Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 2010)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
17. Dezember 2012
17. Dezember 2012
Schlussbericht 2010 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs .................1 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs .......................................................1 1. Rechtliche Grundlagen.............................................................................................1 2. Zusammenführung der Eigenbetriebe.....................................................................2 3. Technische und wirtschaftliche Grundlagen ..........................................................4 4. Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL............................................................6 5. Steuerliche Verhältnisse ..........................................................................................7 III. Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................8 1. Vorjahresabschlüsse ................................................................................................8 2. Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................9 IV. Vollzug des Wirtschaftsplans 2010 .............................................................10 1. Ergebnis des Wirtschaftsplans 2010 .....................................................................10 2. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) ..................................................................................12 3. Kasse .......................................................................................................................12 V. Prüfung des Jahresabschlusses 2010 ........................................................14 1. Grundsätzliche Feststellungen ..............................................................................14 2. Bilanz 2010 ..............................................................................................................15 3. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang..........................22 4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2010............................................................22 5. Vermögens- und Finanzlage ..................................................................................26 VI. Zusammenfassung .......................................................................................27 VII. Bestätigungsvermerk ...................................................................................28 VIII. Beschlussvorschlag .....................................................................................28 IX. Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- ...............................29 Anlagen ABKÜRZUNGEN aLL aus Lieferung und Leistung BgA Betrieb gewerblicher Art DA Dienstanweisung EB Eigenbetrieb EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung EWM Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG FA Finanzamt gem. gemäß GemKVO Gemeindekassenverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz LGWH Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH Mio. Million ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr p.a. per anno PBefG Personenbeförderungsgesetz RPA Rechnungsprüfungsamt TGO Tarifverbund Ortenau GmbH UmwG Umwandlungsgesetz Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen BVVL Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ VwV Verwaltungsvorschrift * Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Hauhalts- und Rechnungswesens auf Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter. I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Dieser Bericht beinhaltet die Prüfung des Jahresabschlusses 2010. Steuerliche Aspekte haben wir bei unserer Prüfung nicht einbezogen. Prüferin des Jahresabschlusses war Helga Fritzsche-Müll. II. 1. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs Rechtliche Grundlagen Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ (VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe. Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (vorher im Bäderbetrieb Lahr) und der badenova AG & Co. KG (vorher in der Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH, Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe. Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL). Zudem wurde bei der Satzungsänderung die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 22.12.2009 in den beiden Lahrer Tageszeitungen (Badische Zeitung, Ausgabe Ortenau und Lahrer Zeitung). Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung wurde am 15.01.2010 dem Regierungspräsidium gem. § 4 Abs. 3 GemO angezeigt. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 1 von 29 Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der Betriebssatzung treten die nach der Hauptsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung des § 8 EigBG. Der Haupt- und Personalausschuss fungiert somit als Betriebsausschuss. Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen. Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird. Das Stammkapital wurde auf 100.000 € festgesetzt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO). 2. Zusammenführung der Eigenbetriebe Der Haupt- und Personalausschuss fasste am 10.11.2008 einstimmig den folgenden Beschluss: „Der Gemeinderat beschließt unter Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Lahr 1. Die Zusammenführung der Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Finanzamt Lahr einen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen, um die steuerlichen Wirkungen der Zusammenführung abzusichern.“ Mit Datum vom 21.08.2009 erging die beantragte verbindliche Auskunft des Finanzamts Lahr. Die Kernaussagen sind: Die Zusammenführung der EB Bäder und VVL führt nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA Bäder und VVL werden zukünftig gesondert veranlagt. Durch die Zusammenführung der beiden BgA in einen Eigenbetrieb werden keine stillen Reserven aufgedeckt und es fällt in diesem Zusammenhang keine Kapitalertragsteuer an. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 2 von 29 Die mit der steuerrechtlichen Begleitung des Antrags auf verbindliche Auskunft bezüglich der Zusammenfassung der Eigenbetriebe Bäder und Versorgung und Verkehr beauftragte Wibera Wirtschaftsberatung AG kam in Ihrem Schreiben vom 17.11.2009 zu den Folgen der verbindlichen Auskunft zu dem Schluss, „dass eine Zusammenfassung der BgA mit steuerlicher Wirkung momentan nicht möglich ist. Als Folge ergibt sich keine Ergebnisverrechnung der beiden BgA.“ „Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten dargestellt werden. Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen. Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.“ Am 14.12.2009 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: 1. die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ werden im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs Bäder der Stadt Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 01.01.2010 zusammengeführt. 2. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“. Die Übernahme durch einen bestehenden Eigenbetrieb hat im Gegensatz zur Zusammenfassung in einen neuen Eigenbetrieb folgende Vorteile: Gesetzlich handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebes (§ 102 Abs. 1 GemO). Die Neuerrichtung einer Satzung ist nicht notwendig, die bestehende Satzung des übernehmenden Eigenbetriebes muss nur angepasst werden. Bei der Übernahme bedarf es keiner Eröffnungsbilanz entsprechend § 242 Abs. 1 HGB. Die Übernahme der Aktiva und Passiva des übernommenen Betriebes erfolgt durch Zugangsbuchung. Dabei sind für die Bewertung des Vermögens des übernommenen Eigenbetriebs die Buchwerte anzusetzen. Der zusammengefasste Eigenbetrieb ist gem. § 9 Abs. 3 EigBVO verpflichtet eine Spartenrechnung (Anlage 5 EigBVO) zu führen. Die bestehenden Spartenrechnung für den Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr ist um die Betriebszweige „Terrassenbad“ und „Hallenbad“ zu ergänzen. Darüber hinaus ergeben sich die oben erwähnten Vorteile durch die Erstellung eines Jahresabschlusses und Lageberichts, und eines Wirtschaftsplans. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 3 von 29 Durch die im EB Bäder anfallenden Verluste war der vorhandene Gewinnvortrag nahezu aufgezehrt. Darüber hinaus wurde seit dem Jahr 2005 ein Kassenfehlbetrag ausgewiesen, der in den Folgejahren weiter anstieg, so dass eine Zuführung von Mitteln durch die Stadt notwendig geworden wäre. Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010 handelsrechtlich mit den Gewinnen des „Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“ verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten. Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Das RPA würde die Bestellung einer Betriebsleitung weiterhin befürworten, da die Größe des Eigenbetriebs einen Betriebsleiter rechtfertigt. Eine einheitliche Steuerung der verschiedensten Aufgabenbereiche und Sparten, eventuell auch zunächst in Form einer regelmäßigen Abstimmung der verantwortlichen Abteilungen, erachten wir nach wie vor als notwendig. 3. Technische und wirtschaftliche Grundlagen Der Eigenbetrieb BVVL besteht somit nun aus den sechs Betriebszweigen: 1. ÖPNV Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr. Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom 29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der SWEG (siehe unten 3.1) am 29.03.2004 zu. 2. Parkhaus Stadtmitte Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA). 3. Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,43 % an der badenova AG & Co. KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg. Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität, Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 4 von 29 Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation. 4. Mitunternehmeranteil Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwiegend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet 5. Terrassenbad Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und Babybecken. Außerdem steht noch ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung. Öffnungszeiten vom 15.05.2010 bis 14.09.2010 (122 Tage) 92.784 Besucher (Vj. 107.011 Besucher) 6. Hallenbad Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimmkurse und Fitnessangebote werden angeboten. Zahlreiche Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und Wettkampfzwecken. Öffnungszeiten 2010 vom 01.01. bis 30.04.2010 und vom 21.09. bis 31.12.2010 (221 Tage) 85.625 Besucher (Vj. 87.185 Besucher) Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 5 von 29 4. 4.1 Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL Verkehrsbetrieb ÖPNV Vertrag mit der SWEG über die Durchführung des Stadtverkehrs Lahr vom 02.04.2004 Vertragsbeginn: 01.04.2004 Vertragsdauer: bis 31.12.2010 (§ 12 des Vertrags) Automatische Vertragsverlängerung um jeweils zwei Jahre, soweit nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Vertragsseite gekündigt wird. Nachtrag 1: gültig ab 01.01.2005 Erhöhung der Vergütung Nachtrag 2: gültig ab 01.01.2006 Erhöhung der Vergütung Nachtrag 3: gültig ab 01.01.2007 Pauschalierung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG Nachtrag 4: gültig ab 01.01.2008 Erhöhung der Vergütung Nachtrag 5: gültig ab 01.01.2010 Erhöhung der Vergütung Vertrag mit der SWEG über die Stellung eines fachkundigen Mitarbeiters als Geschäftsleiter des Verkehrsunternehmens vom 02.04.2004 Leistungsumfang: 25 Arbeitsstunden pro Woche Vertragslaufzeit: Beginn und Ende analog mit dem Vertrag zur Durchführung des Stadtverkehrs (siehe oben). Vereinbarung mit der TGO (Tarifverbund Ortenau GmbH) vom 02.04.2004 Der Stadtverkehr sollte wie unter der früheren Betriebsführerin SWEG weiterhin in das Tarifsystem des Ortenaukreises und der Regionalverkehrslinien eingebunden sein. Die Vereinbarung mit der TGO regelt die Zuscheidung der Einnahmen aus dem TGO-Einnahmepool. Vertragslaufzeit: Mit Ende der Betriebsführerschaft endet auch diese Vereinbarung. Beidseitig kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. 