Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Ortschaftsrat Langenwinkel (1. Sitzung)
29. Januar 2024
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 1. Ergänzung)
Beschlussvorlage (Anlage 2 Erläuterungen zur Änderungssatzung 1. Ergänzung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 BV 114/2006 Begründung von Mehr- und Minderkosten)
29. Januar 2024
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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung)
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Stadt Lahr L «J Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 237/2023 1. Ergänzung Federführende Stelle: ZS02 Sachbearbeitung: Strick An der Voriagenersteliung beteiligte Stellen 20/603/605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 15.01.2024 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 18.01.2024 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 18.01.2024 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 23.01.2024 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 23.01.2024 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Langenwinkel 23.01.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat 29.01.2024 beschließend öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach Umlaufverfahren vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Sulz Umlaufverfahren vorberatend öffentlich Abstimmung Betreff; Änderung der Hauptsatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ gemäß dem als Anlage 1 beigefügten.Entwurf. 2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2006 gemäß Drucksache Nr. 114/2006 wird aufgehoben. Drucksache 237/2023 1. Ergänzung Seite 2 Sachdarstellung Zielsetzung: Die Änderungen dienen dazu, dass vom Gemeinderat beschlossene Projekte schneller umgesetzt werden können und die Verwaltung, insbesondere bei Auftragsvergaben und beim Nachtragsmanagement, handlungsfähiger wird. Begründung: 1. Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Stadt Lahr stammt aus dem Jahr 2006. Die in der Anlage 1 vorgenommenen Anpassungen wurden im Rahmen der Kommunalverfassungsreform zuletzt vor 6 Jahren - genauer mit Beschluss des Gemeinderats vom 23.10.2017 - geändert. Angesichts der seither erfolgten Steigerung des Haushaltsvolumens, erheblichen Preissteigerungen anlässlich der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg sowie einer anhaltend hohen Inflation besteht ein erneuter Änderungs- und Modernisie rungsbedarf einiger Satzungsregelungen, unter anderem durch eine Anhebung der Zuständigkeitsgren zen. Ausweislich der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichten Daten entwi ckelte sich allein der Baupreisindex seit 2017 um insgesamt 46,4 %. Die folgenden Diagramme sollen diese Entwicklung für den Tiefbau, Hochbau und Gesamt verdeutlichen. Baupreisindex Tiefbau Straßenbau Brücken Orlskanäle Seite 3 Drucksache 237/2023 1. Ergänzung Baupreisindex [% ] Baupreisindex Hochbau —•—Wohngebäude —•—Bürogebäude Baupreisindex [%] Baupreisindex Gesamt Gesaml Die Daten für die Grafiken basieren auf folgender Quelle; Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2023), URL: https://www.statistik-bw.de/GesamtwBranchen/KoniunktPreise/BPI-LR.isp (Stand: 14.11.2023). Seite 4 Drucksache 237/2023 1. Ergänzung Bauprojekte werden grundsätzlich per Grundsatz- beziehungsweise Projektbeschluss oder durch Be rücksichtigung im Haushaltsplan genehmigt. Mit dem nun in die Satzung aufgenommenen Baube schluss wird die Bauausführung freigegeben, soweit die entsprechende Entwurfsplanung mit der dazu gehörigen Kostenberechnung vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt kann der Gemeinderat entsprechend die Weichen für Projekte stellen, bevor weitere Verpflichtungen eingegangen werden. Über Projektma nagementberichte sowie Informationen über Auftragsvergaben wird sichergestellt, dass der Gemeinde rat umgehend und umfassend über den jeweiligen Projekt- und Kostenstand informiert ist. 2. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Drucksache Nr. 114/2006: Parallel zur Beschlussfassung über die Hauptsatzung entschied der Gemeinderat am 25.09.2006 mit Beschlussvorlage Drucksache Nr. 114/2006 (siehe Anlage 3) über die Zuständigkeit bei Über- oder Unterschreitung von Vergabesummen im Zeitpunkt der Schlussabrechnung. Eine Anpassung dieser Zuständigkeiten in der Zuständigkeitsregelung beziehungsweise der Hauptsatzung erfolgte nicht. Bei späteren Anpassungen der Wertgrenzen fanden diese Regelungen ebenso keine Berücksichtigung. Die betreffenden Regelungen kamen nicht zur Anwendung. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung wird dieser Beschluss der Form halber außer Kraft gesetzt. (&•<£ Annett Strick Oberbürgermeister Anlage(n): Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 1. Ergänzung Anlage 2 Erläuterungen zur Änderungssatzung 1. Ergänzung Anlage 3 BV 114/2006 Begründung von Mehr- und Minderkosten Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilem Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.