Beschlussvorlage (Sanierung der Burgruine Hohengeroldseck - Zuschuss an den Verein zur Erhaltung der Burgruine Hohengeroldseck e.V.)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (6. Sitzung)
15. Juli 2013
15. Juli 2013
Beschlussvorlage Amt 61, Lütkenhaus Abt. 201, Wurth Datum: 10.06.2013 Az.: -0688 Lü/Ko Drucksache Nr.: 128/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 15.07.2013 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht ----------- Betreff: Sanierung der Burgruine Hohengeroldseck - Zuschuss an den Verein zur Erhaltung der Burgruine Hohengeroldseck e.V. Beschlussvorschlag: Der Verein zur Erhaltung der Burgruine Hohengeroldseck e.V. erhält für den II. Bauabschnitt der anstehenden Sanierungsmaßnahmen am Kulturdenkmal Burgruine Hohengeroldseck einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 15.000,- €. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 128/2013 Seite - 2 - Begründung: An der Burgruine Hohengeroldseck, einer der bedeutendsten Burgruinen des 13./14. Jahrhunderts im Regierungsbezirk Freiburg, wurden in den Jahren 2010 und 2011 in einem 1. Teilabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Stadt Lahr hat sich an den Kosten für diesen 1. Teilabschnitt, die rund 405.000,- € umfassen, mit 6.700,- € beteiligt (Beschluss HPA vom 19.09.2010). Der Verein zur Erhaltung der Burgruine Hohengeroldseck e.V. möchte in diesem Jahr den II. Bauabschnitt der Sanierungsmaßnahmen an der Burgruine mit einem Gesamtvolumen von 292.083, - € durchführen. Ohne diese Baumaßnahmen wäre die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet, so dass der Zugang zur Burg gesperrt werden müsste. Die Maßnahme soll aus Eigenmitteln, Zuschüssen aus dem DenkmalschutzSonderprogramm III des Bundes, der Denkmalstiftung, des Landesdenkmalamtes und der Umlandgemeinden finanziert werden. Bei der Antragsstellung zu den Fördermitteln wurde davon ausgegangen, dass der Verein einen Eigenanteil in Höhe von 31.000, - € übernimmt und Landesmittel in Höhe von 144.000, - € fließen, die jedoch nur mit 115.290, - € bewilligt wurden. Um einen Teil des Defizits auszugleichen, hat der Verein im Jahr 2012 bei der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach einen weiteren Zuschussantrag gestellt. Im Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Jahr 2013 sind für den II. Bauabschnitt der Sanierungsmaßnahme Zuschussmittel in Höhe von 15.000, - € veranschlagt. Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß den Angaben des Vereins zur Erhaltung der Burgruine Hohengeroldseck e.V.: Kosten II. Bauabschnitt - Gerüstbauarbeiten - Natursteinarbeiten + Statische Sicherungsarbeiten - Ingenieurleistungen Gesamtkosten 39.270,00 € 241.198,00 € 11.615,00 € 292.083,00 € Finanzierung II. Bauabschnitt Eigenmittel Verein Mittel von öffentlichen Stellen und zwar a) Nachbargemeinden Lahr 15.000 €, Biberach 10.000 €, Zell 10.000 € Seelbach 15.000 €, Schuttertal 2.500 € b) des Bundes aus (Denkmalschutz-Sonderprogramm III) Stiftungsmittel- Denkmalstiftung BW des Landes Summe: 36.293,00 € 52.500,00 € 60.000,00 € 28.000,00 € 115.290,00 € 292.083,00 € Die Entscheidungsbefugnis über Zuschüsse zwischen 5.000,- bis 25.000,- € liegt beim Haupt- und Personalausschuss. Die Zuschussmittel in Höhe von 15.000, - € sind im Haushaltsplan 2013 unter der Haushaltsstelle 1.3660.717000 (Denkmalpflege - Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) bereitgestellt. Die Verwaltung empfiehlt dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Karl Langensteiner-Schönborn Jürgen Trampert Sabine Fink Hinweis Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.