Beschlussvorlage (Anruf-Sammel-Taxi - Tarifanpassungen - Aktualisierung der Beförderungsbedingungen)
24. Juli 2013
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Papke Datum: 06.06.2013 Az.: 797.95 Drucksache Nr.: 127/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.07.2013 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.07.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Anruf-Sammel-Taxi - Tarifanpassungen - Aktualisierung der Beförderungsbedingungen Beschlussvorschlag: 1. Die Ausführungen zum Anruf-Sammel-Taxi in Lahr und Umland werden zur Kenntnis genommen 2. Die folgenden Tarifanpassungen und Aktualisierung der Beförderungsbedingungen werden beschlossen. - Erhöhung der Fahrpreise für das Anruf-Sammel-Taxi um 0,50 € je Fahrt - Anpassung der Kinderdefinition von 3 auf 6 Jahre - Erhebung eines ermäßigten Entgeltes für Schwerbehinderte entsprechend der Regelung in anderen großen Kreisstädten im Ortenaukreis BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 127/2013 Seite - 2 - Begründung: Anruf-Sammel-Taxi (AST) 1. Sachstand Systemdarstellung Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ersetzt in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen den Linienbus, fährt aber nur nach Bedarf. Dem AST-System gehören die Stadt Lahr und die Gemeinden Schuttertal, Seelbach, Schwanau, Kippenheim (seit November 2002), Friesenheim (seit November 2002), Meißenheim (seit Januar 2003) und Mahlberg (seit Mai 2013) an. Spätestens 20 Minuten vor gewünschter Abfahrt (in Schuttertal 45 Minuten) muss das AnrufSammel-Taxi telefonisch angemeldet werden. Abfahrtsorte sind die jeweiligen Bushaltestellen. Auf Wunsch fährt das Taxi in Lahr, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Schwanau und Seelbach auch vor die Haustür. Das Anruf-Sammel-Taxi verkehrt in Lahr Montag - Donnerstag ab 20:00 Uhr bis 00:00 Uhr, Freitags 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr, Samstags 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr und Sonntags 10:00 bis 00:00 Uhr. Das Preissystem stellt sich derzeit folgendermaßen dar: Der Fahrpreis beträgt derzeit innerhalb einer Gemeinde € 3,50 (Zeitkarteninhaber und Kinder € 3,00), innerhalb 2 Gemeinden € 4,50 (€ 3,50), in 3 Gemeinden € 6,00 (€ 4,50), in 4 Gemeinden € 9,00 (€ 7,00) und in 5 Gemeinden €10,50 (€9,50). Schwerbehinderte mit Ausweis (G) und Wertmarke sowie Kinder unter drei Jahren werden gratis befördert. Die Kosten des AST, werden von der Stadt Lahr vorfinanziert. Das bedeutet, dass die betreffenden Rechnungen der Taxiunternehmer, die im Auftrag der SWEG den Verkehr übernehmen, von der Stadt Lahr bezahlt werden und halbjährlich den beteiligten Gemeinden in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl in Rechnung gestellt werden. Lahr trägt derzeit ca. 54 % der Kosten. Nutzerstruktur des Anruf-Sammel-Taxi Hinsichtlich der Altersstruktur der Nutzer des Anruf-Sammel-Taxis wurde im Jahre 2000 eine Erhebung durchgeführt. Damals waren von 589 Nutzern in zwei Kalenderwochen 44 % unter 18 Jahren und 29 % zwischen 18 und 30 Jahren alt. Es liegen keine Hinweise vor, dass sich diese Nutzerstruktur in der Zwischenzeit gravierend verändert hat. Drucksache 127/2013 Seite - 3 - Kostenstruktur Für das Jahr 2012 ergibt sich Folgendes: Das Gesamtvolumen umfasste insgesamt 11.018 Fahrten mit 16.551 beförderten Personen. Der Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr wird unter Federführung der Stadt Lahr in den Gemeinden Lahr, Seelbach, Schuttertal, Schwanau, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg und Meißenheim durch die Taxiunternehmen Moßmann und Munz durchgeführt. Der Gesamtaufwand 2012 betrug: 154.147,42 € (Fahrtkosten abzüglich Fahrgeldeinnahmen zuzüglich Betriebskosten). Das Landratsamt bezuschusst den Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr zu einem Drittel Für 2012 somit in Höhe von 50.886 €. Der verbleibende Restbetrag wird entsprechend der Einwohneranteile auf die damals beteiligten sieben Gemeinden aufgeteilt (Stadt Lahr 54,36%, Seelbach 6,25%, Schuttertal 4,05%, Schwanau 8,46%, Friesenheim 15,84%, Kippenheim 6,39%, Meißenheim 4,65%). Auf die Stadt Lahr entfallen 54,36 % somit 55.857,43 € für das Jahr 2012. 