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Beschlussvorlage (badenova AG & Co. KG; Anpassung des Wassermengenpreises zum 01.01.2015 aufgrund gesetzlicher Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts)

15. Dezember 2014
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 14.11.2014 Az.: 815.30

Drucksache Nr.: 286/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

15.12.2014

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

badenova AG & Co. KG;
Anpassung des Wassermengenpreises zum 01.01.2015 aufgrund gesetzlicher Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Anpassung des Lahrer Wassermengenpreises
um die gesetzliche Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts (Erhöhung von
0,051 €/m³ auf 0,081 €/m³) zur Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 286/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg (MFW) hat den
Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 für die Verbändeanhörung frei gegeben. Darin ist u.a. vorgesehen, die Entgeltsätze für die Verwendung von Wasser
aus oberirdischen Gewässern oder von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung (§ 104 Absatz 2 Nummer 1 WG) zu erhöhen.
Im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung soll der Entgeltsatz von derzeit
0,051 Euro je Kubikmeter zum 1. Januar 2015 auf 0,081 Euro je Kubikmeter und ab
dem 1. Januar 2019 auf 0,10 Euro je Kubikmeter erhöht werden.
Der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass dem Entgeltsatz im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und seiner Erhöhung folgende Erwägungen zugrunde
liegen: Das Wasser wird dem konkreten Wasserkörper bei der öffentlichen Wasserversorgung regelmäßig endgültig entzogen. Die öffentliche Wasserversorgung profitiert in besonderem Maße von den staatlichen Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung, z.B. durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten oder Maßnahmen zum
Grundwasserschutz. Der Wert des Sondervorteils ist heute gegenüber dem Zeitpunkt
der Einführung des Wasserentnahmeentgelts nicht gesunken, sondern gestiegen, so
dass zumindest eine Anpassung, die sich in der Größenordnung eines Inflationsausgleichs bewegt, geboten ist. Mit einer Erhöhung der Entgeltsätze ist zudem eine
Steigerung des Interesses der Wasserversorger an einer Vermeidung von Wasserverlusten durch Leckagen zu erwarten.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Mehrkosten der Erhöhung von den Wasserversorgern bei den Beziehern des Wassers eingepreist werden können. Beim
Endverbraucher sei zu erwarten, dass der Anreiz, heute verfügbare wassersparende
Technologien zu nutzen, steige, ohne dass eine unverhältnismäßige Mehrbelastung
eintrete. Bei den Endverbrauchern werde die Erhöhung ab dem 1. Januar 2015 eine
monatliche Mehrbelastung von rund 10 Cent pro Person, ab dem 1. Januar 2019
weitere rund 5 Cent pro Person und Monat bedeuten. Die zeitliche Stufung der Erhöhung der Entgeltsätze erlaube im Sinne der Lenkung die Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsstrategien, z.B. durch die Berücksichtigung sparsamer Geräte
bei Ersatzbeschaffungen. Mit der ersten Stufe der Erhöhung werde auf der Grundlage der heutigen Wasserentnahmemengen mit Mehreinnahmen von bis zu 18 Mio.
Euro pro Jahr, mit der zweiten Stufe von weiteren etwa 11 Mio. Euro pro Jahr gerechnet. Diese gestaffelten Mehreinnahmen sind aufgrund der Bewirtschaftungsplanung im Rahmen der Zweckbindung gemäß § 104 Abs. 4 WG, insbesondere für
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzes sowie zur Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms, zu verwenden und
bewegen sich im Rahmen des erwarteten Bedarfs.
Die badenova AG & Co. KG hat die Verwaltung darüber informiert, dass beabsichtigt
sei, die gesetzliche Erhöhung an die Verbraucher weiterzureichen. Demnach steigt
zum 01.01.2015 der Mengenpreises um 0,03 €/m³, also um die Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts von 0,051 €/m³ auf 0,081 €/m³.
Der verbrauchsunabhängige Verrechnungspreis für Wasserzähler der Wasserversorgung Lahr werde für 2015 unverändert beibehalten.
…

Drucksache 286/2014

Seite - 3 -

Der Wasserpreis im Gebiet der Stadt Lahr hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 01.05.1990
Zum 01.03.1994 um DM 0,40 auf
Zum 01.01.1997 um DM 0,20 auf
Zum 01.01.1998 um DM 0,20 auf
Zum 01.01.2000 um DM 0,20 auf
Zum 01.01.2002 um € 0,25 auf

DM 3,00/m3.(1,53 €/m³)
DM 3,40/m3.(1,74 €/m³)
DM 3,60/m3.(1,84 €/m³)
DM 3,80/m3.(1,94 €/m³)
DM 4,00/m³ (2,05 €/m3)
€ 2,30/m³

Die Hauptgesellschafter der badenova AG & Co. KG haben sich bei der Gründung im
Konsortialvertrag verpflichtet, die Wasserpreise aufwanddeckend unter Einschluss
einer angemessenen Kapitalverzinsung festzulegen. Mit der Anpassung des Wassermengenpreises in Höhe der gesetzlichen Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts
gibt die badenova AG & Co. KG den steigenden Aufwand an die Wasserkunden weiter.
Zuständig für den Beschluss über die Wasserentgelte ist der Aufsichtsrat der badenova AG & Co. KG, da diese die Wasserversorgung im Gebiet der Stadt Lahr betreibt. Grundlage für den Anpassungsbeschluss ist aktuell noch ein Gesetzesentwurf.
Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzesbeschluss nicht mehr rechtzeitig vor
dem Jahreswechsel erfolgen wird. Die Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts soll
jedoch rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft treten. Für die Wasserversorger gilt
dann die erhöhte Abgabe rückwirkend. Die Wasserentgelte hingegen, welche die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes abdecken sollen, können nicht rückwirkend
beschlossen werden. Dieser Beschluss ist vorab zu treffen.
Derzeit ist im Gesetzentwurf vorgesehenen, das Wasserentnahmeentgelt in zwei
Stufen zu erhöhen. Sollte zum 01.01.2019 eine weitere Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes erfolgen, ist mit einer weitere Anpassung des Wassermengenpreises zu rechnen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer