräfte sowie der Bevölkerung zu
gewährleisten.

- 34 -

3.1.5 Verkehrsentwicklungsplan
Nach der Vorstellung des Abschlussberichts zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt
Lahr durch das durchführende Gutachterbüro in den Gremien im Februar 2021 hat die
Verwaltung ein Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff. erarbeitet und den Gremien im
November 2021 zur Beratung vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat das
Umsetzungsprogramm auf Basis des Entwicklungsszenarios 2 „Mut zur
Verkehrswende“ beschlossen.
Die Umgestaltungen des Individualverkehrs, des Wirtschaftsverkehrs sowie des
öffentlichen Personennahverkehrs haben auch Auswirkungen auf das
Gefahrenpotential durch die Beeinflussung der Erreichbarkeit der Stadtteile
ausgehend von den Feuerwehrstandorten.
Für die Risikobewertung konnten drei wesentliche Unterpunkte erkannt werden:
Ausbau des ÖPNV-Netzes, Geschwindigkeitskonzept Innenstadt, Gestaltung von
Straßenräumen
Ausbau des ÖPNV-Netzes

Abbildung 5: Screenshot Verkehrsentwicklungsplan Abschlussbericht, S.46, Bauliche Haltestellenausführung

Der Ausbau des ÖPNV-Netzes soll den Innerstädtischen Individualverkehr reduzieren.
Es ist davon auszugehen, dass sich ein geringeres Verkehrsaufkommen in der
Innenstadt positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt.
Die baulichen Veränderungen an Bushaltestellen durch das Errichten von Mittelinseln
als Querungshilfen sollten auch unter dem Aspekt der Passierbarkeit für
Einsatzfahrzeuge betrachtet werden. Je nach Häufigkeit der Haltestellen im jeweiligen
Straßenverlauf wird die Ausweichmöglichkeit des Individualverkehrs vor
Einsatzfahrzeugen die unter Inanspruchnahme von Wegerechten nach § 38 StVO mit
- 35 -

Blaulicht und Sondersignal ankommen, erheblich eingeschränkt. Dies kann sich auf
die Sicherstellung der Eintreffzeit individuell negativ auswirken.
Bei der Maßnahme B4 Betriebsqualität soll die Möglichkeit zur Bevorrechtigung des
ÖPNV an Kreuzungen und Ausfahrten geprüft werden. Es ist zu empfehlen, bei dieser
Betrachtung auch die Möglichkeiten zur Bevorrechtigung von Einsatzfahrzeugen der
Feuerwehr Lahr mit einzubeziehen. Es gibt am Markt Bevorrechtigungssysteme die
sowohl Fahrzeuge des ÖPNV als auch der Feuerwehr und Rettungsdienste
berücksichtigen können.

Geschwindigkeitskonzept Innenstadt

Abbildung 6: Screenshot Verkehrsentwicklungsplan Abschlussbericht, S.60, Geschwindigkeitskonzept

Im Abschlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan auf Seite 58, unter Punkt 3.3.1 C1
Geschwindigkeitskonzept Innenstadt, wird das Straßennetz der Stadt Lahr
folgendermaßen bewertet:
„…Die Stadt Lahr verfügt bereits über ein klar definiertes und funktionierendes
Vorrangnetz für den Kfz-Verkehr, welches in der Lage ist, den Verkehr
weitgehend zu bündeln und leistungsfähig abzuwickeln.
Bei näherer Betrachtung des Verkehrsnetzes sind mehrere Ost-West-Achsen
erkenntlich, die in unterschiedlicher Klassifizierung den Kfz-Verkehr aufnehmen
und auf die Innenstadt zulaufen lassen.
- 36 -

Als Hauptachse ist zuerst die B 415 zu nennen, deren Funktion als regionale
Hauptverkehrsstraße prioritär dem Kfz-Verkehr zuzuschreiben ist. Die B 415
verläuft in Teilen auch durch sensibles Umfeld (z. B. Innenstadt, Kuhbach,
Reichenbach) und stellt dort eine hohe Belastung und Barriere für Anwohner
und Besucher dar. Parallel zur B 415 verlaufen des Weiteren die Trampler- und
Schwarzwaldstraße.
Diese, eindeutig niedriger als die B 415 einzustufenden (vgl. funktionale
Gliederung im Zwischenbericht), Straßenräume können immer noch eine
gewisse Menge an Kfz-Verkehr gut aufnehmen; ihre Umfeldnutzungen sind
deutlich gewerblicher orientiert als z. B. die Dinglinger Hauptstraße und
Kaiserstraße. Letztere stellen die dritte Achsenkategorie dar und verlaufen
nördlich der Schwarzwaldstraße.
Der Prognose-Nullfall (2030) sagt bereits, ohne weiteres städtisches Eingreifen
und ohne zusätzliche Maßnahmen des VEP, für alle drei Achsen
Verkehrszunahmen
voraus.
Diese
sollten
zum
einen
durch
Verkehrsvermeidung und Verlagerung auf andere Verkehrsmittel gemäß der
Zielausrichtung des VEP verringert werden. Des Weiteren sollte in diesem Zug
eine noch stärkere Bündelung auf die höher klassifizierten Straßen angestrebt
werden. Um dies zu erreichen, wurde ein Geschwindigkeitskonzept entwickelt,
das die Kfz-Verkehrsströme in Zukunft lenken und bündeln soll und somit
sensible Bereiche aufwertet und entlastet sowie eine Erhöhung der
Verkehrssicherheit ermöglicht.“

Abbildung 7: Screenshot Verkehrsentwicklungsplan Abschlussbericht, S.61, Verlagerung im Prognose-Null Fall

Für die Risikobewertung bedeutet eine Verkehrsverlagerung auf den Hauptachsen
eine Veränderung der Erreichbarkeit der Stadtteile und Einsatzobjekte. Das zunächst
weiter zunehmende Verkehrsaufkommen wird bei der gleichzeitigen Umsetzung der
Geschwindigkeitsreduzierung zu einer Erhöhung der Verkehrsdichte führen, die sich
negativ auf die Einhaltung der Eintreffzeiten auswirken wird.
- 37 -

Die Abbildung 7 zeigt die Auswirkung der Verkehrsverlagerung zum Prognose-Null
Fall, wenn alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei zeigt sich im Bereich
der B 415 Tiergartenstraße vor der Hauptfeuerwache eine mögliche
Verkehrsentlastung, jedoch ist auf den angrenzenden Nebenstraßen eine deutliche
Verkehrszunahme zu erkennen, die sich negativ auf die Passierbarkeit für die
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auswirkt.
Dies ist insbesondere bei der weiteren Standortplanung für die Hauptfeuerwache in
der Innenstadt sowie bei der Suche nach einem gemeinsamen Standort für ein
Feuerwehrhaus der Abteilungen Kuhbach und Reichenbach zu berücksichtigen.
Es ist zu empfehlen, im Rahmen der weiteren Umsetzung des
Verkehrsentwicklungsplans eine ergänzende Untersuchung des Straßennetzes zur
Ermittlung eines strategischen Vorrangnetzes für die Feuerwehr Lahr unter
Berücksichtigung der Erreichbarkeit der Ausrückebereiche durchzuführen.

Gestaltung von Straßenräumen
Im Abschlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan auf Seite 71 ff., unter 3.3.2 C2
Gestaltung von Straßenräumen, wird die städteplanerische Zielsetzung der Stadt Lahr
folgendermaßen formuliert:
„Der VEP verfolgt allgemein das Ziel, den Umweltverbund zu stärken und
dadurch die Pkw-Verkehrsmengen sowie den Parkdruck auf den Straßen zu
senken und besonders im innerstädtischen Bereich die Aufenthaltsqualität zu
steigern. …
… Bei allen Maßnahmen muss jedoch berücksichtigt werden, dass auch
zukünftig motorisierte Individualverkehre und Wirtschaftsverkehre stattfinden
werden. …
… Bei allen Maßnahmen sind die Durchfahrtsmöglichkeiten für den
Rettungsdienst und ggf. Busverkehr zu beachten.“
Bei der Gestaltung der Straßenräume ist für die Risikobewertung nicht nur die
Verfügbarkeit der Verkehrsflächen im Sinne des Verkehrsflusses und der
Passierbarkeit relevant, gleichwohl sind bei der Planung die Belange der Feuerwehr
für
Aufstellund
Bewegungsflächen
von
Hubrettungsfahrzeugen
und
Einsatzfahrzeugen vor Gebäuden im Sinne der Verwaltungsvorschrift
Feuerwehrflächen zu berücksichtigen. Hierbei sind die individuellen baurechtlichen
Anforderungen der anliegenden Gebäude zu beachten. Bei der Planung von Rückbauund Umgestaltungsmaßnahmen ist eine Bewertung durch die Baurechtsbehörde unter
Beteiligung der Brandschutzdienststelle sowie der Feuerwehr anzustreben.

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Verkehrsauslastung und Bedeutung der A5 auf der Gemarkung Lahr
1. Autobahnkilometer auf der Gemarkung Lahr, unter Berücksichtigung von Nord- und
Südfahrbahn sowie angrenzenden Anschlussstellen
Der Abschnitt der Bundesautobahn A5 auf der Gemarkung der Stadt Lahr verläuft über
rund 5,2 Kilometer zwischen den Anschlussstellen Offenburg und Ettenheim. Die
Anschlussstelle Offenburg, nördlich gelegen, ist ca. 23 Kilometer vom Feuerwehrhaus
Lahr Stadtmitte entfernt und stellt einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt dar, der den
Lahrer Abschnitt mit weiteren überregionalen Verkehrsachsen verbindet. Im Süden
liegt die Anschlussstelle Ettenheim, etwa 16 Kilometer vom Feuerwehrhaus Lahr
Stadtmitte entfernt, wodurch die Anschlussstelle Lahr eine zentrale Funktion im
Rheintal übernimmt und die umliegenden Gemeinden sowie den Industriepark Lahr
optimal vernetzt.
2. Verkehrsaufteilung und LKW-Anteil
Die A5 im Bereich Lahr verzeichnet einen LKW-Anteil von etwa 20–30 %, was für die
stark beanspruchte Transitstrecke typisch ist. Der hohe Anteil an LKW-Verkehr
belastet die Fahrbahnen und erhöht den Sanierungsbedarf, zuletzt durchgeführt im
Jahr 2021. Diese Sanierungen führen häufig zu Verkehrsstörungen, insbesondere
während Stoßzeiten, wenn der Verkehr auf eine Spur je Richtung begrenzt wird.
Dadurch entstehen oft kilometerlange Staus, die bis zu den umliegenden Straßen
zurückreichen.
3. Verkehrsbelastung
Die A5 bei Lahr wird täglich von zehntausenden Fahrzeugen genutzt. Das hohe
Verkehrsaufkommen und die angrenzenden Anschlussstellen erzeugen eine hohe
Verkehrsbelastung, die insbesondere in Baustellenbereichen zu signifikanten
Verzögerungen führt. Der Abschnitt ist besonders stark frequentiert, da er eine
Hauptverbindung im Rheintal darstellt und den Verkehr zwischen Deutschland,
Frankreich und der Schweiz trägt. Der Verkehrsdruck hat in den letzten Jahren
kontinuierlich zugenommen und belastet die umliegenden Land- und Bundesstraßen,
was zusätzliche verkehrssichernde Maßnahmen erfordert.
4. Unfälle in den Jahren 2023 und 2024
Die Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Offenburg der vergangenen fünf Jahre zeigt
eine kontinuierliche Zunahme der Unfälle auf der A5 bei Lahr, bedingt durch die stark
frequentierte Strecke und die häufigen Baustellen. Im Jahr 2022 wurden hier etwa 50
größere Unfälle registriert. Besonders problematisch sind Auffahrunfälle, bei denen
häufig LKW beteiligt sind, was zu schweren Verletzungen und Vollsperrungen führt.

- 39 -

Die Unfallzahlen für 2023 und die vorläufigen Daten für 2024 zeigen eine unveränderte
Belastung mit häufigen Störungen und Staus nach Unfällen.
5. Verkehrstechnische Bedeutung des Autobahnanschlusses Lahr
Die Anschlussstelle Lahr ist ein wichtiger Zubringer zu den Bundesstraßen B415 und
L103, die das regionale Verkehrsnetz verknüpfen und zu einer Entlastung der
angrenzenden Verkehrsinfrastruktur beitragen. Die Anschlussstelle verbessert die
Erreichbarkeit für Pendler und den Zugang zu den Industrie- und Gewerbegebieten,
was sie zu einem wichtigen regionalen Verkehrsknotenpunkt macht. Der
Autobahnanschluss erleichtert die Verteilung des Verkehrsaufkommens und trägt zur
Mobilität in der Region Offenburg-Lahr-Herbolzheim bei, indem er den lokalen und
Fernverkehr effizient miteinander verbindet.
6. Auswirkungen auf die Feuerwehr Lahr
Der hohe Verkehrsfluss auf der A5 und die damit verbundenen Unfälle haben direkte
Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Lahr. Insbesondere bei
schweren Unfällen oder Vollsperrungen aufgrund von Baustellen und Staus ist mit
erheblichen Verzögerungen beim Erreichen des Einsatzorts zu rechnen. Die
Feuerwehr muss regelmäßig mit längeren Anfahrtszeiten rechnen, was im Ernstfall die
Reaktionsgeschwindigkeit und die Effektivität von Rettungsmaßnahmen
beeinträchtigen kann. Zudem erfordert die Sicherstellung der Feuerwehrdurchfahrt in
dichtem Verkehr und bei Staus gezielte Maßnahmen, um die Einsatzkräfte schnell und
sicher zum Unfallort zu führen. In solchen Situationen ist die enge Zusammenarbeit
mit der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden von entscheidender Bedeutung, um
den Verkehrsfluss zu regulieren und schnelle Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen.

- 40 -

3.1.6 Sozialreport Lahr 2024
Bei der Auswertung des Sozialreports 2024 der Stadt Lahr konnten für die
Risikobewertung vier wesentliche Unterpunkte erkannt werden:
Bevölkerungsstruktur, Bauliche Entwicklung, Haushaltsgröße sowie Einkommen und
Armut.

Bevölkerungsstruktur: Lahr verzeichnet eine zunehmende Alterung der
Bevölkerung, was zu einer höheren Anzahl an Senioren führt. Dies hat direkte
Auswirkungen auf die Einsatzfrequenz und Art der Notfälle, die die Feuerwehr
betreffen, wie z.B. medizinische Notfälle und altersbedingte Unfälle.

Abbildung 8: Darstellung der Bevölkerungsstruktur

Bauliche Entwicklung: Die Stadt Lahr expandiert, insbesondere in neuen
Wohngebieten und Gewerbeparks. Diese Entwicklungen erfordern eine Überprüfung
und Anpassung der Feuerwehrinfrastruktur, um effektive Reaktionszeiten zu
gewährleisten und sicherzustellen, so dass alle neuen Baugebiete ausreichend
abgedeckt sind.

- 41 -

Haushaltsgröße: Ein Trend zu kleineren Haushalten, insbesondere SingleHaushalten, bedeutet, dass mehr Menschen allein leben. Dies kann zu einer erhöhten
Verwundbarkeit bei Notfällen führen, da alleinlebende Personen möglicherweise
langsamer Hilfe anfordern oder auf sich aufmerksam machen können.

Abbildung 9: Art und Verteilung der Haushalte

Einkommen und Armut: Im Sozialreport wird auf soziale Ungleichheiten
hingewiesen, die in bestimmten Stadtteilen bestehen. Einkommensschwache
Haushalte könnten durch schlechte Wohnbedingungen einem höheren Brand- oder
Unfallrisiko ausgesetzt sein, was besondere Aufmerksamkeit und präventive
Maßnahmen seitens der Feuerwehr erfordert.

- 42 -

Abbildung 10: Altersstruktur in der Stadt Lahr

Diese Informationen sind für die Einsatzplanung und Risikoanalyse der Feuerwehr von
Bedeutung.

- 43 -

3.1.7 Flugplatz und Gewerbepark Lahr
Sonderflugplatz
Der Lahrer Flugplatz, wird seit 2001 von der Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG privat
geführt. Zunächst wurde der zuvor militärisch genutzte Flugplatz als
Verkehrslandeplatz genutzt, bevor er zur Unterstützung von Frachtflügen
weiterentwickelt wurde. Der Flughafen erhielt 2002 die Lizenz als Sonderflughafen für
Fracht, was es ihm erlaubt, Frachtflugzeuge aller Größen abzufertigen. Dieser Status
ermöglicht Frachtflüge nach vorheriger Anmeldung.
Ab 2006 erhielt der Flughafen zusätzlich die Lizenz als Sonderflughafen für PassagierBedarfsflugverkehr, insbesondere für Gäste des Europa-Parks in Rust. Während der
Sommersaison werden regelmäßig Passagiermaschinen abgefertigt.
IATA / ICAO Kürzel LHA / EDTL
Landebahn Klassifizierung PCN 100 F/D/W/T
Die Landebahnklassifizierung "PCN 100 F/D/W/T" beschreibt die Tragfähigkeit und
Bauweise der Landebahn und steht für:
➢
➢
➢
➢
➢

PCN 100: Die Tragfähigkeit der Landebahn, wobei ein höherer PCNWert eine höhere Tragfähigkeit angibt.
F: Die Oberflächenart, hier "F" für flexible, also eine flexible
Oberfläche.
D: Die Untergrundfestigkeit, wobei "D" für einen mittleren Untergrund
(subgrade) steht.
W: Die maximale Radlastverteilung, "W" für einen hohen
Verteilungswert (tire pressure).
T: Die Anwendungsart, "T" für technische Bewertung (Technical).

Diese Klassifizierung zeigt, dass die Landebahn sehr leistungsfähig ist, da sie schwere
und große Flugzeuge tragen kann, was für Fracht- und Passagierflüge wichtig ist.
Passagierflüge
Am Flugplatz Lahr werden jährlich etwa 16.000 Flugbewegungen registriert, wobei
Passagierflüge insbesondere in der Sommersaison für den nahegelegenen EuropaPark eine Rolle spielen. Im Jahr 2007 wurden über 7.000 Passagiere im Rahmen eines
Testlaufs abgefertigt. Diese Flüge bieten eine direkte Verbindung für Besucher des
Freizeitparks und sind ein wichtiger Bestandteil des Flugverkehrs am Airport Lahr.
Trotz der Möglichkeiten für Passagierverkehr bleibt dieser Bereich im Vergleich zu den
Frachtflügen weniger intensiv genutzt.

- 44 -

Frachtflüge
Der Flugplatz Lahr ist ein bedeutender Logistikstandort mit einer speziellen Lizenz als
Sonderflughafen für Fracht. Unternehmen wie DHL, TNT, Schenker, dsv und Zalando
nutzen den Flughafen für den Umschlag von Fracht. Die Infrastruktur des Flughafens,
einschließlich der 3.000 Meter langen Landebahn und der 60.000 Quadratmeter
großen Vorfeldfläche, unterstützt den reibungslosen Betrieb von Frachtflugzeugen.
Obwohl genaue Zahlen zu den jährlich umgeschlagenen Tonnen Fracht nicht
verfügbar sind, ist die Nutzung durchführende Logistikunternehmen ein Indikator für
die hohe Leistungsfähigkeit des Flughafens.
In den letzten zehn Jahren hat sich der Flugplatz Lahr als wichtiger Logistik- und
Frachtstandort etabliert, während der Passagierverkehr eine ergänzende Rolle spielt.
Die kontinuierliche Nutzung durch bedeutende Logistikunternehmen zeigt die
Attraktivität des Flughafens als Frachtdrehkreuz. Trotz der geringeren Bedeutung des
Passagierverkehrs bleibt der Flughafen flexibel und bietet vielseitige
Nutzungsmöglichkeiten, was zur wirtschaftlichen Dynamik der Region beiträgt.
Um auf Einsätze mit Luftfahrzeugen zum Passagier- und Frachttransport vorbereitet
zu sein, benötigt eine kommunale Feuerwehr, insbesondere eine Kommune wie Lahr
mit 50.000 Einwohnern und einer freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften,
aus gutachterlicher Sicht spezielle Fähigkeiten und Ausrüstungen.
Nachfolgend geben wir aus Sicht der Verfasser Handlungsempfehlungen für:
1.
2.
3.
4.
5.
6.

Ausbildung und Schulung
Technische Fähigkeiten
Ausrüstung
Einsatzplanung und -koordination
Zusammenarbeit und Vernetzung
Prävention und Vorbeugung

Die folgenden Anforderungen basieren auf den Richtlinien der International Civil
Aviation Organization (ICAO) und den gesetzlichen Vorgaben.
1. Ausbildung und Schulung
• Spezialisierte Ausbildung: Schulungen gemäß den Vorgaben des ICAO-Annex
14, Volume I, insbesondere im Umgang mit Flugzeugbränden und
Rettungstechniken.
• Kenntnis
der
Luftsicherheitsvorschriften:
Vertrautheit
mit
dem
Luftsicherheitsgesetz
(LuftSiG)
und
den
entsprechenden
Durchführungsverordnungen.

- 45 -

•

Regelmäßige Übungen: Durchführung von Übungen, die auf die spezifischen
Risiken des Flughafens Lahr abgestimmt sind, um die Einsatzbereitschaft
sicherzustellen.

2. Technische Fähigkeiten
• Brandbekämpfung: Kompetenz im Einsatz von Löschmitteln, die für
Flugzeugbrände geeignet sind, einschließlich Schaum- und Pulverlöschmitteln.
• Rettungstechniken: Fähigkeit zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen bei
Flugzeugunfällen,
einschließlich
der
Nutzung
von
hydraulischen
Rettungsgeräten und Rettungsplattformen.
• Gefahrstoffmanagement: Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen, die bei
Luftfahrzeugen auftreten können, insbesondere bei Frachtflügen.
3. Ausrüstung
• Löschmittel: Bereitstellung von Schaum- und Pulverlöschmitteln in
ausreichender Menge, angepasst an die potenziellen Risiken des Flughafens.
• Einsatzfahrzeuge: Vorhaltung von Fahrzeugen mit ausreichender
Löschmittelkapazität und spezieller Ausrüstung für Flugzeugunfälle.
• Rettungsausrüstung: Ausrüstung mit Rettungsplattformen, hydraulischen
Schneidgeräten und weiteren Spezialwerkzeugen für die Flugzeugrettung.
4. Einsatzplanung und -koordination
• Notfallpläne: Erstellung von Notfallplänen, die auf die spezifischen Risiken des
Flughafens Lahr abgestimmt sind, unter Berücksichtigung der ICAO-Richtlinien.
• Kommunikationsstrukturen: Aufbau effizienter Kommunikationswege mit dem
Flughafenbetreiber und anderen relevanten Stellen.
• Szenarien Planung: Regelmäßige Durchführung von Übungen, die
verschiedene Unfallszenarien abdecken, um die Einsatzbereitschaft zu
gewährleisten.
5. Zusammenarbeit und Vernetzung
• Kooperation mit Nachbarfeuerwehren: Etablierung von Abkommen mit
umliegenden Feuerwehren zur Unterstützung bei Großschadenslagen.
• Abstimmung mit Luftfahrtbehörden: Enge Zusammenarbeit mit der Luftaufsicht
und relevanten Luftfahrtbehörden, um eine effektive Einsatzkoordination
sicherzustellen.
• Integration von Spezialkräften: Bei Bedarf Einbindung von Spezialkräften, wie
dem Technischen Hilfswerk (THW), insbesondere bei komplexen Einsatzlagen.
6. Prävention und Vorbeugung
• Risikobewertungen: Regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen in Bezug
auf den Flughafenbetrieb, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu identifizieren.

- 46 -

•

•

Sicherheitsinspektionen:
Durchführung
von
Inspektionen
der
Flughafeninfrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Betreiber, um
Sicherheitsmängel zu erkennen und zu beheben.
Schulungsprogramme:
Entwicklung
von
Schulungsprogrammen
zur
Sensibilisierung für spezifische Gefahren im Zusammenhang mit dem
Flughafenbetrieb.

Die Feuerwehr der Stadt Lahr trägt eine zentrale Rolle im Brandschutz und in der
Gefahrenabwehr am Flughafen Lahr. Es ist essenziell, dass sie über die notwendige
Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzplanung verfügt, um den Anforderungen gerecht
zu werden. Dabei sind die ICAO-Richtlinien sowie nationale gesetzliche Vorgaben, wie
das Luftsicherheitsgesetz und die Feuerwehrgesetze des Landes BadenWürttemberg, maßgeblich.

- 47 -

Gewerbepark
Der Gewerbepark am Airport Lahr, bekannt als Black Forest Business Park, umfasst
370 Hektar und bietet vielfältige Möglichkeiten für Investoren und Mieter. Die
hervorragende Verkehrsanbindung und die maßgeschneiderten Flächen haben
bedeutende Logistikunternehmen wie Fiege, dsv, DHL, TNT, REWE, LahrLogistics
und Zalando angezogen. Neben Logistikunternehmen sind auch zahlreiche
international agierende Industrieunternehmen ansässig. Die Vermarktung und
Entwicklung dieser Flächen wird durch die startkLahr Industrie- und Gewerbezentrum
Raum Lahr GmbH vorangetrieben, was den Gewerbepark zu einem wichtigen
Wirtschaftsstandort in der Region macht.
Um auf Einsätze zur Bekämpfung von Industriebränden vorbereitet zu sein, benötigt
eine kommunale Feuerwehr, insbesondere eine Kommune wie Lahr mit 50.000
Einwohnern und einer freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, aus
gutachterlicher Sicht spezielle Fähigkeiten und Ausrüstungen.
Nachfolgend geben wir aus Sicht der Verfasser Handlungsempfehlungen für:
1.
2.
3.
4.
5.
6.

Ausbildung und Schulung
Technische Fähigkeiten
Ausrüstung
Einsatzplanung und -koordination
Zusammenarbeit und Vernetzung
Prävention und Vorbeugung

1. Personelle Fähigkeiten und Ausbildung
• Grundausbildung und Spezialausbildung: Alle Feuerwehrleute sollten eine
fundierte Grundausbildung haben, ergänzt durch spezielle Schulungen im
Bereich der Industriebrandbekämpfung.
• Spezialisierte Teams: Ausbildung und Einsatz spezialisierter Teams, wie z.B.
Gefahrgutgruppen, Höhenrettungsteams oder Atemschutzgeräteträger.
• Fortbildung und Übungen: Regelmäßige Fortbildungen und Übungen,
einschließlich großangelegter Übungen, um auf verschiedene Szenarien
vorbereitet zu sein.

- 48 -

2. Technische Ausrüstung
• Löschfahrzeuge: Spezielle Löschfahrzeuge wie Tanklöschfahrzeuge (TLF),
Löschgruppenfahrzeuge (LF) und Drehleiterfahrzeuge (DLK).
• Schaum- und Löschmittel: Ausreichende Mengen an speziellen Löschmitteln,
insbesondere Schaum, um brennbare Flüssigkeiten und Chemikalien effektiv
zu bekämpfen.
• Atemschutzgeräte: Hochwertige Atemschutzgeräte (PA-Geräte) und
regelmäßige Wartung und Schulung der Träger.
• Wärmebildkameras: Einsatz von Wärmebildkameras zur Identifizierung von
Brandherden und zur Sicherstellung der Sicherheit der Einsatzkräfte.
• Spezialwerkzeuge: Werkzeuge zum Öffnen von Industrieanlagen und zum
Zugang zu schwer zugänglichen Bereichen.
• Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Hochwertige Schutzkleidung,
einschließlich Hitzeschutzanzügen und chemikalienresistenter Kleidung.
3. Strategische und taktische Fähigkeiten
• Einsatzleitung und Koordination: Fähigkeit zur effektiven Einsatzleitung,
einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und
Hilfsorganisationen.
• Gefahrenerkennung und -bewertung: Fähigkeiten zur schnellen und präzisen
Einschätzung der Gefahrenlage, einschließlich der Identifikation von
Gefahrstoffen.
• Lagekarten und Einsatzpläne: Nutzung von digitalen Lagekarten und
detaillierten Einsatzplänen für Industriegebiete.
• Kommunikation: Zuverlässige Kommunikationsmittel und -strategien zur
Koordination großer Einsatzstellen.
4. Zusammenarbeit und Vernetzung
• Kooperation mit Werkfeuerwehren: Enge Zusammenarbeit mit vorhandenen
Werkfeuerwehren und Sicherheitsdiensten von Industrieanlagen.
• Netzwerke und Austausch: Aufbau und Pflege von Netzwerken mit
benachbarten Feuerwehren und Spezialkräften (z.B. Gefahrgutzüge auf Kreisund Landesebene).
• Partnerschaften mit Unternehmen: Regelmäßige Treffen und Planungen mit
örtlichen Industrieunternehmen zur Abstimmung von Notfallplänen und
Ressourcen.
5. Prävention und Aufklärung
• Brandverhütungsschau: Regelmäßige Inspektionen von Industrieanlagen zur
Identifizierung und Behebung von Brandrisiken im Rahmen der
Brandverhütungsschauen unter Leitung der Baurechtsbehörde.
• Aufklärung und Training: Durchführung von Brandschutzschulungen und trainings für Mitarbeiter von Industrieunternehmen.
- 49 -

•

Erstellung von Brandschutzkonzepten: Entwicklung und Implementierung von
individuellen Brandschutzkonzepten für industrielle Anlagen in
Zusammenarbeit mit den Unternehmen.

6. Ressourcenmanagement
• Materialwirtschaft: Effiziente Verwaltung und Nachschub von
Verbrauchsmaterialien und Löschmitteln.
• Finanzierung und Budgetierung: Sicherstellung ausreichender finanzieller
Mittel zur Anschaffung und Wartung von Spezialausrüstung und zur
Durchführung von Schulungen.
Um gut vorbereitet zu sein, benötigt die Feuerwehr Lahr nicht nur umfangreiche
technische Ausrüstung und spezialisiertes Personal, sondern auch eine effektive
Einsatzstrategie und enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Partnern.
Regelmäßige Übungen, fortlaufende Schulungen und ein starkes Netzwerk sind
essenziell, um im Ernstfall effektiv und sicher agieren zu können.

- 50 -

3.1.8 Klinikstandort Lahr / Neubau Klinikum Lahr

Abbildung 11: Klinikstandorte Lahr und künftiger Standort Neubau Ortenau Klinikum Lahr, Kartenausschnitt
erstellt mit https://www.geoportal-bw.de/

Der Klinikstandort Lahr im Schwarzwald umfasst zwei bedeutende Einrichtungen: das
Ortenau Klinikum Lahr und das MediClin Herzzentrum Lahr.
Das Ortenau Klinikum Lahr ist ein Akutkrankenhaus mit einem breiten Spektrum an
medizinischen Fachbereichen, darunter Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und
Orthopädie. Es verfügt über rund 350 Betten und ist ein wichtiger Bestandteil der
regionalen Gesundheitsversorgung.
Ein Neubau des Ortenau Klinikums im Lahrer Westen ist geplant. Das Projekt sieht
eine Fertigstellung bis 2030 vor. Bis zur Eröffnung des neuen Klinikums bleibt der
bisherige Standort in Betrieb. Das Vorhaben hat erhebliche städtebauliche
Auswirkungen für Lahr, da es eine moderne medizinische Infrastruktur schafft und zur
städtischen Entwicklung beiträgt. Die Stadt plant dafür den Ausbau der
verkehrstechnischen Anbindung, um die Erreichbarkeit für Notfälle und den
allgemeinen Verkehr zu verbessern.
Das MediClin Herzzentrum Lahr ist spezialisiert auf Herz- und Gefäßmedizin. Mit etwa
100 Betten bietet es modernste Diagnostik und Therapie, einschließlich komplexer
Herzoperationen und interventioneller Kardiologie.
Beide Einrichtungen sind essenziell für die medizinische Versorgung der Region und
decken sowohl allgemeine als auch hochspezialisierte Behandlungen ab.
Das Innenministerium Baden-Württemberg plant die Stationierung eines
Rettungshubschraubers am Standort Lahr. Dieser Standort wurde ausgewählt, um die
Rettungsversorgung in der Region zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die
Schnelle Erreichbarkeit von Notfallorten in ländlichen Gebieten und schwierigen
Geländeverhältnissen des Schwarzwaldes. Der Rettungshubschrauber soll sowohl in
- 51 -

der Primärrettung (direkte Notfallversorgung) als auch im Sekundärtransport
(Verlegung von Patienten zwischen Kliniken) eingesetzt werden. Die Stationierung
wird eine wesentliche Ergänzung zur bestehenden Rettungsinfrastruktur darstellen
und den Notfalltransport erheblich beschleunigen.
Für die Risikobewertung des Einsatzgebiets der Feuerwehr Lahr spielen die
Klinikstandorte in zweierlei Hinsicht eine Rolle.
Einerseits stellen die Kliniken an sich besondere Objekte für die Planung der
Gefahrenabwehr dar. Bei Eintritt eines Schadensereignisses kann das sonst
baurechtlich vorausgesetzte Selbstrettungsprinzip der Gebäudenutzer nicht
vollumfänglich angewendet werden. Insbesondere Patienten benötigen zur Flucht aus
dem Gefahrenbereich Hilfe von Dritten. Auch durch medizinische Geräte und
Einrichtungen sowie Labore oder Isolierstationen ergeben sich für die Einsatzplanung
der Feuerwehr erhebliche Mehraufwände.
Die Feuerwehr Lahr ist bei der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung von der
unteren Katastrophenschutzbehörde des Ortenaukreises zu beteiligen.
Andererseits ist durch die Bündelung und Spezialisierung sowie der zusätzlichen
Errichtung eine Rettungshubschrauberstandortes mit einer Zunahme von
Flugbewegungen durch Rettungshubschrauber zu rechnen.
Für die künftige Sicherstellung des Brandschutzes am neuen Standort des Ortenau
Klinikums ist zu prüfen, ob dies künftig betrieblich durch das Klinikum selbst abgebildet
werden kann. Zumindest sollten bei der Planung die baulichen Voraussetzungen für
den Brandschutz an einem Hubschrauberlandeplatz geprüft werden. Vorbild hierfür
kann die Ausstattung der Hubschrauberlandeplätze am Universitätsklinikum Freiburg
sein.
Um auf Einsätze in Krankenhäusern vorbereitet zu sein, benötigt eine kommunale
Feuerwehr, insbesondere eine Kommune wie Lahr mit 50.000 Einwohnern und einer
freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, aus gutachterlicher Sicht spezielle
Fähigkeiten und Ausrüstungen.
Nachfolgend geben wir aus Sicht der Verfasser Handlungsempfehlungen für:
1.
2.
3.
4.
5.
6.

Ausbildung und Schulung
Technische Fähigkeiten
Ausrüstung
Einsatzplanung und -koordination
Zusammenarbeit und Vernetzung
Prävention und Vorbeugung

- 52 -

1. Ausbildung und Schulung:
• Spezielle Schulungen zu Evakuierungsplänen, medizinischer Infrastruktur und
besonderen Risiken in Kliniken.
• Schulung des horizontalen Evakuierungsprinzips aus einem betroffenen
Brandabschnitt in einen sicheren Brandabschnitt.
2. Technische Fähigkeiten:
• Erlernen von Techniken zur sicheren Brandbekämpfung in hochsensiblen
Bereichen, wie Intensivstationen oder Operationssälen.
• Erlernen von Techniken zur Rettung immobiler Personen
3. Ausrüstung:
• Bereitstellung von Spezialausrüstung für den Einsatz in Krankenhäusern, z.B.
Atemschutzgeräte und Löschmittel, die empfindliche Geräte schonen.
4. Einsatzplanung und -koordination:
• Engmaschige Zusammenarbeit mit dem Klinikpersonal und der
Krankenhausleitung, um eine effiziente Evakuierung sicherzustellen.
5. Zusammenarbeit und Vernetzung:
• Verbindliche Kommunikationswege und regelmäßige Übungen zwischen
Feuerwehr, Krankenhaus und Rettungsdiensten.
6. Prävention und Vorbeugung:
• Durchführung regelmäßiger Brandschutzinspektionen und -übungen in
Kliniken, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Präventionsmaßnahmen zu
verstärken.
Die Stadt Lahr ist im Feuerwehrgesetz § 3 aufgefordert eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Um dieser
Anforderung gerecht zu werden, bedarf es einer Analyse der potenziellen Gefahren
und Risiken, die unter anderem Aufgrund der Bevölkerungsstruktur, der
geographischen Lage, der Flächennutzung sowie der vorhandenen Infrastruktur
auftreten können. Um auf die Gefahren und Risiken in geeigneter Weise reagieren zu
können, verfügt die Feuerwehr Lahr über entsprechende Fähigkeiten oder muss diese
entwickeln.
Das Kapitel Gefahrenanalyse untersucht im Nachfolgenden welche konkreten
Gefahren und Risiken planungsrelevant bestehen und gibt Hinweise welche
Fähigkeiten für die Gefahrenabwehr erforderlich sind.

- 53 -

3.2 Löschwasserversorgung

Art der
Löschwasserversorgung

Verteilung (Schätzwerte)

... durch Trinkwasserversorgung
Gemäß DVGW 405

80%

... durch Brunnen

5%

... durch
Zisternen/Löschwasserteiche

5%

... durch Entnahmestelle offenes
Gewässer

10%

Tabelle 3: Verteilung der Löschwasserversorgungsarten im Stadtgebiet Lahr

Die Löschwasserversorgung durch das öffentliche Trinkwassernetz der Stadt Lahr
ist grundsätzlich als gut und ausreichend zu bewerten. Außerhalb der Ortslagen
befindlichen Objekte, wie beispielsweise landwirtschaftliche Außenanlagen
(Aussiedlerhöfe, Ställe und Gehöfte) halten zum Teil zusätzliche Löschwasserbehälter oder Löschwasserteiche vor.
In den Außenbereichen Langenhard und Gereut ist keine ausreichende
Löschwasserversorgung vorhanden, insbesondere in den Aussiedlerhöfen in Sulz,
Hugsweier und Kippenheimweiler. Um diese Defizite zu kompensieren, sollte der
Einsatz von technischen Lösungen wie einem Abrollbehälter Wasser mit 8.000
Litern in Betracht gezogen werden.
Für die Sicherstellung der 1. Eintreffzeit und ersten Maßnahmen an der jeweiligen
Einsatzstelle wird künftig ein Löschgruppenfahrzeug 10 bei jeder Einsatzabteilung
vorgehalten. Das Löschgruppenfahrzeug 10 sollte über mit mindestens 1.000 Liter
Wasser besser 2.000 Liter Wasser verfügen.
Der Stadt Lahr wird empfohlen zu prüfen, ob die Löschwasserversorgung gemäß
den Richtwerten für den Löschwasserbedarf unter Berücksichtigung der baulichen
Nutzung und Gefahr der Brandausbreitung nach den Technischen Regeln des
Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.; Arbeitsblatt 405 im
Stadtgebiet Lahr ausreichend ist oder ob künftige Verbesserungen erzielt werden
können.
- 54 -

3.3 Bewertung des Gefahrenpotentials
Im Bundesland Hessen wurden zur Bewertung des Gefahrenpotentials für eine Stadt
grundsätzliche Gefahrenstufen vordefiniert. Je nach fachlicher Einstufung der örtlichen
Verhältnisse muss die Feuerwehr entsprechend künftig organisiert und ausgerüstet
sein. Weil in Baden-Württemberg ein solches Papier nicht vorliegt, empfiehlt es sich,
sich fachlich an Hessen zu orientieren.
Bei Brandereignissen werden die folgenden Definitionen von Gefahrenstufen
eingeführt:
Gefahrenstufe
B1

B2

B3

B4

Kennzeichnende Merkmale
•

Gebäude: höchstens 8 m Brüstungshöhe eines Aufenthaltsraumes

•

weitgehend offene Bauweise (keine oder nur dünne Besiedlung)

•

im Wesentlichen Wohngebäude

•

keine nennenswerten Gewerbebetriebe

•

keine baulichen Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung

•

Gebäude: höchstens 8 m Brüstungshöhe eines Aufenthaltsraumes

•

überwiegend offene Bauweise (teilweise Reihenbebauung)

•

überwiegend Wohngebäude (Wohngebiete)

•

einzelne kleinere Gewerbebetriebe, Handwerks- und Beherbergungsbetriebe

•

keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen und Räume besonderer Art
und Nutzung (Sonderbauten)

•

Gebäude: über 8 m Brüstungshöhe eines Aufenthaltsraumes, aber höchstens 22 m
Fußbodenhöhe des höchsten Aufenthaltsraumes

•

offene und geschlossene Bauweise

•

Mischnutzung

•

im Wesentlichen Wohngebäude

•

kleinere bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten)

•

Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang oder mit Werkfeuerwehr

•

landwirtschaftliche Betriebe mit Großställen

•

Gebäude: über 8 m Brüstungshöhe eines Aufenthaltsraumes, aber höchstens 22 m
Fußbodenhöhe des höchsten Aufenthaltsraumes

•

zum überwiegenden Teil großflächig geschlossene Bauweise

•

Mischnutzung, u. a. mit Gewerbegebieten

•

große bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten)

•

Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne
Werkfeuerwehr

Quelle: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen
Organisationsverordnung - FwOV) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport; Stand: 07.12.2021.

- 55 -

Feuerwehren

(Feuerwehr-

Bei technischen Hilfeleistungsereignissen werden die folgenden Definitionen von
Gefahrenstufen eingeführt:
Gefahrenstufe
TH 1

TH 2

TH 3

TH 4

Kennzeichnende Merkmale
•

Gemeindestraßen

•

kleine Handwerksbetriebe

•

kleine Gewerbebetriebe

•

Kreis- und Landesstraßen

•

kleine Gewerbebetriebe

•

größere Handwerksbetriebe

•

Bundesstraßen

•

größere Gewerbebetriebe oder Schwerindustrie

•

vierspurige Bundesstraßen

•

zugewiesene Einsatzbereiche auf Verkehrswegen

•

Schwerindustrie

Quelle: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen
Organisationsverordnung - FwOV) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport; Stand: 07.12.2021.

Feuerwehren

(Feuerwehr-

Bei Gefahrgutereignissen werden die folgenden Definitionen von Gefahrenstufen
eingeführt:
Gefahrenstufe
ABC 1

Kennzeichnende Merkmale
A – kein genehmigungspflichtiger Umgang mit radioaktiven Stoffen, Bereiche mit radioaktiven
Stoffen, die der Gefahrengruppe IA nach FwDV 500 zuzuordnen sind,
B – keine Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umgehen, Bereiche
mit biologischen Stoffen, die der Gefahrengruppe IB nach FwDV 500 zuzuordnen sind, ein
Bereich oder wenige Bereiche mit biologischen Stoffen, die der gefahrengruppe IIB nach
FwDV 500 zuzuordnen sind,
C – kein bedeutender Umgang mit C-Gefahrstoffen, Bereiche mit C-Gefahrstoffen, die der
Gefahrengruppe IC nach FwDV 500 zuzuordnen sind, ein Beriech oder wenige Bereiche
mit C-Gefahrenstoffen, die der gefahrengruppe IIC nach FwDV 500 zuzuordnen sind.

ABC 2

A – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, die gemäß FwDV
500 in die Gefahrengruppe IIA eingestuft sind
B – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umgehen, die gemäß FwDV
500 in die Gefahrengruppe IIB eingestuft sind
C – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die in geringem Umfang mit C-Gefahrstoffen umgehen.
Lagerung von Gefahrstoffen mit geringem Gefahrenpotenzial (keine Chemikalienlager)

ABC 3

A – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, die gemäß FwDV
500 in die Gefahrengruppe IIIA eingestuft sind
B – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umgehen, die gemäß FwDV
500 in die Gefahrengruppe IIIB eingestuft sind
C – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die in mittlerem oder großem Umfang mit CGefahrstoffen umgehen. Chemikalienhandlungen oder -lager

Quelle: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen
Organisationsverordnung - FwOV) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport; Stand: 07.12.2021.

- 56 -

Feuerwehren

(Feuerwehr-

Bei Wasserrettungsereignissen
Gefahrenstufen eingeführt:
Gefahrenstufe

werden

die

folgenden

Definitionen

von

Kennzeichnende Merkmale

W1

W2

W3

•

keine nennenswerten Gewässer vorhanden

•

kleinere Bäche

•

größere Weiher, Badeseen

•

Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt

•

Flüsse oder Seen mit gewerblicher Schifffahrt

•

zugewiesene Einsatzbereiche auf Bundeswasserstrassen

•

Flusshäfen oder Hafenanlagen

Quelle: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FeuerwehrOrganisationsverordnung - FwOV) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Stand: 07.12.2021.

Bewertung
Basierend auf den oben dargestellten Gefahrenstufen wird in den folgenden Kapiteln
des ‚Feuerwehrbedarfsplan‘ die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen
Feuerwehr Lahr anhand der fachlichen Einstufung zur Sicherstellung der verpflichteten
Schutzziele für das ‚gesamte‘ Stadtgebiet getroffen:
Einsatzarten

Gefahreneinstufung

Brandschutz

B4

Technischen Hilfeleistung

TH 4
ABC 3*1

Gefahrgut

W 2*2

Wasserrettung
Tabelle 4: Bewertung des Einsatzgebiets Lahr auf sein Risiko
*1

Die Einstufung nach ABC 3 erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Unternehmen / Betriebe:
Schaeffler, Grohe, Galvanoforum und Chemie Uetikon (CU)
*2

Die Einstufung nach W 2 erfolgt auf der Grundlage des vorhandenen Sees in Kippenheimweiler. Die
Einsatzabteilung Kippenheimweiler verfügt zusammen mit der Fachgruppe Wasser über zwei Boote.

