Beschlussvorlage (Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin a) Festsetzung des Wahltages b) Bildung des Gemeindewahlausschusses c) Stellenausschreibung d) Einberufung einer öffentlichen…
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
11. März 2013
11. März 2013
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Baum Datum: 18.02.2013 Az.: Drucksache Nr.: 52/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 11.03.2013 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Stabsstelle Recht Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin a) Festsetzung des Wahltages b) Bildung des Gemeindewahlausschusses c) Stellenausschreibung d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen (Terminfestlegung) Beschlussvorschlag: a) Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Lahr/Schwarzwald wird am Tag der Bundestagswahl, die am 22.09.2013 stattfindet, durchgeführt; eine etwa erforderliche Neuwahl am 06.10.2013. b) Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. c) Die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist am Freitag, 05.07.2013, öffentlich auszuschreiben, und zwar im Staatsanzeiger für BadenWürttemberg und in den in Lahr erscheinenden Tageszeitungen (Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger). Das Ende der Frist für Bewerbungen wird auf Mittwoch, 28.08.2013, im Falle einer notwendig werdenden Neuwahl auf Mittwoch, 25.09.2013, festgesetzt. Für die Ausschreibung gilt der Text gemäß Anlage. d) Zur Vorstellung der Bewerber/-innen ist eine öffentliche Versammlung auf Donnerstag, 12.09.2013, in die Stadthalle einzuberufen. Anlage(n): Stellenausschreibung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 52/2013 Seite - 2 - Drucksache 52/2013 Seite - 3 - Begründung: a) Festsetzung des Wahltages Die Amtszeit von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller endet am 30.11.2013. Nach § 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Wahl muss deshalb zwischen dem 30.08. und 30.10.2013 stattfinden. Deshalb würde für die Wahl a) der früheste Termin der 01.09.2013, b) der späteste Termin der Hauptwahl der 27.10.2013, sein. Mit Blick auf den vom Bundespräsidenten auf den 22.09.2013 bestimmten Wahltag der Bundestagswahl bietet sich eine Zusammenlegung beider Wahlen an. Dies ist nach § 38 a Kommunalwahlgesetz (KomWG) möglich. Danach kann der Gemeinderat bestimmen, dass die Wahl des Ober-/Bürgermeisters am Tag der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags durchgeführt wird. Für eine Zusammenlegung sprechen die bei Bundestagswahlen höhere Wahlbeteiligung, die deutlich über der einer Ober-/Bürgermeisterwahl liegt, eine wesentliche Kostenreduzierung sowie der nur einmalige Einsatz der ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen, falls keine Neuwahl erforderlich ist. Die positiven Auswirkungen von Wahlzusammenlegungen auf die Wahlbeteiligung waren lt. einer Erhebung des Städtetags Baden-Württemberg durchweg bei den zurückliegenden Europa- und Kommunalwahlen, ebenso auch bei anderen Wahlarten, festzustellen. Bei einem getrennten Termin der Oberbürgermeisterwahl, die in einem kurzen Zeitabstand zur Bundestagswahl erfolgen müsste, ist von einem geringeren Interesse der Wählerinnen und Wähler am Urnengang, auch bei mehreren Bewerbern/Bewerberinnen, auszugehen (zum Vergleich: Bundestagswahl 18.09.2005, Wahlbeteiligung 68,83 %, OB-Wahl 09.10.2005, Wahlbeteiligung 35,62 %). Ein weiteres Argument für einen frühen Wahltermin bzw. gemeinsame Wahlen am 22.09.2013 ist darin zu sehen, dass von der für die Wahlorganisation zuständigen Fachabteilung gleichzeitig in erheblichem Umfang anfallende Arbeiten zur diesjährigen Chrysanthema (19.10. bis 10.11.2013) zu bewältigen sind. Die vorgenannten Gesichtspunkte sprechen deshalb aus Sicht der Verwaltung für eine Zusammenlegung beider Wahlen. Nach § 2 Abs. 2 KomWG bestimmt der Gemeinderat den Wahltag. Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, den Wahltag auf den 22.09.2013 und eine evtl. Neuwahl, die gemäß § 45 Abs. 2 GemO frühestens am zweiten (06.10.2013) und spätestens am vierten Sonntag (20.10.2013) nach der ersten Wahl stattfindet, auf den 06.10.2013 festzulegen. Möglich wäre auch der 13.10.2013. Drucksache 52/2013 Seite - 4 - b) Bildung des Gemeindewahlausschusses (§ 11 KomWG, § 21 KomWO) Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Er ist für jede Wahl, ausgenommen für eine evtl. Neuwahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, neu zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Ober-/Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG). Wahlbewerber/-innen dürfen nicht zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses berufen werden (§ 15 Satz 3 KomWG). Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller hat seine erneute Kandidatur angekündigt. Deshalb sind vom Gemeinderat der/die Vorsitzende und ein(e) Stellvertreter/-in aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen (§ 11 Abs. 2, Satz 3 KomWG). Es wird vorgeschlagen, Ersten Bürgermeister Guido Schöneboom zum Vorsitzenden und Stadtverwaltungsdirektorin Friederike Ohnemus zu dessen Stellvertreterin zu wählen. Bei der Wahl im Jahre 2005 wurden von den damals vertretenen Fraktionen je ein Beisitzer/eine Beisitzerin und Stellvertreter/-in in den Gemeindewahlausschuss berufen. c) Stellenausschreibung (§ 47 Abs. 2 GemO, § 10 KomWG) Die Stelle ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Bei einer Wahl am 22.09.2013 wäre dies der 22.07.2013. Das Ende der Einreichungsfrist darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag (26.08.2013) festgesetzt werden. Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist immer bei einer Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg gegeben. Unter Berücksichtigung des Erscheinungstermins des Staatsanzeigers (Freitag) wird empfohlen, die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am Freitag, 05.07.2013, öffentlich im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den in Lahr erscheinenden Tageszeitungen (Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger) auszuschreiben. Die Einreichungsfrist für Bewerbungen würde deshalb am 06.07.2013 beginnen und sollte nach Auffassung der Verwaltung am 28.08.2013 enden. Im Falle einer notwendig werdenden Neuwahl sind neue Bewerbungen möglich, die am ersten Werktag (23.09.2013) nach der ersten Wahl eingereicht werden können. Das Ende der Bewerbungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem ersten Wahltag festgelegt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb den 25.09.2013 vor. Für die Stellenausschreibung gilt der Text gemäß Anlage. Drucksache 52/2013 Seite - 5 - d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen (Terminfestlegung) Die Gemeinde kann den Bewerbern/Bewerberinnen, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen (§ 47 Abs. 2 GemO). Es wird vorgeschlagen, eine solche Versammlung auf Donnerstag, 12.09.2013, in die Stadthalle einzuberufen. Karl Langensteiner-Schönborn Elmar Baum