2. Anpassungen a) Erhöhung der Fahrpreise Anruf-Sammel-Taxi Die Tarife im Anruf-Sammel-Taxi wurden seit 2003 nicht mehr erhöht. Eine Erhöhung um 0,50 € je Fahrgast wird vorgeschlagen. Bei rund 10.000 Fahrten sind Mehreinnahmen von ca. 5.000 € zu erwarten. Die günstigste Fahrt kostet zukünftig 4 €, ermässigt 3,50 €. Zu bedenken ist dabei ein gewisser Komfortzuschlag, da das Anruf-Sammel-Taxi bis zur Haustür fährt. Angesichts der Preiserhöhungen im Bereich der TGO seit 2002 bis 2013 (z.B.: von 1,60 auf 2,10 € in Preisstufe 1 bis 2) erscheint die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar. Die Fahrpreise in Offenburg (Innenstadt) betragen zum Vergleich 4,00 €, ermäßigt 3,00 €, Die Fahrpreise in Kehl betragen 2,50 €, ermäßigt 1,50 €. In Offenburg und Kehl erhalten zusätzlich Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende Ermäßigung. b) Anpassung der Kinderdefinition Im Rahmen der Erweiterung der Konzession auf Mahlberg hat das Landratsamt Ortenaukreis die Anpassung der Kinderdefinition entsprechend der Beförderungsbedingungen der TGO angeregt. Danach sind Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich zu befördern. Personen von 6-14 Jahren werden zum ermäßigten Tarif befördert. Derzeit werden beim Anruf-SammelTaxi nur Kinder unter drei Jahren unentgeltlich befördert. c) Entgelt für Schwerbehinderte Derzeit werden Schwerbehinderte mit Ausweis (G= erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und Wertmarke im Rahmen des Anruf-Sammel-TaxiVerkehrs kostenlos befördert. Drucksache 127/2013 Seite - 4 - Der Anteil der Schwerbehinderten am Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr beträgt entsprechend einer Erhebung im Jahre 2010 rund 18 %. Zukünftig soll im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Handhabung innerhalb des Ortenaukreises wie in Kehl und Offenburg der ermäßigte Fahrpreis erhoben werden. Die Regelung, dass Schwerbehinderte mit Ausweis (G) und Wertmarke auf sämtlichen regulären Bus- und Bahnverbindungen im Nahverkehr im Ortenaukreis und bundesweit unentgeltlich befördert werden („Freifahrt“), bleibt davon unberührt. 3. Neue Preis- und Tarifstruktur Damit würden sich insgesamt zukünftig folgende Preise ergeben: (alter Preis in Klammer) Innerhalb einer Gemeinde (z.B. Kuhbach – Lahr) Erwachsene Ermäßigt 4,00 Euro (3,50) 3,50 Euro (3,00) Innerhalb 2 Gemeinden (z.B. Seelbach – Lahr) Erwachsene Ermäßigt 5,00 Euro (4,50) 4,00 Euro (3,50) Innerhalb 3 Gemeinden Erwachsene Ermäßigt 6,50 Euro (6,00) 5,00 Euro (4,50) Innerhalb 4 Gemeinden Erwachsene Ermäßigt 9,50 Euro (9,00) 7,50 Euro (7,00) Innerhalb 5 Gemeinden Erwachsene Ermäßigt 11,00 Euro 9,50 Euro (9,00) Kinder unter 6 Jahren 0,00 Euro Personen von 6-14 Jahren – Ermäßigter Preis Schwerbehinderte mit Ausweis (G) und Wertmarke – Ermäßigter Preis Drucksache 127/2013 Seite - 5 - 4. Zusammenfassung - Maßvolle Erhöhung der Fahrpreise für das Anruf-Sammel-Taxi um 0,50 € - Anpassung der Kinderdefinition - Erhebung des ermäßigten Entgeltes für Schwerbehinderte beim Anruf-Sammel-Taxi entsprechend der Regelung in anderen großen Kreisstädten im Ortenaukreis. Die Änderungen sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. _______________________ Dr. Wolfgang G. Müller ________________________ Friederike Ohnemus