Die erfassten Gewerbebetriebe und die „größten“ Gefahrenpotentiale, die daraus
hervorgehen liegen im Stadtteil Lahr (Innenstadt/Kernstadt). Aus dieser fachlichen
Sicht heraus, muss für die Einhaltung der Schutzziele eine entsprechende,
leistungsfähige Feuerwehr bei der Einsatzabteilung Lahr (LZ 1- LZ 2) und im Hauptamt
vorgehalten werden.

- 57 -

Die Stadtteile Reichenbach, Hugsweier und Langenwinkel bestehen unter anderem
aus Gewerbe- und Industriebetrieben. Dies bedeutet ein größeres Gefahrenpotential
liegt vor. Für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit sollte deshalb je ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vorgehalten werden.
Die weiteren Stadtteile bestehen größtenteils aus Wohngebieten und haben ein
niedrigeres Gefährdungspotential.
Es wird eine Betrachtung der Gefahrenstufe für die Schutzbereiche Brandschutz,
Technische Hilfeleistung und Gefahrgut für die einzelnen Stadtteile durchgeführt und
die Mindestanforderungen der Einsatzfahrzeuge definiert.

Mindestanforderung

Gefahrenstufe für den Schutzbereich:

Einsatzfahrzeuge

Stadtteile
Brandschutz

Technische
WasserGefahrgut
Hilfeleistung
rettung
HLF 20, DLK
23/12, LF 10,
WLF
HLF 10, WLF
(HLF20
vorgesehen)

Lahr

B4

TH 4

ABC 3

W2

Hugsweier +
Langenwinkel

B4

TH 3

ABC 3

W1

Kippenheimweiler

B3

TH 2

ABC 1

W2

LF 10

Kuhbach

B3

TH 2

ABC 1

W1

LF 10

Mietersheim

B3

TH 2

ABC 1

W1

LF 10

Reichenbach

B3

TH 3

ABC 1

W1

HLF 10

Sulz

B3

TH 2

ABC 1

W1

LF 10

Tabelle 5: Detailliertere Bewertung des Risikos der einzelnen Stadtteile

Die Einsatzabteilung Lahr kann die geforderte 1. Eintreffzeit von 10 Minuten mit
mindestens neun Einsatzkräften einhalten. Die Einsatzabteilung Lahr sollte
grundsätzlich bei jeder Alarmierung, die eine zeitkritischen Einsatz parallel mit
alarmiert werden (Hinweis: In der derzeit gültigen Alarm- und Ausrückeordnung ist dies
- 58 -

bereits Werktags von 06:00 Uhr – 18:00 Uhr berücksichtigt). Eine weitere Parallelalarmierung von Einsatzabteilungen sollte stattfinden - dies insbesondere tagsüber gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung.
Bei den weiteren sieben Einsatzabteilungen sind für die 1. Eintreffzeit mindestens
sechs Einsatzkräfte in 10 Minuten an der Einsatzstelle ausreichend.
Für die Einhaltung des 2. Schutzziels sollten nach 15 Minuten neun weitere
Einsatzkräfte an der Einsatzstelle an jedem Ort in Stadtgebiet Lahr sein. Um dieses
Schutzziel/Eintreffzeit einzuhalten, wird grundsätzlich die Einsatzabteilung Lahr
parallel mit alarmiert.
Beim Ausfall, beispielsweise einer Reparatur, eines Einsatzfahrzeuges sollte auch
gewährleistet sein, dass ein Ersatzfahrzeug für den jeweiligen Standort bereitgestellt
wird.

Einsatzfahrzeuge
Der Brandschutz und die Technische Hilfeleistung muss eigenständig zu jeder Zeit im
Stadtgebiet Lahr durch die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr
gewährleistet sein. Die besondere Stellung der Einsatzabteilung Lahr als
Stützpunktfeuerwehr mit zusätzlichen Aufgaben in den Bereichen der Überlandhilfe im
Landkreis Ortenau und des Katastrophenschutzes muss hierbei jedoch ebenfalls
berücksichtigt werden.
Aus fachlicher Sicht muss jeder Standort der Freiwilligen Feuerwehr Lahr über ein
wasserführendes Einsatzfahrzeug verfügen.
Für die Sicherstellung des Grundschutzes in der Stadt Lahr und zur Erledigung aller
Aufgaben werden derzeit die folgenden Einsatzfahrzeuge vorgehalten:

Einsatzabteilung Lahr
Für den Brandeinsatz, Technische Hilfeleistungseinsatz und Gefahrguteinsatz sollte
die Einsatzabteilung Lahr über mindestens zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge
20, zwei Tanklöschfahrzeug 24/50 und eine Drehleiter DLK 23-12 verfügen.
Für die Durchführung der technischen Hilfe werden zwei Wechselladerfahrzeuge mit
dem Abrollbehälter Rüst, Abrollbehälter ABC/A, Abrollbehälter Transport und mobiler
Großlüfter vorgehalten. Für weitere Technische Hilfeleistungseinsätze wird ein
Kleineinsatzfahrzeug vorgehalten.

- 59 -

Für den Gefahrguteinsatz wird ein Dekontaminationsfahrzeug P vorgehalten.
Zur Sicherstellung der Einsatzleitung und Führungsunterstützung werden zwei
Kommandowagen und ein Einsatzleitwagen ELW 2 vorgehalten. Die Nutzung des
Kommandowagen ist beispielsweise für den Einsatzführungsdienst „Einsatzleiter vom
Dienst“ (EvD) und „B-Dienst“ notwendig.
Für den Personaltransport, Dienstfahrten zu Lehrgängen usw., sowie zum Verwenden
der vorhandenen Feuerwehranhänger werden mindestens zwei Mannschaftstransportwagen MTW vorgehalten.

Einsatzabteilung Hugsweier + Langenwinkel (West)
Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Löschgruppenfahrzeug KatS, zwei
Staffellöschfahrzeuge, ein Wechselladerfahrzeug WLF mit den Abrollbehältern
Schlauch, Sonderlöschmittel, Notfallstation und ein Mannschaftstransportwagen
vorgehalten.

Einsatzabteilung Kippenheimweiler
Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Staffellöschfahrzeug und Boot
vorgehalten.

Einsatzabteilung Kuhbach
Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Staffellöschfahrzeug und ein
Mannschaftstransportwagen vorgehalten.

Einsatzabteilung Mietersheim
Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Staffellöschfahrzeug und ein
Erkundungskraftwagen (Bund) vorgehalten.

Einsatzabteilung Reichenbach
Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Löschgruppenfahrzeug 16/12,
Staffellöschfahrzeug und ein Lastkraftwagen vorgehalten.

Einsatzabteilung Sulz
Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Löschgruppenfahrzeug 8/6 und ein
Mannschaftstransportwagen MTW vorgehalten.

- 60 -

4. Schutzziele
Der Gesetzgeber hat kein konkretes Schutzziel definiert, da der Brandschutz eine
originäre Aufgabe der Gemeinden und Städte darstellt und dementsprechend die
Festlegung der Schutzziele in kommunaler Eigenverantwortung unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgt.
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem
Innenministerium Baden-Württemberg Definitionen von Schutzzielen für Feuerwehren
erarbeitet, die auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und den AGBFEmpfehlungen entsprechen.
Die Feuerwehr Lahr hat sich daher bei der nachfolgenden Konzeption der Schutzziele
an das Dokument „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ des
Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg orientiert.
Aufgrund der oben beschriebenen spezifischen Gegebenheiten in der Stadt Lahr sind
Schutzziele in kommunaler Eigenverantwortung an die örtlichen Verhältnisse
festzulegen.

4.1 Personalbedarf
Nach den allgemeinen Erfahrungswerten ist eine ausreichende Personalstärke
gewährleistet, wenn die vorhandenen Fahrzeugsitzplätze (Funktionen) drei- bis
vierfach besetzt werden können (vergleiche § 3 FwG BW Rn8 Kommentar zum FwG
BW, Schäfer/Hildinger/Rosenauer, 4.Auflage). Der Faktor der Ausfallreserve ergibt
sich aus dem Verhältnis: Anzahl Abteilungsangehörige zu der Anzahl Funktionen auf
den Einsatzfahrzeugen.
Zur Realisierung und sicheren Erreichung der Schutzziele muss der Soll-Bedarf an zu
alarmierenden Einsatzkräften festgestellt werden. In der Regel wird davon
ausgegangen, dass bei einem Einsatz:
a) in der Nacht, an Feiertagen oder am Wochenende im Mittel ca. 50 % bis 70 %
der alarmierten Einsatzkräfte ins Feuerwehrhaus kommen und sich einsatzbereit
melden. Hier ist eine Personalreserve von 200 % (Faktor 2) anzusetzen
b) während der Arbeitszeit (Mo.-Fr. 07.00 Uhr-18:00 Uhr) im Mittel ca. 30 bis 40 %
der alarmierten Einsatzkräfte ins Feuerwehrhaus kommen und sich einsatzbereit
melden. Hier ist eine Personalreserve von 300 % (Faktor 3) anzusetzen
Diese Werte entsprechen den Erfahrungen in der Praxis.
- 61 -

Berechnungsgrundlage

(Voraussetzung: Fahrzeugsitzplätze = Funktion)

Nachts, feiertags oder Wochenende:
Funktion x 2 (Personalreserve 200 %) = Personalbedarf

Tageszeit/Arbeitszeit:
Funktion x 3 (Personalreserve 300 %) = Personalbedarf

Funktionen nach

benötigte

Planziele
10 min.

15 min. Funktionen

zu alarmierendes Personal
"Nachts"
mit Faktor 2

"Arbeitszeit"
mit Faktor 3

Standardbrand

9 (6)

9

18

36

54

Standardbrand BMA

9 (6)

9

18

36

54

Standardbrand Sonderobjekte

17

8

25

50

75

Technische Hilfeleistung

6

9

15

30

45

Gefahrgut

6

9

15

30

45

Abbildung 12: Schutzziele nach Funktion und Personal

Für die Stadtbezirke im Außenbereich wird bei den Schutzzielen „Standardbrand“ und
Standardbrand Brandmeldeanlage“ die Forderung von 9 Funktionen in der
1. Eintreffzeit auf 6 Funktionen reduziert.
Abweichungen im Personalbedarf
Hochwasser, usw. sind möglich.

durch

- 62 -

Großschadenlagen

wie

Unwetter,

Nach den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr BadenWürttemberg wird gefordert, dass nach der Alarmierung:

1. Eintreffzeit nach 10 Minuten 9 Feuerwehrangehörige und

2. Eintreffzeit nach 15 Minuten weitere 9 Feuerwehrangehörige

an der Einsatzstelle eintreffen.

Die Praxis bei der Feuerwehr Lahr weicht hier jedoch ab. Zur Erfüllung der ersten
Forderung, dem Eintreffen von 9 Einsatzkräften innerhalb von 10 Minuten nach
Alarmierung (1. Eintreffzeit), ist folgendes für die Gestellung der notwendigen
Einsatzkräfte vereinbart.
Für die hauptamtlichen Einsatzkräfte sowie die Löschzüge 1 und 2 sollten gemäß den
Anforderungen aus den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr“ 9
Funktionen in der 1. Eintreffzeit im Stadtgebiet - Kernstadt gewährleistet werden.
Für die Löschzüge 3 bis 5 sollte eine Besetzung mit 6 Funktionen in der 1. Eintreffzeit
ausreichen. Bei den Löschzügen 3 bis 5 kann eine Mannschaftsstärke von mindestens
sechs Feuerwehrangehörigen nur durch Parallelalarmierungen mehrerer
Einsatzabteilungen erreicht werden. Die geforderte Mindeststärke umfasst: einen
Gruppenführer, einen Maschinisten, einen Atemschutztrupp und einen Wassertrupp.
Durch die Umsetzung der Alarm- und Ausrückeordnung kommt es bei Bedarf zu einer
Parallelalarmierung von mehreren Einsatzabteilungen und das Additionsverfahren
garantiert dann die geforderten 18 Einsatzkräften in den Hinweisen der
Leistungsfähigkeit des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg.

- 63 -

4.2 Eintreffzeiten

Abbildung 13: Zeitketten Schutzziele der AGBF Bund / LFV BW

4.2.1 Eintreffzeit Standard-Brandeinsatz

Abbildung 14: Eintreffzeit Standard-Brandeinsatz

Die Eintreffzeit der Feuerwehr basiert auf der Tatsache, dass die Menschenrettung die
zeitkritischste Maßnahme darstellt. Da Rauchgasintoxikationen bei Wohnungsbränden
die mit Abstand häufigste Todesursache sind, kann die in einer wissenschaftlichen
Studie ermittelte Reanimationszeitgrenze für Personen im Brandrauch als
Orientierungswert herangezogen werden.

- 64 -

Diese Studie besagt, dass spätestens 13 Minuten nach Beginn der Rauchgasintoxikation mit der Reanimation angefangen werden muss, nach 17 Minuten geht die
Überlebenschance gegen Null.

Erst die Menschenrettung ...
Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung
auch die Brandbekämpfung ein entscheidender Faktor. Die mit der ersten Löscheinheit
zur Einsatzstelle gebrachten 9 Funktionen (Gruppe 1/8) sind hierfür jedoch nicht
ausreichend. Deshalb sind zusätzliche Einsatzkräfte notwendig.

… dann die Brandbekämpfung
Die nachrückenden Einsatzkräfte können später eintreffen. Der hierfür entscheidende
zeitkritische Faktor ist der voraussichtliche Zeitpunkt einer schlagartigen
Brandausbreitung: die Rauchgasdurchzündung (Flash-Over).

Diese tritt ungefähr 20 Minuten nach Brandausbruch ein. Sie führt nicht nur zur
schlagartigen Ausbreitung des Brandes, sondern auch zur schnellen und massiven
Ausbreitung des Brandrauches. Durch diesen Flash-Over sind nicht nur die
eingeschlossenen Personen, sondern auch die eingesetzten Feuerwehreinsatzkräfte
erheblich gefährdet.

Nach dem Eintreffen der ersten Einheiten müssen daher spätestens nach weiteren
sechs Minuten alle zur Schadensbewältigung benötigten Einsatzkräfte an der
Einsatzstelle verfügbar sein.

- 65 -

4.2.2 Eintreffzeit Standard Hilfeleistung

Abbildung 15: Eintreffzeit Standard- Hilfeleistung

Die Eintreffzeiten bei der Standardhilfeleistung orientieren sich an den
Einsatzmaßnahmen
der
Feuerwehr
und
der
notfallmedizinischen
Versorgungsstrategie. Hierbei werden die im Rettungsdienstgesetz beziehungsweise
im Rettungsdienstplan vorgegebenen Eintreffzeiten und die für die notfallmedizinische
Erstversorgung erforderliche Zeit zugrunde gelegt.
Der Rettungsdienst soll nach § 3 des Rettungsdienstgesetzes in maximal 12 Minuten
nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen. Da bei Unfällen, die eine
technische Hilfeleistung notwendig machen, vor der notfallmedizinischen Versorgung
oft erst der Zugang zum Verunfallten geschaffen werden muss, sollte die Feuerwehr
mindestens zeitgleich mit dem Rettungsdienst eintreffen.
Aus diesem Grund muss die Feuerwehr mit ihrer ersten Einheit spätestens zehn
Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen.
Die Feuerwehr führt immer die ersten beiden Phasen des Rettungsgrundsatzes durch:
1. Sichern und
2. Zugang schaffen.
Danach führt der Rettungsdienst die notfallmedizinischen Maßnahmen durch. Sollte
der Zugang zum Verunfallten schon geschaffen sein, bevor der Rettungsdienst an der
Einsatzstelle eintrifft, führt die Feuerwehr auch die dritte Phase des
Rettungsgrundsatzes mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durch:
3. die lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen.
An den möglichen Aufgaben der ersten beiden beziehungsweise der ersten drei
Phasen des Rettungsgrundsatzes orientiert sich auch die Zuordnung der Einsatzmittel.
Diese Aufgaben können von jeder Feuerwehr durchgeführt werden. Nach der
notfallmedizinischen Erstversorgung bzw. nach der Durchführung der
- 66 -

lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen folgt die vierte Phase des Rettungsgrundsatzes, das:
4. Befreien.
Das Befreien der verunfallten Person wird in Abstimmung mit dem Rettungsdienst
nach den Grundsätzen der patientenorientierten Rettung durchgeführt. Da für das
Befreien meist eine umfangreichere Geräteausstattung und auch größere
Einsatzfahrzeuge notwendig beziehungsweise vorteilhaft sind, im Gegenzug aber eine
größere Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen akzeptiert werden kann, wird
eine zweite Eintreffzeit für die hierfür notwendigen, weiteren Einheiten festgelegt.
Die Zeitspanne ergibt sich aus der Zeit, die zur Durchführung der lebenserhaltenden
Sofortmaßnahmen, beziehungsweise der notfallmedizinischen Erstversorgung
benötigt wird. Angesetzt werden hierfür zehn Minuten. Daraus ergibt sich, dass
spätestens 20 Minuten nach der Alarmierung eine Einheit an der Einsatzstelle
eintreffen muss, die die üblicherweise zum Befreien notwendigen Geräte mitführt.
Im Interesse einer optimalen Patientenversorgung und vor allem, weil zum Schaffen
eines Zugangs zum Verletzten der Einsatz von Spreizern und Schneidegeräte häufig
hilfreich und notwendig ist, sollte bereits 15 Minuten nach der ersten Alarmierung
ein Hilfeleistungssatz an der Einsatzstelle verfügbar sein. Dies gilt überall dort, wo
aufgrund der Verkehrssituation mit einer durchschnittlichen Eintrittswahrscheinlichkeit
von Unfällen gerechnet werden muss.

- 67 -

4.3 Definition der Schutzziele
4.3.1 Allgemeines
Im Rahmen der Schutzzieldefinition werden aus den Bereichen Brandeinsätze,
Hilfeleistungseinsätze und Gefahrguteinsätze Schutzziele definiert. Die Schutzziele
beschreiben
den
Soll-Zustand
der
zukünftigen
Feuerwehrarbeit.
Die
Schutzzieldefinition umfasst neben dem Personaleinsatz auch den Einsatz von
Fahrzeugen und Geräten.
Die Feuerwehr Lahr leistet im Jahr bei ca. 600 bis 800 Einsätzen Hilfe mit steigender
Tendenz. Je nach Anzahl der Einsätze durch Unwetter und Sturmschäden schwankt
diese Zahl. Nach der Alarmierung ist die Ausrückezeit für das erste Einsatzfahrzeug
im Mittel fünf Minuten. In der Folge verbleiben fünf Minuten für die Fahrzeit zur
Einsatzstelle. Die zeitkritischen Einsätze mit beispielsweise der Menschenrettung
müssen ausgewertet werden für das Erreichen des Schutzziels, das heißt für die
1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit.
4.2.2 Erläuterungen Funktionen, Ausrückestärke und Aufgaben
Funktionen

Gruppenführer

1.Löschfahrzeug

Maschinist

Angriffstrupp

Wassertrupp

Anzahl

Aufgaben im Brandeinsatz

1

Unterstützt bei der Erkundung des
Schadenschwerpunktes (Zugang,
Rauchgrenze, ...), Durchführung der
Menschenrettung/Brandbekämpfung, führt
ihr/ihm unterstellte Trupps, verantwortlich für
die Atemschutzüberwachung ihr/ihm
unterstellter Trupps

1

Fahrer/-in des ersten
Hilfeleistungslöschfahrzeuges, hilft bei der
Entnahme von Gerätschaften und bedient die
festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe)
am Fahrzeug

2

Durchführung der Menschenrettung, trägt
Umluft unabhängige Atemschutzgeräte,
Vornahme des ersten C-Rohres

2

Stellt die Wasserversorgung sicher, bringt
Gerätschaften vor, wird weiterer Angriffstrupp
oder Sicherheitstrupp, In Stellung bringen des
Be- und Entlüftungsgerätes

- 68 -

1

Erkundet die Anleitermöglichkeit am
Einsatzobjekt und stellt die
Einsatzbereitschaft her, Rettung bedrohter
Personen am Fenster

1

Fahrer/-in der Drehleiter, bedient die
Drehleiter

1

Bedient den Drehleiterkorb und bringt
Anbauteile an

9

10 Minuten nach der Alarmierung der
Einsatzkräfte.

1

Unterstützt bei der Erkundung der
Gebäuderückseite, Durchführung der
Menschenrettung/Brandbekämpfung über
einen zweiten Weg, sofern kein
eigenständiger anderer Einsatzauftrag:
Logistik, führt ihr/ihm unterstellte Trupps,
koordiniert die Wasserversorgung

1

Fahrer/-in des zweiten
Hilfeleistungslöschfahrzeuges hilft bei der
Entnahme von Gerätschaften und bedient die
festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe)
am Fahrzeug, führt die
Atemschutzüberwachung am
Pumpenbedienstand durch

2

Durchführung der Menschenrettung über
einen zweiten Weg, trägt Umluft
unabhängiges Atemschutzgeräte, Vornahme
des zweiten C-Rohres

Wassertrupp

2

Stellt die Wasserversorgung sicher, bringt
Gerätschaften vor, wird weiterer Angriffstrupp
oder Sicherheitstrupp

Sonderfunktionen

3

Tätigkeiten je nach Sonderfahrzeug

Summe der
Funktionen

18

Fahrzeugführer
Drehleiter
Drehleiter

Maschinist
Drehleiter
Korbbediener
Drehleiter
Summe der
Funktionen

Gruppenführer

2.Löschfahrzeug

Maschinist

Angriffstrupp

Sonderfahrzeug

15 Minuten nach der Alarmierung der
Einsatzkräfte.

Abbildung 16: Funktionen, Ausrückestärken und Aufgaben

- 69 -

4.3.2 Schutzzieldefinition
Definition - 1. Schutzziel: Freiwillige Feuerwehr „Innenstadt“

➢

In 10 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort mit 9 Funktionen
(1. Eintreffzeit)

Die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Innenstadtlöschzüge
müssen bei der 1. Eintreffzeit nach maximal 10 Minuten mit mindestens 9 Funktionen
an der Einsatzstelle sein.
tagsüber von 06:00 Uhr - 18:00 Uhr:
In diesem Zeitraum sollten 6 Funktionen durch das Hauptamt im ersten
Löschgruppenfahrzeug und 3 Funktionen in einem weiteren Einsatzfahrzeug (DLK
oder AB Rüst) durch das Ehrenamt zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit an der
Einsatzstelle sein.

Abbildung 17: 1. Schutzziel Innenstadt

- 70 -

Definition - 2. Schutzziel: Freiwillige Feuerwehr „Innenstadt“

➢

15 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort mit 18 Funktionen
(1. Eintreffzeit)

Nach weiteren 5 Minuten, das heißt nach insgesamt 15 Minuten für die 2. Eintreffzeit
müssen weitere 9 Funktionen an der Einsatzstelle sein (Löschgruppenfahrzeug,
Besatzung: Ehrenamt und Sonderfahrzeug, Besatzung: Ehrenamt).

Abbildung 18: 2. Schutzziel Innenstadt

- 71 -

Definition - 1. Schutzziel:
➢

Freiwillige Feuerwehr „Stadtbezirke“

10 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort mit 6 Funktionen
(1. Eintreffzeit)

Für die Stadtbezirke von Lahr (Löschzüge 3 bis 5) gilt, dass bei der 1. Eintreffzeit das
erste Einsatzfahrzeug (künftig: Löschgruppenfahrzeug 10) innerhalb von 10 Minuten
mit mindestens 6 Funktionen (Besatzung: Ehrenamt) an der Einsatzstelle sein muss.

Abbildung 19: 1. Schutzziel Außen-Stadtbezirke

- 72 -

Definition - 2. Schutzziel:

➢

Freiwillige Feuerwehr „Stadtbezirke“

15 Funktionen, 15 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort
(2. Eintreffzeit)

Im Zeitraum von 06:00 Uhr – 18:00 Uhr werktags muss ein Löschgruppenfahrzeug mit
6 Funktionen (Hauptamt), eine Drehleiter 23/12 oder Abrollbehälter Rüst mit 3
Funktionen (Ehrenamt) und ein weiteres Löschgruppenfahrzeug mit 6 Funktionen
(Ehrenamt) an der Einsatzstelle sein um die 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit
einzuhalten.

Abbildung 20: 2. Schutzziel Außen-Stadtbezirke

- 73 -

4.3.3 Standard Brandeinsatz

In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg wird ein Standardbrand (z.B. Wohnungsbrand in
einem Obergeschoss) als zeitkritisches Ereignis beschrieben.

Definition:

o

Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit zwei
Obergeschossen

o

durch den Brand sind Menschen in Obergeschossen unmittelbar gefährdet

o

die baulichen Rettungswege (Treppenhaus, Flure) sind verraucht

Schutzziel für diesen Standardbrand ist:

1) Eintreffen der ersten 6 (9) Funktionen (Staffel 1/5 (+ Trupp 1/2) innerhalb von
10 Minuten nach Alarmierung
2) Eintreffen weiterer 9 Funktionen (Staffel 1/5; Trupp 1/2) innerhalb von 15 Minuten
nach Alarmierung

Jede Einsatzabteilung der Feuerwehr Lahr ist durch die Vorhaltung eines
Löschfahrzeuges in der Lage Erstmaßnahmen durchzuführen.

- 74 -

Durchführung der
Menschenrettung, trägt
Atemschutzgeräte, Vornahme
des ersten
C-Rohres.

Durchführung der
Menschenrettung über einen
zweiten Weg, trägt
Atemschutzgeräte, Vornahme
des zweiten
C-Rohres.

Unterstützt bei der Erkundung des
Schadenschwerpunktes (Zugang,
Rauchgrenze, ...), Durchführung der
Menschenrettung/Brandbekämpfung
, führt ihr/ihm unterstellte Trupps,
verantwortlich für die
Atemschutzüberwachung ihr/ihm
unterstellter Trupps.

Stellt die Wasserversorgung
sicher, bringt Gerätschaften vor,
wird weiterer Angriffstrupp oder
Sicherheitstrupp,
Instellungbringen des Be- und
Entlüftungsgerätes.

Fährt das erste
Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei
der Entnahme von Gerätschaften
und bedient die festeingebauten
Geräte (zum Beispiel Pumpe) am
Fahrzeug, führt die
Atemschutzüberwachung am
Pumpenbedienstand durch.

Stellt die Wasserversorgung
sicher, bringt Gerätschaften vor,
wird weiterer Angriffstrupp oder
Sicherheitstrupp.

Unterstützt bei der Erkundung der Gebäuderückseite,
Durchführung der Menschenrettung/Brandbekämpfung über einen
zweiten Weg, sofern kein eigenständiger anderer Einsatzauftrag:
Logistik, führt ihr/ihm unterstellte Trupps, koordiniert die
Wasserversorgung.
Fährt das zweite Hilfeleistungslöschfahrzeug,
hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und
bedient die festeingebauten Geräte (zum
Beispiel Pumpe) am Fahrzeug, führt die
Atemschutzüberwachung am
Pumpenbedienstand durch.

Erkundet die Anleiterbereitschaft am
Objekt und stellt die Einsatzbereitschaft
her, Rettung bedrohter Personen am
Fenster und/oder Vornahme eines
Löschrohrs.

Trägt die Gesamtverantwortung des Einsatzes, erkundet umfassend, trifft operativ.taktische Einsatzentscheidungen, ordnet dem Raum, ist für die Sicherheit der
Einsatzkräfte verantwortlich, führt die ihm unterstellten Fahrzeugführer.

- 75 -

4.3.4 Standard-Brandmeldeanlage
Aufgrund der Brandfrüherkennung und sofortigen Alarmierung durch die
Brandmeldeanlage wird bei diesem Schutzziel grundsätzlich das gleiche Verfahren wie
unter Punkt 4.2.1 Standardbrand angewandt. Aufgrund der frühzeitigen Alarmierung
ist jedoch das Eintreffen von 6 weiteren Funktionen innerhalb 10 Minuten nach
Alarmierung als ausreichend anzusehen.
Definition:

o

Die automatisierte Alarmierung der Feuerwehr durch eine Brandmeldeanlage

Schutzziel für den Einsatz bei einer Brandmeldeanlage:

1) Eintreffen der ersten 6 Funktionen (Staffel 1/5 (+ Trupp 1/2) innerhalb von
10 Minuten nach Alarmierung
2) Eintreffen weiterer 9 Funktionen (Staffel 1/5; Trupp 1/2) innerhalb von15 Minuten
nach Alarmierung

Derzeit sind im Einsatzgebiet der Feuerwehr Lahr ca. 140 Brandmeldeanlagen
vorhanden. Aufgrund der steigenden Anforderungen für die Betriebe ist nicht
ausgeschlossen, dass künftig weitere Betriebe über eine Brandmeldeanlage verfügen
werden.
Des Weiteren ist seit dem 01.01.2015 eine Rauchmelderpflicht* eingeführt.
Rauchmelder
können
gemäß
dem
Schutzziel
"Standardbrand"
oder
"Brandmeldeanlage" in der Alarm- und Ausrückeordnung bedient werden.

- 76 -

*Landesbauordnung für Baden –Württemberg (LBO), § 15 Brandschutz, Absatz 7, Fassung aufgrund des
Gesetzes zur Änderung der
Landesbauordnung Baden-Württemberg
vom 11.11.2014
(GABl.S.501), in Kraft getreten am
01.03.2015

Brandmeldezentrale

Durchführung der
Menschenrettung, trägt
Atemschutzgeräte, Vornahme
des ersten C-Rohres.

Stellt die
Wasserversorgung sicher,
bringt Gerätschaften vor,
wird weiterer Angriffstrupp
oder Sicherheitstrupp, In
Stellung bringen des Beund Entlüftungsgerätes.

Unterstützen bei der Erkundung des
Schadenschwerpunktes (Zugang,
Rauchgrenze, ...), Durchführung der
Menschenrettung/Brandbekämpfung, führen
unterstellte Trupps, sind verantwortlich für
die Atemschutzüberwachung der
unterstellten Trupps.

Führt die Menschenrettung
trägt Atemschutzgeräte und
führt die Kontrolle der
Rettungswege durch.

Stellt die
Wasserversorgung sicher,
bringt Gerätschaften vor,
wird weiterer Angriffstrupp
oder Sicherheitstrupp, In
Stellung bringen des Beund Entlüftungsgerätes.

Trägt die Gesamtverantwortung des Einsatzes,
erkundet umfassend, trifft operativ.-taktische
Einsatzentscheidungen, ordnet dem Raum, ist für die
Sicherheit der Einsatzkräfte verantwortlich, führt die
ihm unterstellten Fahrzeugführer.

Fährt das erste Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei
der Entnahme von Gerätschaften und bedient die
festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am
Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am
Pumpenbedienstand durch.

Erkundet die Anleiterbereitschaft am Objekt und stellt die
Einsatzbereitschaft her, Rettung bedrohter Personen am
Fenster und/oder Vornahme eines Löschrohrs.

Fährt das zweite Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von
Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am
Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am Pumpenbedienstand durch.

- 77 -

4.3.5 Standard Sonderobjekt
Als Sonderobjekte werden mittels Brandmeldeanlage abgesicherte Objekte eingestuft,
in denen besonders hilfsbedürftigen Betroffenen (z.B. Altenheime, Kinderheime,
Pflegeheime, Blindenheim, Kliniken) untergebracht sind und bei denen davon
auszugehen ist, dass das Selbstrettungskonzept nicht aus eigener Kraft durchgeführt
werden kann, sondern zur Menschenrettung ein erhöhter Personalaufwand durch die
Feuerwehr erforderlich ist.
Die Zuordnung der Objekte ist im Zweifel durch eine Einzelfallprüfung festzulegen.
Um eine schnelle und zielgerichtet Intervention einzuleiten, empfiehlt sich die
Anwendung der Stoßtrupp Taktik (vgl „Hochhausbrandbekämpfung“, Florentin von
Kaufmann, Kohlhammer, 2019).
Das Stoßtrupp-Prinzip lässt sich in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
anwenden, das heißt eine komplette Staffel bestehend aus dem Fahrzeugführer
(Gruppenführer) sowie dem Angriffstrupp und dem Wassertrupp gehen sofort zum
Brandherd vor. Das Ziel ist den Brand zu lokalisieren und eine erste Brandbekämpfung
einzuleiten. Gleichzeitig wird durch gezielte Erkundung die Evakuierung eingeleitet
und gefährdete Personen geschützt und gerettet. Die zügige Intervention minimiert
Rauch- und Brandausbreitung. Die nachrückenden Einsatzkräfte können dann gezielt
die Evakuierung und Brandbekämpfung durchführen.
Dieses Schutzziel soll abweichend vom Standardbrand in einem Wohnhaus aus zwei
eigenständigen Staffeln zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit zur Durchführung der
Menschenrettung bestehen. Für die Einhaltung der 2. Eintreffzeit sollte eine weitere,
dritte Staffel zur Brandbekämpfung zur Verfügung stehen.
Bei einem Brandereignis in einem Sonderobjekt ist mit einem erhöhten
Koordinationsaufwand für die Einsatzleitung zu rechnen. Aus diesem Grund sollte
neben einem Zugführer mit einem Zugtrupp ein Verbandsführer mit einem
Führungsassistenten innerhalb der 2. Eintreffzeit zur Verfügung stehen.

- 78 -

1. Schutzziel (1. Eintreffzeit)
ELW 1

Zugführer mit Zugtrupp

HLF 20/DLK

Staffel/Trupp

LF 20/LF 10

Staffel

0/1/0/2

3

0/0/2/12

14

2. Schutzziel ( 2. Eintreffzeit)
KdoW

Verbandsführer +
Führungsassistent

1/0/0/1

2

HLF 20/LF 10

Staffel

0/0/1/5

6

1/1/3/20

25

Personalstärke insgesamt:
Abbildung 21: Standarteinsatz Sonderobjekte - Personalstärke

Regelung Einsatz „Sonderobjekte“ Feuerwehr Lahr Alarm- und
Ausrückeordnung
Bei einer Alarmierung „Sonderobjekt“ werden bei der Feuerwehr Lahr grundsätzlich
zwei voneinander, unabhängige Löschzüge alarmiert.
Der Innenstadt Löschzug 1 und je nach Örtlichkeit der Schadensstelle der
Löschzug 3 oder Löschzug 4 oder Löschzug 5.
Der Innenstadt Löschzug 2 verbleibt als Rückfallebene für Paralleleinsätze am
Standort Innenstadt Lahr.

- 79 -

4.3.6 Standard technische Hilfeleistung

In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg wird eine Standardhilfeleistung als eine Schadenlage
(z.B. Verkehrsunfall) beschrieben, wie sie in jeder Stadt vorkommen kann.

Definition:

o

Unfall mit einer verletzten Person

o

Person ist eingeklemmt

o

Kraft- bzw. Betriebsstoff tritt aus

Schutzziel für dieses Ereignis ist:

1) Eintreffen der ersten 6 Funktionen (Staffel 1/5) innerhalb von 10 Minuten nach
Alarmierung
2) Eintreffen weiterer 9 Funktionen (Staffel 1/5; Trupp 1/2) innerhalb von 15 Minuten
nach Alarmierung

Die Löschzüge der Lahrer Innenstadt (LZ 1- LZ 2) verfügen über zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) und ist spezialisiert für die technische Rettung. Die
Forderung in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr werden
umgesetzt, dass bei jedem Verkehrsunfall mindestens zwei hydraulische
Hilfeleistungssätze vor Ort sind. Ein weiterer Hilfeleistungssatz wird durch den
Abrollbehälter Rüst gestellt.
Die empfohlene Ausrückefolge der Einsatzfahrzeuge gemäß der Alarm- und
Ausrückeordnung bei der Feuerwehr Lahr ist:
1.
2.
3.

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF
Abrollbehälter Rüst
Löschgruppenfahrzeug LF

- 80 -

Unterstützt bei der Erkundung eines
Schadenschwerpunktes (falls
vorhanden). Sofern kein
eigenständiger anderer
Einsatzauftrag: Sicherheit und
Logistik, führt ihm unterstellte Trupps,
sichert die Einsatzstelle, Nachführung
von Einsatzgeräten.

Erste Sicherung der Einsatzstelle
gegen Gefahren und Sicherstellung
des Brandschutzes.

Unterstützt bei der Erkundung des
Schadenschwerpunktes (Zugang,
technische Rettungsmöglichkeiten),
Durchführung der technischen
Rettung, führt ihm unterstellte
Trupps.

Durchführung der Rettung mit
technischem Gerät über zweite Seite
und zusätzliche Aufgabenerledigung.

Durchführung der Rettung mit
technischem Gerät, führt
lebenserhaltende Maßnahmen am
Patienten durch, Unterstützung des
Rettungsdiensts bei der Versorgung.

Bereitstellung und Aufbau der
Rettungsgeräte und
Unterbaumaterialien.

Fährt das erste
Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei
der Entnahme von Gerätschaften
und bedient die festeingebauten
Geräte am Fahrzeug.
Fährt das zweite
Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei
der Entnahme von Gerätschaften
und bedient die festeingebauten
Geräte.

Unterstützt und führt zusätzliche
Sicherungsmaßnahme und Aufgaben
durch.

Trägt die Gesamtverantwortung des Einsatzes, erkundet umfassend, trifft
operativ.-taktische Einsatzentscheidungen, ordnet dem Raum, ist für die
Sicherheit der Einsatzkräfte verantwortlich, führt die ihm unterstellten
Fahrzeugführer.

- 81 -

4.3.7 Standard Gefahrguteinsatz
In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg wird ein Gefahrguteinsatz als eine Schadenlage
beschrieben, wie sie in jeder Stadt vorkommen kann.
Definition:

o

Unfall mit Austritt von Gefahrstoffen

o

Person ist betroffen

Schutzziel für dieses Ereignis ist:

1) Eintreffen der ersten 6 Funktionen (Staffel 1/5) innerhalb von 10 Minuten nach
Alarmierung
2) Eintreffen weiterer 9 Funktionen (Staffel 1/5; Trupp 1/2) innerhalb von 15 Minuten
nach Alarmierung

Für diese Art von Einsätzen ist die Feuerwehr Lahr im Kreiskonzept des Landkreises
Lahr mit eingebunden. Bei einem Gefahrguteinsatz können durch die Einsatzkräfte der
Feuerwehr Lahr Erstmaßnahmen eigenständig durchgeführt werden. Das
vorgehaltene Löschgruppenfahrzeug sollte über die Ausrüstung zur Einhaltung der
GAMS-Regel verfügen.
Der Gefahrgutzug kommt von der Feuerwehr Lahr. Die geforderten 25 Minuten, wie in
den
Hinweisen
zur
Leistungsfähigkeit
einer
Gemeindefeuerwehr
des
Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg gefordert können eingehalten
werden.

- 82 -

Rüstet sich mit der erweiterten Schutzausrüstung aus und geht bei Bedarf
sofort zur Menschenrettung vor, sonst übernimmt er den ABC-Ersteinsatz
(Abdichten, Auffangen, Löschen, technische Hilfeleistung).

Sicherheitstrupp für den Angriffstrupp
mit erweiterter Schutzausrüstung.

Unterstützt bei der Erkundung, ihm
unterstellt sind die Einsatzkräfte innerhalb
des Gefahrenbereichs.

Unterstützt die Trupps bei der
Ausrüstung, markiert den
festgelegten Gefahrenbereich und
stellt die notwendigen Geräte an der
Grenze zum Gefahrenbereich bereit.

Fährt das erste
Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft
bei der Entnahme von
Gerätschaften und bedient die
festeingebauten Geräte am
Fahrzeug.

Baut die Notdekontamination auf.

Überwacht die Bereitstellung der
Sonderausrüstung und ist verantwortlich
für die Notdekontamination.
Fährt das zweite Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von
Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am
Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am Pumpenbedienstand durch.

Unterstützt und führt zusätzliche
Sicherungsmaßnahme und
Aufgaben durch.

Trägt die Gesamtverantwortung des Einsatzes, erkundet umfassend,
trifft operativ.-taktische Einsatzentscheidungen, ordnet dem Raum, ist
für die Sicherheit der Einsatzkräfte verantwortlich, führt die ihm
unterstellten Fahrzeugführer.

- 83 -

4.4 Einsatzleitung
Die Leitung eines Einsatzes obliegt nach § 27 Feuerwehrgesetz des Landes BadenWürttemberg dem Feuerwehrkommandanten des Einsatzortes. Er ist technischer
Einsatzleiter und hat bei der Bekämpfung von Schadensfällen, die eine besondere
berufliche Vorbildung und technisches Können erfordern, geeignete Personen zur
Leitung heranzuziehen.
Werden neben der Feuerwehr noch andere Hilfsorganisationen eingesetzt, so hat er
als der zuständige technische Leiter eine Führungseinheit (Einsatzstab) zu bilden.
Nachdem die Einsatzlagen immer komplexer und gefährlicher werden, müssen
schwierige Entscheidungen - ohne Möglichkeit der Rückkopplung mit einer höheren
Führungsebene - unter hohem Zeitdruck getroffen und arbeitsfähige Strukturen aus
dem Stand geschaffen werden, die eine Abarbeitung von solchen Szenarien unter
Beteiligung der Ämter und Behörden, aber auch unter Einbeziehung der
organisatorischen Oberleitung und dem Bürgermeisteramt, möglich machen.
Diese Gefährdungssituationen erfordern neben einem hohen feuerwehrtaktischen
Wissen ein hohes Wissen über technische Zusammenhänge und komplexen Abläufen,
Erfahrung, und die Fähigkeit der Beurteilung von komplexen technischen
Zusammenhängen von Arbeits- und Produktionsprozessen in Verbindung mit
rechtlichen Fragestellungen.
Die vorliegende Führungs- und Einsatzorganisation basiert auf Grundlage des
Feuerwehrgesetz BW und der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100. Sie ergänzt
und konkretisiert somit vorhandene Rechtsvorschriften und Gesetzesregelungen
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.
Die nachfolgenden Regelungen sind für alle Angehörigen der Feuerwehr Lahr
verbindlich. Abweichungen sind nur im begründeten Einzelfall zulässig, sofern der
gewünschte Einsatzerfolg nicht gefährdet oder das durch die Regelung verfolgte Ziel
in gleicher Weise und Qualität erreicht wird.
Gleichzeitig sollen die niedergeschriebenen Regelungen allen beteiligten
Feuerwehrangehörigen, insbesondere den Führungskräften, eine Handreichung als
Werkzeug für die Aufgabenwahrnehmung geben.
Die vorliegende Führungs- und Einsatzorganisation basiert auf Grundlage des
Feuerwehrgesetz BW und der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100. Sie ergänzt
und konkretisiert somit vorhandene Rechtsvorschriften und Gesetzesregelungen
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.

- 84 -

Neben der Führungs- und Einsatzorganisation existieren bereits Regelungen, wie
beispielsweise die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) oder Standardeinsatzregeln.
Diese behalten nach wie vor Gültigkeit. Sollten einzelne Punkte in unterschiedlichen
Dokumenten doppelt oder widersprüchlich geregelt sein, gilt jeweils die neuere
Regelung oder die aktuelle Dokumentenversion.

4.4.1 Führungsorganisation
Die Führungsorganisation regelt den generellen Ablauf der Einsatzführung bei der
Feuerwehr Lahr nach den Grundsätzen der FwDV 100.
Die Regelungen gewährleisten durch einen modularen Aufbau der Führungsstruktur
von der untersten bis zur obersten Führungsstufe, dass die Einsatzleitung vor Ort und
insbesondere die Führung der Schadens- und Gefahrenabwehr kontinuierlich und
reibungslos verläuft.
4.4.2 Zusammensetzung der Einsatzleitung
Die Einsatzleitung setzt sich generell aus den vier Komponenten »Einsatzleiter«,
»Führungseinheit«, »Kommunikationseinheit« und »Leitstelle« zusammen. Je nach
Größe der Schadenslage und der anfallenden Aufgaben variiert die Größe der
Führungseinheit, welcher neben Führungsassistenten und Führungs-Hilfspersonal
auch gleichermaßen Fachberater und Verbindungspersonen angehören können.
Insbesondere bei flächendeckenden Großschadenslagen können dezentrale
Abschnittsführungsstellen (Führungshäuser) auch als rückwärtige Führungseinrichtungen zusätzlich zur Integrierten Leitstelle existieren.

- 85 -

4.4.3 Festlegung der Einsatzleitung bei der Feuerwehr Lahr
Einsatzleiterstufen
Die Führungsstruktur wird analog zu den Führungsstufen A bis D der FWDV 100 mit
den Begriffen A-Dienst, B-Dienst, C-Dienst und D-Dienst bezeichnet.
Bei der Feuerwehr Lahr werden folgende Einsatzleiterstufen in aufsteigender
Reihenfolge festgelegt.