4.2 Parkhaus Stadtmitte Pachtvertrag über das Parkhaus Stadtmitte zwischen der Stadt Lahr und der Parkhausgesellschaft Dr. Karl Friedrich Hüfner KG vom 02.12.1987 Vertragsbeginn: 01.01.1988 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 6 von 29 Vertragsdauer: 15 Jahre fest, automatische Verlängerung um jeweils 5 Jahre, falls keiner der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten kündigt. Der Pachtvertrag wurde bisher weder geändert noch gekündigt und verlängerte sich daher bereits zweimal um jeweils 5 Jahre; die Laufzeit endet im Jahr 2012. Die Prüfung der GPA zeigte, dass beim Betriebszweig Parkhaus Stadtmitte Aufwendungen gebucht sind, die dem privaten Teil des Parkhauses (z.B. Stromkosten) zuzuordnen sind. Das bei der Übergabe erstellte Inventarverzeichnis ist bisher nicht aktualisiert worden. Lt. GPA sollten beim Abschluss eines neuen Pachtvertrags die Regelungen zur Umsatzpacht und zur Betriebskostenabrechnung auf ihre Angemessenheit geprüft und das Inventarverzeichnis aktualisiert werden. Es war vorgesehen, die Neufassung der Gemeinschaftsordnung mit einer Neuregelung der Verteilung Kosten für den Zeitraum ab 01.01.2010 vorzunehmen. Diese Gemeinschaftsordnung wurde lt. Information der zuständigen Fachabteilung kam es bei der Unterzeichnung durch die Mitglieder zu Verzögerungen. Es wurde im Rahmen der Eigentümerversammlung vom 09.06.2010 durch die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen, dass auch ohne Gültigkeit der neuen Gemeinschaftsordnung die Verteilung der Kosten ab dem 01.01.2010 in der Form zu erfolgen hat, wie in dieser neu gefassten Miteigentümerordnung vorgesehen. Dieser Beschluss muss künftig jährlich gefasst werden. In einer am 04./08.10.2010 durch den Oberbürgermeister und die WEG unterzeichneten Vereinbarung wurde Folgendes bestimmt: „Für den Zeitraum bis 31.12.2009 wird die Stadt Lahr abweichend von den Bestimmungen der Regelung zur Kostenverteilung in der geltenden Gemeinschaftsordnung keine Erstattung von Kosten und Lasten geltend machen, welche die Stadt Lahr für die Tiefgarage selbst getragen hat. Ebenso verzichtet die WEG auf die Erstattung von Lasten und Kosten gegenüber der Stadt Lahr für diesen Zeitraum.“ 5. Steuerliche Verhältnisse Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetrieb hat zunächst keine steuerlichen Auswirkungen. Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden. Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 7 von 29 Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führt die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA Bäder und VVL werden gesondert veranlagt. Es werden somit neben dem handelsrechtlichen Abschluss auch zwei steuerliche Abschlüsse erstellt. III. 1. Vorjahresabschluss, Rechnungswesen Vorjahresabschlüsse Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am 19.12.2011 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 50.137.737,26 € und einem Jahresgewinn von 1.906.515,12 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.906.515,12 € wurde nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG am 01.09.2012 in den beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 03.09. bis 11.09.2012 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus. Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Lahr wurde dem Gemeinderat am 26.09.2011 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 3.937.507,66 € und einem Jahresverlust von -1.047.270,18 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresverlust in Höhe von -1.047.270,18 € und der verbleibende Jahresverlust 2008 in Höhe von 95.201,22 € wurden aus dem Haushalt der Stadt Lahr ausgeglichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG am 26.11.11 in den beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 28.11.2011 bis 06.12.2011 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 8 von 29 2. Rechnungswesen / Buchführung Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 EigBVO hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen und somit einen doppischen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufzustellen. Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und 23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt. Die Bücher werden mit SAP PSM in der erweiterten Betriebskameralistik geführt. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden in SAP automatisiert erstellt. Buchungssystem ist die erweiterte Betriebskameralistik. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, zu denen der Wirtschaftsplan ermächtigt, sind mittels förmlicher Kassenanordnung auf den entsprechenden Finanzpositionen des Erfolgs- bzw. Vermögensplans anzuweisen. Per Plan-Vergleich kann so am Jahresende in SAP überprüft werden, ob die Vorgaben des Wirtschaftsplans eingehalten wurden. Durch die kamerale Buchung über das Haushaltsmanagement werden im Hintergrund automatisch doppische Buchungssätze erzeugt, aus denen am Jahresende die Bilanz und GuV abgebildet werden können. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. Löhne und Gehälter werden vom Personalamt über das Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Das Ergebnis des Erfolgsplans in SAP muss mit der GuV übereinstimmen. Die dem Jahresabschluss beigefügte Vermögensplanabrechnung muss ebenfalls mit der Darstellung in SAP übereinstimmen. Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden beachtet. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 9 von 29 Bis 30.09.2004 wurden noch Buchungen für die zum 31.12.2003 aufgelöste und zum 01.01.2004 in den Eigenbetrieb VVL integrierte LGWH von der eldatax Steuerberatungs-GmbH Lahr mit DATEV durchgeführt. Wie bereits ausgeführt, wurden die Veränderungen auf den Datev-Konten jeweils zusammengefasst in SAP PSM nachgebucht. Diese Buchungsbelege, Bank- und Sachkontenauszüge sowie Datev-Auswertungen sind Bestandteil der Finanzbuchhaltung des Eigenbetriebs und unterliegen der üblichen Aufbewahrungsfrist. IV. Vollzug des Wirtschaftsplans 2010 Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. Der Wirtschaftsplan 2010 wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat am 19.04.2010 beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs.2, 81 Abs.3 u. 121 Abs.2 GemO). Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Der Wirtschaftsplan wurde erst am 19.04.2010 vom Gemeinderat beschlossen. Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist der Wirtschaftsplan vor Beginn des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Die tatsächliche Ertrags- und Aufwandslage und die Gründe für die Abweichungen von der Planung sind im Jahresabschluss detailliert dargestellt. Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten, lagen nicht vor. 1. Ergebnis des Wirtschaftsplans 2010 Erfolgsplan 2010 Erfolgsplan a) Erträge b) Aufwendungen Jahresüberschuss Ansatz in Euro 5.184.150,00 4.966.050,00 218.100,00 2010 Ergebnis in Euro 5.843.580,15 5.079.786,32 763.793,83 Abweichung in Euro in % 659.430,15 12,72 113.736,32 2,29 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 10 von 29 Im Wirtschaftsjahr 2010 bewegen sich die Abweichungen des Erfolgsplans zwischen Planung und Ergebnis im üblichen Rahmen. Die Erträge liegen um 12,72 % höher als erwartet, bei annähernd in der Planung liegenden Aufwendungen. Vermögensplanabrechnung 2010 Vermögensplan a) Einnahmen b) Ausgaben Ansatz in Euro 4.945.150,00 4.945.150,00 2010 Ergebnis in Euro 4.207.992,84 5.388.618,41 Abweichung in Euro in % -737.157,16 -14,91 443.468,41 8,97 Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG). Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden. Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen. Das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sollte im Lagebericht diskutiert werden. Insbesondere ist zu erläutern, ob und mit welchem Kostenvolumen die im Anlagevermögen geplanten Vorhaben realisiert wurden. Wesentliche Abweichungen vom Vermögensplan sollten in diesem Zusammenhang begründet werden. Die in der Vermögensplanabrechnung genannten Ansätze stimmen nicht mit dem Wirtschaftsplan 2010 überein. Die korrigierte Vermögensplanabrechnung 2010 ist diesem Bericht als Anlage beigefügt und wird zusammen mit dem Ergebnis der Prüfung beschlossen. Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sind im Lagebericht ausführlich dargestellt. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 11 von 29 2. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 – 2013 (Wirtschaftsplan 2010) wurden nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorgaben erstellt. 3. Kasse 3.1 Höchstbetrag der Kassenkredite Im Wirtschaftsplan 2010 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7,5 Mio. € festgesetzt. 15 .0 1 29 .20 .0 10 1 12 .20 .0 10 2. 26 20 .0 10 2 12 .20 .0 10 3 26 .20 .0 10 3. 09 20 .0 10 4 23 .20 .0 10 4. 07 20 .0 10 5 21 .20 .0 10 5 04 .20 .0 10 6 18 .20 .0 10 6 02 .20 .0 10 7. 16 20 .0 10 7 30 .20 .0 10 7 13 .20 .0 10 8 27 .20 .0 10 8 10 .20 .0 10 9 24 .20 .0 10 9 08 .20 .1 10 0 22 .20 .1 10 0. 05 20 .1 10 1 19 .20 .1 10 1 03 .20 .1 10 2 17 .20 .1 10 2 31 .20 .1 10 2. 20 10 Kassenstand BVVL 2010 Euro 0,00 -500.000,00 -1.000.000,00 -1.500.000,00 -2.000.000,00 -2.500.000,00 -3.000.000,00 -3.500.000,00 -4.000.000,00 Kassenbestand EB Bäder Kassenbestand EB Versorung und Verkehr Die genehmigte Kassenkreditlinie von 7,5 Mio. € wurde nicht überschritten. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 12 von 29 Euro Ve rgle ich Kasse nbe stand/ -v orgriff Jahre sabschluss 2002 - 2010 1.000.000,00 0,00 -1.000.000,00 -2.000.000,00 -3.000.000,00 -4.000.000,00 -5.000.000,00 -6.000.000,00 -7.000.000,00 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Kas s e nbe s tand/-vorgriff V VL 304.053 331.642 -1.950.521 -3.613.052 -3.582.725 -3.252.169 -3.301.477 Kas s e nbe s tand/-vorgriff Bäde r 27.321 -77.397 -709.462 -1.550.369 -2.316.639 -3.110.807 -2.746.717 Zum 31.12.2010 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 3.301.477,01 € bzw. 2.746.717,47 € aus, das in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert ist. Verzinsung der Kassenstände Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei im monatlichen Turnus ermittelt und verzinst. Der Verzinsung wurden Habenzinsen in Höhe von 2,5 % und Sollzinsen in Höhe von 5 % zugrunde gelegt. Die Zinssätze sind seit 1979 bzw. 1986 unverändert. Die GPA hat in ihrem Prüfungsbericht vom 06.03.2009 darauf hingewiesen, dass die Zinssätze an das veränderte Zinsniveau angepasst werden müssen. Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 wurden dem Eigenbetrieb Sollzinsen von 122.346,00 € für die Sparte Versorgung und Verkehr und 169.688,00 € für die Bädersparte von der Stadtkämmerei berechnet. Wie im Vorjahr wurden die Zinsen für die Bädersparte buchungstechnisch nunmehr auf Hallenbad (98.984,67 €) und Terrassenbad (70.703,33 €) aufgeteilt. Wir empfehlen, die Zinssätze jährlich auf ihre Angemessenheit zu prüfen und gegebenenfalls der allgemeinen Zinsentwicklung anzupassen. Wir halten den Sollzinssatz in Höhe von 5,0 % für 2010 für angemessen. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 13 von 29 V. 1. Prüfung des Jahresabschlusses 2010 Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Vorbehaltlich des Ergebnisses der örtlichen Prüfung, wurde der Jahresabschluss 2010 den Gremien an folgenden Sitzungstagen vorgelegt: Jahresabschluss HPA beschlossen am: vorläufige Feststellung GR am: 06.02.2012 27.02.2012 Mit Beschluss vom 27.02.2012 stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2010 - vorbehaltlich des Ergebnisses der örtlichen Prüfung – vorläufig fest. Damit wurden die Fristen überschritten. Auch bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 wurde die Frist nicht eingehalten. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2011 liegen bislang nicht vor. Wir empfehlen künftig gem. § 16 EigBG zu verfahren. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind danach innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres dem Oberbürgermeister vorzulegen, der diesen unverzüglich zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsamt zuleitet. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfbericht sind dann zusammen innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres dem Gemeinderat zur Feststellung vorzulegen. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 14 von 29 2. Bilanz 2010 Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten. Die Schlussbilanz des Jahresabschlusses 2010 enthält keine Vorjahresvergleichszahlen. Gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB ist in der Bilanz zu jedem Posten der Betrag des Vorjahres anzugeben. Gemäß § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde im Anhang angegeben und erläutert, dass die Beträge nicht vergleichbar sind. Aufgrund der Zusammenführung der Eigenbetriebe „Versorgung und Verkehr Lahr“ und „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ wäre zumindest eine nachrichtliche Zusammenfassung im Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit wünschenswert. Die in der von der Wibera erstellten Bilanz angegebenen Vorjahreszahlen ergeben sich aus der Summe der Schlussbilanzen der Eigenbetriebe „Versorgung und Verkehr Lahr“ und „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“. Von dem Wahlrecht des § 67 Abs. 8 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht – die Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen Aufstellung nach dem BilMoG nicht angepasst. