Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog
Datum: 18.12.2014 Az.: 892.43
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Personalausschuss
19.01.2015
Gemeinderat
26.01.2015
Drucksache Nr.: 307/2014
Beratung
Kennung
Abstimmung
nichtöffentlich
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren
2007 bis 2012
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr nimmt Kenntnis von den wesentlichen Feststellungen der allgemeinen
Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes
Spital - Wohnen und Pflege - in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen
Prüfungsfeststellungen zu.
Anlage(n):
Wesentliche Prüfungsfeststellungen und Stellungnahmen der Verwaltung
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 307/2014
Seite - 2 -
Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom
26.09.2014 den Prüfungsbericht über die allgemeine Finanzprüfung der Stiftung
Hospital- und Armenfonds Lahr mit dem zugehörigen Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege - in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012 übersandt.
Gemäß § 31 Abs. 1 Stiftungsgesetz (StiftG) i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) ist der Stiftungsrat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu unterrichten. Jedes Mitglied des Stiftungsrates kann auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht nehmen.
Der Prüfungsbericht enthält Feststellungen, die im Rahmen der Gesetzmäßigkeit
wesentliche Anstände beinhalten und die nicht schon während der Prüfung ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Prüfungsfeststellungen (mit „A“ gekennzeichnet)
muss die Verwaltung innerhalb von vier Monaten Stellung nehmen. Insbesondere
ist mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird.
Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen der
Stadtverwaltung Lahr sowie der Betriebsleitung des Spitals zugeleitet mit der Bitte,
zu den Prüfungsbemerkungen Stellung zu nehmen. Die Stadtkämmerei hat das
Ergebnis in einer Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage) zusammengefasst.
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Dr. Wolfgang G. Müller
Vorsitzender des Stiftungsrats
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Jürgen Trampert
Stadtkämmerer