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Beschlussvorlage (Feststellung von Hinderungsgründen der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Gemeinderats)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Baum

Datum: 24.06.2014 Az.:

Drucksache Nr.: 167/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

14.07.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Feststellung von Hinderungsgründen der neu- und wiedergewählten Mitglieder des
Gemeinderats

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Eintreten der neu- und wiedergewählten
Mitglieder in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegen

Anlage(n):
Verzeichnis der in den Gemeinderat gewählten Mitglieder

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 167/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Durch die Gemeinderatswahl am 25.05.2014 sind die in der Anlage genannten
Personen in den Gemeinderat gewählt worden.
Alle zur Stadträtin/zum Stadtrat Gewählten wurden mit Schreiben vom
11.06.2014 gemäß § 44 (3) der Kommunalwahlordnung für Baden-Württemberg
(KomWO) gebeten, eine Erklärung über die Annahme der Wahl abzugeben und
mitzuteilen, ob ein Hinderungsgrund zum Eintritt in den Gemeinderat nach § 29
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegt. Alle Gewählten haben erklärt, dass sie die Wahl annehmen und keine Hinderungsgründe
für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen. Auch der Verwaltung sind bei keiner/keinem der Gewählten Hinderungsgründe bekannt.
Nach § 29 (5) der Gemeindeordnung entscheidet nach regelmäßigen Wahlen
der bisherige Gemeinderat vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats über das Vorliegen/Nichtvorliegen von Hinderungsgründen.

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus