Beschlussvorlage (Anlage 1_Feuerwehrbedarfsplan)
Vorlage: Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035
26. März 2025
Beschlussvorlage (
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 2035)
Beschlussvorlage (Anlage 0_Beschlussvorlage_Feuerwehrbedarfsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 1_Feuerwehrbedarfsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 2 Managemenfassung Feuerwehrbedarfsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 3_Beschlussvorlage Bedarfsplan Umschichtung INV)
Beschlussvorlage (Anlage 4_Anhörung Feuerwehrausschuss 18.03.2025)
26. März 2025
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Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Lahr 2025 – 2035 Stand: 21.02.2025 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Ausgangssituation 1.1 Vorbemerkung 1.2 Gesetzliche Grundlagen 6 6 11 Rechtsgrundlagen des Feuerwehrbedarfsplans 11 Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung: 11 1.3 Erste Erkenntnisse über die Feuerwehr Lahr 12 2. Aufgaben der Feuerwehr Lahr 14 2.1 Pflicht (P)- und Kann (K)-Aufgaben 14 2.2 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben (Kann (K)-Aufgaben) 16 2.3 Weitere freiwillige Aufgaben 18 3. Gefahrenanalyse 3.1 Bevölkerungs-, Infrastruktur 19 19 3.1.1 Allgemein 19 3.1.2 Geographische Lage 19 3.1.3 Gefahren durch Sonderobjekte 24 3.1.4 Gefahren durch Extremwetterereignisse 27 3.1.5 Verkehrsentwicklungsplan 35 3.1.6 Sozialreport Lahr 2024 41 3.1.7 Flugplatz und Gewerbepark Lahr 44 3.1.8 Klinikstandort Lahr / Neubau Klinikum Lahr 51 3.2 Löschwasserversorgung 54 3.3 Bewertung des Gefahrenpotentials 55 4. Schutzziele 61 4.1 Personalbedarf 61 4.2 Eintreffzeiten 64 4.2.1 Eintreffzeit Standard-Brandeinsatz 64 4.2.2 Eintreffzeit Standard Hilfeleistung 66 4.3 Definition der Schutzziele 68 4.3.1 Allgemeines 68 4.3.2 Schutzzieldefinition 70 4.3.3 Standard Brandeinsatz 74 4.3.4 Standard-Brandmeldeanlage 76 4.3.5 Standard Sonderobjekt 78 4.3.6 Standard technische Hilfeleistung 80 4.3.7 Standard Gefahrguteinsatz 4.4 Einsatzleitung 82 84 4.4.1 Führungsorganisation 85 4.4.2 Zusammensetzung der Einsatzleitung 85 4.4.3 Festlegung der Einsatzleitung bei der Feuerwehr Lahr 86 4.4.4 Sicherstellung der Ständigen Erreichbarkeit des Feuerwehrkommandanten 88 4.4.5 Führungsebene: Zugführer vom Dienst (B-Dienst) 88 4.4.6 Führungsebene: Einsatzleiter vom Dienst (EvD, C-Dienst) 88 4.4.7 Führungsebene: Feuerwehrkommandant - Leiter der Stabstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz 89 4.5 Sondereinheiten 5. Einsatzdatenauswertung 5.1 Definitionen 90 97 97 5.2 Einsatzbeteiligung Ehren- und Hauptamt 100 5.3 Einsatzentwicklung 107 5.4 Trendanalyse zum Einsatzgeschehen 108 5.5 Zeitliche Verteilung des Einsatzgeschehen 110 5.6 Örtliche Verteilung des Einsatzgeschehen 113 5.7 Erläuterung des Zielerreichungsgrades 116 5.8 Zeitanalysen des Einsatzgeschehens 117 5.9 Überörtliche Einsatzkonzeption 124 5.10 Einsatzgebietsabdeckung 126 5.11 Sonderbetrachtung Einsatzgebietsabdeckung - Neuer Standort: Ortenau-Klinikum Lahr 136 6. Die künftige Feuerwehrstruktur 6.1 Grundlagen und Ziele 139 139 6.1.1 Rechtsgrundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen 139 6.1.2 Aufgaben und Tätigkeitsfelder - Veränderung des Gefahrenpotentials 139 6.1.3 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr 143 6.1.4 Ziele der internen Neustrukturierung 143 6.1.5 Vision und Leitbild der Feuerwehr Lahr 143 6.2 Organisationsstruktur 145 6.2.1 Leitungsebene 146 6.2.2 Ehrenamtliche Abteilungen 146 6.2.3 Hauptamtliche Abteilung 154 6.3 Die Zusammenarbeit und Kommunikation 176 7. Konzept Einsatzfahrzeuge 178 7.1 Rahmenbedingungen 178 7.2 Konzept Einsatzfahrzeuge 180 7.2.1 Mannschaftstransportwagen 180 7.2.2 Einsatzleitwagen 181 7.2.3 Tanklöschfahrzeuge 182 7.2.4 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 182 7.2.5 Mindestanforderung für den Drehleitereinsatz 183 7.2.6 Logistikaufgaben 190 7.3 Nutzungsdauer der Einsatzfahrzeuge 192 7.4 Der künftige Fahrzeugbestand 193 8. Konzept Feuerwehrhäuser 201 8.1 Vorbemerkungen 201 8.2 Grundsatzfrage: „Werden alle vorhandenen Feuerwehrhäuser in den Stadtteilen auch zukünftig benötigt?“ 203 8.3 Feuerwehrhaus Innenstadt (LZ 1-LZ 2) 204 8.4 Feuerwehrhaus Mietersheim (LZ 3) 208 8.5 Feuerwehrhaus Sulz (LZ 3) 212 8.6 Feuerwehrhaus Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) 213 8.7 Feuerwehrhaus Kippenheimweiler (LZ 4) 215 8.8 Feuerwehrhaus Kuhbach (LZ 5) 219 8.9 Feuerwehrhaus Reichenbach (LZ 5) 220 8.10 Gemeinsames Feuerwehrhaus Kuhbach - Reichenbach (LZ 5) 221 8.11 Weitere Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern 222 9. Konzept Feuerwehrangehörige 224 9.1 Dialog- und Veränderungsprozess 224 9.2 Ergebnisse Arbeitskreis Wertschätzung 226 9.3 Vergütung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen 228 9.4 Betrachtung der Sollstärke 230 9.5 Soll-/Ist-Vergleich für aktive Feuerwehrangehörige 234 10. Gerätetechnik 235 10.1 Funk- und Fernmeldetechnik / Digitalfunk 235 10.2 Persönliche Schutzausrüstung & Dienstkleidung 236 10.2.1 Allgemeines 236 10.2.2 Personalübersicht 236 10.2.3 Beschaffungskosten eines aktiven Feuerwehrangehörigen 238 10.2.4 Wechselkleiderkonzept 240 10.2.5 Übersicht Beschaffungen Feuerwehr Lahr und Vertragspartner 242 10.3 Atemschutztechnik 243 10.4 Technische Hilfeleistung 246 10.5 Verwaltungssoftware 246 11. Empfehlung zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplan 247 12. Beschlussfassung 250 Anlagen 251 Rechtsgrundlagen 251 Berechnung der Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft 252 Personalfaktorberechnung 253 Übersicht Fahrisochronen Berechnungen 260 Abkürzungsverzeichnis 275 1. Einleitung und Ausgangssituation 1.1 Vorbemerkung Das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass jede Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufstellen muss. Im § 3 Abs. 1 FwG werden die Aufgaben der Gemeinde wie folgt beschrieben: Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Zudem muss sie auf ihre Kosten die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz erforderlichen Feuerwehrgeräte, Feuerlöschanlagen, Fernmeldeund Alarmeinrichtungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Risiken beschaffen, unterhalten und für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten sorgen. Im Rahmen der Selbstverwaltung hat der Gemeinderat Planungsziele, Leistungsfähigkeit, Organisation und Ausstattung seiner Feuerwehr festzulegen. In der Regel erfolgt dies durch die Aufstellung eines Feuerwehr-Bedarfsplans. Dabei ist der Gemeinderat verpflichtet, sich an anerkannten Regeln und Standards zu orientieren. Obwohl die Aufstellung und Fortschreibung der Feuerwehr-Bedarfsplanung in BadenWürttemberg nicht gesetzlich geregelt sind, sind die Standards für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr“, herausgegeben vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg und dem Innenministerium Baden-Württemberg sowie mitgetragen von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag (Stand Januar 2008), definiert. (Die Hinweise befinden sich aktuell in Überarbeitung und sollen 2025 fortgeschrieben werden.) Die regelmäßige Erstellung und Fortschreibung eines Feuerwehr-Bedarfsplans ist ein wesentliches strategisches Instrument der Stadt und ihrer Feuerwehr. Der Feuerwehr-Bedarfsplan soll dem Gemeinderat einen aktuellen Überblick über den Stand des Feuerwehrwesens in Lahr verschaffen, künftige Herausforderungen aufzeigen, Stärken und Schwächen darlegen sowie Entwicklungen, Tendenzen und Lösungsansätze vorschlagen. -6- Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt in kommunaler Eigenverantwortung sowohl die Schutzziele als auch die notwendigen Bedingungen zu deren Erfüllung. Im Feuerwehrbedarfsplan werden die Entwicklungen der Feuerwehr Lahr von 2025 bis 2035 betrachtet – sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der Schutzziele als auch auf Personalentwicklung, Fahrzeug- und Gerätebeschaffung. Der Feuerwehrbedarfsplan hat das Ziel, die Einsatzstärke und Schlagkraft der Feuerwehr Lahr zu erhalten und weiterzuentwickeln. Den veränderten Anforderungen durch die bauliche Weiterentwicklung der Löschzüge (LZ 1 bis LZ 5) muss Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wird die Struktur der Feuerwehr Lahr in Hinblick auf die zunehmend schwierige Tagesverfügbarkeit von Feuerwehrangehörigen untersucht. Grundlage hierfür ist die Zusammenarbeit der sieben Standorte der Feuerwehr Lahr: ➢ LZ 1–LZ 2 (Stadtgebiet), ➢ Mietersheim und Sulz (LZ 3), ➢ Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4-West), ➢ Kippenheimweiler (LZ 4), ➢ Kuhbach und Reichenbach (LZ 5). Zur Einhaltung der geforderten Schutzziele sind sechs bis sieben funktionierende Standorte erforderlich (Reichenbach und Kuhbach als Sonderfall). Die Zusammenarbeit zwischen den freiwilligen Feuerwehrangehörigen (Ehrenamt) und dem hauptamtlichen Personal muss intensiviert werden. Die Jugendfeuerwehr sollte gemeinsam ausgebildet werden – wie es seit vielen Jahren bei der Feuerwehr Lahr der Fall ist. Die Zusammenarbeit aller fünf Löschzüge sollte verstärkt werden. Die Sondereinheiten und deren Weiterentwicklung müssen an die künftigen Herausforderungen angepasst werden. Eine Einsatzabteilung kann ohne ausreichende Einsatzmittel und -geräte nicht bestehen. Daher muss jede Abteilung über genügend aktive Feuerwehrangehörige und geeignete Einsatzgeräte verfügen. -7- Der Feuerwehrbedarfsplan umfasst: 1. Eine Einsatzanalyse mit Fokus auf die Einhaltung der geforderten Eintreffzeiten des Landesfeuerwehrverbands und des Innenministeriums Baden-Württemberg sowie daraus abzuleitende personelle Anpassungen. 2. Die Entwicklung eines attraktiven Dienstplans für die hauptamtlichen Einsatzkräfte. 3. Die Erstellung eines Fahrzeugkonzepts zur Beschaffung zwingend notwendiger Einsatzfahrzeuge, um den gesetzlichen Grundschutz zu gewährleisten und Sonderaufgaben zuzuordnen. 4. Die Entwicklung eines Einsatzkonzepts zur Bewältigung von Unwetterund Sturmlagen sowie der damit verbundenen Logistikaufgaben im Stadtgebiet Lahr. 5. Die Festlegung notwendiger Beschaffungsmaßnahmen für Geräte, Dienstund Schutzkleidung. 6. Die Planung grundlegender Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für aktive Feuerwehrangehörige. 7. Die Erfassung der baulichen Anforderungen an die Feuerwehrhäuser. Hierbei muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der erforderlichen Leistungsfähigkeit und den notwendigen Investitionen dargestellt werden. In diesem Feuerwehrbedarfsplan sollen zukunftsfähige Lösungen gefunden werden, die sowohl die gesetzlichen als auch die praktischen Anforderungen erfüllen. Die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans in die Praxis ist ein fortlaufender, dynamischer Prozess. Die formulierten Ziele müssen regelmäßig überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde von einer Projektgruppe im Rahmen des „Dialog- und Veränderungsprozesses“ begleitet. Diese bestand aus Vertretern der Stadtverwaltung, der Feuerwehrführung und einem externen Berater der Firma MHHBrandschutzberatung Reutlingen unter Leitung von Herrn Harald Herrmann. Die Projektgruppe wurde im September 2023 durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert und der Feuerwehr-Strukturkommission des Gemeinderats eingerichtet, nachdem Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im „Brandfall Heil“ eingestellt worden waren. -8- Eine erste Situationsanalyse ergab, dass die Stadt Lahr das Gefahrenpotenzial einer Großstadt erreicht hat. Die Feuerwehr konnte jedoch in Organisation und Technik nicht mit der Stadtentwicklung und dem gestiegenen Gefahrenpotenzial Schritt halten. Die Belastungsgrenze wurde sowohl im Ehrenamt als auch bei den hauptamtlichen Einsatzkräften erreicht, bedingt durch ein hohes Einsatzaufkommen und zahlreiche Sonderaufgaben wie die Zuständigkeit für die Bundesautobahn A 5, die Rheintalbahn der Deutschen Bahn AG, ein großflächiges Industriegebiet, vier Störfallbetriebe, mehrere Kliniken, den Flugplatzbrandschutz am Sonderflughafen Lahr, die Absicherung von Hubschrauberlandungen am Klinikum und Aufgaben im Bevölkerungsschutz. In monatlichen Treffen wurden nach einer Situationsanalyse die Themenfelder unter fachlicher Moderation herausgearbeitet und Lösungsansätze entwickelt. Dies führte zu Änderungen in der Führungsorganisation, der Bildung eines Führungsteams mit einem Feuerwehrkommandanten, einem hauptamtlichen und einem ehrenamtlichen Stellvertreter, klareren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie zur Überarbeitung der Feuerwehrsatzung. Des Weiteren wird ein „Social Media - Recruiting-Konzept“ zur Gewinnung neuer Mitglieder für die Feuerwehr vorbereitet. Dieses Konzept wird federführend von Frau Nadja Heine und Herrn Nicolaus Scherger (Abteilung „Kommunikation und Pressearbeit“) erarbeitet und von einer Arbeitsgruppe der Feuerwehr begleitet. Ein weiterer Baustein ist ein Leitbildprozess, der die Werte der Feuerwehr und den Umgang miteinander in den Fokus rückt – insbesondere zur Stärkung des „WirGefühls“. Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan stellt den dritten Baustein des Veränderungsprozesses dar und beschreibt die personelle, technische und bauliche Situation auf Basis einer gemeindespezifischen, risikoorientierten Planung. Der Feuerwehrbedarfsplan ist das abschließende Ergebnis aller Bausteine des Veränderungsprozesses, die gemeinsam von allen Beteiligten erarbeitet wurden. Es empfiehlt sich, den Feuerwehrbedarfsplan regelmäßig fortzuschreiben, da zahlreiche Faktoren ihn beeinflussen. Spätestens alle fünf Jahre sollte überprüft werden, ob eine Fortschreibung notwendig ist. Alle verwendeten Daten stammen von der Stadt Lahr. Die Analyse der Qualifikationen sowie der Wohn- und Arbeitsorte der freiwilligen Kräfte basiert auf einer internen Erhebung mit Stand des zweiten Quartals 2024. -9- Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwechsel, Umzüge usw.) sind die Daten der freiwilligen Einsatzkräfte dynamisch. Die Auswertungen sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden, um die Einhaltung der geforderten Schutzziele sowie der 1. und 2. Eintreffzeit sicherzustellen. - 10 - 1.2 Gesetzliche Grundlagen Rechtsgrundlagen des Feuerwehrbedarfsplans - Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) - Satzung für die Feuerwehr der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung und Feuerwehrgebührensatzung) - Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr, herausgegeben vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg und dem Innenministerium Baden-Württemberg, mitgetragen vom Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag - Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen (VwV-Feuerwehrausbildung) - Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) - Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG) - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e. V. (DVGW), Arbeitsblatt W 405: „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung: - Verkaufsstättenverordnung (VkVO): Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten - Versammlungsstättenverordnung (VStättVO): Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten - Garagenverordnung (GaVO): Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über Garagen und Stellplätze - Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) - Industriebau-Richtlinie (IndBauRL): Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau Quellennachweis: siehe Anlagen, Seite 251 - 11 - 1.3 Erste Erkenntnisse über die Feuerwehr Lahr Personal- und Einsatzsituation der Feuerwehr Lahr Mit einem Personalbestand von 16 Mitarbeitenden im feuerwehrtechnischen Dienst und 2,3 Stellen im nichttechnischen Verwaltungsdienst (Stand: Haushaltsplan 2022) sowie 273 ehrenamtlichen Einsatzkräften, die sich auf sieben Abteilungen (fünf Löschzüge) verteilen, können nicht mehr alle relevanten Aufgaben der Feuerwehr in der notwendigen Qualität bewältigt werden. Vor allem die Eintreffzeiten, insbesondere tagsüber, werden teilweise überschritten. Bereits vor mehr als zehn Jahren traten erste Probleme bei der Tagesverfügbarkeit der freiwilligen Feuerwehrabteilungen auf. In den Zeiten von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr werktags und teilweise an „schönen“ Wochenenden stehen weniger ehrenamtliche Einsatzkräfte zur Verfügung, um die 1. Eintreffzeit einzuhalten. Besonders die Anzahl der Atemschutzgeräteträger ist dann deutlich reduziert. Es zeigte sich außerdem, dass die ersatzweise eingerichteten Rufbereitschaften zur Besetzung der Feuerwache und zur Abwicklung von Kleineinsätzen nicht die notwendige Zielerreichung sicherstellen können. Defizite werden auch in den strategischen Planungen, den einsatzvorbereitenden Maßnahmen (insbesondere der Erstellung notwendiger FeuerwehrEinsatzplanungen), der Einsatz- und Führungsorganisation sowie in der internen und externen Kommunikation mit den Abteilungen deutlich. Gleiches gilt für die verwaltungsmäßige Abwicklung von Beschaffungsmaßnahmen. Eine Besonderheit der Feuerwehr Lahr ist die Sicherstellung des Brandschutzes für den Flugplatz Lahr sowie die Absicherung von Hubschrauberlandungen am Klinikum. Obwohl die Einsatzzahlen auf dem Flugplatz Lahr insgesamt rückläufig sind, mindern die verbleibenden Einsätze und Gefahren nicht die beschriebenen Probleme. Das notwendige Personal zur Sicherstellung des Brandschutzes auf dem Flugplatz muss spätestens 24 Stunden vor einer Landung bei der Feuerwehr Lahr angefordert werden. Die erforderliche Personalstärke, die zwischen zwei und sechs Feuerwehrangehörigen liegen kann, muss innerhalb kürzester Zeit aus dem Ehrenamt organisiert werden. Änderungen oder Verspätungen von Flügen führen regelmäßig dazu, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte länger als geplant gebunden sind. Die Absicherung von Hubschrauberlandungen am Klinikum mit einem Tanklöschfahrzeug erfolgt durch Feuerwehrkräfte in Rufbereitschaft, da qualifiziertes Klinikpersonal zur Sicherstellung des Brandschutzes fehlt. Hierbei entsteht durch die notwendige Anfahrt des Rufbereitschaftsdienstes mit Sondersignal zum - 12 - Feuerwehrhaus, die dortige Übernahme des Tanklöschfahrzeugs und das anschließende Anrücken zum Klinikum teilweise eine so lange Eintreffzeit, dass Hubschrauber mit Patienten ohne ausreichenden Brandschutz landen müssen. - 13 - 2. Aufgaben der Feuerwehr Lahr 2.1 Pflicht (P)- und Kann (K)-Aufgaben Die Aufgaben der Feuerwehr sind in § 2 des Feuerwehrgesetzes BadenWürttemberg geregelt. Es wird zwischen Pflicht- und Kann-Aufgaben unterschieden. Die Feuerwehr Lahr leistet insbesondere in folgenden Fällen Hilfe: - Retten von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Zwangslagen (P) - Bekämpfung von Schadenfeuer (P) - Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen wie z.B.: Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden können (P) - Stellung von Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist (K) - Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe (K) - Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten (K) - Aus- und Fortbildung, Einsatzübungen (P) - Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Ausbildungsdienste (P) - Stellen der Einsatzleitung bei Großschadenereignissen, zwischen allen Beteiligten Hilfsorganisationen, im Stadtgebiet Lahr (P) - Organisieren von Einsätzen (P): • • • • Bildung einer Führungseinheit mit Vertretern der eingesetzten Organisationen Einsatzdokumentation UVV an der Einsatzstelle überprüfen Überwachung der Einsatzliteratur und Datenpflege - 14 - - Die Feuerwehr Lahr, Abteilung Lahr (LZ 1-LZ 2), führt eine überörtliche Hilfe bei den anliegenden Nachbargemeinden mit der Drehleiter (DLA 23/12) durch (P) - Die Feuerwehr Lahr, Abteilung Lahr (LZ 1-LZ 2), führt eine überörtliche Hilfe bei Verkehrsunfällen bei den anliegenden Nachbargemeinden mit dem Abrollbehälter Rüst durch (P) - Die Feuerwehr Lahr ist an der Feuerwehrkooperation Ortenaukreis beteiligt. Dabei handelt es sich um eine gemeinsam vorgeplante, überörtliche Hilfe der Städte Achern, Kehl, Oberkirch, Offenburg und Lahr. Neben verschiedenen Abrollbehältern z.B. zum Hochwasserschutz, besteht auch eine Kooperation zur Gefahrenabwehr bei Gefahrstoffunfällen und zur Führungsunterstützung (P) - Die Feuerwehr Lahr, Sondereinheit Führungsgruppe, führt eine überörtliche Hilfe und im Gemeindegebiet zur Führungsunterstützung mit dem kreiseigenen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) im südlichen Ortenaukreis durch (P) - Für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit von mindestens neun Feuerwehrangehörigen innerhalb von 10 Minuten an der Einsatzstelle sollte die Alarm- und Ausrückordnung so angepasst werden, dass diese grundsätzlich eingehalten werden kann (P) - Die Feuerwehr Lahr ist mit der „ABC-Gruppe“ für den südlichen Ortenaukreis zuständig und unterstützt die anliegenden Städte und Gemeinden im Schadenfall gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung (P) - Die Feuerwehr Lahr unterstützt gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung im Zuständigkeitsgebiet des Landkreis Ortenau die anliegenden Feuerwehren bei Bedarf im Schadenfall mit einer „Messtrupp-Einheit“ oder „Dekon-Einheit“ (P) - Bei der Feuerwehr Lahr wird der Abrollbehälter Notfallstation des Land Baden-Württemberg vorgehalten. Dieser wird von der Feuerwehr Lahr im Schadenfall zur Einsatzstelle gebracht, eingesetzt und betrieben (P) - 15 - 2.2 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben (Kann (K)-Aufgaben) - Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren innerorts auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen wird grundsätzlich bei der Stadt Lahr durch den Bau- und Gartenbetrieb (BGL) erledigt. Die Feuerwehr Lahr unterstützt bei „größeren“ Schadenlagen oder die Verantwortlichen des BGL sind nicht erreichbar. - Beratende Tätigkeiten bei unklarer Sachlage (Pflicht- oder KannEinsätze): - - Technische Hilfeleistung, z. B.: - - Sicherungsmaßnahmen durch Einsetzen von Schließzylindern oder Notverglasungen Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken z. B. nach Zerstörungen durch Dritte oder Unwetter: Entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken usw. Dienstleistungen für den Rettungsdienst, z. B.: - - Tierrettungen (z.B. Katze auf Baum) Wasser im Gebäude Mitarbeit im Krisenstab der Verwaltung Tragehilfe für den Rettungsdienst Drehleiter- und Kraneinsatz bei übergewichtigen Personen Amtshilfe für die Polizei, z. B.: - Ausleuchten von Einsatzstellen Stellung von Fahrzeugen und Geräten im Verbund mit Personal der Feuerwehr Lahr Türöffnungen - Unterstützung Rettungsdienst bei „Hilfloser Person in der Wohnung“ Sichern/Verschließen von Objekten Leichenbergung, wenn Spezialgerät notwendig Transport von größerem Diebesgut - 16 - - Bereich Abwehrender Brandschutz, z. B.: - - Bereich Vorbeugender Brandschutz, z. B.: - - Erstellung und Pflegen von Einsatzplänen für besondere Objekte und Gebiete Erstellen und Pflegen von Wasserförderungsplänen für das gesamte Stadtgebiet Lahr Erstellen und Pflegen der Alarm- und Ausrückeordnung Beteiligung an Brandverhütungsschauen gemäß VwV Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen Überprüfung Löschwasserentnahmestellen Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr Bereich Aus- und Fortbildung, z. B.: - - Grundausbildung und Truppführer auf Kreisebene Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Maschinist Führungs- und Sonderlehrgänge an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Tätigkeit Sachgebiet Aus- und Fortbildung Koordinierung und Durchführung interner und externer Ausbildung Organisation und Bereitstellung von Lehrgängen (z. B. Weiterbildung technische Hilfeleistung, Motorsägen Grundlehrgang, Einfaches Retten aus Höhen und Tiefen usw.). Ausbildungsstandort: o Grundausbildung (Truppmann und Truppführer mit eigenen Ausbildern) o Sprechfunker-Lehrgang o Maschinisten-Ausbildung o Atemschutzgeräteträger-Lehrgang/Ausbildung o Einfaches Retten aus Höhen und Tiefen - 17 - - Bereich Technik, z. B.: - - - Jährliche Erstellung des Feuerwehr-Haushaltsvorschlages für das nächste Haushaltsjahr sowie eines Ausblicks für die nächsten 3 bis 5 Jahre Kontinuierliche strategische Weiterentwicklung der Feuerwehr Lahr Ausschreibungen von Fahrzeugen, Geräten und Fremdvergaben Planung und Beauftragung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen Abgasuntersuchungen, UVVPrüfungen, Elektroprüfung nach DGUV A3, Instandhaltungen und Reparaturen Gerätewerkstätten: • • • • • - - Prüfung und Wartung von tragbaren Leitern Prüfung und Wartung der Saugschläuche Prüfung und Wartung von Atemschutzgeräten Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung Prüfung der Feuerwehrleinen Kleinere Instandhaltungs-, Umbau-, Modernisierungs- und Reparaturarbeiten in den Feuerwehrhäusern und an den Feuerwehrfahrzeugen Unterstützung des gemeindlichen BGL und Bereitstellung von Gerätschaften bei Wartungstätigkeiten 2.3 Weitere freiwillige Aufgaben - Begleitung von Prozessionen und Umzügen, Parkplatzdienste Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Versammlungen) Gesellschaftliche Aktivitäten: • • • • • • • • • Kinder- und Jugendarbeit der Jugendfeuerwehr Brandsicherheitswache Mai- und Sonnwendfeuer Kinderferienprogramm Maibaumstellen Fahnenabordnung Unterstützung bei Jubiläen der Ortsteile Tag der offenen Tür / Feuerwehrhock Städtische (Sonder-)Veranstaltungen - 18 - 3. Gefahrenanalyse Die Stadt Lahr ist gemäß § 3 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende und leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, ist eine Analyse der potenziellen Gefahren und Risiken erforderlich, die sich unter anderem aus der Bevölkerungsstruktur, der geografischen Lage, der Flächennutzung sowie der vorhandenen Infrastruktur ergeben können. Um diesen Gefahren und Risiken angemessen begegnen zu können, verfügt die Feuerwehr Lahr über entsprechende Fähigkeiten oder muss diese entwickeln. Dieses Kapitel untersucht im Folgenden, welche konkreten Gefahren und Risiken planungsrelevant sind, und gibt Hinweise darauf, welche Fähigkeiten für die Gefahrenabwehr erforderlich sind. 3.1 Bevölkerungs-, Infrastruktur 3.1.1 Allgemein Lahr/Schwarzwald (bis zum 30. September 1978 nur Lahr) ist eine Große Kreisstadt im Ortenaukreis im Westen Baden-Württembergs. Nach der Kreisstadt Offenburg ist sie die zweitgrößte Stadt des Ortenaukreises und bildet gemäß dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Mit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung wurde Lahr im Jahr 1956 zur Großen Kreisstadt. Zusammen mit der Gemeinde Kippenheim besteht eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. 3.1.2 Geographische Lage Lahr liegt am Westrand des Schwarzwaldes, auf der östlichen Seite der Rheinebene an den Ausläufern des Schuttertals. Die Stadt befindet sich etwa 38 km nördlich von Freiburg im Breisgau und 100 km südlich von Karlsruhe. Straßburg liegt etwa 40 km nordwestlich. - 19 - Gewässer Die Schutter erreicht vom Schwarzwald kommend im Südosten das Stadtgebiet. Sie durchfließt dann in nordwestlicher Richtung die Stadtteile Reichenbach und Kuhbach, anschließend die Kernstadt (die Altstadt liegt am rechten Ufer des Flusses) und den Stadtteil Dinglingen. Hier wendet sich der Fluss nach Norden, durchfließt den Stadtteil Hugsweier und verlässt dann wieder das Stadtgebiet. In Dinglingen zweigt der Schutterentlastungskanal ab. Nachbarorte Im Uhrzeigersinn, beginnend im Norden, grenzen folgende Städte und Gemeinden an die Stadt Lahr/Schwarzwald: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ Friesenheim Seelbach Kippenheim Mahlberg Schwanau Meißenheim Stadtgliederung Das Stadtgebiet von Lahr gliedert sich in die Kernstadt, zu der heute auch der 1899 eingemeindete Ort Burgheim, sowie die 1933 eingegliederte Gemeinde Dinglingen gehören. Beide sind heute mit Lahr zusammengewachsen. Hinzu kommen die im Rahmen der Gemeindereform der 1970er Jahre eingegliederten Gemeinden und heutigen Stadtteile Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach, Langenwinkel, Mietersheim, Reichenbach und Sulz. Zu den prägendsten Stadtteilen, sollen nachfolgend die jeweiligen eigenen Besonderheiten und Charakteristika aufgezeigt werden, um einen Eindruck für die Risikocharakteristik herzuleiten: Lahr-Stadt: Das Stadtzentrum von Lahr mit historischen Gebäuden, Geschäften, Restaurants und kulturellen Einrichtungen. Hier befinden sich auch der Storchenturm und der Marktplatz, wo das Chrysanthemenfest stattfindet. - 20 - Kuhbach: Ein ländlicher Stadtteil südwestlich von Lahr-Stadt, der für seine malerische Landschaft und landwirtschaftlichen Betriebe bekannt ist. Hier findet man auch einige Wanderwege und Naturschutzgebiete. Ehemals Dinglingen: Ein Stadtteil im Nordosten von Lahr-Stadt, der vor allem durch seine Industrie geprägt ist. Hier befinden sich viele Unternehmen und Gewerbegebiete. Reichenbach: Ein weiterer ländlicher Stadtteil östlich von Lahr-Stadt, der für seinen Golfplatz im Gereutertal und das Seitental Gereut bekannt ist. Hier kann man auch einige historische Bauwerke besichtigen. Sulz: Ein Stadtteil im Süden von Lahr-Stadt, der durch seine Lage am Fuße des Schwarzwaldes und seine Naturschönheiten wie den Sulzbach und der See an der Dammenmühle beeindruckt. Hier gibt es auch einige Freizeiteinrichtungen wie Naturbad und Sportplätze. Diese Stadtteile tragen zur Vielfalt und Lebensqualität von Lahr bei und bieten den Bewohnern verschiedene Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung. Im Rahmen von Gefahren- und Risikoanalysen werden auch die spezifischen Gegebenheiten und potenziellen Risiken in den einzelnen Stadtteilen berücksichtigt. Zu einigen Stadtteilen gehören teilweise weitere separat gelegene Siedlungen mit eigenem Namen, die meist nur sehr wenige Einwohner haben, inzwischen aber teilweise auch schon mit dem Hauptort zusammengewachsen sind. Andererseits gibt es auch neue Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Grenzen meist jedoch nicht genau festgelegt sind. Im Einzelnen gehören folgende Wohnplätze bzw. Siedlungen zu den Stadtteilen: ➢ ➢ ➢ ➢ zu Kuhbach: Brudertal zur Kernstadt: Schutterlindenberghof, Waldfrieden, Hohberg zu Reichenbach: Eichberg, Gereut, Giesenhof, Langeck, Poche, Schindelhöfe zu Sulz: Dammenmühle, Ernethof, Langenhard - 21 - ➢ Gebietsfläche und Einwohnerzahlen Quelle: Statistisches Landesamt BW, Flächenerhebung 2022, Erhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung Stadt Lahr/Schwarzwald Lahr Gebietsfläche insgesamt: 6.984 ha davon entfallen auf Waldfläche 2.577 ha Landwirtschaftliche Fläche 2.160 ha Wasserfläche 105 ha Verkehrsfläche gesamt 704 ha Bahnverkehr 18 ha Flugverkehr 268 ha Gebäude- und Freifläche 1.334 ha Erholungsfläche 152 ha Geographische Lage tiefster Punkt 151 m ü. NHN höchster Punkt 514 m ü. NHN durchschnittliche Höhenlage 232 m ü. NHN Einwohnerzahl insgesamt: (Stand: 31.12.2024, Bürgerbüro – Melderegister der Stadt Lahr) 50.700 Lahr (Kernstadt) 34.849 Hugsweier + Langenwinkel 3.504 Kippenheimweiler 1.921 Kuhbach 1.585 Mietersheim 2.070 Reichenbach 3.102 Sulz 3.669 Tabelle 1: Gebietsfläche und Einwohnerzahlen - 22 - Besondere Gefährdungen Überschwemmungsgebiete ja Überschwemmungsgefährdete Gebiete ja, HQ 100 Erdbebenzone 1 (Gebiete, denen gemäß des zugrunde gelegten Gefährdungsniveaus ein Intensitätsintervall von 6,5 bis < 7,0 zugeordnet ist.) Zusatz R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund) Einflugbereich des Flughafens ja, Flugplatz Lahr Nahbereich einer Kernkraftanlage nein (KKW Fessenheim ist stillgelegt) Ölfernleitungen/Gasfernleitungen nein Tabelle 2: Gebietsfläche und Einwohnerzahlen - 23 - 3.1.3 Gefahren durch Sonderobjekte Zur Ermittlung der Gefahren und Risiken gehört auch die Betrachtung der Sonderobjekte, die aufgrund ihrer baulichen Art und Nutzung besondere Risiken bergen. Abbildung 1: Räumliche Verteilung der Sonderobjekte mit besonderen Risiken aufgrund der Nutzung Im Stadtgebiet Lahr sowie in den Stadtteilen zeigt sich eine heterogene Verteilung der Sonderobjekte. Im Bereich der Kernstadt sowie im Gewerbepark ergibt sich der Flächennutzung folgend eine entsprechende Bündelung der Sonderobjekte. Die Auswertung ist Grundlage für die Bewertung des Gefahrenpotentials im Kapitel 3.3 und wird dort in die Ergebnisse einbezogen. Abbildung 2 Anteil der jeweiligen Sonderobjekte mit besonderen Risiken aufgrund der Nutzung - 24 - Störfallbetriebe in Lahr und deren Gefahrenpotenzial Die Stadt Lahr beherbergt mehrere Betriebe, die gemäß der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Störfallbetriebe klassifiziert sind. Diese Unternehmen bergen aufgrund der dort genutzten oder gelagerten Stoffe spezifische Risiken für die Umwelt und die öffentliche Sicherheit. Die Grundlage für die Beurteilung von Störfallbetrieben bildet die Störfallverordnung (12. BImSchV), ergänzt durch das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) BadenWürttemberg. Gemäß §4 LKatSG sind die unteren Katastrophenschutzbehörden, in diesem Fall der Ortenaukreis, für die Planung und Durchführung des Katastrophenschutzes zuständig. Sie erstellen Gefahrenabwehrpläne und koordinieren die Zusammenarbeit zwischen Betrieben, Feuerwehren und Rettungsdiensten. Die Störfallverordnung regelt die Meldepflichten, Gefahrenabwehrmaßnahmen und die Information der Öffentlichkeit über potenzielle Risiken. Die Notfallpläne müssen regelmäßig überprüft und durch Übungen getestet werden. Die Feuerwehr Lahr ist durch das Landratsamt des Ortenaukreises in die Planungen entsprechend einzubeziehen. Die CU Chemie Uetikon GmbH verarbeitet unter anderem Schwefelsäure und andere Chemikalien, die bei Leckagen oder Bränden erhebliche Gefahren darstellen. Hier kommen umfassende Sicherheitsvorkehrungen wie speziell gesicherte Lager und doppelwandige Behälter zum Einsatz, die den Austritt gefährlicher Stoffe verhindern sollen. Das Unternehmen ist bekannt für die Produktion chemischer Rohstoffe für pharmazeutische Anwendungen. Die Galvanoform Gesellschaft für Galvanoplastik mbH arbeitet mit Nickelverbindungen und Lösungsmitteln. Diese Stoffe können bei unsachgemäßer Handhabung toxische Dämpfe freisetzen. Der betrieblich Gefahrenabwehrplan sieht deshalb strenge Maßnahmen zur Luftüberwachung und zum Schutz der Mitarbeitenden vor. Galvanoform stellt hauptsächlich galvanische Formen her, die in der Kunststofftechnik Verwendung finden. Die Grohe AG, Werk Lahr, verarbeitet große Mengen an Metallen und arbeitet mit Schmelzprozessen, die potenziell zu Bränden oder Explosionen führen können. Sicherheitsmaßnahmen wie Brandmeldeanlagen und Löschsysteme sind integraler Bestandteil der Betriebsinfrastruktur. Das Werk produziert Armaturen und Sanitärprodukte. Die ZinkPower Lahr GmbH & Co. KG ist auf das Feuerverzinken spezialisiert. Hierbei werden metallische Bauteile in geschmolzenes Zink getaucht, was zu erheblichen Brandrisiken durch Zinkdämpfe führt. Zu den Sicherheitsvorkehrungen gehören spezielle Absauganlagen und hitzebeständige Schutzwände. Die Schaeffler Technologies GmbH & Co. KG in Lahr verfügt über eine eigene Werkfeuerwehr und ist somit ein zentraler Partner in der Gefahrenabwehr des Unternehmens. Das Unternehmen verarbeitet Schmierstoffe und stellt Präzisionsbauteile her. Es sind Maßnahmen wie Ölabscheider in der Abwasseraufbereitung sowie Brandschutzsysteme in Produktionshallen implementiert. - 25 - Die Störfallszenarien und Sicherheitsmaßnahmen der genannten Betriebe sind hinreichend bekannt und dokumentiert. Die externen Notfallpläne werden durch die unteren Katastrophenschutzbehörden des Ortenaukreises koordiniert, die auch für die Integration dieser Pläne in die regionalen Katastrophenschutzstrukturen verantwortlich sind. Die Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit wird über die Plattformen der Betriebe und behördliche Informationsangebote erfüllt. Handlungsempfehlungen an die Feuerwehr Lahr Basierend auf der Analyse der Störfallbetriebe ergeben sich spezifische Empfehlungen für die Feuerwehr Lahr, um die Gefahrenabwehr zu optimieren: 1. Ausbildung und Schulung Regelmäßige Schulungen im Umgang mit Chemikalien und metallverarbeitenden Prozessen sind essenziell. Hierzu zählen insbesondere Szenarien, die den Austritt von Schwefelsäure oder die Bildung toxischer Gase simulieren. Die Zusammenarbeit mit den Werkfeuerwehren, wie der von Schaeffler Technologies, ermöglicht praxisnahe Übungen. 2. Technische Fähigkeiten Die Feuerwehr muss die technische Kompetenz ihrer Einsatzkräfte stärken, insbesondere im Bereich der ABC-Gefahrenabwehr. Dies beinhaltet den Einsatz von Messtechnik und Dekontaminationsverfahren, um Chemikalienaustritte schnell zu erkennen und zu neutralisieren. 3. Ausrüstung Die Ausstattung mit Chemikalienschutzanzügen und speziellen Löschmitteln ist auszubauen. Die Einbindung der Wechsellader-Gemeinschaft Ortenaukreis, die unter anderem Abrollbehälter mit Sonderlöschmitteln bereitstellt, stellt hierbei einen wichtigen Faktor dar. 4. Einsatzplanung und -koordination Die Feuerwehr Lahr erstellt spezifische Einsatzpläne für die Betriebe und stimmt diese eng mit der unteren Katastrophenschutzbehörde des Ortenaukreises ab. Diese Pläne beinhalten detaillierte Lagekarten der Betriebsanlagen sowie Flucht- und Rettungswege. Regelmäßige Übungen mit den Betrieben sind unerlässlich. 5. Zusammenarbeit und Vernetzung Eine intensive Kooperation mit den Betrieben, der unteren Katastrophenschutzbehörde und den Werkfeuerwehren ist notwendig. Überregionale Unterstützung, etwa durch Gefahrstoffzüge, sollte aktiv in die Notfallplanung einbezogen werden. 6. Prävention und Vorbeugung Regelmäßige Begehungen der Störfallbetriebe und die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind unverzichtbar. Präventive Maßnahmen, wie die Verbesserung der Lagerbedingungen für Gefahrstoffe und Schulungen der Mitarbeitenden in den Betrieben, sind weiter auszubauen. - 26 - Die Gefahrenabwehr in Lahr erfordert eine eng abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr, den Störfallbetrieben und der unteren Katastrophenschutzbehörde des Ortenaukreises. Mit gezielten Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzplanung sowie durch eine systematische Prävention können die Risiken minimiert und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden. 3.1.4 Gefahren durch Extremwetterereignisse Bedingt durch den Klimawandel ist eine Risikobetrachtung der Gefahren durch Naturkatastrophen obligatorisch geworden. Nachfolgend sollen die Auswirkungen von Wetterphänomenen unterschiedlicher Ausprägung betrachtet werden. Im Wesentlichen haben die Verfasser die Gefahren durch Hochwasser und Starkregen, Sturm, Hitze und Dürre sowie Vegetationsbrände betrachtet. Die Stadt Lahr hat ein Konzept zur Ermittlung der Klimarisiken durch einen Gutachter erstellen lassen. Der Gemeinderat hat das Gutachten am 27.06.2024 mit der Informationsvorlage 100/2024 zur Kenntnis genommen. Die verfügbaren Dokumente wurden ausgewertet, um Aufgaben und Handlungsfelder für die Feuerwehr Lahr zu ermitteln. Die Klimarisikoanalyse für Lahr beschreibt potenzielle Anpassungsmaßnahmen im Kontext des Klimawandels. Gefahren und In der Analyse konnten folgende Gefährdungen erkannt werden: Es wird künftig mit Hitzeperioden zu rechnen sein. Es wird mehr heiße Tage, Tropennächte, und erhöhte Temperaturen geben, die insbesondere für vulnerable Gruppen gefährlich sein können. In Phasen mit anhaltender Trockenheit ist mit einem erhöhten Wasserbedarf, sinkenden Grundwasserspiegeln und im Extremfall auch mit Gebäudeschäden durch Austrocknung zu rechnen. Gleichzeitig nehmen auch gegenteilige Extreme wie Starkregen und Sturm zu, wodurch mit einer Zunahme von Schäden durch Überschwemmungen und Wasserschäden zu erwarten sind. Um den künftigen Veränderungen entgegenzuwirken, sollen Vorbereitungen getroffen werden. Die Gebäudeinfrastruktur soll mit stärkeren Hitzeschutzmaßnahmen wie z.B. Fassadenbegrünungen ertüchtigt werden. Gleichzeitig gilt es den Ausbau von Frühwarnsystemen für Extremwetter sowie Präventionsmaßnahmen für Überschwemmungen weiter auszubauen. Eine Reaktion der Feuerwehr auf diese Entwicklungen sollte eine Erhöhung der Einsatzbereitschaft für Extremwetterereignisse, Schulungen für Klimaanpassung, spezielle Rettungsmaßnahmen bei Hitzebelastungen und Überflutungen umfassen. - 27 - Durchzunehmende Hitzewellen ergeben sich in Lahr folgende Risiken: • Gesundheitsgefahren, besonders für vulnerable Gruppen (ältere Menschen, Kinder, Kranke). • Erhöhter Energieverbrauch durch Kühlung und Lüftung. • Schäden an der Infrastruktur, wie Überhitzung von Gebäuden und Einschränkungen der Aufenthaltsqualität in Innenräumen. Maßnahmen zur Prävention in Lahr umfassen: • Entwicklung eines Hitzeaktionsplans zum Schutz gefährdeter Personen. • Gebäudebegrünung und Schaffung von mehr Grünflächen zur Reduzierung städtischer Wärmeinseln. • Anpassung von Gebäuden durch bessere Kühlungsstrategien Risiken durchzunehmende Trockenheit: • Wassermangel: Sinkende Grundwasserspiegel und unzureichende Wasserverfügbarkeit können die Wasserversorgung der Stadt gefährden. • Ertragsausfälle in der Landwirtschaft: Trockenheit kann zu signifikanten Ernteausfällen führen, was die lokale Landwirtschaft beeinträchtigt. • Erhöhte Waldbrandgefahr: Die Wahrscheinlichkeit von Waldbränden steigt mit längeren und intensiveren Trockenperioden. Maßnahmen zur Prävention in Lahr: • Nachhaltiges Wassermanagement: Implementierung von Strategien zur Sicherstellung der Wasserversorgung, einschließlich besserer Grundwasserkontrolle. • Renaturierung: Initiativen zur Wiederherstellung von natürlichen Wasserabläufen und Rückhalteflächen, um die Wasserverfügbarkeit zu verbessern. • Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung der Bevölkerung über den sparsamen Umgang mit Wasser und die Bedeutung der natürlichen Ressourcen. In der Klimarisikoanalyse der Stadt Lahr werden folgende Risiken durchzunehmenden Starkregen und Sturm identifiziert: • • • Überflutungen: Starkregenereignisse können zu Überschwemmungen führen, die sowohl private als auch öffentliche Infrastruktur gefährden. Einschränkungen der Mobilität: Straßen und Verkehrswege können durch Überflutungen unpassierbar werden, was den Transport und die Erreichbarkeit beeinträchtigten. Schäden an der Infrastruktur: Starke Sturmböen können Dachschäden und andere strukturelle Probleme verursachen, was wiederum Reparaturkosten und längere Ausfallzeiten nach sich ziehen kann. - 28 - • Einschränkungen bei der Versorgung: Die Wasserversorgung und andere kritische Infrastrukturen könnten durch Überflutungen und Sturmereignisse beeinträchtigt werden. Präventionsmaßnahmen: • Hochwasserschutz: Implementierung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz, um die Auswirkungen von Starkregen zu minimieren. • Entwicklung von Starkregengefahrenkarten: Erstellung von Karten, um gefährdete Gebiete zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu planen. • Aufklärung und Sensibilisierung: Informationskampagnen zur Vorbereitung der Bevölkerung auf mögliche Starkregenereignisse und deren Folgen. • Verbesserung der Abwassersysteme: Investitionen in die Instandhaltung und Verbesserung der Entwässerungssysteme, um die Wasserableitung bei Starkregenereignissen zu optimieren. • Diese Maßnahmen sollen die Stadt Lahr resilienter gegenüber den Herausforderungen durch Starkregen und Sturm machen. Die zuständigen Verantwortlichen der Feuerwehr Lahr sollten in den Veränderungsprozess früh mit eingebunden sein. Besondere Hochwasserrisiken Der Bericht „HWRM Maßnahmenbericht, Anhang 3A: Verbale Risikobeschreibung für die Gemeinde 8317065, Lahr“ bietet eine umfassende Darstellung der Hochwasserrisiken und der notwendigen Maßnahmen in der Stadt Lahr und ihren Ortsteilen. Diese Quelle, erstellt im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung für Baden-Württemberg, beleuchtet die spezifischen Gefährdungen der Region, einschließlich der flächenmäßigen Ausdehnung von Überschwemmungen und der Anzahl potenziell betroffener Menschen. Die Stadt Lahr, als Teil der Oberrheinebene, ist durch ihre Lage besonders hochwassergefährdet, was sowohl die Bevölkerungsdichte als auch die Nähe kritischer Infrastrukturen zu Gewässern betrifft. Die Stadt Lahr ist durch ihre Nähe zu Flüssen wie der Schutter und ihrer Lage in der Rheinebene ein typisches Beispiel für eine Hochwassergefährdung in Süddeutschland. Insbesondere der zunehmende Starkregen und die klimatisch bedingte Intensivierung von Wetterereignissen stellen die Feuerwehr vor komplexe Herausforderungen bei der Gefahrenabwehr. Die Feuerwehr spielt eine Schlüsselrolle in der Krisenbewältigung und der Prävention, da sie sowohl für akute Maßnahmen wie Evakuierungen als auch für langfristige Planungen wie die Sensibilisierung der Bevölkerung verantwortlich ist. - 29 - Besonderheiten der Stadtteile und Ortschaften Lahr liegt im Bereich der Rheinebene, die durch eine hohe Überflutungswahrscheinlichkeit geprägt ist. Stadtteile nahe den Flüssen und Gewässern sind besonders gefährdet. In äußeren Ortsteilen wie Kuhbach, Reichenbach und Sulz sind Schutzmaßnahmen weniger intensiv ausgeprägt, während das Stadtzentrum durch technische Schutzbauten besser abgesichert ist. Kritische Infrastrukturen wie Straßenverbindungen (z. B. Kreisstraßen K3721 und K3722; der Bundesstraßen: B415, Teilbereiche B3 und Dr Georg-Schaeffler-Straße)) sind bei Hochwasserereignissen beeinträchtigt oder unpassierbar, was die Einsatzplanung der Feuerwehr und die Evakuierung erschwert. Einrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheime und Rettungsstationen in gefährdeten Gebieten müssen besonders berücksichtigt werden. Die Hochwassergefahrenkarten zur Risikobewertung (siehe Abbildung 3 auf der folgenden Seite) zeigen, dass bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100) in Lahr etwa 5.000 bis 10.000 Personen direkt gefährdet sein könnten. Dies variiert je nach Schweregrad des Ereignisses (HQ Extrem). Personen ohne Zugang zu vertikaler Evakuierung sind besonders risikobehaftet. Der Bericht hebt besonders hervor, dass in der Stadt Lahr zurzeit nicht bewertbare Risiken im Stadtteil Kuhbach bestehen. Ortsteile mit möglichen Evakuierungen: • Lahr Zentrum: 4.500 Personen bei HQ100, Evakuierung möglich. • Kuhbach: 800 Personen bei HQ100, Evakuierung möglich. • Sulz: 700 Personen bei HQ100, Evakuierung möglich. Ortsteile ohne mögliche Evakuierung: • Reichenbach: 1.500 Personen bei HQ Extreme, keine Evakuierung möglich aufgrund unpassierbarer Zugangswege! • Hugsweier: 1.000 Personen bei HQ Extreme, Evakuierung aufgrund isolierter Lage ebenfalls nicht möglich! Als Maßnahme R2 fordert der Bericht daher, dass im Rahmen der Krisenmanagementplanung insbesondere Konzepte für die Rettung der Personen mit großem Risiko, d.h. ohne vertikale Evakuierungsmöglichkeit und für Personen mit mittlerem Risiko zu entwickeln sind. Auf den nachfolgenden Seiten sind die Überflutungsflächen sowie die Hochwasserrisikobewertungskarte dargestellt. - 30 - Abbildung 3: Hochwasserrisikobewertungskarte Stadt Lahr, Abgerufen unter https://udo.lubw.badenwuerttemberg.de/public/q/34vVzcoUHsSj8Nh25hb14C - 31 - Abbildung 4: Überflutungsflächen der Hochwassergefahrenkarte, Abgerufen unter https://udo.lubw.badenwuerttemberg.de/public/q/2yn067SYmyiuHd1GrzaEym - 32 - Handlungsempfehlungen für Extrem-Wetterereignisse Daraus ergeben sich aus Sicht des Gutachters folgende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehr Lahr, die alle in der Klimarisikoanalyse identifizierten Extremwetterereignisse berücksichtigen: 1. Ausbildung und Schulung: Erweiterte Schulungsinhalte: Regelmäßige Schulungen zur Erkennung und Handhabung von Hitzestress, Starkregen und Sturm sollten implementiert werden. Die Feuerwehr sollte spezifische Anweisungen zur Anpassung von Einsatzstrategien während dieser Extremwetterereignisse anbieten. Dies umfasst die richtige Reaktion auf überflutete Gebiete sowie die Einsatzführung in stürmischen Bedingungen. 