Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Baum
Datum: 24.06.2014 Az.:
Drucksache Nr.: 167/2014
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
14.07.2014
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Feststellung von Hinderungsgründen der neu- und wiedergewählten Mitglieder des
Gemeinderats
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Eintreten der neu- und wiedergewählten
Mitglieder in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegen
Anlage(n):
Verzeichnis der in den Gemeinderat gewählten Mitglieder
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 167/2014
Seite - 2 -
Begründung:
Durch die Gemeinderatswahl am 25.05.2014 sind die in der Anlage genannten
Personen in den Gemeinderat gewählt worden.
Alle zur Stadträtin/zum Stadtrat Gewählten wurden mit Schreiben vom
11.06.2014 gemäß § 44 (3) der Kommunalwahlordnung für Baden-Württemberg
(KomWO) gebeten, eine Erklärung über die Annahme der Wahl abzugeben und
mitzuteilen, ob ein Hinderungsgrund zum Eintritt in den Gemeinderat nach § 29
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegt. Alle Gewählten haben erklärt, dass sie die Wahl annehmen und keine Hinderungsgründe
für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen. Auch der Verwaltung sind bei keiner/keinem der Gewählten Hinderungsgründe bekannt.
Nach § 29 (5) der Gemeindeordnung entscheidet nach regelmäßigen Wahlen
der bisherige Gemeinderat vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats über das Vorliegen/Nichtvorliegen von Hinderungsgründen.
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Dr. Wolfgang G. Müller
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Friederike Ohnemus