➢
➢
➢
➢

A-Dienst Fahrzeugführer
B-Dienst Zugführer vom Dienst
C-Dienst Verbandsführer
D-Dienst Direktionsdienst Feuerwehrkommandant und
Stellvertretender

Bei allen Einsätzen übernimmt die in der AAO festgelegte oder nachrückende höchste
Führungskraft als Einsatzleiter die Leitung des Einsatzes - gegebenenfalls nach
erfolgter Lageeinweisung durch den seitherigen Einsatzleiter. Bis zum Eintreffen
dieser Führungskraft leitet der jeweils funktionshöchste Feuerwehrangehörige vor Ort
den Einsatz gemäß vorheriger Auflistung (bei gleichrangigen Funktionen die
ersteintreffende Führungskraft).
Ist der Feuerwehrkommandant an einer Einsatzstelle, geht die Einsatzleitung nach
erfolgter Lageeinweisung durch den seitherigen Einsatzleiter an diesen über, sofern
die Einsatzleitung nicht ausdrücklich beim seitherigen Einsatzleiter verbleibt.
Der Einsatzleiter kann, wenn es die Einsatzlage erlaubt, die Einsatzleitung an eine
nachgeordnete Führungskraft übergeben, welche dann für den weiteren
Einsatzverlauf und die abschließenden Maßnahmen verantwortlich ist.
Der Stellvertretende Feuerwehrkommandant ist ständiger Vertreter des
Feuerwehrkommandanten. lm Verhinderungsfall oder bis zum Eintreffen des
Feuerwehrkommandanten gelten für ihn die gleichen Befugnisse wie für den
Feuerwehrkommandant selbst.

- 86 -

Abbildung 22: Künftige Führungsstruktur der Feuerwehr Lahr

- 87 -

4.4.4 Sicherstellung der Ständigen Erreichbarkeit des
Feuerwehrkommandanten

Um die ständige Erreichbarkeit der Funktion des „Feuerwehrkommandanten oder
seines Stellvertreters“ in der Stadt Lahr gewährleisten zu können wird die folgende
Struktur empfohlen.
Die Führungsorganisation besteht aus 3 Führungsebenen; dem
➢
➢
➢

Zugführers vom Dienst
Einsatzleitungsdienst
Feuerwehrkommandant

(B-Dienst)
(EvD, C-Dienst)
(D-Dienst)

Im weiteren folgen Erläuterungen zu den einzelnen Führungsebenen. Die
Dienstanweisung hat Gültigkeit und Vorrang. Die Erläuterungen können im Laufe der
Zeit abweichen.

4.4.5 Führungsebene: Zugführer vom Dienst (B-Dienst)
Der Zugführer (B-Dienst) wird von den folgenden Führungskräften wahrgenommen:
Der Personenkreis schließt ehrenamtliche, qualifizierter Zugführer (+ Verbandsführer),
Abteilungskommandanten, Dienstgruppenleiter im Dienst ein.
Diese Führungsebene B-Dienst sollte zwischen 8 und 10 aktive Feuerwehrangehörige
des Ehrenamtes und Hauptamtes umfassen.
Der Dienstwagen ist ein Kommandowagen beziehungsweise der Einsatzleitwagen 1.
Der Einsatzleitwagen 1 steht auf der Feuerwache Lahr und wird von dort bei Bedarf
zur Einsatzstelle gebracht. Der Kommandowagen wird gemäß eines Dienstplans 24/7
besetzt.

4.4.6 Führungsebene: Einsatzleiter vom Dienst (EvD, C-Dienst)
Der Einsatzleiter vom Dienst EvD verrichtet seinen Dienst in der Feuerwache,
Rathausplatz und vom beispielsweise Wohnort und ist in Alarmbereitschaft.
Der Personenkreis schließt im Hauptamt den Leiter Stabsstelle Feuerwehr und
Bevölkerungsschutz, Mitarbeiter im gehobenen, feuerwehrtechnischen Dienst und im
Ehrenamt ein. Der Einsatzleiter vom Dienst besteht aus Hauptamt und Ehrenamt.
- 88 -

Diese Führungsebene EvD sollte zwischen 6 bis 8 Feuerwehrangehörige umfassen.
Der Dienstwagen ist ein Kommandowagen, der gemäß einem Dienstplan 24/7 besetzt
wird.
Der Einsatzleiter trägt die „gelbe“ Kennzeichnungsweste.

4.4.7 Führungsebene: Feuerwehrkommandant - Leiter der Stabstelle Feuerwehr
und Bevölkerungsschutz
Der Feuerwehrkommandant ist die oberste Führungsebene. Ihm ist es grundsätzlich
vorbehalten, die Einsatzleitung bei Bedarf zu übernehmen.
Bei einer Übernahme der Einsatzleitung durch den Feuerwehrkommandanten werden
die qualifizierten Führungskräfte zu Einsatzabschnittsleitern mit einer „weißen“
Kennzeichnungsweste eingesetzt.
Die weiteren Kennzeichnungswesten werden mitgeführt.

Rahmenbedingungen für die oben genannten Führungsdienste
➢

Der Dienst für die Führungsstufen B-Dienst und C-Dienst werden gemäß
dem gültigen Dienstplan umgesetzt. Dieser wird vom Hauptamt wie
Ehrenamt durchgeführt.

➢

Die Vergütung des Ehrenamtes könnte an die 1/8-Regelung der
Verwaltung angegliedert werden. Die Bereitschaftsstunden werden
entsprechend vergütet, wie die Stunden im Einsatz und können gemäß
der Gebührensatzung abgerechnet werden.

➢

Die fachliche Voraussetzung des ausgewählten Personenkreises ist
mindestens der Zugführer- / Verbandsführerlehrgang an der
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

➢

Eine Besonderheit bei der Stadt Lahr ist derzeit die Vorhaltung eines
rückwärtigen Dienstes mit einem Mitarbeiter der Verwaltung (gehobener
Verwaltungsdienst) in Rufbereitschaft - Vertreter Ortspolizeibehörde. Es
sollte geprüft werden, ob diese Tätigkeiten durch den Einsatzleiter vom
Dienst (EvD) übernommen werden kann.

- 89 -

4.5 Sondereinheiten
Allgemeines
Das einsatztaktische Gesamtkonzept der Feuerwehr Lahr basiert auf einer engen
Zusammenarbeit zwischen der hauptamtlichen Abteilung und der Freiwilligen
Feuerwehr. Die hauptamtliche Abteilung übernimmt die Abdeckung einer Vielzahl von
Kleineinsätzen und sichert tagsüber das zeitgerechte Eintreffen des 1. Fahrzeuges.
Das Einsatzkonzept der Freiwilligen Feuerwehr basiert auf dem SSV-Prinzip. Das
bedeutet, dass die Freiwillige Feuerwehr immer dann zum Einsatz kommt, wenn sie
schneller, spezieller oder verstärkend wirken kann.
Ein weiteres wichtiges Standbein der Freiwilligen Feuerwehr ist die Durchführung von
meist zeit- und personalintensiven Sonderaufgaben. Daher werden bei der Feuerwehr
Lahr Sonderaufgabenbereiche gebildet.
Sie werden je nach Bedarf im gesamten Stadtgebiet eingesetzt und sind Spezialisten
in ihrem jeweiligen Fachbereich. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu
verteilen und um bei möglichst vielen Abteilungen zusätzliche Motivationsanreize
bieten zu können, ist eine breite Verteilung der Sonderaufgaben vorgesehen.

Definition
Für spezielle Einsatzlagen wurden bei der Feuerwehr Lahr aufgabenbezogene
Sondereinheiten gebildet.
In diesen Einheiten können die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen
und der hauptamtlichen Wache entsprechend ihren Fähigkeiten tätig werden. Für
diese speziellen Einsatzbereiche werden die aktiven Feuerwehrangehörigen in
besonderen Lehrgängen und Schulungen vorbereitet.

- 90 -

Löschzugübergreifende Sonderaufgaben (LZüSA) und löschzuggebundene
Sondereinheiten (LZgSE)
Die Sondereinheiten werden gebildet durch die aktiven Feuerwehrangehörige aus
verschiedenen Einsatzabteilungen. Im Einsatzfall sammeln sich die Verantwortlichen
am festgelegten Standort.
Die Feuerwehr Lahr verfügt derzeit über 7 Sondereinheiten, die speziell für
verschiedene Einsatzszenarien für Sonderaufgaben ausgebildet sind:
1. Wasserrettung: Die Wasserrettung ist in zwei Gruppen organisiert. Je eine
Gruppe im Standort Lahr und Standort Kippenheimweiler und besteht aus
Mitgliedern der entsprechenden Einsatzabteilungen (LZüSA).
2. Dekontamination: Die Dekontaminationsgruppe besteht aus Mitgliedern des
Standort Mietersheim und Standort Sulz und ist spezialisiert auf die
Dekontamination von Personen und Materialien bei Gefahrguteinsätzen
(LZgSE).
3. Gefahrgut: Die Gefahrguteinheit besteht aus Mitgliedern aus verschiedenen
Einsatzabteilungen. Die Gefahrguteinheit der Feuerwehr Lahr hat die
Aufgabe, bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen oder Gütern zu agieren
(LZüSA).
4. Messtrupp: Der Messtrupp sind Mitglieder aus mehreren Einsatzabteilungen
tätig. Der Messtrupp hat mit dem Erkundungskraftwagen (ErKw) hat die
Aufgabe, im Einsatzfall Messungen zur Feststellung und Bewertung von
Gefahrenstoffen durchzuführen.
5. Wasserförderung lange Wegstrecken: Die Wasserförderung über lange
Wegstrecken ist eine wichtige Aufgabe bei der Feuerwehr Lahr, um bei
Bränden in Außenbereichen oder Großbränden genügend Löschwasser
jederzeit zur Verfügung zu haben. Der Löschzug 4 (Hugsweier +
Langenwinkel und Kippenheimweiler) ist spezialisiert auf diese Art von
Einsätzen (LZgSE).
6. Führungsunterstützung: Die Führungsunterstützungseinheit, umfasst
Mitglieder aus verschiedenen Einsatzabteilungen und unterstützt den
Einsatzleiter bei größeren Schadenereignissen wie beispielsweise
Flächenlagen Hochwasser/Sturm, Großbränden, Massenanfall von Verletzten
usw. (LZüSA).

- 91 -

7. Die Brandbekämpfung gliedert sich in drei Gruppen:
7.1 Die Brandbekämpfungseinheit Luftfahrt Flugplatz umfasst Mitglieder aus
verschiedenen Einsatzabteilungen, die speziell für Brände im Bereich der
Luftfahrt ausgebildet sind. Die Feuerwehr Lahr wird in der zweiten Welle
des Einsatzes bei dem Flugplatz eingesetzt. Dafür ist spezielle Ausrüstung
und spezielle taktische Kenntnisse notwendig (LZüSA).
7.2 Die Brandbekämpfungseinheit Luftfahrt Klinikum umfasst grundsätzlich
nur aus Mitgliedern der hauptamtlichen Einsatzabteilung (LZüSA).
7.3 Für die Brandbekämpfungseinheit Industriebrände sollte sich zukünftig
der Löschzug 4 Hugsweier + Langenwinkel schwerpunktmäßig eingesetzt
werden. Das dort stationierte Löschgruppenfahrzeug verfügt über eine
spezielle Schaum-Zumischanlage. Des Weiteren wird bei der Feuerwehr
Lahr ein Tanklöschfahrzeug 4000 vorgehalten.
Zusätzliche feuerwehrtechnische Ausstattung ist dorthin zu verlagern, wie
zum Beispiel der Schaumwasserwerfer. Diese Einheit könnte sich auf
Metall-, Silo- und Tankbrände spezialisieren (LZüSA).
Die Ausbildung für die Industriebrandbekämpfung wird empfohlen für alle
Einsatzabteilung umzusetzen.

Abbildung 23: Die aktuelle Verteilung der Sonderaufgaben zu den einzelnen Löschzügen

- 92 -

 Empfehlung
Zukünftig werden zwei weitere Sonderaufgaben an die Löschzüge vergeben
werden:
1.

Logistik: Der Löschzug 5 (Kuhbach und Reichenbach) und
Einsatzabteilung Lahr sollte die Sonderaufgabe der Logistik für das
gesamte Stadtgebiet Lahr übernehmen. Die Einsatzabteilung
Reichenbach
sollte
sich
auf
Hochwasser
und
Vegetationsbrandbekämpfung spezialisieren. Die Einsatzabteilung
Lahr sollte die Einsatzstellehygiene und Einsatzgeräte insbesondere
die Einsatzbereiche Hochwasserschutz, Notstrom und Logistik
übernehmen. Der Hochwasserschutz für das gesamte Stadtgebiet
Lahr sollte zukünftig in einer speziellen Einheit gebündelt und
ausgestattet werden (LZgSE).

2.

Öleinsatz, Gewässereinsatz: Die Einheiten Hugsweier +
Langenwinkel (LZ 4-West) sollten für Öleinsätze und Einsätze auf
Gewässer ausgestattet und ausgebildet werden (LZgSE).

Zukünftige Sonderaufgaben einzelner Löschzüge

Abbildung 24: Zukünftige Sonderaufgaben der einzelnen Löschzüge

- 93 -

 Empfehlung
Für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung sollte eine eigene Sonderaufgabe
gegründet und beim Löschzug 5 Kuhbach und Reichenbach etabliert werden. Der
Bereich könnte verkürzt als „Vegetationsbrandbekämpfung“ beschrieben werden.
Die Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden wird in den nächsten Jahren stetig
zunehmen. Insbesondere die Kombination aus hohen Temperaturen, großen
Trockenheit und starken Winden wird die Lage in den nächsten Jahren weiter
verschärfen. Bei der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung besteht in Lahr ein
deutliches Verbesserungspotential (LZüSA).

Personalübersicht
Insgesamt sind 308 aktive Feuerwehrangehörigen in den 9 Sondereinheiten der
Feuerwehr Lahr tätig. Das ist für die Einsatzkräfte in den Einheiten mit zusätzlichen
Einsätzen, Übungsdiensten und Lehrgängen verbunden. Gerade der Aufbau und die
Etablierung der notwendigen Einheiten wird sich zeit- und ressourcenaufwendig
gestalten. Die Sondereinheiten sind abteilungsübergreifende Einheiten in der sich
Feuerwehrangehörige verschiedener Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Lahr
engagieren.
Im Einzelnen stellt sich der Personalbedarf für die Sonderaufgaben ist wie folgt:

Löschzugsübergreifende Sonderaufgaben

Personalbedarf

Wasserrettung

23

Brandbekämpfung
(Flugplatz, Klinikum, Industriebrand,
Vegetationsbrand)

69

Gefahrgut

35

Messtrupp

12

Führungsunterstützung

20

- 94 -

Löschzug gebunden Sondereinheiten
Dekontamination

66

Wasserförderung lange Wegstrecken

73

Logistik (noch umzusetzen)

offen

Öleinsatz, Gewässereinsatz (noch umzusetzen)

offen

Gesamt-Personalstärke:

298

Tabelle 6: Übersicht Sonderaufgaben

Die Vorbereitungen, Planungen, Übungen und Nachbereitungen der Sonderaufgaben
der Löschzüge lassen sich im Rahmen der Regeldienste in den Standorten bewältigen.
Für die Feuerwehr Lahr ist der IST-Zustand der vorhandenen Sonderaufgaben und
deren Verteilung auf die jeweiligen Sondereinheiten erfasst worden. Nahezu jeder
aktive Feuerwehrangehörige ist zu seinem originären Feuerwehrdienst, in der
jeweiligen Einsatzabteilung, in einer Sondereinheit zusätzlich aktiv. Einige aktive
Feuerwehrangehörige nehmen auch an Übungsdiensten von mehreren
Sondereinheiten teil. Dies kann im Schadenfall zu personellen Engpässen führen.
Aus diesem Grund sollte die heutige Struktur der Sondereinheiten durch die Führung
der Feuerwehr Lahr neu überdacht werden. Grundlegende Entscheidungsmerkmale
könnten sein:

➢
➢

➢

➢

Zusammenlegung von aufgabennahen Tätigen in einer gemeinsamen
Sondereinheit (z.B. Gefahrgut - Dekon - Messen - Öl).
Über das Jahr sollten die Sondereinheiten durch Übungsdienste gefordert
werden, jedoch sollte auch eine entsprechende Anzahl von Einsätzen die
Praxis und Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte weiter fördern.
Die „Brandbekämpfung“ einschließlich der Industriebrandbekämpfung,
Flughafen usw. sollten nicht in einer Sondereinheit „geregelt“ werden,
sondern durch ein entsprechendes Löschzugkonzept, das in der gültigen
Alarm- und Ausrückeordnung hinterlegt ist.
Die baulichen Einrichtungen sollten gemäß dem Feuerwehrbedarfsplan
„Feuerwehrhäuser“ weiterentwickelt. Bei diesen Planungen sollten
entsprechende Lagerflächen und Platzbedarf für Einsatzfahrzeuge
berücksichtigt werden.
- 95 -

Die heutige Struktur der Sondereinheiten sollte durch die Führung der Feuerwehr Lahr
neu überdacht werden. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Integration der
Sondereinheiten in die Gesamtstruktur.

Die Führung der Feuerwehr Lahr und die Verantwortlichen im Feuerwehrausschuss
sind für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Sondereinheiten verantwortlich.

- 96 -

5. Einsatzdatenauswertung
5.1 Definitionen
Die wesentlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Einsatzauswertung sind:
➢
➢

die Definition der Eintreffzeiten aus den Hinweisen des LFV und IM,
die Definition des standardisierten Schadensereignis „kritischer
Wohnungsbrand“ nach AGBF.

Eine einheitliche, statistische Einsatzauswertung für die gesamte Feuerwehr Lahr gibt
es aktuell für die Jahre 2019 bis 2023 in absoluten Zahlen. Konkret wurden die
zeitkritischen Einsätze vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 ausgewertet.
Eine einheitliche, statistische Einsatzauswertung für die gesamte Freiwillige
Feuerwehr Lahr gibt es aktuell noch nicht. Dies hat insbesondere Gültigkeit für die
zeitkritischen Einsätze. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat bis heute keine
Empfehlung für einen anzustrebenden Zielerreichungsgrad (Qualitätsmesser) für die
Feuerwehr Lahr ausgesprochen und festgelegt.
Die Faktoren: Eintreffzeit, Mannschaftsstärke, Fahrzeug und Gerät und der
Zielerreichungsgrad stehen in einer Abhängigkeit zueinander.

Abbildung 25: Mannschaftsstärke- Eintreffzeit - Zielerreichungsgrad

- 97 -

Definitionen
1. Eintreffzeit: Ist die Zeit, bis die ersten sechs bzw. neun Einsatzkräfte an der
Einsatzstelle eintreffen, um eine Menschenrettung unter Vornahme eines
Löschrohres durchzuführen (beim Wohnungsbrand maximal 10 Minuten) - 1.
Schutzziel.
2. Eintreffzeit: Ist die Zeit, bis die zweiten neun Einsatzkräfte an der Einsatzstelle
eintreffen, um die Menschenrettung zu unterstützen und die Brandbekämpfung
einzuleiten (beim Wohnungsbrand maximal 15 Minuten) - 2. Schutzziel.

Zielerreichungsgrad
Der Zielerreichungsgrad ist der prozentuale Anteil von zeitkritischen Einsätzen, bei
dem die Eintreffzeit mit der definierten Funktionsstärke, im vorgegebenen Zeitfenster
erreicht wird.
Das bedeutet für die Praxis, dass bei einem Zielerreichungsgrad von 90% von 100
zeitkritischen Einsätzen 90 Einsätze in der vorgegebenen Zeit mit der definierten
Funktionsstärke erreicht werden.
Durch die umfangreich erstellten Einsatzauswertungen im Folgenden kann davon
ausgegangen werden, dass auch die Einsätze aller Einsatzabteilungen der Feuerwehr
Lahr vollständig erfasst sind.

Abbildung 26: Übersicht Zielerreichungsgrad

- 98 -

Datengrundlage
Die Einsätze sind eine Vorauswahl von Zeitkritischen Einsätzen aus der
"Einsatzstatistik 2023" und "Einsatzstatistik 2024". Diese wird anhand der
handschriftlichen Einsatzberichte der ausgerückten Einheiten, sowie dem digitalen
Einsatzbericht aus der Feuerwehreinsatzzentrale geführt und wird für die
Landesstatistik sowie den Jahresbericht der Feuerwehr Stadt Lahr verwendet.
Betrachtet wurden Daten im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 30.04.2024. Maßgebend für
die Betrachtung ist das Meldebild sowie das Alarmierungsstichwort zum Zeitpunkt der
Alarmierung. Somit werden auch Einsätze berücksichtigt, die sich vor Ort letztlich als
Fehleinsatz herausgestellt haben. Jede Alarmierung wird mit der Zielsetzung zur
Erfüllung des Schutzzieles behandelt die Fehlalarmquote ist hierfür irrelevant.
Die Vorauswahl erfolgte anhand der Kriterien: Brandeinsätze "B 3" und
"Gebäudebrand", Technische Hilfeleistung "TH 3" und "Verkehrsunfall", sowie alle
Einsätze bei welchen "Menschen tot" oder "gerettet" angegeben wurden. Einsätze
"Überlandhilfe", sowie "BAB", "BMA", "Personenrettung", "Türöffnung" "Auslaufende
Betriebsstoffe", "Nachschau" "Nachlöscharbeiten" wurden nicht berücksichtigt.
Weiterhin entfällt eine Auswertung der verfügbaren Daten, wenn S4 Zeit (Status
Eintreffzeit) nicht vorhanden ist. Die aufgeführten Kriterien ergeben eine Summe von
47 wertbaren Einsätzen aus diesem Grund wurden die Personenrettungen mit der
Drehleiter, auf Gemarkung Lahr, welche zeitkritisch waren wieder in die Statistik
aufgenommen.
Auf dieser Datengrundlage haben die Verfasser für die nachfolgenden Unterkapitel
eigene Auswertungen und Diagramme erstellt.
Aus gutachterlicher Sicht ist anzumerken, dass die Datengrundlage für die Auswertung
nur als ausreichend zu betrachten ist. Um eine kontinuierliche und belastbare
Einsatzstatistik aufzustellen und eine kontinuierliche Auswertung der Schutzziele zu
ermöglichen, sollte für die Feuerwehr Lahr künftig eine standardisierte Datenerfassung
und ein einheitliches Berichtswesen eingeführt werden.

- 99 -

5.2 Einsatzbeteiligung Ehren- und Hauptamt
Ehrenamtliche Einsatzabteilungen
Die Alarmierungen der Einsatzkräfte ergeben sich aus den gemeldeten Ereignissen
und der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Lahr. Bei der Alarmierung einer
Freiwilligen Feuerwehr ist stets eine gewisse Unsicherheit gegeben, wie viele
Einsatzkräfte wann und mit welcher Ausbildung tatsächlich zum Einsatz erscheinen.
Die Darstellung differenziert das ehrenamtliche Personal der Feuerwehr Lahr nach den
Löschzügen der Innenstadt (LZ1- LZ2) und den Löschzügen der Lahrer Stadtbezirke
(Löschzüge 3-5).
Die Abbildung 27 zeigt die durchschnittliche Personalverfügbarkeit der Löschzüge bei
Einsätzen im Tagesverlauf bezogen auf das erste ausgerückte Löschfahrzeug.
Ausgewertet wurden 33 relevante Einsätze.

Soll

Abbildung 27: Durchschnittliche Personalverfügbarkeit 2023 Löschzüge 1 und 2 im Tagesmittel

Die verfügbare Anzahl von Einsatzkräften schwankt je nach Tageszeit zwischen 5 und
9 Einsatzkräften. Für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit ist eine Mindestvoraussetzung,
dass 9 aktive Feuerwehrangehörige zur Besetzung des ersten Löschfahrzeuges und
der Drehleiter 23/12 oder des Wechselladerfahrzeugs mit dem Abrollbehälter Rüst zur
Verfügung stehen.

- 100 -

Die Abbildung 28 zeigt die durchschnittliche Personalverfügbarkeit der Löschzüge 3
bis 5 bei Einsätzen im Tagesverlauf bezogen auf das erste ausgerückte Löschfahrzeug
der Abteilungen. Ausgewertet wurden 7 relevante Einsätze der Fahrzeuge mit den
Funkrufnamen 3/22, 3/42, 4/22-1 und 5/44. Für sieben weitere auswertungsrelevante
Einsätze lagen keine Zahlen der Einsatzkräfte vor.

Soll

Abbildung 28: Durchschnittliche Personalverfügbarkeit 2023 Löschzüge 3 bis 5 im Tagesmittel

Die Einsatzbeteiligung des Ehrenamtes gestaltet sich insgesamt in den Löschzügen
ausgewogen auf einem gleichbleibenden Niveau. Die geforderte Voraussetzung für
die Einhaltung der 1. Eintreffzeit von 6 Feuerwehrangehörigen kann eingehalten
werden.
Allerdings kann die Auswertung nur als Trend gewertet werden. Die Anzahl der
verfügbaren Datensätze ist statistisch nicht stabil genug, um eine zuverlässige
Aussage treffen zu können. Die Entwicklung der Personalverfügbarkeit sollte in den
kommenden Jahren kontinuierlich erfasst werden.

- 101 -

Abbildung 29: Durchschnittliche Personalverfügbarkeit Ehrenamt Montag - sonntags

In Abbildung 29 ist die durchschnittliche Personalverfügbarkeit aller Löschzüge über
den Wochentagen in Relation zur durchschnittlichen Eintreffzeit des ersten
Löschfahrzeugs dargestellt.
Durchschnittlich sind täglich 8 Einsatzkräfte auf den ersten beiden Einsatzfahrzeugen
verfügbar. In der Verteilung über den Wochentagen gibt es keine auffällige
Abweichung vom Mittel. Zur Erreichung des Schutzziels werden jedoch 9 Funktion
gefordert. Die Unterdeckung von mindestens einer Funktion soll durch die Etablierung
der weiteren hauptamtlichen Funktionen ausgeglichen und stabilisiert werden (siehe
Kapitel 6).
Lediglich von der durchschnittlichen Eintreffzeit von 9,3 Minuten gibt es an Dienstagen,
Donnerstagen, Freitagen, Samstagen und Sonntagen deutliche Abweichungen nach
oben. Dies spiegelt das Freizeitverhalten der aktiven Feuerwehrangehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr wieder. Das Freizeitverhalten und die Einstellung zum
Ehrenamt haben sich in den letzten Jahren wesentlich geändert.

- 102 -

Hauptamtliche Einsatzkräfte
Im Hauptamt der Feuerwehr Lahr ist vorgeplant, wie viele Einsatzkräfte sich werktags
von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr mit welchen Qualifikationen im Dienst befinden sollen.
Die durchschnittliche Personalverfügbarkeit des Hauptamts sollte bei Einsätzen im
Jahr 2024 bei 3 Einsatzkräften (3x feuerwehrtechnische Beschäftigte) liegen. Der
Auswertungszeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Die Abbildung 30 zeigt jedoch, dass an 54 (21,7%) von 251 Arbeitstagen im Jahr 2024
die geforderte Funktionsstärke von drei Einsatzkräften durch das Hauptamt tagsüber
nicht gewährleistet werden konnte.
An insgesamt 5 Werktagen war die Feuerwache Lahr nur mit maximal zwei
hauptamtlichen Einsatzkräften besetzt.
Nur bei 195 (78,3%) Werktagen war die Feuerwache, Rathausplatz mit 3 Funktionen
durch die feuerwehrtechnischen Beschäftigten wie gefordert besetzt!
In dem Zeitraum von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr an Werktagen und an Wochenenden
befindet sich ein Mitarbeiter des feuerwehrtechnischen Dienstes in Rufbereitschaft. Bei
einem entsprechenden Vorfall/Einsatz sollte dieser unmittelbar zur Feuerwache
Rathausplatz kommen. Ein zweiter Mitarbeiter ist auf freiwilliger Basis für diese
Dienste eingeteilt.
Durch das derzeit verfügbare System für den Einsatz von hauptamtlichen
Einsatzkräften in Rufbereitschaft kann keine Verbesserung bei der geforderten
Ausrückestärke zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit erzielt werden. Dies muss dringend
verbessert werden. Ein neues, effektiveres System muss Anwendung finden. Des
Weiteren müssen die geforderten und festgelegten Funktionsstellen im Hauptamt
besetzt werden.

- 103 -

Abbildung 30: Auswertung der drei zu besetzenden Funktionen im Tagesdienst 2023

- 104 -

Anmerkungen zur Verfügbarkeit Ehren- und Hauptamt
➢

Die Einsatzbeteiligung des Ehrenamtes gestaltet sich insgesamt in
beiden ausgewerteten Zeitbereichen (06:00 Uhr-18:00 Uhr
beziehungsweise 18:00 Uhr-06:00 Uhr) sehr ähnlich und entsprechend
der planerischen Soll-Stärke von Freiwilligen Feuerwehren, das heißt
tagsüber kann durch die Verfügbarkeit von städtischen Mitarbeitern die
geforderte Funktionsstärke nach den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit
einer Feuerwehr in Baden-Württemberg in der Einsatzabteilung
Innenstadt erreicht werden. Für die anderen Stadtteilabteilungen ist das
zu erreichendes Ziel von 6 Feuerwehrangehörigen schwierig, aber noch
möglich.

➢

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ehrenamtliches Personal in
Lahr für Einsätze abkömmlich, gleichwohl ist aus den Auswertungen
zum Einsatzgeschehen zu erkennen, dass das Personal nur bedingt
sofort zur Verfügung steht. Dies hängt im Wesentlichen mit dem
geänderten Freizeitverhalten, insbesondere vom schönen Wetter ab.

➢

Die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr haben heute zeitweise,
aber nicht planbar die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. So ist
grundsätzlich eine schnellere Verfügbarkeit des Ehrenamtes im
Einsatzfall gegeben. Dies führt jedoch zu einer verzerrten Aussagekraft
und Eindeutigkeit der Einsatzauswertung in 2024. Wird die Möglichkeit
des Homeoffice nicht mehr gewährt, kann man davon ausgehen, dass
die Auswertung von 2024 sich wieder fachlich zum Nachteil einstellt.

➢

Die tatsächliche Personalverfügbarkeit im Hauptamt führt dazu, dass
nicht alle Funktionen im Einsatzdienst ausgefüllt werden können. Man
kann davon ausgehen, dass in den Jahren vor 2025 ebenfalls
Schwankungen in der gleichen Größenordnung für das Hauptamt
eintreten werden. Die zugrundeliegende Datenbasis zum Jahr 2024 ist
aussagekräftig.

➢

Für das Jahr 2024 folgende ist festzustellen, dass auf Grund der
personellen Abgänge im Hauptamt und bis zur Wiedereinstellung von
Personal die Funktionsstärke von drei Einsatzkräften nicht erreicht oder
nur schwierig erreicht werden kann. Eine Konsequenz ist, dass die 1.
Eintreffzeit unter Umständen nicht eingehalten werden kann!

➢

Fakt ist, dass eine Funktionsstärke durch das Hauptamt von 3
Einsatzkräften nicht mehr haltbar ist und in der Folge die Einhaltung der
geforderten 1. Eintreffzeit kaum möglich ist und der Zielerreichungsgrad
sich weiter verschlechtern wird!
- 105 -

Die Einsatzbewältigung der Feuerwehr Lahr ist bislang von der Personalverfügbarkeit
des Ehrenamtes geprägt und abhängig. Die Tagesalarmverfügbarkeit der Freiwilligen
Feuerwehr Lahr hat sich in den letzten Jahren jedoch zunehmend reduziert - und wird
voraussichtlich weiter abnehmen.
Die veränderte Arbeitswelt wirkt sich in besonderem Maße auf die Einsatzbereitschaft
der Freiwilligen Feuerwehr Lahr und auf die Tagesalarmverfügbarkeit der
ehrenamtlichen Kräfte aus. Viele Berufstätige haben ihren Arbeitsplatz nicht mehr am
Wohnort oder können den Arbeitsplatz nicht verlassen, ohne berufliche Nachteile zu
befürchten. Selbst Landwirte und selbständige Handwerker, die in der Vergangenheit
klassischerweise der Garant für stets alarmverfügbares Einsatzpersonal waren,
können sich das Verlassen des Arbeitsplatzes nicht mehr im gewohnten Umfang
leisten.
Seit Corona 2020 wird durch die einzelnen Unternehmen vermehrt Home-Office
angeboten und von dem Arbeitnehmer genutzt. Dies bedeutet das Ehrenamt ist unter
Umständen öfters zu Hause – tagsüber erreichbar. Aus diesem Grund wird
vorgeschlagen in der Feuerwache West Arbeitsplätze für das Home-Office für das
Ehrenamt vorzuhalten und anzubieten. Dies könnte die Tagesverfügbarkeit stärken.
Die Alarmverfügbarkeit der freiwilligen Kräfte ist außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
(18:00 Uhr-06:00 Uhr) weiterhin in Lahr und allen Vororten uneingeschränkt gegeben.
Für die Stadt Lahr als Arbeitsgeber gestaltet sich außerdem die Arbeitsmarktsituation
bei den hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr schwieriger. Inzwischen
konkurrieren die Feuerwehren als Arbeitgeber nicht nur mit anderen Branchen,
sondern auch als Dienststellen untereinander. Zurzeit werben andere Feuerwehren
mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen qualifizierte und leistungsstarke
Feuerwehrangehörige - mit attraktiven Dienst- und Gehaltsmodellen ab.
Von weiteren Einstellungsoffensiven aus dem öffentlichen Bereich und von privaten
Unternehmen ist auch in Zukunft auszugehen. Es ist ferner damit zu rechnen, dass die
Stadt Lahr selbst hauptamtlichen Feuerwehr-Nachwuchs ausbilden muss, um das
notwendige und qualifizierte Personal vorhalten zu können.

- 106 -

5.3 Einsatzentwicklung
Die Einsatzentwicklung der Jahre 2019 bis 2023 zeigt tendenziell gleichbleibend hohe
Werte. Durchschnittlich lag die Anzahl der Einsätze bei rund 740 pro Jahr. Deutlich
hebt sich das Jahr 2020 von der tendenziellen Entwicklung ab, hier kann allgemein
von einer statistischen „Delle“ durch die Auswirkungen der Covid19-Pandemie
ausgegangen werden.
Im Jahr 2023 ist ein geringer Einsatzrückgang von rund 12 % gegenüber dem Vorjahr
gegeben. Das entspricht in diesem Jahr in etwa dem Bundestrend beim
Einsatzaufkommen der Feuerwehren. Von einem steigenden Einsatzaufkommen ist
jedoch in den nächsten Jahren wieder auszugehen, da sich das prognostizierte
Bevölkerungswachstum sowie die demographische Entwicklung in Zusammenhang
mit einem steigenden Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung auswirken wird. Zudem
zeichnet sich gleichzeitig ab, dass die gesellschaftliche Selbsthilfefähigkeit in urbanen
Gebieten abnimmt.

Abbildung 31: Langfristige Einsatzentwicklung von 2019-2023

- 107 -

5.4 Trendanalyse zum Einsatzgeschehen
Die Darstellung zeigt das Einsatzaufkommen der Feuerwehr Lahr in den letzten
Jahren. Die Aufgabe der Technischen Hilfeleistung steht mit einem Anteil von rund
35% an den Gesamteinsätzen an erster Stelle und bleibt im Gesamttrend über die
Jahre konstant.

Abbildung 32: Einsätze nach Kategorie für die Jahre 2019-2023

- 108 -

Technische Hilfeleistungen sind durch eine Vielfalt möglicher Szenarien
gekennzeichnet. Die Einsatzspektren, die sich hinter der Technischen Hilfeleistung
verbergen, reichen von einfachen Hilfeleistungen wie der Befreiung von Personen aus
steckengebliebenen Aufzügen, dem Abstreuen von größeren Ölspuren über
Tierrettungen oder Öffnen von Türen.
Das Stichwort „Türöffnung“ wird zum Beispiel verwendet, wenn es den begründeten
Verdacht gibt, dass sich in einer Wohnung eine hilflose Person befindet. Bei diesem
Einsatzstichwort findet eine Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst statt.
Die Technische Hilfeleistung umfasst dabei auch Bauunfälle, die Beseitigung von
Bäumen bis hin zur umfassenden Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus
lebensbedrohlichen Lagen, beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten
Personen, der Rettung von suizidgefährdeten Personen oder der Gefahrenabwehr bei
einer Freisetzung von gefährlichen Stoffen. Die Vielfalt der möglichen
Einsatzszenarien macht die Vorhaltung von umfangreichem, technischem Gerät und
Personal notwendig und erforderlich.
Die meisten Hilfeleistungseinsätze sind zeitkritisch und erfordern demnach ein
sofortiges und schnelles Handeln der Feuerwehr. Insbesondere bei der
Menschenrettung (eingeklemmte Personen bei Verkehrsunfällen, Suizidgefahr,
hilflose Personen in der Wohnung und so weiter) ist ein schneller und erfolgreicher
Einsatz mit einer ausreichenden Anzahl an Einsatzkräften notwendig. Nicht nur für die
Brände, sondern auch im Bereich der Hilfeleistung und damit generell für die
Gefahrenabwehr ist ausreichend Personal vorzuhalten. Für die Feuerwehr gibt es zwar
keine gesetzliches Schutzziel bei technischen Hilfeleistungen, jedoch sieht das
aktuelle Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg einerseits eine Eintreffzeit von 12
Minuten und andererseits eine Zielzeit von 60 Minuten zur klinischen Versorgung
kritischer Patienten vor. Um für den betroffenen Menschen dieses Ziel zu erreichen,
hat sich auch das Handeln der Feuerwehr an diesen Maßstäben auszurichten.
Ein nicht unerheblicher Anteil der Einsätze stellen die sogenannten „Fehleinsätze“ dar,
auf die eine Feuerwehr reagieren muss, die sich jedoch vor Ort als unnötiges
Ausrücken erweisen. Zum Beispiel gehören die durch einen technischen Defekt
ausgelösten Rauchmelder in diese Kategorie. Der Anteil liegt hier bei ca. 20 Prozent.
In der Abbildung 32 ist der Anteil der Fehlalarme bezogen auf die Gesamtalarmzahl
zu sehen. Fehlalarmierungen an sich sind bei sinkender Selbsthilfefähigkeiten und
einer hohen Sensitivität der Bevölkerung bis zu einem gewissen Grad systembedingt
und werden in Kauf genommen. Es sind gerade die Fehlalarmen, die insbesondere die
Freiwillige Feuerwehr (unnötig) belasten und die Einsatzmittel für echtes Hilfeersuchen
blockieren.
Die klassische Einsatzaufgabe der Feuerwehren, die Brandbekämpfung steht mit
einem Anteil von rund 50 Prozent an den Gesamteinsätzen in der Statistik zwar an
- 109 -

erster bzw. zweiter Stelle, Brände sind jedoch in der Regel personalintensiv,
zeitkritisch und gefährden Personen häufig lebensbedrohlich.
Eine weitere Aufgabe mit gleichbleibend hoher Beanspruchung stellt die Sicherstellung
des Brandschutzes für die Luftfahrt sowohl am Flugplatz Lahr als auch am
Hubschrauberlandeplatz des Klinikums dar.
Im Betrachtungszeitraum zwischen 2019 bis 2023 zeigt, dass im Stadtgebiet Lahr sich
keine signifikanten und erkennbaren Einsätze stattfanden, die sich auf die
entsprechenden Einsatzzahlen ausgewirkten. Die Statistik zeigt ebenfalls, dass sich
die Technische Hilfeleistungseinsätze auf normalem Niveau befanden.

5.5 Zeitliche Verteilung des Einsatzgeschehen
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung werden die statistisch relevanten Einsätze
der Feuerwehr Lahr außerdem in der zeitlichen Verteilung näher betrachtet. Dabei
zeigt sich die Parallelität zur allgemein üblichen Werktätigkeit auf. Im Laufe des
Vormittags nehmen die Einsatzzahlen stetig zu und flachen nach 22 Uhr deutlich ab.
Eine entsprechende Auswertung zu Paralleleinsätzen wurde nicht durchgeführt.

Abbildung 33: Verteilung der Einsätze im Tagesverlauf über die Stunden

Die Auswertung in der Abbildung 33 fokussiert sich auf das generelle
Einsatzaufkommen in den Zeitbereichen. Eine Differenzierung nach Samstagen;
Sonn-; und Feiertagen erfolgt an dieser Stelle nicht.
- 110 -

Abbildung 34: Verteilung der Einsätze im Wochenverlauf

Betrachtet man die Einsatzverteilung im Verlauf der Wochentage, so lässt sich
feststellen, dass im Zeitraum von Montag bis Donnerstag nur geringfügig mehr
Einsätze zu bearbeiten sind als am Wochenende von Freitag bis Sonntag. Die
Auslastung der Feuerwehr Lahr erfordert daher eine durchgehende Verfügbarkeit der
Einheiten.

 Empfehlung
Das bestehende Schichtsystem (an Werktagen von 06:00 Uhr-22:30 Uhr; Samstagen
von 08:00 Uhr-14:00 Uhr) sowie die Rufbereitschaft außerhalb der regulären Dienstzeit
eines hauptamtlichen Mitarbeiters sollte wie folgt angepasst:
➢

Im Arbeitszeitraum von Montag bis Sonntag im 24h-Dienst
grundsätzlich 3 Funktionen auf der Feuerwache, Rathausplatz.
Montag bis Freitag werden von 06:00 Uhr-18:00 Uhr 4 weiter
Funktionen im Tagesdienst vorgehalten. Dies ist zwingend
notwendig, um dem hohen Einsatzaufkommen und
Arbeitsaufkommen tagsüber von Montag bis Freitag adäquat
Rechnung zu tragen. Dieser Zeitbereich hat sich eindeutig aus den
durchgeführten Auswertungen herausgebildet. Dies wird auch zu
einer nennenswerten und sinnvollen Entlastung des Ehrenamts
werktags - tagsüber führen.

➢

Die Zahl der Einsätze am Samstag, Sonntag und an Feiertagen
fordert eine vergleichbare Auslastung wie an Werktagen. Daher
empfiehlt sich aus gutachterlicher Sicht die Etablierung eines
- 111 -

Wochenend- und Feiertag-Bereitschaftsdienstes durch das Ehrenamt
in der Feuerwache Rathausplatz, beispielsweise von 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr. Dieser Bereitschaftsdient sollte als „Sitzwache“ in den
Ferienzeiten und bei größeren Veranstaltungen angeordnet werden.
Die Entscheidung der Anordnung obliegt dem Feuerwehrkommandanten (Leiter der Stabsstelle Feuerwehr).

- 112 -

5.6 Örtliche Verteilung des Einsatzgeschehen
Der Kartenausschnitt zeigt die geografische Lage von Einsatzstellen des Jahres 2023
im Stadtgebiet Lahr. Die roten Punkte zeigen den Einsatz an.
Die Kartendarstellung zeigt die geografische Lage von ca. 800 Einsatzstellen.
Die Georeferenzierung erfolgt anhand der in den Einsatzdaten dokumentierten
Koordinaten. Nicht alle Einsätze der Feuerwehr Lahr sind mit Geodaten referenziert.
Einsätze in Lahr und im überörtlichen Unterstützungsbereich

Abbildung 35: Lagedarstellung der Einsatzstellen der Feuerwehr Lahr insgesamt

Die Lage der Einsatzstellen verteilt sich nicht gleichmäßig über das Lahrer Stadtgebiet.
Das höchste Einsatzaufkommen und somit der Einsatzschwerpunkt zeigt sich im
Bereich der Innenstadt beziehungsweise der Lahrer Kernstadt und im Industriegebiet
West. In den einzelnen Stadtbezirken ist die Einsatzdichte deutlich geringer. Ersichtlich
sind auch die Einsätze der überörtlichen Hilfe mit der Drehleiter, Erkunder und dem
Feuerwehrkommandanten in der Funktion als stellvertretender Kreisbrandmeister.

- 113 -

Zeitkritische Einsätze

Abbildung 36: Lagedarstellung der zeitkritischen Einsatzstellen im Stadtgebiet Lahr im Jahr 2023

Selektiert man die Auswahl der Einsatzstellen auf die zeitkritischen Einsätze
entsprechend den oben beschriebenen Kriterien wird die Verteilung der Einsätze im
Stadtgebiet Lahr deutlicher. Abweichend sind in der Karte auch die Überörtlichen
Einsätze abgebildet, um den Einsatzradius der Feuerwehr Lahr aufzuzeigen. Die
Einsätze BMA-Auslösung sind unten separat dargestellt und hier nicht enthalten.
Im Westen zeigt sich eine Häufung durch Einsätze auf der Bundesautobahn BAB 5.
Die Feuerwehr Lahr rückt hier häufig zu Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen aus.
Auch im Bereich des Industrieparks sind nicht nur Einsätze durch Brandmeldeanlagen
zu verzeichnen, sondern auch zeitkritische Einsätze fordern ein fristgerechtes
Eintreffen der Feuerwehr Lahr.
Weitere Schwerpunkte des Einsatzgeschehens sind die Gebiete Kernstadt sowie
Dillingen-Ost. Das Spektrum der Einsätze ist hier vielfältig und herausfordernd. Dabei
zeigt sich auch, dass es bei verschiedenen Einsatzobjekten im Jahresverlauf mehrfach
zu zeitkritischen Einsätzen kommt.
Die Verteilung des Einsatzgeschehens lässt Rückschlüsse auf die strategische Lage
der Feuerwehrhäuser zu. Aus gutachterlicher Sicht ist es wichtig, dass die Feuerwehr
Lahr sowohl westlich als auch östlich der Hauptfeuerwache in der Kernstadt
verfügbare Einheiten hat.
- 114 -

Brandmeldeanlagen

Abbildung 37: Lagedarstellung der BMA-Auslösungen im Stadtgebiet Lahr im Jahr 2023

Bei 183 Einsätzen rückte die Feuerwehr Lahr zu ausgelösten Brandmeldeanlagen aus.
Hier zeigt sich in der räumlichen Verteilung ein deutlicher Schwerpunkt im
Industriegebiet im Westen sowie im Bereich der Nordstadt (Klinikum). Als Hotspot hebt
sich das Obdachlosenwohnheim in der Biermannstraße mit allein 27 Einsätzen hervor.
Bei den Kartenausschnitten kann es zu Überlagerungen einiger Punkte kommen. Die
Zuordnung der Einsatzstellen zu Brandeinsätzen oder Technische Hilfeleistungen
erfolgt nach den Kriterien der zeitkritischen Einsatzarten.

