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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 149/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
302 / 622

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 24.09.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

08.10.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

09.10.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

17.10.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

22.10.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

24.10.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

29.10.2024

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

06.11.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Flugsweier

07.11.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr

Beschlussvorschlag:
Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr soll 2025 ausgebaut werden.
Die Verwaltung führt hierzu ein Vergabeverfahren für den Aufbau von Ladestationen an 15
Standorten durch. Bei der Konzessionsvergabe werden Investitions- und Betriebskosten­
zuschüsse ausgeschlossen. Lediglich die Fläche wird dem Bieter entgeltfrei für eine Dauer
von acht Jahren zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassende Begründung:
In Lahr besteht ein gut ausgebautes Tanksteliennetz, um die Mobilität mit Verbrennerfahr­
zeugen zu gewährleisten. Im Bereich der Elektromobilität besteht allerdings Nachholbedarf.
Ergänzend zu privaten und halböffentlichen Lademöglichkeiten sind weitere öffentliche
Ladestationen zu errichten. Die Stadt Lahr möchte die Entwicklung der Elektromobilität
ankurbeln und als eine Unterstützungsmaßnahme öffentliche Flächen für Ladestationen zur
Verfügung stellen.

Drucksache 149/2024

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wurde schon im interkommunalen Elektromobilitätskonzept für die Städte Kehl, Lahr und Offenburg empfohlen, welches im Zeitraum Sommer 2019 bis Früh­
jahr 2021 erarbeitet und den Gremien im Juni 2021 vorgestellt wurde (siehe Drucksache Nr.: 97/2021).
Es wurde bereits damals unter 2. beschlossen, eine interessenbekundung durchzuführen mit dem Ziel,
ein Unternehmen zu finden, die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ohne kommunale lnvestitions- und Bethebskostenzuschüsse aufbauen und betreiben. Das Verfahren wurde wie beschlos­
sen gestartet, musste allerdings nach 1,5 Jahren ohne Ergebnis abgebrochen werden. Einige Unter­
nehmen zeigten zwar grundsätzliches Interesse und es gab viele Gespräche unterschiedlicher Tiefe
sogar bis kurz vor Abschluss einer Vereinbarung, letztendlich konnte aber kein Unternehmen gefunden
werden, welches das Konzept gemäß den kommunalen Vorgaben umsetzen wollte.
Das Konzept soll aber weiterhin umgesetzt werden, weshalb zum einen eine erneute Standortanalyse
vorgenommen wurde und zum anderen weitere Kommunen aus dem Mobiiitätsnetzwerk Ortenau an­
gesprochen wurden mit dem Ziel, ein umfangreicheres und damit attraktiveres Ausschreibungsvolumen
zu erreichen.

Zielsetzung:
Die Diskussionen um die Zukunft der Elektromobiiität sind vielfältig und die fachlichen Meinungen un­
terschiedlich. Die Stadt Lahr ist davon überzeugt, dass der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
unerlässlich ist. Das Kfz wird trotz der Ziele, den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV zu stärken,
weiterhin eine Rolle spielen. Deshalb muss es das Ziel sein, die Emissionen im Kfz-Verkehr durch al­
ternative, klimafreundliche Antriebsformen zu senken. Bei der Elektromobiiität ist ein gut ausgebautes
Ladestationsnetz unerlässlich, welches aus privaten Ladestationen (Waübox zuhause), halböffentlichen
Ladestationen (auf privaten Flächen, bspw. beim Supermarkt) und öffentlichen Ladestationen (auf kom­
munalen Flächen) besteht. Bei den halböffentlichen Ladestationen ist der Anteil an Stationen mit hohen
Ladeleistungen in den vergangenen zwei Jahren stark gestiegen.

Maßnahmen:
In Lahr sollen an 15 Standorten (siehe Anlagen 1 und 2) öffentlich zugängliche Ladestationen mit jeweils
zwei Ladepunkten und einer maximalen Ladeleistung von 22 kWje Ladepunkt installiert werden. Hierfür
wird im Rahmen einer interkommunalen Ausschreibung ein Unternehmen gesucht, welches sowohl den
Aufbau als auch den Betrieb ohne kommunale Zuschüsse übernimmt. Lediglich die Fläche (zwei Stell­
plätze zzgl. Fläche für Ladestation) soll dem Bieter entgeltfrei für eine Dauer von acht Jahren im Rah­
men einer Sondernutzung zur Verfügung gestellt werden.
Für das Vergabeverfahren haben sich insgesamt acht Kommunen aus dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau
zusammengeschlossen: Friesenheim, Kehl, Lahr, Neuried, Offenburg, Rheinau, Schwanau und Seel­
bach. Unter Hinzuziehen des Fachbüros ISME (Institut Stadt|Mobilität|Energie) aus Stuttgart, welches
bereits 2019-2021 das interkommunale Elektromobilitätskonzept erstellt hat, wurden Lose gebildet, die
Standorte mit unterschiedlichen Nutzungspotenzialen bündeln unabhängig von der Gemarkung. So be­
steht auch für kleine Gemeinden die Möglichkeit, sich an der Ausschreibung zu beteiligen - ein erneut
positiver Synergieeffekt des Mobilitätsnetzwerks Ortenau.

