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Beschlussvorlage (Standort für eine Moschee mit Kulturzentrum im Gewann „Unteres Brüchle“ - Änderung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 21.05.2014 Az.: -0684 Et

Drucksache Nr.: 133/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

02.06.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Standort für eine Moschee mit Kulturzentrum im Gewann „Unteres Brüchle“
- Änderung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE
Beschlussvorschlag:

1. Dem Standort für eine Moschee im Gewann „Unteres Brüchle“ im Bereich
zwischen Vogesenstraße, Römerstraße und Radweg wird grundsätzlich
zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird mit der Angebotsübermittlung für den Grunderwerb
bzw. Erbbaupachtbedingungen an den türkisch-islamischen Unterstützungsverein beauftragt.
3. Die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für eine Moschee sollen bis zur Offenlage in den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Kleingartenpark RÖMERSTRASSE aufgenommen werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformation sowie einen VorOrt-Termin vorzubereiten, sobald das Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück konkretere Züge angenommen hat.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich des BP KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE
- Lageplan Moscheegrundstück

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 133/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Im Zuge der Prüfung verschiedener Standorte für eine Moschee wurde deutlich, dass ein mindestens 3.000 m² großes Baugrundstück benötigt wird. Nach einem ersten Entwurf für eine
Moschee mit Kulturzentrum ist von einer Nutzfläche von ca. 1.700 m² auszugehen.
Suchläufe über das gesamte Stadtgebiet führten schließlich zum Gelände zwischen Vogesenstraße, Römerstraße und Rhein-Schutter-Radweg. Dort kann dem Wunsch der türkischislamischen Gemeinde nach einem mindestens 3.000 m² bzw. bis zu 4.000 m² großen Grundstück entsprochen werden. Das derzeit abgegrenzte mögliche Baugrundstück umfasst ca.
3.750 m² und belässt damit einen ca. 15 - 20 m breiten, begrünten Baumsaum zur Römerstraße hin und ermöglicht Baumpflanzungen entlang der Vogesenstraße. Eine leistungsfähige Erschließung ist vorhanden und zahlreiche Stellplätze lassen sich auf eigenem Grundstück herstellen. Eine für den Standort verträgliche Präzisierung erfolgt im Fortgang des Planungs- und
Genehmigungsverfahren.
Dies macht eine Änderung des seit 6. Mai 2013 (Aufstellungsbeschluss) im Verfahren befindlichen Bebauungsplans KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE erforderlich. Die Planung sah
bisher vor, das gesamte Gelände zwischen Vogesen-, Römerstraße und B 36 entsprechend
der Entwurfsplanung des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln zu einem Kleingartenpark umzugestalten. Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 12. Mai 2014 soll er jedoch
verkleinert werden.
Eine umfassende Bürgerinformation, einschließlich eines Vor-Ort-Termins, ist geplant und soll
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden. Derzeit wird die Vergabe eines Lärmgutachtens und eines Umweltberichts mit Eingriffs-/Ausgleichs-betrachtung vorbereitet. Im Herbst 2014 wird die Offenlage des Bebauungsplans in den Gremien zum Beschluss
vorgelegt werden.
Da es Wunsch aller Beteiligten ist, dass der Moscheebau bis zum Gartenschaujahr 2018 fertiggestellt sein soll, wird es erforderlich sein das Bebauungsverfahren zügig weiterzuführen,
damit auf dessen Grundlage eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Bei einer entsprechenden Grundsatzentscheidung wird die Verwaltung umgehend der türkisch-islamischen Gemeinde die Angebote unterbreiten, die für einen Erwerb bzw. eine Erbbaupacht die Grundlage sein werden. Dabei wird beim Kauf von einem Grundstückswert von
48,- €/m² ausgegangen (festgelegter Preis des GR's für gewerbliche Fläche; dies wird von der
Verwaltung für vergleichbar gehalten). Evtl. Kaufpreisstundungen werden zu den bei der Stadt
üblichen Bedingungen angeboten. Bei den bisherigen Gesprächen wurde die Erbbaupacht
von der Gemeinde nicht favorisiert. Dennoch wird auch hierfür ein entsprechendes Angebot zu
den bei Vereinen üblichen Bedingungen unterbreitet.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Standort für eine neue Moschee mit Kulturzentrum im
Bebauungsplangebiet KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE zu verorten.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.