- 115 -

5.7 Erläuterung des Zielerreichungsgrades
Wie aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ersichtlich ist, sind die Aufgaben
der Städte/Gemeinden in Bezug auf die Anforderungen der Feuerwehr wenig
spezifisch definiert und bedürfen einer genaueren Auslegung.
Demnach hat die Stadt die entsprechenden Kosten zu tragen (und die Kosten damit
im Allgemeinen im Haushaltsplan enthalten sind). Dass sich die Städte/Gemeinden,
um den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine ausreichend leistungsfähige
Feuerwehr vorhalten zu können, sich im Allgemeinen einer qualifizierten Risikoanalyse
bedienen. Und dass entsprechend der Risikoeinschätzung möglichst fachgerechte
Beschaffungen von Geräten, Einrichtungen durchzuführen sind. Weiterhin sollte die
Leistungsfähigkeit durch die entsprechende Auswahl von geeigneten Personen, deren
Grundqualifikation und regelmäßige Auffrischungsschulung erfolgen, um auf
veränderten Gefahren adäquat reagieren zu können.
Hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch die Betrachtung der Qualitätskriterien des
Feuerwehr-Einsatzes selbst. Der Zielerreichungsgrad ist häufig als Maßstab für die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehren definiert. Die Einhaltung des Zielerreichungsgrad
ist danach abhängig von dem zeitlichen Zusammenspiel von Einsatzkräften und Ihren
Einsatzmitteln an der Einsatzstelle.
Für die Feuerwehr Lahr ist es perspektivisch wichtig, dass neben der Definition der
anzulegenden Qualitätskriterien Einsatzkräfte (Anzahl, Qualifikation, Ausrüstung,
usw.), Einsatzmittel (Fahrzeuge, Ausstattung, usw.) auch vom Gemeinderat der
Feuerwehr Lahr festgelegt werden muss, welcher Zielerreichungsgrad von der
Feuerwehr Lahr zu leisten und einzuhalten ist.
Der Zielerreichungsgrad der 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit sind der Qualitätsmesser
für die Verantwortlichen in der Verwaltung, Politik und Führung der Feuerwehr Lahr.
Eine qualifizierte Einsatzauswertung der Einsatzdaten des vergangenen Jahres sollten
kritisch geprüft werden. Die Ansätze von Verbesserungen können vielseitig sein.

- 116 -

5.8 Zeitanalysen des Einsatzgeschehens
Der Faktor „Zeit“ ist einer der wesentlichen Parameter bei der Feuerwehrbedarfsplanung. Daher sind Analysen der Einsatzzeiten von besonderer Bedeutung.
Die folgenden Darstellungen geben Aufschluss darüber, nach welcher Zeit das erste
Löschgruppenfahrzeug am Einsatzort war.
Die erste Eintreffzeit von 10 Minuten zu 100% einzuhalten, kann nur ein planerisches
Ziel sein. Es wird zeitkritische Einsätze geben, bei denen die Feuerwehr erst nach 10
Minuten am Einsatzort ist! Diese zeitkritischen Einsätze müssen betrachtet werden
und eine künftige, praktikable Lösung zwischen den aktiven Feuerwehrangehörigen
des Haupt- und Ehrenamtes zu finden. Diese Lösung sollte unter wirtschaftlichen
Aspekten und dem Erhalt der Motivation des Haupt- und Ehrenamtes erfolgen.

Erstes Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit sollte das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20
(HLF) mit der ersten Mannschaft (Funktionsstärke mindestens 1/5) innerhalb von 10
Minuten an der Einsatzstelle sein. Für die Feuerwehr Lahr wurden, wie bereits
beschrieben, die zeitkritischen Einsätze ausgewertet.
Für die folgende Auswertung der Einsätze für das 1. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug wurden die überörtlichen Einsätze sowie falsche Datensätze nicht
mit ausgewertet.

01.01.2024-31.12.2024

„auswertbare“ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugeinsätze

46 Einsätze

„Überschreitung“ 1. Eintreffzeit (10 Minuten)
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug

17 Einsätze
(37%)

„Einhaltung“ 1. Eintreffzeit (10 Minuten)
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug

29 Einsätze
(63%)

Tabelle 7: Auswertung zeitkritische Einsätze 1. HLF

- 117 -

Abbildung 38: Zielerreichungsgrad 1. HLF

Die Einhaltung des empfohlen Zielerreichungsgrad von 85% bei allen zeitkritischen
Einsätzen wird nicht erreicht. Das erste Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug erreicht
nur in 63% der auswertbaren Einätze, die Eintreffzeit von unter 10 Minuten. Dies ist
ein Ergebnis, das die Notwendigkeit zur Unterstützung des Ehrenamts durch eine
hauptamtliche Basiseinheit bekräftigt.
Durch das Zusammenwirken des Ehrenamtes und Hauptamtes wird die
Tagesverfügbarkeit künftig wesentlich verbessert. Ein zügigeres Ausrücken wird die
Folge sein.
Zu beachten ist unteranderem, dass sich in den letzten Jahren in der Stadt Lahr sowohl
die gesamte Verkehrssituation als auch die zunehmende Verkehrsdichte wesentlich
verändert hat und somit dies auch negative Auswirkungen auf die Ausrückezeiten der
Freiwilligen Feuerwehr hat.
Die Alarm- und Ausrückordnung muss bei Bedarf durch die Führung der Feuerwehr
Lahr angepasst werden. Eine parallele Alarmierung der Einsatzabteilungen sollte
durchgeführt werden.

- 118 -

Erste Auswertung der Einsatzzeiten:
1. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 01.06.2023 - 01.05.2024

Das erste, positive Ergebnis ist zwischen dem 1. Auswertezeitraum und
2. Auswertezeitraum wie folgt:
Die 1. Eintreffzeit für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug konnte bereits durch
Änderungen in der Organisation und Abläufe um 12% verbessert werden!

- 119 -

Drehleiter mir Korb 23/12 / Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter Rüst
Zu den Grundlagen des Einsatzes von Hubrettungsfahrzeugen wird auf Kapitel 7
verwiesen.
Hubrettungsfahrzeuge müssen immer dort innerhalb der 1. Eintreffzeit verfügbar sein,
wo Gebäude vorhanden sind, bei denen die Rettungshöhe der tragbaren Leitern zur
Sicherstellung des 2. Rettungsweges nicht ausreicht und der 2. Rettungsweg nicht
baulich hergestellt ist.
Die Hubrettungsfahrzeuge müssen deswegen grundsätzlich zeitgleich mit der
ersteintreffenden Einheit nach maximal 10 Minuten eintreffen. Ungeachtet dessen,
lassen sich längere Eintreffzeiten in der Praxis nicht immer vermeiden. Dies gilt
beispielsweise bei abgelegenen Einzelobjekten oder wenn in einer Stadt oder
Gemeinde - als Einzelfall - nur wenige „sonstige Gebäude“ als Altbestand bestehen.
In diesen Fällen soll auf die Schaffung baulicher Rettungswege hingewirkt werden. Bei
Neubauten bedeutet dies, dass der 2. Rettungsweg baulich sichergestellt werden soll.
Ergänzend hierzu soll für die Stadt Lahr durch die Alarm- und Ausrückeordnung
sichergestellt werden, dass bei Bränden in sonstigen Gebäuden das nächstgelegene
Hubrettungsfahrzeug immer sofort mit alarmiert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass
eine objektscharfe Erfassung im Einsatzleitsystem der Intergierten Leitstelle Ortenau
möglich ist.
Die Eintreffzeit für Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenrettung darf auch in den
beschriebenen Ausnahmefällen 15 Minuten nicht überschreiten.
Für die folgende Auswertung der Einsätze für das Hubrettungsfahrzeug wurden die
überörtlichen Einsätze und falsche Datensätze nicht mit ausgewertet.

01.01.2024-31.12.2024

„auswertbare“ Hubrettungsfahrzeugeinsätze

54 Einsätze

„Überschreitung“ 1. Eintreffzeit (10 Minuten) Hubrettungsfahrzeug

29 Einsätze
(54%)

„Einhaltung“ 1. Eintreffzeit (10 Minuten) Hubrettungsfahrzeug

25 Einsätze
(46%)

Tabelle 8: Auswertung zeitkritische Einsätze DLK und AB Rüst

- 120 -

Abbildung 39: Zielerreichungsgrad DLK und Abrollbehälter Rüst

Aus dieser Auswertung der 1. Eintreffzeit für die Jahre 2023 wird deutlich, dass die
geforderte 1. Eintreffzeit von 10 Minuten durch die Hubrettungsfahrzeuge der
Freiwilligen Feuerwehr Lahr zu 46% bei zeitkritischen Einsätzen eingehalten werden
konnte. Der angestrebte Zielerreichungsgrad sollte mindestens 85% sein.
Die Führung der Feuerwehr sollte prüfen, ob durch eine Verbesserung bzw.
Umstellung der Alarm- und Ausrückeordnung erzielt werden kann.
Aus fachlicher Sicht ist die Menschenrettung mit einem Hubrettungsfahrzeug nicht
immer sichergestellt. In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr, wird
bei einem Einsatz der Drehleiter mit Korb 23/12 bei Menschenrettung nach der 1.
Eintreffzeit von maximal 10 Minuten gefordert. In der Stadt Lahr wird dieses Schutzziel
oft nicht eingehalten. Dies muss künftig verbessert werden.
Zu beachten ist unteranderem, dass sich in den letzten Jahren in der Stadt Lahr sowohl
die gesamte Verkehrssituation als auch die zunehmende Verkehrsdichte wesentlich
verändert hat und somit dies auch negative Auswirkungen auf die Ausrückezeiten der
Freiwilligen Feuerwehr hat.
In Zukunft sollte auf Grund der vorhandenen Bebauung, weiterhin gewährleistet sein,
dass ein Hubrettungsfahrzeug DLK 23/12 dauerhaft für die Feuerwehr Lahr
vorgehalten wird. Da die Technik der Hubrettungsfahrzeuge einerseits im
Einsatzgeschehen stark beansprucht wird und sich andererseits aus komplexen
elektromechanischen Bauteilen zusammensetzt, kommt es regelmäßig zu
technischen Ausfällen, die auf die starke Beanspruchung zurückzuführen sind.
Letztlich sind Ausfallzeiten unumgänglich, die bei der Vorhaltung des Rettungsgeräts
- 121 -

Drehleiter zu berücksichtigen sind. Die nächsten Drehleitern sind im Rahmen der
überörtlichen Hilfe bei benachbarten Kommunen mit verlängerten Eintreffzeiten
verfügbar (siehe Kapitel 7).

… weitere Hinweise
Die Einhaltung des 1. Eintreffzeit des ersten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug und
Drehleiter / Abrollbehälter Rüst liegt unter den empfohlenen und geplanten 85%
Zielerreichungsgrad. Dies können mehrere, weitere, fachliche Gründe sein:

➢
➢
➢
➢

Verkehrssituation verschlechtert durch Baustellen
Verkehrssituation durch Einschränkungen wie Tempo 30
Die zwei Funktionen Hauptamt (in Rufbereitschaft) müssen erhöht
werden
schlechtere Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz

Die Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr Lahr ist eine Verbesserung des Zielerreichungsgrad.
Die Alarm- und Ausrückordnung muss bei Bedarf durch die Führung der Feuerwehr
Lahr angepasst werden.

- 122 -

Erste Auswertung der Einsatzzeiten:
Hubrettungsfahrzeug und Abrollbehälter Rüst 01.06.2023 - 01.05.2024

Das erste, positive Ergebnis ist zwischen dem 1. Auswertezeitraum und
2. Auswertezeitraum wie folgt:
Die 1. Eintreffzeit für das Hubrettungsfahrzeug und Abrollbehälter Rüst konnte
bereits durch Änderungen in der Organisation und Abläufe um 7% verbessert
werden!

- 123 -

5.9 Überörtliche Einsatzkonzeption
Die Gemeindefeuerwehren in Baden-Württemberg haben sich im Sinne des
Feuerwehrgesetzes
gegenseitig
überörtliche
Hilfe
zu
leisten.
Der
Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg nimmt die Kommunen, die als Mittelund Oberzentren in den Landkreisen benannt wurden in eine besondere
Verantwortung gegenüber den benachbarten Kommunen. Die Stadt Lahr übernimmt
mit Ihrer Feuerwehr diese Verantwortung und beteiligt sich über die Stadtgrenzen
hinaus auch im Kreisgebiet.
Zwei besondere Aufgabengebiete sind hervorzuheben:
Feuerwehrkooperation Ortenaukreis
Die Stadt Lahr beteiligt sich gemeinsam mit den Städten Achern, Kehl, Offenburg und
Oberkirch an der Feuerwehrkooperation Ortenaukreis einem Konzept der
interkommunalen Zusammenarbeit in Bereichen wie Technik, Ausbildung und
Personal. Sie wurde 2004 formalisiert, nachdem 2002 zunächst eine WechselladerGemeinschaft gegründet wurde, umfasst die Feuerwehrkooperation heute zudem die
Bereiche Ressourcenmanagement Hochwasser und die Gefahrenabwehr bei
Gefahrstoffunfällen. Ziel ist die Optimierung von Ressourcen und die gegenseitige
Unterstützung bei Einsätzen, insbesondere durch die Bereitstellung spezialisierter
Ausrüstung. Zukünftige Entwicklungen fokussieren auf verbesserte Führungssysteme
und die Einführung des TETRA-Digitalfunks, um die Zusammenarbeit weiterhin zu
stärken und den demografischen sowie kommunalen Herausforderungen gerecht zu
werden. Als Verbundpartner nimmt die Feuerwehr der Stadt Lahr hierbei eine wichtige
Rolle auch für den Landkreis sowie die Kommunen im Unterstützungsbereich ein.

Stellvertretender Kreisbrandmeister Ortenaukreis
Der Kreisbrandmeister des Ortenaukreises wird zur Wahrnehmung der Aufgaben in
der Fläche von vier ehrenamtlichen Stellvertretern unterstützt. Die Zuständigkeit ist
hierfür in fünf nach strategischen und einsatztaktischen Gesichtspunkten aufgeteilten
Einsatzabschnitten zugeordnet. Während der hauptamtliche Kreisbrandmeister zwar
gesamtverantwortlich für das Kreisgebiet ist, jedoch primär für den Abschnitt Kinzigtal
verantwortlich zeichnet, ist der hauptamtliche Kommandant der Feuerwehr Offenburg
für den Raum Offenburg, der hauptamtlicher Kommandant der Feuerwehr Kehl für den
Abschnitt Kehl/Renchtal, der hauptamtliche Kommandant der Feuerwehr Lahr für den
Süden des Kreises und der hauptamtliche Kommandant der Feuerwehr Achern für die
nördliche Ortenau zugeteilt. Bei Abwesenheit vertreten sich der Kreisbrandmeister und
die Stellvertreter gegenseitig.

- 124 -

Empfehlung
Eine grundsätzliche Anmerkung zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes:
Unabhängig von den Ergebnissen der Feuerwehrbedarfsplananalyse muss eine
entsprechende Umsetzung in einer Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Lahr
sichergestellt werden. Hierfür sind für die jeweiligen Einsatzgebiete
(Teilorte/Ortsteile/…) die Eintreffzeiten der Einsatzkräfte im Einzelnen bei
zeitkritischen Einsätzen zu betrachten. Zu erheben sind die Eintreffzeiten von eigenen
Einsatzmitteln (Fahrzeugen und Personal) sowie von externen Einsatzkräften
(Einsatzmittel benachbarter Feuerwehren).
Insbesondere gehört die Eintreffzeit des jeweiligen Hubrettungsfahrzeugs dazu. In
diese
teilortspezifische
Alarmierung
müssen
dann
die
überörtlichen
Feuerwehreinheiten unmittelbar mit einbezogen werden.
Bei Planung und Umsetzung gemeindeübergreifender Regelungen zur Alarm- und
Ausrückeordnung ist der feuerwehrtechnische Aufsichtsbeamte (Kreisbrandmeister)
zu beteiligen.

- 125 -

5.10 Einsatzgebietsabdeckung
Um vor allem bei Großschadenlagen Schlagkräftigkeit beweisen zu können und die
Eintreffzeiten einzuhalten wird das Feuerlöschwesen Lahr durch einen
Feuerwehrbedarfsplan näher betrachtet und bewertet.
Das Stadtgebiet Lahr besteht aus 7 Einsatzabteilungen:
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢

Innenstadt (LZ 1-LZ 2)
Mietersheim (LZ 3)
Sulz (LZ 3)
Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4)
Kippenheimweiler (LZ 4)
Kuhbach (LZ 5)
Reichenbach (LZ 5)

Durch die Anwendung einer Fahr-Isochronen Berechnung wird die Überprüfung der
Einsatzgebietsabdeckung durchgeführt.

Allgemeine Hinweise
➢
➢
➢
➢

Der „schwarze“ Punkt ist der Standort des Feuerwehrhauses
Angenommen wird, dass nach spätestens 5 Minuten ein
Einsatzfahrzeug ausrückt
Die Fahrzeit beträgt 5 Minuten
Jede Farbe bedeutet eine Fahrminute vom Standort des
Feuerwehrhauses dargestellt

Die folgende, durchgeführte Fahrisochronen Berechungen wurden auf Basis des
ergänzenten Starßennetzwerks des Digitalen Landschaftsmodell (DLM) des LGL-BW
und dem Netzwerkanalyseplugin QNEAT3 in QGIS erstellt.
Die Isochronen stellen die Entfernung dar, die ein Fahrzeug unter einer angenommen
Geschwindigkeit von 40 km/h innerhalb der angegebene Zeit zurücklegt. Auf den
Hauptwegen konnten in Überprüfungsfahrten sogar durchschnittlich 60 km/h erreicht
werden.

- 126 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzüge Lahr Innenstadt (LZ 1-LZ 2)
(Rathausplatz 3)
Berechnungsgrundlage:
Bis 5/8 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 16 Tonnen.

Abbildung 40: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minute/8Minutenn Fahrzeit in der Innenstadt

Aus der Fahrisochronen Berechnung ist ersichtlich, dass die Löschzüge der Innenstadt
Lahr (LZ 1-LZ 2) das vorgegebenes Einsatzgebiet in der geforderten, 1. Eintreffzeit
von 10 Minuten (5 Minuten Fahrzeit) abdecken können. Jedoch nicht in jedem AußenStadtbezirk kann die 1. Eintreffzeit (8 Minuten Fahrzeit) eingehalten werden!

- 127 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Mietersheim (LZ 3)
(Hauptstraße 21)
Berechnungsgrundlage:
Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen

Abbildung 41: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Mietersheim

Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Mietersheim
(LZ 3) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten das Einsatzgebiet abdecken
kann.

- 128 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Sulz (LZ 3)
(Weingartenstraße 8)
Berechnungsgrundlage:
Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen

Abbildung 42: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Sulz

Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Sulz (LZ 3)
in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein Einsatzgebiet abdecken kann.

- 129 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Hugsweier+ Langenwinkel (LZ 4-West)
(Dr Georg-Scheffer-Straße)
Berechnungsgrundlage:
Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen

Abbildung 43: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Hugsweier + Langenwinkel

Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Hugsweier
+ Langenwinkel (LZ 4-West) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein
Einsatzgebiet nahezu abdecken kann.

- 130 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kippenheimweiler (LZ 4)
(Blumenstraße 4)
Berechnungsgrundlage:
Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen

Abbildung 44: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Kippenheimweiler

Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug
Kippenheimweiler (LZ 4) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein
Einsatzgebiet abdecken kann.

- 131 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kuhbach (LZ 5)
(Kuhbacher Hauptstraße)
Berechnungsgrundlage:
Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen

Abbildung 45: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Kuhbach

Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Kuhbach (LZ
5) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein Einsatzgebiet abdecken kann.

- 132 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Reichenbach (LZ 5)
(Burgstraße 8/2)
Berechnungsgrundlage:
Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen

Abbildung 46: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Reichenbach

Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Reichenbach
(LZ 5) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein Einsatzgebiet abdecken
kann.

- 133 -

Einsatzgebietsabdeckung Stadtgebiet Lahr mit 7 Einsatzabteilungen
Berechnungsgrundlage:
Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14/16 Tonnen

Abbildung 47: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit aller Löschzüge/Einsatzabteilungen

Jede Einsatzabteilung ist grundsätzlich für ihren Stadtbezirk für den Ersteinsatz und
die Einhaltung der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten verantwortlich und
zuständig und kann diese einhalten.
Die 7 Einsatzabteilungen sind erforderlich um die 1. Eintreffzeit sicher einzuhalten.
Im Weiteren kann geprüft werden, ob die Einsatzabteilungen Kuhbach und
Reichenbach in einem gemeinsamen Feuerwehrhaus untergebracht werden können.
Eine Einhaltung der 1. Eintreffzeit bleibt garantiert.

- 134 -

Empfehlung
Aus der Analyse der Gebietsabdeckung durch die Erreichbarkeitsisochronen können
aus gutachterlicher Sicht folgende Empfehlungen ausgesprochen werden:
Eine künftige Zusammenlegung der Einsatzabteilungen Reichenbach und Kuhbach in
einem gemeinsamen Feuerwehrhaus sollte zu einer Verbesserung der
Tagesverfügbarkeit und einer stabileren Abdeckung des östlichen Einsatzgebietes
führen. Dazu ist ein strategischer Standort zwischen den beiden Stadtteilen
anzustreben.
Der bisherige Standort des Feuerwehrhauses Lahr liegt für eine bedarfsgerechte
Gebietsabdeckung zu weit östlich in der Innenstadt. Bei der Suche nach einem
geeigneten Grundstück für einen möglichen Neubau einer Hauptfeuerwache sollte in
einem Gebiet 500 m bis 1 km in Richtung Westen vom bisherigen Standort gesucht
werden. Hiervon sollte eine bessere Einsatzgebietsabdeckung im Bereich der Lahrer
Kernstadt zu erwarten sein.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Einsatzabteilungen zur Einhaltung der 1.
Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit erhalten bleiben sollten, um auch künftig innerhalb der
geschlossenen Bebauung in den Stadtteilen und Ortsteilen eine bedarfsgerechte
Gebietsabdeckung zu erreichen.
Die Bundesstraße 415 als zentrale West-Ost-Achse durch das Stadtgebiet spielt für
die Sicherstellung der Erreichbarkeit der anliegenden Stadtteile eine wesentliche
Rolle. Im Rahmen der Stadtentwicklung erarbeitet das Stadtplanungsamt der Stadt
Lahr einen Verkehrsentwicklungsplan mit dem Ziel den Radverkehr sowie den
öffentlichen Nahverkehr künftig attraktiver zu gestalten. Wie in der Risikoanalyse im
Kapitel 3 dargestellt, sollen bei den Planungen auch die Belange der Feuerwehr
berücksichtigt werden.

- 135 -

5.11 Sonderbetrachtung Einsatzgebietsabdeckung - Neuer Standort: OrtenauKlinikum Lahr

Abbildung 48: Entwurf Neubau Ortenau Klinikum Lahr; Quelle: GMP International GmbH

Der Kreistag des Ortenaukreises hat am 24. Oktober 2023 beschlossen, dass am
Standort Stadteinfahrt Süd bei Langenwinkel ein Neubau des Ortenau Klinikums Lahr
entstehen soll. Angesichts der großen Bedeutung dieses Projekts für Lahr und die
gesamte südliche Ortenau hatte sich der Gemeinderat der Stadt Lahr für das
Neubauvorhaben ausgesprochen. Diese Beschlüsse bieten der Stadt Lahr
Planungssicherheit und gewährleisten langfristig die gesundheitliche Versorgung der
Bürgerinnen und Bürger in der gesamten südlichen Ortenau.
Um hochwertige Entwürfe für den Neubau auszuwählen, wurde im Dezember 2023 im
Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb gestartet. Drei Entwürfe wurden eingereicht, die den Neubau
des Ortenau Klinikums Lahr sowie eine Gesamt-Campus-Planung mit ergänzenden
Gebäuden auf einem etwa 9,5 Hektar großen Baugrundstück südlich der
Bundesstraße 415 und westlich des Friedhofs Langenwinkel umfassen.
Innerhalb des Projekts legt die Stadt Lahr derzeit den Schwerpunkt auf das
Bebauungsplanverfahren, die Änderung des Flächennutzungsplans und die
Vorbereitung der Variantenentscheidung zur Anbindung des Klinikums an die B 415.

- 136 -

Gebietsabdeckung der einzelnen Standorte mit den Einsatzabteilungen im Stadtgebiet
Lahr.

Abbildung 49: Einsatzgebietsabdeckung bis 5/8 Minuten Fahrzeit aller Löschzüge + Standort Ortenau Klinikum

… dieser Punkt markiert den künftigen Standort des Neubau Ortenau Klinikums

Die Einsatzabteilungen Innenstadt Lahr, Kippenheimsweiler und Hugsweier +
Langenwinkel (West) können am künftigen Ortenau Klinikum die geforderte 1.
Eintreffzeit von 10 Minuten halten.
Gemäß der Alarm- und Ausrückordnung werden die Einsatzabteilungen parallel
alarmiert. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die künftige Besetzung des
Feuerwehrhauses in Lahr (Rathausplatz) mit sechs hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen. Eine Ausrückezeit von maximal 2 Minuten ist garantiert. Dies ist
besonders vorteilhaft für Alarmierungen tagsüber, in der Hauptverkehrszeit von 06:00
Uhr bis 18:00 Uhr werktags. Eine verbleibende Fahrzeit von 8 Minuten ist somit
gewährleistet, und die 1. Eintreffzeit von 10 Minuten wird sicher eingehalten!
Dies bedeutet, dass die Einsatzabteilungen auch während der verkehrsärmeren Zeiten
am Abend und in der Nacht ihre Eintreffzeiten optimieren können. Indem die
Einsatzkräfte die Durchschnittsgeschwindigkeit auf den Hauptverkehrswegen
erhöhen, können sie sicherstellen, dass die geforderten Eintreffzeiten auch zu diesen
- 137 -

Uhrzeiten eingehalten werden. Selbst im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen
oder Verzögerungen ist eine hohe Flexibilität und Reaktionsfähigkeit gewährleistet.
Der Neubau des Ortenau Klinikums ist komplex und wird über einen längeren Zeitraum
durchgeführt. Es wird empfohlen, während der Bauzeit georeferenzierte Meldepunkte
und Anfahrpunkte auf dem Baugelände festzulegen. Auf diese Weise kann
sichergestellt werden, dass die Feuerwehr Lahr jederzeit zur richtigen Zeit und am
richtigen Ort innerhalb der geforderten 1. Eintreffzeit ankommt.

Abbildung 50: Fahrzeiten Berechnung LKW 16 Tonnen

Die Möglichkeiten zur Reduzierung der Fahrzeit von 8 Minuten (1. Eintreffzeit von 10
Minuten) zum Sonderobjekt Ortenau Klinikum Lahr sind:
➢
➢
➢
➢

Stabilisierung der Ausrückezeiten durch ständige Besetzung
Feuerwache, Rathausplatz mit Hauptamt
Vorrangschaltung auf der B 415 über Verkehrsleitrechner für die
Feuerwehr
Stärkung Tagesverfügbarkeit im Westen über HomeofficeArbeitsplätze im Feuerwehrhaus West
Auswertung der tatsächlichen 1. Eintreffzeiten regelmäßige und die
sofortige Herleitung von Verbesserungsmaßnahmen

Die Verkehrsvorrangschaltung hat sich in Städten wie beispielsweise Böblingen,
Offenburg und Freiburg bewährt. Sie kann die Fahrzeit um 1 bis 2 Minuten verkürzen.
Die Umsetzung sollte als bald starten, um den zeitlichen Vorteil vor Baubeginn zu
nutzen.
Die Feuerwehr Lahr kann aus Sicht des Gutachters unter Voraussetzung der
Möglichkeiten der Reduzierung der Fahrzeiten, die geforderten Eintreffzeiten von 10
Minuten und 15 Minuten am künftigen Sonderobjekt Ortenau Klinikums einhalten!
- 138 -

6. Die künftige Feuerwehrstruktur
6.1 Grundlagen und Ziele

6.1.1 Rechtsgrundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen
Nach dem Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg ist die Gliederung
und Verwaltung einer Gemeindefeuerwehr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 durch
Satzung zu regeln.
Entsprechend der Gemeindegröße und dem Gefahrenpotential hat die Stadt
Lahr, neben den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr, auch eine
Einsatzabteilung mit hauptamtlichen Kräften sowie eine Jugendfeuerwehr,
Altersabteilungen und Musikabteilungen aufzustellen.

6.1.2 Aufgaben und Tätigkeitsfelder - Veränderung des Gefahrenpotentials
Das Entwicklungskonzept der Feuerwehr Stadt Lahr muss sich im Wesentlichen
an den Vorgaben zur Sicherstellung des Brandschutzes und der
Gefahrenabwehr nach dem Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg
orientieren, das ihr als staatliche Pflichtaufgabe nach Weisung (§ 2 Abs. 3
GemO) übertragen wurde.
Hier sind insbesondere die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr,
erstellt durch den Landesfeuerwehrverband und das Innenministerium BadenWürttemberg, 1/2008 zu beachten und die gemeindespezifische
risikoorientierte Gefahrenbeurteilung heranzuziehen.

Abbildung 51: Einhaltung der geforderten Einsatzstärke

- 139 -

Das gemeinsame Ziel einer leistungsfähigen Feuerwehr der Stadt Lahr soll
durch folgende Aufgabenstellung erreicht werden:
➢

Die Sicherstellung der generellen Verfügbarkeit der Freiwilligen
Feuerwehr Lahr als auch von Sonderfunktionen der Freiwilligen
Feuerwehr sowie die Identifikation von Zeitfenstern in denen dies nicht
gesichert ist.

➢

Die Bereitstellung von hauptamtlichen Funktionsstellen zur Ergänzung
der Freiwilligen Feuerwehr in den Zeitphasen, in denen die generelle
Verfügbarkeit und/oder Sonderfunktionen in der Verfügbarkeit
eingeschränkt sind sowie die Entlastung des Ehrenamtes durch die
Sicherstellung von Funktionsstellen beispielsweise für Kleineinsätze.

➢

Schaffung von Strukturen innerhalb der Organisationseinheit, die eine
fachliche und personelle Unterstützung des Ehrenamtes im Bereich
Einsatzbereitschaft von Fahrzeug und Gerät, aber auch im Bereich
Verwaltung jederzeit sicherstellen. Hierzu bedarf es im Bereich der
Führung und Leitung einer hinreichenden Personalausstattung, die
fachlich hinreichend qualifiziert ist und darüber hinaus über die
entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügt. Zur weiteren
Prozessoptimierung wird die Notwendigkeit von mehreren
Führungsebenen gesehen.

➢

Es muss sichergestellt sein, dass Aufgaben und Aufgabenstellungen
der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz nicht die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Sinne des Feuerwehrgesetzes
und den damit verbundenen Regeln negativ beeinflussen. Hierzu sind
entsprechende Strukturen zu schaffen und es ist auch für eine
hinreichende Personalausstattung zu sorgen.

Die IST-Analyse für die Feuerwehr Lahr hat ergeben, dass die Aufgaben- und
Tätigkeitsfelder neu strukturiert und konkret an Zuständigkeiten zugewiesen
werden müssen.

- 140 -

Die im Folgenden aufgeführten Fakten beziehen sich im Wesentlichen auf die
Ist-Situation im Jahr 2018 und die Weiterentwicklung bis heute (Grundlage:
Personalentwicklungskonzept).
Verändern sich die hier beispielsweise aufgeführten Parameter, so ist damit zu
rechnen, dass die Ansätze des Personalentwicklungskonzeptes nachjustiert
werden müssen.
Bei den Parametern handelt es sich um:
1.

Einsatzzahlen
Die Einsatzzahlen liegen in Summe zwischen rund 700 bis 800 Einsätzen
pro Jahr. Das bedeutet, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte pro Tag
knapp 2-mal alarmiert werden.
Eine weitere, zukünftige Steigerung der Einsatzzahlen ist zu erwarten,
die bisherige Entwicklung vom Jahr 2019 bis 2023 spricht dafür.

2.

Paralleleinsätze
Das Jahr 2018 zeigt eine weitere Zunahme der Paralleleinsätze, was
ebenfalls auf die zukünftige Entwicklung schließen lässt. Die Tendenz
von Paralleleinsätzen ist steigend.

3.

Verfügbarkeit der Städtischen Mitarbeitenden
Weiterhin ist die Freistellung und Verfügbarkeit von städtischen
Mitarbeiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Eigenbetriebe auch
während der Arbeitszeit – tagsüber – ein wichtiger Baustein für die
Sicherstellung der Personalstärke.

4.

Veränderung des Gefahrenpotentials
Die in den letzten 10 Jahren stattgefundene, enorme Entwicklung der
Stadt Lahr wirkt sich weiter unmittelbar auf das Feuerwehrwesen aus.
Die Stadt hat rund 600 ha Konversionsfläche einschließlich des
Flughafens der Kanadier übernommen und die Stadt ist auf über 50.000
Einwohner angewachsen.
Mit dem Ausbau der Rheintalbahn, der BAB A 5 und dem Ausbau des
Industriegebietes mit Ansiedlung von Logistikbetrieben, Störfallbetrieben
u.v.m. hat sich das Gefahrenpotential deutlich verändert.
- 141 -

... weitere, sich ändernde Parameter:
5.

Einsatzzahlen / Einsatzdauer
Eine Folge ist, dass die Inanspruchnahme der Feuerwehr Lahr in Form
einer Steigerung der Einsatzzahlen aber auch der Einsatzdauern
zugenommen hat beziehungsweise wird. Die Belastung für die aktiven
Feuerwehrangehörigen steigt stetig an.
Bisher nicht berücksichtigt sind beispielsweise die Auswirkungen des
künftigen Holzbaus, Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen usw.
Die jüngsten Einsatzerfahrungen zeigen, dass die Feuerwehr Lahr
leistungsfähig genug ist, um solche Schadenereignisse zu beherrschen.
Der Anspruch durch das Tragen von Atemschutz unter etwaigen
erschwerten Bedingungen und die Verlängerung der Einsatzdauern sind
Konsequenzen, die die Feuerwehr Lahr ebenfalls künftig vor neue
Herausforderungen stellen wird.

Besetztzeiten Feuerwehrhaus Lahr - Erreichbarkeit
Das Feuerwehrhaus in Lahr ist derzeit von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr Werktags
und an Samstagen von 08:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Für das weitere Zeitfenster
ist das Feuerwehrhaus bei einer Größenordnung der Stadt Lahr mit über 50.000
Einwohner nicht besetzt!
Was passiert, wenn ein Bürger ad hoc Hilfe benötigt, aber niemanden im
Feuerwehrhaus erreicht bzw. antrifft? Zurzeit leistet ein hauptamtlicher
Mitarbeiter freiwillig in Rufbereitschaft Dienst, um möglichst zeitnah im Notfall
am Feuerwehrhaus zu sein. Der hauptamtliche Mitarbeiter ist verpflichtet (!) im
Bedarf zum Feuerwehrhaus zu kommen. Die erforderliche Zeit, die für die
Anfahrt zur Feuerwache benötigt wird, ist je nach Wohnort unterschiedlich und
ist im Vorfeld nicht einschätzbar.
Die Auswertung der Einsatzdaten hat ergeben, dass je nach Wohnort des
hauptamtlichen Mitarbeiters (inklusive Rüstzeit) bis zu 15 Minuten vergehen, bis
dieser am Feuerwehrhaus, Rathausplatz zur Verfügung steht. Dieses
Zeitfenster sollte wesentlich verkürzt werden!

- 142 -

6.1.3 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
Die Stadt Lahr hat eine Feuerwehrsatzung vom 13.12.2004, zuletzt geändert
am 28.11.2013 aufgestellt. Die Satzung wurde im Rahmen des Dialog- und
Veränderungsprozesses im 1. Halbjahr 2024 überarbeitet und an die
Mustersatzung
des
Landes
Baden-Württemberg
angepasst.
Die
Feuerwehrsatzung wurde im 2. Halbjahr vom Gemeinderat der Stadt Lahr
verabschiedet.
Die neue Feuerwehrsatzung orientiert sich an der Feuerwehr-Mustersatzung
des Landes Baden-Württemberg, die gemeinsam vom Innenministerium, der
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg aufgestellt wurde.
Die neue Satzung beinhaltet klare Regelungen für funktionierende
Abteilungsstrukturen, klare Zuständigkeiten der Abteilungskommandanten, die
Schaffung einer hauptamtlichen Abteilung und die Schaffung einer
hauptamtlichen Stellvertretung des Feuerwehrkommandanten.

6.1.4 Ziele der internen Neustrukturierung
Mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung und der Neustrukturierung der
Feuerwehr hat die Stadt Lahr einen Schritt in die richtige Richtung getan, um
die Feuerwehr Lahr zukunftsfähig aufzustellen.
Mit der Neustrukturierung soll die interne Kommunikation, den Informationsfluss
zwischen haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen verbessern, die
Zuständigkeiten klarer regeln und die Verantwortung breiter verteilt werden.
Im Rahmen der Umsetzung der strategischen Ziele der Stadt Lahr und des
Stadtentwicklungskonzeptes 2040, ist auch zwingend die Frage zu klären, ob
bei dem vorhandenen Gefahrenpotential in Lahr die ständige Besetzung des
Feuerwehrhauses nicht überfällig ist.

6.1.5 Vision und Leitbild der Feuerwehr Lahr
Im Rahmen des Dialog- und Veränderungsprozesses soll ein Leitbildprozess
mit allen Abteilungen aufgesetzt und durchgeführt werden.
Mit dem Leitbildprozess soll ein gemeinsames „WIR“ der Feuerwehr Lahr, ein
gemeinsames Zukunftsbild/-vision geschaffen werden. Zudem sollen die
gemeinsamen Werte der Feuerwehr im Mittelpunkt stehen, eine gemeinsame
- 143 -

Darstellung, die Entwicklungsmöglichkeiten - immer orientiert an der
Zieldefinition der Feuerwehr Lahr - herausgearbeitet werden.
Die Vorschläge und Anregungen, basierend auf den 17 globalen
Nachhaltigkeitszielen, den strategischen Zielen der Stadt Lahr und vor allem
unter Berücksichtigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2040,
sollen in die tägliche Arbeit implementiert und auf lokaler Ebene der Feuerwehr
Lahr umgesetzt werden.

- 144 -

6.2 Organisationsstruktur
Die Feuerwehr der Stadt Lahr besteht als Gemeindefeuerwehr aus:
a) den Einsatzabteilungen Freiwilligen Feuerwehr Hugsweier + Langenwinkel
West, Kippenheimweiler, Kuhbach, Lahr, Mietersheim, Reichenbach, Sulz
b) der Einsatzabteilung hauptamtliche Kräfte
c) der Alters- und Ehrenabteilung
d) der Abteilung Jugendfeuerwehr
e) der Abteilung Musik
f) sowie sonstigen einsatzdienstleistenden Feuerwehrangehörigen, die keiner
Einsatzabteilung angehören. (Insbesondere Sondereinheiten und
Fachberater

Die Feuerwehr Lahr setzt sich wie folgt zusammen (Stand: 01.01.2024)

Feuerwehrangehörige insgesamt:

510

davon in:
ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

273

hauptamtliche Feuerwehrangehörige

14

Kommando - Führung Feuerwehr

22

Jugendfeuerwehr

131

Altersabteilung

61

Musikzug

.. 9

- 145 -

6.2.1 Leitungsebene
Feuerwehrkommandant und Stellvertreter
Die Leitungsebene der Feuerwehr der Stadt Lahr wird mit einem hauptamtlichen
Feuerwehrkommandanten und einem hauptamtlichen Stellvertreter neu gebildet.
Für die Belange der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lahr wird außerdem ein
ehrenamtlicher,
stellvertretender
Feuerwehrkommandant
(Leitender
Hauptbrandmeister) in die Führung der Feuerwehr bestellt. Er ist dem
Feuerwehrkommandanten unterstellt und vertritt diesen mit allen Rechten und
Pflichten bei Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr; er ist insbesondere
deren Sprecher.
Der Feuerwehrkommandant und die beiden Stellvertreter sind für die
strategische Planung in Koordination innerhalb der Feuerwehr Lahr gemeinsam
verantwortlich.

6.2.2 Ehrenamtliche Abteilungen
6.2.2.1 Führung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen
Die Leitung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen lag bisher bei vom
Feuerwehrkommandant bestellten Löschzugführern. Die Leiter der Abteilungen
waren „nur“ für die Aufgaben der Selbstverwaltung verantwortlich.
Mit der neuen Feuerwehrsatzung werden die Einsatzabteilungen vom
Abteilungskommandanten, die Sondereinheiten vom Leiter der Sondereinheiten
geleitet.
Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft und die
Leistungsfähigkeit ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den
Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach § 9 Abs 1 S. 1 FwG.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die entsprechenden persönlichen und
fachlichen Voraussetzungen müssen gegeben sind.

- 146 -

6.2.2.2 Struktur der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen
In der Stadt Lahr sind derzeit 7 Einsatzabteilungen der Freiwillige Feuerwehr
vorhanden, die an den historisch gewachsenen Standorten auf das
Stadtgebiet Lahr verteilt sind.
Mit der Inbetriebnahme der neuen Feuerwache West wurden die bisherigen
Einsatzabteilungen Hugsweier und Langenwinkel zusammengeführt.
Eine Zusammenführung der Einsatzabteilungen Kuhbach und Reichenbach in
einem gemeinsamen Feuerwehrhaus wäre ebenso künftig möglich.
Im Einsatzfall werden die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr
zu Löschzügen zusammengestellt.

Die Einwohnerzahl/aktiver Feuerwehrangehöriger/Tagesverfügbarkeit verteilt
sich wie folgt:

Einwohnerzahl

aktive Feuerwehrangehörige

aktive
Feuerwehrangehörige
- tagsüber innerhalb von
5 Minuten -

34.849

73

mindestens 12+
hauptamtliche Kräfte (3)

Mietersheim
(LZ3)

2.070

29

mindestens 6

Sulz (LZ 3)

3.669

39

mindestens 6

Hugsweier +
Langenwinkel
(LZ 4-West)

3.504

39

mindestens 5

Kippenheimweiler
(LZ 4)

1.921

31

mindestens 6

Kuhbach (LZ 5)

1.585

21

mindestens 2

Reichenbach
(LZ 5)

3.102

41

mindestens 6

Stadtteile
Innenstadt
(Kernstadt)

(LZ 1-LZ 2)

Tabelle 9: Aktive Feuerwehrangehörige nach Stadtteilen

- 147 -

6.2.2.3 Personalübersicht
Abteilungen

Personal Doppel
gesamt Mitglied

Alter
Durchschnitt

PA Maschinisten FSK C/CE
Träger

GF

ZF

VF

Innenstadt
Mietersheim
Sulz
Hugsweier +
Langenwinkel
Kippenheimweiler
Kuhbach
Reichenbach

73
29
39

4
4
3

35,5
34,8
39,0

50
17
22

24
14
20

25
6
12

6
4
3

4
2
2

0
0
0

39

9

37,0

18

13

10

3

3

0

31
21
41

2
2
3

39,3
37,2
34,5

17
12
17

9
6
16

4
5
14

4
2
5

2
2
1

0
0
0

Gesamt:
Stand: 2024

273

27

36,8

153

102

76

27

16

0

Tabelle 10: Personalübersicht Ehrenamt insgesamt

Das Durchschnittsalter von 36,8 Jahren bei den aktiven Feuerwehrangehörigen der
Feuerwehr Lahr ist grundsätzlich als ausgewogen zu bewerten.
Die Feuerwehrführung ist gut beraten alters- und krankheitsbedingte Abgänge aus
dem aktiven Bereich der Freiwilligen Feuerwehr frühzeitig wiederzubesetzen und
entsprechend nach zu qualifizieren. Von Vorteil ist es fortlaufend um Nachwuchs für
die Jugendfeuerwehr und um Quereinsteiger zu werben. Die Führung der Feuerwehr
Lahr ist aufgefordert ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen.
Die Einsatzabteilungen verfügen derzeit noch über ausreichend Personal, der eine
oder andere altersbedingte Austritt wird das Durchschnittsalter künftig anpassen.
Die Personalstärken bei der Freiwilligen Feuerwehr Lahr sind derzeit gerade noch
ausreichend, um alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können. Die
Belastungsgrenzen für das Ehrenamt sind erreicht.
Ein Personalentwicklungskonzept ist durch die Führung der Freiwilligen Feuerwehr
aufzustellen. Es bedarf daher der permanenten und großflächigen Werbung, um junge
Nachwuchskräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr Lahr zu werben.