2. Technische Fähigkeiten: Monitoring und Analyse: Feuerwehrkräfte sollten in der Anwendung von Technologien zur Überwachung von Wetterbedingungen geschult werden, um potenzielle Gefahren durch Hitzewellen, Starkregen und Stürme frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Dies beinhaltet die Nutzung von Wetterwarnsystemen zur optimalen Einsatzplanung. 3. Ausrüstung: Anpassung der Ausrüstung: Die Feuerwehr sollte nicht nur spezielle Hitzeschutzkleidung bereitstellen, sondern auch robuste Ausrüstung zur Bekämpfung von Sturm- und Wasserschäden. Dies könnte die Anschaffung von speziellen Pumpen zur Überflutungskontrolle und verstärkten Fahrzeugen für schwierige Wetterbedingungen umfassen. Für die Wasserrettung könnten dies beispielsweise Wurfbeutel auf den Löschgruppenfahrzeugen sein. 4. Einsatzplanung und -koordination: Optimierung der Einsatzpläne: Die Einsatzpläne sollten an extreme Wetterbedingungen angepasst werden, um die Belastung der Einsatzkräfte zu minimieren. Bei Starkregen oder Sturm müssen spezielle Strategien zur Evakuierung und Unterstützung betroffener Gebiete entwickelt werden. Eine zentrale Koordinierung sollte sicherstellen, dass Ressourcen optimal eingesetzt werden, insbesondere während mehrtägiger Einsätze. 5. Zusammenarbeit und Vernetzung: Interinstitutionelle Kooperation: Eine enge Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden, Katastrophenschutzorganisationen und Umweltschutzbehörden ist entscheidend, um die Bevölkerung über die Risiken von Hitzewellen, Starkregen und Stürmen aufzuklären. Informationsund Ressourcenverteilung zwischen diesen Institutionen sollte gefördert werden, um eine effektive Reaktion auf die verschiedenen Extremwetterereignisse zu gewährleisten. - 33 - 6. Prävention und Vorbeugung: Umsetzung von Hitzeaktionsplänen und Hochwasserschutzkonzepten: Die Feuerwehr sollte an der Entwicklung und Implementierung spezifischer Hitzeaktionspläne sowie Hochwasserschutzpläne mitwirken. Diese Pläne sollten präventive Maßnahmen gegen die gesundheitlichen und materiellen Risiken von Hitzewellen und Überschwemmungen beinhalten. Zudem sollten bauliche Maßnahmen zur Verringerung städtischer Wärmeinseln und zur Verbesserung der Wasserableitung in der Stadt geplant werden. Diese Empfehlungen ermöglichen der Feuerwehr Lahr, besser auf die Herausforderungen durch Klimawandel und zunehmende Extremwetterereignisse zu reagieren und die Sicherheit der Einsatzkräfte sowie der Bevölkerung zu gewährleisten. - 34 - 3.1.5 Verkehrsentwicklungsplan Nach der Vorstellung des Abschlussberichts zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Lahr durch das durchführende Gutachterbüro in den Gremien im Februar 2021 hat die Verwaltung ein Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff. erarbeitet und den Gremien im November 2021 zur Beratung vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat das Umsetzungsprogramm auf Basis des Entwicklungsszenarios 2 „Mut zur Verkehrswende“ beschlossen. Die Umgestaltungen des Individualverkehrs, des Wirtschaftsverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs haben auch Auswirkungen auf das Gefahrenpotential durch die Beeinflussung der Erreichbarkeit der Stadtteile ausgehend von den Feuerwehrstandorten. Für die Risikobewertung konnten drei wesentliche Unterpunkte erkannt werden: Ausbau des ÖPNV-Netzes, Geschwindigkeitskonzept Innenstadt, Gestaltung von Straßenräumen Ausbau des ÖPNV-Netzes Abbildung 5: Screenshot Verkehrsentwicklungsplan Abschlussbericht, S.46, Bauliche Haltestellenausführung Der Ausbau des ÖPNV-Netzes soll den Innerstädtischen Individualverkehr reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass sich ein geringeres Verkehrsaufkommen in der Innenstadt positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Die baulichen Veränderungen an Bushaltestellen durch das Errichten von Mittelinseln als Querungshilfen sollten auch unter dem Aspekt der Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge betrachtet werden. Je nach Häufigkeit der Haltestellen im jeweiligen Straßenverlauf wird die Ausweichmöglichkeit des Individualverkehrs vor Einsatzfahrzeugen die unter Inanspruchnahme von Wegerechten nach § 38 StVO mit - 35 - Blaulicht und Sondersignal ankommen, erheblich eingeschränkt. Dies kann sich auf die Sicherstellung der Eintreffzeit individuell negativ auswirken. Bei der Maßnahme B4 Betriebsqualität soll die Möglichkeit zur Bevorrechtigung des ÖPNV an Kreuzungen und Ausfahrten geprüft werden. Es ist zu empfehlen, bei dieser Betrachtung auch die Möglichkeiten zur Bevorrechtigung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Lahr mit einzubeziehen. Es gibt am Markt Bevorrechtigungssysteme die sowohl Fahrzeuge des ÖPNV als auch der Feuerwehr und Rettungsdienste berücksichtigen können. Geschwindigkeitskonzept Innenstadt Abbildung 6: Screenshot Verkehrsentwicklungsplan Abschlussbericht, S.60, Geschwindigkeitskonzept Im Abschlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan auf Seite 58, unter Punkt 3.3.1 C1 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt, wird das Straßennetz der Stadt Lahr folgendermaßen bewertet: „…Die Stadt Lahr verfügt bereits über ein klar definiertes und funktionierendes Vorrangnetz für den Kfz-Verkehr, welches in der Lage ist, den Verkehr weitgehend zu bündeln und leistungsfähig abzuwickeln. Bei näherer Betrachtung des Verkehrsnetzes sind mehrere Ost-West-Achsen erkenntlich, die in unterschiedlicher Klassifizierung den Kfz-Verkehr aufnehmen und auf die Innenstadt zulaufen lassen. - 36 - Als Hauptachse ist zuerst die B 415 zu nennen, deren Funktion als regionale Hauptverkehrsstraße prioritär dem Kfz-Verkehr zuzuschreiben ist. Die B 415 verläuft in Teilen auch durch sensibles Umfeld (z. B. Innenstadt, Kuhbach, Reichenbach) und stellt dort eine hohe Belastung und Barriere für Anwohner und Besucher dar. Parallel zur B 415 verlaufen des Weiteren die Trampler- und Schwarzwaldstraße. Diese, eindeutig niedriger als die B 415 einzustufenden (vgl. funktionale Gliederung im Zwischenbericht), Straßenräume können immer noch eine gewisse Menge an Kfz-Verkehr gut aufnehmen; ihre Umfeldnutzungen sind deutlich gewerblicher orientiert als z. B. die Dinglinger Hauptstraße und Kaiserstraße. Letztere stellen die dritte Achsenkategorie dar und verlaufen nördlich der Schwarzwaldstraße. Der Prognose-Nullfall (2030) sagt bereits, ohne weiteres städtisches Eingreifen und ohne zusätzliche Maßnahmen des VEP, für alle drei Achsen Verkehrszunahmen voraus. Diese sollten zum einen durch Verkehrsvermeidung und Verlagerung auf andere Verkehrsmittel gemäß der Zielausrichtung des VEP verringert werden. Des Weiteren sollte in diesem Zug eine noch stärkere Bündelung auf die höher klassifizierten Straßen angestrebt werden. Um dies zu erreichen, wurde ein Geschwindigkeitskonzept entwickelt, das die Kfz-Verkehrsströme in Zukunft lenken und bündeln soll und somit sensible Bereiche aufwertet und entlastet sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ermöglicht.“ Abbildung 7: Screenshot Verkehrsentwicklungsplan Abschlussbericht, S.61, Verlagerung im Prognose-Null Fall Für die Risikobewertung bedeutet eine Verkehrsverlagerung auf den Hauptachsen eine Veränderung der Erreichbarkeit der Stadtteile und Einsatzobjekte. Das zunächst weiter zunehmende Verkehrsaufkommen wird bei der gleichzeitigen Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung zu einer Erhöhung der Verkehrsdichte führen, die sich negativ auf die Einhaltung der Eintreffzeiten auswirken wird. - 37 - Die Abbildung 7 zeigt die Auswirkung der Verkehrsverlagerung zum Prognose-Null Fall, wenn alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei zeigt sich im Bereich der B 415 Tiergartenstraße vor der Hauptfeuerwache eine mögliche Verkehrsentlastung, jedoch ist auf den angrenzenden Nebenstraßen eine deutliche Verkehrszunahme zu erkennen, die sich negativ auf die Passierbarkeit für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auswirkt. Dies ist insbesondere bei der weiteren Standortplanung für die Hauptfeuerwache in der Innenstadt sowie bei der Suche nach einem gemeinsamen Standort für ein Feuerwehrhaus der Abteilungen Kuhbach und Reichenbach zu berücksichtigen. Es ist zu empfehlen, im Rahmen der weiteren Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans eine ergänzende Untersuchung des Straßennetzes zur Ermittlung eines strategischen Vorrangnetzes für die Feuerwehr Lahr unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit der Ausrückebereiche durchzuführen. Gestaltung von Straßenräumen Im Abschlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan auf Seite 71 ff., unter 3.3.2 C2 Gestaltung von Straßenräumen, wird die städteplanerische Zielsetzung der Stadt Lahr folgendermaßen formuliert: „Der VEP verfolgt allgemein das Ziel, den Umweltverbund zu stärken und dadurch die Pkw-Verkehrsmengen sowie den Parkdruck auf den Straßen zu senken und besonders im innerstädtischen Bereich die Aufenthaltsqualität zu steigern. … … Bei allen Maßnahmen muss jedoch berücksichtigt werden, dass auch zukünftig motorisierte Individualverkehre und Wirtschaftsverkehre stattfinden werden. … … Bei allen Maßnahmen sind die Durchfahrtsmöglichkeiten für den Rettungsdienst und ggf. Busverkehr zu beachten.“ Bei der Gestaltung der Straßenräume ist für die Risikobewertung nicht nur die Verfügbarkeit der Verkehrsflächen im Sinne des Verkehrsflusses und der Passierbarkeit relevant, gleichwohl sind bei der Planung die Belange der Feuerwehr für Aufstellund Bewegungsflächen von Hubrettungsfahrzeugen und Einsatzfahrzeugen vor Gebäuden im Sinne der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrflächen zu berücksichtigen. Hierbei sind die individuellen baurechtlichen Anforderungen der anliegenden Gebäude zu beachten. Bei der Planung von Rückbauund Umgestaltungsmaßnahmen ist eine Bewertung durch die Baurechtsbehörde unter Beteiligung der Brandschutzdienststelle sowie der Feuerwehr anzustreben. - 38 - Verkehrsauslastung und Bedeutung der A5 auf der Gemarkung Lahr 1. Autobahnkilometer auf der Gemarkung Lahr, unter Berücksichtigung von Nord- und Südfahrbahn sowie angrenzenden Anschlussstellen Der Abschnitt der Bundesautobahn A5 auf der Gemarkung der Stadt Lahr verläuft über rund 5,2 Kilometer zwischen den Anschlussstellen Offenburg und Ettenheim. Die Anschlussstelle Offenburg, nördlich gelegen, ist ca. 23 Kilometer vom Feuerwehrhaus Lahr Stadtmitte entfernt und stellt einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt dar, der den Lahrer Abschnitt mit weiteren überregionalen Verkehrsachsen verbindet. Im Süden liegt die Anschlussstelle Ettenheim, etwa 16 Kilometer vom Feuerwehrhaus Lahr Stadtmitte entfernt, wodurch die Anschlussstelle Lahr eine zentrale Funktion im Rheintal übernimmt und die umliegenden Gemeinden sowie den Industriepark Lahr optimal vernetzt. 2. Verkehrsaufteilung und LKW-Anteil Die A5 im Bereich Lahr verzeichnet einen LKW-Anteil von etwa 20–30 %, was für die stark beanspruchte Transitstrecke typisch ist. Der hohe Anteil an LKW-Verkehr belastet die Fahrbahnen und erhöht den Sanierungsbedarf, zuletzt durchgeführt im Jahr 2021. Diese Sanierungen führen häufig zu Verkehrsstörungen, insbesondere während Stoßzeiten, wenn der Verkehr auf eine Spur je Richtung begrenzt wird. Dadurch entstehen oft kilometerlange Staus, die bis zu den umliegenden Straßen zurückreichen. 3. Verkehrsbelastung Die A5 bei Lahr wird täglich von zehntausenden Fahrzeugen genutzt. Das hohe Verkehrsaufkommen und die angrenzenden Anschlussstellen erzeugen eine hohe Verkehrsbelastung, die insbesondere in Baustellenbereichen zu signifikanten Verzögerungen führt. Der Abschnitt ist besonders stark frequentiert, da er eine Hauptverbindung im Rheintal darstellt und den Verkehr zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz trägt. Der Verkehrsdruck hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und belastet die umliegenden Land- und Bundesstraßen, was zusätzliche verkehrssichernde Maßnahmen erfordert. 4. Unfälle in den Jahren 2023 und 2024 Die Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Offenburg der vergangenen fünf Jahre zeigt eine kontinuierliche Zunahme der Unfälle auf der A5 bei Lahr, bedingt durch die stark frequentierte Strecke und die häufigen Baustellen. Im Jahr 2022 wurden hier etwa 50 größere Unfälle registriert. Besonders problematisch sind Auffahrunfälle, bei denen häufig LKW beteiligt sind, was zu schweren Verletzungen und Vollsperrungen führt. - 39 - Die Unfallzahlen für 2023 und die vorläufigen Daten für 2024 zeigen eine unveränderte Belastung mit häufigen Störungen und Staus nach Unfällen. 5. Verkehrstechnische Bedeutung des Autobahnanschlusses Lahr Die Anschlussstelle Lahr ist ein wichtiger Zubringer zu den Bundesstraßen B415 und L103, die das regionale Verkehrsnetz verknüpfen und zu einer Entlastung der angrenzenden Verkehrsinfrastruktur beitragen. Die Anschlussstelle verbessert die Erreichbarkeit für Pendler und den Zugang zu den Industrie- und Gewerbegebieten, was sie zu einem wichtigen regionalen Verkehrsknotenpunkt macht. Der Autobahnanschluss erleichtert die Verteilung des Verkehrsaufkommens und trägt zur Mobilität in der Region Offenburg-Lahr-Herbolzheim bei, indem er den lokalen und Fernverkehr effizient miteinander verbindet. 6. Auswirkungen auf die Feuerwehr Lahr Der hohe Verkehrsfluss auf der A5 und die damit verbundenen Unfälle haben direkte Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Lahr. Insbesondere bei schweren Unfällen oder Vollsperrungen aufgrund von Baustellen und Staus ist mit erheblichen Verzögerungen beim Erreichen des Einsatzorts zu rechnen. Die Feuerwehr muss regelmäßig mit längeren Anfahrtszeiten rechnen, was im Ernstfall die Reaktionsgeschwindigkeit und die Effektivität von Rettungsmaßnahmen beeinträchtigen kann. Zudem erfordert die Sicherstellung der Feuerwehrdurchfahrt in dichtem Verkehr und bei Staus gezielte Maßnahmen, um die Einsatzkräfte schnell und sicher zum Unfallort zu führen. In solchen Situationen ist die enge Zusammenarbeit mit der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden von entscheidender Bedeutung, um den Verkehrsfluss zu regulieren und schnelle Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen. - 40 - 3.1.6 Sozialreport Lahr 2024 Bei der Auswertung des Sozialreports 2024 der Stadt Lahr konnten für die Risikobewertung vier wesentliche Unterpunkte erkannt werden: Bevölkerungsstruktur, Bauliche Entwicklung, Haushaltsgröße sowie Einkommen und Armut. Bevölkerungsstruktur: Lahr verzeichnet eine zunehmende Alterung der Bevölkerung, was zu einer höheren Anzahl an Senioren führt. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Einsatzfrequenz und Art der Notfälle, die die Feuerwehr betreffen, wie z.B. medizinische Notfälle und altersbedingte Unfälle. Abbildung 8: Darstellung der Bevölkerungsstruktur Bauliche Entwicklung: Die Stadt Lahr expandiert, insbesondere in neuen Wohngebieten und Gewerbeparks. Diese Entwicklungen erfordern eine Überprüfung und Anpassung der Feuerwehrinfrastruktur, um effektive Reaktionszeiten zu gewährleisten und sicherzustellen, so dass alle neuen Baugebiete ausreichend abgedeckt sind. - 41 - Haushaltsgröße: Ein Trend zu kleineren Haushalten, insbesondere SingleHaushalten, bedeutet, dass mehr Menschen allein leben. Dies kann zu einer erhöhten Verwundbarkeit bei Notfällen führen, da alleinlebende Personen möglicherweise langsamer Hilfe anfordern oder auf sich aufmerksam machen können. Abbildung 9: Art und Verteilung der Haushalte Einkommen und Armut: Im Sozialreport wird auf soziale Ungleichheiten hingewiesen, die in bestimmten Stadtteilen bestehen. Einkommensschwache Haushalte könnten durch schlechte Wohnbedingungen einem höheren Brand- oder Unfallrisiko ausgesetzt sein, was besondere Aufmerksamkeit und präventive Maßnahmen seitens der Feuerwehr erfordert. - 42 - Abbildung 10: Altersstruktur in der Stadt Lahr Diese Informationen sind für die Einsatzplanung und Risikoanalyse der Feuerwehr von Bedeutung. - 43 - 3.1.7 Flugplatz und Gewerbepark Lahr Sonderflugplatz Der Lahrer Flugplatz, wird seit 2001 von der Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG privat geführt. Zunächst wurde der zuvor militärisch genutzte Flugplatz als Verkehrslandeplatz genutzt, bevor er zur Unterstützung von Frachtflügen weiterentwickelt wurde. Der Flughafen erhielt 2002 die Lizenz als Sonderflughafen für Fracht, was es ihm erlaubt, Frachtflugzeuge aller Größen abzufertigen. Dieser Status ermöglicht Frachtflüge nach vorheriger Anmeldung. Ab 2006 erhielt der Flughafen zusätzlich die Lizenz als Sonderflughafen für PassagierBedarfsflugverkehr, insbesondere für Gäste des Europa-Parks in Rust. Während der Sommersaison werden regelmäßig Passagiermaschinen abgefertigt. IATA / ICAO Kürzel LHA / EDTL Landebahn Klassifizierung PCN 100 F/D/W/T Die Landebahnklassifizierung "PCN 100 F/D/W/T" beschreibt die Tragfähigkeit und Bauweise der Landebahn und steht für: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ PCN 100: Die Tragfähigkeit der Landebahn, wobei ein höherer PCNWert eine höhere Tragfähigkeit angibt. F: Die Oberflächenart, hier "F" für flexible, also eine flexible Oberfläche. D: Die Untergrundfestigkeit, wobei "D" für einen mittleren Untergrund (subgrade) steht. W: Die maximale Radlastverteilung, "W" für einen hohen Verteilungswert (tire pressure). T: Die Anwendungsart, "T" für technische Bewertung (Technical). Diese Klassifizierung zeigt, dass die Landebahn sehr leistungsfähig ist, da sie schwere und große Flugzeuge tragen kann, was für Fracht- und Passagierflüge wichtig ist. Passagierflüge Am Flugplatz Lahr werden jährlich etwa 16.000 Flugbewegungen registriert, wobei Passagierflüge insbesondere in der Sommersaison für den nahegelegenen EuropaPark eine Rolle spielen. Im Jahr 2007 wurden über 7.000 Passagiere im Rahmen eines Testlaufs abgefertigt. Diese Flüge bieten eine direkte Verbindung für Besucher des Freizeitparks und sind ein wichtiger Bestandteil des Flugverkehrs am Airport Lahr. Trotz der Möglichkeiten für Passagierverkehr bleibt dieser Bereich im Vergleich zu den Frachtflügen weniger intensiv genutzt. - 44 - Frachtflüge Der Flugplatz Lahr ist ein bedeutender Logistikstandort mit einer speziellen Lizenz als Sonderflughafen für Fracht. Unternehmen wie DHL, TNT, Schenker, dsv und Zalando nutzen den Flughafen für den Umschlag von Fracht. Die Infrastruktur des Flughafens, einschließlich der 3.000 Meter langen Landebahn und der 60.000 Quadratmeter großen Vorfeldfläche, unterstützt den reibungslosen Betrieb von Frachtflugzeugen. Obwohl genaue Zahlen zu den jährlich umgeschlagenen Tonnen Fracht nicht verfügbar sind, ist die Nutzung durchführende Logistikunternehmen ein Indikator für die hohe Leistungsfähigkeit des Flughafens. In den letzten zehn Jahren hat sich der Flugplatz Lahr als wichtiger Logistik- und Frachtstandort etabliert, während der Passagierverkehr eine ergänzende Rolle spielt. Die kontinuierliche Nutzung durch bedeutende Logistikunternehmen zeigt die Attraktivität des Flughafens als Frachtdrehkreuz. Trotz der geringeren Bedeutung des Passagierverkehrs bleibt der Flughafen flexibel und bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten, was zur wirtschaftlichen Dynamik der Region beiträgt. Um auf Einsätze mit Luftfahrzeugen zum Passagier- und Frachttransport vorbereitet zu sein, benötigt eine kommunale Feuerwehr, insbesondere eine Kommune wie Lahr mit 50.000 Einwohnern und einer freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, aus gutachterlicher Sicht spezielle Fähigkeiten und Ausrüstungen. Nachfolgend geben wir aus Sicht der Verfasser Handlungsempfehlungen für: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ausbildung und Schulung Technische Fähigkeiten Ausrüstung Einsatzplanung und -koordination Zusammenarbeit und Vernetzung Prävention und Vorbeugung Die folgenden Anforderungen basieren auf den Richtlinien der International Civil Aviation Organization (ICAO) und den gesetzlichen Vorgaben. 1. Ausbildung und Schulung • Spezialisierte Ausbildung: Schulungen gemäß den Vorgaben des ICAO-Annex 14, Volume I, insbesondere im Umgang mit Flugzeugbränden und Rettungstechniken. • Kenntnis der Luftsicherheitsvorschriften: Vertrautheit mit dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und den entsprechenden Durchführungsverordnungen. - 45 - • Regelmäßige Übungen: Durchführung von Übungen, die auf die spezifischen Risiken des Flughafens Lahr abgestimmt sind, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. 2. Technische Fähigkeiten • Brandbekämpfung: Kompetenz im Einsatz von Löschmitteln, die für Flugzeugbrände geeignet sind, einschließlich Schaum- und Pulverlöschmitteln. • Rettungstechniken: Fähigkeit zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen bei Flugzeugunfällen, einschließlich der Nutzung von hydraulischen Rettungsgeräten und Rettungsplattformen. • Gefahrstoffmanagement: Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen, die bei Luftfahrzeugen auftreten können, insbesondere bei Frachtflügen. 3. Ausrüstung • Löschmittel: Bereitstellung von Schaum- und Pulverlöschmitteln in ausreichender Menge, angepasst an die potenziellen Risiken des Flughafens. • Einsatzfahrzeuge: Vorhaltung von Fahrzeugen mit ausreichender Löschmittelkapazität und spezieller Ausrüstung für Flugzeugunfälle. • Rettungsausrüstung: Ausrüstung mit Rettungsplattformen, hydraulischen Schneidgeräten und weiteren Spezialwerkzeugen für die Flugzeugrettung. 4. Einsatzplanung und -koordination • Notfallpläne: Erstellung von Notfallplänen, die auf die spezifischen Risiken des Flughafens Lahr abgestimmt sind, unter Berücksichtigung der ICAO-Richtlinien. • Kommunikationsstrukturen: Aufbau effizienter Kommunikationswege mit dem Flughafenbetreiber und anderen relevanten Stellen. • Szenarien Planung: Regelmäßige Durchführung von Übungen, die verschiedene Unfallszenarien abdecken, um die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. 5. Zusammenarbeit und Vernetzung • Kooperation mit Nachbarfeuerwehren: Etablierung von Abkommen mit umliegenden Feuerwehren zur Unterstützung bei Großschadenslagen. • Abstimmung mit Luftfahrtbehörden: Enge Zusammenarbeit mit der Luftaufsicht und relevanten Luftfahrtbehörden, um eine effektive Einsatzkoordination sicherzustellen. • Integration von Spezialkräften: Bei Bedarf Einbindung von Spezialkräften, wie dem Technischen Hilfswerk (THW), insbesondere bei komplexen Einsatzlagen. 6. Prävention und Vorbeugung • Risikobewertungen: Regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen in Bezug auf den Flughafenbetrieb, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu identifizieren. - 46 - • • Sicherheitsinspektionen: Durchführung von Inspektionen der Flughafeninfrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Betreiber, um Sicherheitsmängel zu erkennen und zu beheben. Schulungsprogramme: Entwicklung von Schulungsprogrammen zur Sensibilisierung für spezifische Gefahren im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb. Die Feuerwehr der Stadt Lahr trägt eine zentrale Rolle im Brandschutz und in der Gefahrenabwehr am Flughafen Lahr. Es ist essenziell, dass sie über die notwendige Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzplanung verfügt, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dabei sind die ICAO-Richtlinien sowie nationale gesetzliche Vorgaben, wie das Luftsicherheitsgesetz und die Feuerwehrgesetze des Landes BadenWürttemberg, maßgeblich. - 47 - Gewerbepark Der Gewerbepark am Airport Lahr, bekannt als Black Forest Business Park, umfasst 370 Hektar und bietet vielfältige Möglichkeiten für Investoren und Mieter. Die hervorragende Verkehrsanbindung und die maßgeschneiderten Flächen haben bedeutende Logistikunternehmen wie Fiege, dsv, DHL, TNT, REWE, LahrLogistics und Zalando angezogen. Neben Logistikunternehmen sind auch zahlreiche international agierende Industrieunternehmen ansässig. Die Vermarktung und Entwicklung dieser Flächen wird durch die startkLahr Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH vorangetrieben, was den Gewerbepark zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort in der Region macht. Um auf Einsätze zur Bekämpfung von Industriebränden vorbereitet zu sein, benötigt eine kommunale Feuerwehr, insbesondere eine Kommune wie Lahr mit 50.000 Einwohnern und einer freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, aus gutachterlicher Sicht spezielle Fähigkeiten und Ausrüstungen. Nachfolgend geben wir aus Sicht der Verfasser Handlungsempfehlungen für: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ausbildung und Schulung Technische Fähigkeiten Ausrüstung Einsatzplanung und -koordination Zusammenarbeit und Vernetzung Prävention und Vorbeugung 1. Personelle Fähigkeiten und Ausbildung • Grundausbildung und Spezialausbildung: Alle Feuerwehrleute sollten eine fundierte Grundausbildung haben, ergänzt durch spezielle Schulungen im Bereich der Industriebrandbekämpfung. • Spezialisierte Teams: Ausbildung und Einsatz spezialisierter Teams, wie z.B. Gefahrgutgruppen, Höhenrettungsteams oder Atemschutzgeräteträger. • Fortbildung und Übungen: Regelmäßige Fortbildungen und Übungen, einschließlich großangelegter Übungen, um auf verschiedene Szenarien vorbereitet zu sein. - 48 - 2. Technische Ausrüstung • Löschfahrzeuge: Spezielle Löschfahrzeuge wie Tanklöschfahrzeuge (TLF), Löschgruppenfahrzeuge (LF) und Drehleiterfahrzeuge (DLK). • Schaum- und Löschmittel: Ausreichende Mengen an speziellen Löschmitteln, insbesondere Schaum, um brennbare Flüssigkeiten und Chemikalien effektiv zu bekämpfen. • Atemschutzgeräte: Hochwertige Atemschutzgeräte (PA-Geräte) und regelmäßige Wartung und Schulung der Träger. • Wärmebildkameras: Einsatz von Wärmebildkameras zur Identifizierung von Brandherden und zur Sicherstellung der Sicherheit der Einsatzkräfte. • Spezialwerkzeuge: Werkzeuge zum Öffnen von Industrieanlagen und zum Zugang zu schwer zugänglichen Bereichen. • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Hochwertige Schutzkleidung, einschließlich Hitzeschutzanzügen und chemikalienresistenter Kleidung. 3. Strategische und taktische Fähigkeiten • Einsatzleitung und Koordination: Fähigkeit zur effektiven Einsatzleitung, einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Hilfsorganisationen. • Gefahrenerkennung und -bewertung: Fähigkeiten zur schnellen und präzisen Einschätzung der Gefahrenlage, einschließlich der Identifikation von Gefahrstoffen. • Lagekarten und Einsatzpläne: Nutzung von digitalen Lagekarten und detaillierten Einsatzplänen für Industriegebiete. • Kommunikation: Zuverlässige Kommunikationsmittel und -strategien zur Koordination großer Einsatzstellen. 4. Zusammenarbeit und Vernetzung • Kooperation mit Werkfeuerwehren: Enge Zusammenarbeit mit vorhandenen Werkfeuerwehren und Sicherheitsdiensten von Industrieanlagen. • Netzwerke und Austausch: Aufbau und Pflege von Netzwerken mit benachbarten Feuerwehren und Spezialkräften (z.B. Gefahrgutzüge auf Kreisund Landesebene). • Partnerschaften mit Unternehmen: Regelmäßige Treffen und Planungen mit örtlichen Industrieunternehmen zur Abstimmung von Notfallplänen und Ressourcen. 5. Prävention und Aufklärung • Brandverhütungsschau: Regelmäßige Inspektionen von Industrieanlagen zur Identifizierung und Behebung von Brandrisiken im Rahmen der Brandverhütungsschauen unter Leitung der Baurechtsbehörde. • Aufklärung und Training: Durchführung von Brandschutzschulungen und trainings für Mitarbeiter von Industrieunternehmen. - 49 - • Erstellung von Brandschutzkonzepten: Entwicklung und Implementierung von individuellen Brandschutzkonzepten für industrielle Anlagen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. 6. Ressourcenmanagement • Materialwirtschaft: Effiziente Verwaltung und Nachschub von Verbrauchsmaterialien und Löschmitteln. • Finanzierung und Budgetierung: Sicherstellung ausreichender finanzieller Mittel zur Anschaffung und Wartung von Spezialausrüstung und zur Durchführung von Schulungen. Um gut vorbereitet zu sein, benötigt die Feuerwehr Lahr nicht nur umfangreiche technische Ausrüstung und spezialisiertes Personal, sondern auch eine effektive Einsatzstrategie und enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Partnern. Regelmäßige Übungen, fortlaufende Schulungen und ein starkes Netzwerk sind essenziell, um im Ernstfall effektiv und sicher agieren zu können. - 50 - 3.1.8 Klinikstandort Lahr / Neubau Klinikum Lahr Abbildung 11: Klinikstandorte Lahr und künftiger Standort Neubau Ortenau Klinikum Lahr, Kartenausschnitt erstellt mit https://www.geoportal-bw.de/ Der Klinikstandort Lahr im Schwarzwald umfasst zwei bedeutende Einrichtungen: das Ortenau Klinikum Lahr und das MediClin Herzzentrum Lahr. Das Ortenau Klinikum Lahr ist ein Akutkrankenhaus mit einem breiten Spektrum an medizinischen Fachbereichen, darunter Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Orthopädie. Es verfügt über rund 350 Betten und ist ein wichtiger Bestandteil der regionalen Gesundheitsversorgung. Ein Neubau des Ortenau Klinikums im Lahrer Westen ist geplant. Das Projekt sieht eine Fertigstellung bis 2030 vor. Bis zur Eröffnung des neuen Klinikums bleibt der bisherige Standort in Betrieb. Das Vorhaben hat erhebliche städtebauliche Auswirkungen für Lahr, da es eine moderne medizinische Infrastruktur schafft und zur städtischen Entwicklung beiträgt. Die Stadt plant dafür den Ausbau der verkehrstechnischen Anbindung, um die Erreichbarkeit für Notfälle und den allgemeinen Verkehr zu verbessern. Das MediClin Herzzentrum Lahr ist spezialisiert auf Herz- und Gefäßmedizin. Mit etwa 100 Betten bietet es modernste Diagnostik und Therapie, einschließlich komplexer Herzoperationen und interventioneller Kardiologie. Beide Einrichtungen sind essenziell für die medizinische Versorgung der Region und decken sowohl allgemeine als auch hochspezialisierte Behandlungen ab. Das Innenministerium Baden-Württemberg plant die Stationierung eines Rettungshubschraubers am Standort Lahr. Dieser Standort wurde ausgewählt, um die Rettungsversorgung in der Region zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Schnelle Erreichbarkeit von Notfallorten in ländlichen Gebieten und schwierigen Geländeverhältnissen des Schwarzwaldes. Der Rettungshubschrauber soll sowohl in - 51 - der Primärrettung (direkte Notfallversorgung) als auch im Sekundärtransport (Verlegung von Patienten zwischen Kliniken) eingesetzt werden. Die Stationierung wird eine wesentliche Ergänzung zur bestehenden Rettungsinfrastruktur darstellen und den Notfalltransport erheblich beschleunigen. Für die Risikobewertung des Einsatzgebiets der Feuerwehr Lahr spielen die Klinikstandorte in zweierlei Hinsicht eine Rolle. Einerseits stellen die Kliniken an sich besondere Objekte für die Planung der Gefahrenabwehr dar. Bei Eintritt eines Schadensereignisses kann das sonst baurechtlich vorausgesetzte Selbstrettungsprinzip der Gebäudenutzer nicht vollumfänglich angewendet werden. Insbesondere Patienten benötigen zur Flucht aus dem Gefahrenbereich Hilfe von Dritten. Auch durch medizinische Geräte und Einrichtungen sowie Labore oder Isolierstationen ergeben sich für die Einsatzplanung der Feuerwehr erhebliche Mehraufwände. Die Feuerwehr Lahr ist bei der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung von der unteren Katastrophenschutzbehörde des Ortenaukreises zu beteiligen. Andererseits ist durch die Bündelung und Spezialisierung sowie der zusätzlichen Errichtung eine Rettungshubschrauberstandortes mit einer Zunahme von Flugbewegungen durch Rettungshubschrauber zu rechnen. Für die künftige Sicherstellung des Brandschutzes am neuen Standort des Ortenau Klinikums ist zu prüfen, ob dies künftig betrieblich durch das Klinikum selbst abgebildet werden kann. Zumindest sollten bei der Planung die baulichen Voraussetzungen für den Brandschutz an einem Hubschrauberlandeplatz geprüft werden. Vorbild hierfür kann die Ausstattung der Hubschrauberlandeplätze am Universitätsklinikum Freiburg sein. Um auf Einsätze in Krankenhäusern vorbereitet zu sein, benötigt eine kommunale Feuerwehr, insbesondere eine Kommune wie Lahr mit 50.000 Einwohnern und einer freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, aus gutachterlicher Sicht spezielle Fähigkeiten und Ausrüstungen. Nachfolgend geben wir aus Sicht der Verfasser Handlungsempfehlungen für: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ausbildung und Schulung Technische Fähigkeiten Ausrüstung Einsatzplanung und -koordination Zusammenarbeit und Vernetzung Prävention und Vorbeugung - 52 - 1. Ausbildung und Schulung: • Spezielle Schulungen zu Evakuierungsplänen, medizinischer Infrastruktur und besonderen Risiken in Kliniken. • Schulung des horizontalen Evakuierungsprinzips aus einem betroffenen Brandabschnitt in einen sicheren Brandabschnitt. 2. Technische Fähigkeiten: • Erlernen von Techniken zur sicheren Brandbekämpfung in hochsensiblen Bereichen, wie Intensivstationen oder Operationssälen. • Erlernen von Techniken zur Rettung immobiler Personen 3. Ausrüstung: • Bereitstellung von Spezialausrüstung für den Einsatz in Krankenhäusern, z.B. Atemschutzgeräte und Löschmittel, die empfindliche Geräte schonen. 4. Einsatzplanung und -koordination: • Engmaschige Zusammenarbeit mit dem Klinikpersonal und der Krankenhausleitung, um eine effiziente Evakuierung sicherzustellen. 5. Zusammenarbeit und Vernetzung: • Verbindliche Kommunikationswege und regelmäßige Übungen zwischen Feuerwehr, Krankenhaus und Rettungsdiensten. 6. Prävention und Vorbeugung: • Durchführung regelmäßiger Brandschutzinspektionen und -übungen in Kliniken, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Präventionsmaßnahmen zu verstärken. Die Stadt Lahr ist im Feuerwehrgesetz § 3 aufgefordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, bedarf es einer Analyse der potenziellen Gefahren und Risiken, die unter anderem Aufgrund der Bevölkerungsstruktur, der geographischen Lage, der Flächennutzung sowie der vorhandenen Infrastruktur auftreten können. Um auf die Gefahren und Risiken in geeigneter Weise reagieren zu können, verfügt die Feuerwehr Lahr über entsprechende Fähigkeiten oder muss diese entwickeln. Das Kapitel Gefahrenanalyse untersucht im Nachfolgenden welche konkreten Gefahren und Risiken planungsrelevant bestehen und gibt Hinweise welche Fähigkeiten für die Gefahrenabwehr erforderlich sind. - 53 - 3.2 Löschwasserversorgung Art der Löschwasserversorgung Verteilung (Schätzwerte) ... durch Trinkwasserversorgung Gemäß DVGW 405 80% ... durch Brunnen 5% ... durch Zisternen/Löschwasserteiche 5% ... durch Entnahmestelle offenes Gewässer 10% Tabelle 3: Verteilung der Löschwasserversorgungsarten im Stadtgebiet Lahr Die Löschwasserversorgung durch das öffentliche Trinkwassernetz der Stadt Lahr ist grundsätzlich als gut und ausreichend zu bewerten. Außerhalb der Ortslagen befindlichen Objekte, wie beispielsweise landwirtschaftliche Außenanlagen (Aussiedlerhöfe, Ställe und Gehöfte) halten zum Teil zusätzliche Löschwasserbehälter oder Löschwasserteiche vor. In den Außenbereichen Langenhard und Gereut ist keine ausreichende Löschwasserversorgung vorhanden, insbesondere in den Aussiedlerhöfen in Sulz, Hugsweier und Kippenheimweiler. Um diese Defizite zu kompensieren, sollte der Einsatz von technischen Lösungen wie einem Abrollbehälter Wasser mit 8.000 Litern in Betracht gezogen werden. Für die Sicherstellung der 1. Eintreffzeit und ersten Maßnahmen an der jeweiligen Einsatzstelle wird künftig ein Löschgruppenfahrzeug 10 bei jeder Einsatzabteilung vorgehalten. Das Löschgruppenfahrzeug 10 sollte über mit mindestens 1.000 Liter Wasser besser 2.000 Liter Wasser verfügen. Der Stadt Lahr wird empfohlen zu prüfen, ob die Löschwasserversorgung gemäß den Richtwerten für den Löschwasserbedarf unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und Gefahr der Brandausbreitung nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.; Arbeitsblatt 405 im Stadtgebiet Lahr ausreichend ist oder ob künftige Verbesserungen erzielt werden können. - 54 - 3.3 Bewertung des Gefahrenpotentials Im Bundesland Hessen wurden zur Bewertung des Gefahrenpotentials für eine Stadt grundsätzliche Gefahrenstufen vordefiniert. Je nach fachlicher Einstufung der örtlichen Verhältnisse muss die Feuerwehr entsprechend künftig organisiert und ausgerüstet sein. Weil in Baden-Württemberg ein solches Papier nicht vorliegt, empfiehlt es sich, sich fachlich an Hessen zu orientieren. Bei Brandereignissen werden die folgenden Definitionen von Gefahrenstufen eingeführt: Gefahrenstufe B1 B2 B3 B4 Kennzeichnende Merkmale • Gebäude: höchstens 8 m Brüstungshöhe eines Aufenthaltsraumes • weitgehend offene Bauweise (keine oder nur dünne Besiedlung) • im Wesentlichen Wohngebäude • keine nennenswerten Gewerbebetriebe • keine baulichen Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung • Gebäude: höchstens 8 m Brüstungshöhe eines Aufenthaltsraumes • überwiegend offene Bauweise (teilweise Reihenbebauung) • überwiegend Wohngebäude (Wohngebiete) • einzelne kleinere Gewerbebetriebe, Handwerks- und Beherbergungsbetriebe • keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) • Gebäude: über 8 m Brüstungshöhe eines Aufenthaltsraumes, aber höchstens 22 m Fußbodenhöhe des höchsten Aufenthaltsraumes • offene und geschlossene Bauweise • Mischnutzung • im Wesentlichen Wohngebäude • kleinere bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) • Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang oder mit Werkfeuerwehr • landwirtschaftliche Betriebe mit Großställen • Gebäude: über 8 m Brüstungshöhe eines Aufenthaltsraumes, aber höchstens 22 m Fußbodenhöhe des höchsten Aufenthaltsraumes • zum überwiegenden Teil großflächig geschlossene Bauweise • Mischnutzung, u. a. mit Gewerbegebieten • große bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) • Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr Quelle: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Organisationsverordnung - FwOV) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport; Stand: 07.12.2021. - 55 - Feuerwehren (Feuerwehr- Bei technischen Hilfeleistungsereignissen werden die folgenden Definitionen von Gefahrenstufen eingeführt: Gefahrenstufe TH 1 TH 2 TH 3 TH 4 Kennzeichnende Merkmale • Gemeindestraßen • kleine Handwerksbetriebe • kleine Gewerbebetriebe • Kreis- und Landesstraßen • kleine Gewerbebetriebe • größere Handwerksbetriebe • Bundesstraßen • größere Gewerbebetriebe oder Schwerindustrie • vierspurige Bundesstraßen • zugewiesene Einsatzbereiche auf Verkehrswegen • Schwerindustrie Quelle: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Organisationsverordnung - FwOV) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport; Stand: 07.12.2021. Feuerwehren (Feuerwehr- Bei Gefahrgutereignissen werden die folgenden Definitionen von Gefahrenstufen eingeführt: Gefahrenstufe ABC 1 Kennzeichnende Merkmale A – kein genehmigungspflichtiger Umgang mit radioaktiven Stoffen, Bereiche mit radioaktiven Stoffen, die der Gefahrengruppe IA nach FwDV 500 zuzuordnen sind, B – keine Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umgehen, Bereiche mit biologischen Stoffen, die der Gefahrengruppe IB nach FwDV 500 zuzuordnen sind, ein Bereich oder wenige Bereiche mit biologischen Stoffen, die der gefahrengruppe IIB nach FwDV 500 zuzuordnen sind, C – kein bedeutender Umgang mit C-Gefahrstoffen, Bereiche mit C-Gefahrstoffen, die der Gefahrengruppe IC nach FwDV 500 zuzuordnen sind, ein Beriech oder wenige Bereiche mit C-Gefahrenstoffen, die der gefahrengruppe IIC nach FwDV 500 zuzuordnen sind. ABC 2 A – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die Gefahrengruppe IIA eingestuft sind B – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die Gefahrengruppe IIB eingestuft sind C – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die in geringem Umfang mit C-Gefahrstoffen umgehen. Lagerung von Gefahrstoffen mit geringem Gefahrenpotenzial (keine Chemikalienlager) ABC 3 A – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die Gefahrengruppe IIIA eingestuft sind B – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die Gefahrengruppe IIIB eingestuft sind C – Anlagen oder Betriebe vorhanden, die in mittlerem oder großem Umfang mit CGefahrstoffen umgehen. Chemikalienhandlungen oder -lager Quelle: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Organisationsverordnung - FwOV) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport; Stand: 07.12.2021. - 56 - Feuerwehren (Feuerwehr- Bei Wasserrettungsereignissen Gefahrenstufen eingeführt: Gefahrenstufe werden die folgenden Definitionen von Kennzeichnende Merkmale W1 W2 W3 • keine nennenswerten Gewässer