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Beschlussvorlage (Anlage 7: Ergebnis Arbeitsprogramm)

                                    
                                        Ergänzung zur Beschlussvorlage 44/2025
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Arbeitsprogramm Stadtentwicklung und Stadtplanung
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A.

B.

Reihenfolge des Bearbeitungsbeginns im Ergebnis der Vorberatung im Technischen Ausschuss
Stand: 14. Mai 2025
Projekte mit zeitnahem Bearbeitungsbeginn (2025 angestrebt)
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Sicherung Stadtbild Innenstadt (HH-Mittel vorhanden)

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Vorbereitung: Neuaufstellung Landschafts- und Flächennutzungsplan (HH-Mittel erforderlich)

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Penny Kippenheimweiler (Finanzierung durch Investor, Anm.: Bisher kein
Grundsatzbeschluss)

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GE Rheinstraße Nord, nördlicher Teil (RK Ost)

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Feuerwehrgerätehaus (pot. Kuhbach / Reichenbach, ggf. in Verbindung mit Entwicklung Eichgarten-Ost) - (HH-Mittel erforderlich)

Projekte mit Bearbeitungsbeginn 2026-28
1. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (HH-Mittel erforderlich, gesetzliche
Pflichtaufgabe)
2. Konzeption für den Schutz des Villenviertels am Schutterlindenberg (HH-Mittel
erforderlich)
3. Stubenriedle II (HH-Mittel erforderlich)
4. Malz-Quartier (Finanzierung durch Investor)
5. Ehem. Gärtnereien Jakober und Hammig (Finanzierung durch Investor)
6. Erweiterung Asphaltmischanlage (Finanzierung durch Investor, Anm.: bisher
kein Grundsatzbeschluss)
7. Singler-Areal (Finanzierung durch Investor)
8. Opel Schillinger / Baugebiet II (NN)
➢ In der Diskussion wurde ergänzend festgehalten, dass ab Ziffer B.4 der tatsächliche Beginn der Bearbeitung ggf. gerade im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegende oder fehlende Reife der Projekte (Vorliegen eines konsensfähigen Entwurfs, abgeschlossene Klärung der Verfügbarkeit des Grundstücks,
etc.) Verschiebungen in der Reihenfolge erforderlich werden können.

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