- 148 -

6.2.2.4 Ausbildung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Die Qualifikation des ehrenamtlichen Personalbestands der Feuerwehr Lahr
sollte mindestens den folgenden Empfehlungswerten / Richtwerten
entsprechen:

164
82
25
13

Atemschutzgeräteträger
Maschinisten
Gruppenführer
Zugführer

(> 66%)
(> 33%)
(> 10%)
(> 5%)

Die Anzahl, der zur Verfügung stehenden Atemschutzgeräteträger, muss weiter
ausgebaut und verbessert werden.
Grundsätzlich ist der Ausbildungsstand als „GUT“ zu bewerten.

Die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen durch den sehr hohen Anteil an
Doppelmitgliedschaften ist als sehr gut zu bewerten. Dies ist die Garantie für
einen guten Wissenstransfer und für eine effektive und gute Zusammenarbeit
an den Einsatzstellen, da man sich untereinander kennt und gemeinsam
regelmäßig übt. Dies ist eine Besonderheit der Feuerwehr Lahr und eine Stärke
und ein gutes Zeichen für ein sehr hohes Engagement in der Feuerwehr Lahr.

- 149 -

6.2.2.5 Verfügbarkeit von Einsatzpersonal am Tag
Abteilungen

Personal Doppel
Gesamt Mitglied

Personal
tags erreichb.

PA-Träger
G 26.3 tauglich

Maschinisten FSK C/CE GF ZF VF

Innenstadt

73

4

31

25

8

8

2

1

0

Mietersheim

29

4

13

8

4

2

2

1

0

Sulz

39

3

8

4

7

4

1

1

0

Hugweier +
Langenwinkel

39

9

10

5

4

3

1

1

0

Kippenheimweiler

31

2

9

4

3

2

2

1

0

Kuhbach

21

2

4

2

2

2

1

1

0

Reichenbach

41

3

14

6

5

4

2

0

0

Gesamt:
Stand: 2024

273

27

89

54

33

25

11

6

0

Tabelle 11: Personalverfügbarkeit am Tag insgesamt

Aus fachlicher Sicht reicht das zur Verfügung stehende Einsatzpersonal (Faktor
3 ist eingehalten) gerade noch aus. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden
Atemschutzgeräteträger mit gültiger Eignungsuntersuchung für Atemschutz
(ehemals G 26.3-Untersuchung) ist gerade noch ausreichend und muss
deshalb künftig verbessert werden.
Tagsüber erreichbar zu sein, bedeutet eine Erreichbarkeit am Arbeitsplatz
innerhalb 10 km um das jeweilige Feuerwehrhaus und über digitale
Meldeempfänger. Die oben genannten aktiven Feuerwehrangehörigen sind
tagsüber nach 20 Minuten am jeweiligen Feuerwehrhaus.
Um die Anzahl, der direkt im Stadtgebiet Lahr arbeitenden
Feuerwehrangehörigen zu erfassen, wurde die Tagesverfügbarkeit noch
detaillierter betrachtet.
Die gängige Praxis ist die Tagesverfügbarkeit mit dem Faktor 3 zu berechnen,
das heißt die derzeit 273 Einsatzkräfte geteilt durch 3 ergeben 91 Einsatzkräfte.

- 150 -

6.2.2.6 Bewertung der Eintreffzeiten der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen
Für die folgende Bewertung muss eigenständig die 1. Eintreffzeit (1. Schutzziel)
eingehalten werden, das heißt in fünf Minuten mit neun (Stadtteil Innenstadt)
beziehungsweise sechs (Außenstadtteil) Einsatzkräften auszurücken und nach
maximal 10 Minuten an der Einsatzstelle zu sein.
Bei der 2. Eintreffzeit (2. Schutzziel) nach 15 Minuten mit weiteren neun
Einsatzkräften an der Einsatzstelle sein. Um die Schutzziele einzuhalten, wird
grundsätzlich die Einsatzabteilung Lahr (LZ 1-LZ 2) parallel mit alarmiert.
Die erfassten Gewerbebetriebe und die „größten“ Gefahrenpotentiale, die
daraus hervorgehen, liegen im Stadtteil Lahr (Innenstadt) und im Westen von
Lahr. Aus dieser fachlichen Sicht heraus, muss für die Einhaltung der
Schutzziele eine entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr bei der
Einsatzabteilung Innenstadt (LZ 1- LZ 2) und im Hauptamt vorgehalten werden.
Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel folgen in der Einschätzung
von der Größe des Gefährdungspotential durch die Gewerbe-/Industriebetriebe.
Diese beiden Einsatzabteilungen sollten die 1. Eintreffzeit von mindestens 6
besser 9 Einsatzkräften.
Die weiteren Stadtteile bestehen größtenteils aus Wohngebieten und haben ein
niedrigeres Gefährdungspotential.

Das verfügbare, ehrenamtliche Einsatzpersonal ist nicht immer ausreichend, das
heißt die geforderte Mannschaftsstärke für die 1. Eintreffzeit 9 Feuerwehrangehörige und 2. Eintreffzeit 9 Feuerwehrangehörige kann nicht immer sicher
erreicht werden!
Dies hat insbesondere Gültigkeit für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit.

- 151 -

6.2.2.7 Verfügbarkeit des Einsatzpersonals am Wochenende
Bei einer exakteren Betrachtung kann festgestellt werden, dass die
Verfügbarkeit der Einsatzkräfte an den Wochenenden, insbesondere bei
schönem Wetter, geringer ist. Das heißt, es kommt zu Problemen, die 1.
Eintreffzeit mit 9 Feuerwehrangehörigen in 10 Minuten an der Einsatzstelle zu
erreichen. Das Freizeitverhalten unserer Gesellschaft hat sich wesentlich
verändert und die Bereitschaft zu verzichten hat abgenommen!
Das verfügbare, ehrenamtliche Einsatzpersonal ist zur alleinigen Sicherstellung
einer leistungsfähigen Feuerwehr Lahr am Wochenende nicht mehr
ausreichend.

6.2.2.8 Rekrutierung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Zur Nachwuchsgewinnung für den aktiven Feuerwehrdienst verfügt die
Feuerwehr Lahr über eine Jugendfeuerwehr.
Die Rekrutierung der Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
größtenteils aus den Jugendfeuerwehrgruppen.

erfolgt

6.2.2.9 Verteilung Angehörige Jugendfeuerwehr
Jugendfeuerwehr

Stärke JF

Jugendgruppe
Alter 10 -13

Alter 14-17

Innenstadt

35

16

19

Mietersheim

12

7

5

Sulz

9

5

4

Hugweier +
Langenwinkel (West)

11

7

4

Kippenheimweiler

11

10

1

Kuhbach

5

1

4

Reichenbach

19

5

14

Gesamt:

102

51

51

Stand: 2024
Hinweis: Mitgliedschaft ab 10 Jahre möglich

Tabelle 12: Personalübersicht und Verteilung der Angehörigen der Jugendfeuerwehr

- 152 -

Die Jugendfeuerwehr Lahr besteht aus einer Jugendgruppe für Jugendliche mit
einem Alter von 10 bis 17 Jahren. Die Jugendlichen werden von sämtlichen
sieben Löschzügen am jeweiligen Standort ausgebildet.
Die
Anzahl
der
Jugendlichen
im
Verhältnis
zu
den
aktiven
Feuerwehrangehörigen kann erhöht werden. Die Voraussetzung, dass
ausreichend Jugendbetreuer zur Verfügung stehen, ist gegeben.
Bei der Einsatzabteilung Innenstadt (LZ1-LZ2) ist eine Kinderfeuerwehrgruppe
mit 15 aktiven Mitgliedern im Alter von 6 bis 10 Jahren gebildet. Bei den
Einsatzabteilungen Sulz und Kippenheimweiler wird im Jahr 2025 jeweils eine
Kindergruppe gegründet.

- 153 -

6.2.3 Hauptamtliche Abteilung
Bereits vor Jahren wurde in der Stadt Lahr erkannt, dass das verfügbare,
ehrenamtliche
Einsatzpersonal
zur
alleinigen
Sicherstellung
einer
leistungsfähigen Feuerwehr nicht mehr ausreichend ist.
Mit dem Personalentwicklungskonzept der Stabsstelle Feuerwehr und
Bevölkerungsschutz 2019-2023; Stand vom 15.08.2018, wurde die Grundlage für
die heutige Ausgangssituation in der Feuerwehrbedarfsplanung geschaffen.
Die weitere Fortschreibung des sechs Jahre alten Personalentwicklungskonzeptes im Feuerwehrbedarfsplan muss einen wesentlichen Baustein für die
künftige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr darstellen.
Vor allen Dingen deshalb, weil bereits heute das notwendige Feuerwehrpersonal
nicht mehr im notwendigen Umfang gewonnen und vor allem gehalten werden
kann.
Der Beruf des Feuerwehrmannes/ der Feuerwehrfrau in der Stadt Lahr muss eine
deutliche Attraktivitätssteigerung erfahren, um auch künftig genügend Bewerber
im Umfeld von interessanten und reizvollen Arbeitgebern in der Ortenau finden
zu können und der Abwanderung ins Umfeld, der deutlich professioneller
aufgestellten Feuerwehren Offenburg, Kehl, Baden-Baden, Freiburg oder der
Werkfeuerwehr Europa-Park Rust entgegenzuwirken.
Die Ausbildung von Bewerbern über den Weg des „Werkfeuerwehrmannes /
Werkfeuerwehrfrau“ ist eine Möglichkeit, die derzeit angegangen wird. Die
Ausbildungszeit beträgt jedoch 3 Jahre und ob der gewünschte Erfolg sich
einstellen wird, muss sich noch zeigen.
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass das notwendige,
qualifizierte Einsatzpersonal nur gewonnen und gehalten werden kann, wenn die
Rahmenbedingungen wie:
➢
➢
➢
➢
➢

ansprechende Arbeitsplätze (bauliche Gegebenheiten)
interessante Schichtdienstmodelle
sichere Anstellungsverhältnisse als Einsatzbeamte
Vereinbarung von Familie und Beruf und
gute Ausrüstung und Technik

stimmig sind.

- 154 -

Ohne auf die Aspekte im Einzelnen einzugehen, lässt sich festhalten, dass
strukturelle und personelle Weiterentwicklungen zwingend und unabwendbar
sind, um die Feuerwehr Lahr im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgaben
nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Auch muss sich die Feuerwehr Lahr im Wesentlichen auf die Kernaufgaben, den
Einsatzdienst, konzentrieren.
Dies bedeutet, dass Fremdaufgaben wie Aufgaben für die Baubetriebsdienste,
andere Dienststellen der Stadt Lahr und Firmen usw. abzustellen sind und das
Einsatzpersonal während der Arbeitszeit sich zwingend am Standort der
Feuerwache, Rathausplatz, aufhalten muss.
Das Verlassen der Feuerwache für andere Tätigkeiten, wie Austausch
Feuerlöscher, Öffnen von Schlüsseldepots, Besorgungsfahrten, Tanken von
Einsatzfahrzeugen ist nicht oder nur dann möglich, wenn das Einsatzfahrzeug
einsatzbereit besetzt ist.

6.2.3.1 Zukünftige Einrichtungen von Funktionsstellen
Bei den sogenannten Funktionsstellen im Einsatzdienst handelt es sich folglich
in der Regel um feuerwehrtechnische Beschäftigte oder Beamte, die die
mindestens die Ausbildungsqualifikation eines Truppführers erfüllen, darüber
hinaus beinhaltet dies auch, dass die Einsatzkraft befähigt ist sämtliche
Feuerwehrfahrzeuge zu fahren und zu bedienen. Eine Funktion sollte mindestens
über die Qualifikation Gruppenführer verfügen.
In Ausnahmen, insbesondere bei Neueinstellungen und fehlenden
Voraussetzungen, kann die Funktionsstelle auch mit Beschäftigten in der
Tätigkeit einer Truppfrau, eines Truppmanns besetzt werden.
Eine Funktionsstelle wird künftig im 24h-Dienst besetzt. Dies ist grundsätzlich die
Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) am Standort Lahr, Rathausplatz.
Zwei Funktionsstellen stehen für Kleineinsätze oder für Einsätze die zeitkritisch
im 24 h-Dienst zur Verfügung.
Das Besetzen von zwei Funktionsstellen im Mannschaftsdienstgrad in
Rufbereitschaft, wie in der Vergangenheit bei der Feuerwehr Lahr umgesetzt,
sollte nicht fortgeführt werden, da die Rufbereitschaft für die Einhaltung der
1. Eintreffzeit nicht zielführend ist!

- 155 -

Alarmbereitschaft sollte ausschließlich für die Führungsdienste „Einsatzleiter
vom Dienst (EvD)“ und „Zugführer (B-Dienst)“ geplant werden.
Im Kapitel 4 Schutzziele wurden die unterschiedlichen Definitionen für die
einzelnen Einsatzstichworte erläutert und für die Feuerwehr Lahr definiert. Im
Folgenden findet eine konkrete Anwendung für die Umsetzung für das Hauptund Ehrenamt statt.
6.2.3.2 Anpassung der Aufbauorganisation, Aufgaben und
Verantwortungsbereiche
Die perspektivische Anpassung der Aufbauorganisation ist notwendig. Die
Aufbauorganisation sollte wie folgt strukturiert werden:
➢
➢
➢
➢

Funktionen im Einsatzdienst (EvD-Dienst, B-Dienst)
Tätigkeiten im Tageseinsatzdienst (Werkstätten, Sachgebiete
Vorbeugender Brandschutz, usw.)
Einsatzplanung, Aus- und Fortbildung und
die Leitung der Stabsstelle und Verwaltungsmitarbeiter der Zentralen
Dienste.

Die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche der Feuerwehr Lahr sollten sich
künftig wie folgt gliedern:
Durch die leichte Graustufe wird der Dienst auf der Feuerwache von 07:00 Uhr–
16:00 Uhr gekennzeichnet.

Abbildung 52: Übersicht Funktionsbesetzungsplan

- 156 -

Ständige Besetzung der Feuerwache, Rathausplatz, im Einsatzdienst
Die ständige Besetzung der Feuerwache im Einsatzdienst sichert die ständige
Erreichbarkeit der Feuerwehr Lahr, auch bei Nacht und an den Wochenenden.
Zudem stellen die anwesenden Einsatzkräfte die Kommunikation zur Integrierten
Leitstelle Ortenau, zur Nachalarmierung und Verständigung der Städtischen
Einrichtungen sicher.
Darüber hinaus ergänzen sie die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr und
stehen für Kleineinsätze, überörtliche Hilfe usw. rund um die Uhr, das heißt 24h/7
Tage zur Verfügung.
Bei einer Anforderung durch die Verantwortlichen am Flugplatz oder im Klinikum
kann entsprechend reagiert und eine entsprechende Besatzung bei Bedarf
gestellt werden.

Verstärkung der ständigen Besetzung durch einen Tageseinsatzdienst /
Werkstattdienst
Tagsüber wird an Wochentagen von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr die ständige
Besetzung der Feuerwache mit einem Tageseinsatzdienst von 4 Funktionsstellen
verstärkt. Der Tageseinsatzdienst stellt das unverzügliche Ausrücken der 1.
Einheit (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) sicher und gewährt die
Einsatzbereitschaft in den feuerwehreigenen Werkstätten (Atemschutz,
Schlauch, Kfz-Werkstatt, Messtechnik, Funk usw.).
Zur Sicherstellung der notwendigen Funktionsstellen muss ein jährlicher
Stundenansatz von 46.550 Stunden durch hauptamtliche Mitarbeiter eingeplant
und sichergestellt werden.

Tagesverstärkung durch die Freiwillige Feuerwehr
Durch die Freiwillige Feuerwehr werden die notwendigen Funktionsstellen der
Drehleiter 23/12 und optional des Wechselladers WLF mit Abrollbehälter „Rüst“
und das zweite Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug sichergestellt.
Im Zeitraum Werktags von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an den Wochenenden
und Feiertagen wird das erste Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20, die
Drehleiter 23/12 oder das WLF/Abrollbehälter „Rüst“ und das zweite
Hilfeleistungs-löschgruppenfahrzeug durch die Freiwillige Feuerwehr besetzt.

- 157 -

Zur Sicherstellung der notwendigen Funktionsstellen muss ein jährlicher
Stundenansatz von 101.295 Stunden durch die Freiwillige Feuerwehr
sichergestellt werden.

Sicherstellung der ständigen Leitungsfunktion eines Zugführers
Die Leitungsfunktion „Zugführer“ wird künftig in Form eines Führungsdienstes „BDienst“ (nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 100) sichergestellt. Die BDienstgruppe setzt sich aus qualifizierten ehrenamtlichen und hauptamtlichen
Einsatzkräften zusammen. Der Dienst findet in der Feuerwache, Rathausplatz
und in Rufbereitschaft statt (siehe Kapitel 4).

Sicherstellung einer Leitungsfunktion eines Einsatzleiters
Die Leitungsfunktion „Einsatzleiter vom Dienst“ wird künftig in Form eines
Führungsdienstes „EvD-Dienst“ (C-Dienst nach FwDV 100) sichergestellt. Die
EvD-Dienstgruppe setzt sich aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen
Einsatzkräften zusammen. Der Dienst findet in der Feuerwache, Rathausplatz
und in Rufbereitschaft (siehe Kapitel 4).

Aufgaben in der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Der Leiter der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz leitet das Amt, ist
Feuerwehrkommandant, und ist verantwortlich für die wirtschaftliche Ausrichtung
der Feuerwehr Lahr. Der Leiter der Stabsstelle ist verantwortlich für die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit
(siehe Kapitel 4).

- 158 -

Konkretisierung des künftigen, geplanten Einsatzdienstes
Funktionen an Wochentagen
Fahrzeuge

Funktion

MO

DI

MI

DO

FR

SA

SO

Uhrzeit

Tage

Std.

HA.Std.

FFW.Std. /
RB

Führungsdienst
KdoW
Wache/Rufbereitschaft

EvD
EvD
EvD

1
1
-

1
1
-

1
1
-

1
1
-

1
1
-

1

1

07:00
16:00
06:00

16:00
07:00
06:00

253
253
102

9
15
24

2277

ELW 1 - KdoW
Wache/Rufbereitschaft

B-Dienst
B-Dienst
B-Dienst

1
1
-

1
1
-

1
1
-

1
1
-

1
1
-

1

1

06:00
18:00
06:00

18:00
06:00
06:00

253
253
102

12
12
24

3036

FEZ

1

1

1

1

1

1

1

06:00

06:00

365

24

8760

GRF (KE)
MA (KE)
AT
AT
WT
WT

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
-

1
1
-

06:00
06:00
06:00
06:00
06:00
06:00

06:00
06:00
18:00
18:00
18:00
18:00

365
365
253
253
253
253

24
24
12
12
12
12

8760
8760
3036
3036
3036
3036

1

1

1

1

1

1

1

05:00

06:00

365

1

365

1
1
1
1
-

1
1
1
1
-

1
1
1
1
-

1
1
1
1
-

1
1
1
1
-

1
1
1
1

1
1
1
1

18:00
06:00
18:00
06:00
18:00
06:00
18:00
06:00

06:00
06:00
06:00
06:00
06:00
06:00
06:00
06:00

253
102
253
102
253
102
253
102

12
24
12
24
12
24
12
24

3036
2448
3036
2448
3036
2448
3036
2448

3795
2448

3036
2448

Hauptamt

HLF 1

Verfügerdienst

Freiwillige
Feuerwehr
HLF 1

GRF (KE)
MA (KE)
AT
AT
WT
WT

-

DLK

GRF
MA

1
1

1
1

1
1

1
1

1
1

1
1

1
1

06:00
06:00

06:00
06:00

365
365

24
24

8760
8760

HLF 2

GRF
MA
AT
AT
WT
WT

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

1
1
1
1
1
1

06:00
06:00
06:00
06:00
06:00
06:00

06:00
06:00
06:00
06:00
06:00
06:00

365
365
365
365
365
365

24
24
24
24
24
24

8760
8760
8760
8760
8760
8760

Gesamtsunden:

46.550

Tabelle 13: Berechnung Stundenverteilung Hauptamt-Ehrenamt

Erläuterungen: RB - Rufbereitschaft; KE - Kleineinsatz

- 159 -

101.295

6.2.3.3 Schichtbetrieb und Personalplanung
Die bereits vorhandenen Planstellen des feuerwehrtechnischen Dienstes
(Beschäftigte) lassen grundsätzlich einen 24 h-Dienst zu.
Für die Besetzung von drei Funktionsstellen im 24h-Dienst sind mindestens 18
Planstellen/Mitarbeiter (Besetzung über 8.760 Stunden im Jahr) notwendig.
Für die gesicherte Besetzung der vier Funktionsstellen im Tagesdienst sollten
mindestens 8 Planstellen / Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Es sollte angestrebt werden, zunächst die Besetzung der Feuerwache mit zwei
Funktionsstellen im 24h-Dienst einzurichten. Für die Umsetzung wären 16
Planstellen / Mitarbeiter erforderlich.
Das folgende Konzept für die hauptamtliche Einsatzabteilung kann nur in einem
entsprechenden Stufenplan umsetzt werden. Die notwendige Schaffung der
entsprechenden Planstellen im jeweiligen Haushaltsjahr ist eine wesentliche
Voraussetzung.

1.

Stufe: 2 Funktionsstellen im 24 h-Dienst und 3 Funktionsstellen im
Tagesdienst
Voraussetzungen:
10 Planstellen + 6 Planstellen im „mittleren, feuerwehrtechnischen“ Dienst

2. Stufe:

3 Funktionsstellen im 24 h-Dienst und 2 Funktionsstellen im
Tagesdienst
Voraussetzungen:
15 Planstellen + 4 Planstellen im „mittleren, feuertechnischen“
Dienst

3. Stufe:

3 Funktionsstellen im 24 h-Dienst und 4 Funktionsstellen im
Tagesdienst
Voraussetzungen:
15 Planstellen + 8 Planstellen im „mittleren, feuerwehrtechnischen“ Dienst

- 160 -

Für Krankheitsausfälle sollte künftig ein „Verfügerdienst“ geplant werden. Der
entsprechend eingeteilte Mitarbeiter ist beispielsweise von 05:00 Uhr - 06:00 Uhr von
zu Hause abrufbar und bekommt dies mit einer Stunde vergütet.
Für die Verzahnung des 24h-Dienst (3 Funktionsstellen) mit den Tätigkeiten im
Tagesdienst (4 Funktionsstellen) wird in der folgenden Graphik als Übersicht
dargestellt:

24 Stunden-Dienst /
Wachdienst

12 Std-Tagesdienst
Werktags an 252 Tagen im Jahr

Dienstende: 6 Uhr

BZ

BZ

BZ

1.FKT
AZ

2.FKT
AZ

3.FKT
AZ
Dienstende: 18 Uhr

1.FKT
AZ

2.FKT
AZ

3.FKT
AZ

TD

TD

TD

TD

4.FKT
AZ

5.FKT
AZ

6.FKT
AZ

7.FKT
AZ

Dienstbeginn: 6 Uhr
Tabelle 14: 24-Stunden-Dienst mit 3 Funktionen im 24h-Dienst & 4 Funktionen im Tagesdienst

Legende:
AZ = Arbeitszeit; BZ = Bereitschaftszeit; FKT = Funktion; TD= Tagesdienst

- 161 -

Für eine erfolgreiche Personalentwicklung bis in das Jahr 2035 müssen mehrere
Parameter beachtet werden. Es reicht nicht, Personal neu einzustellen, sondern das
Personal in der hauptamtlichen Abteilung muss entsprechend aus- und fortgebildet
werden.
Eine wesentliche Forderung, für einen interessanten Dienstplan für die Mitarbeiter, ist
ein 24h-Dienst, verbunden mit einem Tagesdienst, der einerseits zur Erfüllung der
Pflichtaufgaben beiträgt und anderseits eine Wertschätzung gegenüber den
Mitarbeitern darstellt.
Die wesentlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des 24h-Dienstes kombiniert
mit Tagesdienst ist:
➢
➢
➢
➢
➢

➢
➢
➢
➢
➢

➢
➢

Verknüpfung von Tätigkeiten des 24h-Dienst mit dem Tagesdienst
eine vertretbare Mischung zwischen dem 24h-Dienst und
Tagesdienst muss möglich sein
ausreichend qualifiziertes Personal muss vorhanden sein und
gewonnen werden
klare Definition der Führungsebenen und Verantwortlichkeiten
ausreichend, funktionale Räumlichkeiten mit Ruheräumen,
Sozialbereich usw. muss im bestehenden Feuerwehrhaus möglich
und vorhanden sein. Dies bedeutet eine Erweiterung im Vergleich
zur heutigen Situation!
ein Sportangebot sollte möglich sein
eine regelmäßige Aus- und Fortbildung sollte möglich sein und
stattfinden
eine Mitarbeit im Sachgebiet muss möglich sein
die Arbeitsabläufe sollten „klar“ definiert sein und künftig in einer
Dienstanweisung „Wachordnung“ geregelt und eingeführt sein
eine „konstante“ Besetzung der Funktionen muss möglich sein,
kombiniert mit einer Krankheitsregelung-Verfüger-Regelung für die
Planbarkeit der Dienste zu gewährleiten (wesentliche Voraussetzung
für die Vereinbarung Familie & Beruf)
geregelte Dienst-, Pausen- und Bereitschaftszeiten
keine Rufbereitschaft für den mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst

- 162 -

Übersicht über die IST-Planstellen im HH-Plan 2024 der Stadt Lahr

Berechnung der IST-Planstellen

Einheiten - hauptamtlich
(bereits im Stellenplan vorhanden)

FunktionsPersonalfaktor
stellen

Personalbedarf
(Planstellen)

Tagesverstärkung an Werktagen
(3 FM 06:00 Uhr - 22:30 Uhr)

3

3,5

10,5

Vergütung der Rufbereitschaft

3

1,2

3,6

1

-

1

1

-

1

Leiter Stabstelle höherer, feuerwehrtechnischer
Dienst
Mitarbeiter gehobener, feuerwehrtechnischer
Dienst
IST-Planstellenübersicht
Personal vorhanden - mittlerer
feuerwehrtechnischer Dienst:

14,1 (14)

Personal vorhanden
gehobener/höherer
feuerwehrtechnischer Dienst:
Personal vorhanden Sachgebiet
Verwaltung - nicht
feuerwehrtechnischer Dienst

2

2,2

IST-Personalbedarf gesamt:

18,3

Tabelle 15: Übersicht IST-Planstellen im Haushaltsplan 2022

- 163 -

Feuerwehtechnischer Beschäftigter - Beamter im mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst
Voraussetzungen
Für die Überleitung ins Beamtenverhältnis ohne Laufbahnprüfung, langjährig, als
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Beschäftigte, können ohne Laufbahnprüfung
unter bestimmten Bedingungen in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Die
Bedingungen werden in § 16 (3) LBG genannt:
➢

➢
➢

Die Bildungsvoraussetzungen nach APrO müssen erfüllt sein. Die
Tätigkeiten der Laufbahn mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst
bereits seit 3 Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg wahrgenommen worden sein.
Eine besondere Fortbildungsbereitschaft nachgewiesen werden
kann.
Es für den Bewerber eine überdurchschnittliche Härte bedeuten
würde, die Laufbahnprüfung im mittleren, feuerwehrtechnischen
Dienst nachzuholen.

Diese Regelung ist für die Verbeamtung feuerwehrtechnischer Beschäftigter nach dem
TVöD von Bedeutung. Feuerwehrtechnische Beschäftigte, die über einen
Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
und bereits seit mindestens 4 Jahren Einsatzdienst als feuerwehrtechnischer
Beschäftigter einer Kommune leisten, erfüllen die erste Bedingung.
Mit der erfolgreichen Absolvierung der Freiwilligen Feuerwehr Ausbildung, die
inhaltlich vergleichbar ist mit der Laufbahnausbildung nach APrO, ist die
Fortbildungsbereitschaft in der Regel nachgewiesen. Die Landesfeuerwehrschule
Baden-Württemberg gibt zur Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte Empfehlungen
heraus, die den Kommunen als Entscheidungsgrundlage dienen können (VwVFeuerwehrausbildung Land Baden-Württemberg).
Wer die oben genannte Freiwilligen Feuerwehr Ausbildung, sowie mindestens 4 Jahre
Einsatzpraxis vorweisen kann, erfüllt in der Regel die Zugangsbedingungen für die
mittlere, feuerwehrtechnische Dienst Laufbahn.
Die Entscheidung über die Ernennung liegt bei der Stadt Lahr.

- 164 -

Zuordnung zum feuerwehrtechnischen Dienst
Die tarifliche Zuordnung zum feuerwehrtechnischen Dienst ist nicht an den
Einsatzdienst gebunden. Die Sonderreglungen gelten für alle, die hauptamtlich im
kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt sind. Sie gelten daher auch für
feuerwehrtechnische Beschäftigte, die in einer Integrierten Leitstelle als Disponent
eingesetzt oder für den vorbeugenden Brandschutz tätig sind, nicht jedoch für
Feuerwehrgerätewarte. Allerdings überwiegen, wenn kein Einsatzdienst geleistet
werden muss, die materiellen Nachteile durch die Anwendung des Beamtenrechts bei
der Arbeitszeit, Rufbereitschaft und den Zuschlägen, weil dann kein Anspruch auf die
Feuerwehrzulage und die Übergangsversorgung ab dem 60. Lebensjahr besteht.

Anwendung des Beamtenrechts im Tarifvertrag
Gemäß § 46 TVöD / BTV-VKA finden die §§ 6 bis 9 und 19 TVöD keine Anwendung
auf die feuerwehrtechnischen Beschäftigten. Das betrifft die Bestimmungen für die
wöchentliche Arbeitszeit, den Bereitschaftsdienst, die Rufbereitschaft, die
Überstundenvergütung und die Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit,
die Samstagsarbeit und die Erschwerniszuschläge. Bestehen bleibt die Tarifregelung
zum Zusatzurlaub (§ 27 TVöD) bei Wechselschicht und Schichtarbeit.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der feuerwehrtechnischen Beschäftigten
richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Beamten in Baden-Württemberg.
Diese beträgt derzeit wöchentlich 41 Stunden.
Für den Dienst zu ungünstigen Zeiten wird der sogenannte Dienst zu ungünstigen
Zeiten DUZ bezahlt.
Die regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit darf nur bis maximal durchschnittlich
wöchentlich 48 Stunden verlängert werden, soweit der Dienst in Bereitschaft besteht.
Diese Grenze ist durch die EU-Arbeitszeitrichtline 2003/88 /EG verbindlich festgelegt
und durch Rechtsprechung mehrfach bestätigt worden. Zuletzt wurde dies durch das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 29.09.2011 bestätigt.
Eine Überschreitung der 48 Wochenstunden ohne Freizeitausgleich darf nur aufgrund
einer schriftlichen Erklärung des Beamten (opting out = wörtlich: Die Möglichkeit zum
Ausstieg. Sogenannte Opt-out-Erklärung) erfolgen. Aufgrund dieser Erklärung kann
die Arbeitszeit bis zu durchschnittlich 54 Wochenstunden verlängert werden. Diese
Erklärung kann jedoch jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten widerrufen werden.
Wichtig ist, dass durch die Arbeitszeitverlängerung der
Gesundheitsschutz nicht gefährdet sein darf. Hierfür sind

- 165 -

Arbeits- und
entsprechende

Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren (§ 67 LBG BW, §§ 4-11 AzUVO BW
Bereitschaftszeit).

Beamte im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst
Für Beamte im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst (Einsatzbeamte) gilt ein
Personalfaktor von 4,8 auf Basis der 48 Stundenwoche. Auf Basis der 41
Stundenwoche gilt der Personalfaktor von 5,8. Dies ist begründet in der längeren
Verfügbarkeit der Mitarbeiter im Dienst (41 Stundenwoche = 2.132 Stunden p.a.; 48
Stundenwoche = 2.496 Stunden p.a.).
Von den Verantwortlichen Führungskräften der Feuerwehr in Abstimmung mit dem
Personalamt der Stadt Lahr muss ein passender Dienstplan erstellt werden. Dieser
beinhaltet die Innere Arbeitszeit, die sich gliedert in Werkstattdient, Einsatzdienst,
Ausbildung (Sport) und Bereitschaftszeit.
Die Feuerwehrzulage wird gewährt.
Die Lebensarbeitszeit ist begrenzt auf derzeit 60 Jahre.

- 166 -

Qualifizierung auf Grundlage der VwV-Feuerwehrausbildung
Der Vorteil eines feuerwehrtechnischen Beschäftigten ist neben der unmittelbaren
Verknüpfung der Beschäftigung zum Einsatzdienst (=Stärkung Tagesverfügbarkeit)
vor allem die Qualifikation. Die durchzuführenden Qualifikationen gemäß der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der
Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwV-Feuerwehrausbildung) wird
empfohlen.
Aus der VwV-Feuerwehrausbildung (siehe Kapitel 4.4 Regelungen für
Laufbahnlehrgänge in Verbindung mit 4.4.2 Andere Teilnehmende) ist folgendes zu
entnehmen:
„4.4.2 Andere Teilnehmende
… des Weiteren können außerhalb des Laufbahnrechts auch andere Personen am
Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst teilnehmen, sofern
sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
➢
➢
➢
➢
➢
➢

➢
➢

Abgeschlossene Berufsausbildung
Ausbildung zum Rettungssanitäter
Die Teilnahme an den Lehrgängen: Truppmannausbildung Teil 1 und
2, „Sprechfunker“, „Atemschutzgeräte“, „Maschinisten“, Truppführer“
Kettensägen Ausbildung Modul A nach den Vorgaben der DGUV
Ausbildungen „Absturzsicherung“ und „Einfache Rettung aus Höhen
und Tiefen“
Besitz des deutschen Sportabzeichens mindestens in der Stufe
Silber oder des deutschen Feuerwehrfitnessabzeichens in Bronze.
Die Ausstellung darf maximal ein Jahr vor Beginn der
Laufbahnprüfung erfolgt sein
Besitz des Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang „Truppführer“ eine
mindestens
sechsmonatige
Tätigkeit
als
hauptberuflicher
Feuerwehrangehöriger. …“

- 167 -

Umsetzung des Anpassungsgesetzes und die daraus folgende Besoldung,
kombiniert mit den entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen für die
künftigen Einsatzbeamten der Feuerwehr Lahr

Auf Grund der Umsetzung des Anpassungsgesetzes zum 01.12.2022 und der daraus
folgenden neuen Besoldungsstruktur sollten die entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen so angepasst werden, dass diese zum Stellenplan gemäß dem Haushalt
2025ff anwendbar sind. Die Besoldungsgruppe sollte an Hand der Qualifikation in
Verbindung mit der Stellenbeschreibung bewertet werden.

Besoldungsgruppe A8:
In der Besoldungsgruppe A8 Einsatztrupp (Truppmann / Truppführer) werden folgende
Lehrgänge benötigt und gefordert:
➢

➢

➢

➢

Laufbahnlehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst gemäß der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw mD Baden-Württemberg
(Truppmann / Truppführer Berufsfeuerwehr) (Dauer: 7 Monate)
Rettungssanitäter Lehrgang gemäß der „Grundsätze zur Ausbildung
des Personals im Rettungsdienst“ vom Bund-Länderausschuss
„Rettungswesen“ (Dauer: 3 Monate)
Maschinist für Löschfahrzeuge gemäß der FeuerwehrDienstvorschrift
2 - FwDV 2 (Dauer: 5 Tage)
Erwerb und Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse CE nach der
VwV Fortbildung mittlerer Dienst Feuerwehr (laufend)

Besoldungsgruppe A9:
In der Besoldungsgruppe A9 (Fahrzeugführer) werden zusätzlich zu der Anforderung
der Besoldungsgruppe A8 folgende Lehrgänge benötigt und gefordert:
➢

➢

Die Qualifikation zum Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge gemäß
dem Musterausbildungsplan für die Aus- und Fortbildung an
Hubrettungsfahrzeugen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund)
inklusive der herstellerspezifischen Vorgaben der
Drehleiterfahrzeuge (Dauer: gemäß Vorgaben)
Die Qualifikation als Fahrzeugführer (Maschinist) für
Sonderfahrzeuge gemäß herstellerspezifischen Vorgaben (Dauer:
gemäß Vorgaben)

- 168 -

➢

➢

Die Qualifikation für die Qualifikation für die CBRN-Erkundung
gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV 2 und der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und
Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwVFeuerwehrausbildung) (Dauer: gemäß Vorgaben).
Qualifikation als Führungsassistent auf dem ELW 1 – FEZ (Dauer: 1
Woche)

Besoldungsgruppe A10:
In der Besoldungsgruppe A10 (Einheitsführer über mindestens 9 Einsatzkräfte)
werden zusätzlich zu der Anforderung der Besoldungsgruppe A8 und A9 folgende
Lehrgänge benötigt und gefordert:
➢

➢

➢

Führungslehrgang I gemäß der Verwaltungsvorschrift des
Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der
Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwVFeuerwehrausbildung), (Dauer: 5 Wochen)
Qualifikation zur Einheitsführung der Sonderfahrzeuge wie bspw.
Drehleiter, Kranwagen, Hubarbeitsbühne/ Teleskopmast,
Kleineinsatzfahrzeug, Wechselladerfahrzeuge, Abrollbehälter, etc.
nach herstellerspezifischen Vorgaben (Dauer: 3 Tage)
Wahrnehmung der Funktion eines eigenständigen Einheitsführers bis
Gruppenstärke im Sinne eines Einsatzleiters gemäß
Feuerwehrgesetz (FwG), (Dauer: 1 Tag)

Besoldungsgruppe A10z:
In der Besoldungsgruppe A10z (Einheitsführer über mindestens 16 Einsatzkräfte)
werden zusätzlich zu der Anforderung der Besoldungsgruppe A8, A9 und A10
folgende Lehrgänge benötigt und gefordert:
➢

➢

Die Teilnahme am Führungslehrgang II gemäß der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und
Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwVFeuerwehrausbildung) (Dauer: 2 Wochen)
Absolvierung eines Abschnitts bei einer externen Feuerwehr auf der
künftig eingesetzten Funktion im Tagdienst. Ziel ist ein möglichst
großer Wissenstransfer und die Erlangung weiterer Kenntnis (Dauer:
4 Wochen)

- 169 -

Besoldungsgruppe A11, A 12, A13:
In der Besoldungsgruppe A11 werden zusätzlich zu der Anforderung der
Besoldungsgruppe A8, A9, A10 und A10z folgende Lehrgänge benötigt und
gefordert:
➢

➢
➢
➢

➢

Laufbahnlehrgang gehobener feuerwehrtechnischer Dienst gemäß
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw gD Baden-Württemberg
Teilnahme an der internen Führungsausbildung der Stadt Lahr. Der
Lehrgang dauert insgesamt 14 Tage
Teilnahme am Beurteilungslehrgang der Stadt Lahr (Dauer: 1 Tag)
Einsatzleiter der Führungsstufe C gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift
2 - FwDV 2 und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in BadenWürttemberg (VwV-Feuerwehrausbildung). (Dauer: 1 Woche)
Einführung in die Stabsarbeit gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 FwDV 2 und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über
die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in BadenWürttemberg (VwV-Feuerwehrausbildung). (Dauer: 1 Woche)

- 170 -

Personalbedarf für die künftige Besetzung ab 2025ff der notwendigen
Einsatzfunktionen

Berechnung der SOLL-Planstellen
Funktionen

Personalfaktor

Personalbedarf
(Planstellen)

Wachdienst
(3 FM 24h-Dienst 06:00 Uhr - 18:00)

3

4,8

14,4

Tagesverstärkung an Werktagen
(4 FM 06:00 Uhr - 18:00 Uhr)

4

2

8,0

Verfüger (Krankheitsvertretung usw.)

1

-

0,3

Leiter Stabstelle höherer, feuerwehrtechnischer Dienst

-

-

1

Mitarbeiter gehobener, feuerwehrtechnischer
Dienst

-

-

4

Einheiten-Hauptamt

SOLL-Planstellenübersicht
Personalbedarf mittlerer feuerwehrtechnischer
Dienst:

22,7 (23)

Leiter Stabsstelle - Personalbedarf höherer feuerwehrtechnischer Dienst:

1

Personalbedarf gehobener feuerwehrtechnischer
Dienst:

3

Personalbedarf gehobener Verwaltungsdienst:

1

Sachgebiet Zentrale Dienste nicht feuerwehrtechnischer Dienst
(Verwaltungsdienst)

3

SOLL-Personalbedarf gesamt:

30,7 (31)

Tabelle 16: Umsetzungsvorschlag zur Besetzung der Funktionen

Nicht berücksichtigt sind Personalersatz durch weitere Abgänge, Pensionierungen,
Krankheit usw. Je nachdem müssen die jährlichen Einstellungen angepasst werden.

- 171 -

Umsetzungsvorschlag zur Personalentwicklung 2025ff:
Oberbrandmeisteranwärter
(OBMA) / gehobener,
Planstellen Auswahlverfahren
Jahr
Bemerkungen
feuerwehrtechnischer
insgesamt über die Jahre
Dienst / Verwaltung
Ausgangsgrößen:
- Planstellen mittlerer, feuerwehrtechnischer Dienst 14
- Planstelle höherer, feuerwehrtechnischer Dienst
1
- Planstelle gehobener, feuerwehrtechnischer Dienst 1
Auswahlverfahren
beantragt im Jahr 2024 für
für Januar /
2025:
Februar 2025
2 neue Planstellen mittlerer
16
geplant
2025 Dienst
Ziel: Umsetzung
1 neue Planstelle gehobener
1
der fehlenden
nichttechnischer
Ausbildung bis
Verwaltungsdienst
zum 01.08.2026
Auswahlverfahren
für Januar /
beantragt im Jahr 2025 für
Februar 2026
2026:
geplant
2026
18
2 neue Planstellen mittlerer
Ziel: Umsetzung
Dienst
der fehlenden
Ausbildung bis
zum 01.08.2027
Auswahlverfahren
für Januar /
beantragt im Jahr 2026 für
Februar 2027
2027:
geplant
2027 2 neue Planstellen
4
Ziel: Umsetzung
gehobener,
der fehlenden
feuerwehrtechnischer Dienst
Ausbildung bis
zum 01.08.2028
Auswahlverfahren
für Januar /
beantragt im Jahr 2027 für
Februar 2028
2028:
geplant
2028
19
1 neue Planstelle mittlerer
Ziel: Umsetzung
Dienst
der fehlenden
Ausbildung bis
zum 01.08.2028

-

-

Besetzung von
+ 2 x ED im
24h - Dienst +
4 x ED TD

Tabelle 17: Umsetzung der Personalentwicklung mittleren, gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bis 2035

- 172 -

Oberbrandmeisteranwärter (OBMA) /
Jahr gehobener,
feuerwehrtechnischer
Dienst / Verwaltung

Planstellen Auswahlverfahren
insgesamt über die Jahre

beantragt im Jahr 2028
für 2029:
2029

1 neue Planstelle
gehobener,
feuerwehrtechnischer
Dienst optional
Verwaltungsdienst

beantragt im Jahr 2029
für 2030:
2030
1 neue Planstelle
mittlerer Dienst

beantragt im Jahr 2030
für 2031:
2031
1 neue Planstelle
mittlerer Dienst

beantragt im Jahr 2031
für 2032:
2032
1 neue Planstellen
mittlerer Dienst

beantragt im Jahr 2032
für 2033:
2033
1 neue Planstellen
mittlerer Dienst

4

Auswahlverfahren für
Januar / Februar 2029
geplant
Ziel: Umsetzung der
fehlenden Ausbildung
bis zum 01.08.2031

20

Auswahlverfahren für
Januar / Februar 2030
geplant
Ziel: Umsetzung der
fehlenden Ausbildung
bis zum 01.08.2031

21

Auswahlverfahren für
Januar / Februar 2031
geplant
Ziel: Umsetzung der
fehlenden Ausbildung
bis zum 01.08.2032

22

Auswahlverfahren für
Januar / Februar 2032
geplant
Ziel: Umsetzung der
fehlenden Ausbildung
bis zum 01.08.2033

23

Auswahlverfahren für
Januar / Februar 2033
geplant
Ziel: Umsetzung der
fehlenden Ausbildung
bis zum 01.08.2034

Bemerkungen

Besetzung von
+ 3 x ED im 24h
- Dienst +
2 x ED TD -

Besetzung von
+ 3 x ED im 24h
- Dienst +
3 x ED TD

Besetzung von
+ 3 x ED im 24h
- Dienst +
4 x ED TD

Tabelle 18:Umsetzung der Personalentwicklung mittleren, gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bis 2035

Die neuen Planstellen für die Jahre 2025-2035 sollen wie vorgesehen durch die
Verwaltung in den Stellenplan überführt werden.
- 173 -

Nachdem die 1. Eintreffzeiten für eine leistungsfähige Feuerwehr derzeit deutlich
unterschritten werden, sollte die Feuerwache Innenstadt Lahr rund um die Uhr mit
einer hauptamtlichen Mindestbesetzung ergänzt werden. Die folgende Besetzung wird
empfohlen und sollte in den nächsten Jahren angestrebt werden:

1.

Ständige Besetzung der Feuerwache (rund um die Uhr)
mit 3 Einsatzkräften (1 Feuerwehrangehöriger für die Einsatzzentrale FEZ /
Einsatzkoordination und 2 Einsatzkräfte für Kleineinsätze und zur Verkürzung
der Ausrückezeiten des ersten Einsatzfahrzeuges.