vorhanden • kleinere Bäche • größere Weiher, Badeseen • Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt • Flüsse oder Seen mit gewerblicher Schifffahrt • zugewiesene Einsatzbereiche auf Bundeswasserstrassen • Flusshäfen oder Hafenanlagen Quelle: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FeuerwehrOrganisationsverordnung - FwOV) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Stand: 07.12.2021. Bewertung Basierend auf den oben dargestellten Gefahrenstufen wird in den folgenden Kapiteln des ‚Feuerwehrbedarfsplan‘ die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Lahr anhand der fachlichen Einstufung zur Sicherstellung der verpflichteten Schutzziele für das ‚gesamte‘ Stadtgebiet getroffen: Einsatzarten Gefahreneinstufung Brandschutz B4 Technischen Hilfeleistung TH 4 ABC 3*1 Gefahrgut W 2*2 Wasserrettung Tabelle 4: Bewertung des Einsatzgebiets Lahr auf sein Risiko *1 Die Einstufung nach ABC 3 erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Unternehmen / Betriebe: Schaeffler, Grohe, Galvanoforum und Chemie Uetikon (CU) *2 Die Einstufung nach W 2 erfolgt auf der Grundlage des vorhandenen Sees in Kippenheimweiler. Die Einsatzabteilung Kippenheimweiler verfügt zusammen mit der Fachgruppe Wasser über zwei Boote. Die erfassten Gewerbebetriebe und die „größten“ Gefahrenpotentiale, die daraus hervorgehen liegen im Stadtteil Lahr (Innenstadt/Kernstadt). Aus dieser fachlichen Sicht heraus, muss für die Einhaltung der Schutzziele eine entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr bei der Einsatzabteilung Lahr (LZ 1- LZ 2) und im Hauptamt vorgehalten werden. - 57 - Die Stadtteile Reichenbach, Hugsweier und Langenwinkel bestehen unter anderem aus Gewerbe- und Industriebetrieben. Dies bedeutet ein größeres Gefahrenpotential liegt vor. Für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit sollte deshalb je ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vorgehalten werden. Die weiteren Stadtteile bestehen größtenteils aus Wohngebieten und haben ein niedrigeres Gefährdungspotential. Es wird eine Betrachtung der Gefahrenstufe für die Schutzbereiche Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Gefahrgut für die einzelnen Stadtteile durchgeführt und die Mindestanforderungen der Einsatzfahrzeuge definiert. Mindestanforderung Gefahrenstufe für den Schutzbereich: Einsatzfahrzeuge Stadtteile Brandschutz Technische WasserGefahrgut Hilfeleistung rettung HLF 20, DLK 23/12, LF 10, WLF HLF 10, WLF (HLF20 vorgesehen) Lahr B4 TH 4 ABC 3 W2 Hugsweier + Langenwinkel B4 TH 3 ABC 3 W1 Kippenheimweiler B3 TH 2 ABC 1 W2 LF 10 Kuhbach B3 TH 2 ABC 1 W1 LF 10 Mietersheim B3 TH 2 ABC 1 W1 LF 10 Reichenbach B3 TH 3 ABC 1 W1 HLF 10 Sulz B3 TH 2 ABC 1 W1 LF 10 Tabelle 5: Detailliertere Bewertung des Risikos der einzelnen Stadtteile Die Einsatzabteilung Lahr kann die geforderte 1. Eintreffzeit von 10 Minuten mit mindestens neun Einsatzkräften einhalten. Die Einsatzabteilung Lahr sollte grundsätzlich bei jeder Alarmierung, die eine zeitkritischen Einsatz parallel mit alarmiert werden (Hinweis: In der derzeit gültigen Alarm- und Ausrückeordnung ist dies - 58 - bereits Werktags von 06:00 Uhr – 18:00 Uhr berücksichtigt). Eine weitere Parallelalarmierung von Einsatzabteilungen sollte stattfinden - dies insbesondere tagsüber gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung. Bei den weiteren sieben Einsatzabteilungen sind für die 1. Eintreffzeit mindestens sechs Einsatzkräfte in 10 Minuten an der Einsatzstelle ausreichend. Für die Einhaltung des 2. Schutzziels sollten nach 15 Minuten neun weitere Einsatzkräfte an der Einsatzstelle an jedem Ort in Stadtgebiet Lahr sein. Um dieses Schutzziel/Eintreffzeit einzuhalten, wird grundsätzlich die Einsatzabteilung Lahr parallel mit alarmiert. Beim Ausfall, beispielsweise einer Reparatur, eines Einsatzfahrzeuges sollte auch gewährleistet sein, dass ein Ersatzfahrzeug für den jeweiligen Standort bereitgestellt wird. Einsatzfahrzeuge Der Brandschutz und die Technische Hilfeleistung muss eigenständig zu jeder Zeit im Stadtgebiet Lahr durch die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr gewährleistet sein. Die besondere Stellung der Einsatzabteilung Lahr als Stützpunktfeuerwehr mit zusätzlichen Aufgaben in den Bereichen der Überlandhilfe im Landkreis Ortenau und des Katastrophenschutzes muss hierbei jedoch ebenfalls berücksichtigt werden. Aus fachlicher Sicht muss jeder Standort der Freiwilligen Feuerwehr Lahr über ein wasserführendes Einsatzfahrzeug verfügen. Für die Sicherstellung des Grundschutzes in der Stadt Lahr und zur Erledigung aller Aufgaben werden derzeit die folgenden Einsatzfahrzeuge vorgehalten: Einsatzabteilung Lahr Für den Brandeinsatz, Technische Hilfeleistungseinsatz und Gefahrguteinsatz sollte die Einsatzabteilung Lahr über mindestens zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 20, zwei Tanklöschfahrzeug 24/50 und eine Drehleiter DLK 23-12 verfügen. Für die Durchführung der technischen Hilfe werden zwei Wechselladerfahrzeuge mit dem Abrollbehälter Rüst, Abrollbehälter ABC/A, Abrollbehälter Transport und mobiler Großlüfter vorgehalten. Für weitere Technische Hilfeleistungseinsätze wird ein Kleineinsatzfahrzeug vorgehalten. - 59 - Für den Gefahrguteinsatz wird ein Dekontaminationsfahrzeug P vorgehalten. Zur Sicherstellung der Einsatzleitung und Führungsunterstützung werden zwei Kommandowagen und ein Einsatzleitwagen ELW 2 vorgehalten. Die Nutzung des Kommandowagen ist beispielsweise für den Einsatzführungsdienst „Einsatzleiter vom Dienst“ (EvD) und „B-Dienst“ notwendig. Für den Personaltransport, Dienstfahrten zu Lehrgängen usw., sowie zum Verwenden der vorhandenen Feuerwehranhänger werden mindestens zwei Mannschaftstransportwagen MTW vorgehalten. Einsatzabteilung Hugsweier + Langenwinkel (West) Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Löschgruppenfahrzeug KatS, zwei Staffellöschfahrzeuge, ein Wechselladerfahrzeug WLF mit den Abrollbehältern Schlauch, Sonderlöschmittel, Notfallstation und ein Mannschaftstransportwagen vorgehalten. Einsatzabteilung Kippenheimweiler Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Staffellöschfahrzeug und Boot vorgehalten. Einsatzabteilung Kuhbach Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Staffellöschfahrzeug und ein Mannschaftstransportwagen vorgehalten. Einsatzabteilung Mietersheim Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Staffellöschfahrzeug und ein Erkundungskraftwagen (Bund) vorgehalten. Einsatzabteilung Reichenbach Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Löschgruppenfahrzeug 16/12, Staffellöschfahrzeug und ein Lastkraftwagen vorgehalten. Einsatzabteilung Sulz Zur Sicherstellung des Brandschutzes wird ein Löschgruppenfahrzeug 8/6 und ein Mannschaftstransportwagen MTW vorgehalten. - 60 - 4. Schutzziele Der Gesetzgeber hat kein konkretes Schutzziel definiert, da der Brandschutz eine originäre Aufgabe der Gemeinden und Städte darstellt und dementsprechend die Festlegung der Schutzziele in kommunaler Eigenverantwortung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgt. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium Baden-Württemberg Definitionen von Schutzzielen für Feuerwehren erarbeitet, die auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und den AGBFEmpfehlungen entsprechen. Die Feuerwehr Lahr hat sich daher bei der nachfolgenden Konzeption der Schutzziele an das Dokument „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg orientiert. Aufgrund der oben beschriebenen spezifischen Gegebenheiten in der Stadt Lahr sind Schutzziele in kommunaler Eigenverantwortung an die örtlichen Verhältnisse festzulegen. 4.1 Personalbedarf Nach den allgemeinen Erfahrungswerten ist eine ausreichende Personalstärke gewährleistet, wenn die vorhandenen Fahrzeugsitzplätze (Funktionen) drei- bis vierfach besetzt werden können (vergleiche § 3 FwG BW Rn8 Kommentar zum FwG BW, Schäfer/Hildinger/Rosenauer, 4.Auflage). Der Faktor der Ausfallreserve ergibt sich aus dem Verhältnis: Anzahl Abteilungsangehörige zu der Anzahl Funktionen auf den Einsatzfahrzeugen. Zur Realisierung und sicheren Erreichung der Schutzziele muss der Soll-Bedarf an zu alarmierenden Einsatzkräften festgestellt werden. In der Regel wird davon ausgegangen, dass bei einem Einsatz: a) in der Nacht, an Feiertagen oder am Wochenende im Mittel ca. 50 % bis 70 % der alarmierten Einsatzkräfte ins Feuerwehrhaus kommen und sich einsatzbereit melden. Hier ist eine Personalreserve von 200 % (Faktor 2) anzusetzen b) während der Arbeitszeit (Mo.-Fr. 07.00 Uhr-18:00 Uhr) im Mittel ca. 30 bis 40 % der alarmierten Einsatzkräfte ins Feuerwehrhaus kommen und sich einsatzbereit melden. Hier ist eine Personalreserve von 300 % (Faktor 3) anzusetzen Diese Werte entsprechen den Erfahrungen in der Praxis. - 61 - Berechnungsgrundlage (Voraussetzung: Fahrzeugsitzplätze = Funktion) Nachts, feiertags oder Wochenende: Funktion x 2 (Personalreserve 200 %) = Personalbedarf Tageszeit/Arbeitszeit: Funktion x 3 (Personalreserve 300 %) = Personalbedarf Funktionen nach benötigte Planziele 10 min. 15 min. Funktionen zu alarmierendes Personal "Nachts" mit Faktor 2 "Arbeitszeit" mit Faktor 3 Standardbrand 9 (6) 9 18 36 54 Standardbrand BMA 9 (6) 9 18 36 54 Standardbrand Sonderobjekte 17 8 25 50 75 Technische Hilfeleistung 6 9 15 30 45 Gefahrgut 6 9 15 30 45 Abbildung 12: Schutzziele nach Funktion und Personal Für die Stadtbezirke im Außenbereich wird bei den Schutzzielen „Standardbrand“ und Standardbrand Brandmeldeanlage“ die Forderung von 9 Funktionen in der 1. Eintreffzeit auf 6 Funktionen reduziert. Abweichungen im Personalbedarf Hochwasser, usw. sind möglich. durch - 62 - Großschadenlagen wie Unwetter, Nach den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr BadenWürttemberg wird gefordert, dass nach der Alarmierung: 1. Eintreffzeit nach 10 Minuten 9 Feuerwehrangehörige und 2. Eintreffzeit nach 15 Minuten weitere 9 Feuerwehrangehörige an der Einsatzstelle eintreffen. Die Praxis bei der Feuerwehr Lahr weicht hier jedoch ab. Zur Erfüllung der ersten Forderung, dem Eintreffen von 9 Einsatzkräften innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung (1. Eintreffzeit), ist folgendes für die Gestellung der notwendigen Einsatzkräfte vereinbart. Für die hauptamtlichen Einsatzkräfte sowie die Löschzüge 1 und 2 sollten gemäß den Anforderungen aus den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr“ 9 Funktionen in der 1. Eintreffzeit im Stadtgebiet - Kernstadt gewährleistet werden. Für die Löschzüge 3 bis 5 sollte eine Besetzung mit 6 Funktionen in der 1. Eintreffzeit ausreichen. Bei den Löschzügen 3 bis 5 kann eine Mannschaftsstärke von mindestens sechs Feuerwehrangehörigen nur durch Parallelalarmierungen mehrerer Einsatzabteilungen erreicht werden. Die geforderte Mindeststärke umfasst: einen Gruppenführer, einen Maschinisten, einen Atemschutztrupp und einen Wassertrupp. Durch die Umsetzung der Alarm- und Ausrückeordnung kommt es bei Bedarf zu einer Parallelalarmierung von mehreren Einsatzabteilungen und das Additionsverfahren garantiert dann die geforderten 18 Einsatzkräften in den Hinweisen der Leistungsfähigkeit des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. - 63 - 4.2 Eintreffzeiten Abbildung 13: Zeitketten Schutzziele der AGBF Bund / LFV BW 4.2.1 Eintreffzeit Standard-Brandeinsatz Abbildung 14: Eintreffzeit Standard-Brandeinsatz Die Eintreffzeit der Feuerwehr basiert auf der Tatsache, dass die Menschenrettung die zeitkritischste Maßnahme darstellt. Da Rauchgasintoxikationen bei Wohnungsbränden die mit Abstand häufigste Todesursache sind, kann die in einer wissenschaftlichen Studie ermittelte Reanimationszeitgrenze für Personen im Brandrauch als Orientierungswert herangezogen werden. - 64 - Diese Studie besagt, dass spätestens 13 Minuten nach Beginn der Rauchgasintoxikation mit der Reanimation angefangen werden muss, nach 17 Minuten geht die Überlebenschance gegen Null. Erst die Menschenrettung ... Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung auch die Brandbekämpfung ein entscheidender Faktor. Die mit der ersten Löscheinheit zur Einsatzstelle gebrachten 9 Funktionen (Gruppe 1/8) sind hierfür jedoch nicht ausreichend. Deshalb sind zusätzliche Einsatzkräfte notwendig. … dann die Brandbekämpfung Die nachrückenden Einsatzkräfte können später eintreffen. Der hierfür entscheidende zeitkritische Faktor ist der voraussichtliche Zeitpunkt einer schlagartigen Brandausbreitung: die Rauchgasdurchzündung (Flash-Over). Diese tritt ungefähr 20 Minuten nach Brandausbruch ein. Sie führt nicht nur zur schlagartigen Ausbreitung des Brandes, sondern auch zur schnellen und massiven Ausbreitung des Brandrauches. Durch diesen Flash-Over sind nicht nur die eingeschlossenen Personen, sondern auch die eingesetzten Feuerwehreinsatzkräfte erheblich gefährdet. Nach dem Eintreffen der ersten Einheiten müssen daher spätestens nach weiteren sechs Minuten alle zur Schadensbewältigung benötigten Einsatzkräfte an der Einsatzstelle verfügbar sein. - 65 - 4.2.2 Eintreffzeit Standard Hilfeleistung Abbildung 15: Eintreffzeit Standard- Hilfeleistung Die Eintreffzeiten bei der Standardhilfeleistung orientieren sich an den Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr und der notfallmedizinischen Versorgungsstrategie. Hierbei werden die im Rettungsdienstgesetz beziehungsweise im Rettungsdienstplan vorgegebenen Eintreffzeiten und die für die notfallmedizinische Erstversorgung erforderliche Zeit zugrunde gelegt. Der Rettungsdienst soll nach § 3 des Rettungsdienstgesetzes in maximal 12 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen. Da bei Unfällen, die eine technische Hilfeleistung notwendig machen, vor der notfallmedizinischen Versorgung oft erst der Zugang zum Verunfallten geschaffen werden muss, sollte die Feuerwehr mindestens zeitgleich mit dem Rettungsdienst eintreffen. Aus diesem Grund muss die Feuerwehr mit ihrer ersten Einheit spätestens zehn Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen. Die Feuerwehr führt immer die ersten beiden Phasen des Rettungsgrundsatzes durch: 1. Sichern und 2. Zugang schaffen. Danach führt der Rettungsdienst die notfallmedizinischen Maßnahmen durch. Sollte der Zugang zum Verunfallten schon geschaffen sein, bevor der Rettungsdienst an der Einsatzstelle eintrifft, führt die Feuerwehr auch die dritte Phase des Rettungsgrundsatzes mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durch: 3. die lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen. An den möglichen Aufgaben der ersten beiden beziehungsweise der ersten drei Phasen des Rettungsgrundsatzes orientiert sich auch die Zuordnung der Einsatzmittel. Diese Aufgaben können von jeder Feuerwehr durchgeführt werden. Nach der notfallmedizinischen Erstversorgung bzw. nach der Durchführung der - 66 - lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen folgt die vierte Phase des Rettungsgrundsatzes, das: 4. Befreien. Das Befreien der verunfallten Person wird in Abstimmung mit dem Rettungsdienst nach den Grundsätzen der patientenorientierten Rettung durchgeführt. Da für das Befreien meist eine umfangreichere Geräteausstattung und auch größere Einsatzfahrzeuge notwendig beziehungsweise vorteilhaft sind, im Gegenzug aber eine größere Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen akzeptiert werden kann, wird eine zweite Eintreffzeit für die hierfür notwendigen, weiteren Einheiten festgelegt. Die Zeitspanne ergibt sich aus der Zeit, die zur Durchführung der lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen, beziehungsweise der notfallmedizinischen Erstversorgung benötigt wird. Angesetzt werden hierfür zehn Minuten. Daraus ergibt sich, dass spätestens 20 Minuten nach der Alarmierung eine Einheit an der Einsatzstelle eintreffen muss, die die üblicherweise zum Befreien notwendigen Geräte mitführt. Im Interesse einer optimalen Patientenversorgung und vor allem, weil zum Schaffen eines Zugangs zum Verletzten der Einsatz von Spreizern und Schneidegeräte häufig hilfreich und notwendig ist, sollte bereits 15 Minuten nach der ersten Alarmierung ein Hilfeleistungssatz an der Einsatzstelle verfügbar sein. Dies gilt überall dort, wo aufgrund der Verkehrssituation mit einer durchschnittlichen Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen gerechnet werden muss. - 67 - 4.3 Definition der Schutzziele 4.3.1 Allgemeines Im Rahmen der Schutzzieldefinition werden aus den Bereichen Brandeinsätze, Hilfeleistungseinsätze und Gefahrguteinsätze Schutzziele definiert. Die Schutzziele beschreiben den Soll-Zustand der zukünftigen Feuerwehrarbeit. Die Schutzzieldefinition umfasst neben dem Personaleinsatz auch den Einsatz von Fahrzeugen und Geräten. Die Feuerwehr Lahr leistet im Jahr bei ca. 600 bis 800 Einsätzen Hilfe mit steigender Tendenz. Je nach Anzahl der Einsätze durch Unwetter und Sturmschäden schwankt diese Zahl. Nach der Alarmierung ist die Ausrückezeit für das erste Einsatzfahrzeug im Mittel fünf Minuten. In der Folge verbleiben fünf Minuten für die Fahrzeit zur Einsatzstelle. Die zeitkritischen Einsätze mit beispielsweise der Menschenrettung müssen ausgewertet werden für das Erreichen des Schutzziels, das heißt für die 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit. 4.2.2 Erläuterungen Funktionen, Ausrückestärke und Aufgaben Funktionen Gruppenführer 1.Löschfahrzeug Maschinist Angriffstrupp Wassertrupp Anzahl Aufgaben im Brandeinsatz 1 Unterstützt bei der Erkundung des Schadenschwerpunktes (Zugang, Rauchgrenze, ...), Durchführung der Menschenrettung/Brandbekämpfung, führt ihr/ihm unterstellte Trupps, verantwortlich für die Atemschutzüberwachung ihr/ihm unterstellter Trupps 1 Fahrer/-in des ersten Hilfeleistungslöschfahrzeuges, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am Fahrzeug 2 Durchführung der Menschenrettung, trägt Umluft unabhängige Atemschutzgeräte, Vornahme des ersten C-Rohres 2 Stellt die Wasserversorgung sicher, bringt Gerätschaften vor, wird weiterer Angriffstrupp oder Sicherheitstrupp, In Stellung bringen des Be- und Entlüftungsgerätes - 68 - 1 Erkundet die Anleitermöglichkeit am Einsatzobjekt und stellt die Einsatzbereitschaft her, Rettung bedrohter Personen am Fenster 1 Fahrer/-in der Drehleiter, bedient die Drehleiter 1 Bedient den Drehleiterkorb und bringt Anbauteile an 9 10 Minuten nach der Alarmierung der Einsatzkräfte. 1 Unterstützt bei der Erkundung der Gebäuderückseite, Durchführung der Menschenrettung/Brandbekämpfung über einen zweiten Weg, sofern kein eigenständiger anderer Einsatzauftrag: Logistik, führt ihr/ihm unterstellte Trupps, koordiniert die Wasserversorgung 1 Fahrer/-in des zweiten Hilfeleistungslöschfahrzeuges hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am Pumpenbedienstand durch 2 Durchführung der Menschenrettung über einen zweiten Weg, trägt Umluft unabhängiges Atemschutzgeräte, Vornahme des zweiten C-Rohres Wassertrupp 2 Stellt die Wasserversorgung sicher, bringt Gerätschaften vor, wird weiterer Angriffstrupp oder Sicherheitstrupp Sonderfunktionen 3 Tätigkeiten je nach Sonderfahrzeug Summe der Funktionen 18 Fahrzeugführer Drehleiter Drehleiter Maschinist Drehleiter Korbbediener Drehleiter Summe der Funktionen Gruppenführer 2.Löschfahrzeug Maschinist Angriffstrupp Sonderfahrzeug 15 Minuten nach der Alarmierung der Einsatzkräfte. Abbildung 16: Funktionen, Ausrückestärken und Aufgaben - 69 - 4.3.2 Schutzzieldefinition Definition - 1. Schutzziel: Freiwillige Feuerwehr „Innenstadt“ ➢ In 10 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort mit 9 Funktionen (1. Eintreffzeit) Die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Innenstadtlöschzüge müssen bei der 1. Eintreffzeit nach maximal 10 Minuten mit mindestens 9 Funktionen an der Einsatzstelle sein. tagsüber von 06:00 Uhr - 18:00 Uhr: In diesem Zeitraum sollten 6 Funktionen durch das Hauptamt im ersten Löschgruppenfahrzeug und 3 Funktionen in einem weiteren Einsatzfahrzeug (DLK oder AB Rüst) durch das Ehrenamt zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit an der Einsatzstelle sein. Abbildung 17: 1. Schutzziel Innenstadt - 70 - Definition - 2. Schutzziel: Freiwillige Feuerwehr „Innenstadt“ ➢ 15 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort mit 18 Funktionen (1. Eintreffzeit) Nach weiteren 5 Minuten, das heißt nach insgesamt 15 Minuten für die 2. Eintreffzeit müssen weitere 9 Funktionen an der Einsatzstelle sein (Löschgruppenfahrzeug, Besatzung: Ehrenamt und Sonderfahrzeug, Besatzung: Ehrenamt). Abbildung 18: 2. Schutzziel Innenstadt - 71 - Definition - 1. Schutzziel: ➢ Freiwillige Feuerwehr „Stadtbezirke“ 10 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort mit 6 Funktionen (1. Eintreffzeit) Für die Stadtbezirke von Lahr (Löschzüge 3 bis 5) gilt, dass bei der 1. Eintreffzeit das erste Einsatzfahrzeug (künftig: Löschgruppenfahrzeug 10) innerhalb von 10 Minuten mit mindestens 6 Funktionen (Besatzung: Ehrenamt) an der Einsatzstelle sein muss. Abbildung 19: 1. Schutzziel Außen-Stadtbezirke - 72 - Definition - 2. Schutzziel: ➢ Freiwillige Feuerwehr „Stadtbezirke“ 15 Funktionen, 15 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort (2. Eintreffzeit) Im Zeitraum von 06:00 Uhr – 18:00 Uhr werktags muss ein Löschgruppenfahrzeug mit 6 Funktionen (Hauptamt), eine Drehleiter 23/12 oder Abrollbehälter Rüst mit 3 Funktionen (Ehrenamt) und ein weiteres Löschgruppenfahrzeug mit 6 Funktionen (Ehrenamt) an der Einsatzstelle sein um die 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit einzuhalten. Abbildung 20: 2. Schutzziel Außen-Stadtbezirke - 73 - 4.3.3 Standard Brandeinsatz In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg wird ein Standardbrand (z.B. Wohnungsbrand in einem Obergeschoss) als zeitkritisches Ereignis beschrieben. Definition: o Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit zwei Obergeschossen o durch den Brand sind Menschen in Obergeschossen unmittelbar gefährdet o die baulichen Rettungswege (Treppenhaus, Flure) sind verraucht Schutzziel für diesen Standardbrand ist: 1) Eintreffen der ersten 6 (9) Funktionen (Staffel 1/5 (+ Trupp 1/2) innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung 2) Eintreffen weiterer 9 Funktionen (Staffel 1/5; Trupp 1/2) innerhalb von 15 Minuten nach Alarmierung Jede Einsatzabteilung der Feuerwehr Lahr ist durch die Vorhaltung eines Löschfahrzeuges in der Lage Erstmaßnahmen durchzuführen. - 74 - Durchführung der Menschenrettung, trägt Atemschutzgeräte, Vornahme des ersten C-Rohres. Durchführung der Menschenrettung über einen zweiten Weg, trägt Atemschutzgeräte, Vornahme des zweiten C-Rohres. Unterstützt bei der Erkundung des Schadenschwerpunktes (Zugang, Rauchgrenze, ...), Durchführung der Menschenrettung/Brandbekämpfung , führt ihr/ihm unterstellte Trupps, verantwortlich für die Atemschutzüberwachung ihr/ihm unterstellter Trupps. Stellt die Wasserversorgung sicher, bringt Gerätschaften vor, wird weiterer Angriffstrupp oder Sicherheitstrupp, Instellungbringen des Be- und Entlüftungsgerätes. Fährt das erste Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am Pumpenbedienstand durch. Stellt die Wasserversorgung sicher, bringt Gerätschaften vor, wird weiterer Angriffstrupp oder Sicherheitstrupp. Unterstützt bei der Erkundung der Gebäuderückseite, Durchführung der Menschenrettung/Brandbekämpfung über einen zweiten Weg, sofern kein eigenständiger anderer Einsatzauftrag: Logistik, führt ihr/ihm unterstellte Trupps, koordiniert die Wasserversorgung. Fährt das zweite Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am Pumpenbedienstand durch. Erkundet die Anleiterbereitschaft am Objekt und stellt die Einsatzbereitschaft her, Rettung bedrohter Personen am Fenster und/oder Vornahme eines Löschrohrs. Trägt die Gesamtverantwortung des Einsatzes, erkundet umfassend, trifft operativ.taktische Einsatzentscheidungen, ordnet dem Raum, ist für die Sicherheit der Einsatzkräfte verantwortlich, führt die ihm unterstellten Fahrzeugführer. - 75 - 4.3.4 Standard-Brandmeldeanlage Aufgrund der Brandfrüherkennung und sofortigen Alarmierung durch die Brandmeldeanlage wird bei diesem Schutzziel grundsätzlich das gleiche Verfahren wie unter Punkt 4.2.1 Standardbrand angewandt. Aufgrund der frühzeitigen Alarmierung ist jedoch das Eintreffen von 6 weiteren Funktionen innerhalb 10 Minuten nach Alarmierung als ausreichend anzusehen. Definition: o Die automatisierte Alarmierung der Feuerwehr durch eine Brandmeldeanlage Schutzziel für den Einsatz bei einer Brandmeldeanlage: 1) Eintreffen der ersten 6 Funktionen (Staffel 1/5 (+ Trupp 1/2) innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung 2) Eintreffen weiterer 9 Funktionen (Staffel 1/5; Trupp 1/2) innerhalb von15 Minuten nach Alarmierung Derzeit sind im Einsatzgebiet der Feuerwehr Lahr ca. 140 Brandmeldeanlagen vorhanden. Aufgrund der steigenden Anforderungen für die Betriebe ist nicht ausgeschlossen, dass künftig weitere Betriebe über eine Brandmeldeanlage verfügen werden. Des Weiteren ist seit dem 01.01.2015 eine Rauchmelderpflicht* eingeführt. Rauchmelder können gemäß dem Schutzziel "Standardbrand" oder "Brandmeldeanlage" in der Alarm- und Ausrückeordnung bedient werden. - 76 - *Landesbauordnung für Baden –Württemberg (LBO), § 15 Brandschutz, Absatz 7, Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg vom 11.11.2014 (GABl.S.501), in Kraft getreten am 01.03.2015 Brandmeldezentrale Durchführung der Menschenrettung, trägt Atemschutzgeräte, Vornahme des ersten C-Rohres. Stellt die Wasserversorgung sicher, bringt Gerätschaften vor, wird weiterer Angriffstrupp oder Sicherheitstrupp, In Stellung bringen des Beund Entlüftungsgerätes. Unterstützen bei der Erkundung des Schadenschwerpunktes (Zugang, Rauchgrenze, ...), Durchführung der Menschenrettung/Brandbekämpfung, führen unterstellte Trupps, sind verantwortlich für die Atemschutzüberwachung der unterstellten Trupps. Führt die Menschenrettung trägt Atemschutzgeräte und führt die Kontrolle der Rettungswege durch. Stellt die Wasserversorgung sicher, bringt Gerätschaften vor, wird weiterer Angriffstrupp oder Sicherheitstrupp, In Stellung bringen des Beund Entlüftungsgerätes. Trägt die Gesamtverantwortung des Einsatzes, erkundet umfassend, trifft operativ.-taktische Einsatzentscheidungen, ordnet dem Raum, ist für die Sicherheit der Einsatzkräfte verantwortlich, führt die ihm unterstellten Fahrzeugführer. Fährt das erste Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am Pumpenbedienstand durch. Erkundet die Anleiterbereitschaft am Objekt und stellt die Einsatzbereitschaft her, Rettung bedrohter Personen am Fenster und/oder Vornahme eines Löschrohrs. Fährt das zweite Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am Pumpenbedienstand durch. - 77 - 4.3.5 Standard Sonderobjekt Als Sonderobjekte werden mittels Brandmeldeanlage abgesicherte Objekte eingestuft, in denen besonders hilfsbedürftigen Betroffenen (z.B. Altenheime, Kinderheime, Pflegeheime, Blindenheim, Kliniken) untergebracht sind und bei denen davon auszugehen ist, dass das Selbstrettungskonzept nicht aus eigener Kraft durchgeführt werden kann, sondern zur Menschenrettung ein erhöhter Personalaufwand durch die Feuerwehr erforderlich ist. Die Zuordnung der Objekte ist im Zweifel durch eine Einzelfallprüfung festzulegen. Um eine schnelle und zielgerichtet Intervention einzuleiten, empfiehlt sich die Anwendung der Stoßtrupp Taktik (vgl „Hochhausbrandbekämpfung“, Florentin von Kaufmann, Kohlhammer, 2019). Das Stoßtrupp-Prinzip lässt sich in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen anwenden, das heißt eine komplette Staffel bestehend aus dem Fahrzeugführer (Gruppenführer) sowie dem Angriffstrupp und dem Wassertrupp gehen sofort zum Brandherd vor. Das Ziel ist den Brand zu lokalisieren und eine erste Brandbekämpfung einzuleiten. Gleichzeitig wird durch gezielte Erkundung die Evakuierung eingeleitet und gefährdete Personen geschützt und gerettet. Die zügige Intervention minimiert Rauch- und Brandausbreitung. Die nachrückenden Einsatzkräfte können dann gezielt die Evakuierung und Brandbekämpfung durchführen. Dieses Schutzziel soll abweichend vom Standardbrand in einem Wohnhaus aus zwei eigenständigen Staffeln zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit zur Durchführung der Menschenrettung bestehen. Für die Einhaltung der 2. Eintreffzeit sollte eine weitere, dritte Staffel zur Brandbekämpfung zur Verfügung stehen. Bei einem Brandereignis in einem Sonderobjekt ist mit einem erhöhten Koordinationsaufwand für die Einsatzleitung zu rechnen. Aus diesem Grund sollte neben einem Zugführer mit einem Zugtrupp ein Verbandsführer mit einem Führungsassistenten innerhalb der 2. Eintreffzeit zur Verfügung stehen. - 78 - 1. Schutzziel (1. Eintreffzeit) ELW 1 Zugführer mit Zugtrupp HLF 20/DLK Staffel/Trupp LF 20/LF 10 Staffel 0/1/0/2 3 0/0/2/12 14 2. Schutzziel ( 2. Eintreffzeit) KdoW Verbandsführer + Führungsassistent 1/0/0/1 2 HLF 20/LF 10 Staffel 0/0/1/5 6 1/1/3/20 25 Personalstärke insgesamt: Abbildung 21: Standarteinsatz Sonderobjekte - Personalstärke Regelung Einsatz „Sonderobjekte“ Feuerwehr Lahr Alarm- und Ausrückeordnung Bei einer Alarmierung „Sonderobjekt“ werden bei der Feuerwehr Lahr grundsätzlich zwei voneinander, unabhängige Löschzüge alarmiert. Der Innenstadt Löschzug 1 und je nach Örtlichkeit der Schadensstelle der Löschzug 3 oder Löschzug 4 oder Löschzug 5. Der Innenstadt Löschzug 2 verbleibt als Rückfallebene für Paralleleinsätze am Standort Innenstadt Lahr. - 79 - 4.3.6 Standard technische Hilfeleistung In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg wird eine Standardhilfeleistung als eine Schadenlage (z.B. Verkehrsunfall) beschrieben, wie sie in jeder Stadt vorkommen kann. Definition: o Unfall mit einer verletzten Person o Person ist eingeklemmt o Kraft- bzw. Betriebsstoff tritt aus Schutzziel für dieses Ereignis ist: 1) Eintreffen der ersten 6 Funktionen (Staffel 1/5) innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung 2) Eintreffen weiterer 9 Funktionen (Staffel 1/5; Trupp 1/2) innerhalb von 15 Minuten nach Alarmierung Die Löschzüge der Lahrer Innenstadt (LZ 1- LZ 2) verfügen über zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) und ist spezialisiert für die technische Rettung. Die Forderung in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr werden umgesetzt, dass bei jedem Verkehrsunfall mindestens zwei hydraulische Hilfeleistungssätze vor Ort sind. Ein weiterer Hilfeleistungssatz wird durch den Abrollbehälter Rüst gestellt. Die empfohlene Ausrückefolge der Einsatzfahrzeuge gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung bei der Feuerwehr Lahr ist: 1. 2. 3. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF Abrollbehälter Rüst Löschgruppenfahrzeug LF - 80 - Unterstützt bei der Erkundung eines Schadenschwerpunktes (falls vorhanden). Sofern kein eigenständiger anderer Einsatzauftrag: Sicherheit und Logistik, führt ihm unterstellte Trupps, sichert die Einsatzstelle, Nachführung von Einsatzgeräten. Erste Sicherung der Einsatzstelle gegen Gefahren und Sicherstellung des Brandschutzes. Unterstützt bei der Erkundung des Schadenschwerpunktes (Zugang, technische Rettungsmöglichkeiten), Durchführung der technischen Rettung, führt ihm unterstellte Trupps. Durchführung der Rettung mit technischem Gerät über zweite Seite und zusätzliche Aufgabenerledigung. Durchführung der Rettung mit technischem Gerät, führt lebenserhaltende Maßnahmen am Patienten durch, Unterstützung des Rettungsdiensts bei der Versorgung. Bereitstellung und Aufbau der Rettungsgeräte und Unterbaumaterialien. Fährt das erste Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte am Fahrzeug. Fährt das zweite Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte. Unterstützt und führt zusätzliche Sicherungsmaßnahme und Aufgaben durch. Trägt die Gesamtverantwortung des Einsatzes, erkundet umfassend, trifft operativ.-taktische Einsatzentscheidungen, ordnet dem Raum, ist für die Sicherheit der Einsatzkräfte verantwortlich, führt die ihm unterstellten Fahrzeugführer. - 81 - 4.3.7 Standard Gefahrguteinsatz In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg wird ein Gefahrguteinsatz als eine Schadenlage beschrieben, wie sie in jeder Stadt vorkommen kann. Definition: o Unfall mit Austritt von Gefahrstoffen o Person ist betroffen Schutzziel für dieses Ereignis ist: 1) Eintreffen der ersten 6 Funktionen (Staffel 1/5) innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung 2) Eintreffen weiterer 9 Funktionen (Staffel 1/5; Trupp 1/2) innerhalb von 15 Minuten nach Alarmierung Für diese Art von Einsätzen ist die Feuerwehr Lahr im Kreiskonzept des Landkreises Lahr mit eingebunden. Bei einem Gefahrguteinsatz können durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr Lahr Erstmaßnahmen eigenständig durchgeführt werden. Das vorgehaltene Löschgruppenfahrzeug sollte über die Ausrüstung zur Einhaltung der GAMS-Regel verfügen. Der Gefahrgutzug kommt von der Feuerwehr Lahr. Die geforderten 25 Minuten, wie in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg gefordert können eingehalten werden. - 82 - Rüstet sich mit der erweiterten Schutzausrüstung aus und geht bei Bedarf sofort zur Menschenrettung vor, sonst übernimmt er den ABC-Ersteinsatz (Abdichten, Auffangen, Löschen, technische Hilfeleistung). Sicherheitstrupp für den Angriffstrupp mit erweiterter Schutzausrüstung. Unterstützt bei der Erkundung, ihm unterstellt sind die Einsatzkräfte innerhalb des Gefahrenbereichs. Unterstützt die Trupps bei der Ausrüstung, markiert den festgelegten Gefahrenbereich und stellt die notwendigen Geräte an der Grenze zum Gefahrenbereich bereit. Fährt das erste Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte am Fahrzeug. Baut die Notdekontamination auf. Überwacht die Bereitstellung der Sonderausrüstung und ist verantwortlich für die Notdekontamination. Fährt das zweite Hilfeleistungslöschfahrzeug, hilft bei der Entnahme von Gerätschaften und bedient die festeingebauten Geräte (zum Beispiel Pumpe) am Fahrzeug, führt die Atemschutzüberwachung am Pumpenbedienstand durch. Unterstützt und führt zusätzliche Sicherungsmaßnahme und Aufgaben durch. Trägt die Gesamtverantwortung des Einsatzes, erkundet umfassend, trifft operativ.-taktische Einsatzentscheidungen, ordnet dem Raum, ist für die Sicherheit der Einsatzkräfte verantwortlich, führt die ihm unterstellten Fahrzeugführer. - 83 - 4.4 Einsatzleitung Die Leitung eines Einsatzes obliegt nach § 27 Feuerwehrgesetz des Landes BadenWürttemberg dem Feuerwehrkommandanten des Einsatzortes. Er ist technischer Einsatzleiter und hat bei der Bekämpfung von Schadensfällen, die eine besondere berufliche Vorbildung und technisches Können erfordern, geeignete Personen zur Leitung heranzuziehen. Werden neben der Feuerwehr noch andere Hilfsorganisationen eingesetzt, so hat er als der zuständige technische Leiter eine Führungseinheit (Einsatzstab) zu bilden. Nachdem die Einsatzlagen immer komplexer und gefährlicher werden, müssen schwierige Entscheidungen - ohne Möglichkeit der Rückkopplung mit einer höheren Führungsebene - unter hohem Zeitdruck getroffen und arbeitsfähige Strukturen aus dem Stand geschaffen werden, die eine Abarbeitung von solchen Szenarien unter Beteiligung der Ämter und Behörden, aber auch unter Einbeziehung der organisatorischen Oberleitung und dem Bürgermeisteramt, möglich machen. Diese Gefährdungssituationen erfordern neben einem hohen feuerwehrtaktischen Wissen ein hohes Wissen über technische Zusammenhänge und komplexen Abläufen, Erfahrung, und die Fähigkeit der Beurteilung von komplexen technischen Zusammenhängen von Arbeits- und Produktionsprozessen in Verbindung mit rechtlichen Fragestellungen. Die vorliegende Führungs- und Einsatzorganisation basiert auf Grundlage des Feuerwehrgesetz BW und der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100. Sie ergänzt und konkretisiert somit vorhandene Rechtsvorschriften und Gesetzesregelungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten. Die nachfolgenden Regelungen sind für alle Angehörigen der Feuerwehr Lahr verbindlich. Abweichungen sind nur im begründeten Einzelfall zulässig, sofern der gewünschte Einsatzerfolg nicht gefährdet oder das durch die Regelung verfolgte Ziel in gleicher Weise und Qualität erreicht wird. Gleichzeitig sollen die niedergeschriebenen Regelungen allen beteiligten Feuerwehrangehörigen, insbesondere den Führungskräften, eine Handreichung als Werkzeug für die Aufgabenwahrnehmung geben. Die vorliegende Führungs- und Einsatzorganisation basiert auf Grundlage des Feuerwehrgesetz BW und der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100. Sie ergänzt und konkretisiert somit vorhandene Rechtsvorschriften und Gesetzesregelungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten. - 84 - Neben der Führungs- und Einsatzorganisation existieren bereits Regelungen, wie beispielsweise die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) oder Standardeinsatzregeln. Diese behalten nach wie vor Gültigkeit. Sollten einzelne Punkte in unterschiedlichen Dokumenten doppelt oder widersprüchlich geregelt sein, gilt jeweils die neuere Regelung oder die aktuelle Dokumentenversion. 4.4.1 Führungsorganisation Die Führungsorganisation regelt den generellen Ablauf der Einsatzführung bei der Feuerwehr Lahr nach den Grundsätzen der FwDV 100. Die Regelungen gewährleisten durch einen modularen Aufbau der Führungsstruktur von der untersten bis zur obersten Führungsstufe, dass die Einsatzleitung vor Ort und insbesondere die Führung der Schadens- und Gefahrenabwehr kontinuierlich und reibungslos verläuft. 4.4.2 Zusammensetzung der Einsatzleitung Die Einsatzleitung setzt sich generell aus den vier Komponenten »Einsatzleiter«, »Führungseinheit«, »Kommunikationseinheit« und »Leitstelle« zusammen. Je nach Größe der Schadenslage und der anfallenden Aufgaben variiert die Größe der Führungseinheit, welcher neben Führungsassistenten und Führungs-Hilfspersonal auch gleichermaßen Fachberater und Verbindungspersonen angehören können. Insbesondere bei flächendeckenden Großschadenslagen können dezentrale Abschnittsführungsstellen (Führungshäuser) auch als rückwärtige Führungseinrichtungen zusätzlich zur Integrierten Leitstelle existieren. - 85 - 4.4.3 Festlegung der Einsatzleitung bei der Feuerwehr Lahr Einsatzleiterstufen Die Führungsstruktur wird analog zu den Führungsstufen A bis D der FWDV 100 mit den Begriffen A-Dienst, B-Dienst, C-Dienst und D-Dienst bezeichnet. Bei der Feuerwehr Lahr werden folgende Einsatzleiterstufen in aufsteigender Reihenfolge festgelegt. ➢ ➢ ➢ ➢ A-Dienst Fahrzeugführer B-Dienst Zugführer vom Dienst C-Dienst Verbandsführer D-Dienst Direktionsdienst Feuerwehrkommandant und Stellvertretender Bei allen Einsätzen übernimmt die in der AAO festgelegte oder nachrückende höchste Führungskraft als Einsatzleiter die Leitung des Einsatzes - gegebenenfalls nach erfolgter Lageeinweisung durch den seitherigen Einsatzleiter. Bis zum Eintreffen dieser Führungskraft leitet der jeweils funktionshöchste Feuerwehrangehörige vor Ort den Einsatz gemäß vorheriger Auflistung (bei gleichrangigen Funktionen die ersteintreffende Führungskraft). Ist der Feuerwehrkommandant an einer Einsatzstelle, geht die Einsatzleitung nach erfolgter Lageeinweisung durch den seitherigen Einsatzleiter an diesen über, sofern die Einsatzleitung nicht ausdrücklich beim seitherigen Einsatzleiter verbleibt. Der Einsatzleiter kann, wenn es die Einsatzlage erlaubt, die Einsatzleitung an eine nachgeordnete Führungskraft übergeben, welche dann für den weiteren Einsatzverlauf und die abschließenden Maßnahmen verantwortlich ist. Der Stellvertretende Feuerwehrkommandant ist ständiger Vertreter des Feuerwehrkommandanten. lm Verhinderungsfall oder bis zum Eintreffen des Feuerwehrkommandanten gelten für ihn die gleichen Befugnisse wie für den Feuerwehrkommandant selbst. - 86 - Abbildung 22: Künftige Führungsstruktur der Feuerwehr Lahr - 87 - 4.4.4 Sicherstellung der Ständigen Erreichbarkeit des Feuerwehrkommandanten Um die ständige Erreichbarkeit der Funktion des „Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters“ in der Stadt Lahr gewährleisten zu können wird die folgende Struktur empfohlen. Die Führungsorganisation besteht aus 3 Führungsebenen; dem ➢ ➢ ➢ Zugführers vom Dienst Einsatzleitungsdienst Feuerwehrkommandant (B-Dienst) (EvD, C-Dienst) (D-Dienst) Im weiteren folgen Erläuterungen zu den einzelnen Führungsebenen. Die Dienstanweisung hat Gültigkeit und Vorrang. Die Erläuterungen können im Laufe der Zeit abweichen. 4.4.5 Führungsebene: Zugführer vom Dienst (B-Dienst) Der Zugführer (B-Dienst) wird von den folgenden Führungskräften wahrgenommen: Der Personenkreis schließt ehrenamtliche, qualifizierter Zugführer (+ Verbandsführer), Abteilungskommandanten, Dienstgruppenleiter im Dienst ein. Diese Führungsebene B-Dienst sollte zwischen 8 und 10 aktive Feuerwehrangehörige des Ehrenamtes und Hauptamtes umfassen. Der Dienstwagen ist ein Kommandowagen beziehungsweise der Einsatzleitwagen 1. Der Einsatzleitwagen 1 steht auf der Feuerwache Lahr und wird von dort bei Bedarf zur Einsatzstelle gebracht. Der Kommandowagen wird gemäß eines Dienstplans 24/7 besetzt. 4.4.6 Führungsebene: Einsatzleiter vom Dienst (EvD, C-Dienst) Der Einsatzleiter vom Dienst EvD verrichtet seinen Dienst in der Feuerwache, Rathausplatz und vom beispielsweise Wohnort und ist in Alarmbereitschaft. Der Personenkreis schließt im Hauptamt den Leiter Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Mitarbeiter im gehobenen, feuerwehrtechnischen Dienst und im Ehrenamt ein. Der Einsatzleiter vom Dienst besteht aus Hauptamt und Ehrenamt. - 88 - Diese Führungsebene EvD sollte zwischen 6 bis 8 Feuerwehrangehörige umfassen. Der Dienstwagen ist ein Kommandowagen, der gemäß einem Dienstplan 24/7 besetzt wird. Der Einsatzleiter trägt die „gelbe“ Kennzeichnungsweste. 4.4.7 Führungsebene: Feuerwehrkommandant - Leiter der Stabstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Der Feuerwehrkommandant ist die oberste Führungsebene. Ihm ist es grundsätzlich vorbehalten, die Einsatzleitung bei Bedarf zu übernehmen. Bei einer Übernahme der Einsatzleitung durch den Feuerwehrkommandanten werden die qualifizierten Führungskräfte zu Einsatzabschnittsleitern mit einer „weißen“ Kennzeichnungsweste eingesetzt. Die weiteren Kennzeichnungswesten werden mitgeführt. Rahmenbedingungen für die oben genannten Führungsdienste ➢ Der Dienst für die Führungsstufen B-Dienst und C-Dienst werden gemäß dem gültigen Dienstplan umgesetzt. Dieser wird vom Hauptamt wie Ehrenamt durchgeführt. ➢ Die Vergütung des Ehrenamtes könnte an die 1/8-Regelung der Verwaltung angegliedert werden. Die Bereitschaftsstunden werden entsprechend vergütet, wie die Stunden im Einsatz und können gemäß der Gebührensatzung abgerechnet werden. ➢ Die fachliche Voraussetzung des ausgewählten Personenkreises ist mindestens der Zugführer- / Verbandsführerlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg. ➢ Eine Besonderheit bei der Stadt Lahr ist derzeit die Vorhaltung eines rückwärtigen Dienstes mit einem Mitarbeiter der Verwaltung (gehobener Verwaltungsdienst) in Rufbereitschaft - Vertreter Ortspolizeibehörde. Es sollte geprüft werden, ob diese Tätigkeiten durch den Einsatzleiter vom Dienst (EvD) übernommen werden kann. - 89 - 4.5 Sondereinheiten Allgemeines Das einsatztaktische Gesamtkonzept der Feuerwehr Lahr basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen der hauptamtlichen Abteilung und der Freiwilligen Feuerwehr. Die hauptamtliche Abteilung übernimmt die Abdeckung einer Vielzahl von Kleineinsätzen und sichert tagsüber das zeitgerechte Eintreffen des 1. Fahrzeuges. Das Einsatzkonzept der Freiwilligen Feuerwehr basiert auf dem SSV-Prinzip. Das bedeutet, dass die Freiwillige Feuerwehr immer dann zum Einsatz kommt, wenn sie schneller, spezieller oder verstärkend wirken kann. Ein weiteres wichtiges Standbein der Freiwilligen Feuerwehr ist die Durchführung von meist zeit- und personalintensiven Sonderaufgaben. Daher werden bei der Feuerwehr Lahr Sonderaufgabenbereiche gebildet. Sie werden je nach Bedarf im gesamten Stadtgebiet eingesetzt und sind Spezialisten in ihrem jeweiligen Fachbereich. Um den Ausbildungsaufwand gleichmäßig zu verteilen und um bei möglichst vielen Abteilungen zusätzliche Motivationsanreize bieten zu können, ist eine breite Verteilung der Sonderaufgaben vorgesehen. Definition Für spezielle Einsatzlagen wurden bei der Feuerwehr Lahr aufgabenbezogene Sondereinheiten gebildet. In diesen Einheiten können die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen und der hauptamtlichen Wache entsprechend ihren Fähigkeiten tätig werden. Für diese speziellen Einsatzbereiche werden die aktiven Feuerwehrangehörigen in besonderen Lehrgängen und Schulungen vorbereitet. - 90 - Löschzugübergreifende Sonderaufgaben (LZüSA) und löschzuggebundene Sondereinheiten (LZgSE) Die Sondereinheiten werden gebildet durch die aktiven Feuerwehrangehörige aus verschiedenen Einsatzabteilungen. Im Einsatzfall sammeln sich die Verantwortlichen am festgelegten Standort. Die Feuerwehr Lahr verfügt derzeit über 7 Sondereinheiten, die speziell für verschiedene Einsatzszenarien für Sonderaufgaben ausgebildet sind: 1. Wasserrettung: Die Wasserrettung ist in zwei Gruppen organisiert. Je eine Gruppe im Standort Lahr und Standort Kippenheimweiler und besteht aus Mitgliedern der entsprechenden Einsatzabteilungen (LZüSA). 