Drucksache 149/2024

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Von den 15 Standorten wurden 5 Standorte bereits im Rahmen der Beratung der Drucksache Nr.
97/2021 im Juni 2021 beschlossen. Diese sind in der Anlage 1 mit* gekennzeichnet.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Von einem Aufbau und Betrieb der Ladestationen durch die Kommunen selbst wird aufgrund des hohen
administrativen und betrieblichen Aufwandes abgeraten. Die Kommunen sollten interessierten Betrei­
bern im Rahmen einer Sondernutzung lediglich die Flächen zur Verfügung stellen, der Ertrag aus dem
Stromverkauf an den Ladestationen verbleibt beim Betreiber/Investor.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:

M

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
2022

EiniiKilkiü flnvcstitions-lKostun

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

...... .............

6.300

vestition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu­
schüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

0

SALDO:
Überschuss (+) 1 Fehlbetrag {-)

-6.300
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in BUR

Jährliche Fokiokoston

Aufwand (inkl, dauerhafter Personalmehrkos­
ten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO:
Überschuss {+) / Fehlbetrag {-)
Davon: Dauerhafter Personaimohrbcdarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
SUMME

Finanzierung:
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

tSIJa, mit abweichenden Kosten

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

®Ja, mit abweichenden Kosten

DNein

Im aktuell gültigen Haushaltsplan 2024 sind unter dem Investitionsauftrag 154600020001 Aufbau
Ladeinfrastruktur Elektromobilitätskonzept Mitte! in Höhe von 25.000,- € eingestellt. Aufgrund der pau­
schalen Kürzung um 10 % stehen 22.500,-€ zur Verfügung. Die Ausschreibung sieht keine kommunale
Beteiligung an den Investitions- und den Betriebskosten vor. Auch die Kosten für die Beschilderung und
Markierung der Stellplätze sollen vom Betreiber der Ladestationen übernommen werden. Somit be­
schränken sich die Auszahlungen auf das Honorar für das Fachbüro ISME, weiches das Vergabever­
fahren begleitet. Da es sich um eine gemeinsame Beauftragung mit weiteren Kommunen handelt und

Drucksache 149/2024

Seite 4

sich das Honorar nach der Menge der Ladestationen (Anteil der Ladestationen in Lahr an der Gesamt­
menge der acht Kommunen) bemisst, kann der Honoraranteil der Stadt Lahr zum Zeitpunkt der Vorla­
generstellung nur geschätzt werden. Nach aktuellem Stand ist von einem Betrag in Höhe von ca. 6.300,€ auszugehen. Deutliche Abweichungen sind nicht zu erwarten. Die unter dem Investitionsauftrag zur
Verfügung stehenden Mittel reichen aus.

Verzicht auf Sondernutzungsgebühr und Pacht:
Die Verwaltung sieht die Förderung der Elektromobilität als Teil der Verkehrs- und Mobilitätswende und
unterstützt die Ziele des Landes Baden-Württemberg, die Elektromobilität zu fördern, um die Klima­
schutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die Verwaltung schlägt deshalb eine entgeltfreie Bereit­
stellung der Flächen für eine Dauer von acht Jahren vor, d.h. einen Verzicht auf eine Sondernutzungs­
gebühr bei acht Standorten (gewidmete Fläche) und auf eine Pacht bei sieben Standorten (nicht gewid­
mete Fläche). Bei den Mobilitätsstationen wurde gleichermaßen verfahren. Die beiden Mobilitätsdienst­
leister für Bike- und Carsharing wurden von einer Sondernutzungsgebühr bzw. einer Pacht befreit.
Nach § 3 Ziffer 9 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen in der Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 09.04.2023 besteht
die Möglichkeit, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu verzichten, wenn die Sondernut­
zung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt und eine Bestätigung des Oberbürgermeisters vorliegt.
Die Facheinheit sieht das öffentliche Interesse hier als gegeben an. Die Sondernutzungsgebühr würde
100,- € pro Standort pro Jahr betragen. Bei acht Standorten über acht Jahre würde die Stadt somit auf
einen Betrag in Höhe von 6.400,-€ verzichten.
Bei den fiskalischen Flächen, die für die Ladeinfrastruktur vorgesehen sind und an einen Betreiber ver­
pachtet werden könnten, handelt es sich um Verkehrsflächen, die im Allgemeinen mit 70,- €/m2 bewertet
werden. Dies würde bei sieben Standorten, die eine Gesamtfläche von 182 m2 aufweisen, einen Flä­
chenwert von 12.740,-€ ergeben. Geht man dann von einer gewerblichen Tätigkeit (Verkauf von Strom)
aus, wäre ein jährlicher Pachtzins von 7 % anzusetzen. Bei einem Verzicht darauf würde dies einen
Einnahmeausfall für die Stadt Lahr von jährlich 891,80 € bedeuten, über die acht Jahre dann insgesamt
7.134,40 €.
In Summe betragen der Verzicht und die indirekte Förderung des Betreibers somit 13.534,40 €.

Anlage(n):
- Anlage 1; Standortübersicht (Liste)
- Anlage 2: Standortübersicht (Karte)
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beralungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.