Beschlussvorlage (Ausbau der Wylerter Hauptstraße in Lahr - Kippenheimweiler Vergabe der Erd-, Pflaster - und Straßenbauarbeiten)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
17. Dezember 2012
17. Dezember 2012
Beschlussvorlage Amt: 605 Misic Datum: 30.10.2012 Az.: Drucksache Nr.: 131/2012 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 17.12.2012 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Ausbau der Wylerter Hauptstraße in Lahr - Kippenheimweiler Vergabe der Erd-, Pflaster - und Straßenbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma Vogel – Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebotes vom 12.11.2012 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Pflaster- und Straßenbauarbeiten im Zuge des Ausbaus der Wylerter Hauptstraße in Lahr – Kippenheimweiler durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 383.049,64 EUR Anlage(n): Ausbaulageplan (Verkleinerung) BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 131/2012 Seite - 2 - Begründung: Im Zuge der Ausbaumaßnahmen sanierungsbedürftiger Straßen der historischen Ortskerne, verschiedener Stadtteile in Lahr, steht demnächst der Ausbau des nördlichen Abschnittes der Wylerter Hauptstraße in Kippenheimweiler an. Bei dieser Maßnahme ist es beabsichtigt den Bereich um die Ortsverwaltung neu und dorfbildgerecht zu gestalten. Das Wohnumfeld wird durch die Neugestaltung deutlich verbessert, was auf die gesamte Ortsmitte positive Auswirkungen hat. Die Fahrbahnquerschnitte werden reduziert. Die Gehwege und Platzflächen werden gepflastert, Teilflächen entsiegelt und bepflanzt. Somit erhalten die Straßen und Platzflächen mehr Nutzungsqualität und das Dorf als Wohnort wird deutlich interessanter. Der Ausbaustandard erfolgt in Anlehnung an die bereits umgesetzten Straßenbaumaßnahmen „Ausbau der Lindenstraße“ und „Ausbau der Blumenstraße“ in Kippenheimweiler. Die erforderlichen Erd-, Pflaster- und Straßenbauarbeiten wurden am 20.10.2012 öffentlich ausgeschrieben. 12 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submisionstermin am 13.11.2012 lagen 9 Angebote vor. Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergab sich folgendes Ergebnis: FIRMA VOGEL-BAU GmbH LÄSSLE KNÄBLE GmbH FRITZ VOGEL GmbH CH: PONTIGGIA GmbH & Co: KG HUBER GmbH TRENKLE GmbH JOHANN JOOS GmbH & Co. KG PEKA GmbH FIRMENSITZ Lahr Schwanau Biberach Waldkirch Gesamtsumme (Brutto) 383.049,64 EUR 432.189,27 EUR 434.760,79 EUR 437.169,16 EUR 446.397,98 EUR Gengenbach Kippenheim Hartheim 460.582,60 EUR 471.564,64 EUR 499.978,79 EUR Ottersweiher 551.576,31 EUR Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt: 383.049,64 EUR einschließlich 19,00% MwSt Mittelverfügung: Haushaltsmittel wurden, in Form einer in der Sitzung vom 23.10.2012 des Gemeinderates verabschiedeten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung, in Höhe von 470.000,00 EUR für den Haushaltsplan 2013 auf der Finanzposition Nr. 2.6300.950000-204 (Ausbau der Wylerter Hauptstraße) angemeldet. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgte durch eine Übertragung der bei der Finanzposition 2.6300.950000-074 (Neubau einer Brücke über die Schutter im Bereich des Hohbergweges) veranschlagten Verpflichtungsermächtigung auf die Finanzposition Nr. 2.6300.950000-204 (Ausbau der Wylerter Hauptstraße). Drucksache 131/2012 Seite - 3 - Mit dem Zuwendungsbescheid vom 18.10.2012 (Eingang Stadt Lahr am 24.10.2012) bewilligte das Regierungspräsidium Freiburg einen Zuschuss für diese Maßnahme in Höhe von max. 184.800,00 EUR (40 % der beantragten 462.000,00 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben, ohne MwSt.). Der zwingende Baubeginn für die Maßnahme ist für das Jahr 2012 vorgeschrieben, wobei als Baubeginn die Vergabeentscheidung im Gemeinderat gilt. Durch den Beschluss des Gemeinderates vom 23.10.2012 über die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung, sind die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme (ohne Straßenbeleuchtung) und für die notwendige Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat (und damit zur Sicherstellung des zwingenden förderrechtlichen Baubeginns im Jahr 2012) geschaffen. Vorbehaltlich der Witterung wird die Baumaßnahme in der Zeit vom 01. März 2013 bis 31. Mai 2013 durchgeführt. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Karl Langensteiner – Schönborn Michael Kleinthomä