2. Dekontamination: Die Dekontaminationsgruppe besteht aus Mitgliedern des Standort Mietersheim und Standort Sulz und ist spezialisiert auf die Dekontamination von Personen und Materialien bei Gefahrguteinsätzen (LZgSE). 3. Gefahrgut: Die Gefahrguteinheit besteht aus Mitgliedern aus verschiedenen Einsatzabteilungen. Die Gefahrguteinheit der Feuerwehr Lahr hat die Aufgabe, bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen oder Gütern zu agieren (LZüSA). 4. Messtrupp: Der Messtrupp sind Mitglieder aus mehreren Einsatzabteilungen tätig. Der Messtrupp hat mit dem Erkundungskraftwagen (ErKw) hat die Aufgabe, im Einsatzfall Messungen zur Feststellung und Bewertung von Gefahrenstoffen durchzuführen. 5. Wasserförderung lange Wegstrecken: Die Wasserförderung über lange Wegstrecken ist eine wichtige Aufgabe bei der Feuerwehr Lahr, um bei Bränden in Außenbereichen oder Großbränden genügend Löschwasser jederzeit zur Verfügung zu haben. Der Löschzug 4 (Hugsweier + Langenwinkel und Kippenheimweiler) ist spezialisiert auf diese Art von Einsätzen (LZgSE). 6. Führungsunterstützung: Die Führungsunterstützungseinheit, umfasst Mitglieder aus verschiedenen Einsatzabteilungen und unterstützt den Einsatzleiter bei größeren Schadenereignissen wie beispielsweise Flächenlagen Hochwasser/Sturm, Großbränden, Massenanfall von Verletzten usw. (LZüSA). - 91 - 7. Die Brandbekämpfung gliedert sich in drei Gruppen: 7.1 Die Brandbekämpfungseinheit Luftfahrt Flugplatz umfasst Mitglieder aus verschiedenen Einsatzabteilungen, die speziell für Brände im Bereich der Luftfahrt ausgebildet sind. Die Feuerwehr Lahr wird in der zweiten Welle des Einsatzes bei dem Flugplatz eingesetzt. Dafür ist spezielle Ausrüstung und spezielle taktische Kenntnisse notwendig (LZüSA). 7.2 Die Brandbekämpfungseinheit Luftfahrt Klinikum umfasst grundsätzlich nur aus Mitgliedern der hauptamtlichen Einsatzabteilung (LZüSA). 7.3 Für die Brandbekämpfungseinheit Industriebrände sollte sich zukünftig der Löschzug 4 Hugsweier + Langenwinkel schwerpunktmäßig eingesetzt werden. Das dort stationierte Löschgruppenfahrzeug verfügt über eine spezielle Schaum-Zumischanlage. Des Weiteren wird bei der Feuerwehr Lahr ein Tanklöschfahrzeug 4000 vorgehalten. Zusätzliche feuerwehrtechnische Ausstattung ist dorthin zu verlagern, wie zum Beispiel der Schaumwasserwerfer. Diese Einheit könnte sich auf Metall-, Silo- und Tankbrände spezialisieren (LZüSA). Die Ausbildung für die Industriebrandbekämpfung wird empfohlen für alle Einsatzabteilung umzusetzen. Abbildung 23: Die aktuelle Verteilung der Sonderaufgaben zu den einzelnen Löschzügen - 92 - Empfehlung Zukünftig werden zwei weitere Sonderaufgaben an die Löschzüge vergeben werden: 1. Logistik: Der Löschzug 5 (Kuhbach und Reichenbach) und Einsatzabteilung Lahr sollte die Sonderaufgabe der Logistik für das gesamte Stadtgebiet Lahr übernehmen. Die Einsatzabteilung Reichenbach sollte sich auf Hochwasser und Vegetationsbrandbekämpfung spezialisieren. Die Einsatzabteilung Lahr sollte die Einsatzstellehygiene und Einsatzgeräte insbesondere die Einsatzbereiche Hochwasserschutz, Notstrom und Logistik übernehmen. Der Hochwasserschutz für das gesamte Stadtgebiet Lahr sollte zukünftig in einer speziellen Einheit gebündelt und ausgestattet werden (LZgSE). 2. Öleinsatz, Gewässereinsatz: Die Einheiten Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4-West) sollten für Öleinsätze und Einsätze auf Gewässer ausgestattet und ausgebildet werden (LZgSE). Zukünftige Sonderaufgaben einzelner Löschzüge Abbildung 24: Zukünftige Sonderaufgaben der einzelnen Löschzüge - 93 - Empfehlung Für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung sollte eine eigene Sonderaufgabe gegründet und beim Löschzug 5 Kuhbach und Reichenbach etabliert werden. Der Bereich könnte verkürzt als „Vegetationsbrandbekämpfung“ beschrieben werden. Die Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden wird in den nächsten Jahren stetig zunehmen. Insbesondere die Kombination aus hohen Temperaturen, großen Trockenheit und starken Winden wird die Lage in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Bei der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung besteht in Lahr ein deutliches Verbesserungspotential (LZüSA). Personalübersicht Insgesamt sind 308 aktive Feuerwehrangehörigen in den 9 Sondereinheiten der Feuerwehr Lahr tätig. Das ist für die Einsatzkräfte in den Einheiten mit zusätzlichen Einsätzen, Übungsdiensten und Lehrgängen verbunden. Gerade der Aufbau und die Etablierung der notwendigen Einheiten wird sich zeit- und ressourcenaufwendig gestalten. Die Sondereinheiten sind abteilungsübergreifende Einheiten in der sich Feuerwehrangehörige verschiedener Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Lahr engagieren. Im Einzelnen stellt sich der Personalbedarf für die Sonderaufgaben ist wie folgt: Löschzugsübergreifende Sonderaufgaben Personalbedarf Wasserrettung 23 Brandbekämpfung (Flugplatz, Klinikum, Industriebrand, Vegetationsbrand) 69 Gefahrgut 35 Messtrupp 12 Führungsunterstützung 20 - 94 - Löschzug gebunden Sondereinheiten Dekontamination 66 Wasserförderung lange Wegstrecken 73 Logistik (noch umzusetzen) offen Öleinsatz, Gewässereinsatz (noch umzusetzen) offen Gesamt-Personalstärke: 298 Tabelle 6: Übersicht Sonderaufgaben Die Vorbereitungen, Planungen, Übungen und Nachbereitungen der Sonderaufgaben der Löschzüge lassen sich im Rahmen der Regeldienste in den Standorten bewältigen. Für die Feuerwehr Lahr ist der IST-Zustand der vorhandenen Sonderaufgaben und deren Verteilung auf die jeweiligen Sondereinheiten erfasst worden. Nahezu jeder aktive Feuerwehrangehörige ist zu seinem originären Feuerwehrdienst, in der jeweiligen Einsatzabteilung, in einer Sondereinheit zusätzlich aktiv. Einige aktive Feuerwehrangehörige nehmen auch an Übungsdiensten von mehreren Sondereinheiten teil. Dies kann im Schadenfall zu personellen Engpässen führen. Aus diesem Grund sollte die heutige Struktur der Sondereinheiten durch die Führung der Feuerwehr Lahr neu überdacht werden. Grundlegende Entscheidungsmerkmale könnten sein: ➢ ➢ ➢ ➢ Zusammenlegung von aufgabennahen Tätigen in einer gemeinsamen Sondereinheit (z.B. Gefahrgut - Dekon - Messen - Öl). Über das Jahr sollten die Sondereinheiten durch Übungsdienste gefordert werden, jedoch sollte auch eine entsprechende Anzahl von Einsätzen die Praxis und Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte weiter fördern. Die „Brandbekämpfung“ einschließlich der Industriebrandbekämpfung, Flughafen usw. sollten nicht in einer Sondereinheit „geregelt“ werden, sondern durch ein entsprechendes Löschzugkonzept, das in der gültigen Alarm- und Ausrückeordnung hinterlegt ist. Die baulichen Einrichtungen sollten gemäß dem Feuerwehrbedarfsplan „Feuerwehrhäuser“ weiterentwickelt. Bei diesen Planungen sollten entsprechende Lagerflächen und Platzbedarf für Einsatzfahrzeuge berücksichtigt werden. - 95 - Die heutige Struktur der Sondereinheiten sollte durch die Führung der Feuerwehr Lahr neu überdacht werden. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Integration der Sondereinheiten in die Gesamtstruktur. Die Führung der Feuerwehr Lahr und die Verantwortlichen im Feuerwehrausschuss sind für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Sondereinheiten verantwortlich. - 96 - 5. Einsatzdatenauswertung 5.1 Definitionen Die wesentlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Einsatzauswertung sind: ➢ ➢ die Definition der Eintreffzeiten aus den Hinweisen des LFV und IM, die Definition des standardisierten Schadensereignis „kritischer Wohnungsbrand“ nach AGBF. Eine einheitliche, statistische Einsatzauswertung für die gesamte Feuerwehr Lahr gibt es aktuell für die Jahre 2019 bis 2023 in absoluten Zahlen. Konkret wurden die zeitkritischen Einsätze vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 ausgewertet. Eine einheitliche, statistische Einsatzauswertung für die gesamte Freiwillige Feuerwehr Lahr gibt es aktuell noch nicht. Dies hat insbesondere Gültigkeit für die zeitkritischen Einsätze. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat bis heute keine Empfehlung für einen anzustrebenden Zielerreichungsgrad (Qualitätsmesser) für die Feuerwehr Lahr ausgesprochen und festgelegt. Die Faktoren: Eintreffzeit, Mannschaftsstärke, Fahrzeug und Gerät und der Zielerreichungsgrad stehen in einer Abhängigkeit zueinander. Abbildung 25: Mannschaftsstärke- Eintreffzeit - Zielerreichungsgrad - 97 - Definitionen 1. Eintreffzeit: Ist die Zeit, bis die ersten sechs bzw. neun Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen, um eine Menschenrettung unter Vornahme eines Löschrohres durchzuführen (beim Wohnungsbrand maximal 10 Minuten) - 1. Schutzziel. 2. Eintreffzeit: Ist die Zeit, bis die zweiten neun Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen, um die Menschenrettung zu unterstützen und die Brandbekämpfung einzuleiten (beim Wohnungsbrand maximal 15 Minuten) - 2. Schutzziel. Zielerreichungsgrad Der Zielerreichungsgrad ist der prozentuale Anteil von zeitkritischen Einsätzen, bei dem die Eintreffzeit mit der definierten Funktionsstärke, im vorgegebenen Zeitfenster erreicht wird. Das bedeutet für die Praxis, dass bei einem Zielerreichungsgrad von 90% von 100 zeitkritischen Einsätzen 90 Einsätze in der vorgegebenen Zeit mit der definierten Funktionsstärke erreicht werden. Durch die umfangreich erstellten Einsatzauswertungen im Folgenden kann davon ausgegangen werden, dass auch die Einsätze aller Einsatzabteilungen der Feuerwehr Lahr vollständig erfasst sind. Abbildung 26: Übersicht Zielerreichungsgrad - 98 - Datengrundlage Die Einsätze sind eine Vorauswahl von Zeitkritischen Einsätzen aus der "Einsatzstatistik 2023" und "Einsatzstatistik 2024". Diese wird anhand der handschriftlichen Einsatzberichte der ausgerückten Einheiten, sowie dem digitalen Einsatzbericht aus der Feuerwehreinsatzzentrale geführt und wird für die Landesstatistik sowie den Jahresbericht der Feuerwehr Stadt Lahr verwendet. Betrachtet wurden Daten im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 30.04.2024. Maßgebend für die Betrachtung ist das Meldebild sowie das Alarmierungsstichwort zum Zeitpunkt der Alarmierung. Somit werden auch Einsätze berücksichtigt, die sich vor Ort letztlich als Fehleinsatz herausgestellt haben. Jede Alarmierung wird mit der Zielsetzung zur Erfüllung des Schutzzieles behandelt die Fehlalarmquote ist hierfür irrelevant. Die Vorauswahl erfolgte anhand der Kriterien: Brandeinsätze "B 3" und "Gebäudebrand", Technische Hilfeleistung "TH 3" und "Verkehrsunfall", sowie alle Einsätze bei welchen "Menschen tot" oder "gerettet" angegeben wurden. Einsätze "Überlandhilfe", sowie "BAB", "BMA", "Personenrettung", "Türöffnung" "Auslaufende Betriebsstoffe", "Nachschau" "Nachlöscharbeiten" wurden nicht berücksichtigt. Weiterhin entfällt eine Auswertung der verfügbaren Daten, wenn S4 Zeit (Status Eintreffzeit) nicht vorhanden ist. Die aufgeführten Kriterien ergeben eine Summe von 47 wertbaren Einsätzen aus diesem Grund wurden die Personenrettungen mit der Drehleiter, auf Gemarkung Lahr, welche zeitkritisch waren wieder in die Statistik aufgenommen. Auf dieser Datengrundlage haben die Verfasser für die nachfolgenden Unterkapitel eigene Auswertungen und Diagramme erstellt. Aus gutachterlicher Sicht ist anzumerken, dass die Datengrundlage für die Auswertung nur als ausreichend zu betrachten ist. Um eine kontinuierliche und belastbare Einsatzstatistik aufzustellen und eine kontinuierliche Auswertung der Schutzziele zu ermöglichen, sollte für die Feuerwehr Lahr künftig eine standardisierte Datenerfassung und ein einheitliches Berichtswesen eingeführt werden. - 99 - 5.2 Einsatzbeteiligung Ehren- und Hauptamt Ehrenamtliche Einsatzabteilungen Die Alarmierungen der Einsatzkräfte ergeben sich aus den gemeldeten Ereignissen und der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Lahr. Bei der Alarmierung einer Freiwilligen Feuerwehr ist stets eine gewisse Unsicherheit gegeben, wie viele Einsatzkräfte wann und mit welcher Ausbildung tatsächlich zum Einsatz erscheinen. Die Darstellung differenziert das ehrenamtliche Personal der Feuerwehr Lahr nach den Löschzügen der Innenstadt (LZ1- LZ2) und den Löschzügen der Lahrer Stadtbezirke (Löschzüge 3-5). Die Abbildung 27 zeigt die durchschnittliche Personalverfügbarkeit der Löschzüge bei Einsätzen im Tagesverlauf bezogen auf das erste ausgerückte Löschfahrzeug. Ausgewertet wurden 33 relevante Einsätze. Soll Abbildung 27: Durchschnittliche Personalverfügbarkeit 2023 Löschzüge 1 und 2 im Tagesmittel Die verfügbare Anzahl von Einsatzkräften schwankt je nach Tageszeit zwischen 5 und 9 Einsatzkräften. Für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit ist eine Mindestvoraussetzung, dass 9 aktive Feuerwehrangehörige zur Besetzung des ersten Löschfahrzeuges und der Drehleiter 23/12 oder des Wechselladerfahrzeugs mit dem Abrollbehälter Rüst zur Verfügung stehen. - 100 - Die Abbildung 28 zeigt die durchschnittliche Personalverfügbarkeit der Löschzüge 3 bis 5 bei Einsätzen im Tagesverlauf bezogen auf das erste ausgerückte Löschfahrzeug der Abteilungen. Ausgewertet wurden 7 relevante Einsätze der Fahrzeuge mit den Funkrufnamen 3/22, 3/42, 4/22-1 und 5/44. Für sieben weitere auswertungsrelevante Einsätze lagen keine Zahlen der Einsatzkräfte vor. Soll Abbildung 28: Durchschnittliche Personalverfügbarkeit 2023 Löschzüge 3 bis 5 im Tagesmittel Die Einsatzbeteiligung des Ehrenamtes gestaltet sich insgesamt in den Löschzügen ausgewogen auf einem gleichbleibenden Niveau. Die geforderte Voraussetzung für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit von 6 Feuerwehrangehörigen kann eingehalten werden. Allerdings kann die Auswertung nur als Trend gewertet werden. Die Anzahl der verfügbaren Datensätze ist statistisch nicht stabil genug, um eine zuverlässige Aussage treffen zu können. Die Entwicklung der Personalverfügbarkeit sollte in den kommenden Jahren kontinuierlich erfasst werden. - 101 - Abbildung 29: Durchschnittliche Personalverfügbarkeit Ehrenamt Montag - sonntags In Abbildung 29 ist die durchschnittliche Personalverfügbarkeit aller Löschzüge über den Wochentagen in Relation zur durchschnittlichen Eintreffzeit des ersten Löschfahrzeugs dargestellt. Durchschnittlich sind täglich 8 Einsatzkräfte auf den ersten beiden Einsatzfahrzeugen verfügbar. In der Verteilung über den Wochentagen gibt es keine auffällige Abweichung vom Mittel. Zur Erreichung des Schutzziels werden jedoch 9 Funktion gefordert. Die Unterdeckung von mindestens einer Funktion soll durch die Etablierung der weiteren hauptamtlichen Funktionen ausgeglichen und stabilisiert werden (siehe Kapitel 6). Lediglich von der durchschnittlichen Eintreffzeit von 9,3 Minuten gibt es an Dienstagen, Donnerstagen, Freitagen, Samstagen und Sonntagen deutliche Abweichungen nach oben. Dies spiegelt das Freizeitverhalten der aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wieder. Das Freizeitverhalten und die Einstellung zum Ehrenamt haben sich in den letzten Jahren wesentlich geändert. - 102 - Hauptamtliche Einsatzkräfte Im Hauptamt der Feuerwehr Lahr ist vorgeplant, wie viele Einsatzkräfte sich werktags von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr mit welchen Qualifikationen im Dienst befinden sollen. Die durchschnittliche Personalverfügbarkeit des Hauptamts sollte bei Einsätzen im Jahr 2024 bei 3 Einsatzkräften (3x feuerwehrtechnische Beschäftigte) liegen. Der Auswertungszeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Die Abbildung 30 zeigt jedoch, dass an 54 (21,7%) von 251 Arbeitstagen im Jahr 2024 die geforderte Funktionsstärke von drei Einsatzkräften durch das Hauptamt tagsüber nicht gewährleistet werden konnte. An insgesamt 5 Werktagen war die Feuerwache Lahr nur mit maximal zwei hauptamtlichen Einsatzkräften besetzt. Nur bei 195 (78,3%) Werktagen war die Feuerwache, Rathausplatz mit 3 Funktionen durch die feuerwehrtechnischen Beschäftigten wie gefordert besetzt! In dem Zeitraum von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr an Werktagen und an Wochenenden befindet sich ein Mitarbeiter des feuerwehrtechnischen Dienstes in Rufbereitschaft. Bei einem entsprechenden Vorfall/Einsatz sollte dieser unmittelbar zur Feuerwache Rathausplatz kommen. Ein zweiter Mitarbeiter ist auf freiwilliger Basis für diese Dienste eingeteilt. Durch das derzeit verfügbare System für den Einsatz von hauptamtlichen Einsatzkräften in Rufbereitschaft kann keine Verbesserung bei der geforderten Ausrückestärke zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit erzielt werden. Dies muss dringend verbessert werden. Ein neues, effektiveres System muss Anwendung finden. Des Weiteren müssen die geforderten und festgelegten Funktionsstellen im Hauptamt besetzt werden. - 103 - Abbildung 30: Auswertung der drei zu besetzenden Funktionen im Tagesdienst 2023 - 104 - Anmerkungen zur Verfügbarkeit Ehren- und Hauptamt ➢ Die Einsatzbeteiligung des Ehrenamtes gestaltet sich insgesamt in beiden ausgewerteten Zeitbereichen (06:00 Uhr-18:00 Uhr beziehungsweise 18:00 Uhr-06:00 Uhr) sehr ähnlich und entsprechend der planerischen Soll-Stärke von Freiwilligen Feuerwehren, das heißt tagsüber kann durch die Verfügbarkeit von städtischen Mitarbeitern die geforderte Funktionsstärke nach den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in Baden-Württemberg in der Einsatzabteilung Innenstadt erreicht werden. Für die anderen Stadtteilabteilungen ist das zu erreichendes Ziel von 6 Feuerwehrangehörigen schwierig, aber noch möglich. ➢ An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ehrenamtliches Personal in Lahr für Einsätze abkömmlich, gleichwohl ist aus den Auswertungen zum Einsatzgeschehen zu erkennen, dass das Personal nur bedingt sofort zur Verfügung steht. Dies hängt im Wesentlichen mit dem geänderten Freizeitverhalten, insbesondere vom schönen Wetter ab. ➢ Die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr haben heute zeitweise, aber nicht planbar die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. So ist grundsätzlich eine schnellere Verfügbarkeit des Ehrenamtes im Einsatzfall gegeben. Dies führt jedoch zu einer verzerrten Aussagekraft und Eindeutigkeit der Einsatzauswertung in 2024. Wird die Möglichkeit des Homeoffice nicht mehr gewährt, kann man davon ausgehen, dass die Auswertung von 2024 sich wieder fachlich zum Nachteil einstellt. ➢ Die tatsächliche Personalverfügbarkeit im Hauptamt führt dazu, dass nicht alle Funktionen im Einsatzdienst ausgefüllt werden können. Man kann davon ausgehen, dass in den Jahren vor 2025 ebenfalls Schwankungen in der gleichen Größenordnung für das Hauptamt eintreten werden. Die zugrundeliegende Datenbasis zum Jahr 2024 ist aussagekräftig. ➢ Für das Jahr 2024 folgende ist festzustellen, dass auf Grund der personellen Abgänge im Hauptamt und bis zur Wiedereinstellung von Personal die Funktionsstärke von drei Einsatzkräften nicht erreicht oder nur schwierig erreicht werden kann. Eine Konsequenz ist, dass die 1. Eintreffzeit unter Umständen nicht eingehalten werden kann! ➢ Fakt ist, dass eine Funktionsstärke durch das Hauptamt von 3 Einsatzkräften nicht mehr haltbar ist und in der Folge die Einhaltung der geforderten 1. Eintreffzeit kaum möglich ist und der Zielerreichungsgrad sich weiter verschlechtern wird! - 105 - Die Einsatzbewältigung der Feuerwehr Lahr ist bislang von der Personalverfügbarkeit des Ehrenamtes geprägt und abhängig. Die Tagesalarmverfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr Lahr hat sich in den letzten Jahren jedoch zunehmend reduziert - und wird voraussichtlich weiter abnehmen. Die veränderte Arbeitswelt wirkt sich in besonderem Maße auf die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Lahr und auf die Tagesalarmverfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte aus. Viele Berufstätige haben ihren Arbeitsplatz nicht mehr am Wohnort oder können den Arbeitsplatz nicht verlassen, ohne berufliche Nachteile zu befürchten. Selbst Landwirte und selbständige Handwerker, die in der Vergangenheit klassischerweise der Garant für stets alarmverfügbares Einsatzpersonal waren, können sich das Verlassen des Arbeitsplatzes nicht mehr im gewohnten Umfang leisten. Seit Corona 2020 wird durch die einzelnen Unternehmen vermehrt Home-Office angeboten und von dem Arbeitnehmer genutzt. Dies bedeutet das Ehrenamt ist unter Umständen öfters zu Hause – tagsüber erreichbar. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen in der Feuerwache West Arbeitsplätze für das Home-Office für das Ehrenamt vorzuhalten und anzubieten. Dies könnte die Tagesverfügbarkeit stärken. Die Alarmverfügbarkeit der freiwilligen Kräfte ist außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (18:00 Uhr-06:00 Uhr) weiterhin in Lahr und allen Vororten uneingeschränkt gegeben. Für die Stadt Lahr als Arbeitsgeber gestaltet sich außerdem die Arbeitsmarktsituation bei den hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr schwieriger. Inzwischen konkurrieren die Feuerwehren als Arbeitgeber nicht nur mit anderen Branchen, sondern auch als Dienststellen untereinander. Zurzeit werben andere Feuerwehren mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen qualifizierte und leistungsstarke Feuerwehrangehörige - mit attraktiven Dienst- und Gehaltsmodellen ab. Von weiteren Einstellungsoffensiven aus dem öffentlichen Bereich und von privaten Unternehmen ist auch in Zukunft auszugehen. Es ist ferner damit zu rechnen, dass die Stadt Lahr selbst hauptamtlichen Feuerwehr-Nachwuchs ausbilden muss, um das notwendige und qualifizierte Personal vorhalten zu können. - 106 - 5.3 Einsatzentwicklung Die Einsatzentwicklung der Jahre 2019 bis 2023 zeigt tendenziell gleichbleibend hohe Werte. Durchschnittlich lag die Anzahl der Einsätze bei rund 740 pro Jahr. Deutlich hebt sich das Jahr 2020 von der tendenziellen Entwicklung ab, hier kann allgemein von einer statistischen „Delle“ durch die Auswirkungen der Covid19-Pandemie ausgegangen werden. Im Jahr 2023 ist ein geringer Einsatzrückgang von rund 12 % gegenüber dem Vorjahr gegeben. Das entspricht in diesem Jahr in etwa dem Bundestrend beim Einsatzaufkommen der Feuerwehren. Von einem steigenden Einsatzaufkommen ist jedoch in den nächsten Jahren wieder auszugehen, da sich das prognostizierte Bevölkerungswachstum sowie die demographische Entwicklung in Zusammenhang mit einem steigenden Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung auswirken wird. Zudem zeichnet sich gleichzeitig ab, dass die gesellschaftliche Selbsthilfefähigkeit in urbanen Gebieten abnimmt. Abbildung 31: Langfristige Einsatzentwicklung von 2019-2023 - 107 - 5.4 Trendanalyse zum Einsatzgeschehen Die Darstellung zeigt das Einsatzaufkommen der Feuerwehr Lahr in den letzten Jahren. Die Aufgabe der Technischen Hilfeleistung steht mit einem Anteil von rund 35% an den Gesamteinsätzen an erster Stelle und bleibt im Gesamttrend über die Jahre konstant. Abbildung 32: Einsätze nach Kategorie für die Jahre 2019-2023 - 108 - Technische Hilfeleistungen sind durch eine Vielfalt möglicher Szenarien gekennzeichnet. Die Einsatzspektren, die sich hinter der Technischen Hilfeleistung verbergen, reichen von einfachen Hilfeleistungen wie der Befreiung von Personen aus steckengebliebenen Aufzügen, dem Abstreuen von größeren Ölspuren über Tierrettungen oder Öffnen von Türen. Das Stichwort „Türöffnung“ wird zum Beispiel verwendet, wenn es den begründeten Verdacht gibt, dass sich in einer Wohnung eine hilflose Person befindet. Bei diesem Einsatzstichwort findet eine Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst statt. Die Technische Hilfeleistung umfasst dabei auch Bauunfälle, die Beseitigung von Bäumen bis hin zur umfassenden Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen, der Rettung von suizidgefährdeten Personen oder der Gefahrenabwehr bei einer Freisetzung von gefährlichen Stoffen. Die Vielfalt der möglichen Einsatzszenarien macht die Vorhaltung von umfangreichem, technischem Gerät und Personal notwendig und erforderlich. Die meisten Hilfeleistungseinsätze sind zeitkritisch und erfordern demnach ein sofortiges und schnelles Handeln der Feuerwehr. Insbesondere bei der Menschenrettung (eingeklemmte Personen bei Verkehrsunfällen, Suizidgefahr, hilflose Personen in der Wohnung und so weiter) ist ein schneller und erfolgreicher Einsatz mit einer ausreichenden Anzahl an Einsatzkräften notwendig. Nicht nur für die Brände, sondern auch im Bereich der Hilfeleistung und damit generell für die Gefahrenabwehr ist ausreichend Personal vorzuhalten. Für die Feuerwehr gibt es zwar keine gesetzliches Schutzziel bei technischen Hilfeleistungen, jedoch sieht das aktuelle Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg einerseits eine Eintreffzeit von 12 Minuten und andererseits eine Zielzeit von 60 Minuten zur klinischen Versorgung kritischer Patienten vor. Um für den betroffenen Menschen dieses Ziel zu erreichen, hat sich auch das Handeln der Feuerwehr an diesen Maßstäben auszurichten. Ein nicht unerheblicher Anteil der Einsätze stellen die sogenannten „Fehleinsätze“ dar, auf die eine Feuerwehr reagieren muss, die sich jedoch vor Ort als unnötiges Ausrücken erweisen. Zum Beispiel gehören die durch einen technischen Defekt ausgelösten Rauchmelder in diese Kategorie. Der Anteil liegt hier bei ca. 20 Prozent. In der Abbildung 32 ist der Anteil der Fehlalarme bezogen auf die Gesamtalarmzahl zu sehen. Fehlalarmierungen an sich sind bei sinkender Selbsthilfefähigkeiten und einer hohen Sensitivität der Bevölkerung bis zu einem gewissen Grad systembedingt und werden in Kauf genommen. Es sind gerade die Fehlalarmen, die insbesondere die Freiwillige Feuerwehr (unnötig) belasten und die Einsatzmittel für echtes Hilfeersuchen blockieren. Die klassische Einsatzaufgabe der Feuerwehren, die Brandbekämpfung steht mit einem Anteil von rund 50 Prozent an den Gesamteinsätzen in der Statistik zwar an - 109 - erster bzw. zweiter Stelle, Brände sind jedoch in der Regel personalintensiv, zeitkritisch und gefährden Personen häufig lebensbedrohlich. Eine weitere Aufgabe mit gleichbleibend hoher Beanspruchung stellt die Sicherstellung des Brandschutzes für die Luftfahrt sowohl am Flugplatz Lahr als auch am Hubschrauberlandeplatz des Klinikums dar. Im Betrachtungszeitraum zwischen 2019 bis 2023 zeigt, dass im Stadtgebiet Lahr sich keine signifikanten und erkennbaren Einsätze stattfanden, die sich auf die entsprechenden Einsatzzahlen ausgewirkten. Die Statistik zeigt ebenfalls, dass sich die Technische Hilfeleistungseinsätze auf normalem Niveau befanden. 5.5 Zeitliche Verteilung des Einsatzgeschehen Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung werden die statistisch relevanten Einsätze der Feuerwehr Lahr außerdem in der zeitlichen Verteilung näher betrachtet. Dabei zeigt sich die Parallelität zur allgemein üblichen Werktätigkeit auf. Im Laufe des Vormittags nehmen die Einsatzzahlen stetig zu und flachen nach 22 Uhr deutlich ab. Eine entsprechende Auswertung zu Paralleleinsätzen wurde nicht durchgeführt. Abbildung 33: Verteilung der Einsätze im Tagesverlauf über die Stunden Die Auswertung in der Abbildung 33 fokussiert sich auf das generelle Einsatzaufkommen in den Zeitbereichen. Eine Differenzierung nach Samstagen; Sonn-; und Feiertagen erfolgt an dieser Stelle nicht. - 110 - Abbildung 34: Verteilung der Einsätze im Wochenverlauf Betrachtet man die Einsatzverteilung im Verlauf der Wochentage, so lässt sich feststellen, dass im Zeitraum von Montag bis Donnerstag nur geringfügig mehr Einsätze zu bearbeiten sind als am Wochenende von Freitag bis Sonntag. Die Auslastung der Feuerwehr Lahr erfordert daher eine durchgehende Verfügbarkeit der Einheiten. Empfehlung Das bestehende Schichtsystem (an Werktagen von 06:00 Uhr-22:30 Uhr; Samstagen von 08:00 Uhr-14:00 Uhr) sowie die Rufbereitschaft außerhalb der regulären Dienstzeit eines hauptamtlichen Mitarbeiters sollte wie folgt angepasst: ➢ Im Arbeitszeitraum von Montag bis Sonntag im 24h-Dienst grundsätzlich 3 Funktionen auf der Feuerwache, Rathausplatz. Montag bis Freitag werden von 06:00 Uhr-18:00 Uhr 4 weiter Funktionen im Tagesdienst vorgehalten. Dies ist zwingend notwendig, um dem hohen Einsatzaufkommen und Arbeitsaufkommen tagsüber von Montag bis Freitag adäquat Rechnung zu tragen. Dieser Zeitbereich hat sich eindeutig aus den durchgeführten Auswertungen herausgebildet. Dies wird auch zu einer nennenswerten und sinnvollen Entlastung des Ehrenamts werktags - tagsüber führen. ➢ Die Zahl der Einsätze am Samstag, Sonntag und an Feiertagen fordert eine vergleichbare Auslastung wie an Werktagen. Daher empfiehlt sich aus gutachterlicher Sicht die Etablierung eines - 111 - Wochenend- und Feiertag-Bereitschaftsdienstes durch das Ehrenamt in der Feuerwache Rathausplatz, beispielsweise von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Dieser Bereitschaftsdient sollte als „Sitzwache“ in den Ferienzeiten und bei größeren Veranstaltungen angeordnet werden. Die Entscheidung der Anordnung obliegt dem Feuerwehrkommandanten (Leiter der Stabsstelle Feuerwehr). - 112 - 5.6 Örtliche Verteilung des Einsatzgeschehen Der Kartenausschnitt zeigt die geografische Lage von Einsatzstellen des Jahres 2023 im Stadtgebiet Lahr. Die roten Punkte zeigen den Einsatz an. Die Kartendarstellung zeigt die geografische Lage von ca. 800 Einsatzstellen. Die Georeferenzierung erfolgt anhand der in den Einsatzdaten dokumentierten Koordinaten. Nicht alle Einsätze der Feuerwehr Lahr sind mit Geodaten referenziert. Einsätze in Lahr und im überörtlichen Unterstützungsbereich Abbildung 35: Lagedarstellung der Einsatzstellen der Feuerwehr Lahr insgesamt Die Lage der Einsatzstellen verteilt sich nicht gleichmäßig über das Lahrer Stadtgebiet. Das höchste Einsatzaufkommen und somit der Einsatzschwerpunkt zeigt sich im Bereich der Innenstadt beziehungsweise der Lahrer Kernstadt und im Industriegebiet West. In den einzelnen Stadtbezirken ist die Einsatzdichte deutlich geringer. Ersichtlich sind auch die Einsätze der überörtlichen Hilfe mit der Drehleiter, Erkunder und dem Feuerwehrkommandanten in der Funktion als stellvertretender Kreisbrandmeister. - 113 - Zeitkritische Einsätze Abbildung 36: Lagedarstellung der zeitkritischen Einsatzstellen im Stadtgebiet Lahr im Jahr 2023 Selektiert man die Auswahl der Einsatzstellen auf die zeitkritischen Einsätze entsprechend den oben beschriebenen Kriterien wird die Verteilung der Einsätze im Stadtgebiet Lahr deutlicher. Abweichend sind in der Karte auch die Überörtlichen Einsätze abgebildet, um den Einsatzradius der Feuerwehr Lahr aufzuzeigen. Die Einsätze BMA-Auslösung sind unten separat dargestellt und hier nicht enthalten. Im Westen zeigt sich eine Häufung durch Einsätze auf der Bundesautobahn BAB 5. Die Feuerwehr Lahr rückt hier häufig zu Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen aus. Auch im Bereich des Industrieparks sind nicht nur Einsätze durch Brandmeldeanlagen zu verzeichnen, sondern auch zeitkritische Einsätze fordern ein fristgerechtes Eintreffen der Feuerwehr Lahr. Weitere Schwerpunkte des Einsatzgeschehens sind die Gebiete Kernstadt sowie Dillingen-Ost. Das Spektrum der Einsätze ist hier vielfältig und herausfordernd. Dabei zeigt sich auch, dass es bei verschiedenen Einsatzobjekten im Jahresverlauf mehrfach zu zeitkritischen Einsätzen kommt. Die Verteilung des Einsatzgeschehens lässt Rückschlüsse auf die strategische Lage der Feuerwehrhäuser zu. Aus gutachterlicher Sicht ist es wichtig, dass die Feuerwehr Lahr sowohl westlich als auch östlich der Hauptfeuerwache in der Kernstadt verfügbare Einheiten hat. - 114 - Brandmeldeanlagen Abbildung 37: Lagedarstellung der BMA-Auslösungen im Stadtgebiet Lahr im Jahr 2023 Bei 183 Einsätzen rückte die Feuerwehr Lahr zu ausgelösten Brandmeldeanlagen aus. Hier zeigt sich in der räumlichen Verteilung ein deutlicher Schwerpunkt im Industriegebiet im Westen sowie im Bereich der Nordstadt (Klinikum). Als Hotspot hebt sich das Obdachlosenwohnheim in der Biermannstraße mit allein 27 Einsätzen hervor. Bei den Kartenausschnitten kann es zu Überlagerungen einiger Punkte kommen. Die Zuordnung der Einsatzstellen zu Brandeinsätzen oder Technische Hilfeleistungen erfolgt nach den Kriterien der zeitkritischen Einsatzarten. - 115 - 5.7 Erläuterung des Zielerreichungsgrades Wie aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ersichtlich ist, sind die Aufgaben der Städte/Gemeinden in Bezug auf die Anforderungen der Feuerwehr wenig spezifisch definiert und bedürfen einer genaueren Auslegung. Demnach hat die Stadt die entsprechenden Kosten zu tragen (und die Kosten damit im Allgemeinen im Haushaltsplan enthalten sind). Dass sich die Städte/Gemeinden, um den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine ausreichend leistungsfähige Feuerwehr vorhalten zu können, sich im Allgemeinen einer qualifizierten Risikoanalyse bedienen. Und dass entsprechend der Risikoeinschätzung möglichst fachgerechte Beschaffungen von Geräten, Einrichtungen durchzuführen sind. Weiterhin sollte die Leistungsfähigkeit durch die entsprechende Auswahl von geeigneten Personen, deren Grundqualifikation und regelmäßige Auffrischungsschulung erfolgen, um auf veränderten Gefahren adäquat reagieren zu können. Hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch die Betrachtung der Qualitätskriterien des Feuerwehr-Einsatzes selbst. Der Zielerreichungsgrad ist häufig als Maßstab für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren definiert. Die Einhaltung des Zielerreichungsgrad ist danach abhängig von dem zeitlichen Zusammenspiel von Einsatzkräften und Ihren Einsatzmitteln an der Einsatzstelle. Für die Feuerwehr Lahr ist es perspektivisch wichtig, dass neben der Definition der anzulegenden Qualitätskriterien Einsatzkräfte (Anzahl, Qualifikation, Ausrüstung, usw.), Einsatzmittel (Fahrzeuge, Ausstattung, usw.) auch vom Gemeinderat der Feuerwehr Lahr festgelegt werden muss, welcher Zielerreichungsgrad von der Feuerwehr Lahr zu leisten und einzuhalten ist. Der Zielerreichungsgrad der 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit sind der Qualitätsmesser für die Verantwortlichen in der Verwaltung, Politik und Führung der Feuerwehr Lahr. Eine qualifizierte Einsatzauswertung der Einsatzdaten des vergangenen Jahres sollten kritisch geprüft werden. Die Ansätze von Verbesserungen können vielseitig sein. - 116 - 5.8 Zeitanalysen des Einsatzgeschehens Der Faktor „Zeit“ ist einer der wesentlichen Parameter bei der Feuerwehrbedarfsplanung. Daher sind Analysen der Einsatzzeiten von besonderer Bedeutung. Die folgenden Darstellungen geben Aufschluss darüber, nach welcher Zeit das erste Löschgruppenfahrzeug am Einsatzort war. Die erste Eintreffzeit von 10 Minuten zu 100% einzuhalten, kann nur ein planerisches Ziel sein. Es wird zeitkritische Einsätze geben, bei denen die Feuerwehr erst nach 10 Minuten am Einsatzort ist! Diese zeitkritischen Einsätze müssen betrachtet werden und eine künftige, praktikable Lösung zwischen den aktiven Feuerwehrangehörigen des Haupt- und Ehrenamtes zu finden. Diese Lösung sollte unter wirtschaftlichen Aspekten und dem Erhalt der Motivation des Haupt- und Ehrenamtes erfolgen. Erstes Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit sollte das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF) mit der ersten Mannschaft (Funktionsstärke mindestens 1/5) innerhalb von 10 Minuten an der Einsatzstelle sein. Für die Feuerwehr Lahr wurden, wie bereits beschrieben, die zeitkritischen Einsätze ausgewertet. Für die folgende Auswertung der Einsätze für das 1. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug wurden die überörtlichen Einsätze sowie falsche Datensätze nicht mit ausgewertet. 01.01.2024-31.12.2024 „auswertbare“ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugeinsätze 46 Einsätze „Überschreitung“ 1. Eintreffzeit (10 Minuten) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 17 Einsätze (37%) „Einhaltung“ 1. Eintreffzeit (10 Minuten) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 29 Einsätze (63%) Tabelle 7: Auswertung zeitkritische Einsätze 1. HLF - 117 - Abbildung 38: Zielerreichungsgrad 1. HLF Die Einhaltung des empfohlen Zielerreichungsgrad von 85% bei allen zeitkritischen Einsätzen wird nicht erreicht. Das erste Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug erreicht nur in 63% der auswertbaren Einätze, die Eintreffzeit von unter 10 Minuten. Dies ist ein Ergebnis, das die Notwendigkeit zur Unterstützung des Ehrenamts durch eine hauptamtliche Basiseinheit bekräftigt. Durch das Zusammenwirken des Ehrenamtes und Hauptamtes wird die Tagesverfügbarkeit künftig wesentlich verbessert. Ein zügigeres Ausrücken wird die Folge sein. Zu beachten ist unteranderem, dass sich in den letzten Jahren in der Stadt Lahr sowohl die gesamte Verkehrssituation als auch die zunehmende Verkehrsdichte wesentlich verändert hat und somit dies auch negative Auswirkungen auf die Ausrückezeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat. Die Alarm- und Ausrückordnung muss bei Bedarf durch die Führung der Feuerwehr Lahr angepasst werden. Eine parallele Alarmierung der Einsatzabteilungen sollte durchgeführt werden. - 118 - Erste Auswertung der Einsatzzeiten: 1. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 01.06.2023 - 01.05.2024 Das erste, positive Ergebnis ist zwischen dem 1. Auswertezeitraum und 2. Auswertezeitraum wie folgt: Die 1. Eintreffzeit für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug konnte bereits durch Änderungen in der Organisation und Abläufe um 12% verbessert werden! - 119 - Drehleiter mir Korb 23/12 / Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter Rüst Zu den Grundlagen des Einsatzes von Hubrettungsfahrzeugen wird auf Kapitel 7 verwiesen. Hubrettungsfahrzeuge müssen immer dort innerhalb der 1. Eintreffzeit verfügbar sein, wo Gebäude vorhanden sind, bei denen die Rettungshöhe der tragbaren Leitern zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges nicht ausreicht und der 2. Rettungsweg nicht baulich hergestellt ist. Die Hubrettungsfahrzeuge müssen deswegen grundsätzlich zeitgleich mit der ersteintreffenden Einheit nach maximal 10 Minuten eintreffen. Ungeachtet dessen, lassen sich längere Eintreffzeiten in der Praxis nicht immer vermeiden. Dies gilt beispielsweise bei abgelegenen Einzelobjekten oder wenn in einer Stadt oder Gemeinde - als Einzelfall - nur wenige „sonstige Gebäude“ als Altbestand bestehen. In diesen Fällen soll auf die Schaffung baulicher Rettungswege hingewirkt werden. Bei Neubauten bedeutet dies, dass der 2. Rettungsweg baulich sichergestellt werden soll. Ergänzend hierzu soll für die Stadt Lahr durch die Alarm- und Ausrückeordnung sichergestellt werden, dass bei Bränden in sonstigen Gebäuden das nächstgelegene Hubrettungsfahrzeug immer sofort mit alarmiert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass eine objektscharfe Erfassung im Einsatzleitsystem der Intergierten Leitstelle Ortenau möglich ist. Die Eintreffzeit für Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenrettung darf auch in den beschriebenen Ausnahmefällen 15 Minuten nicht überschreiten. Für die folgende Auswertung der Einsätze für das Hubrettungsfahrzeug wurden die überörtlichen Einsätze und falsche Datensätze nicht mit ausgewertet. 01.01.2024-31.12.2024 „auswertbare“ Hubrettungsfahrzeugeinsätze 54 Einsätze „Überschreitung“ 1. Eintreffzeit (10 Minuten) Hubrettungsfahrzeug 29 Einsätze (54%) „Einhaltung“ 1. Eintreffzeit (10 Minuten) Hubrettungsfahrzeug 25 Einsätze (46%) Tabelle 8: Auswertung zeitkritische Einsätze DLK und AB Rüst - 120 - Abbildung 39: Zielerreichungsgrad DLK und Abrollbehälter Rüst Aus dieser Auswertung der 1. Eintreffzeit für die Jahre 2023 wird deutlich, dass die geforderte 1. Eintreffzeit von 10 Minuten durch die Hubrettungsfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Lahr zu 46% bei zeitkritischen Einsätzen eingehalten werden konnte. Der angestrebte Zielerreichungsgrad sollte mindestens 85% sein. Die Führung der Feuerwehr sollte prüfen, ob durch eine Verbesserung bzw. Umstellung der Alarm- und Ausrückeordnung erzielt werden kann. Aus fachlicher Sicht ist die Menschenrettung mit einem Hubrettungsfahrzeug nicht immer sichergestellt. In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr, wird bei einem Einsatz der Drehleiter mit Korb 23/12 bei Menschenrettung nach der 1. Eintreffzeit von maximal 10 Minuten gefordert. In der Stadt Lahr wird dieses Schutzziel oft nicht eingehalten. Dies muss künftig verbessert werden. Zu beachten ist unteranderem, dass sich in den letzten Jahren in der Stadt Lahr sowohl die gesamte Verkehrssituation als auch die zunehmende Verkehrsdichte wesentlich verändert hat und somit dies auch negative Auswirkungen auf die Ausrückezeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat. In Zukunft sollte auf Grund der vorhandenen Bebauung, weiterhin gewährleistet sein, dass ein Hubrettungsfahrzeug DLK 23/12 dauerhaft für die Feuerwehr Lahr vorgehalten wird. Da die Technik der Hubrettungsfahrzeuge einerseits im Einsatzgeschehen stark beansprucht wird und sich andererseits aus komplexen elektromechanischen Bauteilen zusammensetzt, kommt es regelmäßig zu technischen Ausfällen, die auf die starke Beanspruchung zurückzuführen sind. Letztlich sind Ausfallzeiten unumgänglich, die bei der Vorhaltung des Rettungsgeräts - 121 - Drehleiter zu berücksichtigen sind. Die nächsten Drehleitern sind im Rahmen der überörtlichen Hilfe bei benachbarten Kommunen mit verlängerten Eintreffzeiten verfügbar (siehe Kapitel 7). … weitere Hinweise Die Einhaltung des 1. Eintreffzeit des ersten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug und Drehleiter / Abrollbehälter Rüst liegt unter den empfohlenen und geplanten 85% Zielerreichungsgrad. Dies können mehrere, weitere, fachliche Gründe sein: ➢ ➢ ➢ ➢ Verkehrssituation verschlechtert durch Baustellen Verkehrssituation durch Einschränkungen wie Tempo 30 Die zwei Funktionen Hauptamt (in Rufbereitschaft) müssen erhöht werden schlechtere Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz Die Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr ist eine Verbesserung des Zielerreichungsgrad. Die Alarm- und Ausrückordnung muss bei Bedarf durch die Führung der Feuerwehr Lahr angepasst werden. - 122 - Erste Auswertung der Einsatzzeiten: Hubrettungsfahrzeug und Abrollbehälter Rüst 01.06.2023 - 01.05.2024 Das erste, positive Ergebnis ist zwischen dem 1. Auswertezeitraum und 2. Auswertezeitraum wie folgt: Die 1. Eintreffzeit für das Hubrettungsfahrzeug und Abrollbehälter Rüst konnte bereits durch Änderungen in der Organisation und Abläufe um 7% verbessert werden! - 123 - 5.9 Überörtliche Einsatzkonzeption Die Gemeindefeuerwehren in Baden-Württemberg haben sich im Sinne des Feuerwehrgesetzes gegenseitig überörtliche Hilfe zu leisten. Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg nimmt die Kommunen, die als Mittelund Oberzentren in den Landkreisen benannt wurden in eine besondere Verantwortung gegenüber den benachbarten Kommunen. Die Stadt Lahr übernimmt mit Ihrer Feuerwehr diese Verantwortung und beteiligt sich über die Stadtgrenzen hinaus auch im Kreisgebiet. Zwei besondere Aufgabengebiete sind hervorzuheben: Feuerwehrkooperation Ortenaukreis Die Stadt Lahr beteiligt sich gemeinsam mit den Städten Achern, Kehl, Offenburg und Oberkirch an der Feuerwehrkooperation Ortenaukreis einem Konzept der interkommunalen Zusammenarbeit in Bereichen wie Technik, Ausbildung und Personal. Sie wurde 2004 formalisiert, nachdem 2002 zunächst eine WechselladerGemeinschaft gegründet wurde, umfasst die Feuerwehrkooperation heute zudem die Bereiche Ressourcenmanagement Hochwasser und die Gefahrenabwehr bei Gefahrstoffunfällen. Ziel ist die Optimierung von Ressourcen und die gegenseitige Unterstützung bei Einsätzen, insbesondere durch die Bereitstellung spezialisierter Ausrüstung. Zukünftige Entwicklungen fokussieren auf verbesserte Führungssysteme und die Einführung des TETRA-Digitalfunks, um die Zusammenarbeit weiterhin zu stärken und den demografischen sowie kommunalen Herausforderungen gerecht zu werden. Als Verbundpartner nimmt die Feuerwehr der Stadt Lahr hierbei eine wichtige Rolle auch für den Landkreis sowie die Kommunen im Unterstützungsbereich ein. Stellvertretender Kreisbrandmeister Ortenaukreis Der Kreisbrandmeister des Ortenaukreises wird zur Wahrnehmung der Aufgaben in der Fläche von vier ehrenamtlichen Stellvertretern unterstützt. Die Zuständigkeit ist hierfür in fünf nach strategischen und einsatztaktischen Gesichtspunkten aufgeteilten Einsatzabschnitten zugeordnet. Während der hauptamtliche Kreisbrandmeister zwar gesamtverantwortlich für das Kreisgebiet ist, jedoch primär für den Abschnitt Kinzigtal verantwortlich zeichnet, ist der hauptamtliche Kommandant der Feuerwehr Offenburg für den Raum Offenburg, der hauptamtlicher Kommandant der Feuerwehr Kehl für den Abschnitt Kehl/Renchtal, der hauptamtliche Kommandant der Feuerwehr Lahr für den Süden des Kreises und der hauptamtliche Kommandant der Feuerwehr Achern für die nördliche Ortenau zugeteilt. Bei Abwesenheit vertreten sich der Kreisbrandmeister und die Stellvertreter gegenseitig. - 124 - Empfehlung Eine grundsätzliche Anmerkung zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes: Unabhängig von den Ergebnissen der Feuerwehrbedarfsplananalyse muss eine entsprechende Umsetzung in einer Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Lahr sichergestellt werden. Hierfür sind für die jeweiligen Einsatzgebiete (Teilorte/Ortsteile/…) die Eintreffzeiten der Einsatzkräfte im Einzelnen bei zeitkritischen Einsätzen zu betrachten. Zu erheben sind die Eintreffzeiten von eigenen Einsatzmitteln (Fahrzeugen und Personal) sowie von externen Einsatzkräften (Einsatzmittel benachbarter Feuerwehren). Insbesondere gehört die Eintreffzeit des jeweiligen Hubrettungsfahrzeugs dazu. In diese teilortspezifische Alarmierung müssen dann die überörtlichen Feuerwehreinheiten unmittelbar mit einbezogen werden. Bei Planung und Umsetzung gemeindeübergreifender Regelungen zur Alarm- und Ausrückeordnung ist der feuerwehrtechnische Aufsichtsbeamte (Kreisbrandmeister) zu beteiligen. - 125 - 5.10 Einsatzgebietsabdeckung Um vor allem bei Großschadenlagen Schlagkräftigkeit beweisen zu können und die Eintreffzeiten einzuhalten wird das Feuerlöschwesen Lahr durch einen Feuerwehrbedarfsplan näher betrachtet und bewertet. Das Stadtgebiet Lahr besteht aus 7 Einsatzabteilungen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ Innenstadt (LZ 1-LZ 2) Mietersheim (LZ 3) Sulz (LZ 3) Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4) Kippenheimweiler (LZ 4) Kuhbach (LZ 5) Reichenbach (LZ 5) Durch die Anwendung einer Fahr-Isochronen Berechnung wird die Überprüfung der Einsatzgebietsabdeckung durchgeführt. Allgemeine Hinweise ➢ ➢ ➢ ➢ Der „schwarze“ Punkt ist der Standort des Feuerwehrhauses Angenommen wird, dass nach spätestens 5 Minuten ein Einsatzfahrzeug ausrückt Die Fahrzeit beträgt 5 Minuten Jede Farbe bedeutet eine Fahrminute vom Standort des Feuerwehrhauses dargestellt Die folgende, durchgeführte Fahrisochronen Berechungen wurden auf Basis des ergänzenten Starßennetzwerks des Digitalen Landschaftsmodell (DLM) des LGL-BW und dem Netzwerkanalyseplugin QNEAT3 in QGIS erstellt. Die Isochronen stellen die Entfernung dar, die ein Fahrzeug unter einer angenommen Geschwindigkeit von 40 km/h innerhalb der angegebene Zeit zurücklegt. Auf den Hauptwegen konnten in Überprüfungsfahrten sogar durchschnittlich 60 km/h erreicht werden. - 126 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzüge Lahr Innenstadt (LZ 1-LZ 2) (Rathausplatz 3) Berechnungsgrundlage: Bis 5/8 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 16 Tonnen. Abbildung 40: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minute/8Minutenn Fahrzeit in der Innenstadt Aus der Fahrisochronen Berechnung ist ersichtlich, dass die Löschzüge der Innenstadt Lahr (LZ 1-LZ 2) das vorgegebenes Einsatzgebiet in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten (5 Minuten Fahrzeit) abdecken können. Jedoch nicht in jedem AußenStadtbezirk kann die 1. Eintreffzeit (8 Minuten Fahrzeit) eingehalten werden! - 127 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Mietersheim (LZ 3) (Hauptstraße 21) Berechnungsgrundlage: Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen Abbildung 41: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Mietersheim Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Mietersheim (LZ 3) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten das Einsatzgebiet abdecken kann. - 128 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Sulz (LZ 3) (Weingartenstraße 8) Berechnungsgrundlage: Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen Abbildung 42: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Sulz Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Sulz (LZ 3) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein Einsatzgebiet abdecken kann. - 129 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Hugsweier+ Langenwinkel (LZ 4-West) (Dr Georg-Scheffer-Straße) Berechnungsgrundlage: Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen Abbildung 43: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Hugsweier + Langenwinkel Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4-West) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein Einsatzgebiet nahezu abdecken kann. - 130 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kippenheimweiler (LZ 4) (Blumenstraße 4) Berechnungsgrundlage: Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen Abbildung 44: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Kippenheimweiler Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Kippenheimweiler (LZ 4) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein Einsatzgebiet abdecken kann. - 131 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kuhbach (LZ 5) (Kuhbacher Hauptstraße) Berechnungsgrundlage: Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen Abbildung 45: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Kuhbach Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Kuhbach (LZ 5) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein Einsatzgebiet abdecken kann. - 132 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Reichenbach (LZ 5) (Burgstraße 8/2) Berechnungsgrundlage: Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14 Tonnen Abbildung 46: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit in Reichenbach Aus der Fahrisochronen Berechnung ist zu erkennen, dass der Löschzug Reichenbach (LZ 5) in der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten sein Einsatzgebiet abdecken kann. - 133 - Einsatzgebietsabdeckung Stadtgebiet Lahr mit 7 Einsatzabteilungen Berechnungsgrundlage: Bis 5 Minuten Fahrzeit - in Isochronenschritten von einer Minute - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h - LKW mit 14/16 Tonnen Abbildung 47: Einsatzgebietsabdeckung bis 5 Minuten Fahrzeit aller Löschzüge/Einsatzabteilungen Jede Einsatzabteilung ist grundsätzlich für ihren Stadtbezirk für den Ersteinsatz und die Einhaltung der geforderten, 1. Eintreffzeit von 10 Minuten verantwortlich und zuständig und kann diese einhalten. Die 7 Einsatzabteilungen sind erforderlich um die 1. Eintreffzeit sicher einzuhalten. Im Weiteren kann geprüft werden, ob die Einsatzabteilungen Kuhbach und Reichenbach in einem gemeinsamen Feuerwehrhaus untergebracht werden können. Eine Einhaltung der 1. Eintreffzeit bleibt garantiert. - 134 - Empfehlung Aus der Analyse der Gebietsabdeckung durch die Erreichbarkeitsisochronen können aus gutachterlicher Sicht folgende Empfehlungen ausgesprochen werden: Eine künftige Zusammenlegung der Einsatzabteilungen Reichenbach und Kuhbach in einem gemeinsamen Feuerwehrhaus sollte zu einer Verbesserung der Tagesverfügbarkeit und einer stabileren Abdeckung des östlichen Einsatzgebietes führen. Dazu ist ein strategischer Standort zwischen den beiden Stadtteilen anzustreben. Der bisherige Standort des Feuerwehrhauses Lahr liegt für eine bedarfsgerechte Gebietsabdeckung zu weit östlich in der Innenstadt. Bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück für einen möglichen Neubau einer Hauptfeuerwache sollte in einem Gebiet 500 m bis 1 km in Richtung Westen vom bisherigen Standort gesucht werden. Hiervon sollte eine bessere Einsatzgebietsabdeckung im Bereich der Lahrer Kernstadt zu erwarten sein. Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Einsatzabteilungen zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit erhalten bleiben sollten, um auch künftig innerhalb der geschlossenen Bebauung in den Stadtteilen und Ortsteilen eine bedarfsgerechte Gebietsabdeckung zu erreichen. Die Bundesstraße 415 als zentrale West-Ost-Achse durch das Stadtgebiet spielt für die Sicherstellung der Erreichbarkeit der anliegenden Stadtteile eine wesentliche Rolle. Im Rahmen der Stadtentwicklung erarbeitet das Stadtplanungsamt der Stadt Lahr einen Verkehrsentwicklungsplan mit dem Ziel den Radverkehr sowie den öffentlichen Nahverkehr künftig attraktiver zu gestalten. Wie in der Risikoanalyse im Kapitel 3 dargestellt, sollen bei den Planungen auch die Belange der Feuerwehr berücksichtigt werden. - 135 - 5.11 Sonderbetrachtung Einsatzgebietsabdeckung - Neuer Standort: OrtenauKlinikum Lahr Abbildung 48: Entwurf Neubau Ortenau Klinikum Lahr; Quelle: GMP International GmbH Der Kreistag des Ortenaukreises hat am 24. Oktober 2023 beschlossen, dass am Standort Stadteinfahrt Süd bei Langenwinkel ein Neubau des Ortenau Klinikums Lahr entstehen soll. Angesichts der großen Bedeutung dieses Projekts für Lahr und die gesamte südliche Ortenau hatte sich der Gemeinderat der Stadt Lahr für das Neubauvorhaben ausgesprochen. Diese Beschlüsse bieten der Stadt Lahr Planungssicherheit und gewährleisten langfristig die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten südlichen Ortenau. Um hochwertige Entwürfe für den Neubau auszuwählen, wurde im Dezember 2023 im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestartet. Drei Entwürfe wurden eingereicht, die den Neubau des Ortenau Klinikums Lahr sowie eine Gesamt-Campus-Planung mit ergänzenden Gebäuden auf einem etwa 9,5 Hektar großen Baugrundstück südlich der Bundesstraße 415 und westlich des Friedhofs Langenwinkel umfassen. Innerhalb des Projekts legt die Stadt Lahr derzeit den Schwerpunkt auf das Bebauungsplanverfahren, die Änderung des Flächennutzungsplans und die Vorbereitung der Variantenentscheidung zur Anbindung des Klinikums an die B 415. - 136 - Gebietsabdeckung der einzelnen Standorte mit den Einsatzabteilungen im Stadtgebiet Lahr. Abbildung 49: Einsatzgebietsabdeckung bis 5/8 Minuten Fahrzeit aller Löschzüge + Standort Ortenau Klinikum … dieser Punkt markiert den künftigen Standort des Neubau Ortenau Klinikums Die Einsatzabteilungen Innenstadt Lahr, Kippenheimsweiler und Hugsweier + Langenwinkel (West) können am künftigen Ortenau Klinikum die geforderte 1. Eintreffzeit von 10 Minuten halten. Gemäß der Alarm- und Ausrückordnung werden die Einsatzabteilungen parallel alarmiert. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die künftige Besetzung des Feuerwehrhauses in Lahr (Rathausplatz) mit sechs hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen. Eine Ausrückezeit von maximal 2 Minuten ist garantiert. Dies ist besonders vorteilhaft für Alarmierungen tagsüber, in der Hauptverkehrszeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr werktags. Eine verbleibende Fahrzeit von 8 Minuten ist somit gewährleistet, und die 1. Eintreffzeit von 10 Minuten wird sicher eingehalten! Dies bedeutet, dass die Einsatzabteilungen auch während der verkehrsärmeren Zeiten am Abend und in der Nacht ihre Eintreffzeiten optimieren können. Indem die Einsatzkräfte die Durchschnittsgeschwindigkeit auf den Hauptverkehrswegen erhöhen, können sie sicherstellen, dass die geforderten Eintreffzeiten auch zu diesen - 137 - Uhrzeiten eingehalten werden. Selbst im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen oder Verzögerungen ist eine hohe Flexibilität und Reaktionsfähigkeit gewährleistet. Der Neubau des Ortenau Klinikums ist komplex und wird über einen längeren Zeitraum durchgeführt. Es wird empfohlen, während der Bauzeit georeferenzierte Meldepunkte und Anfahrpunkte auf dem Baugelände festzulegen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Feuerwehr Lahr jederzeit zur richtigen Zeit und am richtigen Ort innerhalb der geforderten 1. Eintreffzeit ankommt. Abbildung 50: Fahrzeiten Berechnung LKW 16 Tonnen Die Möglichkeiten zur Reduzierung der Fahrzeit von 8 Minuten (1. Eintreffzeit von 10 Minuten) zum Sonderobjekt Ortenau Klinikum Lahr sind: ➢ ➢ ➢ ➢ Stabilisierung der Ausrückezeiten durch ständige Besetzung Feuerwache, Rathausplatz mit Hauptamt Vorrangschaltung auf der B 415 über Verkehrsleitrechner für die Feuerwehr Stärkung Tagesverfügbarkeit im Westen über HomeofficeArbeitsplätze im Feuerwehrhaus West Auswertung der tatsächlichen 1. Eintreffzeiten regelmäßige und die sofortige Herleitung von Verbesserungsmaßnahmen Die Verkehrsvorrangschaltung hat sich in Städten wie beispielsweise Böblingen, Offenburg und Freiburg bewährt. Sie kann die Fahrzeit um 1 bis 2 Minuten verkürzen. Die Umsetzung sollte als bald starten, um den zeitlichen Vorteil vor Baubeginn zu nutzen. Die Feuerwehr Lahr kann aus Sicht des Gutachters unter Voraussetzung der Möglichkeiten der Reduzierung der Fahrzeiten, die geforderten Eintreffzeiten von 10 Minuten und 15 Minuten am künftigen Sonderobjekt Ortenau Klinikums einhalten! - 138 - 6. Die künftige Feuerwehrstruktur 6.1 Grundlagen und Ziele 6.1.1 Rechtsgrundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen Nach dem Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg ist die Gliederung und Verwaltung einer Gemeindefeuerwehr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 durch Satzung zu regeln. Entsprechend der Gemeindegröße und dem Gefahrenpotential hat die Stadt Lahr, neben den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr, auch eine Einsatzabteilung mit hauptamtlichen Kräften sowie eine Jugendfeuerwehr, Altersabteilungen und Musikabteilungen aufzustellen. 6.1.2 Aufgaben und Tätigkeitsfelder - Veränderung des Gefahrenpotentials Das Entwicklungskonzept der Feuerwehr Stadt Lahr muss sich im Wesentlichen an den Vorgaben zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr nach dem Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg orientieren, das ihr als staatliche Pflichtaufgabe nach Weisung (§ 2 Abs. 3 GemO) übertragen wurde. Hier sind insbesondere die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, erstellt durch den Landesfeuerwehrverband und das Innenministerium BadenWürttemberg, 1/2008 zu beachten und die gemeindespezifische risikoorientierte Gefahrenbeurteilung heranzuziehen. Abbildung 51: Einhaltung der geforderten Einsatzstärke - 139 - Das gemeinsame Ziel einer leistungsfähigen Feuerwehr der Stadt Lahr soll durch folgende Aufgabenstellung erreicht werden: ➢ Die Sicherstellung der generellen Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr Lahr als auch von Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Identifikation von Zeitfenstern in denen dies nicht gesichert ist. ➢ Die Bereitstellung von hauptamtlichen Funktionsstellen zur Ergänzung der Freiwilligen Feuerwehr in den Zeitphasen, in denen die generelle Verfügbarkeit und/oder Sonderfunktionen in der Verfügbarkeit eingeschränkt sind sowie die Entlastung des Ehrenamtes durch die Sicherstellung von Funktionsstellen beispielsweise für Kleineinsätze. ➢ Schaffung von Strukturen innerhalb der Organisationseinheit, die eine fachliche und personelle Unterstützung des Ehrenamtes im Bereich Einsatzbereitschaft von Fahrzeug und Gerät, aber auch im Bereich Verwaltung jederzeit sicherstellen. Hierzu bedarf es im Bereich der Führung und Leitung einer hinreichenden Personalausstattung, die fachlich hinreichend qualifiziert ist und darüber hinaus über die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügt. Zur weiteren Prozessoptimierung wird die Notwendigkeit von mehreren Führungsebenen gesehen. ➢ Es muss sichergestellt sein, dass Aufgaben und Aufgabenstellungen der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz nicht die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Sinne des Feuerwehrgesetzes und den damit verbundenen Regeln negativ beeinflussen. Hierzu sind entsprechende Strukturen zu schaffen und es ist auch für eine hinreichende Personalausstattung zu sorgen. Die IST-Analyse für die Feuerwehr Lahr hat ergeben, dass die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder neu strukturiert und konkret an Zuständigkeiten zugewiesen werden müssen. - 140 - Die im Folgenden aufgeführten Fakten beziehen sich im Wesentlichen auf die Ist-Situation im Jahr 2018 und die Weiterentwicklung bis heute (Grundlage: Personalentwicklungskonzept). Verändern sich die hier beispielsweise aufgeführten Parameter, so ist damit zu rechnen, dass die Ansätze des Personalentwicklungskonzeptes nachjustiert werden müssen. Bei den Parametern handelt es sich um: 1. Einsatzzahlen Die Einsatzzahlen liegen in Summe zwischen rund 700 bis 800 Einsätzen pro Jahr. Das bedeutet, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte pro Tag knapp 2-mal alarmiert werden. Eine weitere, zukünftige Steigerung der Einsatzzahlen ist zu erwarten, die bisherige Entwicklung vom Jahr 2019 bis 2023 spricht dafür. 2. Paralleleinsätze Das Jahr 2018 zeigt eine weitere Zunahme der Paralleleinsätze, was ebenfalls auf die zukünftige Entwicklung schließen lässt. Die Tendenz von Paralleleinsätzen ist steigend. 3. Verfügbarkeit der Städtischen Mitarbeitenden Weiterhin ist die Freistellung und Verfügbarkeit von städtischen Mitarbeiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Eigenbetriebe auch während der Arbeitszeit – tagsüber – ein wichtiger Baustein für die Sicherstellung der Personalstärke. 4. Veränderung des Gefahrenpotentials Die in den letzten 10 Jahren stattgefundene, enorme Entwicklung der Stadt Lahr wirkt sich weiter unmittelbar auf das Feuerwehrwesen aus. Die Stadt hat rund 600 ha Konversionsfläche einschließlich des Flughafens der Kanadier übernommen und die Stadt ist auf über 50.000 Einwohner angewachsen. Mit dem Ausbau der Rheintalbahn, der BAB A 5 und dem Ausbau des Industriegebietes mit Ansiedlung von Logistikbetrieben, Störfallbetrieben u.v.m. hat sich das Gefahrenpotential deutlich verändert. - 141 - ... weitere, sich ändernde Parameter: 5. Einsatzzahlen / Einsatzdauer Eine Folge ist, dass die Inanspruchnahme der Feuerwehr Lahr in Form einer Steigerung der Einsatzzahlen aber auch der Einsatzdauern zugenommen hat beziehungsweise wird. Die Belastung für die aktiven Feuerwehrangehörigen steigt stetig an. Bisher nicht berücksichtigt sind beispielsweise die Auswirkungen des künftigen Holzbaus, Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen usw. Die jüngsten Einsatzerfahrungen zeigen, dass die Feuerwehr Lahr leistungsfähig genug ist, um solche Schadenereignisse zu beherrschen. Der Anspruch durch das Tragen von Atemschutz unter etwaigen erschwerten Bedingungen und die Verlängerung der Einsatzdauern sind Konsequenzen, die die Feuerwehr Lahr ebenfalls künftig vor neue Herausforderungen stellen wird. Besetztzeiten Feuerwehrhaus Lahr - Erreichbarkeit Das Feuerwehrhaus in Lahr ist derzeit von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr Werktags und an Samstagen von 08:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Für das weitere Zeitfenster ist das Feuerwehrhaus bei einer Größenordnung der Stadt Lahr mit über 50.000 Einwohner nicht besetzt! Was passiert, wenn ein Bürger ad hoc Hilfe benötigt, aber niemanden im Feuerwehrhaus erreicht bzw. antrifft? Zurzeit leistet ein hauptamtlicher Mitarbeiter freiwillig in Rufbereitschaft Dienst, um möglichst zeitnah im Notfall am Feuerwehrhaus zu sein. Der hauptamtliche Mitarbeiter ist verpflichtet (!) im Bedarf zum Feuerwehrhaus zu kommen. Die erforderliche Zeit, die für die Anfahrt zur Feuerwache benötigt wird, ist je nach Wohnort unterschiedlich und ist im Vorfeld nicht einschätzbar. Die Auswertung der Einsatzdaten hat ergeben, dass je nach Wohnort des hauptamtlichen Mitarbeiters (inklusive Rüstzeit) bis zu 15 Minuten vergehen, bis dieser am Feuerwehrhaus, Rathausplatz zur Verfügung steht. Dieses Zeitfenster sollte wesentlich verkürzt werden! - 142 - 6.1.3 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr Die Stadt Lahr hat eine Feuerwehrsatzung vom 13.12.2004, zuletzt geändert am 28.11.2013 aufgestellt. Die Satzung wurde im Rahmen des Dialog- und Veränderungsprozesses im 1. Halbjahr 2024 überarbeitet und an die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg angepasst. Die Feuerwehrsatzung wurde im 2. Halbjahr vom Gemeinderat der Stadt Lahr verabschiedet. Die neue Feuerwehrsatzung orientiert sich an der Feuerwehr-Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg, die gemeinsam vom Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg aufgestellt wurde. Die neue Satzung beinhaltet klare Regelungen für funktionierende Abteilungsstrukturen, klare Zuständigkeiten der Abteilungskommandanten, die Schaffung einer hauptamtlichen Abteilung und die Schaffung einer hauptamtlichen Stellvertretung des Feuerwehrkommandanten. 6.1.4 Ziele der internen Neustrukturierung Mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung und der Neustrukturierung der Feuerwehr hat die Stadt Lahr einen Schritt in die richtige Richtung getan, um die Feuerwehr Lahr zukunftsfähig aufzustellen. Mit der Neustrukturierung soll die interne Kommunikation, den Informationsfluss zwischen haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen verbessern, die Zuständigkeiten klarer regeln und die Verantwortung breiter verteilt werden. Im Rahmen der Umsetzung der strategischen Ziele der Stadt Lahr und des Stadtentwicklungskonzeptes 2040, ist auch zwingend die Frage zu klären, ob bei dem vorhandenen Gefahrenpotential in Lahr die ständige Besetzung des Feuerwehrhauses nicht überfällig ist. 6.1.5 Vision und Leitbild der Feuerwehr Lahr Im Rahmen des Dialog- und Veränderungsprozesses soll ein Leitbildprozess mit allen Abteilungen aufgesetzt und durchgeführt werden. Mit dem Leitbildprozess soll ein gemeinsames „WIR“ der Feuerwehr Lahr, ein gemeinsames Zukunftsbild/-vision geschaffen werden. Zudem sollen die gemeinsamen Werte der Feuerwehr im Mittelpunkt stehen, eine gemeinsame - 143 - Darstellung, die Entwicklungsmöglichkeiten - immer orientiert an der Zieldefinition der Feuerwehr Lahr - herausgearbeitet werden. Die Vorschläge und Anregungen, basierend auf den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen, den strategischen Zielen der Stadt Lahr und vor allem unter Berücksichtigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2040, sollen in die tägliche Arbeit implementiert und auf lokaler Ebene der Feuerwehr Lahr umgesetzt werden. - 144 - 6.2 Organisationsstruktur Die Feuerwehr der Stadt Lahr besteht als Gemeindefeuerwehr aus: a) den Einsatzabteilungen Freiwilligen Feuerwehr Hugsweier + Langenwinkel West, Kippenheimweiler, Kuhbach, Lahr, Mietersheim, Reichenbach, Sulz b) der Einsatzabteilung hauptamtliche Kräfte c) der Alters- und Ehrenabteilung d) der Abteilung Jugendfeuerwehr e) der Abteilung Musik f) sowie sonstigen einsatzdienstleistenden Feuerwehrangehörigen, die keiner Einsatzabteilung angehören. (Insbesondere Sondereinheiten und Fachberater Die Feuerwehr Lahr setzt sich wie folgt zusammen (Stand: 01.01.2024) Feuerwehrangehörige insgesamt: 510 davon in: ehrenamtliche Feuerwehrangehörige 273 hauptamtliche Feuerwehrangehörige 14 Kommando - Führung Feuerwehr 22 Jugendfeuerwehr 131 Altersabteilung 61 Musikzug .. 9 - 145 - 6.2.1 Leitungsebene Feuerwehrkommandant und Stellvertreter Die Leitungsebene der Feuerwehr der Stadt Lahr wird mit einem hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten und einem hauptamtlichen Stellvertreter neu gebildet. Für die Belange der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lahr wird außerdem ein ehrenamtlicher, stellvertretender Feuerwehrkommandant (Leitender Hauptbrandmeister) in die Führung der Feuerwehr bestellt. Er ist dem Feuerwehrkommandanten unterstellt und vertritt diesen mit allen Rechten und Pflichten bei Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr; er ist insbesondere deren Sprecher. Der Feuerwehrkommandant und die beiden Stellvertreter sind für die strategische Planung in Koordination innerhalb der Feuerwehr Lahr gemeinsam verantwortlich. 6.2.2 Ehrenamtliche Abteilungen 6.2.2.1 Führung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen Die Leitung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen lag bisher bei vom Feuerwehrkommandant bestellten Löschzugführern. Die Leiter der Abteilungen waren „nur“ für die Aufgaben der Selbstverwaltung verantwortlich. Mit der neuen Feuerwehrsatzung werden die Einsatzabteilungen vom Abteilungskommandanten, die Sondereinheiten vom Leiter der Sondereinheiten geleitet. Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft und die Leistungsfähigkeit ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach § 9 Abs 1 S. 1 FwG. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die entsprechenden persönlichen und fachlichen Voraussetzungen müssen gegeben sind. - 146 - 6.2.2.2 Struktur der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen In der Stadt Lahr sind derzeit 7 Einsatzabteilungen der Freiwillige Feuerwehr vorhanden, die an den historisch gewachsenen Standorten auf das Stadtgebiet Lahr verteilt sind. Mit der Inbetriebnahme der neuen Feuerwache West wurden die bisherigen Einsatzabteilungen Hugsweier und Langenwinkel zusammengeführt. Eine Zusammenführung der Einsatzabteilungen Kuhbach und Reichenbach in einem gemeinsamen Feuerwehrhaus wäre ebenso künftig möglich. Im Einsatzfall werden die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr zu Löschzügen zusammengestellt. Die Einwohnerzahl/aktiver Feuerwehrangehöriger/Tagesverfügbarkeit verteilt sich wie folgt: Einwohnerzahl aktive Feuerwehrangehörige aktive Feuerwehrangehörige - tagsüber innerhalb von 5 Minuten - 34.849 73 mindestens 12+ hauptamtliche Kräfte (3) Mietersheim (LZ3) 2.070 29 mindestens 6 Sulz (LZ 3) 3.669 39 mindestens 6 Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4-West) 3.504 39 mindestens 5 Kippenheimweiler (LZ 4) 1.921 31 mindestens 6 Kuhbach (LZ 5) 1.585 21 mindestens 2 Reichenbach (LZ 5) 3.102 41 mindestens 6 Stadtteile Innenstadt (Kernstadt) (LZ 1-LZ 2) Tabelle 9: Aktive Feuerwehrangehörige nach Stadtteilen - 147 - 6.2.2.3 Personalübersicht Abteilungen Personal Doppel gesamt Mitglied Alter Durchschnitt PA Maschinisten FSK C/CE Träger GF ZF VF Innenstadt Mietersheim Sulz Hugsweier + Langenwinkel Kippenheimweiler Kuhbach Reichenbach 73 29 39 4 4 3 35,5 34,8 39,0 50 17 22 24 14 20 25 6 12 6 4 3 4 2 2 0 0 0 39 9 37,0 18 13 10 3 3 0 31 21 41 2 2 3 39,3 37,2 34,5 17 12 17 9 6 16 4 5 14 4 2 5 2 2 1 0 0 0 Gesamt: Stand: 2024 273 27 36,8 153 102 76 27 16 0 Tabelle 10: Personalübersicht Ehrenamt insgesamt Das Durchschnittsalter von 36,8 Jahren bei den aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Lahr ist grundsätzlich als ausgewogen zu bewerten. Die Feuerwehrführung ist gut beraten alters- und krankheitsbedingte Abgänge aus dem aktiven Bereich der Freiwilligen Feuerwehr frühzeitig wiederzubesetzen und entsprechend nach zu qualifizieren. Von Vorteil ist es fortlaufend um Nachwuchs für die Jugendfeuerwehr und um Quereinsteiger zu werben. Die Führung der Feuerwehr Lahr ist aufgefordert ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Die Einsatzabteilungen verfügen derzeit noch über ausreichend Personal, der eine oder andere altersbedingte Austritt wird das Durchschnittsalter künftig anpassen. Die Personalstärken bei der Freiwilligen Feuerwehr Lahr sind derzeit gerade noch ausreichend, um alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können. Die Belastungsgrenzen für das Ehrenamt sind erreicht. Ein Personalentwicklungskonzept ist durch die Führung der Freiwilligen Feuerwehr aufzustellen. Es bedarf daher der permanenten und großflächigen Werbung, um junge Nachwuchskräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr Lahr zu werben. - 148 - 6.2.2.4 Ausbildung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Die Qualifikation des ehrenamtlichen Personalbestands der Feuerwehr Lahr sollte mindestens den folgenden Empfehlungswerten / Richtwerten entsprechen: 164 82 25 13 Atemschutzgeräteträger Maschinisten Gruppenführer Zugführer (> 66%) (> 33%) (> 10%) (> 5%) Die Anzahl, der zur Verfügung stehenden Atemschutzgeräteträger, muss weiter ausgebaut und verbessert werden. Grundsätzlich ist der Ausbildungsstand als „GUT“ zu bewerten. Die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen durch den sehr hohen Anteil an Doppelmitgliedschaften ist als sehr gut zu bewerten. Dies ist die Garantie für einen guten Wissenstransfer und für eine effektive und gute Zusammenarbeit an den Einsatzstellen, da man sich untereinander kennt und gemeinsam regelmäßig übt. Dies ist eine Besonderheit der Feuerwehr Lahr und eine Stärke und ein gutes Zeichen für ein sehr hohes Engagement in der Feuerwehr Lahr. - 149 - 6.2.2.5 Verfügbarkeit von Einsatzpersonal am Tag Abteilungen Personal Doppel Gesamt Mitglied Personal tags erreichb. PA-Träger G 26.3 tauglich Maschinisten FSK C/CE GF ZF VF Innenstadt 73 4 31 25 8 8 2 1 0 Mietersheim 29 4 13 8 4 2 2 1 0 Sulz 39 3 8 4 7 4 1 1 0 Hugweier + Langenwinkel 39 9 10 5 4 3 1 1 0 Kippenheimweiler 31 2 9 4 3 2 2 1 0 Kuhbach 21 2 4 2 2 2 1 1 0 Reichenbach 41 3 14 6 5 4 2 0 0 Gesamt: Stand: 2024 273 27 89 54 33 25 11 6 0 Tabelle 11: Personalverfügbarkeit am Tag insgesamt Aus fachlicher Sicht reicht das zur Verfügung stehende Einsatzpersonal (Faktor 3 ist eingehalten) gerade noch aus. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Atemschutzgeräteträger mit gültiger Eignungsuntersuchung für Atemschutz (ehemals G 26.3-Untersuchung) ist gerade noch ausreichend und muss deshalb künftig verbessert werden. Tagsüber erreichbar zu sein, bedeutet eine Erreichbarkeit am Arbeitsplatz innerhalb 10 km um das jeweilige Feuerwehrhaus und über digitale Meldeempfänger. Die oben genannten aktiven Feuerwehrangehörigen sind tagsüber nach 20 Minuten am jeweiligen Feuerwehrhaus. Um die Anzahl, der direkt im Stadtgebiet Lahr arbeitenden Feuerwehrangehörigen zu erfassen, wurde die Tagesverfügbarkeit noch detaillierter betrachtet. Die gängige Praxis ist die Tagesverfügbarkeit mit dem Faktor 3 zu berechnen, das heißt die derzeit 273 Einsatzkräfte geteilt durch 3 ergeben 91 Einsatzkräfte. - 150 - 6.2.2.6 Bewertung der Eintreffzeiten der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen Für die folgende Bewertung muss eigenständig die 1. Eintreffzeit (1. Schutzziel) eingehalten werden, das heißt in fünf Minuten mit neun (Stadtteil Innenstadt) beziehungsweise sechs (Außenstadtteil) Einsatzkräften auszurücken und nach maximal 10 Minuten an der Einsatzstelle zu sein. Bei der 2. Eintreffzeit (2. Schutzziel) nach 15 Minuten mit weiteren neun Einsatzkräften an der Einsatzstelle sein. Um die Schutzziele einzuhalten, wird grundsätzlich die Einsatzabteilung Lahr (LZ 1-LZ 2) parallel mit alarmiert. Die erfassten Gewerbebetriebe und die „größten“ Gefahrenpotentiale, die daraus hervorgehen, liegen im Stadtteil Lahr (Innenstadt) und im Westen von Lahr. Aus dieser fachlichen Sicht heraus, muss für die Einhaltung der Schutzziele eine entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr bei der Einsatzabteilung Innenstadt (LZ 1- LZ 2) und im Hauptamt vorgehalten werden. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel folgen in der Einschätzung von der Größe des Gefährdungspotential durch die Gewerbe-/Industriebetriebe. Diese beiden Einsatzabteilungen sollten die 1. Eintreffzeit von mindestens 6 besser 9 Einsatzkräften. Die weiteren Stadtteile bestehen größtenteils aus Wohngebieten und haben ein niedrigeres Gefährdungspotential. Das verfügbare, ehrenamtliche Einsatzpersonal ist nicht immer ausreichend, das heißt die geforderte Mannschaftsstärke für die 1. Eintreffzeit 9 Feuerwehrangehörige und 2. Eintreffzeit 9 Feuerwehrangehörige kann nicht immer sicher erreicht werden! Dies hat insbesondere Gültigkeit für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit. - 151 - 6.2.2.7 Verfügbarkeit des Einsatzpersonals am Wochenende Bei einer exakteren Betrachtung kann festgestellt werden, dass die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte an den Wochenenden, insbesondere bei schönem Wetter, geringer ist. Das heißt, es kommt zu Problemen, die 1. Eintreffzeit mit 9 Feuerwehrangehörigen in 10 Minuten an der Einsatzstelle zu erreichen. Das Freizeitverhalten unserer Gesellschaft hat sich wesentlich verändert und die Bereitschaft zu verzichten hat abgenommen! Das verfügbare, ehrenamtliche Einsatzpersonal ist zur alleinigen Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr Lahr am Wochenende nicht mehr ausreichend. 6.2.2.8 Rekrutierung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Zur Nachwuchsgewinnung für den aktiven Feuerwehrdienst verfügt die Feuerwehr Lahr über eine Jugendfeuerwehr. Die Rekrutierung der Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen größtenteils aus den Jugendfeuerwehrgruppen. erfolgt 6.2.2.9 Verteilung Angehörige Jugendfeuerwehr Jugendfeuerwehr Stärke JF Jugendgruppe Alter 10 -13 Alter 14-17 Innenstadt 35 16 19 Mietersheim 12 7 5 Sulz 9 5 4 Hugweier + Langenwinkel (West) 11 7 4 Kippenheimweiler 11 10 1 Kuhbach 5 1 4 Reichenbach 19 5 14 Gesamt: 102 51 51 Stand: 2024 Hinweis: Mitgliedschaft ab 10 Jahre möglich Tabelle 12: Personalübersicht und Verteilung der Angehörigen der Jugendfeuerwehr - 152 - Die Jugendfeuerwehr Lahr besteht aus einer Jugendgruppe für Jugendliche mit einem Alter von 10 bis 17 Jahren. Die Jugendlichen werden von sämtlichen sieben Löschzügen am jeweiligen Standort ausgebildet. Die Anzahl der Jugendlichen im Verhältnis zu den aktiven Feuerwehrangehörigen kann erhöht werden. Die Voraussetzung, dass ausreichend Jugendbetreuer zur Verfügung stehen, ist gegeben. Bei der Einsatzabteilung Innenstadt (LZ1-LZ2) ist eine Kinderfeuerwehrgruppe mit 15 aktiven Mitgliedern im Alter von 6 bis 10 Jahren gebildet. Bei den Einsatzabteilungen Sulz und Kippenheimweiler wird im Jahr 2025 jeweils eine Kindergruppe gegründet. - 153 - 6.2.3 Hauptamtliche Abteilung Bereits vor Jahren wurde in der Stadt Lahr erkannt, dass das verfügbare, ehrenamtliche Einsatzpersonal zur alleinigen Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr nicht mehr ausreichend ist. Mit dem Personalentwicklungskonzept der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz 2019-2023; Stand vom 15.08.2018, wurde die Grundlage für die heutige Ausgangssituation in der Feuerwehrbedarfsplanung geschaffen. Die weitere Fortschreibung des sechs Jahre alten Personalentwicklungskonzeptes im Feuerwehrbedarfsplan muss einen wesentlichen Baustein für die künftige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lahr darstellen. Vor allen Dingen deshalb, weil bereits heute das notwendige Feuerwehrpersonal nicht mehr im notwendigen Umfang gewonnen und vor allem gehalten werden kann. Der Beruf des Feuerwehrmannes/ der Feuerwehrfrau in der Stadt Lahr muss eine deutliche Attraktivitätssteigerung erfahren, um auch künftig genügend Bewerber im Umfeld von interessanten und reizvollen Arbeitgebern in der Ortenau finden zu können und der Abwanderung ins Umfeld, der deutlich professioneller aufgestellten Feuerwehren Offenburg, Kehl, Baden-Baden, Freiburg oder der Werkfeuerwehr Europa-Park Rust entgegenzuwirken. Die Ausbildung von Bewerbern über den Weg des „Werkfeuerwehrmannes / Werkfeuerwehrfrau“ ist eine Möglichkeit, die derzeit angegangen wird. Die Ausbildungszeit beträgt jedoch 3 Jahre und ob der gewünschte Erfolg sich einstellen wird, muss sich noch zeigen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass das notwendige, qualifizierte Einsatzpersonal nur gewonnen und gehalten werden kann, wenn die Rahmenbedingungen wie: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ansprechende Arbeitsplätze (bauliche Gegebenheiten) interessante Schichtdienstmodelle sichere Anstellungsverhältnisse als Einsatzbeamte Vereinbarung von Familie und Beruf und gute Ausrüstung und Technik stimmig sind. - 154 - Ohne auf die Aspekte im Einzelnen einzugehen, lässt sich festhalten, dass strukturelle und personelle Weiterentwicklungen zwingend und unabwendbar sind, um die Feuerwehr Lahr im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgaben nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Auch muss sich die Feuerwehr Lahr im Wesentlichen auf die Kernaufgaben, den Einsatzdienst, konzentrieren. Dies bedeutet, dass Fremdaufgaben wie Aufgaben für die Baubetriebsdienste, andere Dienststellen der Stadt Lahr und Firmen usw. abzustellen sind und das Einsatzpersonal während der Arbeitszeit sich zwingend am Standort der Feuerwache, Rathausplatz, aufhalten muss. Das Verlassen der Feuerwache für andere Tätigkeiten, wie Austausch Feuerlöscher, Öffnen von Schlüsseldepots, Besorgungsfahrten, Tanken von Einsatzfahrzeugen ist nicht oder nur dann möglich, wenn das Einsatzfahrzeug einsatzbereit besetzt ist. 6.2.3.1 Zukünftige Einrichtungen von Funktionsstellen Bei den sogenannten Funktionsstellen im Einsatzdienst handelt es sich folglich in der Regel um feuerwehrtechnische Beschäftigte oder Beamte, die die mindestens die Ausbildungsqualifikation eines Truppführers erfüllen, darüber hinaus beinhaltet dies auch, dass die Einsatzkraft befähigt ist sämtliche Feuerwehrfahrzeuge zu fahren und zu bedienen. Eine Funktion sollte mindestens über die Qualifikation Gruppenführer verfügen. In Ausnahmen, insbesondere bei Neueinstellungen und fehlenden Voraussetzungen, kann die Funktionsstelle auch mit Beschäftigten in der Tätigkeit einer Truppfrau, eines Truppmanns besetzt werden. Eine Funktionsstelle wird künftig im 24h-Dienst besetzt. Dies ist grundsätzlich die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) am Standort Lahr, Rathausplatz. Zwei Funktionsstellen stehen für Kleineinsätze oder für Einsätze die zeitkritisch im 24 h-Dienst zur Verfügung. Das Besetzen von zwei Funktionsstellen im Mannschaftsdienstgrad in Rufbereitschaft, wie in der Vergangenheit bei der Feuerwehr Lahr umgesetzt, sollte nicht fortgeführt werden, da die Rufbereitschaft für die Einhaltung der 1. Eintreffzeit nicht zielführend ist! - 155 - Alarmbereitschaft sollte ausschließlich für die Führungsdienste „Einsatzleiter vom Dienst (EvD)“ und „Zugführer (B-Dienst)“ geplant werden. Im Kapitel 4 Schutzziele wurden die unterschiedlichen Definitionen für die einzelnen Einsatzstichworte erläutert und für die Feuerwehr Lahr definiert. Im Folgenden findet eine konkrete Anwendung für die Umsetzung für das Hauptund Ehrenamt statt. 6.2.3.2 Anpassung der Aufbauorganisation, Aufgaben und Verantwortungsbereiche Die perspektivische Anpassung der Aufbauorganisation ist notwendig. Die Aufbauorganisation sollte wie folgt strukturiert werden: ➢ ➢ ➢ ➢ Funktionen im Einsatzdienst (EvD-Dienst, B-Dienst) Tätigkeiten im Tageseinsatzdienst (Werkstätten, Sachgebiete Vorbeugender Brandschutz, usw.) Einsatzplanung, Aus- und Fortbildung und die Leitung der Stabsstelle und Verwaltungsmitarbeiter der Zentralen Dienste. Die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche der Feuerwehr Lahr sollten sich künftig wie folgt gliedern: Durch die leichte Graustufe wird der Dienst auf der Feuerwache von 07:00 Uhr– 16:00 Uhr gekennzeichnet. Abbildung 52: Übersicht Funktionsbesetzungsplan - 156 - Ständige Besetzung der Feuerwache, Rathausplatz, im Einsatzdienst Die ständige Besetzung der Feuerwache im Einsatzdienst sichert die ständige Erreichbarkeit der Feuerwehr Lahr, auch bei Nacht und an den Wochenenden. Zudem stellen die anwesenden Einsatzkräfte die Kommunikation zur Integrierten Leitstelle Ortenau, zur Nachalarmierung und Verständigung der Städtischen Einrichtungen sicher. Darüber hinaus ergänzen sie die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr und stehen für Kleineinsätze, überörtliche Hilfe usw. rund um die Uhr, das heißt 24h/7 Tage zur Verfügung. Bei einer Anforderung durch die Verantwortlichen am Flugplatz oder im Klinikum kann entsprechend reagiert und eine entsprechende Besatzung bei Bedarf gestellt werden. Verstärkung der ständigen Besetzung durch einen Tageseinsatzdienst / Werkstattdienst Tagsüber wird an Wochentagen von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr die ständige Besetzung der Feuerwache mit einem Tageseinsatzdienst von 4 Funktionsstellen verstärkt. Der Tageseinsatzdienst stellt das unverzügliche Ausrücken der 1. Einheit (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) sicher und gewährt die Einsatzbereitschaft in den feuerwehreigenen Werkstätten (Atemschutz, Schlauch, Kfz-Werkstatt, Messtechnik, Funk usw.). Zur Sicherstellung der notwendigen Funktionsstellen muss ein jährlicher Stundenansatz von 46.550 Stunden durch hauptamtliche Mitarbeiter eingeplant und sichergestellt werden. Tagesverstärkung durch die Freiwillige Feuerwehr Durch die Freiwillige Feuerwehr werden die notwendigen Funktionsstellen der Drehleiter 23/12 und optional des Wechselladers WLF mit Abrollbehälter „Rüst“ und das zweite Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug sichergestellt. Im Zeitraum Werktags von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen wird das erste Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20, die Drehleiter 23/12 oder das WLF/Abrollbehälter „Rüst“ und das zweite Hilfeleistungs-löschgruppenfahrzeug durch die Freiwillige Feuerwehr besetzt. - 157 - Zur Sicherstellung der notwendigen Funktionsstellen muss ein jährlicher Stundenansatz von 101.295 Stunden durch die Freiwillige Feuerwehr sichergestellt werden. Sicherstellung der ständigen Leitungsfunktion eines Zugführers Die Leitungsfunktion „Zugführer“ wird künftig in Form eines Führungsdienstes „BDienst“ (nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 100) sichergestellt. Die BDienstgruppe setzt sich aus qualifizierten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräften zusammen. Der Dienst findet in der Feuerwache, Rathausplatz und in Rufbereitschaft statt (siehe Kapitel 4). Sicherstellung einer Leitungsfunktion eines Einsatzleiters Die Leitungsfunktion „Einsatzleiter vom Dienst“ wird künftig in Form eines Führungsdienstes „EvD-Dienst“ (C-Dienst nach FwDV 100) sichergestellt. Die EvD-Dienstgruppe setzt sich aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräften zusammen. Der Dienst findet in der Feuerwache, Rathausplatz und in Rufbereitschaft (siehe Kapitel 4). Aufgaben in der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Der Leiter der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz leitet das Amt, ist Feuerwehrkommandant, und ist verantwortlich für die wirtschaftliche Ausrichtung der Feuerwehr Lahr. Der Leiter der Stabsstelle ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit (siehe Kapitel 4). - 158 - Konkretisierung des künftigen, geplanten Einsatzdienstes Funktionen an Wochentagen Fahrzeuge Funktion MO DI MI DO FR SA SO Uhrzeit Tage Std. HA.Std. FFW.Std. / RB Führungsdienst KdoW Wache/Rufbereitschaft EvD EvD EvD 1 1 - 1 1 - 1 1 - 1 1 - 1 1 - 1 1 07:00 16:00 06:00 16:00 07:00 06:00 253 253 102 9 15 24 2277 ELW 1 - KdoW Wache/Rufbereitschaft B-Dienst B-Dienst B-Dienst 1 1 - 1 1 - 1 1 - 1 1 - 1 1 - 1 1 06:00 18:00 06:00 18:00 06:00 06:00 253 253 102 12 12 24 3036 FEZ 1 1 1 1 1 1 1 06:00 06:00 365 24 8760 GRF (KE) MA (KE) AT AT WT WT 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 - 1 1 - 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 18:00 18:00 18:00 18:00 365 365 253 253 253 253 24 24 12 12 12 12 8760 8760 3036 3036 3036 3036 1 1 1 1 1 1 1 05:00 06:00 365 1 365 1 1 1 1 - 1 1 1 1 - 1 1 1 1 - 1 1 1 1 - 1 1 1 1 - 1 1 1 1 1 1 1 1 18:00 06:00 18:00 06:00 18:00 06:00 18:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 253 102 253 102 253 102 253 102 12 24 12 24 12 24 12 24 3036 2448 3036 2448 3036 2448 3036 2448 3795 2448 3036 2448 Hauptamt HLF 1 Verfügerdienst Freiwillige Feuerwehr HLF 1 GRF (KE) MA (KE) AT AT WT WT - DLK GRF MA 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 06:00 06:00 06:00 06:00 365 365 24 24 8760 8760 HLF 2 GRF MA AT AT WT WT 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 06:00 365 365 365 365 365 365 24 24 24 24 24 24 8760 8760 8760 8760 8760 8760 Gesamtsunden: 46.550 Tabelle 13: Berechnung Stundenverteilung Hauptamt-Ehrenamt Erläuterungen: RB - Rufbereitschaft; KE - Kleineinsatz - 159 - 101.295 6.2.3.3 Schichtbetrieb und Personalplanung Die bereits vorhandenen Planstellen des feuerwehrtechnischen Dienstes (Beschäftigte) lassen grundsätzlich einen 24 h-Dienst zu. Für die Besetzung von drei Funktionsstellen im 24h-Dienst sind mindestens 18 Planstellen/Mitarbeiter (Besetzung über 8.760 Stunden im Jahr) notwendig. Für die gesicherte Besetzung der vier Funktionsstellen im Tagesdienst sollten mindestens 8 Planstellen / Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Es sollte angestrebt werden, zunächst die Besetzung der Feuerwache mit zwei Funktionsstellen im 24h-Dienst einzurichten. Für die Umsetzung wären 16 Planstellen / Mitarbeiter erforderlich. Das folgende Konzept für die hauptamtliche Einsatzabteilung kann nur in einem entsprechenden Stufenplan umsetzt werden. Die notwendige Schaffung der entsprechenden Planstellen im jeweiligen Haushaltsjahr ist eine wesentliche Voraussetzung. 1. Stufe: 2 Funktionsstellen im 24 h-Dienst und 3 Funktionsstellen im Tagesdienst Voraussetzungen: 10 Planstellen + 6 Planstellen im „mittleren, feuerwehrtechnischen“ Dienst 2. Stufe: 3 Funktionsstellen im 24 h-Dienst und 2 Funktionsstellen im Tagesdienst Voraussetzungen: 15 Planstellen + 4 Planstellen im „mittleren, feuertechnischen“ Dienst 3. Stufe: 3 Funktionsstellen im 24 h-Dienst und 4 Funktionsstellen im Tagesdienst Voraussetzungen: 15 Planstellen + 8 Planstellen im „mittleren, feuerwehrtechnischen“ Dienst - 160 - Für Krankheitsausfälle sollte künftig ein „Verfügerdienst“ geplant werden. Der entsprechend eingeteilte Mitarbeiter ist beispielsweise von 05:00 Uhr - 06:00 Uhr von zu Hause abrufbar und bekommt dies mit einer Stunde vergütet. Für die Verzahnung des 24h-Dienst (3 Funktionsstellen) mit den Tätigkeiten im Tagesdienst (4 Funktionsstellen) wird in der folgenden Graphik als Übersicht dargestellt: 24 Stunden-Dienst / Wachdienst 12 Std-Tagesdienst Werktags an 252 Tagen im Jahr Dienstende: 6 Uhr BZ BZ BZ 1.FKT AZ 2.FKT AZ 3.FKT AZ Dienstende: 18 Uhr 1.FKT AZ 2.FKT AZ 3.FKT AZ TD TD TD TD 4.FKT AZ 5.FKT AZ 6.FKT AZ 7.FKT AZ Dienstbeginn: 6 Uhr Tabelle 14: 24-Stunden-Dienst mit 3 Funktionen im 24h-Dienst & 4 Funktionen im Tagesdienst Legende: AZ = Arbeitszeit; BZ = Bereitschaftszeit; FKT = Funktion; TD= Tagesdienst - 161 - Für eine erfolgreiche Personalentwicklung bis in das Jahr 2035 müssen mehrere Parameter beachtet werden. Es reicht nicht, Personal neu einzustellen, sondern das Personal in der hauptamtlichen Abteilung muss entsprechend aus- und fortgebildet werden. Eine wesentliche Forderung, für einen interessanten Dienstplan für die Mitarbeiter, ist ein 24h-Dienst, verbunden mit einem Tagesdienst, der einerseits zur Erfüllung der Pflichtaufgaben beiträgt und anderseits eine Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern darstellt. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des 24h-Dienstes kombiniert mit Tagesdienst ist: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ Verknüpfung von Tätigkeiten des 24h-Dienst mit dem Tagesdienst eine vertretbare Mischung zwischen dem 24h-Dienst und Tagesdienst muss möglich sein ausreichend qualifiziertes Personal muss vorhanden sein und gewonnen werden klare Definition der Führungsebenen und Verantwortlichkeiten ausreichend, funktionale Räumlichkeiten mit Ruheräumen, Sozialbereich usw. muss im bestehenden Feuerwehrhaus möglich und vorhanden sein. Dies bedeutet eine Erweiterung im Vergleich zur heutigen Situation! ein Sportangebot sollte möglich sein eine regelmäßige Aus- und Fortbildung sollte möglich sein und stattfinden eine Mitarbeit im Sachgebiet muss möglich sein die Arbeitsabläufe sollten „klar“ definiert sein und künftig in einer Dienstanweisung „Wachordnung“ geregelt und eingeführt sein eine „konstante“ Besetzung der Funktionen muss möglich sein, kombiniert mit einer Krankheitsregelung-Verfüger-Regelung für die Planbarkeit der Dienste zu gewährleiten (wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarung Familie & Beruf) geregelte Dienst-, Pausen- und Bereitschaftszeiten keine Rufbereitschaft für den mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst - 162 - Übersicht über die IST-Planstellen im HH-Plan 2024 der Stadt Lahr Berechnung der IST-Planstellen Einheiten - hauptamtlich (bereits im Stellenplan vorhanden) FunktionsPersonalfaktor stellen Personalbedarf (Planstellen) Tagesverstärkung an Werktagen (3 FM 06:00 Uhr - 22:30 Uhr) 3 3,5 10,5 Vergütung der Rufbereitschaft 3 1,2 3,6 1 - 1 1 - 1 Leiter Stabstelle höherer, feuerwehrtechnischer Dienst Mitarbeiter gehobener, feuerwehrtechnischer Dienst IST-Planstellenübersicht Personal vorhanden - mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst: 14,1 (14) Personal vorhanden gehobener/höherer feuerwehrtechnischer Dienst: Personal vorhanden Sachgebiet Verwaltung - nicht feuerwehrtechnischer Dienst 2 2,2 IST-Personalbedarf gesamt: 18,3 Tabelle 15: Übersicht IST-Planstellen im Haushaltsplan 2022 - 163 - Feuerwehtechnischer Beschäftigter - Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst Voraussetzungen Für die Überleitung ins Beamtenverhältnis ohne Laufbahnprüfung, langjährig, als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Beschäftigte, können ohne Laufbahnprüfung unter bestimmten Bedingungen in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Die Bedingungen werden in § 16 (3) LBG genannt: ➢ ➢ ➢ Die Bildungsvoraussetzungen nach APrO müssen erfüllt sein. Die Tätigkeiten der Laufbahn mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst bereits seit 3 Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg wahrgenommen worden sein. Eine besondere Fortbildungsbereitschaft nachgewiesen werden kann. Es für den Bewerber eine überdurchschnittliche Härte bedeuten würde, die Laufbahnprüfung im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst nachzuholen. Diese Regelung ist für die Verbeamtung feuerwehrtechnischer Beschäftigter nach dem TVöD von Bedeutung. Feuerwehrtechnische Beschäftigte, die über einen Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und bereits seit mindestens 4 Jahren Einsatzdienst als feuerwehrtechnischer Beschäftigter einer Kommune leisten, erfüllen die erste Bedingung. Mit der erfolgreichen Absolvierung der Freiwilligen Feuerwehr Ausbildung, die inhaltlich vergleichbar ist mit der Laufbahnausbildung nach APrO, ist die Fortbildungsbereitschaft in der Regel nachgewiesen. Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg gibt zur Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte Empfehlungen heraus, die den Kommunen als Entscheidungsgrundlage dienen können (VwVFeuerwehrausbildung Land Baden-Württemberg). Wer die oben genannte Freiwilligen Feuerwehr Ausbildung, sowie mindestens 4 Jahre Einsatzpraxis vorweisen kann, erfüllt in der Regel die Zugangsbedingungen für die mittlere, feuerwehrtechnische Dienst Laufbahn. Die Entscheidung über die Ernennung liegt bei der Stadt Lahr. - 164 - Zuordnung zum feuerwehrtechnischen Dienst Die tarifliche Zuordnung zum feuerwehrtechnischen Dienst ist nicht an den Einsatzdienst gebunden. Die Sonderreglungen gelten für alle, die hauptamtlich im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt sind. Sie gelten daher auch für feuerwehrtechnische Beschäftigte, die in einer Integrierten Leitstelle als Disponent eingesetzt oder für den vorbeugenden Brandschutz tätig sind, nicht jedoch für Feuerwehrgerätewarte. Allerdings überwiegen, wenn kein Einsatzdienst geleistet werden muss, die materiellen Nachteile durch die Anwendung des Beamtenrechts bei der Arbeitszeit, Rufbereitschaft und den Zuschlägen, weil dann kein Anspruch auf die Feuerwehrzulage und die Übergangsversorgung ab dem 60. Lebensjahr besteht. Anwendung des Beamtenrechts im Tarifvertrag Gemäß § 46 TVöD / BTV-VKA finden die §§ 6 bis 9 und 19 TVöD keine Anwendung auf die feuerwehrtechnischen Beschäftigten. Das betrifft die Bestimmungen für die wöchentliche Arbeitszeit, den Bereitschaftsdienst, die Rufbereitschaft, die Überstundenvergütung und die Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, die Samstagsarbeit und die Erschwerniszuschläge. Bestehen bleibt die Tarifregelung zum Zusatzurlaub (§ 27 TVöD) bei Wechselschicht und Schichtarbeit. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der feuerwehrtechnischen Beschäftigten richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Beamten in Baden-Württemberg. Diese beträgt derzeit wöchentlich 41 Stunden. Für den Dienst zu ungünstigen Zeiten wird der sogenannte Dienst zu ungünstigen Zeiten DUZ bezahlt. Die regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit darf nur bis maximal durchschnittlich wöchentlich 48 Stunden verlängert werden, soweit der Dienst in Bereitschaft besteht. Diese Grenze ist durch die EU-Arbeitszeitrichtline 2003/88 /EG verbindlich festgelegt und durch Rechtsprechung mehrfach bestätigt worden. Zuletzt wurde dies durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 29.09.2011 bestätigt. Eine Überschreitung der 48 Wochenstunden ohne Freizeitausgleich darf nur aufgrund einer schriftlichen Erklärung des Beamten (opting out = wörtlich: Die Möglichkeit zum Ausstieg. Sogenannte Opt-out-Erklärung) erfolgen. Aufgrund dieser Erklärung kann die Arbeitszeit bis zu durchschnittlich 54 Wochenstunden verlängert werden. Diese Erklärung kann jedoch jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten widerrufen werden. Wichtig ist, dass durch die Arbeitszeitverlängerung der Gesundheitsschutz nicht gefährdet sein darf. Hierfür sind - 165 - Arbeits- und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren (§ 67 LBG BW, §§ 4-11 AzUVO BW Bereitschaftszeit). Beamte im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst Für Beamte im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst (Einsatzbeamte) gilt ein Personalfaktor von 4,8 auf Basis der 48 Stundenwoche. Auf Basis der 41 Stundenwoche gilt der Personalfaktor von 5,8. Dies ist begründet in der längeren Verfügbarkeit der Mitarbeiter im Dienst (41 Stundenwoche = 2.132 Stunden p.a.; 48 Stundenwoche = 2.496 Stunden p.a.). Von den Verantwortlichen Führungskräften der Feuerwehr in Abstimmung mit dem Personalamt der Stadt Lahr muss ein passender Dienstplan erstellt werden. Dieser beinhaltet die Innere Arbeitszeit, die sich gliedert in Werkstattdient, Einsatzdienst, Ausbildung (Sport) und Bereitschaftszeit. Die Feuerwehrzulage wird gewährt. Die Lebensarbeitszeit ist begrenzt auf derzeit 60 Jahre. - 166 - Qualifizierung auf Grundlage der VwV-Feuerwehrausbildung Der Vorteil eines feuerwehrtechnischen Beschäftigten ist neben der unmittelbaren Verknüpfung der Beschäftigung zum Einsatzdienst (=Stärkung Tagesverfügbarkeit) vor allem die Qualifikation. Die durchzuführenden Qualifikationen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwV-Feuerwehrausbildung) wird empfohlen. Aus der VwV-Feuerwehrausbildung (siehe Kapitel 4.4 Regelungen für Laufbahnlehrgänge in Verbindung mit 4.4.2 Andere Teilnehmende) ist folgendes zu entnehmen: „4.4.2 Andere Teilnehmende … des Weiteren können außerhalb des Laufbahnrechts auch andere Personen am Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst teilnehmen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ Abgeschlossene Berufsausbildung Ausbildung zum Rettungssanitäter Die Teilnahme an den Lehrgängen: Truppmannausbildung Teil 1 und 2, „Sprechfunker“, „Atemschutzgeräte“, „Maschinisten“, Truppführer“ Kettensägen Ausbildung Modul A nach den Vorgaben der DGUV Ausbildungen „Absturzsicherung“ und „Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen“ Besitz des deutschen Sportabzeichens mindestens in der Stufe Silber oder des deutschen Feuerwehrfitnessabzeichens in Bronze. Die Ausstellung darf maximal ein Jahr vor Beginn der Laufbahnprüfung erfolgt sein Besitz des Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang „Truppführer“ eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger. …“ - 167 - Umsetzung des Anpassungsgesetzes und die daraus folgende Besoldung, kombiniert mit den entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen für die künftigen Einsatzbeamten der Feuerwehr Lahr Auf Grund der Umsetzung des Anpassungsgesetzes zum 01.12.2022 und der daraus folgenden neuen Besoldungsstruktur sollten die entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen so angepasst werden, dass diese zum Stellenplan gemäß dem Haushalt 2025ff anwendbar sind. Die Besoldungsgruppe sollte an Hand der Qualifikation in Verbindung mit der Stellenbeschreibung bewertet werden. Besoldungsgruppe A8: In der Besoldungsgruppe A8 Einsatztrupp (Truppmann / Truppführer) werden folgende Lehrgänge benötigt und gefordert: ➢ ➢ ➢ ➢ Laufbahnlehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw mD Baden-Württemberg (Truppmann / Truppführer Berufsfeuerwehr) (Dauer: 7 Monate) Rettungssanitäter Lehrgang gemäß der „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ vom Bund-Länderausschuss „Rettungswesen“ (Dauer: 3 Monate) Maschinist für Löschfahrzeuge gemäß der FeuerwehrDienstvorschrift 2 - FwDV 2 (Dauer: 5 Tage) Erwerb und Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse CE nach der VwV Fortbildung mittlerer Dienst Feuerwehr (laufend) Besoldungsgruppe A9: In der Besoldungsgruppe A9 (Fahrzeugführer) werden zusätzlich zu der Anforderung der Besoldungsgruppe A8 folgende Lehrgänge benötigt und gefordert: ➢ ➢ Die Qualifikation zum Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge gemäß dem Musterausbildungsplan für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) inklusive der herstellerspezifischen Vorgaben der Drehleiterfahrzeuge (Dauer: gemäß Vorgaben) Die Qualifikation als Fahrzeugführer (Maschinist) für Sonderfahrzeuge gemäß herstellerspezifischen Vorgaben (Dauer: gemäß Vorgaben) - 168 - ➢ ➢ Die Qualifikation für die Qualifikation für die CBRN-Erkundung gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV 2 und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwVFeuerwehrausbildung) (Dauer: gemäß Vorgaben). Qualifikation als Führungsassistent auf dem ELW 1 – FEZ (Dauer: 1 Woche) Besoldungsgruppe A10: In der Besoldungsgruppe A10 (Einheitsführer über mindestens 9 Einsatzkräfte) werden zusätzlich zu der Anforderung der Besoldungsgruppe A8 und A9 folgende Lehrgänge benötigt und gefordert: ➢ ➢ ➢ Führungslehrgang I gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwVFeuerwehrausbildung), (Dauer: 5 Wochen) Qualifikation zur Einheitsführung der Sonderfahrzeuge wie bspw. Drehleiter, Kranwagen, Hubarbeitsbühne/ Teleskopmast, Kleineinsatzfahrzeug, Wechselladerfahrzeuge, Abrollbehälter, etc. nach herstellerspezifischen Vorgaben (Dauer: 3 Tage) Wahrnehmung der Funktion eines eigenständigen Einheitsführers bis Gruppenstärke im Sinne eines Einsatzleiters gemäß Feuerwehrgesetz (FwG), (Dauer: 1 Tag) Besoldungsgruppe A10z: In der Besoldungsgruppe A10z (Einheitsführer über mindestens 16 Einsatzkräfte) werden zusätzlich zu der Anforderung der Besoldungsgruppe A8, A9 und A10 folgende Lehrgänge benötigt und gefordert: ➢ ➢ Die Teilnahme am Führungslehrgang II gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwVFeuerwehrausbildung) (Dauer: 2 Wochen) Absolvierung eines Abschnitts bei einer externen Feuerwehr auf der künftig eingesetzten Funktion im Tagdienst. Ziel ist ein möglichst großer Wissenstransfer und die Erlangung weiterer Kenntnis (Dauer: 4 Wochen) - 169 - Besoldungsgruppe A11, A 12, A13: In der Besoldungsgruppe A11 werden zusätzlich zu der Anforderung der Besoldungsgruppe A8, A9, A10 und A10z folgende Lehrgänge benötigt und gefordert: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ Laufbahnlehrgang gehobener feuerwehrtechnischer Dienst gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw gD Baden-Württemberg Teilnahme an der internen Führungsausbildung der Stadt Lahr. Der Lehrgang dauert insgesamt 14 Tage Teilnahme am Beurteilungslehrgang der Stadt Lahr (Dauer: 1 Tag) Einsatzleiter der Führungsstufe C gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV 2 und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in BadenWürttemberg (VwV-Feuerwehrausbildung). (Dauer: 1 Woche) Einführung in die Stabsarbeit gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 FwDV 2 und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in BadenWürttemberg (VwV-Feuerwehrausbildung). (Dauer: 1 Woche) - 170 - Personalbedarf für die künftige Besetzung ab 2025ff der notwendigen Einsatzfunktionen Berechnung der SOLL-Planstellen Funktionen Personalfaktor Personalbedarf (Planstellen) Wachdienst (3 FM 24h-Dienst 06:00 Uhr - 18:00) 3 4,8 14,4 Tagesverstärkung an Werktagen (4 FM 06:00 Uhr - 18:00 Uhr) 4 2 8,0 Verfüger (Krankheitsvertretung usw.) 1 - 0,3 Leiter Stabstelle höherer, feuerwehrtechnischer Dienst - - 1 Mitarbeiter gehobener, feuerwehrtechnischer Dienst - - 4 Einheiten-Hauptamt SOLL-Planstellenübersicht Personalbedarf mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst: 22,7 (23) Leiter Stabsstelle - Personalbedarf höherer feuerwehrtechnischer Dienst: 1 Personalbedarf gehobener feuerwehrtechnischer Dienst: 3 Personalbedarf gehobener Verwaltungsdienst: 1 Sachgebiet Zentrale Dienste nicht feuerwehrtechnischer Dienst (Verwaltungsdienst) 3 SOLL-Personalbedarf gesamt: 30,7 (31) Tabelle 16: Umsetzungsvorschlag zur Besetzung der Funktionen Nicht berücksichtigt sind Personalersatz durch weitere Abgänge, Pensionierungen, Krankheit usw. Je nachdem müssen die jährlichen Einstellungen angepasst werden. - 171 - Umsetzungsvorschlag zur Personalentwicklung 2025ff: Oberbrandmeisteranwärter (OBMA) / gehobener, Planstellen Auswahlverfahren Jahr Bemerkungen feuerwehrtechnischer insgesamt über die Jahre Dienst / Verwaltung Ausgangsgrößen: - Planstellen mittlerer, feuerwehrtechnischer Dienst 14 - Planstelle höherer, feuerwehrtechnischer Dienst 1 - Planstelle gehobener, feuerwehrtechnischer Dienst 1 Auswahlverfahren beantragt im Jahr 2024 für für Januar / 2025: Februar 2025 2 neue Planstellen mittlerer 16 geplant 2025 Dienst Ziel: Umsetzung 1 neue Planstelle gehobener 1 der fehlenden nichttechnischer Ausbildung bis Verwaltungsdienst zum 01.08.2026 Auswahlverfahren für Januar / beantragt im Jahr 2025 für Februar 2026 2026: geplant 2026 18 2 neue Planstellen mittlerer Ziel: Umsetzung Dienst der fehlenden Ausbildung bis zum 01.08.2027 Auswahlverfahren für Januar / beantragt im Jahr 2026 für Februar 2027 2027: geplant 2027 2 neue Planstellen 4 Ziel: Umsetzung gehobener, der fehlenden feuerwehrtechnischer Dienst Ausbildung bis zum 01.08.2028 Auswahlverfahren für Januar / beantragt im Jahr 2027 für Februar 2028 2028: geplant 2028 19 1 neue Planstelle mittlerer Ziel: Umsetzung Dienst der fehlenden Ausbildung bis zum 01.08.2028 - - Besetzung von + 2 x ED im 24h - Dienst + 4 x ED TD Tabelle 17: Umsetzung der Personalentwicklung mittleren, gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bis 2035 - 172 - Oberbrandmeisteranwärter (OBMA) / Jahr gehobener, feuerwehrtechnischer Dienst / Verwaltung Planstellen Auswahlverfahren insgesamt über die Jahre beantragt im Jahr 2028 für 2029: 2029 1 neue Planstelle gehobener, feuerwehrtechnischer Dienst optional Verwaltungsdienst beantragt im Jahr 2029 für 2030: 2030 1 neue Planstelle mittlerer Dienst beantragt im Jahr 2030 für 2031: 2031 1 neue Planstelle mittlerer Dienst beantragt im Jahr 2031 für 2032: 2032 1 neue Planstellen mittlerer Dienst beantragt im Jahr 2032 für 2033: 2033 1 neue Planstellen mittlerer Dienst 4 Auswahlverfahren für Januar / Februar 2029 geplant Ziel: Umsetzung der fehlenden Ausbildung bis zum 01.08.2031 20 Auswahlverfahren für Januar / Februar 2030 geplant Ziel: Umsetzung der fehlenden Ausbildung bis zum 01.08.2031 21 Auswahlverfahren für Januar / Februar 2031 geplant Ziel: Umsetzung der fehlenden Ausbildung bis zum 01.08.2032 22 Auswahlverfahren für Januar / Februar 2032 geplant Ziel: Umsetzung der fehlenden Ausbildung bis zum 01.08.2033 23 Auswahlverfahren für Januar / Februar 2033 geplant Ziel: Umsetzung der fehlenden Ausbildung bis zum 01.08.2034 Bemerkungen Besetzung von + 3 x ED im 24h - Dienst + 2 x ED TD - Besetzung von + 3 x ED im 24h - Dienst + 3 x ED TD Besetzung von + 3 x ED im 24h - Dienst + 4 x ED TD Tabelle 18:Umsetzung der Personalentwicklung mittleren, gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bis 2035 Die neuen Planstellen für die Jahre 2025-2035 sollen wie vorgesehen durch die Verwaltung in den Stellenplan überführt werden. - 173 - Nachdem die 1. Eintreffzeiten für eine leistungsfähige Feuerwehr derzeit deutlich unterschritten werden, sollte die Feuerwache Innenstadt Lahr rund um die Uhr mit einer hauptamtlichen Mindestbesetzung ergänzt werden. Die folgende Besetzung wird empfohlen und sollte in den nächsten Jahren angestrebt werden: 1. Ständige Besetzung der Feuerwache (rund um die Uhr) mit 3 Einsatzkräften (1 Feuerwehrangehöriger für die Einsatzzentrale FEZ / Einsatzkoordination und 2 Einsatzkräfte für Kleineinsätze und zur Verkürzung der Ausrückezeiten des ersten Einsatzfahrzeuges. 2. Tageseinsatzverstärkung als rückwärtiger Einsatzdienst Mo – Fr. 06.00 Uhr – 18.00 Uhr mit ständig 4 Einsatzkräften 3. Verstärkung des Führungsbereiches / Fachabteilungen durch 3 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Der Stellenaufwuchs sollte entsprechend der finanziellen Möglichkeiten, vor allem aber auch an der Integrierbarkeit in der Feuerwehr Lahr ausgerichtet werden. Die wesentlichen Vorteile durch die Weiterentwicklung der Feuerwehr Lahr sind: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ personelle und strukturelle Einhaltung der geforderten 1. Eintreffzeit von 10 Minuten Die Einhaltung des Zielerreichungsgrad von mindestens 85% für die 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit Durch die Einführung des 24h-Dienstes wird die Tätigkeit bei der Feuerwehr Lahr attraktiver durch den Wegfall der Rufbereitschaft Der Tagesdienst in Kombination mit dem 24h-Dienst wird zur Mitarbeiter Motivation führen Der Hauptamtliche Einsatzabteilung kann künftig regelmäßig Ausbildung und Dienstsport angeboten werden Die enge Verzahnung von Haupt- und Ehrenamt wird auch künftig gestärkt Klare Strukturen in dienstlichen Abläufen und Prozessen durch eine neue Aufbauorganisation Die vorbereitenden Arbeiten für den Einsatzdienst in den Werkstätten sind gewährleistet - 174 - ➢ ➢ ➢ ➢ Einführung eines gemeinsames Führungsdienstes mit haupt- und ehrenamtlichen Kräften und Definition der entsprechenden Vergütung Kein Dienst in Rufbereitschaft mehr notwendig Keine Rufbereitschaft für den Mitarbeiter im nichttechnischen Verwaltungsdienst - Ortspolizeibehörde (rückwärtiger Dienst) Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften Für die Erfassung des tatsächlichen Stundenaufwandes der jeweiligen Abteilungen und Sachgebiete wurde eine Analytische Personalbemessung durchgeführt. Diese basiert auf Daten und Fakten der Zeiterfassung und der tatsächlichen Abrechnung von Vorgängen im Bestand der Feuerwehr Lahr. Abbildung 53: Ergebnis der analytischen Personalbemessung Dies ist die Grundlage für die künftige Verteilung von vorhandenen Planstellen zu erledigenden, gesetzlichen Tätigkeiten und Aufgaben im laufenden Dienstbetrieb der Feuerwehr Lahr. Bei Bedarf können weitere Details aus der tatsächlichen Zeiterfassung in einer bestehenden EXCEL-Tabelle (siehe Anlage Analytische Personalbemessung Feuerwehr Lahr) nachgelesen werden. - 175 - 6.3 Die Zusammenarbeit und Kommunikation In der Stadt Lahr kann die Feuerwehr die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit nur gemeinsam, getragen von der Freiwilligen Feuerwehr und der hauptamtlichen Einsatzabteilung geleistet werden. Die gemeinsame Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist auszubauen und alle Abteilungen ausbildungsmäßig, führungsmäßig und technisch auf einen aktuellen Stand zu erhalten. Ziel des weiterentwickelten Konzeptes muss eine auch eine enge Verzahnung der „Hauptamtliche Abteilung mit den Freiwillige Feuerwehrabteilungen“ sein. Die hauptamtliche Abteilung muss auch Verantwortung für das Ehrenamt tragen und die Informationen aus dem Feuerwehrausschuss über einen Vertreter im Gremium erhalten: • Interne Kommunikation o Informationsfluss zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen o Regelmäßige Besprechungen und Feedbackrunden • Externe Zusammenarbeit o Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen und Behörden o Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation • Einsatznachbereitung o Dokumentation und Analyse von Einsätzen o Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte Die Feuerwehr Lahr steht vor der großen Herausforderung, ihre Leistungsfähigkeit im Kontext gesellschaftlicher, technologischer und städtebaulicher Veränderungen langfristig sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen der hauptamtlichen Abteilung und den freiwilligen Einsatzabteilungen bildet dabei das Rückgrat der Einsatzbereitschaft. Demografischer Wandel, steigende Einsatzzahlen und wachsende Anforderungen an Technik und Infrastruktur erfordern kontinuierliche Anpassungen in Personalentwicklung, Ausbildung und baulichen Maßnahmen. Moderne Kommunikations- und Technikkonzepte sowie eine stärkere Verzahnung von Haupt- und Ehrenamt (Duales System) sind zentrale Bausteine, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Bis 2035 soll die Feuerwehr Lahr als moderne, resilient aufgestellte Organisationseinheit der Stadt Lahr agieren, die sich durch eine starke Integration von Haupt- und Ehrenamt (Duales System) auszeichnet. Digitale Lösungen, innovative Ausbildungsprogramme und vernetzte Technik werden künftig den Arbeitsalltag - 176 - prägen. Die hauptamtliche Abteilung fungiert dabei als Unterstützungs- und Koordinationsstelle für das Ehrenamt, während alle Standorte durch modernisierte Infrastruktur und nachhaltige Bauprojekte gestärkt werden. Regelmäßige Analysen der Einsatzzahlen und optimierte Prozesse sichern eine effektive Einsatzstrategie. Gleichzeitig wird die Feuerwehr ein aktiver Partner in der Stadtentwicklung sein, um Lahr auf den urbanen Wandel vorzubereiten. Eine systematische Evaluierung in mehreren Schritten ist essenziell, um den Fortschritt der Feuerwehr Lahr zu überwachen und entsprechende, notwendige Anpassungen für das Duale System Feuerwehr Lahr vorzunehmen: Jährliche Überprüfung: Regelmäßige Evaluierungen der Personal-, Ausbildungs- und Technikentwicklung durch Feedbackrunden, Einsatzauswertungen und Berichte aus den Einsatzabteilungen. Revision nach 5 Jahren: Umfassende Analyse der Fortschritte mit Fokus auf Personalstand, bauliche Maßnahmen und Technikintegration, unter Einbeziehung der feuerwehrinternen sowie der städtischen Gremien. Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplan nach 8 Jahren: Basierend auf den Erkenntnissen der ersten Dekade erfolgt eine strategische Neuausrichtung, die aktuelle Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen adressiert, ergänzt durch externe Gutachten. Diese zyklische Anpassung gewährleistet eine kontinuierliche Verbesserung und nachhaltige Ausrichtung der Feuerwehrarbeit. - 177 - 7. Konzept Einsatzfahrzeuge 7.1 Rahmenbedingungen Die Stadt Lahr verfügt derzeit über 32 Feuerwehrfahrzeuge, davon 29 städtische Fahrzeuge und 10 Abrollbehälter, die zusammen einen Wiederbeschaffungswert von geschätzt ca. 12 Mio. € haben. In den vergangenen 10 Jahren wurden drei Großfahrzeuge und zwei Kleinfahrzeuge mit einem finanziellen Aufwand von geschätzt ca. 750.000 € beschafft. Kleinfahrzeuge (< 4,75 t.) sind nach spätestens 15-18 Jahren, Großfahrzeuge nach spätestens 25-28 Jahren verbraucht, störanfällig und müssen ersetzt werden! Das derzeitige Durchschnittsalter der 21 Großfahrzeuge (> 4, 75 t.) liegt bei geschätzt ca. 18 Jahren. 20 plus x Jahre Abbildung 54: Alter der vorhandenen Großfahrzeuge - 178 - Das derzeitige Durchschnittsalter der 8 Kleinfahrzeuge liegt beigeschätzt ca. 15 Jahren. 10 plus x Jahre Abbildung 55: Alter der vorhandenen Kleinfahrzeuge Das neue, an die gemeindespezifische Risikoplanung angepasste Fahrzeugkonzept enthält 37 Fahrzeuge und sieht aufgrund der Gefahrenlage eine Ergänzung von acht Fahrzeugen, davon eine Drehleiter, ein Gerätewagen Logistik (Allrad) und sechs Kleinfahrzeuge (fünf Mannschaftstransportfahrzeuge und einen Kommandowagen) vor. Diese sind notwendig, um das benötigte Einsatzpersonal im Einsatzfalle nachführen zu können. Ebenso werden die Fahrzeuge für Logistikfahrten und für die Jugendarbeit benötigt. Dem gegenüber könnten voraussichtlich 3-5 bisher vorhandene Einsatzfahrzeuge entfallen. Im Folgenden werden die einzelnen, notwendigen Fahrzeugbeschaffungsmaßnahmen erläutert. - 179 - 7.2 Konzept Einsatzfahrzeuge Zur Bewältigung ihrer Aufgaben und um entsprechend dem Gefahrenpotenzial in der Stadt Lahr aufgestellt zu sein, muss die Feuerwehr Lahr über die passende Ausrüstung verfügen. Drei Kernbereiche sind dafür wichtig: ➢ Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge zur Erreichung der Plan- und Schutzziele ➢ Logistik- und Transportfahrzeuge ➢ Sonderfahrfahrzeuge für größere Schadenlagen Im Folgenden werden die Einsatzfahrzeug näher erläutert, bei denen der Verwendungszweck im Einsatz- und Übungsdienst vielseitig ist. Die Logistik- und Transportfahrzeuge sollten geländegängig bzw. geländefähig sein. 7.2.1 Mannschaftstransportwagen Der Mannschaftstransportwagen MTW wird primär im Bereich des Transports von Einsatzkräften eingesetzt. Beispielsweise werden die Einsatzkräfte nach dem Brandeinsatz damit zurück zum Feuerwehrhaus gebracht, um zu duschen, oder es werden neue Einsatzkräfte an die Einsatzstelle transportiert (Personaltransport/Hygienekonzept). Der MTW ist darüber hinaus eine wichtige Größe für die Jugendarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Lahr. Die Feuerwehrangehörigen fahren mit dem MTW aber auch zu Fort- und Ausbildungen, beispielsweise wenn mehrere Einsatzkräfte an einer Ausbildungsveranstaltung des Landkreises Ortenau teilnehmen. Der MTW wird zusätzlich zum Transport oder zur kurzfristigen Unterbringung von Unfallbeteiligten oder Feuerwehrangehörigen im Einsatzfall genutzt. Der MTW wird zur Teilnahme und Durchführung von Brandsicherheitswachen im Stadtgebiet Lahr genutzt. Die Mannschaftstransportwagen werden vielseitig verwendet, wie beispielsweise: Transportfahrten, sonstige Dienstfahrten, stehen „ALLEN“ Einsatzabteilungen zur Verfügung, Nachrücken der Führungsgruppe, Logistikgruppe usw. Jede Einsatzabteilung sollte künftig über einen MTW verfügen. - 180 - 7.2.2 Einsatzleitwagen Die Feuerwehr Lahr muss in der Lage sein muss, auch komplexere Lagen mit mehreren Einsatzabschnitten zu führen oder mit verschiedenen Organisationen (DRK, DLRG, THW usw.) eine Führungseinheit (Einsatzstab) zu bilden. Dazu ist die Vorhaltung eines Fahrzeugs mit entsprechenden Führungsmitteln notwendig. Der Einsatzleitwagen ELW 2 des Ortenau-Kreises, der in Lahr stationiert ist, ist inzwischen 36 Jahre alt und sollte ebenfalls dringend ersetzt werden. Die Stadt sollte auf die Verantwortlichen des Landkreis Ortenau zugehen und auf eine Ersatzbeschaffung drängen. Sollten die Verantwortlichen des Landkreises Ortenau das Einsatzfahrzeug nicht ersetzen, müsste eine erhöhte Zuwendung für einen ELW 1,5 und den Abrollbehälter Führung abgestimmt werden. Ein Einsatzleitfahrzeug 1,5 sollte für die Einsatzleitung, insbesondere für die Führung und Koordination von taktischen Einheiten dienen, ist Zubringerfahrzeug für den Zugführer bzw. Einsatzleiter und soll für Punkt- und Flächenlagen auf Stadtebene die notwendigen Führungsmittel nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 in den Führungsstufen A und B bereitstellen. Ab den Führungsstufen C und D wird ergänzend der zusätzliche Einsatzleitwagen der Größe 1,5 bzw. der Abrollbehälter aus dem Führungskonzept des Ortenaukreises eingesetzt. Der Einsatzleitwagen 1 wird vom B-Dienst im Dienst besetzt und sollte zeitnah an der Einsatzstelle eintreffen. Die Mitglieder der Führungsgruppe Lahr übernehmen die Bedienung. Es wird empfohlen, den Einsatzleitwagen 1,5 ohne Besprechungsraum in der Feuerwache Lahr zu stationieren. Zwischen dem Einsatzleitwagen 1,5 und der bestehenden Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) sollte eine Kommunikationsverbindung sichergestellt sein. Bei Bedarf stellt die Feuerwehr Offenburg (Kooperationspartner) den benötigten Besprechungsraum in Form eines Abrollbehälters Führung zur Verfügung. Die Führung der Feuerwehr Lahr sollte prüfen, ob die Beschaffung eines eigenen Abrollbehälters Führung sinnvoll ist. - 181 - 7.2.3 Tanklöschfahrzeuge Die Feuerwehr Lahr verfügt derzeit über zwei Tanklöschfahrzeug 24/50. Für die Zukunft werden zwei unterschiedliche Tanklöschfahrzeug angestrebt, um flexibel im Einsatzfall im Stadtgebiet Lahr agieren zu können: Tanklöschfahrzeug 4000 Das Tanklöschfahrzeug wird gemäß der DIN-Norm 14530-21 beschafft. Dieser Fahrzeugtyp /Einsatzfahrzeug lässt für die Feuerwehr Lahr einen flexiblen Einsatz im Stadtgebiet zu von Vegetationsbränden, Waldbränden und Industriebränden. Tanklöschfahrzeug 4000-Sonderausführung Das Tanklöschfahrzeug-Sonderausführung sollte über 60 kg CO2, 250 kg-Pulver und mindestens 500 Liter Schaum verfügen. Des Weiteren sollte der verfügbare Löschwassertank über mindestens 8.000 Liter Wasser verfügen. Das Fahrzeug wird für Einsätze in Störfallbetrieben und am Flughafen, insbesondere für die Sonderaufgabe CAT-Erhöhung; gemäß der vorgegebenen Alarm- und Ausrückeordnung, aber auch für Einsätze im Bereich der Rheintalbahn und der Bundesautobahn benötigt. 7.2.4 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Basisfahrzeug für die Einsatzabteilungen der Stadt Lahr muss aufgrund der Struktur und der Gefährdungslage das Löschgruppenfahrzeug 10 sein. Bei einer eventuellen Zusammenlegung der gebildeten Löschzüge ist die Vorhaltung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 ausreichend. Beim Löschzug Lahr – Innenstadt werden grundsätzlich zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 und ein weiteres Löschfahrzeug vorgehalten. Die tägliche Nutzung der Löschfahrzeuge bei den vielen Einsätzen führt zu einem entsprechend hohen Verschleiß. Aus diesem, fachlichen Grund wird vorgeschlagen, die beiden Einsatzfahrzeuge HLF 20 in einem Fahrzeugalter von 10 - 12 Jahren an die Stadtteilabteilungen abzugeben und einen entsprechenden Ersatz für den Löschzug Lahr Innenstadt durchzuführen. Die Fahrzeuge sind vor der Überstellung einer Überholung zu unterziehen. Durch diese Maßnahme können auch die stark beanspruchten Fahrzeuge eine Einsatzdauer von rund 25 Jahren gesichert erreicht werden. - 182 - Die weitere Verwendung der HLF 20 ist aufgrund der Struktur und Gefahrenlage der Stadt in den Löschzügen 4 Hugsweier / Langenwinkel und 5 Reichenbach/Kuhbach sinnvoll. 7.2.5 Mindestanforderung für den Drehleitereinsatz Das Baurecht (Landesbauordnung für Baden-Württemberg) fordert zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Im Geschosswohnungsbau ist daher regelmäßig neben dem baulichen Rettungsweg (Treppenraum als erster Rettungsweg) ein zweiter Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr sicherzustellen. Die Landesbauordnung Ausführungsverordnung definiert, dass bei Gebäuden mit geringer Höhe (bis 8 m Rettungshöhe) die Steckleiter der Feuerwehr als Rettungsgerät ausreichend ist. In der Innenstadt Lahr sowie in den Vororten gibt es eine Vielzahl von Gebäuden, die eine Rettungshöhe zwischen 8 bis 23 m haben, bei denen der zweite Rettungsweg daher regelmäßig über die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt werden muss. Abbildung 56: Definition Gebäudeklassen Definition der Gebäudeklassen nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Aus der Gebäudehöhe bezogen auf die jeweilige Höhe des Fußbodens, ergibt sich bei einer Brüstungshöhe von einem Meter, die Rettungshöhe für die Feuerwehr. In der Innenstadt Lahr sowie in den Vororten gibt es zahlreiche Gebäude, die in der Gebäudeklasse 4 eingestuft werden. Es sind auch eine Vielzahl Gebäude der Gebäudeklasse 5 (Rettungshöhe > 13 m) vorhanden. - 183 - In der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung wird hierzu ab 2021 gefordert: „Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der zum Anleitern bestimmten Stellen mehr als 8 m über Gelände liegt, ist anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen.“ Bis zu dieser Änderung wurde die Schiebleiter der Feuerwehr bis zu einer Rettungshöhe von 12 m angesetzt. Auch bei diesen Gebäuden ist daher heute ein Hubrettungsfahrzeug als Rettungsgerät erforderlich. Ein Hochhaus (über 23 m Nennrettungshöhe) benötigt bauliche Rettungswege (zwei bauliche Rettungswege oder Sicherheitstreppenraum). Zu beachten ist jedoch, dass bei sämtlichen, vorhandenen Gebäuden im Stadtgebiet Lahr eine Menschenrettung über Hubrettungsfahrzeuge erforderlich werden kann, wenn beispielsweise eine zu rettende Person • die Leiter aufgrund mangelnder körperlicher Fähigkeit nicht besteigen kann (z.B. ältere und sehr junge Personen, aber auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen), erhöht sich das Risiko oder • dass baurechtlich, definierte „Rettungsfenster“ innerhalb der Wohnung nicht mehr erreichen kann und diese sich an einem Fenster befindet, welches die Feuerwehr mit tragbaren Leitern nicht erreichen kann. Neben den Regelbauten sind in § 38 der Landesbauordnung Baden-Württemberg Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) definiert. Nach § 38 sind die nachfolgend aufgelisteten Sonderbauten in der Stadt Lahr beispielsweise vorhanden: - Alten- und Pflegeheim, Außenwohnheime Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren Schulen und Kindertagesstätten Die vorhandene Drehleiter mit Korb 23/12 ist als Kompensation des zweiten Rettungsweges im: ➢ Alten- und Pflegeheim Lahr ➢ Einkaufszentren ➢ Gebäude schwer, zugänglicher Lage - 184 - Das Zuständigkeitsgebiet für das Einsatzmittel Drehleiter 23/12 gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung des Landkreises Ortenau ist: Drehleiter der Feuerwehr Lahr Einsatzgebiet Einwohner Fläche km² Lahr 50.000 69,79 Kippenheim 5.600 20,86 Schwanau 7.300 38,33 Meißenheim 4.000 21,33 Friesenheim (ohne Oberschopfheim) 11.000 36,05 Seelbach 5.000 29,9 Schuttertal 3.100 50,28 Summe: 86.000 266,54 Quelle: Wikipedia/LRA Ortenaukreis Tabelle 19: Übersicht Einsatzgebiet Drehleiter Lahr Im Vergleich werden die Anfahrtszeiten der Drehleitern Ettenheim, Offenburg und Zell a.H. dargestellt und berechnet. Im Folgenden werden die aus google maps errechneten Anfahrtszeiten der schnellsten Route dargestellt. Sonder- und Wegerechte sowie Ausrückezeiten sind bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt. Hugsweierer Hauptstraße 32, Rubin Mühle Einsteinallee 26, Zalando Biermannstraße 3, Obdachlosenunterkunft Offenburgerstraße 11, Kaufland Eichholzstraße 6, Feuerwehrhaus Langenwinkel Blumenstraße 2, Feuerwehrhaus Kippenheimweiler Weingartenstraße 8, Feuerwehrhaus Sulz Mietersheimer Hauptstraße 21, Feuerwehrhaus Mietersheim Rathausplatz 3, Feuerwache Lahr Klostenstraße 19, Klinikum Lahr Hohbergweg 2, Herzzentrum Kuhbacher Hauptstraße 76, Feuerwehrhaus Kuhbach Burgstraße 8, Feuerwehrhaus Reichenbach Tabelle 20: Ermittlung Fahrzeiten Drehleiter - 185 - Ettenheim 1/33 15 min. 15 min. 13 min. 12 min. Offenburg 1/33 18 min. 21 min. 20 min. 18 min. Zell a.H. 1/33 30 min. 33 min. 28 min. 26 min. 13 min. 18 min. 26 min. 10 min. 22 min. 30 min. 10 min. 23 min. 25 min. 10 min. 21 min. 27 min. 14 min. 17 min. 16 min. 22 min. 24 min. 24 min. 21 min. 22 min. 19 min. 18 min. 24 min. 17 min. 21 min. 28 min. 15 min. Die zur Verfügung stehenden Einsatzzeiten der Drehleiter der Feuerwehr Offenburg bei einer überörtlichen Hilfe im Stadtgebiet Lahr wurde separat betrachtet und ausgewertet: Eintreffzeiten der Drehleiter Offenburg Alarm S4 Zeit E-357, Offenburger Straße, Dachstuhlbrand 16:58 17:16 00:18 E-376, BMA Hugsweierer Hauptstraße Rubin Mühle 13:09 13:26 00:17 E-552, BMA, Rainer Haungs Straße, Zehnder 14:19 14:39 00:20 E-580, Stafanienstraße, Dachstuhlbrand 07:16 07:39 00:23 Es sind nur die Einätze aufgeführt bei denen die Drehleiter Offenburg S4 war. Tabelle 21: Auswertung Eintreffzeiten Drehleiter überörtlich Für die vorhanden Drehleiter DLKA 23/12 wurden die aktuellen Einsatzdaten ausgewertet: Betrachtungszeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2024 Einsätze gesamt im Betrachtungszeitraum 736 davon Einsätze mit Drehleiter 281 Einsätze Drehleiter Gemarkung Lahr 227 Einsätze Drehleiter Überlandhilfe 54 davon: Ettenheim 1 Kippenheim 9 Schwanau 6 Meißenheim 6 Friesenheim 21 Seelbach 8 Schuttertal 3 Tabelle 22: Einsatzauswertung Drehleiter Lahr - 186 - Die vorhandene Drehleiter 23/12 wird im laufenden Jahr grundsätzlich zur Menschenrettung im ersten Einsatz und zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit eingesetzt. Im Folgenden zeigt eine Auswertung, wie häufig jedoch als Ersatz die nächstliegende Drehleiter der Feuerwehr Offenburg angefordert werden musste, dass die vorhanden Drehleiter in Lahr ausgefallen ist, beim Paralleleinsatz oder eine größere Einsatzlage zu bewältigen war. Anfahrten der Drehleiter der Feuerwehr Offenburg 01.06.2023 bis 31.05.2024 Anzahl Anzahl der Alarmierungen und Anfahrten nach Lahr: 12 davon aufgrund DLA Lahr außer Dienst: 9 Weitere Alarmierungsgründe: zweite Drehleiter bei Dachstuhlbrand erforderlich: 1 Paralleleinsätze E-552 und E- 86, DLA Lahr bereits im Einsatz: 2 Tabelle 23: Einsätze Drehleiter Lahr überörtlich - 187 - Im Folgenden wurden die Ausfalltage der vorhandenen Drehleiter in Lahr als Rettungsgerät insbesondere für die Menschenrettung erfasst und bewertet. Dafür standen aktuelle Daten vom 01.01.2023 bis zum 31.05.2024 zur Verfügung: Ausfallzeiten Drehleiter Lahr im Betrachtungszeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2024 Notiz: Die umfangreiche 10 Jahreswartung erfolgte vom 23.01. bis 05.05.2023 (103 Tage in der Werkstatt), für den Zeitraum wurde ein Leihfahrzeug gemietet. Fahrzeug lässt sich nicht mehr abstützen, Fahrzeug außer Dienst, ohne Leihfahrzeug. Erneut Probleme mit der Abstützung, Fahrzeug in der Werkstatt ohne Leihfahrzeug. Lastmomentgeber defekt, Fahrzeug außer Dienst, ohne Leihfahrzeug. erneut Lastmomentgeber defekt, Fahrzeug außer Dienst, ohne Leihfahrzeug. Fahrzeug in Karlsruhe, Programmierung Steuergerät, Fahrzeug außer Dienst ohne Leihfahrzeug. Zeitraum Anzahl/Tage 12.06.-14.06.23 3 03.07.-12.07.23 10 31.10.-02.11.23 3 19.01.