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Im Folgenden erläutern wir als Ergebnis unserer Prüfung die wesentlichen Veränderungen in der Bilanz 2010. 2.1 A AKTIVA Sachanlagen Terrassenbad Im Terrassenbad wurde 2010 eine Solarabsorberanlage im Wert von 39.783,53 € für die Beheizung des Badebeckens angeschafft. Die Entwicklung des Energieverbrauchs ist zu beobachten. Bei den Anlageabgängen in Höhe von 134.012,17 € handelt es sich um die Heizung in Technikgebäude und Wärmehalle. Hallenbad In 2010 wurde in beiden Bädern Betriebs- und Geschäftsausstattung im Wert von insgesamt 11.364,40 € angeschafft. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 15 von 29 Kommunaltraktor Iseki TM 3160 7.000,00 € Anhänger 264,99 € Nassschrubber 3.465,20 € Notebook 634,50 € Im Anlagengitter des Jahresberichts der Kämmerei wurden diese Investi- tionen anders verteilt und zugeordnet als auf den Finanzpositionen der Vermögensrechnung. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die sowohl im Hallenbad als auch im Terrassenbad verwendet werden, sollten analog der Regelung für die Verbuchung der Kosten zu je 5/12 dem Terrassenbad, und zu je 7/12 dem Hallenbad zugeordnet werden. Da die Berechnung der Abschreibungen auf den Angaben im Anlagengitter basiert, ist auf eine korrekte Aufteilung analog der Aufteilung auf den Finanzpositionen zu achten. Parkhaus Das Sachanlagevermögen des Betriebszweigs Parkhaus wurde im Wirtschaftsjahr 2010 um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Eine Brandmeldeanlage befand sich zum 31.12.2010 im Bau (41.386,74 €). ÖPNV In 2010 wurde das Sachanlagevermögen um die planmäßige Abschreibung vermindert. Insgesamt waren im Eigenbetrieb Sachanlagen zum 31.12.2010 in Höhe von 4.650.522,74 € bilanziert. Anlagennachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Nach § 16 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 10 Abs. 2 EigBVO ist im Anlagennachweis als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen nach Formblättern 2 und 3 (Anlagen 2 und 3 zur EigBVO) darzustellen. Das bilanzierte Anlagevermögen stimmt mit dem Anlagennachweis überein. In der Form entspricht der Anlagennachweis den gesetzlichen Vorgaben. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 16 von 29 B Finanzanlagen Entsprechend der Betriebssatzung werden die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der badenova AG & Co. KG im Eigenbetrieb VVL gehalten und verwaltet. Folgende Beteiligungen sind zum 31.12.2010 aktiviert: 33.971.908,89 € a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden VerwaltungsAG mit c) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit C 32.941,00 € 9.481.001,12 € Umlaufvermögen Vorräte Vorräte sind gem. § 266 Abs.2 HGB auf der Aktivseite als Teil des Umlaufvermögens zu bilanzieren. Im Bäderbetrieb werden Reinigungsmittel bevorratet. Dabei handelt es sich um Betriebsstoffe. Betriebsstoffe sind fremdbezogene Stoffe, die weder verbraucht noch verarbeitet werden und nur unmittelbar in die Leistungserstellung einfließen. Per Stichtagsinventur wurde am Jahresende ein Vorratsbestand in Höhe von 2.011,30 € (Vj. 950,60 €) ermittelt. Der Vorratsbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Wir halten es für sinnvoll, die Vorratshaltung auf das Nötigste zu begrenzen. Forderungen Im Umlaufvermögen sind neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erwarteten Gewinnausschüttungen aus den Beteiligungen sowie Forderungen gegenüber der Gemeinde und sonstige Vermögensgegenstände bilanziert. Bei den Forderungen handelt es sich um VVL Forderungen aLL VVL Forderungen badenova Forderungen EWM Forderung Stadt Forderung gegen FA Noch nicht abziehbare Vorsteuer Sonst. Forderungen gg. Finanzbehörden Forderungen aLL Forderungen gegen FA Sonstige Vermögensgegenstände 2.628,49 € 803.490,28 € 3.952.946,35 € 201.087,50 € 34.602,18 € 2.449,57 € 329.223,29 € Bäder 20.281,14 € 1.306,20 € 1.140,00 € Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 17 von 29 Lt. GPA-Mitteilung 6/2006 ist „eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer (…) nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig“. Die Plus- und Minusstunden müssen daher getrennt erfasst werden. Für die Überstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand wird als Forderung gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert. Für das Terrassenbad ergab sich in 2009 wie auch für das Hallenbad eine Forderung von je 570,00 €. Für 2010 errechnet sich eine Gesamtforderung in Höhe von 1.120,00 €. Eine Auflösung der Forderung aus 2009 und die Buchung der neuen Forderung erfolgten nicht. Die bilanzierten Forderungen stimmten mit den offenen Posten der Buchhaltung überein. Kassenbestand Gem. Bilanz betrug der Kassenbestand Handkasse zum 31.12.2010 1.050,00 €. Hierbei handelt es sich um den ständigen Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle, die gem. Dienstanweisung vom 09.09.2010 1.000,00 € beträgt, sowie um den Handvorschuss von 50,00 € gem. DA vom 30.10.2001. Gem. der DA über die Verwaltung des Handvorschusses beim Bäderbetrieb der Stadt Lahr Punkt 5. ist mit der Stadtkasse mindestens am Quartalsende abzurechnen. Im Jahr 2010 erfolgte die Abrechnung der Handkasse am 07.07.2010. Die Ausgaben betrafen sowohl das Jahr 2009 (12,66 €) als auch 2010. Am 18.05.2011 wurde wiederum abgerechnet. Eine Rechnung in Höhe von 6,98 € betraf noch das Jahr 2010. Bei der unvermuteten Prüfung des Handvorschusses am 09.12.2010 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde ein Kassensoll von 43,02 € und zudem ein Kassenüberschuss von 0,06 € festgestellt. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden waren wir damit einverstanden, dass die Aufwendungen bei der nächsten Abrechnung um diesen Betrag gekürzt werden. Diese Kürzung um den festgestellten Kassenüberschuss erfolgte bei den Abrechnungen am 18.05.2011 und 24.08.2012 nicht. Die Dienstanweisung muss künftig beachtet werden und der Handvorschuss am Quartalsende abgerechnet werden, damit der korrekte Kassenbestand zum 31.12. des Jahres in die Bilanz übernommen werden kann. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 18 von 29 2.2 A PASSIVA Eigenkapital Die Gewinnabführungen an den städtischen Haushalt erfolgten entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats. Das Eigenkapital entwickelte sich somit folgendermaßen: Wirtschaftsjahr VVL Bäder 31.12.09 31.12.09 Passiva A. Eigenkapital I. Summe Stammkapital BVVL 01.01.10 BVVL 31.12.10 18.175.926,22 50.000,00 521.465,41 50.000,00 18.697.391,63 100.000,00 18.697.141,74 100.000,00 16.219.411,10 0,00 1.613.936,81 0,00 17.833.347,91 0,00 17.833.347,91 0,00 2.252.119,46 -2.252.119,46 1.906.515,12 -95.201,22 95.201,22 -1.142.471,40 2.156.918,24 -2.156.918,24 764.043,72 859.244,94 -859.244,94 763.793,83 36,25% 13,24% 34,57% 34,95% II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen III. Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust des Vorjahres Abführung an städtischen Haushalt Jahresgewinn/Jahresverlust Eigenkapitalquote Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital des Eigenbetriebs. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von mindestens 30 – 40 % ist bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet. Der Eigenbetrieb BVVL ist angemessen mit Eigenkapital ausgestattet. (Eigenkapitalquote siehe oben in der Tabelle.) B Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2010 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt. Zum 31.12.2010 waren an empfangenen Ertragszuschüsse für das Parkhaus 336.376,00 €, für den ÖPNV 72.464,00 € und das Terrassenbad 124.631,00 € bilanziert (insgesamt 533.471 €). Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 19 von 29 C Rückstellungen 2010 (§ 249 HGB) Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Das HGB fordert daher, für bestimmte vorhersehbare Verpflichtungen Rückstellungen zu bilden. Zu berücksichtigen sind dabei, Passivierungspflicht und Passivierungswahlrecht für die Bildung von Rückstellungen. Dabei sind Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Wert anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Betriebssparte Versorgung und Verkehr Beim Eigenbetrieb BVVL wurden im Betriebszweig Versorgung und Verkehr für die aus den Beteiligungserträgen abzuführenden Körperschaftssteuern und den Solidaritätszuschlag Steuerrückstellungen gebildet. Darüber hinaus wurden für noch ausstehende Rechnungen ÖPNV, die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und externe Abschlusskosten sonstige Rückstellungen passiviert. Steuerrückstellungen sonstige Rückstellungen 2009 Aufstockung Inanspruchnahme Auflösung Zuführung 2010 31.12.2009 BilMoG 31.12.2010 Euro Euro 400.900,00 260.225,46 110.163,54 250.838,08 10.550,00 6.500,00 3.500,00 8.000,00 8.550,00 Die Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht dargestellt. Betriebssparte Bäderbetrieb Rückstellungen sind u.a. zu bilden für die gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses zur Prüfung des Jahresabschlusses für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit) für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Die Bilanzposition sonstige Rückstellungen entwickelte sich folgendermaßen: sonstige Rückstellungen hiervon Abschlussarbeiten Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Altersteilzeitrückstellungen Rückstellungen LOB-Prämien Aufbewahrung Geschäftsunterlagen Gesamt 2009 Aufstockung Inanspruchnahme Auflösung Zuführung 2010 31.12.2009 BilMoG 31.12.2010 Euro Euro 109.905,00 31.161,00 31.224,00 0,00 43.820,00 153.662,00 4.300,00 9.660,00 11.400,00 80.835,00 3.160,00 550,00 109.905,00 31.161,00 31.161,00 4.300,00 9.660,00 11.400,00 2.704,00 3.160,00 31.224,00 0,00 3.100,00 3.100,00 26.650,00 26.650,00 10.910,00 10.910,00 0,00 109.292,00 3.160,00 3.160,00 0,00 550,00 43.820,00 153.662,00 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 20 von 29 An Resturlaubstagen waren zum Jahresende 2010 insgesamt noch 157 Tage (Vj. 81) übrig. Altersteilzeit im Blockmodell In der Handelsbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, einschließlich Altersteilzeit-Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag umfasst die gesamte den Arbeitnehmern in der Freistellungsphase zu gewährende Vergütung einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge und Nebenleistungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Dabei sind die Kosten- und Wertverhältnisse zum Erfüllungszeitpunkt maßgeblich, so dass auch Kostensteigerungen einbezogen werden müssen. Demgegenüber sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen. Zudem sind bei der Bemessung der Rückstellung biometrische Faktoren wie Sterblichkeit zu berücksichtigen. Für den Jahresabschluss 2010 wurde aufgrund der Komplexität der neuen Regelungen des BilMoG ein externer Gutachter mit der Berechnung der Altersteilzeitrückstellungen beauftragt. Der Umstellungsbetrag wurde unter dem Posten außerordentlicher Aufwand verbucht. D Verbindlichkeiten Kredite gegenüber Kreditinstituten bestehen keine. Zum 31.12.2010 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt in Höhe von 33.785.757,81 €. Die Verbindlichkeiten aus dem Trägerdarlehen blieben in der Sparte Versorgung und Verkehr konstant bei 27.725.135,44 €. Hinzu kamen die Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten in Höhe von insgesamt 6.048.194,48 €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 39.696,71 €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stimmen mit den laut Buchhaltung ausstehenden Rechnungen überein. E Rechnungsabgrenzungsposten Nach § 250 Abs. 2 HGB sind Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag erzielt wurden, aber erst nach dem Stichtag zu Ertrag führen als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu passivieren, um das Jahresergebnis periodengerecht darzustellen. Auf der Passivseite der Bilanz des Bäderbetriebs wurden noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten abgegrenzt. Der RAP wurde in der Bilanz zum 31.12.2010 mit 19.199,71 € passiviert (Vj. 19.048,24 €). Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 21 von 29 3. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Ein Lagebericht wurde erstellt. Die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO gefor- derten Inhalte sind enthalten. Insbesondere auf die unterschiedlichen Ergebnisse und Entwicklungen der 6 Betriebszweige wurde differenziert eingegangen. Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen. 4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2010 4.1 Abschluss der Betriebszweige 2010 Erfolgsübersicht Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Materialaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben Aufwendung für Altersversorgung Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern Andere betriebliche Aufwendungen Aufwendungen 1 - 8 10. Betriebserträge a) Umsatzerlöse b) Sonstige Erträge 11. Betriebserträge insgesamt 12. Betriebsergebnis 13. Finanzerträge 14. außerordentliche Aufwendungen 15. Unternehmensergebnis Parkhaus Euro Beteiligung EWM Euro Beteiligung badenova Euro 17.245 28.884 26.603 1.946 20.655 95.334 16.276 8.860 25.136 -70.198 -70.198 ÖPNV Sparte VVL Euro Euro 1.150.631 22.897 1.459.449 215.959 60.781 1.520.230 6.100 222.059 0 -1.520.230 3.952.946 548.538 1.884.178 0 -222.059 803.490 581.431 36.714 1.210.242 622.473 4.472 626.945 -583.297 -583.297 1.167.876 0 0 0 51.781 1.702.011 1.946 124.251 3.047.865 0 0 638.749 13.332 652.081 -2.395.784 4.756.437 548.538 1.812.114 Terrassenbad Euro Hallenbad Sparte Bäder Euro Euro 188.106 187.858 36.255 16.681 152.613 70.703 180 53.740 706.136 164.639 200.213 39.843 18.311 137.087 98.985 209 86.800 746.086 352.744 388.071 76.098 34.992 289.700 169.688 389 140.540 1.452.222 202.450 31.563 234.014 -472.122 295 12.984 -484.811 190.731 10.022 200.754 -545.332 393.182 41.586 434.767 -1.017.454 295 31.161 -1.048.320 18.177 -563.510 Im Folgenden erläutern wir als Ergebnis unserer Prüfung die wesentlichen Positionen der GuV. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 22 von 29 A Betriebszweig ÖPNV 2010 Erträge: Bei den Erträgen handelt es sich um die Auflösung empfangener Ertragszuschüsse (10.610,00 €), sowie um Fahrgeldeinnahmen (611.863,16 €). Die Fahrgeldeinnahmen lagen um rd. 21 T€ unter den Einnahmen des Vorjahrs. Die anderen betrieblichen Erträge (4.472,00 €) betreffen die Auflösung einer Rückstellung sowie eine Schadensregulierung aus 2010 (Buswartehalle Werderstrasse). Aufwendungen: Die Sachkosten umfassen die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (6.837,68 €). Hierbei handelt es sich vor allem um eine neue Buswartehalle in der Mietersheimer Hauptstrasse (4.886,38 €). Der Schaden ereignete sich bereits im Vorjahr. Der Schaden wurde der Versicherung angezeigt, ein Zahlungseingang beim Eigenbetrieb in 2010 konnte nicht festgestellt werden. Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit betragen in 2010 13.387,69 €. Davon entfallen 1.869,16 € auf Schnuppertickets für Neubürger, 11.845,55 € auf die Erstellung und Veröffentlichung des Fahrplans sowie 691,03 € auf das Fest 15 Jahre LahrBus. Die Kosten einer Werbefahrt für die Schönberglinie am 18.07.2010 (195,00 €) wurden irrtümlich zunächst dem Buchungskreis 4000 zugeordnet und im Nachhinein korrigiert. Bei der Korrektur dieser Buchung wurde eine ebenfalls dem Eigenbetrieb falsch zugeordnete Rechnung aus 2011 für den Vis-à-vis-Bus in Höhe von 892,50 € mitgebucht und somit die Erstattung vorweggenommen. Es wurde eine Forderung gegen die Stadt in Höhe von 1.087,50 € gebildet. Hinzu kommt der Verwaltungskostenbeitrag mit 23.200,00 € und die Abschreibungen mit 22.897,00 €. Die größte Position ist der Aufwand für Orts- und Nachbarortsverkehr mit 1.143.793,72 €. Jahresergebnis Betriebszweig ÖPNV 2010 (Verlust) B - 583.297,19 € Betriebszweig Parkhaus 2010 Erträge: Mieten und Pachten Auflösung empfangener Ertragszuschüsse Andere betriebliche Erträge 6.231,29 € 16.276,00 € 2.628,49 € Aufwendungen: Im Jahr 2010 wurden für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen Aufwendungen in Höhe von 14.038,82 € gebucht, diese betreffen vor allem den Brandschutz. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 23 von 29 Zusätzlich wurde die Nebenkostenabrechnung 2009 in Höhe von 3.206,01 € unter Strombezug verbucht. Darüber hinaus handelt es sich bei den Sachkosten um Abschreibungen mit 28.884,00 €, den Verwaltungskostenbeitrag mit 7.300,00 €, um Versicherungen mit 2.203,51 €, Prüfungs- und Beratungskosten mit 5.187,00 €, sowie die Grundsteuer mit 1.946,20 €. Die anteiligen Darlehenszinsen für das Gemeindedarlehen liegen in 2010 bei 26.603,28 €. Jahresergebnis Betriebszweig Parkhaus 2010 (Verlust) C - 70.198,00 € Betriebszweig Mitunternehmeranteil badenova 2010 Erträge: Gewinnanteil am Ergebnis der badenova 2010 803.490,28 € Aufwendungen: Verwaltungskostenbeitrag Anteilige Darlehenszinsen für Gemeindedarlehen 6.100,00 € 215.959,13 € Wie im Vorjahresbericht dargestellt, erfolgt die Aufteilung der Darlehenszinsen nun korrekt auf die Betriebszweige. Jahresergebnis Betriebszweig badenova 2010 (Gewinn) D 581.431,15 € Betriebszweig Mitunternehmeranteil EWM 2010 Erträge: Gewinnanteil am Ergebnis EWM 2010 3.952.946,35 € Aufwendungen: Der Betriebszweig trägt einen Großteil der Prüfungs- und Beratungskosten der Wibera für den Gesamtbetrieb in Höhe von 54.394,93 €. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 6.100,00 €. Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 286,18 €. Bei den Zinsen handelt es sich um anteilige Darlehenszinsen für das Gemeindedarlehen in Höhe von 1.282.320,04 € sowie um die gesamte Zinsbelastung des Betriebszweigs Versorgung und Verkehr aus der Kassenkreditaufnahme bei der städtischen Einheitskasse (122.345,77 €). Der Betriebszweig trägt die Steuerbelastung in Höhe von 529.963,73 €, sowie Steuern aus Vorjahren (18.574,53 €) und Nebenleistungen Steuern (54.783,00 €). Jahresergebnis Betriebszweig EWM 2010 (Gewinn) 1.884.177,94 € Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 24 von 29 E Bäder 2010 Euro 1. 2. 3. Umsatzerlöse a) Benutzungsgebühren Terrassenbad b) Benutzungsgebühren Hallenbad 202.450,27 190.731,27 Euro 203.839,84 174.934,95 242.624,83 110.119,61 378.774,79 42.305,28 421.080,07 246.776,23 178.158,39 352.744,44 4. 5. 