2.

Tageseinsatzverstärkung als rückwärtiger Einsatzdienst Mo – Fr. 06.00
Uhr – 18.00 Uhr mit ständig 4 Einsatzkräften

3.

Verstärkung des Führungsbereiches / Fachabteilungen
durch 3 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.
Der Stellenaufwuchs sollte entsprechend der finanziellen Möglichkeiten, vor
allem aber auch an der Integrierbarkeit in der Feuerwehr Lahr ausgerichtet
werden.
Die wesentlichen Vorteile durch die
Weiterentwicklung der Feuerwehr Lahr sind:

➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢

personelle

und

strukturelle

Einhaltung der geforderten 1. Eintreffzeit von 10 Minuten
Die Einhaltung des Zielerreichungsgrad von mindestens 85% für die
1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit
Durch die Einführung des 24h-Dienstes wird die Tätigkeit bei der
Feuerwehr Lahr attraktiver durch den Wegfall der Rufbereitschaft
Der Tagesdienst in Kombination mit dem 24h-Dienst wird zur
Mitarbeiter Motivation führen
Der Hauptamtliche Einsatzabteilung kann künftig regelmäßig
Ausbildung und Dienstsport angeboten werden
Die enge Verzahnung von Haupt- und Ehrenamt wird auch künftig
gestärkt
Klare Strukturen in dienstlichen Abläufen und Prozessen durch eine
neue Aufbauorganisation
Die vorbereitenden Arbeiten für den Einsatzdienst in den Werkstätten
sind gewährleistet

- 174 -

➢

➢
➢
➢

Einführung eines gemeinsames Führungsdienstes mit haupt- und
ehrenamtlichen Kräften und Definition der entsprechenden
Vergütung
Kein Dienst in Rufbereitschaft mehr notwendig
Keine Rufbereitschaft für den Mitarbeiter im nichttechnischen
Verwaltungsdienst - Ortspolizeibehörde (rückwärtiger Dienst)
Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben und gesetzlichen
Vorschriften

Für die Erfassung des tatsächlichen Stundenaufwandes der jeweiligen Abteilungen
und Sachgebiete wurde eine Analytische Personalbemessung durchgeführt. Diese
basiert auf Daten und Fakten der Zeiterfassung und der tatsächlichen Abrechnung von
Vorgängen im Bestand der Feuerwehr Lahr.

Abbildung 53: Ergebnis der analytischen Personalbemessung

Dies ist die Grundlage für die künftige Verteilung von vorhandenen Planstellen zu
erledigenden, gesetzlichen Tätigkeiten und Aufgaben im laufenden Dienstbetrieb der
Feuerwehr Lahr. Bei Bedarf können weitere Details aus der tatsächlichen
Zeiterfassung in einer bestehenden EXCEL-Tabelle (siehe Anlage Analytische
Personalbemessung Feuerwehr Lahr) nachgelesen werden.

- 175 -

6.3 Die Zusammenarbeit und Kommunikation
In der Stadt Lahr kann die Feuerwehr die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit nur
gemeinsam, getragen von der Freiwilligen Feuerwehr und der hauptamtlichen
Einsatzabteilung geleistet werden.
Die gemeinsame Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist auszubauen und alle
Abteilungen ausbildungsmäßig, führungsmäßig und technisch auf einen aktuellen
Stand zu erhalten.
Ziel des weiterentwickelten Konzeptes muss eine auch eine enge Verzahnung der
„Hauptamtliche Abteilung mit den Freiwillige Feuerwehrabteilungen“ sein. Die
hauptamtliche Abteilung muss auch Verantwortung für das Ehrenamt tragen und die
Informationen aus dem Feuerwehrausschuss über einen Vertreter im Gremium
erhalten:
•

Interne Kommunikation
o Informationsfluss zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen
o Regelmäßige Besprechungen und Feedbackrunden

•

Externe Zusammenarbeit
o Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen und Behörden
o Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation

•

Einsatznachbereitung
o Dokumentation und Analyse von Einsätzen
o Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte

Die Feuerwehr Lahr steht vor der großen Herausforderung, ihre Leistungsfähigkeit im
Kontext gesellschaftlicher, technologischer und städtebaulicher Veränderungen
langfristig sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen der hauptamtlichen
Abteilung und den freiwilligen Einsatzabteilungen bildet dabei das Rückgrat der
Einsatzbereitschaft. Demografischer Wandel, steigende Einsatzzahlen und
wachsende Anforderungen an Technik und Infrastruktur erfordern kontinuierliche
Anpassungen in Personalentwicklung, Ausbildung und baulichen Maßnahmen.
Moderne Kommunikations- und Technikkonzepte sowie eine stärkere Verzahnung von
Haupt- und Ehrenamt (Duales System) sind zentrale Bausteine, um den
Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden.
Bis 2035 soll die Feuerwehr Lahr als moderne, resilient aufgestellte
Organisationseinheit der Stadt Lahr agieren, die sich durch eine starke Integration von
Haupt- und Ehrenamt (Duales System) auszeichnet. Digitale Lösungen, innovative
Ausbildungsprogramme und vernetzte Technik werden künftig den Arbeitsalltag
- 176 -

prägen. Die hauptamtliche Abteilung fungiert dabei als Unterstützungs- und
Koordinationsstelle für das Ehrenamt, während alle Standorte durch modernisierte
Infrastruktur und nachhaltige Bauprojekte gestärkt werden. Regelmäßige Analysen der
Einsatzzahlen und optimierte Prozesse sichern eine effektive Einsatzstrategie.
Gleichzeitig wird die Feuerwehr ein aktiver Partner in der Stadtentwicklung sein, um
Lahr auf den urbanen Wandel vorzubereiten.

Eine systematische Evaluierung in mehreren Schritten ist essenziell, um den
Fortschritt der Feuerwehr Lahr zu überwachen und entsprechende,
notwendige Anpassungen für das Duale System Feuerwehr Lahr
vorzunehmen:
Jährliche Überprüfung:
Regelmäßige Evaluierungen der Personal-, Ausbildungs- und Technikentwicklung
durch Feedbackrunden, Einsatzauswertungen und Berichte aus den
Einsatzabteilungen.
Revision nach 5 Jahren:
Umfassende Analyse der Fortschritte mit Fokus auf Personalstand, bauliche
Maßnahmen und Technikintegration, unter Einbeziehung der feuerwehrinternen
sowie der städtischen Gremien.
Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplan nach 8 Jahren:
Basierend auf den Erkenntnissen der ersten Dekade erfolgt eine strategische
Neuausrichtung, die aktuelle Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen
adressiert, ergänzt durch externe Gutachten. Diese zyklische Anpassung
gewährleistet eine kontinuierliche Verbesserung und nachhaltige Ausrichtung der
Feuerwehrarbeit.

- 177 -

7. Konzept Einsatzfahrzeuge
7.1 Rahmenbedingungen
Die Stadt Lahr verfügt derzeit über 32 Feuerwehrfahrzeuge, davon 29 städtische
Fahrzeuge und 10 Abrollbehälter, die zusammen einen Wiederbeschaffungswert von
geschätzt ca. 12 Mio. € haben.
In den vergangenen 10 Jahren wurden drei Großfahrzeuge und zwei Kleinfahrzeuge
mit einem finanziellen Aufwand von geschätzt ca. 750.000 € beschafft.
Kleinfahrzeuge (< 4,75 t.) sind nach spätestens 15-18 Jahren, Großfahrzeuge nach
spätestens 25-28 Jahren verbraucht, störanfällig und müssen ersetzt werden!
Das derzeitige Durchschnittsalter der 21 Großfahrzeuge (> 4, 75 t.) liegt bei geschätzt
ca. 18 Jahren.

20 plus x Jahre

Abbildung 54: Alter der vorhandenen Großfahrzeuge

- 178 -

Das derzeitige Durchschnittsalter der 8 Kleinfahrzeuge liegt beigeschätzt ca. 15
Jahren.

10 plus x Jahre

Abbildung 55: Alter der vorhandenen Kleinfahrzeuge

Das neue, an die gemeindespezifische Risikoplanung angepasste Fahrzeugkonzept
enthält 37 Fahrzeuge und sieht aufgrund der Gefahrenlage eine Ergänzung von acht
Fahrzeugen, davon eine Drehleiter, ein Gerätewagen Logistik (Allrad) und sechs
Kleinfahrzeuge (fünf Mannschaftstransportfahrzeuge und einen Kommandowagen)
vor.
Diese sind notwendig, um das benötigte Einsatzpersonal im Einsatzfalle nachführen
zu können. Ebenso werden die Fahrzeuge für Logistikfahrten und für die Jugendarbeit
benötigt. Dem gegenüber könnten voraussichtlich 3-5 bisher vorhandene
Einsatzfahrzeuge entfallen.
Im Folgenden werden die einzelnen, notwendigen Fahrzeugbeschaffungsmaßnahmen
erläutert.

- 179 -

7.2 Konzept Einsatzfahrzeuge
Zur Bewältigung ihrer Aufgaben und um entsprechend dem Gefahrenpotenzial in der
Stadt Lahr aufgestellt zu sein, muss die Feuerwehr Lahr über die passende
Ausrüstung verfügen. Drei Kernbereiche sind dafür wichtig:
➢

Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge zur Erreichung der Plan- und
Schutzziele

➢

Logistik- und Transportfahrzeuge

➢

Sonderfahrfahrzeuge für größere Schadenlagen

Im Folgenden werden die Einsatzfahrzeug näher erläutert, bei denen der
Verwendungszweck im Einsatz- und Übungsdienst vielseitig ist.
Die Logistik- und Transportfahrzeuge sollten geländegängig bzw. geländefähig sein.

7.2.1 Mannschaftstransportwagen
Der Mannschaftstransportwagen MTW wird primär im Bereich des Transports von
Einsatzkräften eingesetzt. Beispielsweise werden die Einsatzkräfte nach dem
Brandeinsatz damit zurück zum Feuerwehrhaus gebracht, um zu duschen, oder es
werden
neue
Einsatzkräfte
an
die
Einsatzstelle
transportiert
(Personaltransport/Hygienekonzept).
Der MTW ist darüber hinaus eine wichtige Größe für die Jugendarbeit in der
Freiwilligen Feuerwehr Lahr. Die Feuerwehrangehörigen fahren mit dem MTW aber
auch zu Fort- und Ausbildungen, beispielsweise wenn mehrere Einsatzkräfte an einer
Ausbildungsveranstaltung des Landkreises Ortenau teilnehmen.
Der MTW wird zusätzlich zum Transport oder zur kurzfristigen Unterbringung von
Unfallbeteiligten oder Feuerwehrangehörigen im Einsatzfall genutzt.
Der MTW wird zur Teilnahme und Durchführung von Brandsicherheitswachen im
Stadtgebiet Lahr genutzt.
Die Mannschaftstransportwagen werden vielseitig verwendet, wie beispielsweise:
Transportfahrten, sonstige Dienstfahrten, stehen „ALLEN“ Einsatzabteilungen zur
Verfügung, Nachrücken der Führungsgruppe, Logistikgruppe usw.
Jede Einsatzabteilung sollte künftig über einen MTW verfügen.

- 180 -

7.2.2 Einsatzleitwagen
Die Feuerwehr Lahr muss in der Lage sein muss, auch komplexere Lagen mit
mehreren Einsatzabschnitten zu führen oder mit verschiedenen Organisationen (DRK,
DLRG, THW usw.) eine Führungseinheit (Einsatzstab) zu bilden. Dazu ist die
Vorhaltung eines Fahrzeugs mit entsprechenden Führungsmitteln notwendig.
Der Einsatzleitwagen ELW 2 des Ortenau-Kreises, der in Lahr stationiert ist, ist
inzwischen 36 Jahre alt und sollte ebenfalls dringend ersetzt werden. Die Stadt sollte
auf die Verantwortlichen des Landkreis Ortenau zugehen und auf eine
Ersatzbeschaffung drängen.
Sollten die Verantwortlichen des Landkreises Ortenau das Einsatzfahrzeug nicht
ersetzen, müsste eine erhöhte Zuwendung für einen ELW 1,5 und den Abrollbehälter
Führung abgestimmt werden.
Ein Einsatzleitfahrzeug 1,5 sollte für die Einsatzleitung, insbesondere für die Führung
und Koordination von taktischen Einheiten dienen, ist Zubringerfahrzeug für den
Zugführer bzw. Einsatzleiter und soll für Punkt- und Flächenlagen auf Stadtebene die
notwendigen Führungsmittel nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 in den
Führungsstufen A und B bereitstellen.
Ab den Führungsstufen C und D wird ergänzend der zusätzliche Einsatzleitwagen der
Größe 1,5 bzw. der Abrollbehälter aus dem Führungskonzept des Ortenaukreises
eingesetzt.
Der Einsatzleitwagen 1 wird vom B-Dienst im Dienst besetzt und sollte zeitnah an der
Einsatzstelle eintreffen. Die Mitglieder der Führungsgruppe Lahr übernehmen die
Bedienung.
Es wird empfohlen, den Einsatzleitwagen 1,5 ohne Besprechungsraum in der
Feuerwache Lahr zu stationieren. Zwischen dem Einsatzleitwagen 1,5 und der
bestehenden Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) sollte eine Kommunikationsverbindung
sichergestellt sein.
Bei Bedarf stellt die Feuerwehr Offenburg (Kooperationspartner) den benötigten
Besprechungsraum in Form eines Abrollbehälters Führung zur Verfügung. Die
Führung der Feuerwehr Lahr sollte prüfen, ob die Beschaffung eines eigenen
Abrollbehälters Führung sinnvoll ist.

- 181 -

7.2.3 Tanklöschfahrzeuge
Die Feuerwehr Lahr verfügt derzeit über zwei Tanklöschfahrzeug 24/50. Für die
Zukunft werden zwei unterschiedliche Tanklöschfahrzeug angestrebt, um flexibel im
Einsatzfall im Stadtgebiet Lahr agieren zu können:

Tanklöschfahrzeug 4000
Das Tanklöschfahrzeug wird gemäß der DIN-Norm 14530-21 beschafft. Dieser
Fahrzeugtyp /Einsatzfahrzeug lässt für die Feuerwehr Lahr einen flexiblen Einsatz im
Stadtgebiet zu von Vegetationsbränden, Waldbränden und Industriebränden.

Tanklöschfahrzeug 4000-Sonderausführung
Das Tanklöschfahrzeug-Sonderausführung sollte über 60 kg CO2, 250 kg-Pulver und
mindestens 500 Liter Schaum verfügen. Des Weiteren sollte der verfügbare
Löschwassertank über mindestens 8.000 Liter Wasser verfügen.
Das Fahrzeug wird für Einsätze in Störfallbetrieben und am Flughafen, insbesondere
für die Sonderaufgabe CAT-Erhöhung; gemäß der vorgegebenen Alarm- und
Ausrückeordnung, aber auch für Einsätze im Bereich der Rheintalbahn und der
Bundesautobahn benötigt.

7.2.4 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Basisfahrzeug für die Einsatzabteilungen der Stadt Lahr muss aufgrund der Struktur
und der Gefährdungslage das Löschgruppenfahrzeug 10 sein. Bei einer eventuellen
Zusammenlegung der gebildeten Löschzüge ist die Vorhaltung eines
Löschgruppenfahrzeuges 10 ausreichend.
Beim Löschzug Lahr – Innenstadt werden grundsätzlich zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 und ein weiteres Löschfahrzeug vorgehalten. Die tägliche
Nutzung der Löschfahrzeuge bei den vielen Einsätzen führt zu einem entsprechend
hohen Verschleiß.
Aus diesem, fachlichen Grund wird vorgeschlagen, die beiden Einsatzfahrzeuge HLF
20 in einem Fahrzeugalter von 10 - 12 Jahren an die Stadtteilabteilungen abzugeben
und einen entsprechenden Ersatz für den Löschzug Lahr Innenstadt durchzuführen.
Die Fahrzeuge sind vor der Überstellung einer Überholung zu unterziehen. Durch
diese Maßnahme können auch die stark beanspruchten Fahrzeuge eine Einsatzdauer
von rund 25 Jahren gesichert erreicht werden.
- 182 -

Die weitere Verwendung der HLF 20 ist aufgrund der Struktur und Gefahrenlage der
Stadt in den Löschzügen 4 Hugsweier / Langenwinkel und 5 Reichenbach/Kuhbach
sinnvoll.

7.2.5 Mindestanforderung für den Drehleitereinsatz
Das Baurecht (Landesbauordnung für Baden-Württemberg) fordert zwei voneinander
unabhängige Rettungswege. Im Geschosswohnungsbau ist daher regelmäßig neben
dem baulichen Rettungsweg (Treppenraum als erster Rettungsweg) ein zweiter
Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr sicherzustellen.
Die Landesbauordnung Ausführungsverordnung definiert, dass bei Gebäuden mit
geringer Höhe (bis 8 m Rettungshöhe) die Steckleiter der Feuerwehr als Rettungsgerät
ausreichend ist. In der Innenstadt Lahr sowie in den Vororten gibt es eine Vielzahl von
Gebäuden, die eine Rettungshöhe zwischen 8 bis 23 m haben, bei denen der zweite
Rettungsweg daher regelmäßig über die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt
werden muss.

Abbildung 56: Definition Gebäudeklassen

Definition der Gebäudeklassen nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Aus der Gebäudehöhe bezogen auf die jeweilige Höhe des Fußbodens, ergibt sich bei
einer Brüstungshöhe von einem Meter, die Rettungshöhe für die Feuerwehr.
In der Innenstadt Lahr sowie in den Vororten gibt es zahlreiche Gebäude, die in der
Gebäudeklasse 4 eingestuft werden. Es sind auch eine Vielzahl Gebäude der
Gebäudeklasse 5 (Rettungshöhe > 13 m) vorhanden.

- 183 -

In der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung wird hierzu ab 2021 gefordert:
„Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der zum Anleitern bestimmten Stellen mehr
als 8 m über Gelände liegt, ist anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder
Durchfahrt zu schaffen.“
Bis zu dieser Änderung wurde die Schiebleiter der Feuerwehr bis zu einer
Rettungshöhe von 12 m angesetzt. Auch bei diesen Gebäuden ist daher heute ein
Hubrettungsfahrzeug als Rettungsgerät erforderlich.
Ein Hochhaus (über 23 m Nennrettungshöhe) benötigt bauliche Rettungswege (zwei
bauliche Rettungswege oder Sicherheitstreppenraum).
Zu beachten ist jedoch, dass bei sämtlichen, vorhandenen Gebäuden im Stadtgebiet
Lahr eine Menschenrettung über Hubrettungsfahrzeuge erforderlich werden kann,
wenn beispielsweise eine zu rettende Person
•

die Leiter aufgrund mangelnder körperlicher Fähigkeit nicht
besteigen kann (z.B. ältere und sehr junge Personen, aber auch in
ihrer Mobilität eingeschränkte Personen), erhöht sich das Risiko
oder

•

dass baurechtlich, definierte „Rettungsfenster“ innerhalb der
Wohnung nicht mehr erreichen kann und diese sich an einem
Fenster befindet, welches die Feuerwehr mit tragbaren Leitern nicht
erreichen kann.

Neben den Regelbauten sind in § 38 der Landesbauordnung Baden-Württemberg
Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) definiert. Nach § 38 sind die
nachfolgend aufgelisteten Sonderbauten in der Stadt Lahr beispielsweise vorhanden:
-

Alten- und Pflegeheim, Außenwohnheime
Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren
Schulen und Kindertagesstätten
Die vorhandene Drehleiter mit Korb 23/12 ist als Kompensation
des zweiten Rettungsweges im:
➢ Alten- und Pflegeheim Lahr
➢ Einkaufszentren
➢ Gebäude schwer, zugänglicher Lage

- 184 -

Das Zuständigkeitsgebiet für das Einsatzmittel Drehleiter 23/12 gemäß der Alarm- und
Ausrückeordnung des Landkreises Ortenau ist:
Drehleiter der Feuerwehr Lahr Einsatzgebiet

Einwohner

Fläche km²

Lahr

50.000

69,79

Kippenheim

5.600

20,86

Schwanau

7.300

38,33

Meißenheim

4.000

21,33

Friesenheim (ohne Oberschopfheim)

11.000

36,05

Seelbach

5.000

29,9

Schuttertal

3.100

50,28

Summe:

86.000

266,54

Quelle: Wikipedia/LRA Ortenaukreis
Tabelle 19: Übersicht Einsatzgebiet Drehleiter Lahr

Im Vergleich werden die Anfahrtszeiten der Drehleitern Ettenheim, Offenburg und Zell
a.H. dargestellt und berechnet. Im Folgenden werden die aus google maps
errechneten Anfahrtszeiten der schnellsten Route dargestellt. Sonder- und
Wegerechte sowie Ausrückezeiten sind bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.

Hugsweierer Hauptstraße 32, Rubin Mühle
Einsteinallee 26, Zalando
Biermannstraße 3, Obdachlosenunterkunft
Offenburgerstraße 11, Kaufland
Eichholzstraße 6, Feuerwehrhaus
Langenwinkel
Blumenstraße 2, Feuerwehrhaus
Kippenheimweiler
Weingartenstraße 8, Feuerwehrhaus Sulz
Mietersheimer Hauptstraße 21,
Feuerwehrhaus Mietersheim
Rathausplatz 3, Feuerwache Lahr
Klostenstraße 19, Klinikum Lahr
Hohbergweg 2, Herzzentrum
Kuhbacher Hauptstraße 76, Feuerwehrhaus
Kuhbach
Burgstraße 8, Feuerwehrhaus Reichenbach
Tabelle 20: Ermittlung Fahrzeiten Drehleiter

- 185 -

Ettenheim
1/33
15 min.
15 min.
13 min.
12 min.

Offenburg
1/33
18 min.
21 min.
20 min.
18 min.

Zell a.H.
1/33
30 min.
33 min.
28 min.
26 min.

13 min.

18 min.

26 min.

10 min.

22 min.

30 min.

10 min.

23 min.

25 min.

10 min.

21 min.

27 min.

14 min.
17 min.
16 min.

22 min.
24 min.
24 min.

21 min.
22 min.
19 min.

18 min.

24 min.

17 min.

21 min.

28 min.

15 min.

Die zur Verfügung stehenden Einsatzzeiten der Drehleiter der Feuerwehr Offenburg
bei einer überörtlichen Hilfe im Stadtgebiet Lahr wurde separat betrachtet und
ausgewertet:
Eintreffzeiten der Drehleiter Offenburg

Alarm

S4

Zeit

E-357, Offenburger Straße, Dachstuhlbrand

16:58

17:16

00:18

E-376, BMA Hugsweierer Hauptstraße Rubin Mühle

13:09

13:26

00:17

E-552, BMA, Rainer Haungs Straße, Zehnder

14:19

14:39

00:20

E-580, Stafanienstraße, Dachstuhlbrand

07:16

07:39

00:23

Es sind nur die Einätze aufgeführt bei denen die Drehleiter Offenburg S4 war.
Tabelle 21: Auswertung Eintreffzeiten Drehleiter überörtlich

Für die vorhanden Drehleiter DLKA 23/12 wurden die aktuellen Einsatzdaten
ausgewertet:
Betrachtungszeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2024
Einsätze gesamt im Betrachtungszeitraum

736

davon Einsätze mit Drehleiter

281

Einsätze Drehleiter Gemarkung Lahr

227

Einsätze Drehleiter Überlandhilfe

54

davon:
Ettenheim

1

Kippenheim

9

Schwanau

6

Meißenheim

6

Friesenheim

21

Seelbach

8

Schuttertal

3

Tabelle 22: Einsatzauswertung Drehleiter Lahr

- 186 -

Die vorhandene Drehleiter 23/12 wird im laufenden Jahr grundsätzlich zur
Menschenrettung im ersten Einsatz und zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit eingesetzt.
Im Folgenden zeigt eine Auswertung, wie häufig jedoch als Ersatz die nächstliegende
Drehleiter der Feuerwehr Offenburg angefordert werden musste, dass die vorhanden
Drehleiter in Lahr ausgefallen ist, beim Paralleleinsatz oder eine größere Einsatzlage
zu bewältigen war.

Anfahrten der Drehleiter der Feuerwehr Offenburg
01.06.2023 bis 31.05.2024

Anzahl

Anzahl der Alarmierungen und Anfahrten nach Lahr:

12

davon aufgrund DLA Lahr außer Dienst:

9

Weitere Alarmierungsgründe:
zweite Drehleiter bei Dachstuhlbrand erforderlich:

1

Paralleleinsätze E-552 und E- 86, DLA Lahr bereits im Einsatz:

2

Tabelle 23: Einsätze Drehleiter Lahr überörtlich

- 187 -

Im Folgenden wurden die Ausfalltage der vorhandenen Drehleiter in Lahr als
Rettungsgerät insbesondere für die Menschenrettung erfasst und bewertet. Dafür
standen aktuelle Daten vom 01.01.2023 bis zum 31.05.2024 zur Verfügung:

Ausfallzeiten Drehleiter Lahr im Betrachtungszeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2024
Notiz: Die umfangreiche 10 Jahreswartung erfolgte vom 23.01. bis 05.05.2023 (103
Tage in der Werkstatt), für den Zeitraum wurde ein Leihfahrzeug gemietet.

Fahrzeug lässt sich nicht mehr abstützen, Fahrzeug
außer Dienst, ohne Leihfahrzeug.
Erneut Probleme mit der Abstützung, Fahrzeug in
der Werkstatt ohne Leihfahrzeug.
Lastmomentgeber defekt, Fahrzeug außer Dienst,
ohne Leihfahrzeug.
erneut Lastmomentgeber defekt, Fahrzeug außer
Dienst, ohne Leihfahrzeug.
Fahrzeug in Karlsruhe, Programmierung
Steuergerät, Fahrzeug außer Dienst ohne
Leihfahrzeug.

Zeitraum

Anzahl/Tage

12.06.-14.06.23

3

03.07.-12.07.23

10

31.10.-02.11.23

3

19.01.-25.01.24

7

02.05.2024

1

Summe
Ausfalltage:

24

Tabelle 24: Ausfallzeiten Drehleiter Lahr

Bei entsprechenden Einsatzsituationen, wie beispielsweise Dachstuhlbrand, Rettung
aus Baugruben, Rettung von Personen aus Gewässer, Rettung von Personen
„Invasiv“ aus Gebäuden usw. ist ein Einsatz der Drehleiter 23/12 zwingend erforderlich
sein.
Die Drehleiter 23/12 mit Korb sollte über ein Gelenk verfügen.

Der Stadt Lahr wird dringend empfohlen, eine zweite Drehleiter 23/12 mit Korb
vorzuhalten.

- 188 -

Begründung
Die Drehleiter der Feuerwehr Lahr wird jährlich zu rund 280-290 Einsätzen alarmiert.
Das heißt, das Hubrettungsfahrzeug rückt alle 1,2 Tage aus. Im Auswertungszeitraum
wurde die Drehleiter der Feuerwehr Lahr in 54 Fällen in den Landkreis Ortenau
alarmiert. Das Fahrzeug war dort meist bei größeren Einsätzen eingesetzt und
zwischen 2 und 5 Stunden gebunden.
Die 1. Eintreffzeit zur Menschenrettung für das Hubrettungsfahrzeug ist derzeit
festgelegt auf 10 Minuten in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen
Feuerwehr durch den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg. Von den
Verantwortlichen wird derzeit eine Erhöhung der 1. Eintreffzeit auf 15 Minuten
angestrebt. Davon unabhängig kann gemäß der gültigen DIN-Norm von
Hubrettungsfahrzeugen von einer Rüstzeit an der Einsatzstelle von 3 Minuten
ausgegangen werden. Die möglichen, redundanten Hubrettungsfahrzeuge der
Feuerwehren Ettenheim, Offenburg und Zell a.H. für die Feuerwehr Lahr benötigen die
folgenden Anmarschzeiten:
Ausrückezeit
(Idealfall)

Fahrzeit
(Idealfall)

1. Eintreffzeit +
Rüstzeit

Ettenheim

2 min.

10 min.

15 min.

Offenburg

2 min.

18 min.

23 min.

Zell a.H.

2 min.

15 min.

20 min.

Feuerwehren

Wird die 1. Eintreffzeit für Hubrettungsfahrzeuge durch die Verantwortlichen künftig
von 10 Minuten auf 15 Minuten erhöht, ist eine redundantes Hubrettungsfahrzeug
durch die oben genannten drei Feuerwehren aus zeitlichen Gründen kein, mögliches
„Ersatz Hubrettungsfahrzeug“ für das Stadtgebiet Lahr. Die Sicherstellung der
1. Eintreffzeit im Stadtgebiet Lahr kann nur mit der Vorhaltung eines eigenen
Hubrettungsfahrzeug im Stadtgebiet Lahr erfolgen.
Derzeit steht beim Ausfall des vorhandenen Hubrettungsfahrzeuges in der Stadt Lahr
kein geeignetes Rettungsgerät (Drehleiter 23/12 mit Korb) zur Verfügung. Die
umliegenden Hubrettungsfahrzeuge aus Ettenheim, Offenburg oder Zell a.H. können
den Innstadtbereich von Lahr frühestens zwischen 15 Minuten und 23 Minuten nach
Alarmierung erreichen. Die gebotene 1. Eintreffzeit wird definitiv nicht eingehalten!
Berücksichtigt man zudem die ermittelten Ausfallzeiten der vorhandenen Drehleiter
und die Möglichkeit der Gleichzeitigkeit von Einsätzen auf der Basis einer PoissonVerteilung (Theoretischer Ansatz unter Zugrundelegung der jeweiligen Einsatzzahlen
und mittleren Einsatzdauern), so wird deutlich, dass eine Vorhaltung von nur einer
Drehleiter für das Stadtgebiet Lahr nicht mehr ausreichend ist!
- 189 -

7.2.6 Logistikaufgaben
Der Gerätewagen-Logistik ist eine sehr flexible Lösung für den Einsatzfall und im
täglichen Dienst und für den Einsatz in Sonderlagen.

Transport von Material- und Gerätschaften
Für den Transport von Material und Gerätschaften zu und von Einsatzstellen kann
beispielsweise mit dem Gerätewagen-Logistik 2 erfolgen. Auch der Rücktransport von
verschmutzten Gerätschaften wie beispielsweise verrußten Schläuchen oder
Atemschutzgeräten wird unter Einhaltung einer schwarz-/weiß-Trennung mit diesem
Einsatzfahrzeug durchgeführt, was praktikabel ist.

Löschwasserförderung über lange Wegstrecken
Die Feuerwehr Lahr verfügt über einen Abrollbehälter Schlauch auf der Feuerwache
West. Der Löschzug 4, Wache West und die Einsatzabteilung Kippenheimweiler,
bilden den Löschzug Wasserförderung mit WLF und dem Abrollbehälter Schlauch,
Staffel Löschfahrzeug StLF Kippenheimweiler und Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS.

Löschwasserversorgung Außenbereiche
Aufgrund der schlechten Löschwasserversorgung in den Außenbereichen Gereut,
Langenhard, Brudertal, usw., wird empfohlen, mindestens 8.000 Liter Wasser auf
einem Abrollbehälter bereitzuhalten**, um den Bedarf zu decken. Diese Abrollbehälter
kann auch für eine Trinkwasserversorgung (BVS) eingesetzt werden. Es ist wichtig, in
solchen Situationen gut vorbereitet zu sein, um mögliche Engpässe zu vermeiden.

Unwetter/Hochwasser
Im Einsatzfall können bei Bedarf die notwendigen Ausrüstungsgegenstände
bestehend aus einer soliden Geräteausstattung für Unwetter und Hochwasserlagen
auf dem Gerätewagen-Logistik 2 verlastet werden.
Der Gerätewagen-Logistik 2 ist in der Lage, auch in schwierigem Gelände zu
operieren. Dieses Fahrzeug kann unter anderem für Evakuierungen von Personen bei
Hochwasser oder anderen starken Naturereignissen eingesetzt werden.
Mit einer Gerätewagen-Logistik in geländegängiger Ausführung kann der Transport
von Rollcontainern auch in schwierigem Gelände gesichert werden.
- 190 -

Dieses Fahrzeug könnte auch für Evakuierungen von Personen bei Hochwasser
(Einsatz Bevölkerungsschutz, siehe Hochwassergefahrenkarten) oder anderen
starken Naturereignissen eingesetzt werden.

Sonstiges oder ergänzendes Einsatzgerät
Die vorhandenen Gitterboxen und Rollwagen, je nach Einsatzart, können
bedarfsgerecht transportiert werden. Die Feuerwehr Lahr verfügt über die folgenden
Rollwägen. Die Feuerwehr Lahr verfügt derzeit über kein Logistikkonzept und nur
Rollcontainer auf den Abrollbehälter mit der speziellen Beladung für den jeweiligen
Container:

➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢

2 x Rollwagen Wasserschaden
1 x Schmutzwasser-Pumpen
Rollwagen Atemschutz
Rollwagen Hygiene
2 x Rollwagen Wechselkleidung
Rollwagen Tragkraftspritze 8/8
Rollwagen Strom/Beleuchtung
Rollwagen mit Ölbindemittel Straße
Rollwagen mit Ölbindemittel Wasser
Rollwagen Transport verschmutzte Atemschutzgeräte
Rollwagen Belüftung (Tiefgaragen)
Rollwagen TH
Rollwagen Rüstholz/Unterbaumaterial
2 x Rollwagen Waldbrand/Vegetationsbrände
Rollwagen Ölsperre
Rollwagen Öl Straße
3 x Rollwagen Auffangbehälter 500 offen

- 191 -

7.3 Nutzungsdauer der Einsatzfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeuge werden nicht nach der Abschreibungstabelle für allgemein
verwendbare Anlagegüter AfA abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Fahrzeuge
ergibt sich in der Regel aus der Bindefrist für die Zuwendungen nach der
Zuwendungsrichtlinie – Feuerwehrwesen des Landes-Baden-Württemberg vom 11.
Dezember 2017, zuletzt geändert am 25.04.2022.
Die Zweckbindung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,75 t ZGG liegt bei 10 Jahren;
Feuerwehrfahrzeuge über 4,75 t ZGG bei 20 Jahren
Die tatsächliche Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen (Löschfahrzeuge) liegt
jedoch zwischen 25 bis 30 Jahren, bei Kleinfahrzeugen bei 15 bis 20 Jahren.
Als Rahmenbedingungen gelten nachstehende Nutzungsdauern:

Fahrzeugarten

Fahrzeugtypen

Nutzungsdauer

KdoW

10 Jahre

MTW, ELW 1, Erkunder

15 Jahre

DLK 23/12

20 Jahre

HLF 20, HLF 10, LF 20, LF 10, LF
10/6, MLF (StLF), DMF, DEKON P,
GW- T, GW-L 2

25 Jahre

Kleinfahrzeuge

Großfahrzeuge

Abrollbehälter

AB- Rüst, AB A/ABC, AB Transport,
AB Schlauch, AB Sonderlöschmittel

30 Jahre

AB Mulde
Sonstiges

Großlüfter, Stapler

Tabelle 25: Übersicht Nutzungsdauer Einsatzfahrzeuge

- 192 -

30 Jahre

7.4 Der künftige Fahrzeugbestand

Abteilungen

Fahrzeug Anhänger

Baujahr

Alter
2024

Ersatz

Ersetzt durch:

Geplant
für:

KdoW (Tiguan)
(Leiter der
Feuerwehr)

2008

16

x

KdoW
(Leiter der
Feuerwehr)

2027

-

-

-

-

KdoW
(EvD-Dienst)

2025

KdoW (Caddy)

2015

9

x

KdoW
(B-Dienst)

2030

-

-

-

-

ELW 1
(B-Dienst)

2025

ELW 2
(Landkreis)

1988

-

x

ELW 2
(Landkreis)

offen

HLF 20/16

2015

9

x

HLF 20*1

2040

HLF 20

2006

18

x

HLF 20*1

2031

DLK-A 23/12

2013

11

x

DLK-A 23/12

2027
(2037)

TLF 24/50

2004

20

x

TLF 4000

2030

TLF 24/50

1996

28

x

TLF 4000 Sonderausführung
Flughafen

2025

WLF mit Kran +
Seilwinde

2006

18

x

WLF mit Kran +
Seilwinde

2030

WLF

2024

0

x

WLF

2049

MTW 1

2008

16

x

MTW 1

2030

MTW 2
(Hauptamt)

2013

11

x

MTW 2
(Hauptamt)

2033

-

-

-

-

MTW 3

2033

KEF

2018

6

x

KEF

2037

Innenstadt
(LZ 1-LZ 2)

Tabelle 26: Übersicht Fahrzeugbeschaffungen
Legende:
rot = Zustand nicht in Ordnung, gelb = Zustand noch in Ordnung, grün = Zustand in Ordnung; Stand: 2024

- 193 -

Abteilungen

Fahrzeug Anhänger

Baujahr

Alter
2024

Ersatz

ersetzt durch:

Geplant
für:

DMF
(Bund)

1999

25

x

GW-L (Unimog)

2028

-

-

-

-

GW-L1

2027

AB TH

2007

17

x

AB TH

offen

AB-ABC/A

2007

17

x

AB-ABC/A

offen

AB-Transport

2019

5

x

AB-Transport

offen

AB-Mulde

1996

28

x

AB-Mulde
(Teleskoplader)

2026

-

-

-

-

AB Führung

2027

-

-

-

-

AB Wassertank

2034

Mobiler
Großlüfter

2015

9

x

Mobiler
Großlüfter

offen

„Werbebus“

2004

20

x

„Werbebus“

entfällt

StlF 10/6

2011

13

x

LF 10

2035

Erkunder
(Bund)

2002

22

x

Erkunder
(Bund)

offen

-

-

-

-

MTW

2027

LF 8/6

1996

28

x

LF 10

2026

Dekon P

1999

25

x

GW-L 2
bis 16 t.

offen

MTW

2017

-

x

MTW

2036

Innenstadt
(LZ 1-LZ 2)

Mietersheim
(LZ 3)

Sulz (LZ 3)

Tabelle 27: Übersicht Fahrzeugbeschaffungen
Legende:
rot = Zustand nicht in Ordnung, gelb = Zustand noch in Ordnung, grün = Zustand in Ordnung;
Stand: 2024

- 194 -

Abteilungen

Hugsweier +
Langenwinkel
(LZ 4 - West)

Kippenheimweiler
(LZ 4)

Fahrzeug Anhänger

Baujahr

Alter
Ersatz
2024

ersetzt durch:

Geplant
für:

LF KatS
(Bund)

2010

14

x

LF KatS
(Bund)

offen

StLF

2011

13

x

HLF 20 *1

2029

StLF

2011

13

x

LF 10

2038

-

-

-

-

DLK-A 23/12*3

2027

MTW

2007

17

x

MTW

2029

-

-

-

-

MTW

2034

WLF

2016

8

x

WLF

2041

AB-Schlauch

2003

21

x

AB-Schlauch

offen

ABSonderlöschmittel

2010

14

x

ABSonderlöschmittel

offen

AB-Notfallvorsorge

2018

6

x

AB-Notfallvorsorge

offen

Öl-Sanimat

1992

32

x

Öl-Sanimat

offen

Stromerzeuger mit
Lichtmast

2020

4

x

Stromerzeuger mit
Lichtmast

offen

Gabelstapler

1998

26

x

Gabelstapler

2028

StLF

2011

13

x

LF 10

2033

-

-

-

-

MTW

2025

Boot

2008

16

x

Boot

offen

StLF 10/6

2011

13

x

LF 10*2

2036

MTW

1996

28

x

MTW

2025

Kuhbach
(LZ 5)
Tabelle 28: Übersicht Fahrzeugbeschaffungen
Legende:
rot = Zustand nicht in Ordnung, gelb = Zustand noch in Ordnung, grün = Zustand in Ordnung; Stand: 2024

- 195 -

Abteilungen

Fahrzeug Anhänger

Baujahr

Alter
Ersatz
2024

ersetzt durch:

Geplant
für:

LF 16/12

1999

25

x

HLF 20*1

2026

StLF 10/6

2011

13

x

LF 10*2

2035

LKW

1981

43

x

GW-L 2
bis 16 t.

2028

-

-

-

-

MTW

2037

Reichenbach
(LZ 5)

Tabelle 29: Übersicht Fahrzeugbeschaffungen

Legende:
rot = Zustand nicht in Ordnung, gelb = Zustand noch in Ordnung, grün = Zustand in Ordnung
Stand: 2024

*1

Die Ersatzbeschaffungen der HLF 10 bei der Einsatzabteilung Reichenbach und der Einsatzabteilung
West stehen im Zusammenhang der Ersatzbeschaffungen der HLF 20 in der Innenstadt Lahr, das heißt
wird ein HLF 20 ersatzbeschafft und das Einsatzfahrzeug ist noch technisch in Ordnung wird dieses an
die Außenstützpunkte verlegt. Eine Fahrzeugbeschaffung eines HLF 10 findet dann nicht statt.
*2

Bei einer künftigen Zusammenlegung beider Einsatzabteilungen, in ein gemeinsames
Feuerwehrhaus, ist eine Beschaffung nur eines Einsatzfahrzeuge des Löschgruppenfahrzeuges Typs
10.
Nach Abschluss der Beschaffung Drehleiter DLK 23/12 wird die vorhandene, Baujahr „ältere“
Drehleiter in der Feuerwache West vorgehalten im Bedarfsfall im Feuerwehrhaus Innenstadt. Somit ist
künftig der Ausfall einer Drehleiter kompensiert!
*3

- 196 -

Die Fahrzeuganschaffungen sind in folgenden Jahren vorgesehen:

Abteilungen

Anschaffungen

Geplant für:

Innenstadt (LZ1-LZ2)

WLF

2024

Innenstadt (LZ1-LZ2)

KdoW
(EvD-Dienst)

2025

Innenstadt (LZ1-LZ2)

ELW 1
(EvD-Dienst)

2025

Innenstadt (LZ1-LZ2)

TLF 4000-Sonder
Sonderausführung
Flughafen

2025

Kippenheimweiler

MTW

2025

Kuhbach (LZ 5)

MTW

2025

HLF 20

2026

Sulz (LZ 3)

LF 10

2026

Wechselladergemeinschaft
große Kreisstädte

AB-Mulde
(Teleskoplader)

2026

Innenstadt (LZ1-LZ2)

AB Führung

2027

Innenstadt (LZ1-LZ2)

KdoW
(Leiter der
Feuerwehr)

2027

Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West)

DLK-A 23/12

2027

Innenstadt (LZ1-LZ2)

GW-L1

2027

Innenstadt (LZ1-LZ2) Reichenbach (LZ 5) - Ringtausch

Tabelle 30: Die geplante Fahrzeugbeschaffungsreihenfolge

- 197 -

Abteilungen

Anschaffungen

Geplant für:

Mietersheim

MTW

2027

Reichenbach (LZ 5)

GW-L 2

2028

Innenstadt (LZ1-LZ2)

GW-L (Unimog)

2028

Hugsweiser + Langenwinkel (LZ 4 - West)

Gabelstapler

2028

Hugsweiler + Langenwinkel (LZ 4 - West)

MTW

2029

Innenstadt (LZ1-LZ2) Hugweier + Langenwinkel (LZ 4 - West)

HLF 20

2029

Innenstadt (LZ1-LZ2)

TLF 4000

2030

Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West)

MTW

2030

Innenstadt (LZ1-LZ2)

KdoW
(B-Dienst)

2030

Innenstadt (LZ 1-LZ2)

WLF mit Kran +
Seilwinde

2030

Innenstadt (LZ 1-LZ2)

HLF 20

2031

Kippenheimweiler (LZ 4)

LF 10

2033

Innenstadt (LZ1-LZ2)

MTW 1

2033

Innenstadt (LZ1-LZ2)

MTW 2
(Hauptamt)

2033

Tabelle 31: Die geplante Fahrzeugbeschaffungsreihenfolge

- 198 -

Abteilungen

Anschaffungen

Geplant für:

Innenstadt (LZ1-LZ2)

MTW 3

2033

Innenstadt (LZ 1-LZ2)

AB Wassertank

2034

Reichenbach (LZ 5)

LF 10

2034

Mietersheim

LF 10

2035

Sulz (LZ 3)

MTW

2036

Innenstadt (LZ1-LZ2)

KEF

2037

Innenstadt (LZ 1-LZ2)

DLK-A 23/12

2037

Reichenbach (LZ 5)
(wird nicht benötigt wenn Feuerwehrhaus
Ost gebaut wird)

MTW

2037

Hugsweiser + Langenwinkel (LZ 4 - West)

LF 10

2038

Kuhbach (LZ 5)
(wird nicht benötigt, wenn Feuerwehrhaus
Ost gebaut wird)

LF 10

2038

Tabelle 32: Die geplante Fahrzeugbeschaffungsreihenfolge

Für die Umsetzung des künftigen Fahrzeugbeschaffungskonzeptes werden pro Jahr
von 2025 bis 2038 geschätzt ca. 1 Mio. Euro benötigt.
Die entsprechenden, gültigen Zuwendungen gemäß der Z-Feu Baden-Württemberg
können in Abzug gestellt werden.
Die ermittelten Preise sind geschätzt und müssen an den jeweiligen Preisindex
angepasst werden.

