Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Spital Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015)
Sitzung: Gemeinderat (14. Sitzung)
15. Dezember 2014
15. Dezember 2014
Beschlussvorlage Amt: Spital Datum: 12.11.2014 Az.: 431.54000 Metzger-Thessen Drucksache Nr.: 284/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 01.12.2014 nichtöffentlich Gemeinderat 15.12.2014 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Spital Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2015 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Anlage(n): Entwurf Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Jahr 2015 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 284/2014 Seite - 2 - Begründung: - Entwurf - Wirtschaftsplan Spital – Wohnen und Pflege für 2015 Drucksache 284/2014 Seite - 3 - - ENTWURF Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat am ...................... auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt beschlossen: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von bei einem Jahresfehlbetrag von € 3.205.000 € 3.439,000 € 234.000 2. im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von € 5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von € 1.000.000 529.000 6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Vorsitzender des Stiftungsrates Drucksache 284/2014 Seite - 4 - Vorbericht 1. Erfolgsplan 1.1. Allgemeines Der Erfolgsplan ist entsprechend den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Zum Vergleich sind die Ansatzzahlen des Vorjahres sowie das Rechnungsergebnis 2013 in EURO dargestellt. Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet. Die Darstellung weist zur besseren Lesbarkeit nur die tatsächlich benötigten GuV-Gliederungspositionen aus. Wegen der auch auf mittlere Sicht zu erwarteten Fehlbeträge wurde 2014 ein externes Beratungsbüro mit einer Organisations- und Wirtschaftlichkeitsanalyse beauftragt. Untersucht wurden die im Haus beeinflussbaren Faktoren, die zu einer Optimierung der betrieblichen Steuerung und der Identifikation von Einsparungspotenzial beitragen können. Die vom Eigenbetrieb nicht beeinflussbaren Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Tarifbindung oder die Tatsache, dass der Betrieb unter die Regelungen der Gemeindeordnung fällt, wurden nicht thematisiert. Die zentrale Handlungsempfehlung ist die Weiterentwicklung der Dienstplangestaltung unter Berücksichtigung der Nettoarbeitszeiten, um Mehrarbeitsstunden und Urlaubsüberträge zu vermeiden. Die Personalbemessung im Pflegebereich ist nicht zu beanstanden. Lediglich im Bereich Verwaltung gibt es durch die Anrechnung der Fremdleistungen (Leistungen der Stadtverwaltung, Buchhaltung etc) einen Personalüberhang von ca. zwei Vollkraftstellen. 1.2. Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4) Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit € 3.036.000 veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 97% zu Grunde gelegt. Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt wegen der hohen Tarifsteigerungen im September 2014 verhandelt. Gleichzeitig wurde eine Leistungsund Qualitätsvereinbarung (LQV) vereinbart. Analog zum Tarifabschluss wurde eine zweistufige Anpassung der Pflegesätze zum 01.10.2014 und 01.03.2015 mit einer Mindestgesamtlaufzeit bis zum 30.06.2016. vereinbart. Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Im Gegensatz zur bis dahin geltenden freiwilligen Regelung ist diese für alle Pflegeeinrichtungen im Lande verpflichtend. Der von den Bewohnern zu tragende Umlagebetrag wird jährlich neu berechnet. Im Jahr 2015 haben die Bewohner von Pflegeheimen einen Betrag von € 1,08 (€ 1,05 im Jahr 2014) zu tragen. Drucksache 284/2014 1.3. Seite - 5 - Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8) Das Spital ist nach der Pflegebuchführungsverordnung eine gemischte Einrichtung, da nicht nur Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) erbracht werden. Im Wesentlichen handelte es sich in der Vergangenheit um Erträge aus Essenslieferungen an Dritte. Bei der Steuerprüfung 2012 wurde festgestellt, dass der Lieferumfang an externe Einrichtungen zu umfangreich geworden ist. Essenslieferungen an Dritte sind in einer gemeinnützigen Einrichtung nur in einem sehr begrenzten Umfang zulässig. Übersteigen diese Leistungen 20% der gesamten Küchenleistung wird der Status der Küche als Zweckbetrieb in Frage gestellt, was den Verlust der Gemeinnützigkeit und umsatzsteuerliche Auswirkungen als Folge haben würde. Die Essenslieferungen an Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen wurden entsprechend im Jahr 2013 sukzessive eingestellt. Weiterhin wird ein Mittagstisch für Gastesser sowie die Mitarbeiter der Stadtverwaltung angeboten. Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen zählen ferner u.a. Ersatzleistungen für Inkontinenzhilfsmittel, Erstattungen für Auszubildende sowie Erträge des Betreuten Wohnens. 1.4. Personalaufwand (Pos. 9) Die Personalkosten werden mit insgesamt € 2.395.000 angesetzt. Die Veranschlagung erfolgte nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln nach dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen. 1.5. Materialaufwand (Pos. 10 a – d) Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortgeschriebene Sachaufwand des laufenden Jahres. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 477.000. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wird mit einem steigenden Aufwand gerechnet, der einen erhöhten Pflegebedarf sowie eine Preissteigerung unterstellt. Darin enthalten ist der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von € 65.000 für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung (reduziert um den erhöhten Aufwand des Technischen Gebäudemanagements). 1.6. Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16 und 29) Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Landeszuwendungen in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite des Vermögensplans. 1.7. Abschreibungen (Pos. 20) Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 350.000 angesetzt. Dieser hohe Wert resultiert im Wesentlichen aus der mit der Modernisierungsmaßnahme und dem Neubau verbundenen Aktivierung von Anlagevermögen. Drucksache 284/2014 1.8. Seite - 6 - Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21) Veranschlagt werden € 49.000. Durch die Fertigstellung des Gebäudes fallen insgesamt wenige Instandhaltungs- aber erhöhte Wartungsaufwendungen an. 1.9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27) Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v. € 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung hieraus sowie den Altdarlehen beträgt im Planjahr € 113.000. 2. Vermögensplan Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 529.000 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausgewiesen. Auf der Einnahmenseite wird neben einem Trägerzuschuss i.H.v. € 10.000 der noch verbliebene Landeszuschuss zur Modernisierung i.H.v. € 169.000 ausgewiesen. Diese verbliebenen 10% der Landesfördermittel werden erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises nach der Schlussrechnung der förderfähigen Baumaßnahmen ausbezahlt. Daneben werden einnahmeseitig die Abschreibungen i.H.v. € 350.000 eingesetzt. Mit der Modernisierung des Spitalgebäudes wurde im Frühjahr 2009 begonnen. Im Jahr 2014 stehen noch Restarbeiten an. Die Gesamtmaßnahme inklusive der Gestaltung der Außenanlagen kann erst im Jahr 2016 abgeschlossen werden, wenn die Sanierungsarbeiten am Storchenturm beendet sind. Für das Planjahr werden deshalb nur € 5.000 für Planungskosten angesetzt. Für Ersatzbeschaffungen im EDV-Bereich werden € 2.000 veranschlagt, für Pflege, Küche, Reinigung, Wäscheversorgung, haustechnischen Bereich insgesamt € 11.000. Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 234.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 75.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 95.000) berücksichtigt. Drucksache 284/2014 3. Seite - 7 - Investitionsprogramm Nachdem die Modernisierung des Spitals weitgehend abgeschlossen ist, werden im Investitionsprogramm im Jahr 2016 noch die Restarbeiten zur Parkgestaltung angesetzt. Ansonsten sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr 2015 und darüber hinaus die notwendigen Ersatzbeschaffungen enthalten. Lahr, im November 2014 Dr. Wolfgang G. Müller Rüdiger Metzger-Thessen Jürgen Trampert Stiftungsratsvorsitzender Heim- und Betriebsleiter Stadtkämmerer