-25.01.24 7 02.05.2024 1 Summe Ausfalltage: 24 Tabelle 24: Ausfallzeiten Drehleiter Lahr Bei entsprechenden Einsatzsituationen, wie beispielsweise Dachstuhlbrand, Rettung aus Baugruben, Rettung von Personen aus Gewässer, Rettung von Personen „Invasiv“ aus Gebäuden usw. ist ein Einsatz der Drehleiter 23/12 zwingend erforderlich sein. Die Drehleiter 23/12 mit Korb sollte über ein Gelenk verfügen. Der Stadt Lahr wird dringend empfohlen, eine zweite Drehleiter 23/12 mit Korb vorzuhalten. - 188 - Begründung Die Drehleiter der Feuerwehr Lahr wird jährlich zu rund 280-290 Einsätzen alarmiert. Das heißt, das Hubrettungsfahrzeug rückt alle 1,2 Tage aus. Im Auswertungszeitraum wurde die Drehleiter der Feuerwehr Lahr in 54 Fällen in den Landkreis Ortenau alarmiert. Das Fahrzeug war dort meist bei größeren Einsätzen eingesetzt und zwischen 2 und 5 Stunden gebunden. Die 1. Eintreffzeit zur Menschenrettung für das Hubrettungsfahrzeug ist derzeit festgelegt auf 10 Minuten in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr durch den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg. Von den Verantwortlichen wird derzeit eine Erhöhung der 1. Eintreffzeit auf 15 Minuten angestrebt. Davon unabhängig kann gemäß der gültigen DIN-Norm von Hubrettungsfahrzeugen von einer Rüstzeit an der Einsatzstelle von 3 Minuten ausgegangen werden. Die möglichen, redundanten Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehren Ettenheim, Offenburg und Zell a.H. für die Feuerwehr Lahr benötigen die folgenden Anmarschzeiten: Ausrückezeit (Idealfall) Fahrzeit (Idealfall) 1. Eintreffzeit + Rüstzeit Ettenheim 2 min. 10 min. 15 min. Offenburg 2 min. 18 min. 23 min. Zell a.H. 2 min. 15 min. 20 min. Feuerwehren Wird die 1. Eintreffzeit für Hubrettungsfahrzeuge durch die Verantwortlichen künftig von 10 Minuten auf 15 Minuten erhöht, ist eine redundantes Hubrettungsfahrzeug durch die oben genannten drei Feuerwehren aus zeitlichen Gründen kein, mögliches „Ersatz Hubrettungsfahrzeug“ für das Stadtgebiet Lahr. Die Sicherstellung der 1. Eintreffzeit im Stadtgebiet Lahr kann nur mit der Vorhaltung eines eigenen Hubrettungsfahrzeug im Stadtgebiet Lahr erfolgen. Derzeit steht beim Ausfall des vorhandenen Hubrettungsfahrzeuges in der Stadt Lahr kein geeignetes Rettungsgerät (Drehleiter 23/12 mit Korb) zur Verfügung. Die umliegenden Hubrettungsfahrzeuge aus Ettenheim, Offenburg oder Zell a.H. können den Innstadtbereich von Lahr frühestens zwischen 15 Minuten und 23 Minuten nach Alarmierung erreichen. Die gebotene 1. Eintreffzeit wird definitiv nicht eingehalten! Berücksichtigt man zudem die ermittelten Ausfallzeiten der vorhandenen Drehleiter und die Möglichkeit der Gleichzeitigkeit von Einsätzen auf der Basis einer PoissonVerteilung (Theoretischer Ansatz unter Zugrundelegung der jeweiligen Einsatzzahlen und mittleren Einsatzdauern), so wird deutlich, dass eine Vorhaltung von nur einer Drehleiter für das Stadtgebiet Lahr nicht mehr ausreichend ist! - 189 - 7.2.6 Logistikaufgaben Der Gerätewagen-Logistik ist eine sehr flexible Lösung für den Einsatzfall und im täglichen Dienst und für den Einsatz in Sonderlagen. Transport von Material- und Gerätschaften Für den Transport von Material und Gerätschaften zu und von Einsatzstellen kann beispielsweise mit dem Gerätewagen-Logistik 2 erfolgen. Auch der Rücktransport von verschmutzten Gerätschaften wie beispielsweise verrußten Schläuchen oder Atemschutzgeräten wird unter Einhaltung einer schwarz-/weiß-Trennung mit diesem Einsatzfahrzeug durchgeführt, was praktikabel ist. Löschwasserförderung über lange Wegstrecken Die Feuerwehr Lahr verfügt über einen Abrollbehälter Schlauch auf der Feuerwache West. Der Löschzug 4, Wache West und die Einsatzabteilung Kippenheimweiler, bilden den Löschzug Wasserförderung mit WLF und dem Abrollbehälter Schlauch, Staffel Löschfahrzeug StLF Kippenheimweiler und Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS. Löschwasserversorgung Außenbereiche Aufgrund der schlechten Löschwasserversorgung in den Außenbereichen Gereut, Langenhard, Brudertal, usw., wird empfohlen, mindestens 8.000 Liter Wasser auf einem Abrollbehälter bereitzuhalten**, um den Bedarf zu decken. Diese Abrollbehälter kann auch für eine Trinkwasserversorgung (BVS) eingesetzt werden. Es ist wichtig, in solchen Situationen gut vorbereitet zu sein, um mögliche Engpässe zu vermeiden. Unwetter/Hochwasser Im Einsatzfall können bei Bedarf die notwendigen Ausrüstungsgegenstände bestehend aus einer soliden Geräteausstattung für Unwetter und Hochwasserlagen auf dem Gerätewagen-Logistik 2 verlastet werden. Der Gerätewagen-Logistik 2 ist in der Lage, auch in schwierigem Gelände zu operieren. Dieses Fahrzeug kann unter anderem für Evakuierungen von Personen bei Hochwasser oder anderen starken Naturereignissen eingesetzt werden. Mit einer Gerätewagen-Logistik in geländegängiger Ausführung kann der Transport von Rollcontainern auch in schwierigem Gelände gesichert werden. - 190 - Dieses Fahrzeug könnte auch für Evakuierungen von Personen bei Hochwasser (Einsatz Bevölkerungsschutz, siehe Hochwassergefahrenkarten) oder anderen starken Naturereignissen eingesetzt werden. Sonstiges oder ergänzendes Einsatzgerät Die vorhandenen Gitterboxen und Rollwagen, je nach Einsatzart, können bedarfsgerecht transportiert werden. Die Feuerwehr Lahr verfügt über die folgenden Rollwägen. Die Feuerwehr Lahr verfügt derzeit über kein Logistikkonzept und nur Rollcontainer auf den Abrollbehälter mit der speziellen Beladung für den jeweiligen Container: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ 2 x Rollwagen Wasserschaden 1 x Schmutzwasser-Pumpen Rollwagen Atemschutz Rollwagen Hygiene 2 x Rollwagen Wechselkleidung Rollwagen Tragkraftspritze 8/8 Rollwagen Strom/Beleuchtung Rollwagen mit Ölbindemittel Straße Rollwagen mit Ölbindemittel Wasser Rollwagen Transport verschmutzte Atemschutzgeräte Rollwagen Belüftung (Tiefgaragen) Rollwagen TH Rollwagen Rüstholz/Unterbaumaterial 2 x Rollwagen Waldbrand/Vegetationsbrände Rollwagen Ölsperre Rollwagen Öl Straße 3 x Rollwagen Auffangbehälter 500 offen - 191 - 7.3 Nutzungsdauer der Einsatzfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge werden nicht nach der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter AfA abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Fahrzeuge ergibt sich in der Regel aus der Bindefrist für die Zuwendungen nach der Zuwendungsrichtlinie – Feuerwehrwesen des Landes-Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2017, zuletzt geändert am 25.04.2022. Die Zweckbindung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,75 t ZGG liegt bei 10 Jahren; Feuerwehrfahrzeuge über 4,75 t ZGG bei 20 Jahren Die tatsächliche Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen (Löschfahrzeuge) liegt jedoch zwischen 25 bis 30 Jahren, bei Kleinfahrzeugen bei 15 bis 20 Jahren. Als Rahmenbedingungen gelten nachstehende Nutzungsdauern: Fahrzeugarten Fahrzeugtypen Nutzungsdauer KdoW 10 Jahre MTW, ELW 1, Erkunder 15 Jahre DLK 23/12 20 Jahre HLF 20, HLF 10, LF 20, LF 10, LF 10/6, MLF (StLF), DMF, DEKON P, GW- T, GW-L 2 25 Jahre Kleinfahrzeuge Großfahrzeuge Abrollbehälter AB- Rüst, AB A/ABC, AB Transport, AB Schlauch, AB Sonderlöschmittel 30 Jahre AB Mulde Sonstiges Großlüfter, Stapler Tabelle 25: Übersicht Nutzungsdauer Einsatzfahrzeuge - 192 - 30 Jahre 7.4 Der künftige Fahrzeugbestand Abteilungen Fahrzeug Anhänger Baujahr Alter 2024 Ersatz Ersetzt durch: Geplant für: KdoW (Tiguan) (Leiter der Feuerwehr) 2008 16 x KdoW (Leiter der Feuerwehr) 2027 - - - - KdoW (EvD-Dienst) 2025 KdoW (Caddy) 2015 9 x KdoW (B-Dienst) 2030 - - - - ELW 1 (B-Dienst) 2025 ELW 2 (Landkreis) 1988 - x ELW 2 (Landkreis) offen HLF 20/16 2015 9 x HLF 20*1 2040 HLF 20 2006 18 x HLF 20*1 2031 DLK-A 23/12 2013 11 x DLK-A 23/12 2027 (2037) TLF 24/50 2004 20 x TLF 4000 2030 TLF 24/50 1996 28 x TLF 4000 Sonderausführung Flughafen 2025 WLF mit Kran + Seilwinde 2006 18 x WLF mit Kran + Seilwinde 2030 WLF 2024 0 x WLF 2049 MTW 1 2008 16 x MTW 1 2030 MTW 2 (Hauptamt) 2013 11 x MTW 2 (Hauptamt) 2033 - - - - MTW 3 2033 KEF 2018 6 x KEF 2037 Innenstadt (LZ 1-LZ 2) Tabelle 26: Übersicht Fahrzeugbeschaffungen Legende: rot = Zustand nicht in Ordnung, gelb = Zustand noch in Ordnung, grün = Zustand in Ordnung; Stand: 2024 - 193 - Abteilungen Fahrzeug Anhänger Baujahr Alter 2024 Ersatz ersetzt durch: Geplant für: DMF (Bund) 1999 25 x GW-L (Unimog) 2028 - - - - GW-L1 2027 AB TH 2007 17 x AB TH offen AB-ABC/A 2007 17 x AB-ABC/A offen AB-Transport 2019 5 x AB-Transport offen AB-Mulde 1996 28 x AB-Mulde (Teleskoplader) 2026 - - - - AB Führung 2027 - - - - AB Wassertank 2034 Mobiler Großlüfter 2015 9 x Mobiler Großlüfter offen „Werbebus“ 2004 20 x „Werbebus“ entfällt StlF 10/6 2011 13 x LF 10 2035 Erkunder (Bund) 2002 22 x Erkunder (Bund) offen - - - - MTW 2027 LF 8/6 1996 28 x LF 10 2026 Dekon P 1999 25 x GW-L 2 bis 16 t. offen MTW 2017 - x MTW 2036 Innenstadt (LZ 1-LZ 2) Mietersheim (LZ 3) Sulz (LZ 3) Tabelle 27: Übersicht Fahrzeugbeschaffungen Legende: rot = Zustand nicht in Ordnung, gelb = Zustand noch in Ordnung, grün = Zustand in Ordnung; Stand: 2024 - 194 - Abteilungen Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) Kippenheimweiler (LZ 4) Fahrzeug Anhänger Baujahr Alter Ersatz 2024 ersetzt durch: Geplant für: LF KatS (Bund) 2010 14 x LF KatS (Bund) offen StLF 2011 13 x HLF 20 *1 2029 StLF 2011 13 x LF 10 2038 - - - - DLK-A 23/12*3 2027 MTW 2007 17 x MTW 2029 - - - - MTW 2034 WLF 2016 8 x WLF 2041 AB-Schlauch 2003 21 x AB-Schlauch offen ABSonderlöschmittel 2010 14 x ABSonderlöschmittel offen AB-Notfallvorsorge 2018 6 x AB-Notfallvorsorge offen Öl-Sanimat 1992 32 x Öl-Sanimat offen Stromerzeuger mit Lichtmast 2020 4 x Stromerzeuger mit Lichtmast offen Gabelstapler 1998 26 x Gabelstapler 2028 StLF 2011 13 x LF 10 2033 - - - - MTW 2025 Boot 2008 16 x Boot offen StLF 10/6 2011 13 x LF 10*2 2036 MTW 1996 28 x MTW 2025 Kuhbach (LZ 5) Tabelle 28: Übersicht Fahrzeugbeschaffungen Legende: rot = Zustand nicht in Ordnung, gelb = Zustand noch in Ordnung, grün = Zustand in Ordnung; Stand: 2024 - 195 - Abteilungen Fahrzeug Anhänger Baujahr Alter Ersatz 2024 ersetzt durch: Geplant für: LF 16/12 1999 25 x HLF 20*1 2026 StLF 10/6 2011 13 x LF 10*2 2035 LKW 1981 43 x GW-L 2 bis 16 t. 2028 - - - - MTW 2037 Reichenbach (LZ 5) Tabelle 29: Übersicht Fahrzeugbeschaffungen Legende: rot = Zustand nicht in Ordnung, gelb = Zustand noch in Ordnung, grün = Zustand in Ordnung Stand: 2024 *1 Die Ersatzbeschaffungen der HLF 10 bei der Einsatzabteilung Reichenbach und der Einsatzabteilung West stehen im Zusammenhang der Ersatzbeschaffungen der HLF 20 in der Innenstadt Lahr, das heißt wird ein HLF 20 ersatzbeschafft und das Einsatzfahrzeug ist noch technisch in Ordnung wird dieses an die Außenstützpunkte verlegt. Eine Fahrzeugbeschaffung eines HLF 10 findet dann nicht statt. *2 Bei einer künftigen Zusammenlegung beider Einsatzabteilungen, in ein gemeinsames Feuerwehrhaus, ist eine Beschaffung nur eines Einsatzfahrzeuge des Löschgruppenfahrzeuges Typs 10. Nach Abschluss der Beschaffung Drehleiter DLK 23/12 wird die vorhandene, Baujahr „ältere“ Drehleiter in der Feuerwache West vorgehalten im Bedarfsfall im Feuerwehrhaus Innenstadt. Somit ist künftig der Ausfall einer Drehleiter kompensiert! *3 - 196 - Die Fahrzeuganschaffungen sind in folgenden Jahren vorgesehen: Abteilungen Anschaffungen Geplant für: Innenstadt (LZ1-LZ2) WLF 2024 Innenstadt (LZ1-LZ2) KdoW (EvD-Dienst) 2025 Innenstadt (LZ1-LZ2) ELW 1 (EvD-Dienst) 2025 Innenstadt (LZ1-LZ2) TLF 4000-Sonder Sonderausführung Flughafen 2025 Kippenheimweiler MTW 2025 Kuhbach (LZ 5) MTW 2025 HLF 20 2026 Sulz (LZ 3) LF 10 2026 Wechselladergemeinschaft große Kreisstädte AB-Mulde (Teleskoplader) 2026 Innenstadt (LZ1-LZ2) AB Führung 2027 Innenstadt (LZ1-LZ2) KdoW (Leiter der Feuerwehr) 2027 Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) DLK-A 23/12 2027 Innenstadt (LZ1-LZ2) GW-L1 2027 Innenstadt (LZ1-LZ2) Reichenbach (LZ 5) - Ringtausch Tabelle 30: Die geplante Fahrzeugbeschaffungsreihenfolge - 197 - Abteilungen Anschaffungen Geplant für: Mietersheim MTW 2027 Reichenbach (LZ 5) GW-L 2 2028 Innenstadt (LZ1-LZ2) GW-L (Unimog) 2028 Hugsweiser + Langenwinkel (LZ 4 - West) Gabelstapler 2028 Hugsweiler + Langenwinkel (LZ 4 - West) MTW 2029 Innenstadt (LZ1-LZ2) Hugweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) HLF 20 2029 Innenstadt (LZ1-LZ2) TLF 4000 2030 Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) MTW 2030 Innenstadt (LZ1-LZ2) KdoW (B-Dienst) 2030 Innenstadt (LZ 1-LZ2) WLF mit Kran + Seilwinde 2030 Innenstadt (LZ 1-LZ2) HLF 20 2031 Kippenheimweiler (LZ 4) LF 10 2033 Innenstadt (LZ1-LZ2) MTW 1 2033 Innenstadt (LZ1-LZ2) MTW 2 (Hauptamt) 2033 Tabelle 31: Die geplante Fahrzeugbeschaffungsreihenfolge - 198 - Abteilungen Anschaffungen Geplant für: Innenstadt (LZ1-LZ2) MTW 3 2033 Innenstadt (LZ 1-LZ2) AB Wassertank 2034 Reichenbach (LZ 5) LF 10 2034 Mietersheim LF 10 2035 Sulz (LZ 3) MTW 2036 Innenstadt (LZ1-LZ2) KEF 2037 Innenstadt (LZ 1-LZ2) DLK-A 23/12 2037 Reichenbach (LZ 5) (wird nicht benötigt wenn Feuerwehrhaus Ost gebaut wird) MTW 2037 Hugsweiser + Langenwinkel (LZ 4 - West) LF 10 2038 Kuhbach (LZ 5) (wird nicht benötigt, wenn Feuerwehrhaus Ost gebaut wird) LF 10 2038 Tabelle 32: Die geplante Fahrzeugbeschaffungsreihenfolge Für die Umsetzung des künftigen Fahrzeugbeschaffungskonzeptes werden pro Jahr von 2025 bis 2038 geschätzt ca. 1 Mio. Euro benötigt. Die entsprechenden, gültigen Zuwendungen gemäß der Z-Feu Baden-Württemberg können in Abzug gestellt werden. Die ermittelten Preise sind geschätzt und müssen an den jeweiligen Preisindex angepasst werden. - 199 - Vor der Durchführung der einzelnen Fahrzeugbeschaffungen sollte der Fahrzeugtyp hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und der Verfügbarkeit der Mannschaftsstärke von der Führung der Feuerwehr Lahr überprüft werden. Die angegebenen und geplanten Jahreszahlen stellen lediglich Richtwerte dar, da die Beschaffung der Fahrzeuge von der Gewährung der Zuschüsse zur Fahrzeugbeschaffung abhängig ist. Voraussetzung für die Zuschussbeantragung ist die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Stadt Lahr. Ein Abstimmungsgespräch muss vor jeder Maßnahme mit dem Kreisbrandmeister stattfinden. Das Fahrzeugkonzept wurde vom Kreisbrandmeister am 16.12.2024 abgestimmt. - 200 - 8. Konzept Feuerwehrhäuser 8.1 Vorbemerkungen Die Feuerwehrhäuser der Stadt Lahr sind der Ausgangspunkt für das Tätigwerden der Einsatzabteilungen der Feuerwehr. Die Gebäude müssen neben der Unterbringung von Personal, Fahrzeugen und Geräten auch als Schnittstelle zur Verhinderung von Kontaminationsverschleppungen in den Privatbereich dienen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alle notwendigen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um ein sicheres und unfallfreies Arbeiten zu ermöglichen. Zudem trägt ein bedarfsgerechter baulicher Zustand der Feuerwehrhäuser maßgeblich zum Erhalt der Einsatzstärke und Motivation der Feuerwehrangehörigen bei. Die Stadt hat zudem als Unternehmer*in die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen und für eine wirksame Erste Hilfe Sorge zu tragen. Die Feuerwehrgebäude in Lahr entsprechen, mit Ausnahme der Feuerwache West, in der jetzigen Form nicht mehr den Anforderungen an Feuerwehrhäuser, nach den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, der DGUV Vorschrift 49, der GUV-I 8554, den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Information 205-008) und der DIN 14092:2012) sowie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554). Auf den Bericht der UKBW vom 17.09.2024 wird verwiesen. Die Schwarz-Weiß-Trennung ist bisher nur in der Feuerwache West entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (DGUV 49 Stand: 1.10.2019) und der DGUV Information 205-035 unter dem Thema der Einsatzhygiene umgesetzt worden. Hinsichtlich der Stärkung der Tagesverfügbarkeit sollte die gleichberechtigte Teilnahme am Einsatz- und Übungsdienst für Herren und Damen sichergestellt werden. Eine wesentliche Grundvoraussetzung hierfür sind bauliche Einrichtungen, die das gemeinsame Miteinander künftig ermöglichen. Daher bestehen bauliche und funktionale Handlungsbedarfe in teils größerem Umfang mit unterschiedlicher Dringlichkeit an den Feuerwehrgebäuden der Stadt Lahr. - 201 - Grundsätzliches Die Feuerwehrhäuser der Feuerwehr Lahr sollten über eine Abgasabsaugung für die Einsatzfahrzeuge verfügen. Sämtliche bestehenden Feuerwehrhäuser der Feuerwehr Lahr sollten über eine Netzersatzanlage verfügen. Sämtliche bestehenden Feuerwehrhäuser der Einsatzabteilungen sollten grundsätzlich mit Ausstattung wie Beamer, Leinwand und Zugang zu einem Internetanschluss versehen sein. Optional sollte bei einem Neubau eines Feuerwehrhauses geprüft werden, ob eine Brandmeldeanlage installiert wird. Übersicht Feuerwehrhäuser Abteilungen Stell- (Löschzüge) plätze Herren / Damen Funkstelle s/w Stellplatzgröße Betriebsfunk Trennung WC Dusche Innenstadt (LZ 1-LZ 2) 14 nicht ausreichend ja nein 2/1 1/1 Mietersheim (LZ 3) 2 nicht ausreichend nein nein 1/0 0/0 Sulz (LZ 3) 2 nicht ausreichend nein nein 2/1 1/0 Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4-West) 5 ausreichend ja ja 2/2 1/1 Kippenheimweiler (LZ 4) 2 nicht ausreichend nein nein 1/1 0/0 Kubach (LZ 5) 2 nicht ausreichend nein nein 1/1 0/0 Reichenbach (LZ 5) 4 nicht ausreichend nein nein 1/1 0/0 Stand: 2024 Tabelle 33: Konzept der Feuerwehrhäuser Die folgenden Finanzzahlen der Baumaßnahmen beruhen ausschließlich auf allgemeinen Durchschnittswerten. Eine Kostenschätzung oder exakte Kostenberechnung gemäß der DIN 276 liegt noch nicht vor und stellt somit nur eine ungefähre Größenordnung dar. - 202 - 8.2 Grundsatzfrage: „Werden alle vorhandenen Feuerwehrhäuser in den Stadtteilen auch zukünftig benötigt?“ Aufgrund der sehr hohen Aufwendungen und baulichen Investitionen wurde geprüft, ob alle bisher vorhandenen Feuerwehrgebäude und Standorte weiterhin benötigt werden. Für die Gebietsabdeckung wurde eine 5-minütige Ausrückezeit sowie eine 5minütige Anfahrtszeit zugrunde gelegt. Nach der untenstehenden FahrisochronenAuswertung sind zur Erreichung der erforderlichen ersten Eintreffzeiten grundsätzlich alle Standorte und Einsatzabteilungen erforderlich. Einzig in den Stadtteilen Reichenbach und Kubach gibt es Überlappungen der Fahrisochronen, die die Möglichkeit eröffnen, ein gemeinsames Feuerwehrhaus zu errichten und die Einsatzabteilungen zusammenzulegen. Teilbereiche im Westen (außerhalb der farblich markierten Flächen) können derzeit aufgrund der Fahrzeiten nicht innerhalb der vorgesehenen ersten Eintreffzeit von 10 Minuten erreicht werden. Abbildung 57: Fahrisochronen für alle 7 Standorte der Feuerwehr Lahr - 203 - 8.3 Feuerwehrhaus Innenstadt (LZ 1-LZ 2) Abbildung 58: Einblicke in vorhandene Werkstätten Das Feuerwehrhaus der Löschzüge Lahr (LZ 1-LZ 2) entspricht nicht der derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst"). Das inzwischen über 90 Jahre alte Feuerwehrhaus ist in einem sehr stark sanierungsbedürftigen, verbesserungswürdigen Zustand. Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ keine schwarz-/weiß Trennung keine Umkleideräume (Einsatzkleidung) Damen/Herren für das Hauptamt keine ausreichende Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial keine ausreichende Übungsfläche keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten keine ausreichenden Räumlichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr keine Werkstätten entsprechend den gültigen DIN-Normen zu wenig Räumlichkeiten für das hauptamtliche Personal (Büroarbeitsplätze, Sozialbereich, Umkleidebereich) keine Aufenthaltsräume, Ruheräume für den Schichtdienst In einer separaten Aufstellung wurden die wesentlichen Mängel des Feuerwehrhauses Innenstadt erfasst und dokumentiert - siehe Mängelbericht zum Feuerwehrhaus, der in Schriftform vorliegt und beim Leiter der Stabsstelle eingesehen werden kann. Das Feuerwehrhaus Innenstadt - Lahr muss in den kommenden Jahren ertüchtigt werden. - 204 - Es bestehen drei Handlungsoptionen zur Verbesserung der Situation: 1. Sanierung und Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses im laufenden Betrieb Für die praktische Umsetzung sind mindestens zwei Bauabschnitte notwendig. Das Verfahren ist äußerst aufwändig, und die exakten Kosten sind nur schwer zu ermitteln. 2. Abbruch und Neubau der bestehenden Feuerwache am jetzigen Standort Für die praktische Umsetzung sind ebenfalls mindestens zwei Bauabschnitte notwendig. Das Verfahren zur Sicherstellung des Dienstbetriebs während der Bauzeit ist sehr komplex, und die exakten Kosten sind schwer zu kalkulieren. 3. Neubau einer Feuerwache Innenstadt Lahr an einem anderen Standort Ein möglicher Standort wäre ein Grundstück am Kreuzungsbereich Hansastraße/Kanalweg. Das derzeitige Gebäude könnte verkauft werden, beispielsweise an einen Bauträger zur Schaffung von Wohnraum, oder einzelne Geschosse könnten für eine Nutzung oder Umnutzung als Büroflächen für das Rathaus verwendet werden. Von Seiten der Gutachter wird Handlungsoption 3 aus zwei Gründen empfohlen: 1. Die Handlungsoptionen 1 und 2 bringen erhebliche Einschränkungen im laufenden Feuerwehrbetrieb über mehrere Jahre mit sich. Für eine Übergangslösung wären Auslagerungen und Anmietungen erforderlich. Zudem könnte der notwendige Raumbedarf nicht vollständig umgesetzt werden. Zuschüsse können für Umbauten nicht mehr in Anspruch genommen werden. Des Weiteren sind die entstehenden Kosten nur sehr schwer abzuschätzen. 2. Durch die Verlegung der Feuerwache Innenstadt Lahr um ca. 500 m in Richtung Westen könnte der bisher außerhalb der geforderten Eintreffzeit liegende Bereich deutlich besser abgedeckt werden. - 205 - Das gemeinsame Ziel sollte der Neubau einer Feuerwache für die InnenstadtLöschzüge und das Hauptamt in Richtung Westen sein. Der Neubau sollte mindestens 15 Fahrzeugstellplätze der Größe 3 sowie die erforderlichen Räumlichkeiten für Werkstätten wie Kfz-Werkstatt, Schlauchwerkstatt, Atemschutzwerkstatt, Funk- und Elektrowerkstatt sowie eine Schwarz-Weiß-Übergabestelle gemäß der gültigen DINNorm 14092 – Feuerwehrhäuser umfassen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 26 Mio. Euro, exklusive Grundstücksund Erschließungskosten (zum Vergleich: Feuerwache der Stadt Metzingen). Für den Neubau können voraussichtlich Zuschüsse in Höhe von ca. 1.600.000 Euro beantragt werden. Zusätzlich sollten Optionen wie ein PPP-Modell über einen privaten Bauträger oder die Wohnbau Lahr in Betracht gezogen werden. Ein weiterer wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für einen neuen Standort der Feuerwehr Lahr Innenstadt ist die Einhaltung und Verbesserung der ersten Eintreffzeit im gesamten Stadtgebiet. Ziel ist es, dass alle vier Himmelsrichtungen wie bisher innerhalb der ersten Eintreffzeit erreicht werden können. Eine realisierbare Möglichkeit wäre ein Standort in ca. 500 Metern Entfernung vom bisherigen Standort in Richtung Westen, im Kreuzungsbereich Hansastraße/Kanalweg. Das Grundstück verfügt über eine Fläche von mindestens 6.500 m². Unter der Leitung des Bauamtes der Stadt Lahr sollte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob eine Feuerwache in dieser Größenordnung auf diesem Grundstück realisiert werden kann. Abbildung 59: Möglichkeit den Neubau eines Feuerwehrhaus Lahr - 206 - Ebenso sollte überlegt werden, ob auch eine Rochade mit anderen anstehenden, baulichen Planungen der Stadt Lahr möglich wäre. Abbildung 60: Übersicht Handlungsoptionen* Neubau/Sanierung * Die genannten Kosten sind Grobkosten. Weitere Handlungsoptionen wären im Rahmen des baulichen / städtebaulichen Gesamtkonzepts vertieft zu untersuchen. - 207 - 8.4 Feuerwehrhaus Mietersheim (LZ 3) Abbildung 61: Einblicke ins Feuerwehrhaus Mietersheim Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Mietersheim (LZ 3) entspricht nicht den derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst"). Das Feuerwehrhaus ist in einem stark sanierungsbedürftigen, verbesserungswürdigen Zustand. Eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau des Feuerwehrhauses ist derzeit in Arbeit. Ein Neubau an derselben Stelle würde viele Mängel beseitigen! Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ keine schwarz-/weiß Trennung keine Trennung Damen/Herren Toiletten keine Umkleideräume Damen/Herren in einem separaten Bereich keine Duschmöglichkeiten keine ausreichende Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial keine ausreichende Übungsfläche keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten fehlende Notstromversorgung fehlende Fernmeldebetriebsstelle Im Jahr 2024 ist eine Sanierung des Umkleidebereiches und der Sanitäranlagen geplant und soll in die Praxis umgesetzt werden. Dies ist ein erster richtiger Schritt in - 208 - die Richtung einer Verbesserung der Unterbringungsbedingungen für das Ehrenamt bei der Einsatzabteilung Mietersheim. Im Folgenden wird die derzeitige Umbauplanung dargestellt. Abbildung 62: Umbaupläne Feuerwehrhaus Mietersheim Ein Verbesserungsbedarf wird in der Notwenigkeit des geplanten Flurs und der Zugänglichkeit zur notwendigen Dusche gesehen. Dies wird durch die Führung der Feuerwehr Lahr mit dem Verantwortlichen Bauamt und Projektleiter besprochen und geklärt. Ein zweiter Bauabschnitt umfasst den Abriss der bestehenden Fahrzeughallen und den Neubau dieser, und zwar so, dass einen neue Ausfahrt in Richtung der Breisgaustraße Straße umgesetzt wird. Größtenteils verfügt die Stadt Lahr über die notwendigen Grundstücksflächen und baurechtlich gibt es keine Bedenken. Es müsste die Fläche, rot kennzeichnet im Entwurfsplan, erworben werden. Auszugsweise aus der Stellungnahme vom 15.07.2024: „Für den Bereich der oben genannten Grundstücke gilt der Bebauungsplan Blockschluck Götzmann, Neuaufstellung. Dieser setzt für das Grundstück Fist. 18 (Eigentümerin Stadt Lahr) eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Gartenland) fest. Für das Grundstück Fslt. 17 setzt der B-Plan ein Dorfgebiet fest. Jedoch verläuft im hinteren Grundstücksbereich, in dem auch die bisherige Feuerwache verortet ist, eine Baugrenze, die für übrige bauliche Anlagen entspr. § 5 Abs. 2 Nr. 1,2, 4, 6 und 9 Baunutzungsverordnung bestimmt ist. Hierunter fallen Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Kleinsiedlungen landwirtschaftlicher Nebenerwerbs- 209 - stellen, Betriebe zur Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Handwerksbetriebe, die der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienen sowie Gartenbaubetriebe. Eine Feuerwache fällt unter diesen Katalog nicht. Eine Befreiung für eine Erweiterung des Feuerwehrhauses wäre unter Anbetracht der bisher bereits im Umfeld befreiten Wohnhäuser und Strukturveränderungen im Ortskern jedoch denkbar.“ Abbildung 63: Mögliche Erweiterungsflächen für den Neubau eines Feuerwehrhauses Das neue Feuerwehrhaus sollte über drei Stellplätze der Größe 3 gemäß der DIN Norm 14092 – Feuerwehrhäuser verfügen. Eine erste Entsprechende Machbarkeitsstudie wurde durch die Leinsatzabteilungsführung und des Bauamtes Lahr durchgeführt. Im folgende wird der Lösungsvorschlag aufgezeigt und dargestellt. Abbildung 64: Vorschlag für einen Neubau an gleicher Stelle - 210 - Abbildung 65: Vorschlag für einen Neubau an gleicher Stelle Während der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplan und aus der Machbarkeitsstudie wurde die Maßnahme als grundsätzlich machbar bewertet. Die Durchführung könnte in zwei Bauabschnitten stattfinden. Es ist jedoch zu prüfen, ob die Durchführung des Bauabschnitts 1 in Verbindung mit dem Bauabschnitt 2 (Neubau am Standort) wirtschaftlich ist. Alternativ ist ein neuer Standort das Feuerwehrhaus im Ortsteil Mietersheim in der Nähe der Breigaustraße zu prüfen. Durch neuen Standort des Feuerwehrhauses ist zu prüfen, ob die Fahr-Isochrone Berechnung und die Einhaltung der 1. Eintreffzeit noch passend ist. Es wird empfohlen eine weitere Detailplanung durch das Bauamt in enger Abstimmung mit der Führung Feuerwehr Lahr durchzuführen. - 211 - 8.5 Feuerwehrhaus Sulz (LZ 3) Abbildung 66: Feuerwehrhaus Sulz Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Sulz (LZ 3) entspricht nicht den derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst"). Das Feuerwehrhaus ist in einem sanierungsbedürftigen, verbesserungswürdigen Zustand. Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ keine schwarz-/weiß Trennung keine Umkleideräume Damen/Herren in einem separaten Bereich keine adäquate Duschmöglichkeiten keine ausreichende Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial keine ausreichende Übungsfläche keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten die vorhandene Stellplatzgröße ist nicht ausreichend. Bei einer Fahrzeugersatzbeschaffung wird sich der Zustand verschärfen und bedeutet im Übungs- und Dienstbetrieb eine Unfallgefahr! keine Abgasabsaugung vorhanden keine Lüftung in den Umkleideräumen fehlende Notstromversorgung fehlende Fernmeldebetriebsstelle In einem ersten Schritt sollten die Hallentore saniert bzw. durch neue Hallentore ersetzt werden, da diese ins Alter gekommen sind. In der Zukunft sollte über einen Neubau eines Feuerwehrhauses mit zwei Stellplätze der Größe 3 gemäß der DIN-Norm 14092 - Feuerwehrhäuser an anderer Stelle im Ortsteil Sulz nachgedacht werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist ein passendes Grundstück für den Neubau des Feuerwehrhauses an anderer Stelle im Ortsteil Sulz. Dieses Grundstück steht derzeit nicht zur Verfügung! - 212 - 8.6 Feuerwehrhaus Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) Abbildung 67: Feuerwehrhaus Hugsweier + Langenwinkel Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilungen Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) entspricht den derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung DGUV Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst"). Das Feuerwehrhaus ist in einem sehr guten Zustand. Das neue Feuerwehrhaus ist eine ideale Einrichtung für den Löschzug 4 - West. Jedoch besteht in der Nutzung und den organisatorischen Abläufen noch der eine oder andere Verbesserungsbedarf. Hier ist beispielsweise zu nennen die Nutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss durch die Einsatzabteilungen und die entsprechende Nähe zu den Einsatzfahrzeuge im Einsatzfall. Eine Lösung kann hier durch die Verantwortlichen der Feuerwehr Lahr gefunden werden, wenn eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten der Atemschutzübungsstrecke und des Einsatzdienstes ermöglicht wird. Die Atemschutzübungsstrecke ist ein wesentlicher Bestandteil des Landkreises Ortenau für die Atemschutzgeräteträger Ausbildung und deren Fortbildung gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz. Im Außenbereich besteht die Möglichkeit des Aufbaus einer Übungsanlage für die Lehrgänge der Freiwilligen Feuerwehr gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2 - 213 - Freiwillige Feuerwehr. Die Grundfläche des Außengeländes ist entsprechend ausreichend für eine Erweiterung. Abbildung 68: Erweiterungsfläche Feuerwehrhaus Hugsweier + Langenwinkel Eine entsprechenden Machbarkeitsstudie bzw. Entwurfsplanung durch die Führung der Feuerwehr Lahr in Zusammenarbeit mit dem Bauamt steht noch aus. - 214 - 8.7 Feuerwehrhaus Kippenheimweiler (LZ 4) Abbildung 69: Feuerwehrhaus Kippenheimweiler Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Kippenheimweiler (LZ 4) entspricht nicht den derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst"). Das Feuerwehrhaus ist in einem mangelhaften, sanierungsbedürftigen und dringend verbesserungswürdigen Zustand. Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ keine schwarz-/weiß Trennung keine Trennung Damen/Herren keine Umkleideräume Damen/Herren getrennt keine Duschmöglichkeiten keine Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial keine ausreichende Übungsfläche keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten der vorhandene Stellplatz für das Löschfahrzeug ist zu klein bzw. entspricht nicht der gängigen DIN-Norm 14092 Feuerwehrhäuser. Es besteht im Übungsdienst und Einsatzdienst eine Unfallgefahr für die Einsatzkräfte! keine Abgasabsaugung vorhanden keine Lüftung in den Umkleideräumen fehlende Notstromversorgung fehlende Fernmeldebetriebsstelle - 215 - 1. Möglichkeit Für das neue Feuerwehrhaus wird ein entsprechendes Grundstück im Stadtteil Kippenheimweiler mit mindestens 2.000 m2 benötigt. Das Gelände sollte im städtischen Besitz sein. Für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit drei Stellplätzen gemäß der Größe 3 DIN-Norm 14092 - Feuerwehrhäuser sollte die Grundstücksfläche entsprechend groß sein. Ein Neubau an einer anderen Stelle im Ortsteil Kippenheimweiler sollte bei Bedarf geprüft werden. Jedoch ist festzustellen, wenn die Sanierungs- / Erweiterungskosten höher sind als ein Neubau, sollte geprüft werden, ob beispielsweise an gleicher Stelle das Feuerwehrhaus neu gebaut wird. 2. Möglichkeit Da die räumlichen Verhältnisse um das derzeitige Feuerwehrhaus heute so sind, dass eine Erweiterung um einen Stellplatz der Größe 3 gemäß der Din Norm 14092 – Feuerwehrhäuser möglich ist und im Weiteren im hinteren Bereich des Feuerwehrhauses eine Erweiterungsfläche für die Verlagerung der Umkleide vorhanden wäre, wird eine entsprechende Bauplanung durch die Führung der Feuerwehr Lahr und der Einsatzabteilungsführung angestrebt. Abbildung 70: Feuerwehrhaus Kippenheimweiler - 216 - Im Folgenden wird der Vorschlag zur Erweiterung. Sanierung des bestehenden Feuerwehrhauses dargestellt: Grundriss Bestand Abbildung 71: Erweiterungsvorschlag bestehendes Feuerwehrhaus Erdgeschoss – Sanierung / Erweiterung /Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses Abbildung 72: Erweiterungsvorschlag bestehendes Feuerwehrhaus - 217 - Obergeschoss – Sanierung / Erweiterung /Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses Abbildung 73: Erweiterungsvorschlag bestehendes Feuerwehrhaus Übersicht Bestand – Sanierung / Erweiterung /Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses Abbildung 74: Erweiterungsvorschlag bestehendes Feuerwehrhaus - 218 - 8.8 Feuerwehrhaus Kuhbach (LZ 5) Abbildung 75: Feuerwehrhaus Kuhbach Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Kuhbach entspricht nicht den derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst"). Das Feuerwehrhaus ist in einem sanierungsbedürftigen, verbesserungswürdigen Zustand. Eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau des Feuerwehrhauses ist derzeit in Arbeit. Ein Neubau an anderer Stelle würde viele Mängel beseitigen! Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ keine schwarz-/weiß Trennung keine Trennung Damen/Herren Umkleide keine Duschmöglichkeiten keine Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial keine ausreichende Übungsfläche keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten die Unterbringung der Umkleide für die Einsatzkräfte ist baulich in die Fahrzeughalle integriert und stellt eine Unfallgefahr dar! keine Abgasabsaugung vorhanden fehlende Notstromversorgung fehlende Fernmeldebetriebsstelle Ein Neubau an anderer Stelle mit der Einsatzabteilung Reichenbach wäre ein Vorteil, um künftig für beide Einsatzabteilungen die bauliche, räumliche und Tagesverfügbarkeit wesentlich zu verbessern. Schon heute arbeiten die beiden Einsatzabteilungen als Löschzug 5 im Übungs- und Einsatzdienst eng zusammen. Dies hat sich bewährt und sollte durch einen gemeinsamen Neubau weiter, wesentlich verbessert werden. - 219 - 8.9 Feuerwehrhaus Reichenbach (LZ 5) Abbildung 76: Feuerwehrhaus Reichenbach Das Feuerwehrhaus der Einsatzabteilung Reichenbach entspricht nicht den derzeit gültigen DIN 14092 - "Feuerwehrhäuser". Die eventuellen Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung - DGUV Information 205-021 "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst"). Das Feuerwehrhaus ist in einem sanierungs- und verbesserungsbedürftigen Zustand. Ein Neubau an anderer Stelle wird dringend empfohlen! Im bestehenden Feuerwehrhaus sind die folgenden Mängel festzustellen: ➢ keine schwarz-weiß Trennung ➢ keine Trennung Damen/Herren Umkleide ➢ keine Duschmöglichkeiten ➢ keine ausreichende Lagermöglichkeiten für Einsatzmaterial ➢ keine ausreichende Übungsfläche ➢ keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr ➢ keine Räumlichkeiten für den Abteilungskommandanten ➢ die Umkleide der Einsatzkräfte ist getrennt von der Fahrzeughalle der Einsatzkräfte! … Dadurch entsteht eine Unfallgefahr, die bei schlechten Witterungsverhältnissen nicht zu unterschätzen ist! ➢ keine Erweiterung für die neue Sonderaufgabe Logistik möglich! ➢ keine Abgasabsaugung vorhanden ➢ keine Belüftung der Umkleideräume ➢ fehlende Notstromversorgung ➢ fehlende Fernmeldebetriebsstelle Ein Neubau an anderer Stelle mit der Einsatzabteilung Kuhbach wäre ein Vorteil um künftig für beide Einsatzabteilungen die bauliche, räumliche und Tagesverfügbarkeit wesentlich zu verbessern. Schon heute arbeiten die beiden Einsatzabteilungen als Löschzug 5 im Übungs- und Einsatzdienst eng zusammen. Dies hat sich bewährt und sollte durch einen gemeinsamen Neubau weiter, wesentlich verbessert werden. - 220 - 8.10 Gemeinsames Feuerwehrhaus Kuhbach - Reichenbach (LZ 5) Für das gemeinsame, neue Feuerwehrhaus steht eine Neubaufläche idealerweise zwischen den beiden Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach zur Verfügung. Das Gelände ist im städtischen Besitz und ist für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit vier Stellplätzen der Größe 3 gemäß der DIN-Norm 14092 - Feuerwehrhäuser ausreichend groß. Abbildung 77:Bauplatz für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses Kuhbach - Reichenbach - 221 - 8.11 Weitere Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern Die kostenintensivsten Herausforderungen für die Stadt Lahr werden in den kommenden Jahren in den notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Feuerwehrgebäude liegen. Die Feuerwehrgebäude in Mietersheim, Kippenheimweiler, Kuhbach/Reichenbach und Sulz müssen modernisiert und an die Vorgaben der Arbeitsstätten-Verordnung und der UVV angepasst und ertüchtigt werden. Mögliche Einsparungen und Gegenfinanzierungen sind zu prüfen. Für die Feuerwehrabteilungen Reichenbach und Kuhbach wird ein gemeinsamer Neubau angestrebt. Ebenso sollte zwingend geprüft werden, ob die Standorte Kippenheimweiler, Sulz und Mietersheim sinnvoll und wirtschaftlich umgebaut werden können oder ein Neubau als Industriebau wirtschaftlicher ist. Die Stadt Lahr hat als Unternehmer*in die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe Sorge zu tragen. Es sind daher alle notwendigen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um ein sicheres und unfallfreies Arbeiten zu ermöglichen. Zudem trägt auch ein bedarfsgerechter baulicher Zustand der Feuerwehrhäuser zum Erhalt der Einsatzstärke und Motivation der Feuerwehrangehörigen bei. Eine gesetzliche Anpassungs- und Verbesserungspflicht resultiert aus § 3 ArbStättVO. Die Bestandschutzregelungen für Altgebäude sind am 31.12.2020 ausgelaufen. Für Kommunalverwaltungen bedeutet dies, dass seit dem 01.01.2021 die Feuerwehrhäuser der Arbeitsstättenverordnung entsprechen müssen. Ersatzfahrzeuge, die den Anforderungen der Euro VI und künftig der Euro VIIAbgasnorm entsprechen, sind deutlich höher und können in den vorhandenen Fahrzeughallen (Fahrzeugstellplätzen) nicht mehr eingestellt werden. Bei Bedarf sind zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Lahr unterschiedliche Containerlösungen zu planen und umzusetzen. Beispielsweise zu nennen sind mögliche Containerlösungen für die Einheiten Mietersheim oder Kippenheimweiler für die Umkleidesituation. - 222 - Es wird daher empfohlen: • vor der Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen • ein bauliches/städtebauliches Gesamtkonzept über ein Architekturbüro in Auftrag zu geben, um die Möglichkeiten zur Umsetzung des Raum- und Flächenbedarfs sowie die Kosten zu überprüfen. In der Feuerwehrbedarfsplanung sind für das bauliche Gesamtkonzept 50.000 € eingeplant. Zu beachten ist jedoch, dass die neuen Fahrzeuge während der Übergangszeit nicht mehr in allen Feuerwehrhäusern eingestellt werden können. - 223 - 9. Konzept Feuerwehrangehörige 9.1 Dialog- und Veränderungsprozess Von Oberbürgermeister Markus Ibert wurde im Jahre 2023 ein Dialog- und Veränderungsprozess mit externer Moderation angeschoben, nachdem Problemstellungen und Herausforderungen zu Tage kamen und diese nur über tiefgreifende Veränderungen in der Feuerwehr Lahr zu lösen waren. Sein Ziel war es, nachhaltige und gut funktionierende Organisations- und Kommunikationsstrukturen zu schaffen, die Feuerwehr der Stadt Lahr resilienter und krisenfester aufstellen und in eine sichere Zukunft führen sollen Die Führungsmannschaft der Feuerwehr und der Feuerwehrausschuss haben zusammen mit einem Vertreter der hauptamtlichen Abteilung den Ball aufgenommen und gemeinsam die problematischen Themenfelder herausgearbeitet und priorisiert. Konstruktiv, unterstützend und wohlwollend wurden die Veränderungen durch die Feuerwehr-Strukturkommission des Gemeinderates und die Mitglieder der Lenkungsgruppe (Task-Force) der Stadtverwaltung unter Leitung von Herrn Tricard begleitet. Als Themenfelder für die Veränderungen wurden die Organisation und die Kommunikation, die Rahmenbedingungen im Einsatz, das Personal und das PersonalRekrutierungskonzept, Ausbildung, aber auch die Themen der Werkschätzung sowie die Technik und Gebäude herausgearbeitet. Die Beteiligung aller Feuerwehrmitglieder aus den Abteilungen erfolgte über ein Emailpostfach, in dem jeder Feuerwehrangehörige seine Anliegen einbringen und anonymisiert in einer Beteiligungsliste mit dem Bearbeitungsstand wiederfinden konnte. Parallel dazu wurden die Feuerwehrmitglieder über einen regelmäßigen Newsletter über die laufenden Veränderungen und angeschobenen Prozesse informiert. Mit der Bildung eines Führungsteams, bestehend aus dem Feuerwehrkommandanten, einem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Stellvertreter wurde zunächst die Führung der Feuerwehr breiter und sicherer aufgestellt. Gleichzeitig wurde die darunterliegende Abteilungsstruktur an das Feuerwehrgesetz und die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg angepasst und die Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen klar strukturiert. Die Änderungen wurden in die Feuerwehrsatzung aufgenommen. - 224 - Ein weiterer wichtiger Baustein im Veränderungsprozess stelle dann die externe Vergabe eines Feuerwehr-Bedarfsplanes dar, aus dem unabhängig die vorhandenen Gefahren und Risiken in Lahr, aber auch die Stärken und Schwächen der Feuerwehr Lahr erkennbar werden sollten. Aufbauend auf die risikoorientierte Gefahrenabwehrplanung, die einen Zeitraum von 10 Jahren erfasst, soll ein Personal-, Technik- und Ausstattungskonzept für die Feuerwehr Lahr vorgeschlagen werden. Mit dem Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr wurde ein grundsätzlicher Handlungsrahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und zur Erreichung der Schutzziele der Feuerwehr Lahr geschaffen. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr und die Unterstützung durch eine kleine leistungsfähige hauptamtliche Gruppe vor, die sich im Umfeld der Ortenau als einen attraktiven Arbeitgeber auszeichnet. Parallel wurde ein Nachwuchs-Recruiting-Werbekonzept mit der städtischen Presseabteilung mit Unterstützung des Fördervereins der Feuerwehr vorbereitet. Als weiterer Baustein der Weiterentwicklung der Feuerwehr Lahr wird derzeit ein Leitbildprozess zur Stärkung des WIR-Gefühls vorbereitet, der gestartet werden soll. Bereits heute sind erste positive Veränderungen im Umgang miteinander, im gemeinsamen Doing, in der Arbeitsweise, in der Außendarstellung und im Einsatz der Feuerwehr Lahr erkennbar. Vor allem wird die Mannschaft durch die Führung der Feuerwehr mitgenommen. Ein großes Thema stellt die Wertschätzung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes dar. Aus diesem Grunde wurde ein Arbeitskreis gebildet, der sich ausschließlich mit dem Thema auseinandergesetzt hat. - 225 - 9.2 Ergebnisse Arbeitskreis Wertschätzung In der Feuerwehr sind Respekt, Zusammenhalt und Vertrauen unverzichtbar. Feuerwehrleute setzen sich oft unter hohem persönlichem Risiko für die Gemeinschaft ein. Ihre Arbeit verlangt nicht nur Einsatzbereitschaft, sondern auch ein starkes Teamgefühl, das durch gegenseitige Wertschätzung gefördert wird. Wertschätzung in der Feuerwehr umfasst mehr als Anerkennung für Einsätze – sie bedeutet, das Engagement jedes Mitglieds wahrzunehmen und zu würdigen, unabhängig von Position oder Dienstgrad. Durch respektvolle Kommunikation und das Vertrauen, das man einander entgegenbringt, stärkt Wertschätzung das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Verantwortungsbewusstsein. Ein wertschätzendes Umfeld fördert die Einsatzbereitschaft und verbessert die Zusammenarbeit. Menschen, die sich respektiert fühlen, sind motivierter und bereit, Verantwortung zu übernehmen. Zudem ermöglicht Wertschätzung eine konstruktive Feedback-Kultur und unterstützt langfristig die Bindung zur Feuerwehr. So wird Wertschätzung eine Investition in die Zukunft und die Stabilität der Feuerwehr selbst; ja sie ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit und den Zusammenhalt innerhalb der Feuerwehr. Der Arbeitskreis hat festgestellt, dass die Wertschätzung in der Feuerwehr Lahr durch die Stadt durch • • Ehrungen aus Bundes-, Landes, Verbands und auf der Ebene der Stadt Durch Zuschüsse für die Kameradschaftskasse gegeben ist Auch ist die ideelle Wertschätzung innerhalb der Feuerwehr durch • • • • Offenes Verhalten mit Informationen und Neuerung Möglichkeit mitzugestalten z.B. „Bildung von Arbeitskreisen“ Kameradschaftlicher Umgangssprache bzw. Umgangsformen „Gleichbehandlung der Mannschaft, gegenseitiges Helfen und Förderung“ Gegenseitige Akzeptanz „Mannschaft-Führung, FührungMannschaft“ gegeben Eine ideelle Wertschätzung der Gemeinde durch: • • Aktive Werbung und Unterstützung bei Nachwuchsgewinnung von Feuerwehrangehörigen wird gewünscht Die Durchführung von Ehrungen (25-, 50-jähriges Jubiläum usw.) und Beförderungen in einem würdevollen Rahmen - 226 - • • Der Erhalt eines Bildungsgutscheins (VHS) für Ehrungen und der Überstellung in die Alters- und Ehrenabteilung Die Gegenseitige Akzeptanz „Feuerwehr-Gemeinde, GemeindeFeuerwehr“ Eine materielle Wertschätzung der Feuerwehr durch die Stadt könnte durch die • ➢ • • • • Festlegung verlässlicher Erneuerungszyklen für Ausrüstung, Ausstattung, IT-Technik, Fahrzeugtechnik Zeitgemäße und regelmäßige Erneuerung der Bekleidungsgegenstände Bereitstellung von eigenen Räumlichkeiten für jede Abteilung im Feuerwehrhaus zu kameradschaftlichen Zwecken Besondere Berücksichtigung von Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen der „Schwarz-Weiß-Trennung“ in den Feuerwehrhäusern (Räumen) Erwerb von C(1)-Führerscheinen mit voller Kostenübernahme verbessert werden. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Gesundheitsprävention durch: • • • Zur Verfügungsstellung von gemeindeeigenen Sporteinrichtungen Freier Eintritt in Hallen- bzw. Freibäder in der Gemeinde Ein Budget für organisierten Feuerwehrsport unter fachlicher Anleitung Für die Feuerwehrangehörigen wäre eine weitere Motivation für die Einhaltung und Umsetzung der Dienstpflichten: • • • • • • Freier Eintritt für die Familie in Hallen- und Freibäder Freier Eintritt für die Familie in den Stadtpark Freier Eintritt für die Familie ins Museum Vergünstigung in der Stadtbücherei Vergünstigung für Kurse der VHS (Bildungsgutscheine) Vergünstigung beim Theater ABO im Parktheater Es wäre der Wunsch der Feuerwehr und eine große Wertschätzung den Feuerwehrangehörigen gegenüber, wenn sich die Verwaltung und der Gemeinderat zum Ende des Veränderungsprozesses, der von allen viel Kraft und großen zeitlichen Einsatz abverlangt, mit einer Debatte und mit regelmäßigen Austauschformaten sich dazu auseinandersetzt. - 227 - Die Feuerwehrangehörigen nehmen schließlich im Ehrenamt Pflichtaufgaben der Gemeinde wahr, und bringen sich und ihre Gesundheit 24 Stunden am Tage über 365 Tage im Jahr ein. Zudem könnte das gegenseitige Verständnis, das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr, der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat gestärkt werden. Der Gemeinderat sollte die möglichen Maßnahmen der Anerkennung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes als Teil der Stadt Lahr diskutieren und festlegen. 9.3 Vergütung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Der Gemeindetag Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg und der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg haben in einem gemeinsamen Schreiben gemeinsame Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige verabschiedet. Der individuelle Entschädigungssatz ergibt sich aus der Tatsache, dass die Funktionsträger zum Teil über die originäre Aufgabe hinaus Tätigkeiten innerhalb der Feuerwehr ausüben. Inwieweit die Kommunen von den dargestellten Sätzen abweichen, bleibt ihnen überlassen. Eine gewisse Orientierung kann sich aus den Prozentsätzen der Spalten herleiten lassen. Folgendes ist festzuhalten: Es handelt sich um Orientierungswerte, die nicht verbindlich sind. Die Orientierungswerte sind als Korridor abgebildet. Unter Zugrundelegung der regionalen Unterschiede ist die Empfehlung - bei Bedarf - auf Kreisverbandsebene auf eine mögliche Anwendbarkeit, gegebenenfalls unter Anpassung der genannten Sätze, zu überprüfen. - 228 - Abbildung 78: Entschädigungssatzung LFV BW Abbildung 79: Entschädigungssatzung LFV BW - 229 - 9.4 Betrachtung der Sollstärke Entsprechend der vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge und Einsatzgeräte ist eine ausreichende Personalstärke vorzuhalten. Unter „Sollstärke“ ist die Mindestzahl der Angehörigen einer Einsatzabteilung der Stadt Lahr zu verstehen, die notwendig ist, um die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der erforderlichen Feuerwehrgeräte, Feuerlöschanlagen sowie Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation besetzen beziehungsweise bedienen zu können, zuzüglich einer ausreichenden Sicherheit, so, dass im Alarmfall ausreichend Feuerwehrangehörige zur Verfügung stehen. Die Stadt Lahr hat darauf hinzuwirken, dass die Feuerwehr, die zu ihrer Leistungsfähigkeit erforderliche Sollstärke erreicht. Die Stadt Lahr soll aus diesem Grund im Feuerwehrbedarfsplan oder in der Feuerwehrsatzung die Mindestzahl (Sollstärke) und auch die Höchstzahl der Angehörigen der Löschzüge festlegen (Vergleiche dazu auch VG Stuttgart, Urt. vom 28.04.1994, 9K3086/93). Die Festlegung der Höchstzahl der Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen ist empfehlenswert allein schon aus finanziellen Gründen, denn die Stadt Lahr ist verpflichtet, jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung aus- und fortzubilden und persönlich auszurüsten. - 230 - Nachfolgende Sollstärken für die jeweiligen Einsatzabteilungen minimal/maximal werden auf Basis des Feuerwehrgesetzes Beden-Württemberg vorgeschlagen: Mindest-Sollstärke (Faktor 3) Maximal-Stärke (Faktor 4) Innenstadt Lahr 78 104 Mietersheim 30 40 Sulz 30 40 Hugsweier + Langenwinkel 42 56 Kippenheimweiler 30 40 Kuhbach 30 40 Reichenbach 48 64 Personstand: minimal/maximal 288 384 Einsatzabteilungen Tabelle 34: Sollstärken der Freiwilligen Feuerwehr Die Sollstärken können durch Neuaufnahmen erreicht, aber auch durch sogenannte Doppelmitgliedschaften oder abteilungsübergreifende Tagesalarmierungen verbessert, werden. - 231 - Berechnung des Personalbedarfs / Festlegung der Sollstärke auf Grundlage des empfohlenen Fahrzeugkonzeptes Einsatzfahrzeug mit 9 vorhandenen Sitzplätzen im Einsatzfahrzeug werden bei der folgenden Berechnung mit 6 Sitzplätzen zur Besetzung als „Muss“ bewertet. Diese Mindeststärke ist notwendig, um die geforderte 1. Eintreffzeit einzuhalten. Einsatzabteilungen Innenstadt (LZ 1-LZ 2) Einsatzmittel Besatzung (Faktor 3) ELW 1 1/1 HLF 20 1/5 DLK oder AB Rüst 1/2 HLF 20 1/5 TLF 4000 1/1 GW-L 1/2 WLF 1/1 MTW 1/3 Anzahl Einsatzkräfte x Faktor 28x 3 = LF 10 1/5 Erkunder 1/1 MTW 1/3 Anzahl Einsatzkräfte x Faktor 12x 3 = LF10 1/5 Dekon P (künftig: GW-L2 bis 16 t.) 1/3 MTW 1/3 Anzahl Einsatzkräfte x Faktor 14 x 3 = erforderliche Einsatzkräfte 84 Mietersheim (LZ 3) Sulz (LZ 3) Tabelle 35: Personalbedarf / Sollstärken Einsatzfahrzeuge - 232 - 36 42 Einsatzabteilungen Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) Kippenheimweiler (LZ 4) Kuhbach (LZ 5) Einsatzmittel Besatzung (Faktor 3) LF-Kats 1/5 DLA 23/12 1/1 StLF (künftig: LF 10) 1/5 WLF 1/1 MTW 1/3 Anzahl Einsatzkräfte x Faktor 20 x 3 = LF10 1/5 MTW 1/3 Anzahl Einsatzkräfte x Faktor 10 x 3 = StLF (künftig: LF 10) 1/5 MTW 1/3 Anzahl Einsatzkräfte x Faktor 10 x 3 = LF 16/12 (künftig: HLF10) StLF (künftig: LF 10) Reichenbach (LZ 5) MTW 1/3 Anzahl Einsatzkräfte x Faktor 22 x 3 = - 233 - 30 30 1/5 1/5 Tabelle 36: Personalbedarf/Sollstärken Einsatzfahrzeuge 60 1/5 GW-L 2 Anzahl Einsatzkräfte - SOLL erforderliche Einsatzkräfte 66 348 9.5 Soll-/Ist-Vergleich für aktive Feuerwehrangehörige Um den laufenden Dienstbetrieb sicher zu stellen, sollten die folgenden aktiven Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen Dienst tun. Einsatzabteilungen SOLL-Stärke IST-Stärke Differenz Innenstadt (LZ 1-LZ 2) 84 73 -11 Mietersheim (LZ 3) 36 29 -7 Sulz (LZ 3) 42 39 -3 Hugsweier + Langenwinkel (LZ 4 - West) 60 39 -21 Kippenheimweiler (LZ 4) 30 31 +1 Kuhbach (LZ 5) 30 21 -9 Reichenbach (LZ 5) 66 41 -25 Gesamt: 348 273 -75 Tabelle 37: Soll-Ist-Vergleich aktive Feuerwehrangehörige Aus diesem Soll-/Ist-Vergleich ist ersichtlich, dass für die einzelnen Löschzüge der Feuerwehr Lahr für die Besetzung der Einsatzfahrzeuge zur Einhaltung der 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit über gerade noch ausreichend Personal verfügt wird. Der derzeitige Stand an aktiven Feuerwehrangehörigen ist grundsätzlich gut. Durch eine weiterhin sehr gute Jugendarbeit durch die Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr sollte für ausreichend Nachwuchs gesorgt werden. Die Einsatzabteilungen der Innenstadt, Hugsweier + Langenwinkel und Reichenbach sollten in den nächsten Jahren weitere Einsatzkräfte dazu gewinnen. Für die künftige Besetzung der Betriebsfunkstellen in den Feuerwehrhäusern sollten weitere zwei Funktionen je Einsatzabteilung vorgesehen werden. Im Schadenfall sollte deren Besetzung garantiert werden. Der Führerschein CE wird in der nahen Zukunft weiterhin zum Führen von Einsatzfahrzeugen benötigt. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sollten durch die Stadt Lahr finanzielle Unterstützung erhalten. Um den Bestand aufrecht zu erhalten, sollten pro Jahr fünf neue Führerscheine ausgebildet werden. - 234 - 10. Gerätetechnik Die Gerätetechnik wurde in den letzten Jahren stetig angepasst. Jedoch muss auch hier konstant weiter investiert werden, da es sich um Verbrauchsmaterialien handelt. Dies betrifft die gerätetechnische Ausstattung bestehend aus den Bereichen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ Funk- und Fernmeldetechnik Persönliche Schutzausrüstung Dienstkleidung Atemschutztechnik Geräte für die Technische Hilfe 10.1 Funk- und Fernmeldetechnik / Digitalfunk Im Haushaltsplan sind Mittel für die regelmäßige, notwendige Beschaffung für 2m/4m - Funkgeräte und digitale Meldeempfänger vorzusehen, ebenso für die jeweiligen Ersatzteile. Somit ist garantiert, dass bei defekten Funkgeräten oder Meldeempfängern die Beschaffung von Ersatz möglich ist. Dies ist zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft dringend notwendig. Anlässlich der Einführung des Digitalfunks müssen die analogen Funkgeräte in den Fahrzeugen und in der Funkzentrale Stadt Lahr durch digitale Funkgeräte ausgetauscht werden. Die Funkzentrale der Feuerwehr Lahr, muss modernisiert werden. Die Einführung des Digitalfunks im Lahr soll in den Jahren 2025 bis 2026 stattfinden. Die Umsetzung hat nach den Vorgaben des Landratsamtes und der Integrierten Leitstelle Ortenau zu erfolgen. Aus diesem Grund muss die Einführung des Digitalfunks separat außerhalb dieses Feuerwehrbedarfsplans betrachtet und bewertet werden, wenn die detaillierten Vorgaben für eine Umrüstung vorliegen. - 235 - 10.2 Persönliche Schutzausrüstung & Dienstkleidung Die Feuerwehr Stadt Lahr hat die nachfolgend aufgeführte persönliche Schutzausrüstung und Dienstkleidung eingeführt. Diese muss regelmäßig ergänzt und ersatzbeschafft werden. Für die tägliche Umsetzung sind Haushaltsmittel erforderlich. „Konzept zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung und Dienstkleidung“ für die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen 10.2.1 Allgemeines Die Kleiderkammer der Feuerwehr Stadt Lahr, als Vertragspartner für die ca. 600 aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehren in Lahr, Ettenheim, Schuttertal, Kippenheim und der Lahrer Flugbetriebs GmbH, übernimmt mit großer Verantwortung die Zuständigkeit für die Bereitstellung und Verteilung von Einsatzkleidung und ausrüstung. Durch die enge Zusammenarbeit mit den genannten Feuerwehren und Unternehmen gewährleistet die Kleiderkammer Lahr eine effiziente Versorgung und Unterstützung im Einsatzalltag. Gemeinsam setzen sie sich für die Sicherheit und Einsatzbereitschaft unserer aktiven Feuerwehrangehörigen ein. 10.2.2 Personalübersicht Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Feuerwehren Lahr, Schuttertal, Kippenheim und die Fa. Flugbetriebs GmbH Lahr. Feuerwehr Lahr Anzahl Hauptamtliche Einsatzkräfte 14 Ehrenamtliche Einsatzkräfte 294 Mitglieder der Jugendfeuerwehr 131 Mitglieder der Altersabteilung 61 Mitglieder des Musikzuges 9 Tabelle 38: Personalübersicht - 236 - Vertragspartner Feuerwehr Schuttertal Ehrenamtliche Einsatzkräfte 86 Mitglieder der Jugendfeuerwehr 22 Feuerwehr Kippenheim Ehrenamtliche Einsatzkräfte 62 Mitglieder der Jugendfeuerwehr 19 Feuerwehr Ettenheim Ehrenamtliche Einsatzkräfte 147 Mitglieder der Jugendfeuerwehr 40 Firma Lahrer Flugbetriebs GmbH Ehrenamtliche & Hauptamtliche Einsatzkräfte Tabelle 39: Personalübersicht - 237 - 18 10.2.3 Beschaffungskosten eines aktiven Feuerwehrangehörigen Die jährlichen, durchschnittlichen Kosten für die Ausstattung eines aktiven Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst wurden ermittelt. Dies ist die kalkulatorische Bezugsgröße für den jährlichen Haushaltansatz im folgenden Geschäftsjahr. Persönliche Schutzkleidung Preis 2023 inkl. MwSt. / Stck. Handschuhe Brandschutz 125 € Überhose Brandschutz EN 469 360 € Einsatzjacke Brandschutz EN 469 500 € Tagesdiensthose, Tagesdienstjacke, Käppi 250 € Flammschutzhaube 80 € Feuerwehrhelm 240 € Sicherheitsstiefel 125 € Dienstkleidung Preis 2023 inkl. MwSt. /Stck. Jacke Ausgehuniform 190 € Hemd Langarm weiß 50 € Hemd Kurzarm weiß 50 € Hosengürtel 30 € Hose Ausgehuniform 110 € Schirmmütze 70 € Wollmütze 10 € Krawatte 10 € Summe je aktiver Feuerwehrangehöriger: Tabelle 39: Kosten je aktiver Feuerwehrangehöriger - 238 - 2.200 € Jugendfeuerwehr Persönliche Schutzkleidung Preis 2023 inkl. MwSt. / Stck. Helm 20 € Stiefel 125 € Blouson/Jacke 25 € Bundhose 20 € Wetterschutzjacke/Parka 80 € Pullover 30 € T-Shirt 20 € Summe je aktiver Jugendfeuerwehrangehöriger: 320 € Tabelle 40: Kostenermittlung Jugendfeuerwehr Die oben hergeleiteten und berechneten Kosten treffen auf einen aktiven Feuerwehrangehörigen und einen Jugendfeuerwehrangehörigen zu. Diese sollten jährlich neu ermittelt werden. Auf Basis dieser Werte werden die weiteren Gesamtkosten für die Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr Stadt Lahr und den Vertragspartnern berechnet (siehe Papier der Kostenkalkulation „Dienst- und Schutzkleidung“). - 239 - 10.2.4 Wechselkleiderkonzept Ein Wechselkleiderkonzept für die Einsatzkleidung ist eine innovative Lösung, die es der Feuerwehr Stadt Lahr ermöglicht, effizienter und flexibler mit der Bereitstellung von Einsatzkleidung in der Praxis umzugehen. In einem solchen Pool werden verschiedene Kleiderstücke, wie Schutzanzüge, Handschuhe und weitere Teile der persönlichen Schutzausrüstung, zentral verwaltet und vorgehalten. Vorteile des Kleiderpools: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Kosteneffizienz: Durch die gemeinsame Nutzung von Einsatzkleidung können die Anschaffungskosten erheblich gesenkt werden. Optimale Nutzung: Dadurch wird die schnelle Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehrkräfte erleichtert. Durch die kontinuierliche Vorhaltung der Dienst- und Schutzkleidung wird die Einsatzbereitschaft wesentlich optimiert. Zusätzlich entsteht ein Umlauf der Einsatzkleidung, die einen gleichmäßigen Verschleiß herbeiführt. Flexibilität: Bei unvorhergesehenen Einsätzen oder Personalwechseln kann schnell auf Wechselkleidung zugegriffen werden. Dies sorgt dafür, dass immer ausreichend Einsatzkleidung zur Verfügung steht. Zusammenfassend entspricht dies einer schnelleren und einfacheren Organisation der Dienst- und Schutzkleidung. Hygiene und Wartung: Wechselkleidung erleichtert die regelmäßige Reinigung und Wartung der Einsatzkleidung. So wird sichergestellt, dass die Bekleidung stets in einem einwandfreien Zustand ist, den Sicherheitsstandards entspricht und hat den Vorteil einer klaren Trennung von „Schwarz und Weißer Einsatzkleidung“ (Einsatzstellenhygiene). Nachhaltigkeit: Das Wechselkleiderkonzept ist auch nachhaltig, da die Kleidung besser und schneller gereinigt werden kann. Durch regelmäßige Reinigung und Prüfung wird die Sicherheit der Einsatzkräfte gewährleistet und die Kosten können so langfristig gesenkt werden. Zeitersparnis: Es entfällt der Austausch, da die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Einsatzkleidung nach der Reinigung und Prüfung nicht mehr persönlich von der Feuerwache abholen müssen. Insgesamt bietet ein Wechselkleiderkonzept für Einsatzkleidung bei der Feuerwehr zahlreiche Vorteile, die sowohl die Effizienz als auch die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhen. Durch die zentrale Verwaltung und Nutzung der Bekleidung wird nicht nur der Alltag der Feuerwehr erleichtert. Es ist auch ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. - 240 - Aus diesem Grund wird empfohlen, die Einsatzkleidung in den gängigen Größen 10% vorzuhalten, um nach dem Einsatzende kontaminierte Kleidung sofort wechseln zu können (schwarz/weiß Trennung). Ein entsprechendes Hygienekonzept wird wie folgt vorgehalten: Bezeichnungen persönliche Schutzkleidung / Preis 2023 Anzahl x inkl. MwSt. = Summe in € in € Schutzausrüstung FW Diensthose 100 50 € 5.000 € FW Handschuhe Brandschutz 65 120 € 7.800 € 60 360 € 21.600 € 45 500 € 22.500 € 20 80 € 1.600 € FW Überhose EN 469 Brandschutz FW Einsatzjacke EN 469 Brandschutz Flammschutzhaube 58.500 € Summe, einmalig: Tabelle 41: Einmal-Kosten Einsatzhygienekonzept Die persönliche Schutzausrüstung ist für die aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr Stadt Lahr grundsätzlich in einem guten Zustand. Die persönliche Schutzausrüstung der Jugendfeuerwehr muss gesondert betrachtet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Jugendfeuerwehrangehörigen ausreichend ausgestattet sind. Ein Ausrüstungskonzept sollte mit dem Jugendfeuerwehrwart ausgearbeitet werden. Im Jahr 2013 wurde die Verwaltungsvorschrift Feuerwehrbekleidung BadenWürttemberg erlassen, in der eine neue Uniform- und Dienstkleidung festgelegt wurde. In den kommenden Jahren sind weitere Haushaltsmittel für die Ausstattung der aktiven Feuerwehrangehörigen mit einer Cargo-Jacke und Cargo-Hose einzuplanen. - 241 - 10.2.5 Übersicht Beschaffungen Feuerwehr Lahr und Vertragspartner Für die Beteiligten am Dienst- und Schutzkleidungskonzept sollten im Jahr die folgenden Positionen vorgehalten werden. Nur so kann eine sichere Versorgung der aktiven Feuerwehrangehörigen gewährleistet werden: Bezeichnung Kosten Schutzkleidung ehrenamtliche Einsatzkräfte FW Lahr 37.000 € Schutzkleidung Vertragspartner FW Lahr 37.000 € Dienstkleidung ehrenamtliche Kräfte FW Lahr 13.000 € Dienstkleidung ehrenamtlicher Kräfte Vertragspartner 6.500 € Schutzkleidung hauptamtliche Einsatzkräfte FW Lahr 6.000 € Dienstkleidung hauptamtlicher Einsatzkräfte FW Lahr 3.000 € Summe Dienst- und Schutzkleidung p.a.: 102.500 € Tabelle 42: Kosten Dienst- und Schutzkleidung Für die künftigen Haushaltsplanungen, ab dem Jahr 2025 ff, wird für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung empfohlen, Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 € einzustellen. Damit können die laufenden, zwingend notwendigen Beschaffungen der Dienst- und Schutzkleidung durchgeführt werden. Unabhängig davon sollte eine einmalige Bereitstellung im Haushalt 2025ff von ca. 58.000 € für die Einführung des Wechselkleiderkonzepts durchgeführt werden. Die ermittelten Preise sind geschätzt und müssen an den Preisindex angepasst werden. - 242 - 10.3 Atemschutztechnik Die Atemschutztechnik ist auf dem Stand der Technik. Im Haushalt der Stadt Lahr sind Mittel veranschlagt, um regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchzuführen. Die Atemschutzgeräte, Druckluftflaschen und Masken werden in der eigenen Atemschutzwerkstatt gewartet und geprüft. Die Feuerwehr Lahr führt jährlich ca. 9.000 Prüfungen in ihrer zentralen Atemschutzwerkstatt eigenständig durch. Dabei werden Atemschutzgeräte und ausrüstungen auf ihre Funktionalität und Sicherheit überprüft. Die Feuerwehr Lahr betreibt einen Atemschutzpool, der es Umlandgemeinden und Firmen ermöglicht, ihre Atemschutzgeräte in der Werkstatt der Feuerwehr Lahr prüfen zu lassen. Dies trägt zur Sicherheit und Effizienz im Einsatz von Atemschutzeinsätzen bei. Die Feuerwehr Lahr verfügt über die folgende Anzahl von Atemschutzgeräteträger: ➢ ➢ 16 hauptamtliche Atemschutzgeräteträger 204 Atemschutzgeräteträger … und verfügt über 112 Atemschutzgeräte Die weiteren Pool-Partner im Bereich Atemschutz sind: Feuerwehr Meißenheim verfügt über: ➢ 51 Atemschutzgeräteträger … und verfügt über 16 Atemschutzgeräte Feuerwehr Ringsheim verfügt über: ➢ 32 Atemschutzgeräteträger … und verfügt über 16 Atemschutzgeräte Feuerwehr Schuttertal verfügt über: ➢ 31 Atemschutzgeräteträger … und verfügt über 13 Atemschutzgeräte Feuerwehr Schwanau verfügt über: ➢ 50 Atemschutzgeräteträger … und verfügt über 23 Atemschutzgeräte - 243 - Die Feuerwehr Lahr und ihre Pool-Partner (Meißenheim, Ringsheim, Schuttertal, Schwanau) verfügen über den folgende Gerätebestand im Bereich Atemschutz. Dieser muss jährlich durch die Verantwortlichen der Atemschutzwerkstatt gewartet und geprüft werde. Ein Leiter Atemschutz muss gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7 durch die Führung der Feuerwehr Lahr bestimmt werden. Bestand PressPool/Vertragspartner luftatmer Lungenautomaten Atemanschluss Chemikalienschutzanzug Lahr 112 173 226 20 Schwanau 23 37 49 0 Ringsheim 16 42 41 0 Schuttertal 13 24 24 0 Meißenheim 16 29 29 0 Summe Poolpartner 180 305 369 20 Vertragspartner/Firmen 187 272 629 6 Gesamt: 367 577 998 26 Tabelle 42: Materialübersicht Diese oben genannten und aufgelisteten Einsatzgeräte für den Bereich Atemschutz müssen regelmäßig durch die Verantwortlichen gewartet und geprüft werden. Im Folgenden ist eine Auflistung der durchschnittlichen, notwendigen, gesetzlich geforderten Prüfmaßnahmen die jährlich durchgeführt werden müssen zum Aufrechterhalt des Dienstbetriebes (Einsatz-/Übungsdienst). - 244 - Gegenstände Typ Wartung Stückzahl Haltbarkeit Jahre Preis + MwST Gesamtpreis Pressluftatmer n.n.g. 22,50 € 307 1.890,00 € 20 6.907,50 € Pressluftatmer 6 Jahresprüfung n.n.g. 402,36 € 50 425,50 € 6 20.118,00 € Atemanschluss n.n.g. 10,02 € 907 296,00 € 15 9.088,14 € Atemanschluss 6 Jahresprüfung n.n.g. 30,60 € 91 30,60 € 6 2.784,60 € Lungenautomat n.n.g. 12,25 € 817 594,90 € 15 10.008,25 € Lungenautomat 6 Jahresprüfung n.n.g. n.n.g. 159,63 € 14,50 € 124 26 152,36 € 2.452,98 € 6 10 19.794,12 € 377,00 € Flaschen TÜV CFK n.n.g. n.n.g. 6,50 € 84,01 € 12 30 368,27 € 91,01 € 10 5 78,00 € 2.520,30 € Flaschen TÜV Stahl n.n.g. 83,32 € 42 83,32 € 5 3.499,44 € Flaschen TÜV n.n.g. 89,20 € 62 89,20 € 5 5.530,40 € Wartung Meiko Top clean Mi clean HL n.n.g. 487,00 € 1 487,00 € 1 487,00 € Wartung Meiko Top clean D n.n.g. 490,90 € 1 490,90 € 1 490,90 € Wartung Labtec Labtronic 2000 n.n.g. 1.446,16 € 2 1.446,16 € 1 2.892,32 € Wartung Dräger Atemluftkompressor n.n.g. 794,92 € Reinigungsmittel EW80 n.n.g. 2.116,58 € Verpackungsmaterial n.n.g. 1,40 € CSA Atemschutztimer 1 Variabel 1939 794,92 € 1 2.116,58 € Variabel 1,40 € Variabel Gesamtsumme 794,92 € 2.116,58 € 2.714,60 € 90.202,07 € Tabelle 43: Investitionen Atemschutztechnik Für Aufrechterhaltung des Einsatz- und Übungsdienstes sind jährlich 90.000 Euro erforderlich. Ein Teil der Kosten kann durch die Abrechnung mit den Nachbargemeinden erwirtschaftet werden. Für die kommenden Jahr muss die Atemschutztechnik auf die Überdrucktechnik umgestellt werden. Diese Maßnahme ist technisch notwendig, da die einzelnen Hersteller im Bereich Atemschutz für die Normal-Drucktechnik keine weiteren Ersatzteile ab 2030 mehr herstellen und liefern. Im Folgenden ist ein Investitionsplan für die Umstellung von der vorhandenen Normaldruck Atemschutzgeräte auf Überdruck Atemschutzgeräte: Preis + MwST Haltbarkeit Jahre Jahr Anschaffungs preis Stückzahl 2025 Pressluftatmer Dräger Air Boss 2025 2.249.10 € 20 2.249.10 € 20 Zwischensumme 2028: 44.982,00 € 44.982,00 € 2026 Pressluftatmer Dräger Air Boss 2026 2.249,10 € 10 2.249,10 € 20 Zwischensumme 2028: 22.491,00 € 22.491,00 € 2026 Atemschutzprüfstand Labtec Pro 2027 32.000,00 € 1 32.000,00 € 15 Zwischensumme 2028: 32.000,00 € 32.000,00 € 2028 Umrüstung Überdruck Atemanschluss 2028 422,45 € 225 422,45 € 20 95.051,25 € Umrüstung Überdruck Lungenautomat 2028 655,29 € 175 655,29 € 20 114.675,75 € Umrüstung Dräger FPS 7000 Überdruck 2028 178,50 € 25 20 4.462,50 € Bedarf 178,50 € Zwischensumme 2028: Tabelle 44: Investition Übersicht Atemschutztechnik - 245 - Gesamtpreis 214.189,50 € Der genannte Betrag von 214.000 Euro ist ein geschätzter Wert. Dieser kann abweichen. 10.4 Technische Hilfeleistung Die Geräte für die Technische Hilfeleistung - insbesondere hydraulisches Rettungsgerät (Schere, Spreizer und Zylinder) sind auf einem leistungsstarken Niveau. Aufgrund der schnellen Entwicklung im Bereich der Fahrzeugkarosserien bezüglich der Festigkeit ist gegebenenfalls außerhalb dieses Feuerwehrbedarfsplans zu reagieren, wenn festgestellt wird, dass die vorhandenen Gerätschaften aufgrund ihrer schwachen technischen Leistung nicht mehr ausreichen sollten. Die Feuerwehr Lahr verfügt über zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 20 (HLF 20) und eine Wechsellader Kran mit einem Abrollbehälter Rüst und hat sich auf die technische Rettung spezialisiert. Die Feuerwehr Lahr kann eigenständig Verkehrsunfälle abarbeiten. Die 1. Eintreffzeit und 2. Eintreffzeit für die technische Hilfeleistung können so im Stadtgebiet Lahr abgedeckt und sichergestellt werden . Die zukünftigen Löschgruppenfahrzeuge 10 sollten mit einem akkubetriebenen Kombigerät ausgestattet sein. 10.5 Verwaltungssoftware Durch beispielsweise den Einsatz und Ausbau der Verwaltungssoftware, wie beispielsweise „MP-Feuer, FW-Netz usw.“, kann der anstehende Arbeitsaufwand im Bereich der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz besser und strukturierter erfasst und koordiniert werden. Gleichzeitig ist durch die Verwendung einer datenbankbasierten Verwaltungssoftware eine rechtssichere Dokumentation von Geschäftsvorgängen und insbesondere von Einsatzberichten möglich, da Datenerfassung und Datenverarbeitung protokolliert werden können. Somit kann eine bessere Arbeitsverteilung stattfinden und Arbeitsschwerpunkte des Personals in den jeweiligen Werkstätten festgelegt werden, was zur Qualitätssicherung und Kostenreduzierung führen kann. - 246 - 11. Empfehlung zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplan Um ein umsetzungsfähiges Konzept zu erhalten, werden der Stadt Lahr folgende Maßnahmen empfohlen: 1. Zeitraum für die Feuerwehr-Bedarfsplanung Der Feuerwehr-Bedarfsplan wird grundsätzlich auf einen Zeitraum von 10 Jahre ausgelegt. 2. Personalplanungen Der notwendige Personalaufwuchs sind in den Jahren 2025-2033 eingeplant. Er ist entsprechend den dargestellten Empfehlungen, pro Jahr 1-2 Stellen, umzusetzen. 3. Fahrzeugbeschaffungen Die Fahrzeugkonzept wird auf 10 Jahre festgeschrieben. Ein Aufschieben der Ersatzbeschaffungen bei den Feuerwehrfahrzeugen ist aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Fahrzeuge nur noch in einem eng begrenzten Zeitfenster möglich. Signifikante Einsparungen werden durch zeitliche Verschiebungen, insbesondere durch die Preissteigerungen kaum noch zu erreichen sein. Die Ausfallzeiten und die werden in den kommenden Jahren erheblich ansteigen, weil auch keine Ersatzteile für die vorhandenen Fahrzeugtypen mehr zu erhalten sind. 4. Bauliche Maßnahmen Die in den bisherigen Planungen enthaltenen baulichen Maßnahmen werden auf 15 Jahre gestreckt. Zu berücksichtigen wäre jedoch der Prüfbericht der UKBW vom 01.10.2024, in dem die UKBW auf erhebliche Mängel hingewiesen hat und für eine grundlegende Beseitigung mittel- bis längerfristig bauliche Maßnahmen zu planen seien. Die Maßnahmen der Sanierung bzw. Erweiterung der bestehenden Gebäude sollte letztlich unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und - 247 - der relevanten Einbeziehung (Gesamtkonzept UKBW ist bei einzubeziehen. örtlichen Verhältnisse in der Gesamtschau unter des Feuerwehr-Bedarfsplans bewertet werden mit Priorisierung) erfolgen, so der Prüfbericht. D.h., die den nachfolgend genannten Empfehlungen ggf. mit Es wird empfohlen, ein baulichen Gesamtkonzept einschl. eines städtebaulichen Konzeptes durch ein externes Büro in Auftrag zu geben. Die Maßnahme sollte zeitnah beauftragt werden, da die Ergebnisse Grundlage für weitere Entscheidungen ergänzend zum Feuerwehr-Bedarfsplan sein müssen. Für das bauliche Gesamtkonzept für die Standorte sollten 50.000 € im Jahr 2025 bereitgestellt werden. Das Gesamtkonzept sollte eine Machbarkeitsstudie mit einem Umsetzungsvorschlag für die Standorte Reichenbach-Kuhbach, Mietersheim, Sulz, Kippenheimweiler und Lahr Innenstadt enthalten. In dem Konzept sollte die aufgeworfene Fragestellung einer möglichen, sinnvollen und wirtschaftlichen Kooperation – mit einem gemeinsamen Feuerwehrhaus zusammen mit der Gemeinde Seelbach - betrachtet werden. Neben der Betrachtung der Eintreffzeiten sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen (Eingemeindungsverträge, Zustimmung Aufsichtsbehörde, interkommunale Vereinbarung usw.), aber auch der Chancen und Risiken, für die Feuerwehren Seelbach und die Feuerwehr Lahr zu beleuchten. Es wird weiterhin empfohlen, in dem Gesamtkonzept zu klären, ob und unter welchen Bedingungen / Voraussetzungen die Feuerwache vom Rathausplatz auf das Grundstück am Kreuzungsbereich Hansastraße / Kanalweg verlegt werden könnte. Ein Verkauf des jetzigen Gebäudes an einen Bauträger zur Schaffung von Wohnraum, ggf. auch Anmietung einzelner Geschosse als Bürofläche für das Rathaus sollte in die Überlegungen als Gegenfinanzierung mit einbezogen werden, Die Option, ein PPP-Modell mit einem privaten Bauträger für den Bau einer Feuerwache und Anmietung durch die Stadt sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden. Da sich der derzeitige Standort der Feuerwache Lahr in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet (Förderzeitraum voraussichtlich bis 2039) befindet, könnten auch die Abbrucharbeiten gefördert werden. - 248 - Seitens des Gutachters wird darauf hingewiesen, dass die zu ersetzende Fahrzeuge nicht mehr in allen Gebäuden gemäß der DIN Norm 14092 Feuerwehrhäuser untergebracht werden können. Fahrzeugumstellungen müssten daher von der Führung der Freiwillige Feuerwehr mitgetragen werden! - 249 - 12. Beschlussfassung Im vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan wurde das Gefahrenpotenzial in der Stadt Lahr analysiert, Schutzziele wurden festgelegt und die künftige Struktur der Feuerwehr Lahr dargestellt. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde ausgearbeitet und geprüft von: Ralf Jörg Hohloch, Stadtdirektor mit dem Feuerwehrkommandanten Georg Schinke Feuerwehr Lahr, kommissarischer Leiter Stabsstelle in enger Zusammenarbeit Feuerwehrkommandant). mit Herrn Ralf Wieseke (stellvertretender Eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist für spätestens 2035 geplant. Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan und die daraus entstandenen Maßnahmen werden befürwortet von: Georg Schinke, kommissarischer Leiter Stabsstelle ______________ Datum ____________________________________________ Unterschrift Ralf Jörg Hohloch, Stadtdirektor ______________ Datum _____________________________________________ Unterschrift Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan in seiner Sitzung am 26.05.2025 beschlossen. Lahr, den ______________ Datum _____________________________ Oberbürgermeister - 250 - Anlagen Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen der Tätigkeiten der Feuerwehr sowie des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan umfassen vor allem folgende Gesetze, Paragraphen oder Verordnungen: ➢ Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 (GABl 2010, S.333), letzte Änderung vom 21.05.2019 (GABl S.161 und185) ➢ Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr in der Fassung vom 01.11.2024. ➢ Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, erstellt durch den Landesfeuerwehrverband und das Innenministerium Baden-Württemberg, InfoblattBrandhilfe 1/2008, PDF-Datei vom 12.06.2015 der Feuerwehrschule BadenWürttemberg ➢ Schutzzieldefinition der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren), (Positionspapier zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz) o Entstehung eines Brandes vorbeugen o Brandausbreitung vorbeugen o Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen o Wirksame Löscharbeiten ermöglichen ➢ Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen (VwV-Feuerwehrausbildung) in der Fassung vom 01.02.2021 ➢ Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG), in der Fassung vom 22.11.1999 (GABl 1999, S.625), letzte Änderung vom 17.12.2020 (GABl S.1268) ➢ Rettungsdienstgesetz von Baden-Württemberg (RDG) in der Fassung vom 08.02.2010 (GABl 2010, S.285), letzte Änderung vom 12.06.2018 (GABl 2018, S.173,187) ➢ DVGW Arbeitsblatt 405 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, vom Februar 2008 ➢ Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GABl 2010, S.357, 358), letzte Änderung vom 21.12.2021 (GABl 2025, S.1, 4) ➢ Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung u.a. (VwV Brandschutzprüfung vom 17.09.2012, GABl 2021, S.34, VwV Brandverhütungsschau vom 17.09.2012, GABl Nr.13, S.863), geändert am 16.12 2020, GABl Nr.1, S.34 ➢ Verkaufsstättenverordnung (VkVO) in der Fassung vom 11.02.1997 (GABl 1997, S.84), letzte Änderung vom 21.12.2021 (GABl 2025, S.1, 18) ➢ Versammlungsstättenverordnung (VSättVO) in der Fassung vom 28.04.2004 (GABl 2004, S.311), letzte Änderung vom 21.12.2021 (GABl 2025, S.1, 18) ➢ Garagenverordnung (GaVO) in der Fassung vom 07.07.1997 (GABl 1997, S.332), letzte Änderung vom 21.12.2021 (GABl 2025, S.1, 18) ➢ Muster Richtlinie über Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-SchulbauRichtlinie - (MSchulbauR) in der Fassung vom April 2009, von der Fachkommission Bauaufsicht, Projektgruppe Brandschutz - 251 - Berechnung der Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft Abbildung 80: Besoldungsübersicht KGST - 252 - Personalfaktorberechnung Die Mitarbeiter sollten im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst sein. Die Beamten verrichten ihren Dienst auf der Basis einer 41 Stundenwoche. Als Qualifikation wird der mittlere, feuerwehrtechnische Dienst - Laufbahngruppe 1.2 Einstiegsamt, empfohlen. Die Besoldungsgruppe sollte zwischen A 8 und A 10z sein. Um die Tagesverfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehren Lahr, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lahr verantwortlich sind, zu unterstützen, wird tagsüber eine weitere selbständige Staffel 1/5 hauptamtlich von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr-18:00 Uhr vorgehalten (insgesamt 6 Funktionen Tagesdienst). Die Mitarbeiter sollten Beamte im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst sein. Die Beamten verrichten ihren Dienst auf der Basis einer 41-Stundenwoche. Als Qualifikation wird der mittlere, feuerwehrtechnische Dienst - Laufbahngruppe 1.2 Einstiegsamt, empfohlen. Die Besoldungsgruppe sollte zwischen A 8 und A 10 sein. Der Einsatzleiter ist hauptamtlich/ehrenamtlich. Der Einsatzleiter muss 24 Stunden an 7 Tagen zur Verfügung stehen. Hierzu wird das folgende Dienstplankonzept (siehe Kapitel 8.3 Dienstplanmodell Einsatzführungsdienst) vorgeschlagen: Umrechnungsfaktor Der Umrechnungsfaktor zwischen einer 41 Stundenwoche und einer 48 Stundenwoche beträgt: 48/41 = 1,17 beziehungsweise 41/48 = 0,85 Die Jahresarbeitsstunden in der 41 Stundenwoche (bei 250 Arbeitstagen je 8,2 Stunden) betragen 2.050 Stunden. Dabei ist von reiner Arbeitszeit auszugehen ohne Bereitschaftsanteile usw. In dieser Arbeitszeit finden die tatsächliche Arbeitszeit, Ausbildung, Sport und der Einsatzdienst statt. Die Arbeitszeitverordnung Baden-Württemberg regelt weitere arbeitsrechtliche Details - beispielsweise Arbeitszeit im Verhältnis zur Bereitschaftszeit. Die Arbeitszeit beinhaltet die tatsächliche Arbeitszeit, Ausbildung, Sport und Einsatzdienst. - 253 - Personalfaktorberechnung - 41 Stundenwoche Anzahl der Wochen / pro Jahr 52 Basis der 41 Stundenwoche 41 Jahresarbeitsstunden - Brutto Rechtliche Positionen die in Abzug kommen (Durchschnittswerte / Erfahrungswerte) Ausbildung-Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Gefahrgut 2.132 Tage Stunden, Basis 41 Stundenwoche Korrekturfaktor 48/41 StundenAbzug 10 8,2 1 82 Sonderausbildungen 5 8,2 1 41 Urlaub 30 8,2 1 246 Feiertage 10 8,2 1 82 AZV-Tag (Arbeitszeitverkürzungstag) 1 8,2 1 8,2 Krankheit (inkl. Langzeiterkrankung) 10 8,2 1 82 Kur, Reha 5 8,2 1 41 Elternzeit 5 8,2 1 41 Stunden - Abzug - gesamt 623,2 Jahresarbeitsstunden - Netto (41 Stunden) Tabelle 45 Personalfaktorenberechnung nach 41 Stunden (* siehe Anlage: Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft Stadt Lahr) - 254 - 1.508,80* Personalfaktorberechnung - 24 Stundendienst auf Basis der 41 Stundenwoche Besetzung einer Funktionsstelle pro Jahr: 365 Tage x 24 Stunden = 8.760 Stunden pro Jahr Personalfaktor (41 Stundenwoche): Jahresarbeitsstunden: Jahresarbeitsstunden - Netto (41 Stunden) = 5,80 Das heißt der Personalfaktor ist 5,80 (gerundet 6,0). - 255 - Personalfaktorberechnung - 48 Stundenwoche Anzahl der Wochen / pro Jahr 52 Basis der 48 Stundenwoche 48 Jahresarbeitsstunden - Brutto Rechtliche Positionen die in Abzug kommen (Durchschnittswerte / Erfahrungswerte) Ausbildung-Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Gefahrgut 2.496 Tage Stunden, Basis 48 Stundenwoche Korrekturfaktor 48/41 StundenAbzug 10 9,6 1 96 Sonderausbildungen 5 9,6 1 48 Urlaub 30 9,6 1 288 Feiertage 10 9,6 1 96 AZV-Tag (Arbeitszeitverkürzungstag) 1 9,6 1 9,6 Krankheit (inkl. Langzeiterkrankung) 10 9,6 1 96 Kur, Reha 5 9,6 1 48 Elternzeit 5 9,6 1 48 Stunden - Abzug - gesamt 729,6 Jahresarbeitsstunden - Netto (48 Stunden) Tabelle 46: Personalfaktorenberechnung nach 41 Stunden (* siehe Anlage: Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft Stadt Lahr) - 256 - 1.766,4* Personalfaktorberechnung - 24 Stundendienst auf Basis der 48 Stundenwoche Besetzung einer Funktionsstelle pro Jahr: 365 Tage x 24 Stunden = 8.760 Stunden pro Jahr Personalfaktor (41 Stundenwoche): Jahresarbeitsstunden: Jahresarbeitsstunden - Netto (48 Stunden) = 4,96 Das heißt der Personalfaktor ist 4,96 (gerundet 5,0). In der Personalberechnung wurde ein Faktor 4,8 angewendet. Dies entspricht dem heutigen Stand der Dinge, die Punkte Vorsorgekuren, REHA-Kuren und Elternzeit greifen in der Form zurzeit noch nicht! Ist der Personalstand bis 2033 auf die heute berechnete Anzahl Planstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ausgebaut wird empfohlen mit dem Personalfaktor 5,0 oder höher zu rechnen. - 257 - Personalfaktorberechnung-Tagesdienst von 06:00 Uhr-18:00 Uhr Anzahl der Arbeitstage / pro Jahr 250 12 Stunden pro Tag / Basis 41 Stundenwoche 41 Jahresarbeitsstunden - Brutto Rechtliche Positionen die in Abzug kommen (Durchschnittswerte / Erfahrungswerte) 3.000 Tage Stunden, Basis 41 Stundenwoche Abzug Ausbildung - Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Gefahrgut 10 8,2 82 Sonderausbildungen 5 8,2 41 Urlaub 30 8,2 246 Feiertage 5 8,2 41 AZV- Tag (Arbeitszeitverkürzungstag) 1 8,2 8,2 Krankheit (inkl. Langzeiterkrankung) 10 8,2 82 Kur, Reha 5 8,2 41 Elternzeit 5 8,2 41 Abzug - gesamt 582,2 Jahresarbeitsstunden - Netto (41 Stunden) bei 12 Stunden pro Tag Tabelle 47: Personalfaktorenberechnung Tagesdienst zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr - 258 - 2.417,8 Personalfaktorberechnung - 41 Stundenwoche / Tagesdienst Montag - Freitag von 07:00-16:00 Uhr (incl. 45 Minuten Pause = 0,8 Stunden) Besetzung einer Funktionsstelle pro Jahr: 250 Tage x 8,2 Stunden = 2.050 Stunden pro Jahr Personalfaktor (41 Stundenwoche): = 2.050 Stunden pro Jahr (Jahresarbeitsstunden) - Netto (41 Stunden) 1.508,80 = 1,36 Der Personalfaktor ist 1,36. Personalfaktorberechnung - 41 Stundenwoche / Tagesdienst Montag - Freitag von 06:00 Uhr-18:00 Uhr (incl. 45 Minuten Pause und Bereitschaftsanteile) Besetzung einer Funktionsstelle pro Jahr: 250 Tage x 12 Stunden = 3.000 Stunden pro Jahr Personalfaktor (41 Stundenwoche): = 3.000 Stunden pro Jahr (Jahresarbeitsstunden) - Netto (41 Stunden) 1.508,80 = 1,98 Der Personalfaktor ist 2,00. - 259 - Übersicht Fahrisochronen Berechnungen Allgemeine Hinweise ➢ ➢ ➢ ➢ Der „schwarze“ Punkt ist der Standort des Feuerwehrhauses Angenommen wird, dass nach spätestens 5 Minuten ein Einsatzfahrzeug ausrückt Die Fahrzeit beträgt 5 Minuten Jede Farbe bedeutet eine Fahrminute vom Standort des Feuerwehrhauses dargestellt Die folgende, durchgeführte Fahrisochronen Berechungen wurden auf Basis des ergänzenten Starßennetzwerks des Digitalen Landschaftsmodell (DLM) des LGL-BW und dem Netzwerkanalyseplugin QNEAT3 in QGIS erstellt. Die Isochronen stellen die Entfernung dar, die ein Fahrzeug unter einer angenommen Geschwindigkeit von 40 km/h innerhalb der angegebene Zeit zurücklegt. Auf den Hauptwegen konnten in Überprüfungsfahrten sogar durchschnittlich 60 km/h erreicht werden. Im Folgenden wirden zuerst die „Bestand (B)“ Fahrisochronen Berechungen und dann die Fahrisochronen Berechnungen mit „Alternativstandorten (A)“ dargestellt. Die folgenden Graphiken wurden durch die Stadt Lahr eigenständig Zusammenarbeit mit dem Gutachter Feuerwehrbedarfsplan erstellt. - 260 - in Einsatzgebietsabdeckung Löschzüge Lahr Innenstadt (LZ 1-LZ 2); Rathausplatz 3 (B) - 261 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Mietersheim (LZ 3); Hauptstraße 21 (B) - 262 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Sulz (LZ 3); Weingartenstraße 8 (B) - 263 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Hugsweier+ Langenwinkel (LZ 4-West); Dr Georg-Scheffer-Straße (B) - 264 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kippenheimweiler (LZ 4); Blumenstraße 4 (B) - 265 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kuhbach (LZ 5); Kuhbacher Hauptstraße (B) - 266 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Reichenbach (LZ 5); Burgstraße 8/2 (B) - 267 - Einsatzgebietsabdeckung Stadtgebiet Lahr mit 7 Einsatzabteilungen (B) - 268 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzüge Lahr Innenstadt (LZ 1-LZ 2); mit 5 Minuten bzw. 8 Minuten Fahrzeit (A) - 269 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Mietersheim (LZ 3); (A) - 270 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Sulz (LZ 3); (A) - 271 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kippenheimweiler (LZ 4); (A) - 272 - Einsatzgebietsabdeckung Löschzug Kuhbach und Reichenbach (LZ 5); (A) - 273 - Einsatzgebietsabdeckung Stadtgebiet Lahr mit 7 Einsatzabteilungen an 6 Standorten (A) - 274 - Abkürzungsverzeichnis Nachfolgend finden Sie häufig verwendete Abkürzungen und deren Bedeutung, Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit: AAO - Alarm- und Ausrückeordnung ANTS - Atemschutz-Notfall-Trainierte-Staffel BGL - Bau- und Gartenbetrieb BOS - Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben DLA 23/12 - Drehleiter Automatik mit Korb mit einer Rettungshöhe von 23 Meter bei 12 Meter Ausladung ErKW - Erkundungskraftwagen FwG - Feuerwehrgesetz FwH - Feuerwehrhaus GW-T - Gerätewagen-Transport GAMS-Regel - Gefahr erkennen, Absichern der Einsatzstelle, Menschenrettung und Eigenschutz, Spezialkräfte nachfordern HLF 20 - Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung 2.000 l/min.; Löschwassertank mit >2.000 l Inhalt). LF 10 - Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung 1.000 l/min.; Löschwassertank mit >1.000 l Inhalt). LFS BW - Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg LKW - Lastkraftwagen LZgSE - löschzuggebundene Sondereinheiten LZüSA - löschzugübergreifende Sondereinheiten MLF - Mittleres Löschfahrzeug MTW / MZF - Mannschaftstransportwagen/Mehrzweckfahrzeugführung - 275 - RW - Rüstwagen TLF 4.000 - Tanklöschfahrzeug (Pumpenleistung 1.600 l/min.; Löschwassertank mit mindestens 4.000 l Inhalt). TSF-W - Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser VF - Verbandsführer VStätt - Versammlungsstätten - 276 -