- 199 -

Vor der Durchführung der einzelnen Fahrzeugbeschaffungen sollte der Fahrzeugtyp
hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und der Verfügbarkeit der
Mannschaftsstärke von der Führung der Feuerwehr Lahr überprüft werden.
Die angegebenen und geplanten Jahreszahlen stellen lediglich Richtwerte dar, da die
Beschaffung der Fahrzeuge von der Gewährung der Zuschüsse zur
Fahrzeugbeschaffung abhängig ist. Voraussetzung für die Zuschussbeantragung ist
die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Stadt Lahr.
Ein Abstimmungsgespräch muss vor jeder Maßnahme mit dem Kreisbrandmeister
stattfinden.
Das Fahrzeugkonzept wurde vom Kreisbrandmeister am 16.12.2024 abgestimmt.

- 200 -

8. Konzept Feuerwehrhäuser
8.1 Vorbemerkungen
Die Feuerwehrhäuser der Stadt Lahr sind der Ausgangspunkt für das Tätigwerden der
Einsatzabteilungen der Feuerwehr. Die Gebäude müssen neben der Unterbringung
von Personal, Fahrzeugen und Geräten auch als Schnittstelle zur Verhinderung von
Kontaminationsverschleppungen in den Privatbereich dienen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alle notwendigen technischen und
organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um ein sicheres und
unfallfreies Arbeiten zu ermöglichen. Zudem trägt ein bedarfsgerechter baulicher
Zustand der Feuerwehrhäuser maßgeblich zum Erhalt der Einsatzstärke und
Motivation der Feuerwehrangehörigen bei.
Die Stadt hat zudem als Unternehmer*in die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu
treffen und für eine wirksame Erste Hilfe Sorge zu tragen.

Die Feuerwehrgebäude in Lahr entsprechen, mit Ausnahme der Feuerwache West,
in der jetzigen Form nicht mehr den Anforderungen an Feuerwehrhäuser, nach den
Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, der DGUV Vorschrift 49, der GUV-I 8554,
den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Information 205-008) und der DIN
14092:2012) sowie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554).
Auf den Bericht der UKBW vom 17.09.2024 wird verwiesen.

Die Schwarz-Weiß-Trennung ist bisher nur in der Feuerwache West entsprechend der
Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (DGUV 49 Stand: 1.10.2019) und der DGUV
Information 205-035 unter dem Thema der Einsatzhygiene umgesetzt worden.
Hinsichtlich der Stärkung der Tagesverfügbarkeit sollte die gleichberechtigte
Teilnahme am Einsatz- und Übungsdienst für Herren und Damen sichergestellt
werden. Eine wesentliche Grundvoraussetzung hierfür sind bauliche Einrichtungen,
die das gemeinsame Miteinander künftig ermöglichen.
Daher bestehen bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang
mit unterschiedlicher Dringlichkeit an den Feuerwehrgebäuden der Stadt Lahr.

- 201 -

Grundsätzliches
Die Feuerwehrhäuser der Feuerwehr Lahr sollten über eine Abgasabsaugung für die
Einsatzfahrzeuge verfügen.
Sämtliche bestehenden Feuerwehrhäuser der Feuerwehr Lahr sollten über eine
Netzersatzanlage verfügen.
Sämtliche bestehenden Feuerwehrhäuser der Einsatzabteilungen sollten
grundsätzlich mit Ausstattung wie Beamer, Leinwand und Zugang zu einem
Internetanschluss versehen sein.
Optional sollte bei einem Neubau eines Feuerwehrhauses geprüft werden, ob eine
Brandmeldeanlage installiert wird.

Übersicht Feuerwehrhäuser
Abteilungen

Stell-

(Löschzüge)

plätze

Herren / Damen

Funkstelle

s/w

Stellplatzgröße

Betriebsfunk

Trennung

WC

Dusche

Innenstadt
(LZ 1-LZ 2)

14

nicht ausreichend

ja

nein

2/1

1/1

Mietersheim
(LZ 3)

2

nicht ausreichend

nein

nein

1/0

0/0

Sulz (LZ 3)

2

nicht ausreichend

nein

nein

2/1

1/0

Hugsweier +
Langenwinkel
(LZ 4-West)

5

ausreichend

ja

ja

2/2

1/1

Kippenheimweiler (LZ 4)

2

nicht ausreichend

nein

nein

1/1

0/0

Kubach (LZ 5)

2

nicht ausreichend

nein

nein

1/1

0/0

Reichenbach
(LZ 5)

4

nicht ausreichend

nein

nein

1/1

0/0

Stand: 2024
Tabelle 33: Konzept der Feuerwehrhäuser

Die folgenden Finanzzahlen der Baumaßnahmen beruhen ausschließlich auf
allgemeinen
Durchschnittswerten.
Eine Kostenschätzung oder exakte
Kostenberechnung gemäß der DIN 276 liegt noch nicht vor und stellt somit nur eine
ungefähre Größenordnung dar.
- 202 -

8.2 Grundsatzfrage: „Werden alle vorhandenen Feuerwehrhäuser in den
Stadtteilen auch zukünftig benötigt?“

Aufgrund der sehr hohen Aufwendungen und baulichen Investitionen wurde geprüft,
ob alle bisher vorhandenen Feuerwehrgebäude und Standorte weiterhin benötigt
werden. Für die Gebietsabdeckung wurde eine 5-minütige Ausrückezeit sowie eine 5minütige Anfahrtszeit zugrunde gelegt. Nach der untenstehenden FahrisochronenAuswertung sind zur Erreichung der erforderlichen ersten Eintreffzeiten grundsätzlich
alle Standorte und Einsatzabteilungen erforderlich.
Einzig in den Stadtteilen Reichenbach und Kubach gibt es Überlappungen der
Fahrisochronen, die die Möglichkeit eröffnen, ein gemeinsames Feuerwehrhaus zu
errichten und die Einsatzabteilungen zusammenzulegen.
Teilbereiche im Westen (außerhalb der farblich markierten Flächen) können derzeit
aufgrund der Fahrzeiten nicht innerhalb der vorgesehenen ersten Eintreffzeit von 10
Minuten erreicht werden.

Abbildung 57: Fahrisochronen für alle 7 Standorte der Feuerwehr Lahr

- 203 -

8.3 Feuerwehrhaus Innenstadt (LZ 1-LZ 2)

Abbildung 58: Einblicke in vorhandene Werkstätten

Das Feuerwehrhaus der Löschzüge Lahr (LZ 1-LZ 2) entspricht nicht der derzeit
gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind
hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information
205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst").
Das inzwischen über 90 Jahre alte Feuerwehrhaus ist in einem sehr stark
sanierungsbedürftigen, verbesserungswürdigen Zustand.

Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen:
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢

keine schwarz-/weiß Trennung
keine Umkleideräume (Einsatzkleidung) Damen/Herren für das
Hauptamt
keine ausreichende Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial
keine ausreichende Übungsfläche
keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten
keine ausreichenden Räumlichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr
keine Werkstätten entsprechend den gültigen DIN-Normen
zu wenig Räumlichkeiten für das hauptamtliche Personal
(Büroarbeitsplätze, Sozialbereich, Umkleidebereich)
keine Aufenthaltsräume, Ruheräume für den Schichtdienst

In einer separaten Aufstellung wurden die wesentlichen Mängel des Feuerwehrhauses
Innenstadt erfasst und dokumentiert - siehe Mängelbericht zum Feuerwehrhaus, der
in Schriftform vorliegt und beim Leiter der Stabsstelle eingesehen werden kann. Das
Feuerwehrhaus Innenstadt - Lahr muss in den kommenden Jahren ertüchtigt werden.

- 204 -

Es bestehen drei Handlungsoptionen zur Verbesserung der Situation:

1. Sanierung und Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses im laufenden
Betrieb
Für die praktische Umsetzung sind mindestens zwei Bauabschnitte notwendig.
Das Verfahren ist äußerst aufwändig, und die exakten Kosten sind nur schwer
zu ermitteln.

2. Abbruch und Neubau der bestehenden Feuerwache am jetzigen Standort
Für die praktische Umsetzung sind ebenfalls mindestens zwei Bauabschnitte
notwendig. Das Verfahren zur Sicherstellung des Dienstbetriebs während der
Bauzeit ist sehr komplex, und die exakten Kosten sind schwer zu kalkulieren.

3. Neubau einer Feuerwache Innenstadt Lahr an einem anderen Standort
Ein möglicher Standort wäre ein Grundstück am Kreuzungsbereich
Hansastraße/Kanalweg. Das derzeitige Gebäude könnte verkauft werden,
beispielsweise an einen Bauträger zur Schaffung von Wohnraum, oder einzelne
Geschosse könnten für eine Nutzung oder Umnutzung als Büroflächen für das
Rathaus verwendet werden.

Von Seiten der Gutachter wird Handlungsoption 3 aus zwei Gründen empfohlen:

1. Die Handlungsoptionen 1 und 2 bringen erhebliche Einschränkungen im
laufenden Feuerwehrbetrieb über mehrere Jahre mit sich. Für eine
Übergangslösung wären Auslagerungen und Anmietungen erforderlich. Zudem
könnte der notwendige Raumbedarf nicht vollständig umgesetzt werden.
Zuschüsse können für Umbauten nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Des Weiteren sind die entstehenden Kosten nur sehr schwer abzuschätzen.

2. Durch die Verlegung der Feuerwache Innenstadt Lahr um ca. 500 m in Richtung
Westen könnte der bisher außerhalb der geforderten Eintreffzeit liegende
Bereich deutlich besser abgedeckt werden.

- 205 -

Das gemeinsame Ziel sollte der Neubau einer Feuerwache für die InnenstadtLöschzüge und das Hauptamt in Richtung Westen sein. Der Neubau sollte mindestens
15 Fahrzeugstellplätze der Größe 3 sowie die erforderlichen Räumlichkeiten für
Werkstätten wie Kfz-Werkstatt, Schlauchwerkstatt, Atemschutzwerkstatt, Funk- und
Elektrowerkstatt sowie eine Schwarz-Weiß-Übergabestelle gemäß der gültigen DINNorm 14092 – Feuerwehrhäuser umfassen.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 26 Mio. Euro, exklusive Grundstücksund Erschließungskosten (zum Vergleich: Feuerwache der Stadt Metzingen). Für den
Neubau können voraussichtlich Zuschüsse in Höhe von ca. 1.600.000 Euro beantragt
werden.
Zusätzlich sollten Optionen wie ein PPP-Modell über einen privaten Bauträger oder die
Wohnbau Lahr in Betracht gezogen werden.
Ein weiterer wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für einen neuen Standort der
Feuerwehr Lahr Innenstadt ist die Einhaltung und Verbesserung der ersten Eintreffzeit
im gesamten Stadtgebiet. Ziel ist es, dass alle vier Himmelsrichtungen wie bisher
innerhalb der ersten Eintreffzeit erreicht werden können.
Eine realisierbare Möglichkeit wäre ein Standort in ca. 500 Metern Entfernung vom
bisherigen
Standort
in
Richtung
Westen,
im
Kreuzungsbereich
Hansastraße/Kanalweg. Das Grundstück verfügt über eine Fläche von mindestens
6.500 m². Unter der Leitung des Bauamtes der Stadt Lahr sollte im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob eine Feuerwache in dieser Größenordnung auf
diesem Grundstück realisiert werden kann.

Abbildung 59: Möglichkeit den Neubau eines Feuerwehrhaus Lahr

- 206 -

Ebenso sollte überlegt werden, ob auch eine Rochade mit anderen anstehenden,
baulichen Planungen der Stadt Lahr möglich wäre.

Abbildung 60: Übersicht Handlungsoptionen* Neubau/Sanierung
* Die genannten Kosten sind Grobkosten.

Weitere Handlungsoptionen wären im Rahmen des baulichen / städtebaulichen
Gesamtkonzepts vertieft zu untersuchen.

- 207 -

8.4 Feuerwehrhaus Mietersheim (LZ 3)

Abbildung 61: Einblicke ins Feuerwehrhaus Mietersheim

Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Mietersheim (LZ 3) entspricht nicht den
derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind
hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information
205-021
"Leitfaden
zur
Erstellung
einer
Gefährdungsbeurteilung
im
Feuerwehrdienst").
Das Feuerwehrhaus ist in einem stark sanierungsbedürftigen, verbesserungswürdigen
Zustand. Eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau des Feuerwehrhauses ist derzeit
in Arbeit. Ein Neubau an derselben Stelle würde viele Mängel beseitigen!

Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen:
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢

keine schwarz-/weiß Trennung
keine Trennung Damen/Herren Toiletten
keine Umkleideräume Damen/Herren in einem separaten Bereich
keine Duschmöglichkeiten
keine ausreichende Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial
keine ausreichende Übungsfläche
keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr
keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten
fehlende Notstromversorgung
fehlende Fernmeldebetriebsstelle

Im Jahr 2024 ist eine Sanierung des Umkleidebereiches und der Sanitäranlagen
geplant und soll in die Praxis umgesetzt werden. Dies ist ein erster richtiger Schritt in
- 208 -

die Richtung einer Verbesserung der Unterbringungsbedingungen für das Ehrenamt
bei der Einsatzabteilung Mietersheim.
Im Folgenden wird die derzeitige Umbauplanung dargestellt.

Abbildung 62: Umbaupläne Feuerwehrhaus Mietersheim

Ein Verbesserungsbedarf wird in der Notwenigkeit des geplanten Flurs und der
Zugänglichkeit zur notwendigen Dusche gesehen. Dies wird durch die Führung der
Feuerwehr Lahr mit dem Verantwortlichen Bauamt und Projektleiter besprochen und
geklärt.
Ein zweiter Bauabschnitt umfasst den Abriss der bestehenden Fahrzeughallen und
den Neubau dieser, und zwar so, dass einen neue Ausfahrt in Richtung der
Breisgaustraße Straße umgesetzt wird. Größtenteils verfügt die Stadt Lahr über die
notwendigen Grundstücksflächen und baurechtlich gibt es keine Bedenken. Es müsste
die Fläche, rot kennzeichnet im Entwurfsplan, erworben werden.
Auszugsweise aus der Stellungnahme vom 15.07.2024:
„Für den Bereich der oben genannten Grundstücke gilt der Bebauungsplan
Blockschluck Götzmann, Neuaufstellung. Dieser setzt für das Grundstück Fist. 18
(Eigentümerin Stadt Lahr) eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Gartenland) fest. Für
das Grundstück Fslt. 17 setzt der B-Plan ein Dorfgebiet fest. Jedoch verläuft im
hinteren Grundstücksbereich, in dem auch die bisherige Feuerwache verortet ist, eine
Baugrenze, die für übrige bauliche Anlagen entspr. § 5 Abs. 2 Nr. 1,2, 4, 6 und 9
Baunutzungsverordnung bestimmt ist. Hierunter fallen Wirtschaftsstellen land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Kleinsiedlungen landwirtschaftlicher Nebenerwerbs- 209 -

stellen, Betriebe zur Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher
Erzeugnisse, Handwerksbetriebe, die der Versorgung der Bewohner des Gebiets
dienen sowie Gartenbaubetriebe.
Eine Feuerwache fällt unter diesen Katalog nicht. Eine Befreiung für eine Erweiterung
des Feuerwehrhauses wäre unter Anbetracht der bisher bereits im Umfeld befreiten
Wohnhäuser und Strukturveränderungen im Ortskern jedoch denkbar.“

Abbildung 63: Mögliche Erweiterungsflächen für den Neubau eines Feuerwehrhauses

Das neue Feuerwehrhaus sollte über drei Stellplätze der Größe 3 gemäß der DIN
Norm 14092 – Feuerwehrhäuser verfügen. Eine erste Entsprechende
Machbarkeitsstudie wurde durch die Leinsatzabteilungsführung und des Bauamtes
Lahr durchgeführt. Im folgende wird der Lösungsvorschlag aufgezeigt und dargestellt.

Abbildung 64: Vorschlag für einen Neubau an gleicher Stelle

- 210 -

Abbildung 65: Vorschlag für einen Neubau an gleicher Stelle

Während der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplan und aus der Machbarkeitsstudie
wurde die Maßnahme als grundsätzlich machbar bewertet. Die Durchführung könnte
in zwei Bauabschnitten stattfinden. Es ist jedoch zu prüfen, ob die Durchführung des
Bauabschnitts 1 in Verbindung mit dem Bauabschnitt 2 (Neubau am Standort)
wirtschaftlich ist.
Alternativ ist ein neuer Standort das Feuerwehrhaus im Ortsteil Mietersheim in der
Nähe der Breigaustraße zu prüfen.
Durch neuen Standort des Feuerwehrhauses ist zu prüfen, ob die Fahr-Isochrone
Berechnung und die Einhaltung der 1. Eintreffzeit noch passend ist.
Es wird empfohlen eine weitere Detailplanung durch das Bauamt in enger Abstimmung
mit der Führung Feuerwehr Lahr durchzuführen.

- 211 -

8.5 Feuerwehrhaus Sulz (LZ 3)

Abbildung 66: Feuerwehrhaus Sulz

Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Sulz (LZ 3) entspricht nicht den derzeit
gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind
hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information
205-021
"Leitfaden
zur
Erstellung
einer
Gefährdungsbeurteilung
im
Feuerwehrdienst"). Das Feuerwehrhaus ist in einem sanierungsbedürftigen,
verbesserungswürdigen Zustand.
Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen:
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢

➢
➢
➢
➢

keine schwarz-/weiß Trennung
keine Umkleideräume Damen/Herren in einem separaten Bereich
keine adäquate Duschmöglichkeiten
keine ausreichende Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial
keine ausreichende Übungsfläche
keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten
die vorhandene Stellplatzgröße ist nicht ausreichend. Bei einer
Fahrzeugersatzbeschaffung wird sich der Zustand verschärfen und
bedeutet im Übungs- und Dienstbetrieb eine Unfallgefahr!
keine Abgasabsaugung vorhanden
keine Lüftung in den Umkleideräumen
fehlende Notstromversorgung
fehlende Fernmeldebetriebsstelle

In einem ersten Schritt sollten die Hallentore saniert bzw. durch neue Hallentore ersetzt
werden, da diese ins Alter gekommen sind.
In der Zukunft sollte über einen Neubau eines Feuerwehrhauses mit zwei Stellplätze
der Größe 3 gemäß der DIN-Norm 14092 - Feuerwehrhäuser an anderer Stelle im
Ortsteil Sulz nachgedacht werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist ein passendes
Grundstück für den Neubau des Feuerwehrhauses an anderer Stelle im Ortsteil Sulz.
Dieses Grundstück steht derzeit nicht zur Verfügung!
- 212 -

8.6 Feuerwehrhaus Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West)

Abbildung 67: Feuerwehrhaus Hugsweier + Langenwinkel

Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilungen Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West)
entspricht den derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen
Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung DGUV Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im
Feuerwehrdienst").
Das Feuerwehrhaus ist in einem sehr guten Zustand.
Das neue Feuerwehrhaus ist eine ideale Einrichtung für den Löschzug 4 - West.
Jedoch besteht in der Nutzung und den organisatorischen Abläufen noch der eine oder
andere Verbesserungsbedarf. Hier ist beispielsweise zu nennen die Nutzung von
Räumlichkeiten im Erdgeschoss durch die Einsatzabteilungen und die entsprechende
Nähe zu den Einsatzfahrzeuge im Einsatzfall. Eine Lösung kann hier durch die
Verantwortlichen der Feuerwehr Lahr gefunden werden, wenn eine gemeinsame
Nutzung der Räumlichkeiten der Atemschutzübungsstrecke und des Einsatzdienstes
ermöglicht wird.
Die Atemschutzübungsstrecke ist ein wesentlicher Bestandteil des Landkreises
Ortenau für die Atemschutzgeräteträger Ausbildung und deren Fortbildung gemäß der
Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz.
Im Außenbereich besteht die Möglichkeit des Aufbaus einer Übungsanlage für die
Lehrgänge der Freiwilligen Feuerwehr gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2
- 213 -

Freiwillige Feuerwehr. Die Grundfläche des Außengeländes ist entsprechend
ausreichend für eine Erweiterung.

Abbildung 68: Erweiterungsfläche Feuerwehrhaus Hugsweier + Langenwinkel

Eine entsprechenden Machbarkeitsstudie bzw. Entwurfsplanung durch die Führung
der Feuerwehr Lahr in Zusammenarbeit mit dem Bauamt steht noch aus.

- 214 -

8.7 Feuerwehrhaus Kippenheimweiler (LZ 4)

Abbildung 69: Feuerwehrhaus Kippenheimweiler

Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Kippenheimweiler (LZ 4) entspricht nicht
den derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen
sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV
Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im
Feuerwehrdienst").
Das Feuerwehrhaus ist in einem mangelhaften, sanierungsbedürftigen und dringend
verbesserungswürdigen Zustand.
Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen:
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢

➢
➢
➢
➢

keine schwarz-/weiß Trennung
keine Trennung Damen/Herren
keine Umkleideräume Damen/Herren getrennt
keine Duschmöglichkeiten
keine Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial
keine ausreichende Übungsfläche
keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr
keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten
der vorhandene Stellplatz für das Löschfahrzeug ist zu klein bzw.
entspricht nicht der gängigen DIN-Norm 14092 Feuerwehrhäuser. Es
besteht im Übungsdienst und Einsatzdienst eine Unfallgefahr für die
Einsatzkräfte!
keine Abgasabsaugung vorhanden
keine Lüftung in den Umkleideräumen
fehlende Notstromversorgung
fehlende Fernmeldebetriebsstelle

- 215 -

1.

Möglichkeit

Für das neue Feuerwehrhaus wird ein entsprechendes Grundstück im Stadtteil
Kippenheimweiler mit mindestens 2.000 m2 benötigt. Das Gelände sollte im
städtischen Besitz sein. Für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit drei Stellplätzen
gemäß der Größe 3 DIN-Norm 14092 - Feuerwehrhäuser sollte die Grundstücksfläche
entsprechend groß sein.
Ein Neubau an einer anderen Stelle im Ortsteil Kippenheimweiler sollte bei Bedarf
geprüft werden. Jedoch ist festzustellen, wenn die Sanierungs- / Erweiterungskosten
höher sind als ein Neubau, sollte geprüft werden, ob beispielsweise an gleicher Stelle
das Feuerwehrhaus neu gebaut wird.

2.

Möglichkeit

Da die räumlichen Verhältnisse um das derzeitige Feuerwehrhaus heute so sind, dass
eine Erweiterung um einen Stellplatz der Größe 3 gemäß der Din Norm 14092 –
Feuerwehrhäuser möglich ist und im Weiteren im hinteren Bereich des
Feuerwehrhauses eine Erweiterungsfläche für die Verlagerung der Umkleide
vorhanden wäre, wird eine entsprechende Bauplanung durch die Führung der
Feuerwehr Lahr und der Einsatzabteilungsführung angestrebt.

Abbildung 70: Feuerwehrhaus Kippenheimweiler

- 216 -

Im Folgenden wird der Vorschlag zur Erweiterung. Sanierung des bestehenden
Feuerwehrhauses dargestellt:
Grundriss Bestand

Abbildung 71: Erweiterungsvorschlag bestehendes Feuerwehrhaus

Erdgeschoss
– Sanierung / Erweiterung /Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses

Abbildung 72: Erweiterungsvorschlag bestehendes Feuerwehrhaus

- 217 -

Obergeschoss
– Sanierung / Erweiterung /Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses

Abbildung 73: Erweiterungsvorschlag bestehendes Feuerwehrhaus

Übersicht Bestand
– Sanierung / Erweiterung /Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses

Abbildung 74: Erweiterungsvorschlag bestehendes Feuerwehrhaus

- 218 -

8.8 Feuerwehrhaus Kuhbach (LZ 5)

Abbildung 75: Feuerwehrhaus Kuhbach

Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Kuhbach entspricht nicht den derzeit
gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind
hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information
205-021
"Leitfaden
zur
Erstellung
einer
Gefährdungsbeurteilung
im
Feuerwehrdienst").
Das Feuerwehrhaus ist in einem sanierungsbedürftigen, verbesserungswürdigen
Zustand. Eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau des Feuerwehrhauses ist derzeit
in Arbeit. Ein Neubau an anderer Stelle würde viele Mängel beseitigen!
Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen:
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢
➢

keine schwarz-/weiß Trennung
keine Trennung Damen/Herren Umkleide
keine Duschmöglichkeiten
keine Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial
keine ausreichende Übungsfläche
keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr
keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten
die Unterbringung der Umkleide für die Einsatzkräfte ist baulich in die
Fahrzeughalle integriert und stellt eine Unfallgefahr dar!
keine Abgasabsaugung vorhanden
fehlende Notstromversorgung
fehlende Fernmeldebetriebsstelle

Ein Neubau an anderer Stelle mit der Einsatzabteilung Reichenbach wäre ein Vorteil,
um künftig für beide Einsatzabteilungen die bauliche, räumliche und
Tagesverfügbarkeit wesentlich zu verbessern. Schon heute arbeiten die beiden
Einsatzabteilungen als Löschzug 5 im Übungs- und Einsatzdienst eng zusammen.
Dies hat sich bewährt und sollte durch einen gemeinsamen Neubau weiter, wesentlich
verbessert werden.
- 219 -

8.9 Feuerwehrhaus Reichenbach (LZ 5)

Abbildung 76: Feuerwehrhaus Reichenbach

Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Reichenbach entspricht nicht den derzeit
gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind
hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information
205-021
"Leitfaden
zur
Erstellung
einer
Gefährdungsbeurteilung
im
Feuerwehrdienst").
Das Feuerwehrhaus ist in einem sanierungs- und verbesserungsbedürftigen Zustand.
Ein Neubau an anderer Stelle wird dringend empfohlen!
Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen:
➢
keine schwarz-weiß Trennung
➢
keine Trennung Damen/Herren Umkleide
➢
keine Duschmöglichkeiten
➢
keine ausreichende Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial
➢
keine ausreichende Übungsfläche
➢
keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr
➢
keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten
➢
die Umkleide der Einsatzkräfte ist getrennt von der Fahrzeughalle
der Einsatzkräfte! … Dadurch entsteht eine Unfallgefahr, die bei
schlechten Witterungsverhältnissen nicht zu unterschätzen ist!
➢
keine Erweiterung für die neue Sonderaufgabe Logistik möglich!
➢
keine Abgasabsaugung vorhanden
➢
keine Belüftung der Umkleideräume
➢
fehlende Notstromversorgung
➢
fehlende Fernmeldebetriebsstelle
Ein Neubau an anderer Stelle mit der Einsatzabteilung Kuhbach wäre ein Vorteil um
künftig für beide Einsatzabteilungen die bauliche, räumliche und Tagesverfügbarkeit
wesentlich zu verbessern. Schon heute arbeiten die beiden Einsatzabteilungen als
Löschzug 5 im Übungs- und Einsatzdienst eng zusammen. Dies hat sich bewährt und
sollte durch einen gemeinsamen Neubau weiter, wesentlich verbessert werden.
- 220 -

8.10 Gemeinsames Feuerwehrhaus Kuhbach - Reichenbach (LZ 5)
Für das gemeinsame, neue Feuerwehrhaus steht eine Neubaufläche idealerweise
zwischen den beiden Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach zur Verfügung. Das
Gelände ist im städtischen Besitz und ist für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit
vier Stellplätzen der Größe 3 gemäß der DIN-Norm 14092 - Feuerwehrhäuser
ausreichend groß.

Abbildung 77:Bauplatz für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses Kuhbach - Reichenbach

- 221 -

8.11 Weitere Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern

Die kostenintensivsten Herausforderungen für die Stadt Lahr werden in den
kommenden Jahren in den notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen der
Feuerwehrgebäude liegen.
Die Feuerwehrgebäude in Mietersheim, Kippenheimweiler, Kuhbach/Reichenbach
und Sulz müssen modernisiert und an die Vorgaben der Arbeitsstätten-Verordnung
und der UVV angepasst und ertüchtigt werden.
Mögliche Einsparungen und Gegenfinanzierungen sind zu prüfen. Für die
Feuerwehrabteilungen Reichenbach und Kuhbach wird ein gemeinsamer Neubau
angestrebt.
Ebenso sollte zwingend geprüft werden, ob die Standorte Kippenheimweiler, Sulz und
Mietersheim sinnvoll und wirtschaftlich umgebaut werden können oder ein Neubau als
Industriebau wirtschaftlicher ist.
Die Stadt Lahr hat als Unternehmer*in die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
sowie für eine wirksame Erste Hilfe Sorge zu tragen. Es sind daher alle notwendigen
technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um ein
sicheres und unfallfreies Arbeiten zu ermöglichen. Zudem trägt auch ein
bedarfsgerechter baulicher Zustand der Feuerwehrhäuser zum Erhalt der
Einsatzstärke und Motivation der Feuerwehrangehörigen bei.
Eine gesetzliche Anpassungs- und Verbesserungspflicht resultiert aus § 3 ArbStättVO.
Die Bestandschutzregelungen für Altgebäude sind am 31.12.2020 ausgelaufen. Für
Kommunalverwaltungen bedeutet dies, dass seit dem 01.01.2021 die
Feuerwehrhäuser der Arbeitsstättenverordnung entsprechen müssen.
Ersatzfahrzeuge, die den Anforderungen der Euro VI und künftig der Euro VIIAbgasnorm entsprechen, sind deutlich höher und können in den vorhandenen
Fahrzeughallen (Fahrzeugstellplätzen) nicht mehr eingestellt werden.
Bei Bedarf sind zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr
Lahr unterschiedliche Containerlösungen zu planen und umzusetzen. Beispielsweise
zu nennen sind mögliche Containerlösungen für die Einheiten Mietersheim oder
Kippenheimweiler für die Umkleidesituation.

- 222 -

Es wird daher empfohlen:

•

vor der Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen

•

ein bauliches/städtebauliches Gesamtkonzept

über ein Architekturbüro in Auftrag zu geben, um die Möglichkeiten zur Umsetzung
des Raum- und Flächenbedarfs sowie die Kosten zu überprüfen.
In der Feuerwehrbedarfsplanung sind für das bauliche Gesamtkonzept 50.000 €
eingeplant. Zu beachten ist jedoch, dass die neuen Fahrzeuge während der
Übergangszeit nicht mehr in allen Feuerwehrhäusern eingestellt werden können.

- 223 -

9. Konzept Feuerwehrangehörige
9.1 Dialog- und Veränderungsprozess
Von Oberbürgermeister Markus Ibert wurde im Jahre 2023 ein Dialog- und
Veränderungsprozess
mit
externer
Moderation
angeschoben,
nachdem
Problemstellungen und Herausforderungen zu Tage kamen und diese nur über
tiefgreifende Veränderungen in der Feuerwehr Lahr zu lösen waren.
Sein Ziel war es, nachhaltige und gut funktionierende Organisations- und
Kommunikationsstrukturen zu schaffen, die Feuerwehr der Stadt Lahr resilienter und
krisenfester aufstellen und in eine sichere Zukunft führen sollen
Die Führungsmannschaft der Feuerwehr und der Feuerwehrausschuss haben
zusammen mit einem Vertreter der hauptamtlichen Abteilung den Ball aufgenommen
und gemeinsam die problematischen Themenfelder herausgearbeitet und priorisiert.
Konstruktiv, unterstützend und wohlwollend wurden die Veränderungen durch die
Feuerwehr-Strukturkommission des Gemeinderates und die Mitglieder der
Lenkungsgruppe (Task-Force) der Stadtverwaltung unter Leitung von Herrn Tricard
begleitet.
Als Themenfelder für die Veränderungen wurden die Organisation und die
Kommunikation, die Rahmenbedingungen im Einsatz, das Personal und das PersonalRekrutierungskonzept, Ausbildung, aber auch die Themen der Werkschätzung sowie
die Technik und Gebäude herausgearbeitet.
Die Beteiligung aller Feuerwehrmitglieder aus den Abteilungen erfolgte über ein
Emailpostfach, in dem jeder Feuerwehrangehörige seine Anliegen einbringen und
anonymisiert in einer Beteiligungsliste mit dem Bearbeitungsstand wiederfinden
konnte. Parallel dazu wurden die Feuerwehrmitglieder über einen regelmäßigen
Newsletter über die laufenden Veränderungen und angeschobenen Prozesse
informiert.
Mit der Bildung eines Führungsteams, bestehend aus dem Feuerwehrkommandanten,
einem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Stellvertreter wurde zunächst die Führung
der Feuerwehr breiter und sicherer aufgestellt.
Gleichzeitig wurde die darunterliegende Abteilungsstruktur an das Feuerwehrgesetz
und die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg angepasst und die
Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen klar strukturiert. Die Änderungen
wurden in die Feuerwehrsatzung aufgenommen.

- 224 -

Ein weiterer wichtiger Baustein im Veränderungsprozess stelle dann die externe
Vergabe eines Feuerwehr-Bedarfsplanes dar, aus dem unabhängig die vorhandenen
Gefahren und Risiken in Lahr, aber auch die Stärken und Schwächen der Feuerwehr
Lahr erkennbar werden sollten.
Aufbauend auf die risikoorientierte Gefahrenabwehrplanung, die einen Zeitraum von
10 Jahren erfasst, soll ein Personal-, Technik- und Ausstattungskonzept für die
Feuerwehr Lahr vorgeschlagen werden.
Mit dem Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr wurde ein grundsätzlicher
Handlungsrahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und zur Erreichung der
Schutzziele der Feuerwehr Lahr geschaffen.
Der Feuerwehrbedarfsplan sieht ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Freiwilligen
Feuerwehr und die Unterstützung durch eine kleine leistungsfähige hauptamtliche
Gruppe vor, die sich im Umfeld der Ortenau als einen attraktiven Arbeitgeber
auszeichnet. Parallel wurde ein Nachwuchs-Recruiting-Werbekonzept mit der
städtischen Presseabteilung mit Unterstützung des Fördervereins der Feuerwehr
vorbereitet.
Als weiterer Baustein der Weiterentwicklung der Feuerwehr Lahr wird derzeit ein
Leitbildprozess zur Stärkung des WIR-Gefühls vorbereitet, der gestartet werden soll.
Bereits heute sind erste positive Veränderungen im Umgang miteinander, im
gemeinsamen Doing, in der Arbeitsweise, in der Außendarstellung und im Einsatz der
Feuerwehr Lahr erkennbar. Vor allem wird die Mannschaft durch die Führung der
Feuerwehr mitgenommen.
Ein großes Thema stellt die Wertschätzung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
dar. Aus diesem Grunde wurde ein Arbeitskreis gebildet, der sich ausschließlich mit
dem Thema auseinandergesetzt hat.

- 225 -

9.2 Ergebnisse Arbeitskreis Wertschätzung
In der Feuerwehr sind Respekt, Zusammenhalt und Vertrauen unverzichtbar.
Feuerwehrleute setzen sich oft unter hohem persönlichem Risiko für die Gemeinschaft
ein. Ihre Arbeit verlangt nicht nur Einsatzbereitschaft, sondern auch ein starkes
Teamgefühl, das durch gegenseitige Wertschätzung gefördert wird.
Wertschätzung in der Feuerwehr umfasst mehr als Anerkennung für Einsätze – sie
bedeutet, das Engagement jedes Mitglieds wahrzunehmen und zu würdigen,
unabhängig von Position oder Dienstgrad. Durch respektvolle Kommunikation und das
Vertrauen, das man einander entgegenbringt, stärkt Wertschätzung das
Zusammengehörigkeitsgefühl und das Verantwortungsbewusstsein.
Ein wertschätzendes Umfeld fördert die Einsatzbereitschaft und verbessert die
Zusammenarbeit. Menschen, die sich respektiert fühlen, sind motivierter und bereit,
Verantwortung zu übernehmen. Zudem ermöglicht Wertschätzung eine konstruktive
Feedback-Kultur und unterstützt langfristig die Bindung zur Feuerwehr. So wird
Wertschätzung eine Investition in die Zukunft und die Stabilität der Feuerwehr selbst;
ja sie ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit und den Zusammenhalt innerhalb der
Feuerwehr.
Der Arbeitskreis hat festgestellt, dass die Wertschätzung in der Feuerwehr Lahr
durch die Stadt durch
•
•

Ehrungen aus Bundes-, Landes, Verbands und auf der Ebene der
Stadt
Durch Zuschüsse für die Kameradschaftskasse gegeben ist

Auch ist die ideelle Wertschätzung innerhalb der Feuerwehr durch
•
•
•

•

Offenes Verhalten mit Informationen und Neuerung
Möglichkeit mitzugestalten z.B. „Bildung von Arbeitskreisen“
Kameradschaftlicher Umgangssprache bzw. Umgangsformen
„Gleichbehandlung der Mannschaft, gegenseitiges Helfen und
Förderung“
Gegenseitige Akzeptanz „Mannschaft-Führung, FührungMannschaft“ gegeben

Eine ideelle Wertschätzung der Gemeinde durch:
•
•

Aktive Werbung und Unterstützung bei Nachwuchsgewinnung von
Feuerwehrangehörigen wird gewünscht
Die Durchführung von Ehrungen (25-, 50-jähriges Jubiläum usw.)
und Beförderungen in einem würdevollen Rahmen
- 226 -

•
•

Der Erhalt eines Bildungsgutscheins (VHS) für Ehrungen und der
Überstellung in die Alters- und Ehrenabteilung
Die Gegenseitige Akzeptanz „Feuerwehr-Gemeinde, GemeindeFeuerwehr“

Eine materielle Wertschätzung der Feuerwehr durch die Stadt könnte durch die
•
➢
•
•
•

•

Festlegung verlässlicher Erneuerungszyklen für Ausrüstung,
Ausstattung, IT-Technik, Fahrzeugtechnik
Zeitgemäße und regelmäßige Erneuerung der
Bekleidungsgegenstände
Bereitstellung von eigenen Räumlichkeiten für jede Abteilung im
Feuerwehrhaus zu kameradschaftlichen Zwecken
Besondere Berücksichtigung von Arbeitsschutz- und
Hygienemaßnahmen der „Schwarz-Weiß-Trennung“ in den
Feuerwehrhäusern (Räumen)
Erwerb von C(1)-Führerscheinen mit voller Kostenübernahme

verbessert werden. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der
Gesundheitsprävention durch:
•
•
•

Zur Verfügungsstellung von gemeindeeigenen Sporteinrichtungen
Freier Eintritt in Hallen- bzw. Freibäder in der Gemeinde
Ein Budget für organisierten Feuerwehrsport unter fachlicher
Anleitung

Für die Feuerwehrangehörigen wäre eine weitere Motivation für die Einhaltung und
Umsetzung der Dienstpflichten:
•
•
•
•
•
•

Freier Eintritt für die Familie in Hallen- und Freibäder
Freier Eintritt für die Familie in den Stadtpark
Freier Eintritt für die Familie ins Museum
Vergünstigung in der Stadtbücherei
Vergünstigung für Kurse der VHS (Bildungsgutscheine)
Vergünstigung beim Theater ABO im Parktheater

Es wäre der Wunsch der Feuerwehr und eine große Wertschätzung den
Feuerwehrangehörigen gegenüber, wenn sich die Verwaltung und der Gemeinderat
zum Ende des Veränderungsprozesses, der von allen viel Kraft und großen zeitlichen
Einsatz abverlangt, mit einer Debatte und mit regelmäßigen Austauschformaten sich
dazu auseinandersetzt.
- 227 -

Die Feuerwehrangehörigen nehmen schließlich im Ehrenamt Pflichtaufgaben der
Gemeinde wahr, und bringen sich und ihre Gesundheit 24 Stunden am Tage über 365
Tage im Jahr ein.
Zudem könnte das gegenseitige Verständnis, das Vertrauen und die Zusammenarbeit
zwischen der Feuerwehr, der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat gestärkt werden.
Der Gemeinderat sollte die möglichen Maßnahmen der Anerkennung des
ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes als Teil der Stadt Lahr diskutieren und festlegen.

9.3 Vergütung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Der Gemeindetag Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg und der
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg haben in einem gemeinsamen
Schreiben gemeinsame Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung für
ehrenamtliche Feuerwehrangehörige verabschiedet.
Der individuelle Entschädigungssatz ergibt sich aus der Tatsache, dass die
Funktionsträger zum Teil über die originäre Aufgabe hinaus Tätigkeiten innerhalb der
Feuerwehr ausüben.
Inwieweit die Kommunen von den dargestellten Sätzen abweichen, bleibt ihnen
überlassen. Eine gewisse Orientierung kann sich aus den Prozentsätzen der Spalten
herleiten lassen.
Folgendes ist festzuhalten: Es handelt sich um Orientierungswerte, die nicht
verbindlich sind. Die Orientierungswerte sind als Korridor abgebildet. Unter
Zugrundelegung der regionalen Unterschiede ist die Empfehlung - bei Bedarf - auf
Kreisverbandsebene auf eine mögliche Anwendbarkeit, gegebenenfalls unter
Anpassung der genannten Sätze, zu überprüfen.

- 228 -

Abbildung 78: Entschädigungssatzung LFV BW

Abbildung 79: Entschädigungssatzung LFV BW

- 229 -

9.4 Betrachtung der Sollstärke
Entsprechend der vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge und Einsatzgeräte ist eine
ausreichende Personalstärke vorzuhalten.
Unter „Sollstärke“ ist die Mindestzahl der Angehörigen einer Einsatzabteilung der Stadt
Lahr zu verstehen, die notwendig ist, um die für einen geordneten und erfolgreichen
Einsatz der erforderlichen Feuerwehrgeräte, Feuerlöschanlagen sowie Einrichtungen
und Geräte zur Kommunikation besetzen beziehungsweise bedienen zu können,
zuzüglich einer ausreichenden Sicherheit, so, dass im Alarmfall ausreichend
Feuerwehrangehörige zur Verfügung stehen.
Die Stadt Lahr hat darauf hinzuwirken, dass die Feuerwehr, die zu ihrer
Leistungsfähigkeit erforderliche Sollstärke erreicht. Die Stadt Lahr soll aus diesem
Grund im Feuerwehrbedarfsplan oder in der Feuerwehrsatzung die Mindestzahl
(Sollstärke) und auch die Höchstzahl der Angehörigen der Löschzüge festlegen
(Vergleiche dazu auch VG Stuttgart, Urt. vom 28.04.1994, 9K3086/93).
Die Festlegung der Höchstzahl der Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen ist
empfehlenswert allein schon aus finanziellen Gründen, denn die Stadt Lahr ist
verpflichtet, jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung aus- und
fortzubilden und persönlich auszurüsten.

- 230 -

Nachfolgende Sollstärken für die jeweiligen Einsatzabteilungen minimal/maximal
werden auf Basis des Feuerwehrgesetzes Beden-Württemberg vorgeschlagen:
Mindest-Sollstärke
(Faktor 3)

Maximal-Stärke
(Faktor 4)

Innenstadt Lahr

78

104

Mietersheim

30

40

Sulz

30

40

Hugsweier + Langenwinkel

42

56

Kippenheimweiler

30

40

Kuhbach

30

40

Reichenbach

48

64

Personstand: minimal/maximal

288

384

Einsatzabteilungen

Tabelle 34: Sollstärken der Freiwilligen Feuerwehr

Die Sollstärken können durch Neuaufnahmen erreicht, aber auch durch sogenannte
Doppelmitgliedschaften
oder
abteilungsübergreifende
Tagesalarmierungen
verbessert, werden.

- 231 -

Berechnung des Personalbedarfs / Festlegung der Sollstärke auf Grundlage
des empfohlenen Fahrzeugkonzeptes
Einsatzfahrzeug mit 9 vorhandenen Sitzplätzen im Einsatzfahrzeug werden bei der
folgenden Berechnung mit 6 Sitzplätzen zur Besetzung als „Muss“ bewertet. Diese
Mindeststärke ist notwendig, um die geforderte 1. Eintreffzeit einzuhalten.
Einsatzabteilungen

Innenstadt
(LZ 1-LZ 2)

Einsatzmittel

Besatzung
(Faktor 3)

ELW 1

1/1

HLF 20

1/5

DLK oder AB Rüst

1/2

HLF 20

1/5

TLF 4000

1/1

GW-L

1/2

WLF

1/1

MTW

1/3

Anzahl Einsatzkräfte x Faktor

28x 3 =

LF 10

1/5

Erkunder

1/1

MTW

1/3

Anzahl Einsatzkräfte x Faktor

12x 3 =

LF10

1/5

Dekon P
(künftig: GW-L2 bis 16 t.)