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Differenz Euro 393.181,54 41.585,75 434.767,29 Sonstige betriebliche Erträge (Gesamtertrag) Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2009 Euro 388.070,98 % -1.389,57 15.796,32 -0,7% 9,0% 14.406,75 -719,53 13.687,22 3,8% 3,3% -4.151,40 -68.038,78 424.934,62 387.537,55 111.089,51 Euro -72.190,18 -17,0% 533,43 112.778,30 -1.688,79 c) davon für Altersversorgung 34.991,99 € (Vj. 35.403,51€) 499.160,49 500.315,85 -1.155,36 -0,2% Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 289.699,72 290.528,79 -829,07 -0,3% Sonstige betriebliche Aufwendungen (Gesamtaufwand) 140.539,87 1.282.144,52 121.356,30 1.337.135,56 19.183,57 -54.991,04 15,8% -4,1% Zwischenergebnis (Ertrag-Aufwand) -847.377,23 -916.055,49 68.678,26 7,5% 295,29 8,00 169.688,00 130.866,00 38.822,00 29,7% -1.016.769,94 -1.046.913,49 30.143,55 2,9% 356,69 -1.047.270,18 31.193,44 -1.049,89 0,1% 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10. außerordentliche Aufwendungen 11. Steuern vom Einkommen 12. Sonstige Steuern Jahresgewinn / Jahresverlust (-) 287,29 3591,1% 31.161,00 0,00 0,00 389,13 356,69 31.550,13 -1.048.320,07 Wie die Bilanz des Jahresabschlusses 2010 enthält auch die GuV 2010 keine Vorjahresvergleichszahlen. Gem. § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB sind in der Bilanz sowie der GuV zu jedem Posten der Betrag des Vorjahres anzugeben. Gem. § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde im Anhang angegeben und erläutert, dass die Beträge nicht vergleichbar sind. Aufgrund der Zusammenführung der Eigenbetriebe „Versorgung und Verkehr Lahr“ und „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ wäre zumindest eine nachrichtliche Zusammenfassung im Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit wünschenswert gewesen. Die GuV wurde ansonsten in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 25 von 29 5. Vermögens- und Finanzlage Bilanzstruktur 2010 Vermögen immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen Gesamtvermögen 5.1 Euro 0,00 4.650.522,74 43.485.851,01 48.136.373,75 2.011,30 5.349.155,00 1.050,00 5.352.216,30 53.488.590,05 % 0,00 8,69 81,30 89,99 0,00 10,00 0,00 10,01 100,00 Kapital Stammkapital Gewinn Rücklagen Eigenkapital Zuschüsse/Beiträge lf. Rückstellungen lf. Verbindlichkeiten lf. Fremdkapital kf. Rückstellungen kf. Verbindlichkeiten kf. Fremdkapital Gesamtkapital Euro % 100.000,00 0,19 763.793,83 1,43 17.833.347,91 33,34 18.697.141,74 34,96 533.471,00 1,00 0,00 0,00 27.725.135,44 51,83 27.725.135,44 51,83 413.050,08 0,77 6.119.791,79 11,44 6.532.841,87 12,21 53.488.590,05 100,00 Goldene Finanzierungsregel Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar. Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient. Goldene Finanzierungsregel = (Deckungsgrad II) Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital Anlagevermögen Deckungsgrad II = 18.697.141,74 € + 533.471,00 € + 27.725.135,44 € = 98 % 48.136.373,75 € Das Anlagevermögen ist nun fast vollständig mit langfristigem Kapital finanziert. 5.2 Liquidität 3. Grades Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner als 1, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen gedeckt, das heißt, es muss unter Umständen Anlagevermögen zur Deckung der Verbindlichkeiten verkauft werden. Liquidität 3. Grades = Umlaufvermögen kurzfr. Verbindlichkeiten = 5.352.216,30 € = 82 % 6.532.841,87 Die sich ergebende Unterfinanzierung liegt bei 1.180.625,57 €. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 26 von 29 VI. Zusammenfassung Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL). Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses, eines Wirtschaftsplans sowie eines Schlussberichts. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine Spartenrechnung durchzuführen. Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010 handelsrechtlich mit den Gewinnen des „Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“ verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten. Steuerrechtlich ist eine Zusammenfassung mit steuerlicher Wirkung momentan nicht möglich. Als Folge ergibt sich steuerlich keine Ergebnisverrechnung. Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Das RPA würde die Bestellung einer Betriebsleitung weiterhin befürworten, da die Größe des Eigenbetriebs einen Betriebsleiter rechtfertigt. Eine einheitliche Steuerung der verschiedensten Aufgabenbereiche und Sparten, eventuell auch zunächst in Form einer regelmäßigen Abstimmung der verantwortlichen Abteilungen, erachten wir nach wie vor als notwendig. Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2010 mit einem Jahresgewinn von 763.793,83 € ab. Der Verlust des Betriebszweigs ÖPNV erhöhte sich im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 36 T€ auf -583.297,19 €. Aufgrund höherer Aufwendungen stieg der Verlust des Betriebszweigs Parkhaus im Vergleich zum Vorjahr um ca. 21 T€ auf -70.198,00 € (Vj. -49.597,57 €). Der Jahresgewinn des Betriebszweigs badenova 2010 lag mit 581.431,15 € um 121 T€ unter dem Vorjahresgewinn. Der Betriebszweig EWM erwirtschaftete in 2010 ebenfalls einen Gewinn in Höhe von 1.884.177,94 € (+83 T€ zum Vorjahr). Im Betriebszweig Terrassenbad entstand in 2010 ein Verlust in Höhe von -484.810,53 € (Vj. -495.206,82 €). Der Verlust des Betriebszweigs Hallenbad stieg im Vergleich zum Vorjahr um 11 T€ auf -563.509,54 €. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 27 von 29 VII. Bestätigungsvermerk Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind künftig zu beachten. VIII. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 53.488.590,05 € und einem Jahresgewinn von 763.793,83 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2010 in Höhe von 763.793,83 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 19.11.2012 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches Rechnungsprüfungsamt- Ulrike Karl Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 28 von 29 IX. Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben zu den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 53.488.590,05 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen 48.136.373,75 5.352.216,30 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten - die Rechnungsabgrenzungsposten 18.697.141,74 533.471,00 413.050,08 33.825.727,52 19.199,71 1.2 Jahresgewinn 2 Euro 763.793,83 1.2.1 Summe der Erträge 5.843.580,15 1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.079.786,32 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 2.1. bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 763.793,83 0,00 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 29 von 29