1/3

MTW

1/3

Anzahl Einsatzkräfte x Faktor

14 x 3 =

erforderliche
Einsatzkräfte

84

Mietersheim (LZ 3)

Sulz (LZ 3)

Tabelle 35: Personalbedarf / Sollstärken Einsatzfahrzeuge

- 232 -

36

42

Einsatzabteilungen

Hugsweier +
Langenwinkel
(LZ 4 - West)

Kippenheimweiler
(LZ 4)

Kuhbach (LZ 5)

Einsatzmittel

Besatzung
(Faktor 3)

LF-Kats

1/5

DLA 23/12

1/1

StLF
(künftig: LF 10)

1/5

WLF

1/1

MTW

1/3

Anzahl Einsatzkräfte x Faktor

20 x 3 =

LF10

1/5

MTW

1/3

Anzahl Einsatzkräfte x Faktor

10 x 3 =

StLF
(künftig: LF 10)

1/5

MTW

1/3

Anzahl Einsatzkräfte x Faktor

10 x 3 =

LF 16/12
(künftig: HLF10)
StLF
(künftig: LF 10)
Reichenbach (LZ 5)

MTW

1/3

Anzahl Einsatzkräfte x Faktor

22 x 3 =

- 233 -

30

30

1/5
1/5

Tabelle 36: Personalbedarf/Sollstärken Einsatzfahrzeuge

60

1/5

GW-L 2

Anzahl Einsatzkräfte - SOLL

erforderliche
Einsatzkräfte

66
348

9.5 Soll-/Ist-Vergleich für aktive Feuerwehrangehörige
Um den laufenden Dienstbetrieb sicher zu stellen, sollten die folgenden aktiven
Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen Dienst tun.
Einsatzabteilungen

SOLL-Stärke

IST-Stärke

Differenz

Innenstadt (LZ 1-LZ 2)

84

73

-11

Mietersheim (LZ 3)

36

29

-7

Sulz (LZ 3)

42

39

-3

Hugsweier + Langenwinkel
(LZ 4 - West)

60

39

-21

Kippenheimweiler (LZ 4)

30

31

+1

Kuhbach (LZ 5)

30

21

-9

Reichenbach (LZ 5)

66

41

-25

Gesamt:

348

273

-75

Tabelle 37: Soll-Ist-Vergleich aktive Feuerwehrangehörige

Aus diesem Soll-/Ist-Vergleich ist ersichtlich, dass für die einzelnen Löschzüge der
Feuerwehr Lahr für die Besetzung der Einsatzfahrzeuge zur Einhaltung der
1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit über gerade noch ausreichend Personal verfügt wird.
Der derzeitige Stand an aktiven Feuerwehrangehörigen ist grundsätzlich gut. Durch
eine weiterhin sehr gute Jugendarbeit durch die Jugendfeuerwehr und
Kinderfeuerwehr sollte für ausreichend Nachwuchs gesorgt werden.
Die Einsatzabteilungen der Innenstadt, Hugsweier + Langenwinkel und Reichenbach
sollten in den nächsten Jahren weitere Einsatzkräfte dazu gewinnen.
Für die künftige Besetzung der Betriebsfunkstellen in den Feuerwehrhäusern sollten
weitere zwei Funktionen je Einsatzabteilung vorgesehen werden. Im Schadenfall sollte
deren Besetzung garantiert werden.
Der Führerschein CE wird in der nahen Zukunft weiterhin zum Führen von
Einsatzfahrzeugen benötigt. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sollten durch die Stadt
Lahr finanzielle Unterstützung erhalten. Um den Bestand aufrecht zu erhalten, sollten
pro Jahr fünf neue Führerscheine ausgebildet werden.
- 234 -

10. Gerätetechnik
Die Gerätetechnik wurde in den letzten Jahren stetig angepasst. Jedoch muss auch
hier konstant weiter investiert werden, da es sich um Verbrauchsmaterialien handelt.
Dies betrifft die gerätetechnische Ausstattung bestehend aus den Bereichen:

➢
➢
➢
➢
➢

Funk- und Fernmeldetechnik
Persönliche Schutzausrüstung
Dienstkleidung
Atemschutztechnik
Geräte für die Technische Hilfe

10.1 Funk- und Fernmeldetechnik / Digitalfunk
Im Haushaltsplan sind Mittel für die regelmäßige, notwendige Beschaffung für 2m/4m
- Funkgeräte und digitale Meldeempfänger vorzusehen, ebenso für die jeweiligen
Ersatzteile. Somit ist garantiert, dass bei defekten Funkgeräten oder
Meldeempfängern die Beschaffung von Ersatz möglich ist. Dies ist zur
Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft dringend notwendig.
Anlässlich der Einführung des Digitalfunks müssen die analogen Funkgeräte in den
Fahrzeugen und in der Funkzentrale Stadt Lahr durch digitale Funkgeräte
ausgetauscht werden. Die Funkzentrale der Feuerwehr Lahr, muss modernisiert
werden.
Die Einführung des Digitalfunks im Lahr soll in den Jahren 2025 bis 2026 stattfinden.
Die Umsetzung hat nach den Vorgaben des Landratsamtes und der Integrierten
Leitstelle Ortenau zu erfolgen.
Aus diesem Grund muss die Einführung des Digitalfunks separat außerhalb dieses
Feuerwehrbedarfsplans betrachtet und bewertet werden, wenn die detaillierten
Vorgaben für eine Umrüstung vorliegen.

- 235 -

10.2 Persönliche Schutzausrüstung & Dienstkleidung
Die Feuerwehr Stadt Lahr hat die nachfolgend aufgeführte persönliche
Schutzausrüstung und Dienstkleidung eingeführt. Diese muss regelmäßig ergänzt und
ersatzbeschafft werden. Für die tägliche Umsetzung sind Haushaltsmittel erforderlich.
„Konzept zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung und Dienstkleidung“ für die
ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen

10.2.1 Allgemeines
Die Kleiderkammer der Feuerwehr Stadt Lahr, als Vertragspartner für die ca. 600
aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehren in Lahr, Ettenheim, Schuttertal,
Kippenheim und der Lahrer Flugbetriebs GmbH, übernimmt mit großer Verantwortung
die Zuständigkeit für die Bereitstellung und Verteilung von Einsatzkleidung und ausrüstung. Durch die enge Zusammenarbeit mit den genannten Feuerwehren und
Unternehmen gewährleistet die Kleiderkammer Lahr eine effiziente Versorgung und
Unterstützung im Einsatzalltag. Gemeinsam setzen sie sich für die Sicherheit und
Einsatzbereitschaft unserer aktiven Feuerwehrangehörigen ein.

10.2.2 Personalübersicht
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Feuerwehren Lahr, Schuttertal, Kippenheim
und die Fa. Flugbetriebs GmbH Lahr.
Feuerwehr Lahr

Anzahl

Hauptamtliche Einsatzkräfte

14

Ehrenamtliche Einsatzkräfte

294

Mitglieder der Jugendfeuerwehr

131

Mitglieder der Altersabteilung

61

Mitglieder des Musikzuges

9

Tabelle 38: Personalübersicht

- 236 -

Vertragspartner

Feuerwehr Schuttertal

Ehrenamtliche Einsatzkräfte

86

Mitglieder der Jugendfeuerwehr

22

Feuerwehr Kippenheim

Ehrenamtliche Einsatzkräfte

62

Mitglieder der Jugendfeuerwehr

19

Feuerwehr Ettenheim

Ehrenamtliche Einsatzkräfte

147

Mitglieder der Jugendfeuerwehr

40

Firma Lahrer Flugbetriebs GmbH

Ehrenamtliche & Hauptamtliche Einsatzkräfte
Tabelle 39: Personalübersicht

- 237 -

18

10.2.3 Beschaffungskosten eines aktiven Feuerwehrangehörigen
Die jährlichen, durchschnittlichen Kosten für die Ausstattung eines aktiven
Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst wurden ermittelt. Dies ist die kalkulatorische
Bezugsgröße für den jährlichen Haushaltansatz im folgenden Geschäftsjahr.
Persönliche Schutzkleidung

Preis 2023 inkl. MwSt. / Stck.

Handschuhe Brandschutz

125 €

Überhose Brandschutz EN 469

360 €

Einsatzjacke Brandschutz EN 469

500 €

Tagesdiensthose, Tagesdienstjacke, Käppi

250 €

Flammschutzhaube

80 €

Feuerwehrhelm

240 €

Sicherheitsstiefel

125 €

Dienstkleidung

Preis 2023 inkl. MwSt. /Stck.

Jacke Ausgehuniform

190 €

Hemd Langarm weiß

50 €

Hemd Kurzarm weiß

50 €

Hosengürtel

30 €

Hose Ausgehuniform

110 €

Schirmmütze

70 €

Wollmütze

10 €

Krawatte

10 €

Summe je aktiver Feuerwehrangehöriger:
Tabelle 39: Kosten je aktiver Feuerwehrangehöriger

- 238 -

2.200 €

Jugendfeuerwehr
Persönliche Schutzkleidung

Preis 2023 inkl. MwSt. / Stck.

Helm

20 €

Stiefel

125 €

Blouson/Jacke

25 €

Bundhose

20 €

Wetterschutzjacke/Parka

80 €

Pullover

30 €

T-Shirt

20 €

Summe je aktiver
Jugendfeuerwehrangehöriger:

320 €

Tabelle 40: Kostenermittlung Jugendfeuerwehr

Die oben hergeleiteten und berechneten Kosten treffen auf einen aktiven
Feuerwehrangehörigen und einen Jugendfeuerwehrangehörigen zu. Diese sollten
jährlich neu ermittelt werden. Auf Basis dieser Werte werden die weiteren
Gesamtkosten für die Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr Stadt Lahr und den
Vertragspartnern berechnet (siehe Papier der Kostenkalkulation „Dienst- und
Schutzkleidung“).

- 239 -

10.2.4 Wechselkleiderkonzept
Ein Wechselkleiderkonzept für die Einsatzkleidung ist eine innovative Lösung, die es
der Feuerwehr Stadt Lahr ermöglicht, effizienter und flexibler mit der Bereitstellung von
Einsatzkleidung in der Praxis umzugehen. In einem solchen Pool werden
verschiedene Kleiderstücke, wie Schutzanzüge, Handschuhe und weitere Teile der
persönlichen Schutzausrüstung, zentral verwaltet und vorgehalten.
Vorteile des Kleiderpools:
1.
2.

3.

4.

5.

6.

Kosteneffizienz: Durch die gemeinsame Nutzung von Einsatzkleidung
können die Anschaffungskosten erheblich gesenkt werden.
Optimale Nutzung: Dadurch wird die schnelle Wiederherstellung der
Einsatzfähigkeit der Feuerwehrkräfte erleichtert. Durch die
kontinuierliche Vorhaltung der Dienst- und Schutzkleidung wird die
Einsatzbereitschaft wesentlich optimiert. Zusätzlich entsteht ein Umlauf
der Einsatzkleidung, die einen gleichmäßigen Verschleiß herbeiführt.
Flexibilität: Bei unvorhergesehenen Einsätzen oder Personalwechseln
kann schnell auf Wechselkleidung zugegriffen werden. Dies sorgt dafür,
dass immer ausreichend Einsatzkleidung zur Verfügung steht.
Zusammenfassend entspricht dies einer schnelleren und einfacheren
Organisation der Dienst- und Schutzkleidung.
Hygiene und Wartung: Wechselkleidung erleichtert die regelmäßige
Reinigung und Wartung der Einsatzkleidung. So wird sichergestellt,
dass die Bekleidung stets in einem einwandfreien Zustand ist, den
Sicherheitsstandards entspricht und hat den Vorteil einer klaren
Trennung von „Schwarz und Weißer Einsatzkleidung“
(Einsatzstellenhygiene).
Nachhaltigkeit: Das Wechselkleiderkonzept ist auch nachhaltig, da die
Kleidung besser und schneller gereinigt werden kann. Durch
regelmäßige Reinigung und Prüfung wird die Sicherheit der
Einsatzkräfte gewährleistet und die Kosten können so langfristig
gesenkt werden.
Zeitersparnis: Es entfällt der Austausch, da die ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen die Einsatzkleidung nach der Reinigung und
Prüfung nicht mehr persönlich von der Feuerwache abholen müssen.

Insgesamt bietet ein Wechselkleiderkonzept für Einsatzkleidung bei der Feuerwehr
zahlreiche Vorteile, die sowohl die Effizienz als auch die Sicherheit der Einsatzkräfte
erhöhen. Durch die zentrale Verwaltung und Nutzung der Bekleidung wird nicht nur
der Alltag der Feuerwehr erleichtert. Es ist auch ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit
geleistet.

- 240 -

Aus diesem Grund wird empfohlen, die Einsatzkleidung in den gängigen Größen 10%
vorzuhalten, um nach dem Einsatzende kontaminierte Kleidung sofort wechseln zu
können (schwarz/weiß Trennung). Ein entsprechendes Hygienekonzept wird wie folgt
vorgehalten:
Bezeichnungen
persönliche
Schutzkleidung /

Preis 2023
Anzahl

x

inkl.
MwSt.

=

Summe
in €

in €

Schutzausrüstung
FW Diensthose

100

50 €

5.000 €

FW Handschuhe
Brandschutz

65

120 €

7.800 €

60

360 €

21.600 €

45

500 €

22.500 €

20

80 €

1.600 €

FW Überhose
EN 469 Brandschutz
FW Einsatzjacke
EN 469 Brandschutz
Flammschutzhaube

58.500 €

Summe, einmalig:
Tabelle 41: Einmal-Kosten Einsatzhygienekonzept

Die persönliche Schutzausrüstung ist für die aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr Stadt
Lahr grundsätzlich in einem guten Zustand.
Die persönliche Schutzausrüstung der Jugendfeuerwehr muss gesondert betrachtet
werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Jugendfeuerwehrangehörigen
ausreichend ausgestattet sind. Ein Ausrüstungskonzept sollte mit dem
Jugendfeuerwehrwart ausgearbeitet werden.
Im Jahr 2013 wurde die Verwaltungsvorschrift Feuerwehrbekleidung BadenWürttemberg erlassen, in der eine neue Uniform- und Dienstkleidung festgelegt wurde.
In den kommenden Jahren sind weitere Haushaltsmittel für die Ausstattung der aktiven
Feuerwehrangehörigen mit einer Cargo-Jacke und Cargo-Hose einzuplanen.
- 241 -

10.2.5 Übersicht Beschaffungen Feuerwehr Lahr und Vertragspartner
Für die Beteiligten am Dienst- und Schutzkleidungskonzept sollten im Jahr die
folgenden Positionen vorgehalten werden. Nur so kann eine sichere Versorgung der
aktiven Feuerwehrangehörigen gewährleistet werden:
Bezeichnung

Kosten

Schutzkleidung ehrenamtliche Einsatzkräfte FW Lahr

37.000 €

Schutzkleidung Vertragspartner FW Lahr

37.000 €

Dienstkleidung ehrenamtliche Kräfte FW Lahr

13.000 €

Dienstkleidung ehrenamtlicher Kräfte Vertragspartner

6.500 €

Schutzkleidung hauptamtliche Einsatzkräfte FW Lahr

6.000 €

Dienstkleidung hauptamtlicher Einsatzkräfte FW Lahr

3.000 €

Summe Dienst- und Schutzkleidung p.a.:

102.500 €

Tabelle 42: Kosten Dienst- und Schutzkleidung

Für die künftigen Haushaltsplanungen, ab dem Jahr 2025 ff, wird für die Beschaffung
von Dienst- und Schutzkleidung empfohlen, Haushaltsmittel in Höhe von ca.
100.000 € einzustellen. Damit können die laufenden, zwingend notwendigen
Beschaffungen der Dienst- und Schutzkleidung durchgeführt werden.
Unabhängig davon sollte eine einmalige Bereitstellung im Haushalt 2025ff von ca.
58.000 € für die Einführung des Wechselkleiderkonzepts durchgeführt werden.
Die ermittelten Preise sind geschätzt und müssen an den Preisindex angepasst
werden.

- 242 -

10.3 Atemschutztechnik
Die Atemschutztechnik ist auf dem Stand der Technik. Im Haushalt der Stadt Lahr sind
Mittel veranschlagt, um regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchzuführen. Die
Atemschutzgeräte, Druckluftflaschen und Masken werden in der eigenen Atemschutzwerkstatt gewartet und geprüft.
Die Feuerwehr Lahr führt jährlich ca. 9.000 Prüfungen in ihrer zentralen
Atemschutzwerkstatt eigenständig durch. Dabei werden Atemschutzgeräte und ausrüstungen auf ihre Funktionalität und Sicherheit überprüft. Die Feuerwehr Lahr
betreibt einen Atemschutzpool, der es Umlandgemeinden und Firmen ermöglicht, ihre
Atemschutzgeräte in der Werkstatt der Feuerwehr Lahr prüfen zu lassen. Dies trägt
zur Sicherheit und Effizienz im Einsatz von Atemschutzeinsätzen bei.
Die Feuerwehr Lahr verfügt über die folgende Anzahl von Atemschutzgeräteträger:
➢
➢

16 hauptamtliche Atemschutzgeräteträger
204 Atemschutzgeräteträger
… und verfügt über 112 Atemschutzgeräte

Die weiteren Pool-Partner im Bereich Atemschutz sind:
Feuerwehr Meißenheim verfügt über:
➢

51 Atemschutzgeräteträger
… und verfügt über 16 Atemschutzgeräte

Feuerwehr Ringsheim verfügt über:
➢

32 Atemschutzgeräteträger
… und verfügt über 16 Atemschutzgeräte

Feuerwehr Schuttertal verfügt über:
➢

31 Atemschutzgeräteträger
… und verfügt über 13 Atemschutzgeräte

Feuerwehr Schwanau verfügt über:
➢

50 Atemschutzgeräteträger
… und verfügt über 23 Atemschutzgeräte
- 243 -

Die Feuerwehr Lahr und ihre Pool-Partner (Meißenheim, Ringsheim, Schuttertal,
Schwanau) verfügen über den folgende Gerätebestand im Bereich Atemschutz. Dieser
muss jährlich durch die Verantwortlichen der Atemschutzwerkstatt gewartet und
geprüft werde.
Ein Leiter Atemschutz muss gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7 durch die
Führung der Feuerwehr Lahr bestimmt werden.

Bestand
PressPool/Vertragspartner luftatmer

Lungenautomaten

Atemanschluss

Chemikalienschutzanzug

Lahr

112

173

226

20

Schwanau

23

37

49

0

Ringsheim

16

42

41

0

Schuttertal

13

24

24

0

Meißenheim

16

29

29

0

Summe Poolpartner

180

305

369

20

Vertragspartner/Firmen

187

272

629

6

Gesamt:

367

577

998

26

Tabelle 42: Materialübersicht

Diese oben genannten und aufgelisteten Einsatzgeräte für den Bereich Atemschutz
müssen regelmäßig durch die Verantwortlichen gewartet und geprüft werden. Im
Folgenden ist eine Auflistung der durchschnittlichen, notwendigen, gesetzlich
geforderten Prüfmaßnahmen die jährlich durchgeführt werden müssen zum
Aufrechterhalt des Dienstbetriebes (Einsatz-/Übungsdienst).

- 244 -

Gegenstände

Typ

Wartung

Stückzahl

Haltbarkeit
Jahre

Preis
+ MwST

Gesamtpreis

Pressluftatmer

n.n.g.

22,50 €

307

1.890,00 €

20

6.907,50 €

Pressluftatmer 6 Jahresprüfung

n.n.g.

402,36 €

50

425,50 €

6

20.118,00 €

Atemanschluss

n.n.g.

10,02 €

907

296,00 €

15

9.088,14 €

Atemanschluss 6 Jahresprüfung

n.n.g.

30,60 €

91

30,60 €

6

2.784,60 €

Lungenautomat

n.n.g.

12,25 €

817

594,90 €

15

10.008,25 €

Lungenautomat 6 Jahresprüfung

n.n.g.
n.n.g.

159,63 €
14,50 €

124
26

152,36 €
2.452,98 €

6
10

19.794,12 €
377,00 €

Flaschen TÜV CFK

n.n.g.
n.n.g.

6,50 €
84,01 €

12
30

368,27 €
91,01 €

10
5

78,00 €
2.520,30 €

Flaschen TÜV Stahl

n.n.g.

83,32 €

42

83,32 €

5

3.499,44 €

Flaschen TÜV

n.n.g.

89,20 €

62

89,20 €

5

5.530,40 €

Wartung Meiko Top clean Mi clean HL

n.n.g.

487,00 €

1

487,00 €

1

487,00 €

Wartung Meiko Top clean D

n.n.g.

490,90 €

1

490,90 €

1

490,90 €

Wartung Labtec Labtronic 2000

n.n.g.

1.446,16 €

2

1.446,16 €

1

2.892,32 €

Wartung Dräger Atemluftkompressor

n.n.g.

794,92 €

Reinigungsmittel EW80

n.n.g.

2.116,58 €

Verpackungsmaterial

n.n.g.

1,40 €

CSA
Atemschutztimer

1
Variabel
1939

794,92 €

1

2.116,58 €

Variabel

1,40 €

Variabel

Gesamtsumme

794,92 €
2.116,58 €
2.714,60 €
90.202,07 €

Tabelle 43: Investitionen Atemschutztechnik

Für Aufrechterhaltung des Einsatz- und Übungsdienstes sind jährlich 90.000 Euro
erforderlich. Ein Teil der Kosten kann durch die Abrechnung mit den
Nachbargemeinden erwirtschaftet werden.
Für die kommenden Jahr muss die Atemschutztechnik auf die Überdrucktechnik
umgestellt werden. Diese Maßnahme ist technisch notwendig, da die einzelnen
Hersteller im Bereich Atemschutz für die Normal-Drucktechnik keine weiteren
Ersatzteile ab 2030 mehr herstellen und liefern.
Im Folgenden ist ein Investitionsplan für die Umstellung von der vorhandenen
Normaldruck Atemschutzgeräte auf Überdruck Atemschutzgeräte:
Preis
+ MwST

Haltbarkeit
Jahre

Jahr

Anschaffungs
preis

Stückzahl

2025
Pressluftatmer Dräger Air Boss

2025

2.249.10 €

20

2.249.10 €
20
Zwischensumme 2028:

44.982,00 €
44.982,00 €

2026
Pressluftatmer Dräger Air Boss

2026

2.249,10 €

10

2.249,10 €
20
Zwischensumme 2028:

22.491,00 €
22.491,00 €

2026
Atemschutzprüfstand Labtec Pro

2027

32.000,00 €

1

32.000,00 €
15
Zwischensumme 2028:

32.000,00 €
32.000,00 €

2028
Umrüstung Überdruck Atemanschluss

2028

422,45 €

225

422,45 €

20

95.051,25 €

Umrüstung Überdruck Lungenautomat

2028

655,29 €

175

655,29 €

20

114.675,75 €

Umrüstung Dräger FPS 7000
Überdruck

2028

178,50 €

25

20

4.462,50 €

Bedarf

178,50 €

Zwischensumme 2028:

Tabelle 44: Investition Übersicht Atemschutztechnik

- 245 -

Gesamtpreis

214.189,50 €

Der genannte Betrag von 214.000 Euro ist ein geschätzter Wert. Dieser kann
abweichen.

10.4 Technische Hilfeleistung
Die Geräte für die Technische Hilfeleistung - insbesondere hydraulisches
Rettungsgerät (Schere, Spreizer und Zylinder) sind auf einem leistungsstarken Niveau.
Aufgrund der schnellen Entwicklung im Bereich der Fahrzeugkarosserien bezüglich
der Festigkeit ist gegebenenfalls außerhalb dieses Feuerwehrbedarfsplans zu
reagieren, wenn festgestellt wird, dass die vorhandenen Gerätschaften aufgrund ihrer
schwachen technischen Leistung nicht mehr ausreichen sollten.
Die Feuerwehr Lahr verfügt über zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 20 (HLF
20) und eine Wechsellader Kran mit einem Abrollbehälter Rüst und hat sich auf die
technische Rettung spezialisiert. Die Feuerwehr Lahr kann eigenständig
Verkehrsunfälle abarbeiten. Die 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit für die technische
Hilfeleistung können so im Stadtgebiet Lahr abgedeckt und sichergestellt werden .
Die zukünftigen Löschgruppenfahrzeuge 10 sollten mit einem akkubetriebenen
Kombigerät ausgestattet sein.

10.5 Verwaltungssoftware
Durch beispielsweise den Einsatz und Ausbau der Verwaltungssoftware, wie
beispielsweise „MP-Feuer, FW-Netz usw.“, kann der anstehende Arbeitsaufwand im
Bereich der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz besser und strukturierter
erfasst und koordiniert werden. Gleichzeitig ist durch die Verwendung einer
datenbankbasierten Verwaltungssoftware eine rechtssichere Dokumentation von
Geschäftsvorgängen und insbesondere von Einsatzberichten möglich, da
Datenerfassung und Datenverarbeitung protokolliert werden können. Somit kann eine
bessere Arbeitsverteilung stattfinden und Arbeitsschwerpunkte des Personals in den
jeweiligen Werkstätten festgelegt werden, was zur Qualitätssicherung und
Kostenreduzierung führen kann.

- 246 -

11. Empfehlung zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplan
Um ein umsetzungsfähiges Konzept zu erhalten, werden der Stadt Lahr
folgende Maßnahmen empfohlen:

1. Zeitraum für die Feuerwehr-Bedarfsplanung
Der Feuerwehr-Bedarfsplan wird grundsätzlich auf einen Zeitraum von 10
Jahre ausgelegt.

2. Personalplanungen
Der notwendige Personalaufwuchs sind in den Jahren 2025-2033
eingeplant. Er ist entsprechend den dargestellten Empfehlungen, pro Jahr
1-2 Stellen, umzusetzen.

3. Fahrzeugbeschaffungen
Die Fahrzeugkonzept wird auf 10 Jahre festgeschrieben. Ein Aufschieben
der Ersatzbeschaffungen bei den Feuerwehrfahrzeugen ist aufgrund des
hohen Durchschnittsalters der Fahrzeuge nur noch in einem eng begrenzten
Zeitfenster möglich. Signifikante Einsparungen werden durch zeitliche
Verschiebungen, insbesondere durch die Preissteigerungen kaum noch zu
erreichen sein.
Die Ausfallzeiten und die werden in den kommenden Jahren erheblich
ansteigen, weil auch keine Ersatzteile für die vorhandenen Fahrzeugtypen
mehr zu erhalten sind.

4. Bauliche Maßnahmen
Die in den bisherigen Planungen enthaltenen baulichen Maßnahmen
werden auf 15 Jahre gestreckt.
Zu berücksichtigen wäre jedoch der Prüfbericht der UKBW vom 01.10.2024,
in dem die UKBW auf erhebliche Mängel hingewiesen hat und für eine
grundlegende Beseitigung mittel- bis längerfristig bauliche Maßnahmen zu
planen seien.
Die Maßnahmen der Sanierung bzw. Erweiterung der bestehenden
Gebäude sollte letztlich unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und
- 247 -

der relevanten
Einbeziehung
(Gesamtkonzept
UKBW ist bei
einzubeziehen.

örtlichen Verhältnisse in der Gesamtschau unter
des
Feuerwehr-Bedarfsplans
bewertet
werden
mit Priorisierung) erfolgen, so der Prüfbericht. D.h., die
den nachfolgend genannten Empfehlungen ggf. mit

Es wird empfohlen,
ein baulichen Gesamtkonzept einschl. eines städtebaulichen Konzeptes
durch ein externes Büro in Auftrag zu geben. Die Maßnahme sollte zeitnah
beauftragt werden, da die Ergebnisse Grundlage für weitere
Entscheidungen ergänzend zum Feuerwehr-Bedarfsplan sein müssen.
Für das bauliche Gesamtkonzept für die Standorte sollten 50.000 € im Jahr
2025 bereitgestellt werden.
Das Gesamtkonzept sollte eine Machbarkeitsstudie mit einem
Umsetzungsvorschlag
für
die
Standorte
Reichenbach-Kuhbach,
Mietersheim, Sulz, Kippenheimweiler und Lahr Innenstadt enthalten.
In dem Konzept sollte die aufgeworfene Fragestellung einer möglichen,
sinnvollen und wirtschaftlichen Kooperation – mit einem gemeinsamen
Feuerwehrhaus zusammen mit der Gemeinde Seelbach - betrachtet
werden. Neben der Betrachtung der Eintreffzeiten sind auch die rechtlichen
Rahmenbedingungen
(Eingemeindungsverträge,
Zustimmung
Aufsichtsbehörde, interkommunale Vereinbarung usw.), aber auch der
Chancen und Risiken, für die Feuerwehren Seelbach und die Feuerwehr
Lahr zu beleuchten.
Es wird weiterhin empfohlen, in dem Gesamtkonzept zu klären, ob und unter
welchen Bedingungen / Voraussetzungen die Feuerwache vom
Rathausplatz auf das Grundstück am Kreuzungsbereich Hansastraße /
Kanalweg verlegt werden könnte. Ein Verkauf des jetzigen Gebäudes an
einen Bauträger zur Schaffung von Wohnraum, ggf. auch Anmietung
einzelner Geschosse als Bürofläche für das Rathaus sollte in die
Überlegungen als Gegenfinanzierung mit einbezogen werden,
Die Option, ein PPP-Modell mit einem privaten Bauträger für den Bau einer
Feuerwache und Anmietung durch die Stadt sollte ebenfalls in Erwägung
gezogen werden. Da sich der derzeitige Standort der Feuerwache Lahr in
einem städtebaulichen Sanierungsgebiet (Förderzeitraum voraussichtlich
bis 2039) befindet, könnten auch die Abbrucharbeiten gefördert werden.

- 248 -

Seitens des Gutachters wird darauf hingewiesen, dass die zu ersetzende
Fahrzeuge nicht mehr in allen Gebäuden gemäß der DIN Norm 14092 Feuerwehrhäuser untergebracht werden können. Fahrzeugumstellungen
müssten daher von der Führung der Freiwillige Feuerwehr mitgetragen
werden!

- 249 -

12. Beschlussfassung
Im vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan wurde das Gefahrenpotenzial in der Stadt Lahr
analysiert, Schutzziele wurden festgelegt und die künftige Struktur der Feuerwehr Lahr
dargestellt.
Der Feuerwehrbedarfsplan wurde ausgearbeitet und geprüft von:
Ralf Jörg Hohloch, Stadtdirektor
mit dem Feuerwehrkommandanten
Georg Schinke Feuerwehr Lahr, kommissarischer Leiter Stabsstelle
in enger Zusammenarbeit
Feuerwehrkommandant).

mit

Herrn

Ralf

Wieseke

(stellvertretender

Eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist für spätestens 2035 geplant.
Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan und die daraus entstandenen Maßnahmen
werden befürwortet von:

Georg Schinke, kommissarischer Leiter Stabsstelle

______________
Datum

____________________________________________
Unterschrift

Ralf Jörg Hohloch, Stadtdirektor

______________
Datum

_____________________________________________
Unterschrift

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan in
seiner Sitzung am 26.05.2025 beschlossen.

Lahr, den ______________
Datum

_____________________________
Oberbürgermeister
- 250 -

Anlagen
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der Tätigkeiten der Feuerwehr sowie des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan umfassen vor allem folgende Gesetze, Paragraphen oder Verordnungen:
➢ Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010
(GABl 2010, S.333), letzte Änderung vom 21.05.2019 (GABl S.161 und185)
➢ Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr in der Fassung vom 01.11.2024.
➢ Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, erstellt durch den
Landesfeuerwehrverband und das Innenministerium Baden-Württemberg, InfoblattBrandhilfe 1/2008, PDF-Datei vom 12.06.2015 der Feuerwehrschule BadenWürttemberg
➢ Schutzzieldefinition der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren), (Positionspapier zum Vorbeugenden Brand- und
Gefahrenschutz)
o

Entstehung eines Brandes vorbeugen

o

Brandausbreitung vorbeugen

o

Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen

o

Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

➢ Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen (VwV-Feuerwehrausbildung) in der
Fassung vom 01.02.2021
➢ Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG), in der Fassung vom 22.11.1999 (GABl
1999, S.625), letzte Änderung vom 17.12.2020 (GABl S.1268)
➢ Rettungsdienstgesetz von Baden-Württemberg (RDG) in der Fassung vom
08.02.2010 (GABl 2010, S.285), letzte Änderung vom 12.06.2018 (GABl 2018,
S.173,187)
➢ DVGW Arbeitsblatt 405 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, vom
Februar 2008
➢ Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010
(GABl 2010, S.357, 358), letzte Änderung vom 21.12.2021 (GABl 2025, S.1, 4)
➢ Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung u.a. (VwV Brandschutzprüfung vom
17.09.2012, GABl 2021, S.34, VwV Brandverhütungsschau vom 17.09.2012, GABl
Nr.13, S.863), geändert am 16.12 2020, GABl Nr.1, S.34
➢ Verkaufsstättenverordnung (VkVO) in der Fassung vom 11.02.1997 (GABl 1997,
S.84), letzte Änderung vom 21.12.2021 (GABl 2025, S.1, 18)
➢ Versammlungsstättenverordnung (VSättVO) in der Fassung vom 28.04.2004 (GABl
2004, S.311), letzte Änderung vom 21.12.2021 (GABl 2025, S.1, 18)
➢ Garagenverordnung (GaVO) in der Fassung vom 07.07.1997 (GABl 1997, S.332),
letzte Änderung vom 21.12.2021 (GABl 2025, S.1, 18)

➢

Muster Richtlinie über Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-SchulbauRichtlinie - (MSchulbauR) in der Fassung vom April 2009, von der Fachkommission
Bauaufsicht, Projektgruppe Brandschutz

- 251 -

Berechnung der Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft

Abbildung 80: Besoldungsübersicht KGST

- 252 -

Personalfaktorberechnung
Die Mitarbeiter sollten im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst sein. Die Beamten
verrichten ihren Dienst auf der Basis einer 41 Stundenwoche. Als Qualifikation wird
der mittlere, feuerwehrtechnische Dienst - Laufbahngruppe 1.2 Einstiegsamt,
empfohlen. Die Besoldungsgruppe sollte zwischen A 8 und A 10z sein.
Um die Tagesverfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehren Lahr, die im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Lahr verantwortlich sind, zu unterstützen, wird
tagsüber eine weitere selbständige Staffel 1/5 hauptamtlich von Montag bis Freitag
von 06:00 Uhr-18:00 Uhr vorgehalten (insgesamt 6 Funktionen Tagesdienst).
Die Mitarbeiter sollten Beamte im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst sein. Die
Beamten verrichten ihren Dienst auf der Basis einer 41-Stundenwoche. Als
Qualifikation wird der mittlere, feuerwehrtechnische Dienst - Laufbahngruppe 1.2
Einstiegsamt, empfohlen. Die Besoldungsgruppe sollte zwischen A 8 und A 10 sein.
Der Einsatzleiter ist hauptamtlich/ehrenamtlich. Der Einsatzleiter muss 24 Stunden an
7 Tagen zur Verfügung stehen. Hierzu wird das folgende Dienstplankonzept (siehe
Kapitel 8.3 Dienstplanmodell Einsatzführungsdienst) vorgeschlagen:

Umrechnungsfaktor
Der Umrechnungsfaktor zwischen einer 41 Stundenwoche und einer 48 Stundenwoche beträgt:
48/41 = 1,17

beziehungsweise

41/48 = 0,85

Die Jahresarbeitsstunden in der 41 Stundenwoche (bei 250 Arbeitstagen je 8,2
Stunden) betragen 2.050 Stunden. Dabei ist von reiner Arbeitszeit auszugehen ohne
Bereitschaftsanteile usw. In dieser Arbeitszeit finden die tatsächliche Arbeitszeit,
Ausbildung, Sport und der Einsatzdienst statt.
Die Arbeitszeitverordnung Baden-Württemberg regelt weitere arbeitsrechtliche Details
- beispielsweise Arbeitszeit im Verhältnis zur Bereitschaftszeit. Die Arbeitszeit
beinhaltet die tatsächliche Arbeitszeit, Ausbildung, Sport und Einsatzdienst.

- 253 -

Personalfaktorberechnung - 41 Stundenwoche

Anzahl der Wochen / pro Jahr

52

Basis der 41 Stundenwoche

41

Jahresarbeitsstunden - Brutto
Rechtliche Positionen die in
Abzug kommen
(Durchschnittswerte /
Erfahrungswerte)
Ausbildung-Brandschutz /
Technische Hilfeleistung /
Gefahrgut

2.132

Tage

Stunden,
Basis 41
Stundenwoche

Korrekturfaktor
48/41

StundenAbzug

10

8,2

1

82

Sonderausbildungen

5

8,2

1

41

Urlaub

30

8,2

1

246

Feiertage

10

8,2

1

82

AZV-Tag
(Arbeitszeitverkürzungstag)

1

8,2

1

8,2

Krankheit (inkl.
Langzeiterkrankung)

10

8,2

1

82

Kur, Reha

5

8,2

1

41

Elternzeit

5

8,2

1

41

Stunden - Abzug - gesamt

623,2

Jahresarbeitsstunden - Netto (41 Stunden)
Tabelle 45 Personalfaktorenberechnung nach 41 Stunden

(* siehe Anlage: Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft Stadt Lahr)

- 254 -

1.508,80*

Personalfaktorberechnung - 24 Stundendienst auf Basis der 41 Stundenwoche

Besetzung einer Funktionsstelle pro Jahr:
365 Tage x 24 Stunden = 8.760 Stunden pro Jahr

Personalfaktor (41 Stundenwoche):
Jahresarbeitsstunden: Jahresarbeitsstunden - Netto (41 Stunden)
= 5,80

Das heißt der Personalfaktor ist 5,80 (gerundet 6,0).

- 255 -

Personalfaktorberechnung - 48 Stundenwoche

Anzahl der Wochen / pro Jahr

52

Basis der 48 Stundenwoche

48

Jahresarbeitsstunden - Brutto
Rechtliche Positionen die in
Abzug kommen
(Durchschnittswerte /
Erfahrungswerte)
Ausbildung-Brandschutz /
Technische Hilfeleistung /
Gefahrgut

2.496

Tage

Stunden,
Basis 48
Stundenwoche

Korrekturfaktor
48/41

StundenAbzug

10

9,6

1

96

Sonderausbildungen

5

9,6

1

48

Urlaub

30

9,6

1

288

Feiertage

10

9,6

1

96

AZV-Tag
(Arbeitszeitverkürzungstag)

1

9,6

1

9,6

Krankheit (inkl.
Langzeiterkrankung)

10

9,6

1

96

Kur, Reha

5

9,6

1

48

Elternzeit

5

9,6

1

48

Stunden - Abzug - gesamt

729,6

Jahresarbeitsstunden - Netto (48 Stunden)
Tabelle 46: Personalfaktorenberechnung nach 41 Stunden

(* siehe Anlage: Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft Stadt Lahr)

- 256 -

1.766,4*

Personalfaktorberechnung - 24 Stundendienst auf Basis der 48 Stundenwoche

Besetzung einer Funktionsstelle pro Jahr:
365 Tage x 24 Stunden = 8.760 Stunden pro Jahr

Personalfaktor (41 Stundenwoche):
Jahresarbeitsstunden: Jahresarbeitsstunden - Netto (48 Stunden)
= 4,96

Das heißt der Personalfaktor ist 4,96 (gerundet 5,0).

In der Personalberechnung wurde ein Faktor 4,8 angewendet. Dies entspricht dem
heutigen Stand der Dinge, die Punkte Vorsorgekuren, REHA-Kuren und Elternzeit
greifen in der Form zurzeit noch nicht! Ist der Personalstand bis 2033 auf die heute
berechnete Anzahl Planstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ausgebaut
wird empfohlen mit dem Personalfaktor 5,0 oder höher zu rechnen.

- 257 -

Personalfaktorberechnung-Tagesdienst
von 06:00 Uhr-18:00 Uhr
Anzahl der Arbeitstage / pro Jahr

250

12 Stunden pro Tag / Basis 41 Stundenwoche

41

Jahresarbeitsstunden - Brutto
Rechtliche Positionen die in Abzug
kommen
(Durchschnittswerte /
Erfahrungswerte)

3.000

Tage

Stunden,
Basis 41
Stundenwoche

Abzug

Ausbildung - Brandschutz /
Technische Hilfeleistung / Gefahrgut

10

8,2

82

Sonderausbildungen

5

8,2

41

Urlaub

30

8,2

246

Feiertage

5

8,2

41

AZV- Tag
(Arbeitszeitverkürzungstag)

1

8,2

8,2

Krankheit (inkl.
Langzeiterkrankung)

10

8,2

82

Kur, Reha

5

8,2

41

Elternzeit

5

8,2

41

Abzug - gesamt

582,2

Jahresarbeitsstunden - Netto (41 Stunden)
bei 12 Stunden pro Tag
Tabelle 47: Personalfaktorenberechnung Tagesdienst zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr

- 258 -

2.417,8

Personalfaktorberechnung - 41 Stundenwoche / Tagesdienst Montag - Freitag
von 07:00-16:00 Uhr (incl. 45 Minuten Pause = 0,8 Stunden)
Besetzung einer Funktionsstelle pro Jahr:
250 Tage x 8,2 Stunden = 2.050 Stunden pro Jahr

Personalfaktor (41 Stundenwoche): =
2.050 Stunden pro Jahr (Jahresarbeitsstunden) - Netto (41 Stunden) 1.508,80
= 1,36

Der Personalfaktor ist 1,36.

Personalfaktorberechnung - 41 Stundenwoche / Tagesdienst Montag - Freitag
von 06:00 Uhr-18:00 Uhr (incl. 45 Minuten Pause und Bereitschaftsanteile)
Besetzung einer Funktionsstelle pro Jahr:
250 Tage x 12 Stunden = 3.000 Stunden pro Jahr

Personalfaktor (41 Stundenwoche): =
3.000 Stunden pro Jahr (Jahresarbeitsstunden) - Netto (41 Stunden) 1.508,80
= 1,98

Der Personalfaktor ist 2,00.

- 259 -

Übersicht Fahrisochronen Berechnungen
Allgemeine Hinweise

➢
➢
➢
➢

Der „schwarze“ Punkt ist der Standort des Feuerwehrhauses
Angenommen wird, dass nach spätestens 5 Minuten ein
Einsatzfahrzeug ausrückt
Die Fahrzeit beträgt 5 Minuten
Jede Farbe bedeutet eine Fahrminute vom Standort des
Feuerwehrhauses dargestellt

Die folgende, durchgeführte Fahrisochronen Berechungen wurden auf Basis des
ergänzenten Starßennetzwerks des Digitalen Landschaftsmodell (DLM) des LGL-BW
und dem Netzwerkanalyseplugin QNEAT3 in QGIS erstellt.
Die Isochronen stellen die Entfernung dar, die ein Fahrzeug unter einer angenommen
Geschwindigkeit von 40 km/h innerhalb der angegebene Zeit zurücklegt. Auf den
Hauptwegen konnten in Überprüfungsfahrten sogar durchschnittlich 60 km/h erreicht
werden.
Im Folgenden wirden zuerst die „Bestand (B)“ Fahrisochronen Berechungen und dann
die Fahrisochronen Berechnungen mit „Alternativstandorten (A)“ dargestellt.
Die folgenden Graphiken wurden durch die Stadt Lahr eigenständig
Zusammenarbeit mit dem Gutachter Feuerwehrbedarfsplan erstellt.

- 260 -

in

Einsatzgebietsabdeckung Löschzüge Lahr Innenstadt (LZ 1-LZ 2); Rathausplatz 3 (B)

- 261 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Mietersheim (LZ 3); Hauptstraße 21 (B)

- 262 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Sulz (LZ 3); Weingartenstraße 8 (B)

- 263 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Hugsweier+ Langenwinkel (LZ 4-West); Dr Georg-Scheffer-Straße (B)

- 264 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kippenheimweiler (LZ 4); Blumenstraße 4 (B)

- 265 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kuhbach (LZ 5); Kuhbacher Hauptstraße (B)

- 266 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Reichenbach (LZ 5); Burgstraße 8/2 (B)

- 267 -

Einsatzgebietsabdeckung Stadtgebiet Lahr mit 7 Einsatzabteilungen (B)

- 268 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzüge Lahr Innenstadt (LZ 1-LZ 2); mit 5 Minuten bzw. 8 Minuten Fahrzeit (A)

- 269 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Mietersheim (LZ 3); (A)

- 270 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Sulz (LZ 3); (A)

- 271 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kippenheimweiler (LZ 4); (A)

- 272 -

Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kuhbach und Reichenbach (LZ 5); (A)

- 273 -

Einsatzgebietsabdeckung Stadtgebiet Lahr mit 7 Einsatzabteilungen an 6 Standorten (A)

- 274 -

Abkürzungsverzeichnis
Nachfolgend finden Sie häufig verwendete Abkürzungen und deren Bedeutung, Die
Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

AAO

-

Alarm- und Ausrückeordnung

ANTS

-

Atemschutz-Notfall-Trainierte-Staffel

BGL

-

Bau- und Gartenbetrieb

BOS

-

Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

DLA 23/12

-

Drehleiter Automatik mit Korb mit einer Rettungshöhe von
23 Meter bei 12 Meter Ausladung

ErKW

-

Erkundungskraftwagen

FwG

-

Feuerwehrgesetz

FwH

-

Feuerwehrhaus

GW-T

-

Gerätewagen-Transport

GAMS-Regel -

Gefahr erkennen, Absichern der Einsatzstelle, Menschenrettung
und Eigenschutz, Spezialkräfte nachfordern

HLF 20

-

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung 2.000
l/min.; Löschwassertank mit >2.000 l Inhalt).

LF 10

-

Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung 1.000 l/min.;
Löschwassertank mit >1.000 l Inhalt).

LFS BW

-

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

LKW

-

Lastkraftwagen

LZgSE

-

löschzuggebundene Sondereinheiten

LZüSA

-

löschzugübergreifende Sondereinheiten

MLF

-

Mittleres Löschfahrzeug

MTW / MZF -

Mannschaftstransportwagen/Mehrzweckfahrzeugführung

- 275 -

RW

-

Rüstwagen

TLF 4.000

-

Tanklöschfahrzeug (Pumpenleistung 1.600 l/min.;
Löschwassertank mit mindestens 4.000 l Inhalt).

TSF-W

-

Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser

VF

-

Verbandsführer

VStätt

-

Versammlungsstätten

- 276 -